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Finanzkrise vor Gericht: Warten auf Geständnisse

Nur eine Verurteilung eines Topmanagers wegen eines „Bagatell“-Verstoßes – weiter ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise bisher hierzulande nicht gekommen. Experten diskutieren jetzt über die Notwendigkeit, neue Straftatbestände zu definieren.

Halunken, Gauner, Betrüger“, brüllte die Menge, die sich vor dem Portal des Kölner Bankenhauses I. D. Herstatt versammelt hatte. Die Kunden wollten ihr Geld abheben, aber an der Glastür hing ein Schild „Geschlossen“. Der zweitgrößten Privatbank der Bundesrepublik Deutschland war 1974 wegen ruinöser Devisengeschäfte die Geschäftserlaubnis entzogen worden. Auf 480 Millionen Mark wurden die Verluste geschätzt. Der grandiose Aufstieg, den I. D. Herstatt nach dem Wegfall fester Wechselkurse dank hochriskanter Devisengeschäfte erlebte, endete mit der damals größten Bankenpleite der deutschen Geschichte. „Iwan der Große“, wie der verstorbene Bankengründer und Bonvivant Iwan David Herstatt nicht nur wegen seiner Körperlänge von fast zwei Metern im Volksmund genannt wurde, war angeblich selbst von der Pleite überrascht – ebenso wie sein Jugendfreund, der Versicherungsmagnat Hans Gerling, der Hauptaktionär des Bankenhauses und Aufsichtsratsvorsitzender. Die mächtigen Herren sahen sich als Opfer des Chefdevisenhändlers: eines jungen Mannes mit dem fantastischen Namen Dany Dattel. Dabei hatte Bankchef Herstatt Dattel zunächst als „Goldjunge“ gepriesen. Händler anderer Banken dagegen argwöhnten, bei Herstatt werde „ein zu großes Rad“ gedreht. Der Spruch hat die Herstatt-Pleite überdauert. Als Konsequenz des Debakels wurden die Bankenaufsicht verschärft und der Einlagensicherungsfonds zum Schutz von Sparern gegründet. Die strafrechtliche Aufarbeitung war dagegen ein Fiasko. Gerling wurde gar nicht erst angeklagt. Der Prozess gegen Herstatt endete nach mehr als einem Jahrzehnt mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Verfahren gegen Dany Dattel wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Wegen eines „frühkindlichen Verfolgungsschicksals im KZ Auschwitz“ attestieren ihm Ärzte dauernde Verhandlungsunfähigkeit. Werden wir Ähnliches erleben, wenn es in der aktuellen Finanzkrise um die strafrechtliche Aufarbeitung des Beinahekollapses von Banken wegen hochriskanter Wertpapierspekulationen geht? Werden Prozesse abermals zur Posse? Werden Banker sich wieder erfolgreich als ahnungslose Opfer stilisieren? Wird es am Ende so sein, dass Hauptakteure nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, weil sie mittlerweile zu krank oder zu labil sind? Ein kurzer Hinweis auf den Fall Herstatt findet sich in der Strafanzeige, die der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate im vergangenen Frühjahr gegen Verantwortliche der HSH Nordbank wie den Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall erstattete. Mittlerweile bietet der Fall der norddeutschen Landesbank genügend Stoff für einen Wirtschaftsthriller. Es geht um bankinterne Machtkämpfe und Intrigen, Abhöraktionen und andere illegale Vorgänge. Selbst ein fingierter Kinderpornoskandal soll Managern der HSH Nordbank angeblich nicht zu schmutzig gewesen sein, um einen unliebsamen Kollegen los zu werden. Die Untersuchungen dieser Machenschaften haben zwar unmittelbar nichts mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen der Milliardenverluste der HSH Nordbank durch riskante Derivategeschäfte zu tun. Aber „atmosphärischen Einfluss“ auf das Verfahren, sagt Anzeigenerstatter Strate, habe es schon, wenn der Eindruck entstehe, die HSH Nordbank sei ein Augiasstall. Der Rechtsanwalt bezichtigt die Manager, die Landesbanken durch Wertpapierspekulationen an den Rand des Ruins brachten, sie hätten „nach dem Motto ,too big to fail‘ agiert“. Aber wo verlaufen die Grenzen zwischen riskantem, unmoralischem, unverantwortlichem und kriminellem Verhalten? Strate selbst bekommt von Kollegen zu hören, er habe