Die Startseite von Facebook wird teilweise durch eine Lupe betrachtet
Eine inflationäre Löschungspraxis ändert die Aggression in der Gesellschaft auch nicht / picture alliance

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - „Das Gesetz ist ein semantischer Taschenspielertrick“

Justizminister Heiko Maas möchte mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz Falschnachrichten und Aggression in sozialen Netzwerken entgegenwirken. Nicht nur Facebook wehrt sich gegen den Entwurf. Auch der Medienrechtler Marc Liesching hält ihn für kaum vereinbar mit dem Verfassungs- und EU-Recht

Autoreninfo

Hannah Fuchs studiert Philosophie an der Universität Wien. 

So erreichen Sie Hannah Fuchs:

Am 19. Mai diskutierte der Bundestag in erster Lesung das von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG). Dieses verpflichtet Netzwerkbetreiber wie Facebook und Twitter, eine Löschinfrastruktur aufzubauen und rechtswidrige Inhalte zwischen einem und sieben Tagen löschen. Wird dies nicht eingehalten, droht das Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro.

Herr Liesching, welche sozialen Netzwerke wären von dem Gesetz betroffen? 
Das Gesetz umfasst alle sozialen Netzwerke mit Gewinnerzielungsabsicht mit einer Nutzerzahl ab zwei Millionen Usern im Inland. Das sind natürlich mehr, als nur Twitter, Youtube und Facebook. Doch ist das Gesetz aber auch etwas unklar. Sollen das registrierte Nutzer sein oder aktive Nutzer? Jeweils würde das Gesetz andere Netzwerke auch betreffen.

Die Bezeichnungen „Hate Speech“ und „Fake News“ sind Schlüsselbegriffe in dem Entwurf. Können die im Gesetz verwendeten Begriffe inhaltlich und juristisch genau gefasst und definiert werden? 
Was wir allgemein unter Fake News oder Hassrede verstehen, fällt, wenn überhaupt, nur in Ausnahmen unter das Strafrecht. Fake News sind in der Regel nicht strafbar. Bei Hate Speech wird es vielleicht so sein, dass maximal 20 Prozent der Fälle von Hate Speech strafbar sind. Das meiste ist nicht strafrechtsrelevant. Deshalb greift dieses Gesetz, weil es nur Strafrecht erfasst, ins Leere. Der bekannteste Fall von Fake News ist wohl das Mädchen Lisa, das angeblich von Flüchtlingen vergewaltigt worden ist. Selbst in diesem Fall ist die vorsätzliche Verbreitung von Falschmeldungen per se nicht strafbar. Damit erfasst auch das NetzDG solche Fälle nicht. Der Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast und einem frei erfundenen und ihr untergeschobenen Zitat auf Facebook-Seiten könnte ebenfalls als Fake News verstanden werden. Für Hate Speech gibt es im Grunde keine Beispiele, weil der Begriff weder juristisch noch in der gesellschaftspolitischen Debatte definiert ist. Volksverhetzung wird in der Regel als Hate Speech eingeordnet werden können. Strafbare Verleumdung kann im Einzelfall auch als Fake News aufgemacht sein. Das Strafrecht setzt aber hohe Hürden: Fake News müssen in solchen Fällen den Betroffenen auch verächtlich machen oder herabwürdigen.

An einer Stelle des Entwurfs wird auf die sogenannte „Hasskriminalität“ eingegangen. „Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden“. Bedeuten aggressive Äußerungen notwendig, dass sie auch kriminell und daher strafbar sind? 
Nein, selbstverständlich nicht. Das ist ein semantischer Taschenspielertrick. „Strafbare Hasskriminalität“ impliziert, dass Hass immer oder in der Regel kriminell sei, aber das ist ja nicht der Fall. Ganz im Gegenteil, die Mehrzahl dieser sogenannten Hate Speech-Fälle ist nicht kriminell und oft von der Meinungsfreiheit gedeckt. In einer freiheitlich demokratischen Grundordnung sind auch extreme Ansichten auszuhalten, auch um ihnen in der öffentlichen Debatte entgegentreten zu können. 

Können Sie Beispiele von Hasskriminalität geben?
Ich darf „Ich hasse Fahrradfahrer“ oder „Ich hasse Politiker“ sagen. Das ist von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Überschritten und zu Recht beschränkt ist das Freiheitsrecht zum Beispiel bei der volksverhetzenden Aussage „Juden ins Gas“. Herr Maas übersieht aber, dass diese eindeutigen Fälle in der Praxis kaum auftreten. 95 Prozent der Beschwerdegegenstände sind unklar und auch nach sieben Tagen nicht rechtlich eindeutig einzustufen. Wenn auf Facebook jemand schreiben würde: „Herr Maas ist die größte Pfeife, die jemals das Amt des Bundesjustizministers bekleidet hat“, wäre diese rechtlich nicht leicht zu beurteilen. Fühlt sich Herr Maas verständlicherweise beleidigt und beschwert sich bei Facebook, muss entschieden werden: Ist das eine strafbare Beleidigung oder von der Meinungsäußerungsfreiheit legitimiert? Beim Bundesverfassungsgericht waren sich bei der Aussage „Soldaten sind Mörder“ von Kurt Tucholsky selbst die Senatsrichter nicht alle einig. Es ist falsch zu glauben, die Debattenkultur mit diesem NetzDG dadurch zu schützen, sämtliche Aggressivität aus dem Netz zu entfernen – es sei denn, die Netzwerkbetreiber löschen im Zweifelsfall alles, auch das Erlaubte.

