Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) spricht am 22.11.2016 in Berlin.
Mit seinem Gesetzentwurf stößt Heiko Maas auf Kritik / picture alliance

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Kurzer Prozess mit der Meinungsfreiheit

Bundesjustizminister Heiko Maas stellte jüngst den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor. Damit sollen Hasskommentare und Fake News im Netz eingedämmt werden. Rechtswissenschaftler Alexander Peukert hält das Gesetz für juristisch höchst problematisch und warnt vor den Folgen

Alexander Peukert

Autoreninfo

Alexander Peukert ist deutscher Rechtswissenschaftler. Er lehrt an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Der Forschungsschwerpunkt liegt im Immaterialgüterrecht.

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Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG-E) aus dem Hause Heiko Maas möchte das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ vor „Hasskriminalität“ und „strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘)“ schützen. Zu diesem Zweck sollen Twitter, Facebook, YouTube und andere große Anbieter sozialer Netzwerke mit jeweils mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern dazu gebracht werden, ihre Löschaktivitäten wesentlich zu verstärken. Idealerweise sollen volksverhetzende und verleumderische Äußerungen zu 100 Prozent verschwinden, und zwar unverzüglich nach der ersten Meldung durch Nutzer oder „Beschwerdestellen“ wie jugendschutz.net. Für solch eine Planerreichungsquote greift der Entwurf zu problematischen juristischen Instrumenten.

Strafbarkeit und Rechtswidrigkeit neu definiert

Der Entwurf und seine Präsentation durch Bundesminister Maas erwecken den Eindruck, als gehe es allein um die effektive Durchsetzung des geltenden deutschen Strafrechts. Da die mit Strafrechtsnormen wie dem Volksverhetzungsparagraphen einhergehenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt seien, bewirke der Entwurf gar keine „neuen“ Eingriffe in die Meinungsfreiheit (siehe im Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, S. 22). Die, so die Logik, folgen ja schon aus 14 abschließend aufgelisteten, verfassungskonformen Straftatbeständen nach dem Strafgesetzbuch, auf die der Entwurf bei der Definition „rechtswidriger Inhalte“ Bezug nimmt.

Das aber stimmt so nicht. Wiederholt ist davon die Rede, der Entwurf diene der Verhinderung „objektiv strafbarer“ Taten (NetzDG-E, S. 1, 9 f., 13, 17, 19, 27). Damit soll offenbar gesagt sein, dass es nur darauf ankommt, ob eine Äußerung als solche zum Beispiel unwahr, beleidigend oder volksverhetzend sei. Irrelevant ist hingegen, ob der Sprecher die Äußerung vorsätzlich oder beispielsweise im Fall der Verleumdung (Paragraph 187 Strafgesetzbuch, StGB) „wider besseres Wissen“ tätigte (subjektiver Tatbestand eines Strafgesetzes). Auf die individuelle Schuld des Sprechers soll es ebenfalls nicht ankommen (NetzDG-E, S. 19, 27).

Dann aber gilt eine Äußerung gegebenenfalls auch als rechtswidrig im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist, weil der betreffende Sprecher nicht vorsätzlich oder nicht schuldhaft handelte. Und auch der Begriff der Rechtswidrigkeit erhält eine neue Bedeutung: Zwar mag es im Einzelfall denkbar sein, dass man einer Äußerung als solcher entnehmen kann, dass sie in „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ und damit rechtmäßig gemäß Paragraph 193 StGB erfolgte. Rechtfertigungsgründe, die in der Person des Sprechers und seinen kommunikativen Beziehungen wurzeln, sind einem einzelnen Post oder Tweet hingegen in der Regel nicht zu entnehmen.

Abstrakt und unklar

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beurteilt Äußerungen abstrakt auf ihre objektive Unwahrheit und ihren Beleidungs-, Beschimpfungs- oder Verleumdungsgehalt. Die Rede von „Hasskriminalität“ und „strafbaren“ Falschnachrichten verschleiert, dass neue juristische Konzepte für die Kommunikationsregulierung in bestimmten Onlinemedien vorgelegt werden. Wo genau die Grenze zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Verhalten verläuft, bleibt aber unklar.

Zum abstrakten Regelungsansatz des Entwurfs passt, dass der Sprecher dort nur am Rande vorkommt. Im Wesentlichen werden die vorgeschlagenen Löschungsverfahren im Dreieck von meldenden Nutzern, dem Netzwerkbetreiber und staatlichen sowie staatsnahen, weil vom Staat beauftragten und steuerfinanzierten Beschwerde- und Überwachungs-„Stellen“ (wie unter anderem jugenschutz.net) abgewickelt. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind nach einer Meldung ohne jede Beteiligung des Sprechers innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte, bei deren Beurteilung sich auch nach Auffassung der Entwurfsverfasser „schwierige Rechtsfragen“ stellen können, müssen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden. Während dieser Frist könne das soziale Netzwerk dem Verfasser des gemeldeten Inhalts Gelegenheit zur Stellungnahme geben und eine „externe Expertise einholen“ (NetzDG-E, S. 24). Doch sind diese Handlungsoptionen der Netzwerkbetreiber im Entwurf nicht mit Sanktionen hinterlegt. Die Netzwerke können sich diesen Aufwand also folgenlos sparen und vorsorglich löschen.

