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Schattenseiten der Einwanderergesellschaft - Brutale Familienbande

Drogenhandel, Raub, Gewalt: Mitglieder krimineller Clans kurdisch-libanesischer Herkunft sehen Deutschland als „Beutegesellschaft“. Trotzdem tut sich der Staat schwer damit, konsequent gegen diese Gruppen vorzugehen. Manchmal fehlt es am Willen, meist an den rechtlichen Möglichkeiten.

„Die Geschichte taugt als Drehbuch“, schrieb die taz. Man fragt sich nur: als Drehbuch wofür? Für eine Gaunerposse? Für den scheinbar harmlosen Beginn eines Dramas über Selbstjustiz? Oder für eine Satire über die Integrationsgesellschaft?

„Wenn ich das nächste Mal Probleme habe, rufe ich nicht die Polizei, sondern nehme das Messer“, sagt Diana B. am Telefon. Diana B. hat eine Boutique in Bremen; „Ledi Fashion“ heißt das Geschäft für Braut- und Abendmoden. Im Sommer 2009 kamen einige Frauen, die arabischer oder türkischer Herkunft sein mochten, zur Kleiderprobe. Wenige Tage später wurde bei „Ledi Fashion“ eingebrochen. Zahlreiche Abendroben waren weg. Diana B. benachrichtigte die Polizei, „aber die wollte die Kleider nicht suchen“. Also nahm die Boutiquebesitzerin die Sache selbst in die Hand. Auf der Hochzeitsfeier einer kurdisch-libanesischen Großfamilie wurde sie fündig. Dort tanzten mehrere Frauen in ihren Kleidern. Diana B. alarmierte die Polizei und stellte die Festgesellschaft erregt zur Rede. Es kam zu heftigen Wortwechseln und Handgreiflichkeiten. In dem Tumult sei für die Beamten zunächst nicht erkennbar gewesen, wer Geschädigter und wer Verdächtiger war, sagt Andreas Weber, Leiter des Landeskriminalamts Bremen, zu dem Vorfall. Der LKA-Chef will nicht ausschließen, dass in dieser „hochaufgeregten, überaus komplexen Situation Fehler passierten“. Jedenfalls konnte nicht ermittelt werden, wer die Kleider gestohlen hatte. Diana B. wollte es dabei nicht bewenden lassen. In einem Bremer Café, das als Treffpunkt kurdisch-libanesischer Männer bekannt ist, drohte die Geschäftsfrau der versammelten Runde, sie werde jede Hochzeitsfeier hochgehen lassen, bis man ihr die gestohlenen Kleider zurückgebe. Außerdem packte Diana B. die Männer bei ihrer Ehre: Echte Banditen klauten Autos und Geld, aber doch nicht Frauenkleider. „Einfach peinlich“ sei das. Ihr Auftritt hatte Erfolg. Ein paar Tage später lagen die gestohlenen Roben vor ihrer Tür. Zuvor hatte Diana B. einen Anruf bekommen: „Halt die Klappe, dann kriegst du die Sachen wieder.“

Im Oktober wurde zwei Angeklagten, Ibrahim M. und seiner Lebensgefährtin Hiyam O., wegen Hehlerei und wegen Körperverletzung bei dem Gerangel mit der Boutiquebesitzerin der Prozess gemacht. Hiyam O. hatte auf der Hochzeit eines der gestohlenen Kleider getragen. Außerdem war sie von Diana B. als eine der Kundinnen identifiziert worden, die sich Tage vor dem Einbruch in der Boutique umgeschaut hätten, während Ibrahim M. draußen gewartet habe. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen erheblicher Vorstrafen der Angeklagten jeweils sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei der Bremer Polizei wird Ibrahim M. als Verdächtiger von 150 Straftaten in der Datei der „Toptäter“ geführt, unter anderem wegen Gewalttaten und Rauschgiftdelikten. Aber für seine Verwicklung in den Kleidercoup gebe es nicht genügend Beweise, argumentierte die Verteidigung und forderte Freispruch. Das Gericht wählte den Mittelweg und verhängte Geldstrafen. Ibrahim M. wurde zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt, Hiyam O. sollte 320 Euro zahlen.

