Links Pfleger bei Patient im Krankenhaus, rechts Porträt eines älteren Mannes mit Brille. Foto.
Es muss Räume geben, in denen der Pflegebedürftige vor Suizidassistenz „sicher“ ist / picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Wie kann eine gute rechtliche Regelung des assistierten Suizids aussehen? - Zwischen Freitod und Selbstmord

Wie weit reicht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und wo beginnt die Pflicht des Staates, das Leben zu schützen? Autonomie und Lebensschutz können nur gemeinsam gedacht werden – sonst droht eine schleichende Normalisierung.

Gregor Thüsing

Autoreninfo

Prof. Dr. Gregor Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, vielfacher Sachverständiger im Deutschen Bundestag und wurde 2024 in den Deutschen Ethikrat berufen.

So erreichen Sie Gregor Thüsing:

Suizid ist ein Fremdwort, für das der Duden verschiedene Übersetzungen anbietet: Selbstmord und Freitod. Die verschiedenen, ja gegensätzlichen Perspektiven werden dadurch plastisch: einerseits der unwiderrufliche Eingriff in das hohe Gut des Lebens, andererseits die selbstbestimmte Entscheidung über das Lebensende. Verschiedene Gruppen von Abgeordneten des Deutschen Bundestags ringen aktuell um mögliche Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid, die beiden Aspekten gerecht werden müssen.  

Cicero Plus

Ohne Abo Lesen

Mit tiun erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Cicero Plus Inhalte. Dabei zahlen Sie nur so lange Sie lesen – ganz ohne Abo.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ingo Frank | So., 21. Juni 2026 - 09:41

Überall wir „Eigenverantwortung“ vom Bürger von staatlicher Seite vehement gefordert. Wenn ich selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, warum soll ich mich beraten lassen, mir assistiert werden und dafür noch bezahlen ?
Warum kann nicht eine Person meines Vertrauens beauftragen, mein Leben zu beenden wenn ich selbst den Zeitpunkt verpasst habe ?
Ich habe meine Mutter weit über 10 Jahre gepflegt. Nach einem 4 tägigen Krankenhausaufenthalt In den ich meine Mutter Mittag & Abend füttern mußte, wir sind ein Krankenhaus und kein Pflegeheim konnte ich sie zu Hause nicht mehr Händeln und mußte Sie in ein Pflegeheim abgeben. Letztlich ist sie mM verhungert und verdurstet was mir mit „herunterfahren der Organfunktionen“ erklärt wurde. Klar kein Kompottschälchen Brei zum Abendbrot zu füttern dauerte wenn ich’s selbst gemacht habe u.U. Über eine Stunde ! Wer hat die Zeit dazu und wer soll’s bezahlen ?
Wäre es nicht ehrlicher und humaner seinem Leben ein Ende zu bereiten ?

Da ich das alles erlebt habe habe ich mir geschworen, dass ich so nicht enden will, und das auch meiner Frau, Kindern und Enkeln nicht zumuten will.
I.ü. Hat der ambulante Pflegedienst der mich unterstütze u.a. Meine Mutter doppelt gespritzt, oder in meiner Abwesenheit ganz „vergessen ..,. Und in den besagten Krankenhaus musste ich eine Schwester darauf aufmerksam machen das sie das falsche Insulin zum Spritzen ansetzen wollte. Darauf im russischen Akzent: Ach Scheiße falsche Spritze …..
Und genau diese Erfahrungen sind es. das ich so nicht Enden will …. Und da habe ich nicht alles mitbekommen ……. Das sind die Realitäten im Gesundheits und Pflegewesen im besten aller Deutschlands !
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik
P.S. Und niemand soll mit mit christlichen Werten kommen ….. den Gott gibt’s nicht mehr

Angelika Sehnert | So., 21. Juni 2026 - 09:44

Zunächst ist man erstaunt, dass gerade in der Frage von Leben und Tod plötzlich die Autonomie des Individuums höchste Priorität haben soll, man dem Individuum in banalen Alltagsfragen aber kaum noch Entscheidungsspielraum lässt. Es gibt kaum mehr einen Lebensbereich der frei von staatlichen Eingriffen ist und das Individuum nicht über die Massen einengt, angefangen beim Essen und Trinken.
In Staaten mit weitgefassten Möglichkeiten mehren sich assistierte Suizide von jungen, psychisch kranken Menschen. Ein Armutszeugnis, nein,eine Bankrotterklärung für die Gesellschaft.
Gleichzeitig werden in den Krankenhäusern hochbetagte, demente Menschen, kranke Menschen, die erkennbar am Ende ihres Lebensweges angekommen sind, Operationen und Behandlungen unterzogen von denen jeder Beteiligte weiß, dass sie den Tod nur Tage,allenfalls Wochen, hinausschieben, aber unter höchst unwürdigen Umständen.Man lässt Menschen einfach nicht sterben.
In unserer Gesellschaft ist einiges aus den Fugen geraten.