Kann das bestehende Problem mit dem neuen Gesetz gelöst werden?
Es ist irreführend, wenn Herr Maas fordert, dass die Netzwerkbetreiber sich an das Recht halten müssen – das müssen sie bereits jetzt. Es ist auch aktuell schon so, dass, wenn Netzwerkbetreiber gegen das Strafrecht verstoßen, die Strafjustiz ermitteln muss und Ermittlungsverfahren einleiten kann. Erstaunlicherweise haben sie das bisher nicht getan. Hier stellt sich die Frage, wo ein Defizit bei der Rechtsdurchsetzung bestehen soll. Ich denke, eher bei der Strafjustiz und der Medienaufsicht als bei den Netzwerkbetreibern.

Inwiefern greift das Gesetz in die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit ein?
Das Kernproblem ist, dass den Netzwerkbetreibern eine Löschung im Zweifelsfall abverlangt wird, weil die Fälle eben nicht eindeutig sind. Wenn man im Hinterkopf das Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro hat, wird man sich als wirtschaftlich denkendes Unternehmen im Zweifelsfall für die Löschung entscheiden. Das wird dazu führen, dass der Beitrag nicht mehr abrufbar ist. Das beeinträchtigt die Meinungsäußerungsfreiheit desjenigen, der die Meinung geäußert hat, aber auch die Informationsfreiheit von jedem Netzwerknutzer, weil er die Beiträge nicht mehr lesen kann.

Wie sieht es mit Beiträgen aus, die als vermeintliche oder echte Redaktionsinhalte erscheinen? 
Die Presse- und Rundfunkfreiheiten können nur dann erfasst werden, wenn die Beiträge, die gelöscht werden, entweder als Presse- oder als Rundfunkäußerungen zu bewerten sind. Laut Landesmedienanstalten können Youtube-Channel Rundfunk sein. Auch die Pressefreiheit kann betroffen sein. Nur wann ist es so, dass wir einen presserelevanten Beitrag haben? Vielleicht dann, wenn jemand journalistisch redaktionell etwas geschrieben hat. Der Begriff des Journalisten ist jedoch nicht berufsmäßig geschützt, jeder könnte im Netzwerk journalistische Beiträge schreiben. Damit wird durch das NetzDG neben der Meinungsäußerungsfreiheit und der Informationsfreiheit auch die Rundfunk- und Pressefreiheit betroffen sein.

Beschränken wir nicht schon Grundrechte, indem wir gewissen Inhalt als strafbar anerkennen?
Verfassungsrechtlich dürfen wir die Meinungs- und Medienfreiheit beschränken. Das sieht man daran, dass wir zum Beispiel Beleidigungen oder Volksverhetzung strafgesetzlich untersagt sind. Beschränkungen der Grundfreiheiten gehen aber nur mit einem sachlichen Grund und wenn eine sogenannte Verhältnismäßigkeit des Eingriffs besteht. Das gibt aber noch keinen legitimen Sachgrund für diese Löschungsinfrastruktur. Sie wird über alle Maßen Beiträge zum Verschwinden bringen und damit unverhältnismäßig sein.

Das Grundgesetz beinhaltet auch ein Zensurverbot. Wäre das Gesetz damit konform?
Das Zensurverbot ist bisher vom Bundesverfassungsgericht sehr eng ausgelegt worden und erfasst nur die behördliche Vorzensur. Wenn also Journalisten nur nach staatlicher Genehmigung veröffentlichen dürften. Das ist verboten. Man könnte sagen, dass das nicht auf Netzwerke zutrifft, denn da ist der Beitrag schon verbreitet. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Wenn ein Beitrag online gestellt wird und nach 24 Stunden gelöscht sein soll, hat ihn die Mehrzahl der Nutzerschafft noch nicht gelesen. Die privaten Netzwerkbetreiber werden staatlich durch das hohe Bußgeld so sehr unter Druck gesetzt, dass im Zweifelsfall sofort gelöscht wird. Ich kann mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Zensurverbot dieses Gesetz sehr kritisch überprüfen wird. Es könnte faktisch einer direkten behördlichen Zensur gleichkommen.

Justizminister Maas sagte im Bundestag, dass sich das Bußgeld nur auf das Versagen eines Beschwerdeverfahrens eines Netzwerkbetreibers beziehe, nicht auf Einzelfälle.
Das scheint so. Aber wie behauptet man, dass Facebook kein effektives Löschungsverfahren hat und ein systemisches Versagen des Beschwerdeverfahrens vorliegt? Das kann Herr Maas nur dann behaupten, wenn er den Netzwerkbetreibern vorhält, sie hätten in mehreren Einzelfällen innerhalb einer Woche nicht gelöscht. Ein entsprechender Bericht über Einzelfälle hat Herrn Maas erst auf die Idee der Notwendigkeit dieses Gesetzes gebracht. Damit kommt es doch auf die Einzelfälle an. 