Diana B. hätte sich eine härtere Strafe gewünscht. Doch ihr Groll gilt der Polizei, nicht der Justiz. „Das Mädchen“ habe seine Sache gut gemacht, lobt die Boutiquebesitzerin die junge Richterin, die das Strafverfahren leitete. Für den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke von der konservativen Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) ist das Strafmaß dagegen Indiz, dass Polizei und Richter Angst haben vor Tätern wie Ibrahim M. „Man lässt bewusst Milde walten.“ Die Bild-Zeitung zeterte am Tag nach der Urteilsverkündung: „Warum kuschen Sie vor den Miris, Frau Richterin?“ Ein großes Foto der Strafrichterin verstärkte die Prangerwirkung. „Unmöglich“, findet Rechtsanwalt Näke. „Das Verfahren wäre eingestellt worden, hätte mein Mandant nicht diesen Nachnamen.“

Der Name Miri ist in Bremen Synonym für Großfamilien mit türkisch-arabischen Wurzeln, die für zahlreiche Straftaten verantwortlich gemacht werden. Der Kleidercoup nimmt sich harmlos aus, verglichen mit Gewalt- und Rauschgiftdelikten, die nach Erkenntnissen der Polizei auf das Konto krimineller Clanmitglieder gehen. Aber der Brautmodenfall hat einen empfindlichen Nerv der Bevölkerung getroffen. Sonst sind die Opfer oft Mitglieder rivalisierender Clans. Doch dieses Mal waren Angehörige des M.-Clans sozusagen in den bürgerlichen Alltag eingebrochen. Der Tanz in den gestohlenen Kleidern erschien als symbolträchtige Bestätigung für die Beobachtung des Berliner Islamwissenschaftlers und Publizisten Ralph Ghadban, dass kriminelle Clanmitglieder die deutsche Mehrheitsgesellschaft als „Beute­gesellschaft“ betrachten.

Besonders in Verruf geraten sind Großfamilien aus der Volksgruppe der Mhallami, der auch die Familie Miri angehört. Aus Dörfern in der Südosttürkei immigrierten im vergangenen Jahrhundert Tausende Mhallami in den Libanon. Doch ebenso wenig wie von den Kurden in der Türkei wurden die Mhallami im Libanon von den Arabern als ihresgleichen akzeptiert, schreibt Ghadban, der selbst aus dem Libanon stammt. Die überwiegende Mehrheit der Mhallami lebte in Beirut politisch, wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt. In dieser extremen Ghettoisierung, so lässt sich bei Ghadban nachlesen, seien die traditionellen tribalen Verhältnisse der Volksgruppe noch enger geschnürt worden. Gemeinsam mit anderen Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon kamen dann Tausende von Mhallami in den achtziger Jahren nach Deutschland. Vor allem in Berlin, in Essen und in Bremen ließen sich die Libanonflüchtlinge nieder.

Zahlreiche Mhallami in Deutschland sind gut integriert. Umso erschreckender ist, was die Bremer Polizei zutage förderte. Von den rund 2600 Mhallami, die in der Hansestadt leben, sind nach Analysen des Bremer Landeskriminalamts mehr als 1000 als Tatverdächtige bei der Polizei registriert; in den allermeisten Fällen Männer. Berücksichtigt man, dass 800 bis 900 der Bremer Mhallami strafunmündige Minderjährige unter 14 Jahren sind, so ergibt sich statistisch, dass nahezu jeder männliche Mhallami in der Hansestadt schon einmal strafrechtlich auffällig war. „Vor allem Betäubungsmittel- und Beschaffungskriminalität, aber auch Gewaltdelikte sind ein Problem“, sagt Kripochef Weber. Nach Ansicht des Bremer Strafverteidigers Jörg Hübel, der Mitglieder der Miris verteidigte, die sich wegen schwerer Gewalttaten verantworten mussten, sind die Zahlen des LKA jedoch „nicht belastbar“. Kriminalität dürfe man nicht anhand polizeilicher Eintragungen messen; das verbiete die Unschuldsvermutung.

