Wahlplakate zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen / picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Wahlplakate zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen / picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Sollte man verurteilten Volksverhetzern das Wahlrecht entziehen? - Wählen und wählen lassen

Mitten im Superwahljahr 2026 arbeitet die Bundesregierung an der Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphen. Unter bestimmten Bedingungen wäre dann auch der Entzug des passiven Wahlrechts möglich. Ist das wünschenswert?

Autoreninfo

Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. Sie ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.

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2026 ist ein Superwahljahr – gleich fünf wichtige Landtagswahlen stehen an. Zusammen betreffen sie mehr als ein Viertel der deutschen Bevölkerung. Aktuelle Umfragen und Wahlergebnisse der jüngeren Vergangenheit lassen vermuten, dass in diesem Jahr in Deutschland politisch einiges in Bewegung kommt. Doch nicht nur weil 2026 viel gewählt werden soll, ist das Thema eines für unsere Sonntagsfrage. Denn zum Wählen gehört das Wählenlassen dazu, insbesondere in der Form des „Gewählt-werden-Lassens“.

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Achim Koester | So., 11. Januar 2026 - 09:31

ist eine Maßnahme, die die Altparteien mit Hilfe der ihnen hörigen Gerichte zur Unterdrückung unliebsamer Oppositionsparteien anwenden wollen, wohl wissend, dass ihnen, wie in Ludwigshafen erlebt, die unteren Gerichte mit politischen Urteilen zuarbeiten, d.h. Politiker wegen des Gummiparagraphen Volksverhetzung zu ein- bis zweijährigen Strafen verurteilen, die dann von der nächsten Instanz zum Ausschluss von der Wahl benutzt werden. Max Liebermann hat es schon 193 gesagt......

es geht um Machterhalt um jeden Preis, Demokratie ist dabei nur ein hinderliches Beiwerk, das es gilt mit maximaler Intransparenz für den Wähler zu umgehen!

Es muß nach Demokratie aussehen, faktisch darf es aber keine mit der Demokratie verbundenen Gefahren wie Machtverlust enthalten. Nach außen Demokratie, nach innen Diktatur!

Die „Deutsche Demokratische Republik“ läßt grüßen!

Urban Will | So., 11. Januar 2026 - 09:38

dann zum entscheidenden Punkt. Den Altparteien geht zunehmend der Stift und jetzt nimmt man die letzte Patrone, die man noch hat, um zu verhindern, dass die Folgen des eigenen Versagens sich dann vielleicht doch endlich mal im Wahlverhalten der Bürger niederschlagen.
Und da auch die Justiz - „dank“ des überaus „erfolgreichen“ Durchsetzens aller Institutionen – mehrheitlich linksgrünwoke unterwegs ist und sich die Union im Brandmauer-Wahn diesem System bedingungslos unterworfen hat, kann man davon ausgehen, dass die „richtigen“ Urteile gegen Kandidaten der Blauen „geliefert“ würden, um sie aus den Wahlen auszuschließen.
Sehr richtig: die Demokratie („die“, nicht „unsere“, ein Synonym für die linksgrünwoke gesteuerte) lebt vom Diskurs, vom Streit.
Und davor haben sie Angst in den Hochburgen der selbsternannten Meinungsführerschaft.
Sozialisten aller couleur – und wir haben sie in vielen hohen Ämtern – konnten immer nur eines: die Gegner verbieten.
Hände weg von den Grundrechten!

IngoFrank | So., 11. Januar 2026 - 10:04

der Wahl auszuschließen sondern darum wie der „Genosse Günther“ bei Lanz die Katze aus dem Sack ließ ….. „Regierungskritik“ in aller Form zu verhindern. Egal ob Einzelpersonen, regierungskritische Medien oder die eine Oppositionspartei und deren Mitglieder oder die zur Wahl aufgestellten Kandidaten. Alles wirklich alles soll dem Ziel der Machterhaltung von „links & grün untergeordnet werden.
Beispiele: Alles spricht über den Berliner Stromausfall niemand dagegen, das der Verfassungsschutz Berlin. den Bereich Linksextremismus abgeschafft hat …..Nicht existent die „Gefahr“ kommt von Rechts …..
MfG a d Erfurter Republik