die Seiten gewechselt und setze sich nun als Gutmensch in Szene. Denn der Hamburger Anwalt beriet auch schon Unternehmer, Millionenerben und Manager. Ein typischer Verteidiger für die „White-Collar-Crime“-Klientel ist er jedoch nie gewesen. Zu Strates Mandanten gehörten auch Terrorverdächtige, Mafiosi und die verurteilte Kindsmörderin Monika Böttcher. Nun sieht er sich mit seinem juristischen Feldzug gegen Vertreter des Kapitals auf der „rechtsstaatlich richtigen Seite“. Der Rechtsstaat lebe davon, dass „persönliche Verantwortlichkeiten bezeichnet werden“. Seine Strafanzeige richtet sich auch gegen mehrere Aufsichtsratsmitglieder der HSH Nordbank. Anklagen gegen sie hält Strate jedoch für unwahrscheinlich. Schließlich sitzt in den Aufsichtsräten viel regionale Prominenz mit eher geringem Wissen über Kapitalmärkte. „Denen wird man wahrscheinlich zugutehalten, dass sie keine Fachleute sind.“ Nicht nur in Hamburg sind ehemalige und amtierende Bankvorstände ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Zu den wichtigsten Fällen bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Bankenkrise gehören Verfahren in München, Stuttgart, Düsseldorf und Leipzig. In München wird wegen ruinöser Immobilienspekulationen bei der mittlerweile verstaatlichten Hypo Real Estate gegen den entlassenen Vorstandschef Georg Funke und andere Bankmanager ermittelt. Gleichzeitig beschäftigen fragwürdige Geschäfte der BayernLB und ihres früheren Vorstandschefs Werner Schmidt die Münchener Fahnder. Für den Kauf der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria, der sich als gigantische Fehlinvestition erwies, sollen Schmidt und seine Kollegen einen weit überhöhten Preis gezahlt haben. Die Stuttgarter Staatsanwälte untersuchen die Investments der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in amerikanische Ramschhypotheken. Die Verluste waren so hoch, dass die größte deutsche Landesbank vergangenes Jahr nur durch eine Kapitalspritze von fünf Milliarden Euro vor dem Kollaps bewahrt werden konnte. Dabei hatte die LBBW im Frühjahr 2008 noch die SachsenLB übernommen, der ebenfalls riskante Subprimegeschäfte zum Verhängnis geworden waren. Auch in Sachsen laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die einzige Verurteilung eines Topmanagers gab es bisher im Falle der Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB. Das Institut hatte sich ebenfalls am Kapitalmarkt verspekuliert und musste dann mit Milliarden aus der Staatskasse vor der Pleite bewahrt werden. Im Juli dieses Jahres hat das Landgericht Düsseldorf den früheren IKB-Chef Stefan Ortseifen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Bezeichnend ist, dass es letztlich nur um „Bagatellverstöße“ ging, sagt der Münchener Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann. Verurteilt wurde Ortseifen wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation, weil er in einer Pressemitteilung bei Anlegern bewusst den falschen Eindruck erweckt hatte, die Subprimekrise sei an der IKB schadlos vorübergegangen. Über die Kernfrage für die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise – die strafrechtliche Verantwortlichkeit für fehlgeschlagene Geschäfte mit hochriskanten Finanzprodukten – wurde gar nicht verhandelt. Den Verdacht, Ortseifen habe sich durch die riskanten Wertpapiergeschäfte wegen Untreue strafbar gemacht, ließ die Staatsanwaltschaft schon im Sommer 2009 fallen. In der Einstellungsverfügung heißt es, zwar habe der Vorstand durch „exzessiv“ betriebene Portfolioinvestments seine Pflichten gegenüber der IKB verletzt. Aus Sicht der Düsseldorfer Staatsanwälte fehlte es aber am Vorsatz für strafbares Handeln. Dass die Existenzgefährdung der Bank von den Vorstandsmitgliedern erkannt und gebilligt worden sei, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Schünemann allerdings hat große Zweifel, dass überhaupt energisch genug ermittelt wurde. Allein auf Zeugenaussagen dürfe sich die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht verlassen. Man müsse schon Dokumente und E-Mail-Korrespondenzen beschlagnahmen, um herauszufinden, wie die Manager damals die Lage beurteilt hätten. Im Übrigen hätten die Düsseldorfer Ermittler offenbar „höchst einseitig“ Presseartikel zur Finanzkrise berücksichtigt. Es sei „lächerlich“ anzunehmen, das Debakel sei unvorhersehbar gewesen, kritisiert Schünemann. Das Gegenteil sei der Fall: „Ein Totalzusammenbruch war unausweichlich, da die Spekulationsgeschäfte nach dem Muster eines Schneeballsystems konzipiert waren.