Bei all den Einwänden, denken Sie, dass dieses Gesetz so kommen wird?
Ich halte es für wahrscheinlich, dass im parlamentarischen Verfahren noch etwas Kosmetik betrieben wird. Ich glaube aber, dass es nach Inkrafttreten zu Verfassungsbeschwerden kommen wird. Auch können Nutzer eine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung ihrer Informationsfreiheit einreichen. Leichter wäre es aber, wenn es die Netzwerkbetreiber machen. Aus europarechtlicher Sicht haben schon andere Juristen dargelegt, dass dieses Gesetz gegen Europarecht verstößt. Vor allem gegen das Herkunftslandprinzip. Dieses besagt, dass, wenn ein Anbieter wie Facebook seinen Sitz in einem anderen europäischen Land hat, er grundsätzlich nur das Recht dieses Landes beachten muss. Das NetzDG greift hier massiv ein, indem es nationale Empfängerregelungen implementiert. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch der EuGH dürfte sich daher bald mit dem NetzDG befassen. 

Welche Auswirkungen hat das Gesetz für die Benutzer von sozialen Netzwerken?
Die größte Auswirkung würde sein, dass sich Nutzer noch häufiger als jetzt fragen müssen, ob sie das gesamte Bild oder nur einen Ausschnitt sehen. Das Gesetz wird mit Sicherheit dazu führen, dass der Umfang der Löschungen derart steigt, dass Nutzer im Grunde nicht mehr wissen, wie viel von der Gesamtheit der Beiträge mit meinungsbildenden Bezügen sie sehen. Es wird eine inflationäre Löschungspraxis geben.

Woher kommt eigentlich die Eile beim NetzDG?
Es ist etwas verwunderlich, dass jetzt vor der Bundestagswahl so getan wird, als würde die nächsten Wochen der Moloch über uns hereinzubrechen drohen. Aus meiner Sicht ist das Gesetz überflüssig. Es ist erst recht nicht notwendig, so kurz vor der Bundestagswahl in einer nie dagewesenen Eile ein so massiv in Verfassungsrechte eingreifendes Gesetz durchzupeitschen, ohne dass man ausreichend diskutiert und rechtlich sorgfältig prüft. Auch im parlamentarischen Prozess ist jetzt kaum Zeit, viele Politiker haben noch gar nicht richtig verstanden, um was es geht.

Kann Ihrer Meinung nach mit diesem Gesetz gegen Hass und Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft vorgegangen werden?
Nein. Aggression und Fremdenhass in der Gesellschaft sind ja da. Das Gesetz würde nur dazu führen, dass es im Web 2.0 aufgrund einer Löschinflation nicht mehr ganz so sichtbar ist. Ich halte das eigentlich für gefährlicher. Da wo strafrechtliche Grenzen auch schon jetzt überschritten werden, soll die Strafjustiz ermitteln, dafür haben wir sie ja. Aber durch das Gesetz wird das eigentliche Problem bestimmt nicht gelöst, allenfalls tabuisiert. 

 

Portrait von Marc LieschingDr. Marc Liesching ist Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig. Er ist Mitherausgeber und Autor medienrechtlicher Fachzeitschriften und Gesetzeskommentare. In seinem Blog über rechtliche Fragen schreibt er unter anderem zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz

 

 

 

 

Zu diesem Artikel gibt es eine Umfrage
Cicero arbeitet mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Civey erstellt repräsentative Umfragen im Netz und basiert auf einer neu entwickelte statistischen Methode. Wie das genau funktioniert, kann man hier nachlesen. Sie können abstimmen, ohne sich vorher anzumelden.
Wenn Sie allerdings  direkt die repräsentativen Ergebnisse – inklusive Zeitverlauf und statistische Qualität – einsehen möchten, ist eine Anmeldung notwendig. Dabei werden Daten wie Geburtsjahr, Geschlecht, Nationalität, E-Mailadresse und Postleitzahl abgefragt. Diese Daten werden vertraulich behandelt, sie sind lediglich notwendig, um Repräsentativität zu gewährleisten. Civey arbeitet mit der Hochschule Rhein-Waal zusammen.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Juliana Keppelen | Mo., 29. Mai 2017 - 11:20

ob das Gesetz gut oder schlecht ist. Nur alle Printmedien und die ÖR die auch online präsent sind bezahlen Menschen die die Kommentare kontrollieren und wenn nötig zensieren. Warum bitteschön kann das nicht auch von den Anbietern der "Sozialen Netzwerken" verlangt werden? Haben diese Anbieter so eine große Macht, dass sie quasi für sich Narrenfreiheit in Anspruch nehmen können ohne belangt zu werden?