Gefahr der Zensur

Facebook und andere Netzwerke sind lediglich verpflichtet, den Sprecher nachträglich über die erfolgte Löschung zu informieren und diese zu begründen. Hierdurch werde sichergestellt, dass der „Nutzer die geeigneten rechtlichen Schritte zur Wahrung seines Rechts auf Meinungsfreiheit zeitnah einleiten kann“ (NetzDG-E, S. 24). Welche Schritte das sein sollen, sagt der Entwurf aber nicht. Es ist äußerst zweifelhaft, ob Nutzer einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen Netzwerkanbieter haben, im Rahmen der Gesetze beliebig posten und twittern zu können. Und selbst wenn ein solcher Freischaltungsanspruch bestünde, wäre er erst nach langer Zeit gerichtlich durchsetzbar. Statt diesen mühevollen Weg zu beschreiten, werden gesperrte Nutzer in andere Foren abwandern.

Die Gefahr des fälschlichen Filterns legaler Äußerungen wird dadurch verstärkt, dass die sozialen Netzwerke nicht nur den „Original“-Post oder Tweet löschen müssen, sondern sämtliche Kopien des rechtswidrigen Inhalts, die durch ihrerseits „rechtswidrige“ Likes, Shares und Retweets generiert wurden. Und damit nicht genug: Die Netzwerke müssen ferner „wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts“ treffen. Dabei ist an automatische Filter beim Hochladen der Inhalte gedacht (NetzDG-E, S. 24). In der Folge könnte ein bestimmtes Bild, eine Äußerung oder gar ein als hetzerisch beurteiltes Wort von vornherein nicht mehr verwendet werden, obwohl die neue Äußerung in einem ganz anderen, zum Beispiel satirischen und damit legalen Kontext stehen kann. Solche Uploadfilter gelten zu Recht als besonders effektive und damit gefährliche Zensurinstrumente. Die Verpflichtung zu ihrem Einsatz kommt einer allgemeinen Überwachungspflicht gleich, die mit dem Europarecht (Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31) unvereinbar ist.

Zugleich würde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhebliche Haftungsrisiken für die Anbieter sozialer Netzwerke und ihre Leitung begründen, wenn diese ihren Lösch-, Verfahrens-, Überwachungs- und Berichtspflichten nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht nachkommen. Die Bußgelder für ein Verhalten, das eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Themen Hass und „Fake News“ vermissen lässt (NetzDG-E, S. 25), können sich auf bis zu 50 Millionen Euro für die Netzwerkanbieterunternehmen und fünf Millionen Euro für das Leitungspersonal belaufen. Selbst der einmalige, fahrlässige Verstoß gegen die Pflicht, rechtswidrige Inhalte fristgemäß zu löschen, stellt eine prinzipiell bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Kooperation zwischen Staat und Netzwerkbetreiber

Allerdings geht der Entwurf davon aus, dass zumindest die großen Drei, also Facebook, Twitter und YouTube, weitgehend mit den staatlichen und staatsnahen Institutionen kooperieren werden. So kann eine Löschung „offensichtlich rechtswidriger“ Inhalte binnen 24 Stunden unterbleiben, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum „vereinbart“. Die verpflichtende Benennung einer inländischen, für Auskunftsersuchen empfangsberechtigten Person soll ebenfalls „die Möglichkeiten einer freiwilligen unmittelbaren Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und Providern“ verbessern (NetzDG-E, S. 29).

Das Beschwerde- und Löschmanagement unzureichend beflissener und kooperativer Netzwerkanbieter kann, falls dies erforderlich ist, durch eine vom Bundesamt für Justiz „beauftragten Stelle überwacht“ werden. Was es mit dieser potentiellen Überwachung der Netzwerke auf sich hat, ist unklar. Für die im Entwurf genannten testweisen Meldungen durch jugendschutz.net (NetzDG-E, S. 25) bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage. Aus der Regelung könnte daher auch abgeleitet werden kann, dass Vertreter von „Beschwerdestellen“ wie eben jene Plattform ermächtigt sein sollen, das Löschmanagement im Unternehmen des Netzwerkbetreibers zu überwachen.

Verfahren ohne Beweisaufnahme

In Anbetracht dieser staatlichen Anreize und Umarmungen rechnen die Entwurfsverfasser mit „weniger als 100“ jährlichen Streitigkeiten zwischen Netzwerkbetreibern und dem Bundesamt für Justiz im Hinblick auf die Löschung eines Inhalts (NetzDG-E, S. 4). An sich wäre ein solcher Konflikt in einem regulären Bußgeldverfahren mit öffentlicher Hauptverhandlung zu klären. Diesem normalen Lauf der rechtsstaatlichen Dinge schiebt der Entwurf aber einen Riegel vor.

