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VW-Zentrale in Wolfsburg: Die Branche könnte gehörig durcheinandergewirbelt werden / dpa

BGH-Urteil gegen VW - Kommt jetzt das Dieselgate 2.0 für die Autobauer?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: VW hat die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht - und damit geschädigt. Das Urteil war überfällig und könnte erst der Anfang sein, schreibt der Anwalt Ralph Sauer in seinem Gastbeitrag.

Ralph Sauer

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Ralph Sauer ist Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr.

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Ralph Sauer, 47, ist Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr. Er führte die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG an.

Jetzt ist es also amtlich: VW hat im Diesel-Abgasskandal die Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haftet diesen auf Schadensersatz. So sieht es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seinem ersten Urteil vom 25. Mai 2020 gegen die Volkswagen AG. Das Urteil bildet den Auftakt einer ganzen Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen.

Am Ende könnte für Volkswagen und für die anderen Autobauer Dieselgate 2.0 stehen. Denn auch die neueren Generationen von Dieselmotoren stehen im Verdacht, das Abgaskontrollsystem auf unzulässige Weise zu manipulieren. Bestätigen Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof in anderen Verfahren diese Vermutungen, wird die Branche gehörig durcheinandergewirbelt.

Es war überfällig

Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals dem VW-Konzern ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Das war überfällig. VW hat die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht - und damit geschädigt. Kein Kunde hätte ein Auto mit einer nicht funktionierenden Abgasreinigung erworben. Die Mindestanforderungen an das Verhalten im Rechts- und Geschäftsverkehr in Millionen von Fällen ignorierte der Konzern, so der BGH.

Die Kunden können gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Auch sehr interessant: Sogar gebraucht erworbene Fahrzeuge können VW-Kunden zurückgeben. Das Argument des Autobauers, er könne gar nicht haftbar gemacht werden, wenn es zu dem Käufer keine Vertragsbeziehung gebe, überzeugte beim BGH nicht. Der Schaden ist dem Verbraucher bei Vertragsschluss über den nur angeblich umweltfreundlichen Wagen entstanden. Ein später vorgenommenes Softwareupdate ändere daran nichts. Ein solches Fahrzeug hätte der Kunde im Nachhinein so nicht gewollt. Damit ist unsere seit Jahren vorgetragene Rechtsauffassung eindeutig bestätigt worden. Ein Sieg für die Verbraucherrechte.

Es könnte noch richtig teuer werden

Einziger Wermutstropfen: Die Verbraucher müssen sich eine Nutzungsentschädigung für die Verwendung des Fahrzeuges abziehen lassen. VW kommt das Nutzungsentgelt zur Minimierung des Schadensersatzes zugute. VW zieht deshalb Verfahren offensichtlich in die Länge, um das Entgelt in die Höhe zu treiben und den Schadensersatz zu verringern. Allerdings steht am BGH auch noch ein VW-Verfahren an, bei dem es um die Frage geht, ob VW dem geschädigten Kunden ab Kaufdatum Zinsen zahlen muss.

Winkt der BGH den sogenannten deliktischen Zins durch, wird es für den Autobauer richtig teuer. Satte 4,12 Prozent Zinsen pro Jahr auf den Kaufpreis seit dem Erwerb wären dann bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Da kommen bei etwa 25.000 Euro Kaufpreis über 1.000 Euro pro Jahr seit Anschaffung des Autos zusammen. Es wäre auch folgerichtig, den Geschädigten diese Zinsen zuzusprechen, weil es die Kehrseite der Nutzunsgentschädigung wäre. Der Verbraucher hat das Auto genutzt und muss dafür Nutzungen erstatten – VW hat aber auf der anderen Seite den Kaufpreis nutzen können und schuldet dafür eben auch einen Nutzungsersatz – also Zinsen.

Weitgehende Folgen

Weitere Hoffnungen ruhen auf dem Europäischen Gerichtshof. Dort sind mehrere Verfahren im Diesel-Abgasskandal anhängig. Am 30. April 2020 sind in Schlussanträgen eines VW-Verfahrens ähnlich klare Worte gefallen wie am BGH. Zudem sind temperaturabhängige Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster – in Motoren als unzulässig bezeichnet worden. Und solche Thermofenster sind unter anderem in den neuen Motorengenerationen verbaut worden.