In Berlin hatte die kriminelle Auffälligkeit von Mitgliedern arabischer und türkischer Großfamilien insbesondere bei Rauschgift- und Rohheitsdelikten schon im Jahre 2000 dazu geführt, dass ein spezielles Fachkommissariat beim LKA eingerichtet wurde. Dennoch sieht man sich im Berliner Senat nicht imstande, konkrete Zahlen zu nennen. Mit Rücksicht auf das Prinzip individueller Strafbarkeit werde die Zugehörigkeit von Beschuldigten zu sogenannten Familienclans nicht gesondert statistisch erfasst, ließ Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vergangenes Jahr auf eine kleine Anfrage des inzwischen aus der CDU ausgeschlossenen Abgeordneten René Stadtkewitz mitteilen. Trotzdem kursieren Zahlen. Bis zu 200 Straftaten im Jahr verübten Mitglieder der 15 mehrheitlich arabischen Großfamilien, wiederholte Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin, vor kurzem Angaben, die Innensenator Körting allerdings „nicht nachvollziehbar“ nennt.

Nach Berlin leben in Essen die meisten „Menschen mit libanesischem Zuwanderungshintergrund“, wie die rund 5000 bis 6000 aus dem Libanon zugezogenen Migranten und ihre Angehörigen im Essener Amtsdeutsch heißen. Gravierende Probleme traten vor einigen Jahren vor allem in der nördlichen Innenstadt Essens auf. Mit arabischen Flaggen markierten junge Männer „ihr“ Territorium, bedrohten Polizeibeamte und nahmen „Maut“ von Bürgern, die bestimmte Straßen passieren wollten. Diese Missstände hat man durch massiven Polizeieinsatz beseitigt. Aber nach wie vor gilt die nördliche Innenstadt als Kriminalitätsschwerpunkt, als „gefährlicher Ort“ im Sinne des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes, an dem Kontrollen ohne konkreten Anlass möglich sind. „Wir müssen immer wieder als Staatsmacht Präsenz zeigen“, sagt Polizeisprecher Ulrich Faßbender.

Wie tief also wurzelt das Problem sogenannter Clankriminalität und wie weit reichen die Bedrohungen? Viele Aktivitäten spielen sich innerhalb weniger Straßenzüge ab. Zugleich gibt es jedoch rege „Querverbindungen“ zwischen den problematischen Großfamilien in Essen, Bremen und Berlin, wie Pressesprecher Faßbender es ausdrückt. Auch haben Fahnder vor allem bei Rauschgiftgeschäften weit verzweigte Kontakte ins Ausland aufdecken können. Trotzdem tun sich Ermittler und Kriminologen mit konkreten Angaben schwer. Den Lageberichten des Bundeskriminalamts zur organisierten Kriminalität (OK) lässt sich nur entnehmen, dass deutsche und türkische Gruppen seit Jahren das organisierte Verbrechen in Deutschland prägen. Libanesische OK-Gruppen belegen den neunten Platz. „Grundsätzlich beobachtet das BKA immer häufiger international vernetzte Tätergruppierungen, unter denen auch solche eine Rolle spielen, die im Kern aus Familienclans bestehen“, sagt BKA-Vizepräsident Jürgen Stock. Doch die empirische Erforschung gestaltet sich naturgemäß schwierig. Auch seien die Übergänge zwischen herkömmlicher Kriminalität und organisierter Kriminalität fließend, gibt die an der Universität Gießen lehrende Kriminologin Britta Bannenberg zu bedenken. Bei Gewalttätigkeiten im Clanmilieu ist oft unklar, ob persönliche Rechnungen beglichen werden oder ob es sich um Machtkämpfe rivalisierender Clans handelt. In dieser Ungewissheit blühen Spekulationen, Medien- und auch Selbstinszenierungen von Clanmitgliedern. So haben sich einige Miris demonstrativ in T-Shirts mit einem umkränzten „M“ auf der Brust gezeigt. Prompt wurde darüber in den Medien berichtet. Durch dieses Wechselspiel wird die „Mythenbildung“ über Clankriminalität, die Kriminologen wie Bannenberg beobachten, weiter vorangetrieben. Für unbescholtene Mitglieder der weit verzweigten Großfamilien dagegen kommen Schlagzeilen über den „Clanterror“ einer Sippenhaft gleich. Zumindest in Bremen, wo jeder weiß, welcher Name sich hinter der Abkürzung M. verbirgt. Zwei junge Akademiker aus der Großfamilie hätten aus Furcht vor beruflichen Nachteilen ihren Nachnamen ändern lassen, berichtet der auf Einbürgerungsrecht spezialisierte Anwalt Albert Timmer.