Ingo Frank | So., 21. Juni 2026 - 16:20

Antwort auf von Angelika Sehnert

Und wenn dann in der Patientenverfügung keine künstlichen lebenserhaltende. Maßnahmen ausgeschlossen sind keine „Zeit“ mehr zum füttern bzw. zum Trinken bleibt und am Ende der Körper verhungert und verdurstet ….. wo bleibt da die Würde ?
Warum soll ich meinem Leben nicht selbstbestimmt ein Ende setzen ? Warum habe ich nicht die Möglichkeit, bei den andauernden Apellen zur „Selbstständigkeit“ dies zu tun, ohne bürokratische Hürden und ein Haufen Geld obenauf zu zahlen damit sich andere die Taschen füllen ?
Mit freundlichen Gruß a d Erfurter Republik

Maria Arenz | So., 21. Juni 2026 - 09:52

daß dieser Haufe von in der Realwirtschaft nicht brauchbaren "Berufspolitikern", der hierzulande inzwischen als weltweit zweitgrößtes Parlament fungiert, sich an diesem Thema vergreift, bevor ich von der aktuellen Rechtslage Gebrauch machen kann. Ein Staat, der es trotz jahrzehntelanger Rekord-Steuereinnahmen nicht geschafft hat, ein Versorgungssystem für alte und pflegebedürftige Menschen auf die Beine zu stellen, vor dem nicht jedem grausen muß, der es von innen kennt, hat nicht das Recht, Menschen den freiwilligen Abgang zu verweigern. Und angesichts der unlösbar gewordenen Turbulenzen bezüglich Finanzierung des Elends soll mir keiner damit kommen, man müsse eben Pflege besser organisieren, finanzieren etc. Hier gilt entsprechend , was Hobbes zum Thema Gewaltmonopol sagte: Ein Staat, der keinen Schutz gewähren kann, hat nicht das Recht, Gehorsam zu verlangen.Ein Staat, der nicht für menschenwürdige Pflege sorgen kann, hat kein Recht, selbstbestimmtes Sterben zu erschweren.

Peter William | So., 21. Juni 2026 - 10:10

Sich selbst zu richten ist dementsprechend schwer und das ist auch gut so. Fast alle können praktisch jeder Zeit Selbstmord begehen, wenn sie wollen. Die nächste Klippe, der nächste Bus oder Zug. Hilfsmittel können Alkohol oder andere Drogen sein um die Hemmschwelle abzusenken, den Geist zu betäuben; Selbstüberwindung ist aber trotzdem nötig, gut so! Das Leben ist halt nicht einfach.

Assistierter Suizid sollte meines Erachtens nur ermöglicht werden wenn die Person dazu körperlich nicht mehr in der Lage ist. Selbst eine Überdosis Schlaf- oder Schmerzmittel können sich die Meisten beschaffen, auch wenn es nicht einfach ist. Also nur diejenigen die zu sowas nicht mehr in der Lage sind könnte man umbringen. Weil im Endeffekt ist es nichts anderes. Assistierter Suizid klingt nur besser.

Ansonsten wird halt gelitten, gegessen, gefickt, gehungert, Spaß gehabt oder die Zeit mit einen der Tausenden profanen Möglichkeiten die wir Menschen ersonnen haben verbracht, kurz gesagt: gelebt.

IH | So., 21. Juni 2026 - 10:45

Der Vergleich mit Odysseus ist keiner: wenn man der Sage folgt, war es seine freie Willensentscheidung sich fesseln zu lassen. Im vorliegenden Beitrag wird nun das Bild entworfen, die Fesseln des Odysseus gleichzusetzen mit der Aufgabe des Staates, die Entscheidung zum Suizid zu akzeptieren oder zu stoppen. Odysseus wollte gestoppt werden. Zum Suizid entschlossene Menschen wollen nicht gestoppt werden. Ihnen das Recht auf Assistenz zu nehmen bedeutet, ihre Willensentscheidung nicht zu akzeptieren. In der odysseussage entscheidet Odysseus. In der Suizidassistenz entscheidet allerdings nicht der betreffende Mensch, sondern der Staat.

... und auch Herrn Frank pflichte ich vom Grundsatz her gerne bei.
Wenn man nicht an eine Bestimmung von einer Gottheit glaubt, egal welcher Provenienz, dann kommt jeder und jede ungefragt irgendwo auf der Welt in diese und muss sich dann damit und mit allem, was dazukommt, auseinandersetzen.
Das ist vom Prinzip her so zufällig wie nur irgendetwas, oft ist es sogar nur Zufall, dass aus einer sexuellen Handlung zwischen zwei Heteromenschen "jemand" entsteht. Oder ist da doch ein würfelnder Gott im buchstäblichen Spiel, entgegen diesem Herrn Einstein zugeschriebenen Bonmot?
Und sowohl Art und Weise als das Spielende soll dann auch "dem unerforschlichen Ratschluss des Meisters" vorbehalten sein?
Grimms Märchen finde ich auch als Erwachsener total reizvoll, aber an Hexen, Zauberer, verwunschene Prinzen oder wahlweise Prinzessinnen glaube ich seit rd. 70 Jahren nicht mehr. Aus dem Leben scheiden, WEIL man das Leben liebt, aber eben nicht JEDES, wird aber nur selten argumentiert. Komisch ...

Jens Böhme | So., 21. Juni 2026 - 13:00

Wenn es um das selbstgewählte Sterben geht, sollte man hochbetagte Mediziner fragen, wie die ihr Leben würdevoll beenden. Auf keinen Fall im Pflegeheim oder monatelang leidend zu Hause. Stattdessen wird gesellschaftlich gefachsimpelt, wie man einen todkranken Wal noch wochenlang am Sterben hindern könne. Das attestierte Sterben sollte eh nur gelten für diejenigen, die keine eigene Handlungsfreiheit zum Willen haben.