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Edward Snowden - Verrat ist in Demokratien nicht legitim

Wer den Verrat verteidigt, muss sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Er kündigt die Loyalität und somit Grundlage von Solidarität in der staatlichen Gemeinschaft auf. Das hat Folgen für das friedliche Zusammenleben

Autoreninfo

Matthias Zimmer ist Politikwissenschaftler und war von 2009 bis 2021 für die CDU Bundestagsabgeordneter aus Frankfurt. Er ist Hessischer Landesvorsitzender der Christdemokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA).

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Verrat ist der negative Zwilling der Loyalität. Diese wiederum ist die Pflicht gegenüber einer Gruppe, der man zugehörig ist. Es ist meist eine rechtlich oder vertraglich begründete Pflicht. Verrat ist also zunächst einmal eine Rechts- oder Vertragsverletzung. Der Verrat ist aber auch die Aufkündigung eines gemeinschaftlich begründeten Konsenses, einer affektiven Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Von dieser wird er als eine besonders schwere Form des Vertrauensbruchs empfunden und entsprechend sanktioniert.

Edward Snowden wird zum Helden verklärt
 

Als Verräter macht seit Monaten der amerikanische Ex-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden Schlagzeilen. Der seltsame Unwille der Deutschen jedoch, dessen Verhalten rundheraus als Verrat zu kennzeichnen und ihn als Helden zu verklären, erstaunt. Und bei genauerem Hinsehen offenbart sich darin eine nicht unproblematische Unkenntnis des Politischen, die weit über den aktuellen Fall hinaus reicht.

Der Verrat setzt, vertragstheoretisch gesprochen, den Verräter in einen Urzustand zu seiner Gemeinschaft; die vertraglichen Bindungen, die in der liberalen Theorie Gesellschaft und Herrschaft begründet haben, werden aufgekündigt. Begründet wird der Verrat – es sei denn, niedere Motive des materiellen Zugewinns spielten eine Rolle – häufig mit einem Konflikt zwischen dem Buchstaben der Verpflichtung und dem Geist einer aus universalen Werten begründbaren Handlungsmaxime. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Verrat zur Bürgerpflicht, so lässt sich diese Grundhaltung beschreiben. Der Verrat wird für legitim gehalten, weil ein höherwertiges Rechtsgut verletzt wird.

Eine solche Begründung und Rechtfertigung setzt allerdings voraus, dass es keine Aussicht gibt, das höherwertige Rechtsgut anders als durch den Verrat zu schützen. Das mag häufig in totalitären und autoritären Staaten der Fall sein. Deswegen sehen wir beispielsweise die Aufkündigung der Loyalitätspflichten der Männer um den 20. Juli 1944 als gerechtfertigt, ja aus einem übergesetzlichen Notstand heraus geradezu als geboten an. Der Verrat wird zum letzten Mittel der Wiederherstellung des Rechts.  

Das ist freilich eine Argumentation, die vor allem in funktionierenden Demokratien nicht unproblematisch ist. Dort sind nämlich in der Regel institutionelle Wege geöffnet, mit denen sich Konflikte zwischen partikularen und universalen Verpflichtungen innerhalb der Rechtsordnung lösen lassen. Um im militärischen Bereich zu bleiben: Die Bundeswehr verpflichtet ihre Soldaten, rechtswidrige Befehle zu verweigern – und sie hat mit der Einrichtung eines Wehrbeauftragten eine institutionelle Anlaufstelle geschaffen, an die Missstände gemeldet werden können. Allgemein formuliert: Demokratien sind Regierungsformen, in denen die normative Notwendigkeit des Verrats aufgehoben ist.

Demokratien bestrafen den Verrat im Inneren zu Recht, weil es andere Möglichkeiten der Abhilfe gibt. Gleichzeitig nutzen und ermuntern sie den Verrat nach außen. Gegenüber autoritären und totalitären Regimen mag das gerechtfertigt sein. Demokratien haben ein legitimes Interesse daran, Bedingungen herzustellen, in denen Völker friedlich und gerecht zusammenleben – so jedenfalls die Argumentation des amerikanischen Philosophen John Rawls. Aber Demokratien steht es nicht zu, den Verrat in anderen Demokratien zu fördern, und sei es nur der Verrat von Bankgeheimnissen etwa durch den Ankauf von sogenannten Steuersünderdateien.