Na, Sie haben doch ein hervorragendes Argument gegen das Zensurgesetz von H. Maas gebracht. Gerade die Zensurpraxis etablierter Medien zeigt doch, was es heißt, wenn irgendwelche Praktikanten darüber entscheiden, was veröffentlich werden darf. Machen Sie mal folgendes Experiment: Geben Sie zu einem für linke Journalisten heiklen Thema (EU, Euro, Flüchtlinge, Trump) einen Kommentar aus eher liberal-konservativer Sicht ab. Posten Sie exakt denselben Kommentar bei SPON, hier bei Cicero, in der FAZ, der Zeit, Correctiv und bei Tichy. Sie werden schnell erkennen, wo die unliebsame Meinung nicht durch kommt.

sondern um blanke Hasskommentare die sollten auf jeden Fall unterbunden werden und da ist es egal ob links - rechts oder mittig. Überhaupt dieses links-rechts-Schema geht mir gewaltig auf die Nerven ich finde bei jeder Partei Punkte die ich begrüßen würde und richtig finde und solche die ich ablehne. Und ich halte dieses rechts-links einteilen für ein Totschlaginstrument um dringend notwendige Debatten unterm Deckel zu halten.

was Herr Maas 2o15 gesagt hat, kann sich ausmalen, in welche Richtung dieses Gesetz wirklich geht.

"Unsere Zensurpolitik im Internet ist keineswegs gegen die Meinungsfreiheit gerichtet, sondern sie dient lediglich dazu, die Bürger dazu zu erziehen, daß diese ihre Gedankengänge in die Richtung projezieren, welche auch den staatl. Richtlinien entspricht." Heiko Maas, Berlin, am 16.o9.2o15

D.h. die Politik gibt vor, was der Bürger denken darf! Die DDR läßt grüßen.

Außerdem hat Herr Maas natürlich nicht gesagt, wie er sich diese Zensur vorstellt. Weiß der schlaue Kerl denn, wieviele Millionen Beiträge Tag für Tag in den social networks in Deutschland erscheinen. Wie soll man die alle bewerten?

Dr. Rolf Schröder | Fr., 7. Februar 2020 - 18:15

Antwort auf von Josef Garnweitner

Lieber Herr Garnweitner,

ich habe Ihren Kommentar von 2015 leider erst heute entdeckt. Meine Frage: Könnten Sir mir bitte mitteilen, wo Sie dieses Zitat gefunden haben, also die Quelle?
Sie können meine E-Mail-Adresse auf meiner Seite https://rschr.de zum anklicken finden.

Dank und liebe Grüße,
R. Schröder

Es besteht ein ganz erheblicher Unterschied zwischen moderierten Foren und freien Netzwerken (genannt "soziale Medien"): die einen sind von Vornherein redaktionell betreute Plattformen, in denen nur ausgewählte Inhalte veröffentlicht werden, die anderen Orte, in denen man (nach Ansicht der Betreiber) sagen können soll, was man wolle. Vergleichen Sie das eine mit dem Nebenraum der Kneipe - da bestimmt im Zweifel der Gastwirt, ob er Ihre Äußerung toleriert. Einen Anspruch auf Veröffentlichung hat man deshalb nicht. Der eine Gastwirt akzeptiert nur ihm in sein Konzept passende Meinungen, der andere lässt alles zu. Darf der Staat jetzt dem Gastwirt vorschreiben, welche Meinungen er in seiner Kneipe zu dulden hat und welche Gäste er des Raumes verweisen muss?

Was Sie sich vorstellen - ein überall moderiertes Internet - würde in der realen Welt bedeuten, dass man auf dem Marktplatz nur noch vorher genehmigte Reden halten darf. Wer moderiert das nach Ihrer Meinung? Meinungsfreiheit adé...

Hallo, Frau Keppelen-
Ich glaube, Sie kennen sich mit den Medien nicht aus.
Sie können ja mal eine Woche bei Welt Online kommentieren und schauen, wieviele Ihrer Kommentare, die sich an alle Regeln der Netiquette halten, aber nicht dem Tenor des Artikels entsprechen, oder Dinge benennen, die dort nicht so gern gehört werden, und dann können wir nochmal drüber sprechen, ob es tatsächlich nur um Hasskommentare geht, wie Sie glauben, oder ob da doch rein willkürlich zensiert und Meinung gelenkt wird.
Man hört aber immer wieder, daß es bei Welt online noch viel "offener" zugeht als beispielweise beim Spiegel oder anderen Medien, die bei bestimmten Themen erst gar keine Kommentarsfunktion öffnen oder wenn, dann nur politkorrekte Kommentare durchlassen.
Fazit: Es geht nicht nur um "Hasskommentare". Es geht um willkürliche Auswahl und Lenkung veröffentlichter Meinung. Und das lehne ich ab.

Volker Leyendecker | Mo., 29. Mai 2017 - 12:18

Es ist schon erstaunlich was den Politikern so alles einfällt andere Meinungen zu eliminieren. In der Verpackung Hetze und Hass wird die Meinungsfreiheit ganz schnell ausgehebelt. Ist es schon Hetze wenn ich die Regierung kritisch beurteile oder wie sieht es aus wenn das Volk als Pöbel benannt wird. ? Was hat Herr Gauck gesagt : Nicht die Eliten sind das Problem sondern das Volk. Das größte Problem sind unsere abgehobenen Politiker. Werdegang : Schule, Studium Politiker. Wie der Bürger lebt , der Arbeitet und Steuern bezahlt, seine Familie versorgt ist doch den Berufspolitikern völlig egal. Das Gesetz bedeutet : Kritik ist Verboten !!