Denn das Bundesamt für Justiz muss vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids wegen unterlassener Löschung einen Antrag auf „Vorabentscheidung“ über die „Rechtswidrigkeit“ eines Inhalts beim Amtsgericht Bonn stellen. An diesem Verfahren sind weder der Netzwerkbetreiber noch der betroffene Sprecher beteiligt. Da es bei einer reinen „Rechtsprüfung“ der „objektiven Strafbarkeit“ der Äußerung zu keiner Beweisaufnahme komme, könne das Gericht „nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten“ auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden (NetzDG-E, S. 27 f.).

Öffentlichkeit bleibt außen vor

Kommt das Gericht im Rahmen des schriftlichen und damit nicht-öffentlichen Verfahrens zum Ergebnis, dass der gemeldete Inhalt nicht rechtswidrig ist, muss die Behörde das Bußgeldverfahren einstellen. Damit ist die Sache dann erledigt. Schließt sich das Gericht hingegen der Auffassung des Bundesamts für Justiz an, ergeht ein Bußgeldbescheid, den die Netzwerkbetreiber in der Regel akzeptieren und außerdem den zur Last gelegten Inhalt löschen werden. Denn sie wissen, dass die Rechtswidrigkeit des Inhalts bereits vom Gericht, das für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zuständig sein wird, geprüft und bejaht wurde. Zur öffentlichkeitswirksamen Klärung der Rechtswidrigkeit von Inhalten in einem regulären Prozess wird es daher nur äußerst selten kommen.

In der Gesamtschau drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Sonderverfahren etabliert wird, das den Zweck hat, den Kampf gegen Hass und „Fake News“ aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Dabei existieren durchaus alternative Konzepte, die den Sprecher einbeziehen und tatsächlich eine Kommunikation über die streitige Äußerung in Gang setzen könnten. So hat der Bundesgerichtshof für Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Internetforen bereits ein „Rede-Gegenrede-Modell“ entwickelt, auf das der Entwurf sogar ausdrücklich Bezug nimmt (NetzDG-E, S. 22). Ein anderes, in den USA für Urheberrechtsverletzungen gültiges Modell sieht vor, dass ein beanstandeter Inhalt zunächst gelöscht, aber wieder freigeschaltet wird, wenn der Sprecher protestiert und hierbei seine Anonymität aufgibt. Hier kann sich ein reguläres Strafverfahren anschließen, in dem die Strafbarkeit der Äußerung geklärt werden kann.

Der Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingegen soll Kommunikation nicht ermöglichen, sondern unterbinden. Offenbar meint man, der friedliche gesellschaftliche Diskurs werde durch Debatten, was „Hasskriminalität“ und „Fake News“ auszeichnet, nur unnötig irritiert. Klicken Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen, zu hören oder zu lesen! Und außerdem versichern wir Ihnen nochmals: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden.“ (NetzDG-E, S. 24).

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Petra Müller | Mo., 27. März 2017 - 16:04

Man hat ja schon Beispiele gesehen, wo Facebook Fotos von nackten Statuen gelöscht hat.
Und ich wat selbst mal Mitglied in einem Forum, wo es reichte, dass 3 Mitglieder einen Beitrag meldeten, um eine Löschung durchzusetzen: Es ist natürlich klar, dass es da viele Mitgliedergruppen gab, die sich systematisch zusammentaten, um Jagd auf alle zu machen, die eine andere Meinung vertraten.
Ich finde, das Internet soll für freie Meinungsäusserungen offen bleiben, sofern sie keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Pöbler zeigen doch vor allem, wessen Geistes Kind sie selbst sind und sollten einfach durch Nichtbeachtung gestraft werden.

Herbert Grumbel | Mo., 27. März 2017 - 21:35

Antwort auf von Petra Müller

sehe eher, dass da nicht einmal Kommentare durchkommen, die nur etwas überspitzt die Lage beschreiben wollen. Von echten Hass-Kommentaren habe ich noch nichts gesehen. Die kommen dort auch niemals durch die Eingangspforte. Wo stehen denn diese Hass-Kommentare?? Man will ja wenigstens einmal gesehen haben, was der werte Herr Maas da mit aller Inbrunst bekämpft.

Christa Wallau | Mo., 27. März 2017 - 16:25

Nicht der Staat als oberste Instanz oder gar bestimmte politische Parteien sind für Meinungsäußerungen zuständig, sondern jeder einzelne Bürger in der Gesellschaft.
Die Bürger selber müssen einen Modus vivendi finden, um mit Hasskommentaren und Falschmeldungen umzugehen. Notfalls müssen sie eben klagen, und die Gerichte (f r e i e Richter) sind aufgerufen, hier Maßstäbe zu setzen.
Alles andere läuft auf Zensur hinaus.