Dass Mitglieder der in Verruf geratenen Familien Abitur machen oder gar auf die Universität gehen, ist allerdings die Ausnahme. In Essen haben rund 40 Prozent der Jugendlichen mit libanesischem Migrationshintergrund keinen Schulabschluss; nur 2,6 Prozent besuchen ein Gymnasium. Die Zahlen für Berlin und Bremen dürften ähnlich sein. Das geringe Bildungsniveau hat auch mit der Asyl- und Einwanderungspolitik der vergangenen Jahrzehnte zu tun. Der Umgang mit Flüchtlingen ist kontroverser Teil der Geschichte krimineller kurdisch-arabischer Großfamilien, die damals aus dem Libanon nach Deutschland kamen. Den meisten Flüchtlingen wurde kein Asyl gewährt. Aber abschieben konnte man sie in der Regel auch nicht. In vielen Fällen sprachen humanitäre Gründe dagegen, in anderen Fällen konnte die Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden, weil die Flüchtlinge ihre Papiere verloren oder vernichtet hatten oder die Staatsangehörigkeit durch die Wander- und Fluchtbewegungen nicht mehr ermittelt werden konnte. Das führte dazu, dass viele Libanonflüchtlinge jahrelang einen rechtlich ungesicherten Aufenthaltsstatus und damit kaum Chancen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hatten. Die Politik habe „systematisch Integrationsverweigerung betrieben“, sagt die Bremer Sozialpädagogin Britta Ratsch-Menke vom Verein „Ökonomische Ausländerarbeit“. Ähnliche Vorwürfe kommen von Migrationsforschern wie Klaus Bade. Den Weg in die Kriminalität hätten viele Mitglieder sogenannter Clanfamilien zweifellos schon im Ausland begonnen, sagt der Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration. „Aber vielfach sind erst in Deutschland aus möglicherweise noch potenziell kriminellen Flüchtlingsgruppen schwerstkriminelle Banden im Bereich des organisierten Verbrechens geworden.“