“ Der Verzicht auf eine Anklage wegen Untreue im Ortseifen-Prozess ist natürlich keine offizielle juristische Leitentscheidung. Aber zeichnet sich damit womöglich ab, wie die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise verlaufen wird? Werden die Gerichte sich nur mit Nebenschauplätzen der Bankenkrise befassen? Werden die Milliardenverluste allenfalls mit Bewährungsstrafen für Bankmanager geahndet? Nach Einschätzung des Berliner Strafrechtsprofessors und Rechtsanwalts Alexander Ignor ist offen, ob der Fall Ortseifen Schule macht. „Die fachliche Diskussion über strafrechtliche Verantwortlichkeiten ist ja noch in vollem Gange“, gibt der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer zu bedenken. Der „neuralgische Punkt“ in den meisten Fällen sei die Frage des Vorsatzes, sagt der Hallenser Strafrechtsprofessor Christian Schröder: „Hier ergeben sich für die Staatsanwaltschaften die größten Probleme und für die Verteidigung die größten Chancen.“ Nicht zuletzt wegen des Kanther-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Der 2. Strafsenat befand 2006, dass der frühere Landesvorsitzende der CDU in Hessen, Manfred Kanther, sich durch die Führung einer „schwarzen Kasse“ nicht wegen Untreue strafbar gemacht habe, da er finanzielle Verluste seiner Partei „unbedingt vermeiden (wollte)“. Dieses Urteil ist jedoch selbst am BGH umstritten. Nach Ansicht des 1. Strafsenats haben die Kollegen vom 2. Senat der Strafbarkeit wegen Untreue im Fall Kanther zu enge Grenzen gezogen. Und selbst der Berichterstatter der Kanther-Entscheidung, BGH-Richter und Strafrechtsprofessor Thomas Fischer, hält es keineswegs für sicher, dass Bankvorstände den Vorwurf vorsätzlicher Pflichtverletzung unter Berufung auf das Urteil abwehren können: „Ob bei Risikogeschäften im Bankbereich eine solche Ausnahmekonstellation vorliegen kann, wird zu prüfen sein.“ Im Fall Kanther habe man die Besonderheit gehabt, „dass die Realisierung eines Schadens fernlag und eine Schädigung das Allerletzte war, was der Beschuldigte wollte“, erläutert Fischer. „Ich bezweifle, dass wir bei Bankgeschäften eine vergleichbare Situation haben.“ Sicher sind nur die zahlreichen Unsicherheiten bei der strafrechtlichen Bewertung ruinöser Spekulationsgeschäfte. Welche Rolle spielte zum Beispiel das Versagen der Ratingagenturen, bei denen sich die Bankmanager Rückendeckung für ihre Finanzgeschäfte holten? Der Münchener Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger Klaus Volk wirft den Agenturen vor, mit ihren Bewertungen „schön verpackte Würste aus Schlachtabfällen“ produziert zu haben. Aus heutiger Sicht lässt sich so etwas leicht sagen. Entscheidend für den Nachweis des Vorsatzes ist jedoch, was die Beschuldigten damals dachten. Durften sich die Banker auf die Ratingagenturen verlassen? Welcher Preis für Wertpapiere, die sich später als faul entpuppten, wäre überhaupt angemessen gewesen? Ignor formuliert das Problem poetisch: Wie „Sternschnuppen“ seien die Derivate gewesen: „Erst leuchteten sie schön und dann verglühten sie.