Ja, es läuft auf eine Zensur hinaus. Das neue Gesetz kann bedenkenlos gegen alle eingesetzt werden, die nicht dem Mainstream folgen. Jede abweichende Meinungsäußerung ist dann ein Hasskommentar, mindestens aber ein Fake-New.
Und das bestimmen u. a. NGO-Aktivisten! Unglaublich!

Annegret Diemer | Mo., 27. März 2017 - 17:12

Danke, Herr Peukert, für die juristische Analyse. Wenn man sie so liest, denkt man sich in den Deutschunterricht zurückversetzt, als wir den Roman "1984" analysierten. Zum Glück haben wir heute, rein technisch, ganz neue Möglichkeiten, und es braucht sich niemand zu wundern, wenn das Darknet in Zukunft mehr und mehr Verbreitung findet.

Sabine Weber-Graeff | Di., 28. März 2017 - 19:45

Antwort auf von Annegret Diemer

Orson Wells hatte sich leider 1984 nicht einmal im Ansatz vorstellen können,welche Möglichkeiten der Überwachung ein 2017 dank Drohnen ,genetischem Fingerabdruck
und biometrischen Daten eröffnen würde.Dazu eine ausgedehnte EU als Eurasien,perfekt,da kommen noch nicht einmal die "Prols "davon.Jeder wird gefunden.Ich persönlich bleibe ,angelehnt an "Animal Farm" dabei:Die Überwacher sind immer die Schweine,in der Hoffnung,der Cicero kassiert diese Ansicht nicht auch.

Karl Mallinger | Mi., 29. März 2017 - 20:09

Antwort auf von Sabine Weber-Graeff

Der Regisseur Orson Welles hatte mit "1984" nichts zu tun.

Vermutlich meinten Sie den Autor von "1984", nämlich George Orwell, oder?

Jürgen Sauer | Mo., 27. März 2017 - 18:11

Könnte jmd. mal bitte den sogenannten Minister das Grundgesetz vorlesen?

Wolfgang Kaufmann | Sa., 1. April 2017 - 10:49

Antwort auf von Jürgen Sauer

Da das Grundgesetz der Netzpolitik von Maas und Schwesig diametral entgegenläuft, fällt es a priori unter die Kategorie Hate Speech bzw. Fake News und muss binnen 24 Stunden gelöscht werden. ⸮

Sepp Kneip | Mo., 27. März 2017 - 23:05

Dieses Meinungsverbietungs-Monstergesetz versucht jeden Diskurs in den sozialen Netzwerken und Foren zu unterbinden. Es öffnet der Willkür öffentlicher Überwachung und Zensur Tür und Tor. Es wird ein Meinungskanal angelegt, desen Fluss in eine Richtung geht und jedes Andersdenken mit sich reißt. "Wo genau die Grenze zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Verhalten verläuft, bleibt aber unklar."

Genau so unklar ist es, wer hinter all diesen Zensurmaßnahmen steckt. Maas? Der ist doch nur ein willfähriger Handlager derer, denen zu viel Meinungsfreiheit zuwider ist. Also siedeln wir die Schuldigen für dieses Maulkorbgesetz etwas höher an. Das Schlimme ist, die Politik macht solche Gesetze und wird weiter gewählt. Wie war das mit den Kälbern?

Hubert Knapp | Mo., 27. März 2017 - 23:21

Die hatten es schon mit ganz anderen Regimen zu tun, denen die Meinungsfreiheit - und nun auch die Gefühlsfreiheit - ihrer Staatsbürger ein Dorn im Auge ist.
Daran wird auch eine geplante Rechtsverschleierung zum Zwecke der verdeckten Einflußnahme nichts ändern.
Schade nur, daß der technologische und politische Vorsprung der USA durch solche Ungeschicke Profilierungssüchtiger in immer weitere Ferne gerückt wird, anstatt einfach von deren größerer Erfahrung zu lernen und zu profitieren.

Die Amis werden es so halten wie bei der Street View: Da aus Deutschland zu viele Einwände kamen, wurde der Dienst für Deutschland beendet. Und wir merken nicht mal, wie wir dabei in die gleiche Liga wie Bosnien, Kosovo, Moldawien und Weißrussland abrutschen. Mit unserer Besserwisserei kicken wir uns gerade massiv selber ins Off. Die amerikanischen IT-Konzerne brauchen Deutschland nicht und werden uns eines Tages kalt lächelnd von den Sozialen Medien abklemmen.

Volker Leyendecker | Di., 28. März 2017 - 09:03

Eine Partei die das Linke Denken als Grundsätzlich Richtig einordnet will mit dieser Maßnahme anders Denkende mit Strafen Mundtot machen. Meine Frage an die Politischen Parteien und die Medien : Warum ist nach Links alles Erlaubt. Zwangsgebühren machen es fast unmöglich, das andere Meinungen überhaupt in die Öffentlich getragen werden. Unsere Richter wollen die Meinungsfreiheit doch schützen, halten aber die Zwangssteuer ( Rundfung und Fernsehen ) für Rechtsmäßig. Denn eine Gebühr brauche ich nur entrichten wenn ich die Leistung haben möchte. Der Rundfung und auch das Fernsehen ist ja fest in der Hand der Parteien, Gewerkschaften und Gesellschaftlich relevanter Gruppen. In den Sendungen kommen die kritischen Stimmen kaum vor. Es fällt auf , das bei Maischberger oder Lanz die nicht genehme Meinung unterbrochen und abgewürgt wird. So etwas wird mit meinem Geld auch noch bezahlt.