Das Schlagwort von der „importierten Kriminalität“ trifft schon deshalb nur bedingt zu, weil die zweite und dritte Generation in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Viele Mitglieder der berüchtigten Großfamilien sind mittlerweile Deutsche. Man kann Clankriminalität also nicht einfach wieder „exportieren“. Selbst bei verurteilten Straftätern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind Abschiebungen oft nur schwer möglich. Oft scheitert schon die Feststellung der Staatsangehörigkeit, weil weder die von der Abschiebung bedrohten Verurteilten noch ihre potenziellen Herkunftsländer ein Interesse daran haben, die erforderlichen Informationen herauszurücken. In Berlin hatte man deshalb für einige Zeit eine Ermittlungsgruppe „Ident“ eingerichtet, die mit einigem Erfolg Nachforschungen zur Staatsangehörigkeit anstellte. Mahmoud al Z. wurde Berlin trotzdem nicht los. Zwar hatte man aufdecken können, dass der schwer kriminelle „Präsident“, wie al Z. ehrfürchtig in seinem Clan genannt wurde, wie viele andere, angeblich staatenlose Mitglieder problematischer Großfamilien türkischer Staatsbürger war. Doch entzogen die türkischen Behörden dem mutmaßlichen Clanführer kurzerhand die Staatsangehörigkeit, weil er seinen Wehrdienst nicht abgeleistet hatte. Diese Möglichkeit der Aberkennung hat die Türkei inzwischen – auch auf Druck der Bundesregierung – gestrichen. Trotzdem bleibe die Aufenthaltsbeendigung türkischer Straftäter schwierig, da in vielen Fällen ein ähnlicher Ausweisungsschutz wie für EU-Bürger bestehe, heißt es in den Innenressorts von Bremen und Berlin. Auch Abschiebungen in den Libanon seien in der Regel ausgeschlossen, weil die dortigen Behörden sich weigerten, aus dem Libanon kommende Personen wieder zurückzunehmen. Mitschuld daran trägt nach Ansicht von Senator Körting auch die Bundesregierung. Sie habe es bislang versäumt, „auf Staaten wie den Libanon ausreichend Druck zu machen“. So scheiterte auch die Rückführung des Berliner Intensivtäters Nidal R., eines angeblich staatenlosen Palästinensers, der als Kind aus dem Libanon nach Berlin gekommen war. Seine kriminelle Karriere veranlasste die Berliner Staatsanwaltschaft vor einigen Jahren, ein Sonderdezernat für Intensivtäter einzurichten. Nidal R. kam mehrfach ins Gefängnis, doch kaum in Freiheit, fiel er wieder auf. Der letzte Vorfall, eine Schießerei mutmaßlicher Clanmitglieder auf offener Straße, liegt erst wenige Wochen zurück.

Mit den Spekulationen über die Hintergründe des Schusswechsels lebten Gerüchte wieder auf, Nidal R. sei bei den Hells Angels eingestiegen. Vage heißt es dazu bei der Berliner Polizei, man beobachte im Rockermilieu Neugründungen, Übertritte und Rekrutierung neuer Mitglieder, auch mit Migrationshintergrund. In Bremen wurde vor einigen Monaten unter maßgeblicher Beteiligung polizeibekannter Mitglieder der Familie Miri ein Ortsverband der „Mongols“ gegründet. Der Motorradclub ist in den Vereinigten Staaten ähnlich berüchtigt wie hierzulande die Hells Angels oder auch die Bandidos. Vorsitzender der Bremer „Mongols“ ist „Toptäter“ Ibrahim M., der Verurteilte aus dem Brautmodenfall. Die meisten der kaum ein halbes Dutzend Vollmitglieder hatten zunächst nicht einmal einen Führerschein. „Ums Motorradfahren geht es offenkundig nicht“, sagt Kriminaldirektor Weber. Der Bremer Kripochef vermutet, dass die Clanmitglieder über die Schiene der Mongols „neue Geschäftsfelder und Handelswege erschließen wollen“.

Die Aufdeckung krimineller Strukturen in verdächtigen Großfamilien gestaltet sich jedoch enorm schwierig. „Man ermittelt immer an der Peripherie und bekommt meist nur die zu fassen, die die Schmutzarbeit erledigen. Und die machen dann nicht den Mund auf“, sagt Polizeigewerkschafter Bodo Pfalzgraf. Er denkt dabei zum Beispiel an den Berliner Pokerraubprozess. Als Mohamed Abou C., der mutmaßliche Initiator des spektakulären Überfalls, vor Gericht stand, schwiegen die vier bereits verurteilten Täter, die im vergangenen Frühjahr während des Pokerturniers im Berliner Hotel „Grand Hyatt“, geleitet von Hintermännern, den Tresor ausgeraubt hatten, eisern.