Folgt der EuGH in seinem Urteil diesen Schlussanträgen, hätte das weitgehende Folgen. Das Software-Update beim EA 189 wäre unzulässig. Denn das Update verwendet so ein Thermofenster. Dies wird von VW kaum bestritten. Beim VW-Motor EA 288 ist es auch unstreitig, dass ein Thermofenster verwendet wird. Vor Gericht hat das Volkswagen bereits eingestanden. Die Typengenehmigung der Fahrzeuge wäre nicht rechtmäßig. Die Daimler AG verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster. Und hat dies auch bereits zugegeben. Daimler wäre damit seinen Kunden gegenüber wohl ebenfalls haftbar. Damit droht der Branche tatsächlich ein Dieselgate 2.0 von gigantischem Ausmaß. 

Der BGH wirft VW und damit ähnlich handelnden Unternehmen der Automobilindustrie vor, nur darauf bedacht gewesen zu sein, Kosten zu sparen und die Gewinne zu maximieren. Vernünftiger wäre es für die Branche gewesen, die weltweiten Strafen und Schadensersatzzahlungen, die sich auf mehr als 50 Milliarden Euro belaufen, in die Entwicklung von alternativen Antrieben zu investiert. Damit wäre dem Wirtschaftsstandort Deutschland besser gedient gewesen.

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Erik Oldeson | Mo., 25. Mai 2020 - 17:24

Ob das journalistisch sinnvoll ist, einen im Prozess auf Klägerseite involvierten Anwalt einen Artikel dazu schreiben zu lassen... audiatur et altera pars...wussten schon die alten Römer.
Lesen wir dann auch noch irgendwann die andere Seite? Für VW dürfte das Urteil nicht überraschend kommen, entscheiden doch die große Mehrheit von unterinstanzlichen Gerichten bereits seit langem in ähnlicher Weise. Die ehernen Motive der Mehrzahl der Kläger, die ja so schnöde in ihrem Umweltglauben nur mit einem total sauberen und den politischen Abgasvorgaben entsprechenden Fahrzeug unterwegs zu sein, enttäuscht wurden, wage ich anzuzweifeln. Das was ich dazu höre, geht es hier mehr um den schnöden persönlichen Mamon. Also etwas, was man VW als vorsätzliche und sittenwidriges Motiv der Gewinnsucht ausgelegt hat. Irgendwie bekommen wir unsere Schlüsselindustrie schon kaputt, wäre ja nicht die erste. VW, nein danke.

Berthold Gross | Di., 26. Mai 2020 - 21:23

Antwort auf von Erik Oldeson

"Ob das journalistisch sinnvoll ist, einen im Prozess auf Klägerseite involvierten Anwalt einen Artikel dazu schreiben zu lassen... audiatur et altera pars...wussten schon die alten Römer."

Auch mir ist dieses Problem beim Lesen des Berichtes als aller erstes aufgestoßen.

Kai Hügle | Mi., 27. Mai 2020 - 13:09

Antwort auf von Erik Oldeson

Da VW seine Kunden arglistig getäuscht hat und nicht umgekehrt, vermag ich nicht zu erkennen, wie der BGH hätte anders entscheiden sollen. Wer spricht von "ehernen Motiven"? Es geht um Schädigung und Entschädigung. Eigentlich ganz einfach.
Schade, dass Sie in Ihrer Schlussfolgerung das Urteil in eine Art Verschwörungstheorie ("Irgendwie bekommen wir unsere Schlüsselindustrie schon kaputt") einbetten.
Die deutsche Automobilindustrie kann zwar weiterhin damit rechnen, von der Politik mit Samthandschuhen angefasst zu werden, aber über dem Gesetz steht sie nicht. Das sollten sich die Damen und Herren in Wolfsburg, Stuttgart und München gut merken; gerade jetzt, wo man angesichts der Corona-Krise wieder mal beide Hände aufhält und großzügig Steuergelder fließen sollen.

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 25. Mai 2020 - 17:32

Offensichtlich haben nur deutsche Autobauer „betrogen“ und die Zeichen der Zeit verschlafen. Untersuchungen gegen französische oder italienische Autobauer? Fehlanzeige! Die Entwicklung von „umweltfreundlichen Antrieben“ (welche sind das?) haben nur unsere Autobauer verschlafen? Was gibt es neben dem Renault Zoe und dem Ampera an E-Autos? Welcher Kunde nimmt bereitwillig die Nutzungseinschränkungen dieser Autos in Kauf (trotz Riesen-Prämie)?
Ja, VW hat betrogen und musste nachbessern, und man hätte die Top-Manager und das Aufsichtsratspräsidium (einschl. MP) dafür verantwortlich machen müssen. Jetzt aber die gesamte deutsche Automobilindustrie (und nur die!) platt machen zu wollen, ist das hilfreich für die Zukunft dieses Landes?
Die chinesische Staatslenkung hat inzwischen verstanden und trotz unverschämt günstigem Kohlestrom umgesteuert. Bei uns steht dem die Ideologie im Weg. Wer Automobilbau studiert hat kennt die Tücken, die unsere Politiker samt „Berater“ offenbar übersehen.