Bettina Hesch | Di., 28. März 2017 - 10:10

Wir sind ein Rechtsstaat und treten in der Welt für Freiheit ein.Unsere Meinungsfreiheit im eigenen Land muss selbstverständlich bleiben.
Die verirrten im Netz, die Fake News twittern, Posten werden sich andere Wege suchen um ihre Tirraden los zu werden.Kein Gesetz der Welt kann das verhindern. Früher gab bzw. es gibt sie ja heute noch, die BILD- Zeitung. Wieviel Fakes werden hier täglich veröffentlicht? Müssen diese Falschmeldungen dann auch gelöscht werden? Wovor fürchtet sich die Politik? Worum geht es Herr Maas wirklich? Es ist besser ein stabiles Fundament zu schaffen und Kinder und Jugendlichen eine Basis mit auf ihren Weg zu geben. Der Staat kann es vorleben. In KITAs und Schulen. Das Zauberwort heißt Wertschätzung. Ich wünsche mir von der Politik, das sie in diese Bereiche genau soviel Energie und Kraft einbringt. Denn dort beginnt es.

Tom Alpers | Di., 28. März 2017 - 11:08

Herr Peukert stellt mit seiner Analyse vortrefflich dar, inwieweit die Absicht besteht die Öffentlichkeit aussen vor zu lassen. Die Alternativen, die er hier erwähnt haben durchaus bewiesen, dass es ohne weitere Gesetzesentwürfe gehen kann, und diese sogar Potential haben, verfeinert zu werden, damit Hasskriminalität erheblich eingeschränkt werden kann.

Neben den offensichtlichen Tatsachen der Zensur ist mit diesem Entwurf für mich klar:
Unser Justizminister stellt damit zur Schau, dass er die Bürger nicht für mündig hält, bei Rechtsstreitigkeiten mitzuwirken.
Auf der einen Seite werden Zustände über Meinungsfreiheit in Ungarn und der Türkei angeprangert, auf der anderen Seite schafft er hiermit eine Ebene, diese Zustände in Deutschland zu etablieren.
Wird er zum Monster, während er Monster zu bekämpfen versucht ?

Tom Alpers | Di., 28. März 2017 - 11:09

Mir wird Angst und Bange, wenn ich an die Konsequenzen denke, die sich aus der Zulassung dieses Entwurfes ergeben können. Unsere Erfahrung, wenn sich Politik und Regierung in juristische Fragen und Prozesse einmischen, ist auf jeden Fall keine gute.
Denkt man einen Schritt weiter, würde er damit einer extremen Partei bei einem Regierungswechsel den Weg ebnen die Meinungsfreiheit nicht nur einzuschränken, sondern sogar aufzulösen. Hat er soweit gedacht ?

Reiner Schöne | Di., 28. März 2017 - 11:45

Abgesehen von Grundgesetz, das sic Herr Maas mal reinziehen sollte. Was auffällig ist und zwar sogar sehr auffällig, das es sich nur um Einträge geht die von Deutsche verfaßt wurden. Schaut man sich Einträge von zum Beispiel Palästinenser-Seiten bei Facebook an, darf man ungestraft und ohne gesperrt zu werden dem Haß freien Lauf lassen. Der dieser Haß ist mehr als nur offensichtlich, der springt einem förmlich an. Ähnliche Einträge, politisch gegen Palästinenser, werden sofort gelöscht, der Schreiberling gesperrt für Tage. Herr Maas führt hier nichts gegen Haß durch, sondern Maßnahmen die der Politik der SPD-Grünen entgegen stehen. Mehr ist das nicht, in meinen Augen eine Beschneidung der Meinungsfreiheit, denn vergleicht man die Schriften auf deutscher Seite und die auf palästinensischer Seite, ist die deutsche Meinung sehr Human abgefaßt, wird aber gesperrt

Mathias Trostdorf | Di., 28. März 2017 - 23:00

Antwort auf von Reiner Schöne

Heute erschien ja auch ein Buch, in dem Journalist Constantin Schreiber die Reden von Imamen in deutschen Moscheen angehört und ausgewertet hat!
Wenn man diese Problematik mal in Angriff nehmen würde, hätte der nicht nur auf dem linken sondern auch auf dem islamischen Auge blinde Maas eigentlich genug zu tun.

Bianca Schmidt | Di., 28. März 2017 - 12:22

Blinder Aktionismus ! Es gibt ein Leben außerhalb von Facebook & Co. , er sollte sich mal mit Erdogan zusammen setzen, der kann ihm Tipps geben.