Verrat in Demokratien ist nicht legitim
 

Wer die Legitimität des Verrates in diesem Fall behauptet, wird argumentative Probleme haben, sie im Fall Snowden zu verneinen. Umgekehrt werden auch diejenigen, die den Verrat Snowdens als legitim erachten, in nicht unerhebliche argumentative Fallstricke bei der Beurteilung des bundesdeutschen Verhaltens gegenüber der Schweiz kommen.

Verrat ist in Demokratien nicht legitim, aber zwischen Demokratien auch nicht. Das gilt auch für den Weggefährten des Verrats, die Bespitzelung. Es hat eine andere Qualität, ob die USA oder Nordkorea die Telefongespräche der Kanzlerin abhören. Auch das Wissen darum, dass eine Demokratie die andere bespitzelt, rechtfertigt keinen Verrat.

Spätestens seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges ist das internationale System als Gemeinschaft souveräner Staaten organisiert. Die meist überlappenden mittelalterlichen Loyalitäten wurden dem Primat der Souveränität des Staates unterworfen. Das hatte auch eine friedensstiftende Wirkung. Der souveräne Staat hatte das Gewaltmonopol nach innen und erhebt Anspruch auf die Loyalität aller Untertanen bzw. Bürger in seinem Rechtskreis.

Loyalität ist eine Grundbedingung menschlichen Zusammenlebens. Sie ist eine verstärkte Form der Solidarität, also des Einstehens von Rechtsgenossen untereinander. Wenn wir von Solidargemeinschaften sprechen, sind diese in der Regel entlang nationalstaatlicher Grenzen organisiert. Solidarität und Loyalität gilt also in der Regel bestimmbaren und konkreten Gemeinschaften. Universale Solidarität ist ein Widerspruch in sich selbst.

Mehrstaatlichkeit vs. Loyalitätspflicht
 

Freilich wird durch die heutige Praxis der Hinnahme von Mehrstaatlichkeit diese exklusive Loyalitätspflicht unterlaufen. Das scheint unproblematisch, wenn die der Einführung des Souveränitätsprinzips zugrundeliegende befriedende Wirkung heute anderweitig erreicht werden kann. Wenn sich unterschiedliche Loyalitätspflichten nicht nur im alltäglichen Vollzug, sondern vor allem im Ausnahmezustand miteinander vereinbaren ließen. Dies wiederum würde voraussetzen, dass wir auf dem Wege zu einer Weltinnenpolitik schon solch tragfähige Institutionen und Strukturen ausgeprägt haben, dass solche Konflikte darin aufgehoben wären.

Spätestens hier sind Zweifel angebracht. Weder haben wir solche Strukturen noch scheint es sinnvoll, in einem Ausgriff des Als-ob im Vorgriff installieren zu wollen. Es mag zutreffen, dass wir uns in einer postnationalen Welt befinden, und es mag richtig sein, sich über kosmopolitische Demokratie oder Regieren im Mehrebenensystem Gedanken zu machen. Nach wie vor bleiben aber Souveränität und Loyalität nicht hintergehbare Grundprinzipien des Zusammenlebens der Menschen in staatlich verfassten Gemeinschaften.

Wer also dem Verhalten Edward Snowdens applaudiert, seinen Verrat und die Aufkündigung von Loyalität gutheißt und gleichzeitig die umstandslose Hinnahme von Mehrstaatlichkeit propagiert, drückt damit aus, dass er individuelle Interessen über Loyalitätspflichten stellt. Kommunitaristische Formen des Zusammenlebens werden damit liberalistisch, also mit einem falsch verstandenen Liberalismus, verwässert. Dagegen hat schon Edmund Burke ins Feld geführt, der Staat sei mehr als eine Gesellschaft von Pfefferhändlern. Das gilt für demokratisch verfasste Staaten insbesondere.

Wer Snowdens Verrat verteidigt und die Exklusivität von Staatsbürgerschaften gering schätzt, muss sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein: für die Möglichkeit von Gemeinschaft, für die Begründung von Solidarität, für den demokratisch verfassten Staat und auch für die Bedingungen eines geordneten friedlichen Zusammenlebens unter den Staaten. Erst so bekommt die Debatte um Edward Snowden jene politische Dimension, die sie bislang so schmerzlich vermissen lässt.

 

 

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Waltraud Gundlach | Do., 26. Januar 2017 - 19:40

Der Verrat von Verbrechen, die vom Staat begangen werden, müssen straffrei bleiben! So kann man diesen Beitrag verstehen. Weil ja in den guten Demokratien keine wirkichen Verbrechen geschehen und man immer den offiziellen Weg begegehen kann. Illusionen.