Jürgen Sauer | Mo., 29. Mai 2017 - 12:52

nichts anderes.

Abweichende Meinungen werden mit diesem Gesetzt einfach und schnell unter den Teppich gekehrt.
Ob ein Beitrag "wahr" oder "falsch" ist, kann kaum im Hinterzimmer von Privaten mit DRAKONISCHEN 50 Mio€ Strafe belegten Firmen getroffen werden.

Das kann in einem Rechtsstaat nur ein ordentliches Gericht. Keine Hinterzimmer Kungeltruppe.

wollen wir denn die Richter-Stellen unserer Gerichte aufblasen, um jeden, eigentlich glasklar als Hasskommentar erkennbaren Beitrag , gerichtskonform zu verfolgen. Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher nonchalance sich facebook hier aus der Verantwortung stehlen will und wie viele Foristen hier über die Qualität der Beiträge ins Relativieren verfallen.

Juliana Keppelen | Di., 30. Mai 2017 - 12:46

Antwort auf von Gerd Runge

Genau das waren auch meine Gedankengänge. Hoffentlich kommt niemand von den Kommentarteilnehmern mal in die Situation sich per Gericht gegen Hasskommentare oder Verleumdungen in den Netzwerken vorgehen zu müssen. Sie würden schnell merken wie hilflos sie diesem Milliarden(Milliardären)-Moloch ausgeliefert sind. Das ist selbstverständlich kein Plädoyer für Zensur und gegen Meinungsfreiheit, denn Meinungsfreiheit ist für eine Demokratie lebensnotwendig aber auch in den Netzwerken gilt meine Freiheit hört da auf wo ich die Freiheit des Anderen einschränke oder bedrohe.

Sehr geehrter Herr Runge,
es gibt - nach meinem Kenntnisstand - den Straftatbestand "Hass" an sich im StGB (noch) nicht. Grundsätzlich können Sie also hassen, wen oder was Sie wollen. Erst wenn dieser Hass einen Straftatbestand (wie z. B. Volksverhetzung) erfüllt, kommen die Strafverfolgungsbehörden ins Spiel. Im Übrigen löscht z.B FB bereits jetzt Beiträge, die dessen Regeln nicht entsprechen.

Gerd Runge | Di., 30. Mai 2017 - 18:38

Antwort auf von Dirk Gutmann

dann muß m. E. dar Straftatsbestand ein wenig konkretisiert werden, mit dem dann FB gezwungen wird, diesem [neuen] Straftatsbestand Rechnung zu tragen. Nicht unsere Gerichte wären dann in der Pflicht, sondern FB. Unsere Gerichte verfolgen dann in erster Linie nicht jeden einzelnen Verstoß, sondern die Art und Weise, wie FB mit Verstößen umgeht.

Sehr geehrter Herr Runge,
tatsächlich: ohne Rechtsgrundlage keine Strafverfolgung (=eines der Kennzeichen eines Rechtsstaates). Solche gibt es im StGB bereits mehr als genug, wie z. B. zur Verfolgung von Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, Nötigung usw. Auch ein Prinzip eines Rechtsstaates ist ein rechtsstaatliches Verfahren (Rechtsmittel, Anhörung ..Sie wissen schon.). Mit diesem Gesetz wird ein Betreiber wie FB zum Ermittler, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Die betr. Person hat hier zuerst keine Rechtsmittel/ist einer möglichen Willkür schutzlos ausgeliefert. Glauben Sie wirklich, dass FB (und die anderen Betreiber sozialer Plattformen) - im Angesicht der drakonischen Strafen - nicht eher löscht und sperrt, als einen strittigen Post zuzulassen (wo selbst Gerichte bei manchen Sachverhalten Beurteilungsprobleme haben)? Eine letzte Anmerkung: es gibt kein Grundrecht auf ein hassfreies Leben. Ein solches Leben ist schlicht unmöglich...

Und bis der Betroffene vor Gericht recht bekommt kann seine Existenz schon vernichtet sein. Ist ihnen bekannt wie viele Existenzen vernichtet wurden durch die Zeitung mit den 4 Buchstaben oder Menschen in den Selbstmord getrieben wurden durch unwahre Behauptungen dieser Gazette. Bei Klägern und Beklagten gibt es nicht zwangsläufig "Waffengleichheit" und wenn nach Jahren entschieden wird ist es meistens zu spät.

Mathias Trostdorf | Di., 30. Mai 2017 - 17:35

Antwort auf von Juliana Keppelen

Haben Sie denn da mal Zahlen zur Hand, "wieviele Menschen (durch BILD) in den Selbstmord" getrieben wurden? Auch solche Aussagen könnten unter Umständen dazu führen, daß Sie wegen Rufschädigung belangt werden.

Gregor P. Pawlak | Mo., 29. Mai 2017 - 13:46

Wagen wir also den Anfang: Herr Maas ist das Unfähigste, was das Amt des Bundesjustizministers je gesehen hat!
Darf / will Cicero es drucken?