Oft müssen gar keine Drohungen mehr ausgesprochen werden, damit Zeugen stumm bleiben. „Allein das Drohpotenzial der Clans bewirkt, dass Polizei und Justiz immer wieder an Mauern des Schweigens stoßen“, sagt ein Strafrichter, der Prozesse gegen kriminelle Mitglieder von Großfamilien geleitet hat. Dieses „Drohpotenzial“ hat der Richter selbst während eines Prozesses zu spüren bekommen. Clanmitglieder hatten einen Privatdetektiv engagiert, der den Strafrichter ausspionieren sollte. Er wisse nicht, ob er noch einmal einen ähnlichen Prozess übernehmen werde, sagt der Richter. „Wahrscheinlich nicht.“

Auch die bekannte Berliner Jugend­richterin Kirsten Heisig, die die „hemmungslose Schädigung der Gesellschaft“ durch arabische Großfamilien angeprangert hatte, fühlte sich offenbar unter Druck gesetzt. Vergangenes Jahr vertraute sie Pfalzgraf an, von einer Großfamilie bedroht worden zu sein, deren Nachwuchs sie zu Freiheitsstrafen verurteilt habe. In ihrem Buch „Das Ende der Geduld“ schreibt die Richterin, die sich vergangenen Sommer das Leben nahm, es herrsche „blanke Angst“ vor Clanfamilien. Wer versuche, ein Kind zwangsweise aus einem arabischen Clan zu nehmen, so werde gemunkelt, der riskiere sein Leben. In diesem Punkt widerspricht der Berliner Jugendrichter Hans-Jürgen Miller, der im Übrigen viele Einschätzungen Heisigs teilt, energisch. Es sei „absurd“ zu behaupten, dass Polizei und Justiz vor den Clans zurückschreckten. Er selbst habe einen kriminellen Minderjährigen aus einer problematischen Großfamilie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die Familie sei „wenig glücklich“ darüber gewesen, „aber wir reden noch miteinander“. Nach den Erfahrungen der Familienrichterin Cornelia Holldorf, Vize­präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee, lassen sich auch die Richter, die Verfahren wegen Kindes­wohlgefährdungen führen, nicht von Clanfamilien einschüchtern. „Sicherlich werden Drohungen ausgesprochen – und zwar weit häufiger von Menschen, die nicht Clanfamilien angehören. „Aber deswegen hat sich meines Wissens noch kein Familienrichter versetzen lassen.“

Auch der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch hatte nicht um seine Versetzung gebeten. Der Leiter der Abteilung für jugendliche Intensivtäter musste 2008 seinen Posten räumen, weil er bei Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) mit Forderungen nach drastischen Maßnahmen gegen kriminelle Clanmitglieder angeeckt war. Als der politisch unkorrekte Staatsanwalt in eine Fernsehtalkshow eingeladen wurde, bekam er Auftrittsverbot. Schließlich wurde Reusch zur Generalstaatsanwaltschaft versetzt.

Die Causa Reusch sei symptomatisch dafür, dass sich die Politik vor Problemen der Ausländerkriminalität wegducke, sagt Strafrechtsprofessorin Bannenberg. Gewiss habe Reusch drastisch formuliert. „Aber es gibt politischen Unwillen, Kriminalität von Einwanderern zu sehen und zu benennen.“ Was geschehen müsste, um effektiv gegen polizeibekannte Großfamilien vorzugehen, ist seit langem bekannt: „Frühzeitige, zügige und konsequente Reaktionen auf Rechtsverletzungen, flankiert von massiven Bemühungen um die Integration der nachwachsenden Generation“, fasst Bannenberg zusammen, was Fachleute seit Jahren predigen.