“ Die Schadensermittlung gestaltet sich also schwierig, so kurios das angesichts der versenkten Milliarden klingen mag. Überdies hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem strengere Vorgaben zur Bezifferung des Schadens beim Vorwurf der Untreue gemacht, sodass künftig wohl mehr Gutachten eingeholt werden müssen. Ein teurer und zeitaufwendiger Weg, den Richter Fischer in der Masse der Fälle für „wenig praktikabel“ hält. Er befürchtet, dass künftig noch mehr Wirtschaftsstrafverfahren mit einem „Deal“ enden. Dabei handelt die Verteidigung mit dem Richter vorab die Strafe aus, fast immer mit einem günstigeren Ausgang für den Angeklagten. Damit ist man dann mittendrin in der Debatte, was die Strafjustiz überhaupt zur Aufarbeitung der Finanzkrise leisten kann. Dies wiederum hängt von der Charakterisierung der Krise ab. Schünemann sieht Züge „global organisierter Kriminalität“. Ignor dagegen verweist auf „Systemrisiken“, die in der strafrechtlichen Debatte bisher zu kurz kämen. Aber systembedingte Fehlentwicklungen im Finanzsektor änderten nichts an der Notwendigkeit, mögliche Verstöße von Bankmanagern gegen das Strafrecht zu prüfen, sagt der Strafrechtswissenschaftler und frühere Bundesverfassungsrichter, Winfried Hassemer. „Es wäre doch seltsam zu behaupten, je größer die Probleme sind, desto weniger kann das Strafrecht sie lösen.“ Andererseits warnt der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Hans Richter, der die Ermittlungen gegen die LBBW leitet, vor „Überforderung und Missbrauch des Strafrechts“. Die Aufarbeitung der Finanzkrise sei in erster Linie Sache der Politik. „Mein Eindruck ist: Da ist bislang nicht genug passiert.“ Hält sich das Klischee, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt, also zu Recht? „Die Zeiten, in denen Ermittler nicht so genau hinschauten, was hinter den Türen der Unternehmen passierte, sind fast überall vorbei“, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Jurist Wolfgang Wieland. „Den Prominentenbonus für Manager gibt es nicht mehr.“ Das sieht Vera Junker, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, anders. Noch immer zeige die Justiz gegenüber Wirtschaftsstraftätern Neigung zur Milde. Zwei Jahre auf Bewährung seien nach wie vor das Standardstrafmaß. „Verantwortliche in Führungsetagen fallen weich“, sagt Junker. Selbst wer Millionenschäden verursache, lande nicht hinter Gittern. „Hier gibt es eine Gerechtigkeitslücke“, findet Junker. Diese zu schließen, sei Sache des Gesetzgebers. Junker schlägt vor, eine neue Strafvorschrift einzuführen, die bereits den Verstoß gegen Prüfungs- und Informationspflichten, etwa bei Kreditvergaben oder dem An- und Verkauf von Finanzprodukten, unter Strafe stellt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das geltende Strafrecht für die Sanktionierung von Verhalten im Zusammenhang mit der Finanzkrise nicht ausreicht“, sagt ein Ministeriumssprecher. Auch WolfgangWieland beurteilt Junkers Vorschlag „sehr skeptisch“. Er erinnert an die zahlreichen Anläufe zur Reform des Untreue-Paragrafen. „Letztlich kam nichts dabei heraus.“ Großartige Erfolge bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Finanzkrise hat man bislang auch in den Vereinigten Staaten, im Ursprungsland des Debakels, nicht vorzuweisen. „Es gibt weit weniger Strafverfahren als damals nach den Bilanzskandalen bei Konzernen wie Enron und WorldCom“, sagt der amerikanische Rechtsprofessor und Fachmann für Wirtschaftskriminalität Peter Hennig. Für eine abschließende Einschätzung sei es aber auch einfach noch zu früh. „Bei den laufenden Ermittlungen wegen der Finanzkrise spielen makroökonomische Faktoren eine viel größere Rolle als bei den damaligen Skandalen wegen Bilanzbetrugs“, sagt Hennig, der selbst Ermittler bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC und im amerikanischen Justizministerium war. „Außerdem braucht man für eine Verurteilung handfeste Belege für vorsätzliche Pflichtverstöße.“ Die amerikanischen Staatsanwälte stehen also vor ähnlichen Problemen wie die Ermittler hierzulande. „Letztlich braucht man jemanden aus der Unternehmensführung, der auspackt“, fasst Hennig seine Erfahrungen aus dem Enron-Verfahren zusammen. Aber darauf warten amerikanische und deutsche Ermittler, die den Verantwortlichen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Schliche zu kommen versuchen, bislang leider vergebens.

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