Wolfgang Lang | Mo., 29. Mai 2017 - 22:55

Antwort auf von Gregor P. Pawlak

Die Unfähigkeit für das Amt war doch die Einstellungsbedingung für den wackeren Helden aus dem Saarland. Es könnte auch sein, dass er in der Atlantikbrücke oder einer ähnlichen geschlossenen Gruppe ist du protegiert wurde.

Josef Garnweitner | Mi., 31. Mai 2017 - 16:28

Antwort auf von Wolfgang Lang

noch immer niemand, daß Fachwissen in der Politik unerwünscht ist.

Stammt nicht von mir, sondern von einem israelischen Politiker und Schriftsteller.

Karin Zeitz | Mo., 29. Mai 2017 - 13:59

funktioniert m E. zu Recht hervorragend bei fremdenfeindlichen Kommentaren. Wo sie offensichtlich völlig fehlt sind Kommentare, die sich gegen unser eigenes Volk richten. Wieso konnte Dennis Yüczel in einer deutschen Zeitung schreiben, dass er das Aussterben der Deutschen als “Völkersterben von der schönsten Sorte“ verherrlichen - und wurde nicht wegen Volksverhetzung belangt? Jetzt sitzt er wegen Volksverhetzung in der Türkei im Gefängnis und unsere Politiker einschließlich der Kanzlerin sind sich nicht zu schade, in der Türkei deswegen ständig vorstellig zu werden.

Mathias Trostdorf | Di., 30. Mai 2017 - 17:41

Antwort auf von Karin Zeitz

Wo Sie diesen Journalisten erwähnen: Bei Welt online, wo der Mann ja jetzt sein journalistisches Zuhause hat, gibt es drei gefühlte Kuschel- und Solidaritätsartikel pro Tag. Selten geben mehr als fünf Leute dann darunter noch bestätigende Kommentare ab. Alles, was bezug nimmt auf Yüsels umstrittene Aussagen, wird entweder nicht veröffentlicht (Selbstversuch), oder steht kurz da und ist nach dem aktualisieren der Seite wieder verschwunden.
Das ist alles mögliche, aber keine Meinungsfreiheit.

Ralf Müller | Mo., 29. Mai 2017 - 14:24

Was für ein Schwachkopf dieser "Minister" doch ist? Hat der bis jetzt nicht begriffen, dass auch "falsche" Meinungen unter die Meinungsfreiheit fallen? Internetportale können keine Inhalte zensieren. Nur Gerichte dürfen das.

Petra Führmann | Mo., 29. Mai 2017 - 14:34

neben der Absicht des Mundtotmachens schon die Unverhältnismäßigkeit der Strafe; wirkliche Verbrechen werden nicht annähernd so geahndet. Wenn die SPD noch weitere Gründe für ihren Absturz sucht: Für mich ist Herr Maas einer davon. Unbegreiflich auch, weshalb nicht ein Riesen-Aufschrei durch die Bevölkerung ob der Bevormundung geht, aber der Deutsche an sich ist ja brav und unterwürfig. Fragt sich eigentlich mal jemand, woher denn dieser "Hass" kommt? Von nix kommt nix... Ursache und Wirkung. Was nicht heißt, dass man ungeniert alles äußern darf, aber für manche scheint es ein Ausweg aus ihrer Wut zu sein, oder sie sind schlicht nicht in der Lage, sich adäquat auszudrücken. Auf jeden Fall gibt es weit Schlimmeres und Wichtigeres als unbotmäßige Äußerungen, um das sich die Politik kümmern sollte.

Mathias Trostdorf | Di., 30. Mai 2017 - 17:45

Antwort auf von Petra Führmann

Danke, Frau Führmann, SIe haben Recht: die Unverhältnismäßigkeit der Strafen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Ich hoffe auf ein Kippen dieses Gesetzes, sollte es nach den Wahlen auf Schwarz-Gelb hinauslaufen. Das wäre zwar auch nicht meine Wunschkoalition, aber die unrühmliche Ära Maas muß dringend beendet werden!

Wolfgang Lang | Mo., 29. Mai 2017 - 16:04

Wir, vom "Zentralrat der Hierschonlängerlebenden" sprechen uns mit aller Deutlichkeit dagegen aus, in maasloser Art und Weise der Stimme und unserer Freiheit beraubt zu werden. Die Freiheit in ihrem Lauf hält weder Maas noch Esel auf. "Ich liebe euch alle!"

Joachim Walter | Mo., 29. Mai 2017 - 18:59

Antwort auf von Wolfgang Lang

"Zentralrat der Hierschonlängerlebenden" ...

Gratulation zu der Wortschöpfung. Die werde ich mir merken ;-)

Mathias Trostdorf | Di., 30. Mai 2017 - 17:48

Antwort auf von Wolfgang Lang

Aber ich hatte eigentlich 1989 gehofft, daß ich nie wieder in einem Staat mit meinungsdiktatorischen Politakteuren und Funktionären der alten Schule leben würde.