Sybille Weisser | Di., 28. März 2017 - 12:33

Es fehlt jetzt nur noch die Gedankenpolizei. Denn man kann zwar das Geschriebene löschen lassen, wenn es einem nicht genehm ist, jedoch die Gedanken bzw. die Gesinnung nicht. Der Mensch bleibt der, der er ist und denkt & glaubt was er will. Und er wird immer Wege finden, sich mitzuteilen, Verbote hin oder her. Das mussten der Erich und seine Stasi auch schon erleben. Das Heikochen hat aus der Geschichte nichts gelernt.

Wolfgang Tröbner | Di., 28. März 2017 - 12:42

der Demokratie. Wenn dieses Recht eingeschränkt werden soll, ist unsere Demokratie in Gefahr und zwar in sehr großer Gefahr.

Beim Recht auf freie Meinungsäußerung geht es primär darum, alles sagen zu dürfen, solange nicht zur Gewalt angestiftet wird und es sich nicht um üble Nachrede, Ehrverletzung und Verleumdung handelt (dafür gibt es schon Gesetze).

Das Recht, alles sagen zu dürfen, umfasst sogar Dinge, die eventuell nicht wahr sind. Wer will eigentlich entscheiden, was wahr ist? Der Staat? Es gibt nachprüfbare Beispiele dafür, dass der Staat es auch nicht immer so genau mit der Wahrheit nimmt ...

Das Recht, die eigene Meinung/Überzeugung auszudrücken, bedeutet aber, dass andere nicht zwangsläufig zustimmen müssen und sich sogar Einzelne oder Gruppen von bestimmten Äußerungen verletzt oder beleidigt fühlen. Wenn es nur darum geht, dass alle zustimmen, ohne sich beleidigt zu fühlen, wird jeglicher Diskurs abgewürgt. Das Ende der Demokratie, wie wir sie kennen

Jürgen Dörschel | Di., 28. März 2017 - 12:46

Ich bin nicht der Meinung von Heiko Maas, denn ich halte eine gewisse Deutlichkeit der Worte für unverzichtbar. Angesichts der Tatsache, dass derzeit in vielen Teilen der Welt alles aus den Fugen gerät, halte ich Weichspülerei aus dem Grunde für falsch, weil diese falsch interpretiert werden könnte. Im Fernsehen ist man da ja auch nicht immer zimperlich. Die ARD hat sich, was ich sehr begrüße, dazu entschlossen, jetzt nur noch von der AfD zu sprechen und nicht mehr von der rechtspopulistischen AfD. Da es sich hier ohnehin nur um eine Meinung handelt, sollten sich die anderen Sender ein positives Beispiel nehmen. Und speziell bei einem ganz gewissen Politiker, der nun wirklich jeglichste Etikette vermissen lässt, halte ich klare Kante für richtig und angesagt. Stellen Sie sich doch einmal vor, wie die Reaktion wäre, wenn diese üblen Hasstiraden gegen Deutschland von mir kämen. Aber diesen Gedanken vergesse ich schnell wieder, weil wir uns stets am Guten ein Beispiel nehmen sollten.

susan vollmer | Di., 28. März 2017 - 13:16

Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der "Universität Bremen darf den Berliner Geschichtsprofessor Jörg Baberowski als Rechtsradikalen bezeichnen, weil diese Einschätzung unter die Meinungsfreiheit fällt. Das ergibt sich aus einem Urteil, das jetzt vom Landgericht Köln verkündet wurde und dem Tagesspiegel vorliegt."

Marianna Kolot | Di., 28. März 2017 - 15:05

... ja, ne, schon klar. Mir wuerde es nichts ausmachen, wenn man mich als 'rechts' oder 'rechtsradikal' bezeichnen wuerde - kaeme immer darauf an, aus wessen Munde ich das vernehme.

Es gibt Schlimmeres.

Kostas Aslanidis | Di., 28. März 2017 - 15:05

"Meinungsfreiheit".
Nichts passt besser als:
"Willst du nicht mein Bruder sein, so schlage ich dir die Rübe ein".
Das es Angeblich nur im Westen, Meinungsfreiheit existiert, ist eine gewagte These . Selbstüberschätzung pur.

Jacqueline Gafner | Di., 28. März 2017 - 16:18

speziell was sogenannte Fake news angeht, oder hat die SPD neu das Patent auf die Wahrheit, die es künftig nur noch in einer einzigen Version gibt? Was ferner die sogenannte Political correctness betrifft, hat nicht zuletzt auch der Vorlauf der letzten US-Präsidentenwahl gezeigt, was für Nebenwirkungen sie hat, wenn sie zum Dogma erklärt wird. Menschen lassen sich weder das eigenständige Denken abgewöhnen noch den Mund verbieten, sondern finden immer Möglichkeiten, das zum Ausdruck zu bringen, was sie in echt denken und empfinden. So ist es kein Zufall, dass die beissesten Witze kaum je in freiheitlichen, sondern in autoritären Systemen zirkulieren. Dieser Gesetzesentwurf ist ein Schuss in den Ofen, auch abgesehen von seiner juristischen Fragwürdigkeit.