Joachim Brunner | Mo., 25. Mai 2020 - 20:47

Das Abgasreingungssystem eines solchen Fahrzeugs besteht aus den wesentlichen Teilsystemen
1.)Oxidationskatalysator
2.)NOx-Speicher Kat oder SCR-Kat
3.)Dieselpartikelfilter
4.)Abgasrückführung
Von etwaigen Abschaltungen sind prinzipbedingt nur 3.) und 4.) direkt betroffen.
Der Oxidationskatalysator und vor allem der geschlossene Partikelfilter erfüllen nach wie vor ihre Funktion. Die Konversion von HC und CO und die Rückhaltung von Partikeln ist bei diesen Fahrzeugen stets gewährleistet. Mann kann also nicht von einer "nicht funktionierenden Abgasreinigung sprechen." Dieser Ausdruck unterstellt tatsachenwidrig eine völlige Umgehung jeglicher vorhandener Abgasnach-behandlungstechnik. Es ist lediglich die Komponente NOx betroffen. Alle anderen Schadstoffe werden auch bei "Abschaltung" konvertiert (Oxi-Kat) bzw. zurückgehalten (DPF)
Es kann also keine Rede davon sein der Eigner hätte ein Fahrzeug "ohne Abgasreinigung" verkauft bekommen.
Verantwortungslose Klagerei das Ganze!

Michaela 29 Diederichs | Mo., 25. Mai 2020 - 23:52

Sie haben betrogen. Daran führt kein Weg vorbei. Wenn Kleinbürger das machen, geht das nicht so glimpflich aus. Da ist dieses Urteil noch relativ milde. Trotzdem macht es mich auch irgendwie traurig. Deutsche Bank, Lufthansa, VW und noch so viele andere Unternehmen, die einmal für Werte - im wahrsten Sinne des Wortes standen - sind bzw. haben sich entwertet. Es tut weh.

helmut armbruster | Di., 26. Mai 2020 - 09:40

und das durch eigenes Verschulden! Im Falle von VW auch noch mit Staatsbeteiligung (Land Niedersachsen).
Ein schweres Versagen der Führung, mehr noch ein krimineller Akt.
Das wirft die Frage auf nach unseren Führungs"eliten". Da tragen diese "Eliten" eine ungeheure Verantwortung für Millionen Kunden und Hunderttausende von Mitarbeitern und nicht zuletzt für ganz Deutschland. Und was tun sie?
Sie werden kriminell. Sie tun bedenkenlos den Schritt in die Kriminalität, als wäre das die normalste Sache der Welt. Unglaublich!

Berthold Gross | Di., 26. Mai 2020 - 12:07

"Der BGH wirft VW und damit ähnlich handelnden Unternehmen der Automobilindustrie vor, nur darauf bedacht gewesen zu sein, Kosten zu sparen und die Gewinne zu maximieren. Vernünftiger wäre es für die Branche gewesen, die weltweiten Strafen und Schadensersatzzahlungen, die sich auf mehr als 50 Milliarden Euro belaufen, in die Entwicklung von alternativen Antrieben zu investiert. Damit wäre dem Wirtschaftsstandort Deutschland besser gedient gewesen."

Möchte der BGH jetzt linksorientierte Industriepolitik in Deutschland vorschreiben oder handelt es sich bei dem Kommentar nur um die Meinung des Autors Ralph Sauer?

Alexander Mazurek | Mi., 27. Mai 2020 - 16:20

… "wer misst, misst Mist, und wer viel misst, misst viel Mist" - ist niemandem aufgefallen, dass die ach so "wissenschaftlichen" Grenzwerte ganz willkürlich sind? "Damals" hatte man eine säkular-protestantische, quasi "wissenschaftliche" Methode "Hexen" zu identifizieren: Wenn man sie gefesselt ins Wasser warf, und "die Hexe" nicht wieder auftauchte, war das ein bedauerlicher Fall von Justizirrtum …
Der BGH sollte sich besser mit dem realen Raub am Vermögen (15% der Ersparnisse) der Direktversicherten befassen - aber das setzte voraus, dass die Justiz "unabhängig" ist, wie die Presse, wozu 1883 John Swinton im Twilight Club, NY, sein Urteil abgab. Mythen und Lügen, das ist das Wesen des "Fortschritts".