Hartmut Derksen | Mo., 29. Mai 2017 - 16:44

Letztlich geht es gar nicht um strafbare Inhalte, denn diese sind, wie im Artikel dargelegt, bereits heute strafbar und zu verfolgen. Herrn Maas und seinen politischen Claqueren geht es selbstverständlich um die Beibehaltung der medialen Deutungshoheit. Diese ist spätestens seit den Silvestervorkommnissen vom berühmt-berüchtigtigen Öffentlichen Rundfunk nicht mehr gewährleistet. Es geht eben doch ganz profan um staatliche Zensur durch Private und damit um verfassungsrechtlich illegale Strafverfolgung. Denn letztlich wird ein Meinungsäußerung kriminalisiert und gleichzeitig gelöscht und verboten. Interessant wird es dabei, wenn es auch solche Medien trifft, die dem schlechtesten Justizminister aller Zeiten bisher noch linientreu die Stange halten. Denn tatsächlich müssen dann die Fakten offengelegt werden. Quellenschutz ist obsolet, wenn es um die Frage des Wahrheitsgehalts bei Assads Giftgasangriffen, alkoholisierte Drogenabhängige auf der Domplatte oder Flugzeugabschüsse geht.

Peter Lyssy | Mo., 29. Mai 2017 - 17:29

Zu dem hervorragenden Artikel nur eine kurze Ergänzung. Wie lassen sich die Legaldefinitionen " hate speech " und "fake news " mit § 184 GVG vereinbaren ?

Renate Aldag | Mo., 29. Mai 2017 - 21:11

Das von Maas ausgearbeitete Gesetz ist nichts weiter als ein Maulkorbgesetz: Meinungen, die nicht regierungskonform sind, sollen unterbunden werden. Ähnlich ist die Zensur der Leserkommentare einzustufen durch "Administratoren". Hier geht es um unser Grundrecht (GG) der Meinungsfreiheit. Solange eine Äußerung nicht beleidigende Inhalte aufweist, ist sie ok. Wer sich angegriffen fühlt, darf gerne vor deutschen Gerichten klagen. Diese Regierung regiert ständig gegen unsere Rechte und gegen unser Wohl. Sie ist unerträglich!

Holger Stockinger | Di., 30. Mai 2017 - 00:44

der Farbe "grau" versprach doch allen "mehr Medien-Demokratie".

Dass ein Musterknabe ala MAAS jetzt HATE-SPEECH (verständlicherweise nie in der SPD) riecht, kann unmöglicherweise am Deckungsnamen FRAHM liegen, den in Norwegen Willy Brandt angenommen hatte.

Die "SPD" mit Maas & Schulz lebt in verknöchertem Besserwissmus, dem demnächst auch junge "Genossinnen" ein oder zwei Tränen nachfließen werden lassen müssen ...

Susanne Dorn | Di., 30. Mai 2017 - 04:02

...ist der eigentliche Grund solcher irrsinnigen Gesetzesvorhaben. Wir Deutschen sollen mundtot gemacht werden! Kritik ist nicht erwünscht! Wie in der DDR. Und nur das hat Frau Merkel perfekt gelernt!

Politiker ist KEIN Beruf. Eigentlich sollten nur die Bürger in der Politik und den Parlamenten sitzen, die einen Beruf erlernt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mitbringen und das richtige Leben kennen gelernt haben, um aus diesem gewonnenen Erfahrungsschatz Politik für Land und Bevölkerung machen zu können. Die schon erwähnte Karriere Kreisssaal, Hörsaal, Plenarsaal ist KEINE Qualifikation um ein Land zu regieren. Das gilt im Besonderen auch für Frau Merkel, die keinerlei Berufserfahrung mitbringt. Sie wurde immer nur vom Staat versorgt. Auch als Physikerin in der DDR.

Eigentlich müsste Herr Maas entscheiden, welche Hassmails oder fake news wann gelöscht werden. Der Haken ist nur, ER persönlich würde dann die Verantwortung tragen.

Susanne Dorn | Di., 30. Mai 2017 - 04:04

Und Verantwortung tragen und für sein Tun gerade stehen zu müssen und evtl. dann die Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten, hat diese Politikergeneration nie gelernt. Das ist aus meiner Sicht das Problem. Wenn ein TUN keinerlei Konsequenzen hat, kann munter weiter gewurstelt werden! Es sei denn, der Michel wacht endlich auf und bestraft dieses TUN durch Abwahl!

Es ist ein Trauerspiel, wie dieses wunderbare Land herunter gewirtschaftet wird! In jeder Beziehung! Es wird noch ein sehr böses Erwachen geben!

Andreas Müller | Di., 30. Mai 2017 - 09:34

totalitär zu werden. Dieses Gesetz kann mißbraucht werden um unliebsame Meinungen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
Klare Ablehnung!!
Es sagt weiterhin etwas über die Regierungsvertreter bzw. Abgeordneten und ihr Verständnis zur Meinungsbildung in Deutschland aus. Das haben die Nazis, Pseudokommunisten auch gemacht. Genützt hat es Ihnen nichts.

Mathias Trostdorf | Di., 30. Mai 2017 - 09:50

Naja, daß es nicht vereinbar ist mit EU Recht- geschenkt. Das wird ja, wie wir wissen, passend gemacht, wenns nicht paßt. Der grundlegende Kritikpunkt für mich ist, daß dort Laien darüber entscheiden sollen, ob ein Beitrag justiziabel ist oder nicht. Und das in großer Geschwindigkeit. Das kann nicht funktionieren.
Der andere Punkt ist der ideologische. Unserem sehr speziellen Justizminister geht es ja vor allem darum, die "rechte Hetze" zu bekämpfen. Dagegen ist natürlich überhaupt nichts zu sagen. Aber was ist mit linker oder islamischer Hetze?