Dirk Nowotsch | So., 11. Januar 2026 - 10:06

Wie gehen rotgrünschwarze Demokratiefeinde damit um, wenn alle ergriffenen undemokratischen Mittel nicht greifen und die AFD oder andere Populisten endgültig an die Macht kommen? Wenn eine AFD geführte Regierung massenhaft dieses Gesetzt dazu benutzt, um allen Mitglieder von NGOs, wie z.B. diese bezahlten alten Frauen gegen Rechts, das Wahlrecht zu entziehen!? Wenn es dann Meldestellen gibt, für linksextreme Straftaten, wo man das an die Wand kritzeln eines roten Sterns als Volksverhetzung melden kann? Wenn sogar Partei-Mitgliedern der SPD und Grünen das Wahlrecht entzogen wird, weil sie große Teile der Menschen dieses Landes als RATTEN und Pack bezeichnet haben!? Das ist alles sehr spannend! Ich glaube zwar nicht, dass die unterdrückte Stimmenabgabe groß ins Gewicht fallen wird, aber der Schaden für die Demokratie wird enorm sein! Mir fällt da so ein Filmtitel ein: "Denn sie wissen nicht, was sie tun!", oder doch? Will man in Richtung rote Diktatur, dann passt das Alles!

Tja geehrter Herr Nowotsch!Die australischen Ureinwohner könnten unseren eifrigen Reformern und Schraubendrehern der Macht bestimmt einiges bezüglich Gefahren im Umgang mit der uns harmlos erscheinenden Waffe namens Bumerang beibringen🥴.Zumindest unserem die ganze Welt bereisten Bundeskanzler und Kenner fremder Kulturen könnte man unterstellen,dass er einen Treffer durch so ein ungeschickt geworfenes und zum Initiator zurück kehrenden Teils einzuschätzen in der Lage wäre?Dem ist wohl aber leider nicht so.Und man muss als Wähler/in inzwischen wohl mit der Lupe nach Regierungsvertretern/innen,egal welcher Couleur suchen, die die Qualitätskriterien zur Führung eines freiheitlichen und liberalen Verfassungsstaates sowie dessen primären Interessen und Erhalt zu erfüllen in der Lage sind. MfG

Zitat: "Ich glaube zwar nicht, dass die unterdrückte Stimmenabgabe groß ins Gewicht fallen wird,"

Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Satz müsste lauten: "Ich glaube zwar nicht, dass die unterdrückte Kandidatur groß ins Gewicht fallen wird,"

Volkes Wille wird sich so oder so durchsetzen! Die etablierten Parteien sollten sich nicht ihrer Unterdrückungsmechanismen zu sicher fühlen!

Da war mal was mit einem sowjetischen Präsidenten und deutschen GENOSSEN!

Ganz einfach, man macht die demokratische Wahl rückgängig wie in der Thüringer MP Wahl des damaligen FDP Mitglieds und Kurzzeit- MP Kämmerich erlebt…… und toleriert, trotz Parteitagsbeschluss der CDU, die Minderheitsregierung unter Führung der SED- Erben unter Ramelow.
Das nun nach der nächsten LT Wahl die SED Erben nun eine CDU geführte Brombeere die mit SPD & BSW keine eigene Mehrheit hat, ist der zweite Teil der politischen Schmierenkomödie in Thüringen mit dem Ergebnis, dass die AfD als einzige Partei wesentliche Zugewinne, im Vergleich zu letzten Wahl die sie als stärkste Kraft gewann, verzeichnen kann (39% mit + 6% (CDU : 24%,))
MfG a d Erfurter Republik

Hans Süßenguth-Großmann | So., 11. Januar 2026 - 11:35

Stück, weil der Entzug des passiven Wahlrechts im konkreten Fall, von Laien ausgesprochen worden ist. Das Gericht hat hier nur festgestellt, dass entsprechend der Regelungen in RP verfahren wurde. Die Klage vom BVertG bezüglich dieser Regelungen steht noch aus. Auf jeden Fall ist der Ausschluss von 1/5 bis mehr als 1/3 der Wähler von der Arbeit im Parlament nicht "meine" Demokratie.