Felix Gleason | Di., 28. März 2017 - 16:28

Was Herr Maas da praktiziert, ist nichts anderes als das Kriminalisieren unliebsamer Meinungen. Das, was da als "Hate speech" oder "Hasskommentare" diffus beschrieben wird, ist nichts anderes, als ein Etikett, das man einem Beitrag anheften kann, dessen Inhalt politisch nicht gewünscht ist. Wie z.B. ein Kommentar, der sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik auseinandersetzt. Für den Wunsch, diesen zu unterbinden, ist das Strafrecht nicht hilfreich, da solche Kommentare, sofern sie nicht beleidigen, volksverhetzend sind oder zu Straftaten aufrufen, in der Regel der Meinungsfreiheit unterfallen. Also baut man sich eine Krücke, die in dem Artikel beschrieben worden ist. Das so genannte Netzwerkdurchsuchungsgesetz dürfte ein Rohrkrepierer werden, da es meiner Meinung nach Art.5 GG zuwiderläuft. Das Bundesverfassungsgericht dürfte das Machwerk alsbald kassieren.

Manfred Eggerichs | Di., 28. März 2017 - 20:42

Die freie Meinung des Bürgers gilt nur noch, wenn sie systemunterstützend ist. Die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung nimmt weltweit zu und hat seit längerem auch Deutschland erreicht.
Ulbricht, Putin, Trump und Erdogan grüßen "maasvoll".

Barbara Kröger | Mi., 29. März 2017 - 07:08

Vor was oder wem haben Herr Maas und seine Leute eigentlich so große Angst?

„Die Gedanken sind frei, kein Menschen kann sie wissen, kein Jäger erschießen,…., es bleibet dabei, die Gedanken sind frei!“

Müssen wir in Deutschland wirklich das Recht auf freie Gedanken und freie Rede immer und immer wieder neu erkämpfen?

"Müssen wir in Deutschland wirklich das Recht auf freie Gedanken und freie Rede immer und immer wieder neu erkämpfen?".

Wenn wir nur endlich auch damit anfangen würden!

Ralf Altmeister | Mi., 29. März 2017 - 12:59

Wer fordert, Hass und sonstigen Müll zu löschen, der kommt im nächsten Schritt auch auf die Idee, diesen gar nicht erst veröffentlichen zu lassen und wird verlangen, dass die sozialen Netzwerke alle Beiträge vor deren Freigabe auf Korrektheit zu prüfen haben(analog von Kommentaren).
Das braucht eine Menge Arbeitsplätze. Wir haben dann die internen Social-Media- Mediatoren , die externen Kontrolleure, die Reklamierer und Streitschlichter sowie die Justiz.
Letztere, das sollte Herr Maas wissen, ist ohnehin schon heillos überfordert.
Zudem wird mit dem Gesetzentwurf eine gravierende Wissenslücke unserer Politiker über die Funktion des Internet und seine Plattformen deutlich. Der deutsche Alleingang ist sinnlos, weil die ungewünschten Fakenews und Hassbotschaften sich auch auf schweizer oder österreichischen Internetportalen oder Russia- Today absondern lassen. Politisch verheerend, weil die Absicht der Meinungssteuerung erkennbar wird.

franz wanner | Mi., 29. März 2017 - 15:31

Verbote legitimieren sich allein durch Angst. sowohl bei den Erlassern, wie bei den Befolgern. Und jenen, die Verbote nicht befolgen, kümmern auch die Ängste nicht.
Die bekümmern sich höchstens darum, dass sich die Verbotsübertretung nicht so leicht ihnen selbst zugerechnet werden kann. Und haben dabei alle Freiheit dieser Welt.
Folglich gibt es keine sinnvollen und auch keine wirksamen Verbote.
Gebote, Orientierungen, Warnungen und Identität samt Gewissen reichen völlig aus.
Wer in die versuchung kommt, Verbote vorzubringen, sollte erst mal ganz, ganz lange über haftende Verantwortung nachdenken.
Jene Verantwortung, für die Folgen von Tun oder Unterlassen haften und eintreten zu müssen, sollte bei den Verbotsverfassern und den Verbotsignoranten gleichermaßen gefördert werden.
Verbote gehören in die Schublade "brav und artig" und provozieren nur alle selbstbewussten, denkenden und anders denkenden Bürger. Die mögen Orientierungen, Ziele und eher Gebote.