Christop Kuhlmann | Di., 30. Mai 2017 - 12:40

greift sie in die Sch..., Zensur - Ulla, Maas. Es ist wirklich erstaunlich wie begrenzt der Horizont führender Politiker ist. Die Angst der Regierenden, vor der Meinungsfreiheit der Regierten muss wirklich erheblich sein. Insbesondere wenn diese auf der untergesetzlichen Ebene nicht zusätzlich eingeschränkt wird, weil die soziale Kontrolle entfällt. Alles was im verfassungsrechtlichen Rahmen illegal ist, lässt sich bereits ahnden. Alles andere ist legal. Was mich stört, ist die Vielzahl an Drohungen, die in der Regel nur geahndet werden, wenn sie in die Tat umgesetzt werden. Die Einschüchterung zum Zwecke der Einschränkung Meinungsfreiheit anderer halte ich für viel gefährlicher als irgendwelche verbalen Exzesse, die viel über die Menschen sagen, die sie äußern und nichts über die Opfer dieser Kommunikation. Diese Informationsquelle sollten wir uns erhalten. Denn sie vermittelt wertvolle Auskünfte über menschenverachtende Fanatiker.

Ruth Falk | Di., 30. Mai 2017 - 20:32

sollte die Regierung mal drüber nachdenden, das Schulsystem auf die Reihe zu kriegen, mit genügend Lehrern in kleineren Klassen, die dann auch auf zwischenmenschliches Betragen Einfluss nehmen können. Die Verrohung der Gesellschaft ist einfach schrecklich.

Uwe Wenzel | Mi., 31. Mai 2017 - 08:47

.. das hatte ich irgendwo mal gelesen. War es im Cicero? Ich weiß es nicht. Politiker sind schnell im schreiben von Gesetzen, wenn diese nichts kosten. Dieses Gesetz wird nicht vom Staat durchgesetzt, sondern dessen Umsetzung müssen die sozialen Netzwerke bewerkstelligen. Abgesehen von der Erhebung einer neuen Justiz-Hilfsmacht kostet es kaum etwas.
Zweites Bespiel: Einbruch per Gesetz als Verbrechen zu deklarieren. Wie hoch ist denn die Aufklärungquote? Die muss erstmal höher werden. Die Wahrscheinlich wegen Diebstahls in Deutschland belangt zu werden ist doch nahezu null. Aufklärungsquoten sind erschreckend niedrig. Bei Fahrraddiebstahl wird gar nicht mehr untersucht, weil keine Kapazitäten da sind. Aber Polizei kostet Geld. .
Ich hoffe das fällt auf die Unseren Justizminister zurück und auf den Innenminister, so leid es mir tut, weil er eigentl. annehmbare Arbeit leiset. Aber Sicherheit geht anders. Nicht über Gesetze, die nie zur Umsetzung gelangen.

Ruth Falk | Mi., 31. Mai 2017 - 08:53

Statt Twitter und Co. zu kontrollieren, sollte wer mal die deutsche Sprache von solch lächerlichen Wortwürmern reinigen. Bitte, lieber Cicero, hilf dabei, danke.

Karin Keil | Mi., 31. Mai 2017 - 09:34

"Woher kommt eigentlich die Eile beim NetzDG?" Diese Eile führe ich eindeutig suf die bevorstehenden Wahlen zurück, nach denen die SPD - hier in Person von Herrn Maas, offensichtlich ganz im Geheimen schon ahnt, nicht mehr in der Regierung mitzuwirken. Deshalb muss dieses Gesetz noch vor den Wahlen durchgepeitscht werden, am besten, wenn ein interessantes Fußballspiel zeitgleich läuft...

Wolfgang Lang | Do., 1. Juni 2017 - 15:31

Wenn das Gesetz durchgeht im Parlament, wissen wir, unser Parlament ist unfähig den Rechtsstaat zu verteidigen.
Wenn das Gesetz vom Bundespräsident unterschrieben wird, wissen wir wes Geistes Kind er ist. Verzichtbare Figur.
Wenn das Gesetz von Richtern nicht gestoppt wird, wissen wir, der Rechtsstaat ist am Ende. Abgeschafft. Wir nähern uns DDR 2.0. Zumindest Merkel kann mit Erfahrung glänzen.
Maas mit seinen willigen Helfern, da kann ich nur Nietzsche zitieren, obwohl das zwei verschiedene geistige Niveaus sind: "Ich nehme ein paar Skeptiker bei Seite, den anständigen Typus in der Geschichte der Philosophie: aber der Rest kennt die ersten Forderungen der intellektuellen Rechtschaffenheit nicht. Sie machen es allesammt wie die Weiblein, alle diese großen Schwärmer und Wunderthiere, – sie halten die »schönen Gefühle« bereits für Argumente, den »gehobenen Busen« für einen Blasebalg der Gottheit, die Überzeugung für ein Kriterium der Wahrheit."