Das ist auch der Ansatz, den Essen mit seinem Konzept „Chancen bieten, Grenzen setzen“ verfolgt. „Dabei ging es zunächst einmal darum, Strukturen zu schaffen und Förder- und Hilfsmaßnahmen, Interventionen und Sanktionen so zu vernetzen, dass der Adressatengruppe unmissverständlich klar wird, die Stadt bietet Chancen, setzt aber auch Grenzen“, schildert der an der Universität Duisburg-Essen lehrende Sozialwissenschaftler Horst Bossong, der die Entwicklung des Projekts wissenschaftlich begleitet hat. Die Federführung wurde einer 2009 geschaffenen, beim Jugendamt angesiedelten Arbeitsgruppe „Integrationsmanagement“ übertragen. Unterstützt von „interkulturellen Vermittlern und Begleitern“ mit libanesischem Migrationshintergrund haben die „Integrationsmanager“ mit problematischen Familien vertragsähnliche Vereinbarungen über Integrationsbemühungen getroffen. Erfolge werden belohnt, „wenn es sehr gut läuft, auch durch wohlwollende Prüfung eines verbesserten aufenthaltsrechtlichen Status“, sagt Helmut Peltz, der Büroleiter des Essener Sozialdezernenten. Halten sich die Familienmitglieder nicht an die Regeln, müssen sie deutlich früher, als das zuvor der Fall war, mit Sanktionen rechnen. „Die Botschaft ist in der libanesischen Community angekommen“, sagt der Vorsitzende des Essener Integrationsrates, Muhammet Balaban. Vor allem bei der Durchsetzung der Schulpflicht habe man gute Erfolge erzielt, heißt es in der Essener Verwaltung. Noch sei es aber zu früh, die kriminalpräventive Wirkung des Konzepts zu beurteilen, sagt Polizeisprecher Faßbender. „Zwei Jahre sind ein kurzer Zeitraum gemessen an jahrhundertealten Traditionen, die uns zu schaffen machen.“

Auch in Bremen und Berlin gibt es Initiativen, Konzepte und Projekte, damit Mitglieder polizeibekannter Großfamilien nach den Regeln des Rechtsstaats leben. Der für alle Aktionen unverzichtbare Informationsaustausch zwischen Sozialbehörden, Schulen, Polizei und Justiz gestaltet sich jedoch nicht nur wegen des Datenschutzes und bürokratischer Hemmnisse schwierig. „Polizei und Jugendämter sind wie Katz und Maus“, und Juristen und Sozialpädagogen reden grundsätzlich aneinander vorbei“, so die zugespitzte Lagebeschreibung einer Berliner Richterin.

Dabei müsse man sich darauf gefasst machen, dass die Probleme mit ehemals aus dem Libanon kommenden Großfamilien eher noch zunehmen werden, so der Freiburger Psychologieprofessor und ethnopsychologische Gutachter Jan Ilhan Kizilhan, der Sachverständiger in mehreren „Ehrenmord“-Prozessen gewesen ist. Kizilhan weist darauf hin, dass die zweite Generation im Begriff sei, die Macht in den Familienclans zu übernehmen. Dieser Machtwechsel provoziere innerfamiliäre Konflikte. Vor allem aber hätten viele der künftigen Anführer Identitätsprobleme. Sie fühlten sich den alten Traditionen weniger verbunden als die Elterngeneration, seien aber auch nicht in der deutschen Gesellschaft angekommen. In dieser Umbruchphase müsse man sich auf „kriminologische Auffälligkeiten“ einstellen, sagt Kizilhan. „Damit werden wir noch die nächsten 15 Jahre zu tun haben.“

 

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Johannse zu Geldburg | Mi., 23. November 2016 - 21:27

Es ist schlicht nicht wahr, daß man nichts gegen diese kriminellen Großfamilien unternehmen könnte. Man müsste halt hin und wieder notfalls mit 2000 Mann in so eine von denen beherrschte Straße einmarschieren um ihnen zu zeigen: egal wie viele Mitglieder ihr mobilisieren könnt - wir können immer mit 10 x mehr auftreten. Und das Rückgrat könnte man ihren kriminellen Machenschaften ganz leicht brechen: wenn sie wieder eine Luxuslimousine zulassen, geht ans Finanzamt Meldung und dieses verlangt nun auf Heller und Pfenning den Herkunftsnachweis des zur Anschaffung benötigten Geldes. Gelingt das nicht wird das Einkommen geschätzt und gleich das Auto beschlagnahmt! Machen sie deshalb Zirkus siehe oben. Und dann kann man ihnen nahelegen, das Land zu verlassen oder sie werden keine ruhige Minute mehr haben. Wer sich aber bereit erklärt gegen den Clan zu arbeiten bekommt eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.