Elke Rienkens | Mi., 29. März 2017 - 20:02

Alleine die Bezeichnung "Netzwerkdurchsetzung-gesetz" erinnert mich stark an einen Schildbürger Streich - oder Formulierungskapriolen der DDR Politiker.... Nun, wer entscheidet wann ein Post ein "Hasspost" ist oder nicht? Ich habe bislang noch keinen gesehen. Lediglich freie Meinungsäußerungen! Es ist bei mir wie mit dem Fußball:gehe ich nicht hin, weil Aggressionen und Schlägereien nicht mein Ding sind - Posts, die mir nicht gefallen, lösche oder vergesse ich! Und meine Meinung, die meist auf Beobachtungen meiner Umwelt basieren, lasse ich nicht manipulieren! Und da ist es wieder: Manipulation!! Wer will also wirklich so viele dämlich unnützige "Gesetze"? Sind das Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Herzlichst....

Karl Mallinger | Mi., 29. März 2017 - 20:24

Man fühlt sich durch Heiko Maas' Maßnahmen an den alten Römer Tacitus erinnert, der schon im ersten Jahrhundert nach Christus sagte:

"O seltenes Glück der Zeiten, in denen du sagen darfst, was du willst, und sagen kannst, was du denkst."

´

Akim Telbane | Mi., 29. März 2017 - 21:02

Allen Linken, die dieses Gesetz jetzt bejubeln, sei folgendes geraten: denkt mal daran, dass die SPD nicht immer an der Regierung bleibt, und dieses Gesetz auch ebensoleicht in die Hände anderer Ideologen fallen kann.

Was heute "Rechte" mundtot macht, kann genauso schnell gegen Linke verwendet werden, wenn sich der Zeitgeist mal ändert.

Hass zu verbieten ist ein moralisches Unding. Jeder Mensch hat das Recht zu lieben und zu hassen was er will. Die Vorstellung, dass der Staat Empfindungen und Ansichten unter Strafe stellt, ist unerträglich. Es erinnert an die finstersten Zeiten deutscher Geschichte. ("Heimtückegesetz" nachlesen.)

Ruth Müller | Mi., 29. März 2017 - 23:16

DDR 4.0 oder schon 5.0?
Kleiner Scherz.

Wer justiziables postet gehört vor Gericht!
Wer justiziables tut gehört vor Gericht!

Wer unverschämt ist - darf es sein!

Das Volk hat eine Recht auf Unverschämtheiten gegen jede Regierung und sich in Ihr exponierenden Personen!

Wer aber das Amt, Polizei oder unser Grundgesetz ins Lächerliche zieht gehört vor Gericht!

Blockwarte und Spitzel - egal ob Rechte oder Linke oder aus der Mitte brauchen wir nicht - erst Recht nicht wenn Sie von der amtierenden Regierung alimentiert werden. Das hat mehr als Geschmäckle - das ist eigentlich etwas für unser Bundesverfassungsgericht!

Eric Olland | Sa., 1. April 2017 - 07:02

Es gibt einen Französicher Sänger, der in einem seiner Lieder folgenden Refrain hat, "Ihr könnt mir alles nehmen nur meine Gedanken nicht".

Karl Brenner | So., 16. April 2017 - 08:43

Die SPD möchte jetzt also ein "Netzwerkdurchsuchungsgesetz"

Man hat dort noch nicht verstanden, dass der Unterschied zu einer Diktatur oder einem totalitären System "das Aushalten" ist.

Man muss nicht alles kontrollieren. Und man kann auch nicht alles kontrollieren. Selbst wenn es nur um die wirklichen rechstwidrigen Kommentare geht, ist der Schaden minimal gemessen an der Einführung solcher Instrumente.

Und dazu kommt noch:
Was machen die Leute aber, wenn sie ihre Wut gegenüber diesen Zuständen nicht mehr in die Tastatur klimpern können?

Sie werden auf die Strassen gehen und hoffentlich nicht ihren Unmut in sich reinfressen.

Die SPD zeigt sich hier als nicht regierungsfähig. Die Akteure in der Partei sind schon bei minimalen Irritationen verunsichert und antworten mit Instrumenten, welche man in ganz anderen Staaten vermuten würde.

Uwe Beutel | Do., 7. Dezember 2017 - 02:09

Eine freie Meinung ist nichts Besonderes, denn in keinem System ist es verboten, eine Meinung zu haben. Es ist auch in keinem System verboten, seine Meinung zu äußern.

Ebenso wird in allen Systemen der Bürger nach seiner Meinung beurteilt, eingestuft und behandelt. Auch in diesem Staat stehen nicht alle Türen für jeden Meinungsträger gleichermaßen offen - also nix mit freier Meinung ohne Konsequenzen.

Anders die Meinungsäußerung. Sie ist in diesem Staat frei. Während andere Staaten Aufwand treiben müssen, um an die zurückgehaltenen Meinungen heranzukommen, brauchen in diesem System die staatlichen und wirtschaftlichen Organe die frei und offen geäußerten Meinungen nur einzusammeln.

Die klugen Wendhälse aber haben sich schnell und erfolgreich linientreue Meinungen zugelegt - sie waren ja aus zurückliegenden Zeiten darin geübt.

Das hohe Gut der Freien Meinung? Sie ist, wie alles andere in diesem Staat, auch nur Mittel zum Zweck.