Heidemarie Heim | So., 11. Januar 2026 - 13:25

Mein erster Gedanke dazu: Theoretisch und nach Lage bisher geltenden Rechts schon.Zumindest wenn man als Laie und Wähler/in schlicht davon ausgeht,dass das in der Verfassung geltende, ich nenne es aus Unkenntnis heraus Gleichheitsprinzip oder gleiches Recht für alle,auch im Wahlrecht verankert und daher zu befolgen ist.Und alle Versuche einer "auf Zeit!" und schon gar nicht von Allen bzw. mit großer Mehrheit! gewählten Regierung durch m.E. ausschließlich
dem Eigenschutz dienliche sowie willkürlich anmutende
Erweiterungen zur Ausschaltung politischer Opposition und damit einher gehenden Einschränkungen für das Wahlvolk,bedeuten für mich nichts anderes,als die Axt an ein immer noch für in nicht freiheitlich lebenden Gesellschaften vorbildhaften deutschen Demokratie-Modell zu legen.Also ein für Demokraten oder die sich dafür halten;),sowie sich ihrer Grundrechte bewussten
Bürgern ein inakzeptables Unterfangen seitens der politischen Parteien und darauf vereidigten Volksvertretern! FG

Hans | So., 11. Januar 2026 - 13:46

Man muss sich nur einmal "rassistische Hetze" als Tatbestand vorstellen. Die gibt es per Definition nur gegen "Minderheiten", die Mehrheit kann nicht rassistisch beleidigt werden.

Da ist "Volksverhetzung" nur gegen Minderheiten möglich, nicht gegen die vermeintliche Mehrheit. Ist noch mit dem GG vereinbar?

Michael Kaufmann | So., 11. Januar 2026 - 13:53

Den letzten Satz sollte jeden aufhorchen lassen. Die Leser sollen das für sich selbst entscheiden. Sie haben die Wahl.
Welche Wahl hat es da ? Mit den 10 Geboten fing es mal an, und nun schauen wir uns mal um wer und was da alles geregelt wird. Immer mehr wird der einzelne Entmündigt.

Rainer Mrochen | So., 11. Januar 2026 - 13:55

"...ausrichten wird. Doch ist dies gerade ein typisches Merkmal von Politik." Eine entscheidende Feststellung. Gewählte Vertreter sind die Vertreter des ganzen Volkes gerieren sich innerhalb ihres jeweiligen Parteiapparates jedoch lediglich opportun. Ist das demokratisch? >>Wahrheit, Gerechtigkeit, Gemeinwohl sind Kriterien nach denen pol. Parteien einzuschätzen sind. Merkmale zu deren Einschätzung sind die Fabrikation kollektiver Leidenschaft; in ihren Konstruktionen üben sie Druck auf das Denken jedes ihr angehörigen Menschen aus. Der erste und einzige Zweck ist nach Möglichkeit grenzenloses Wachstum. Jede pol. Partei ist somit in Keim und Streben totalitär. Wenn sie es nicht in Wirklichkeit ist, dann nur, weil die anderen Parteien um sie herum es nicht weniger sind als sie. Schlichte Mehrheiten sollten nicht über Gut und Böse entscheiden. In diesem Sinne gehörten pol. Parteien generell abgeschafft. Im vorliegenden Fall zeigt sich also ein grundlegendes Problem der Demokratie.<<

H. Stellbrink | So., 11. Januar 2026 - 14:15

Wenn man den massiven Widerstand der politischen Linken gegen den (gegen sie gerichteten) Radikalen-Erlass 1972 bedenkt, reibt man sich doch verwundert die Augen, wenn unsere "demokratischen Parteien" (zu denen ja auch die umbenannte SED zählen soll) ihn für die politische Gegenseite in dramatisch verschärfter Form unter dem Applaus der Medien wieder auflegen. Ein besonderer Skandal dieser gegen die Verfassung gerichteten Aktionen ist die Tatsache, dass noch nicht einmal die Union als ehemals konservative Partei diesen totalitären Phantasien widersteht.
Wenn es fünf vor zwölf für die Demokratie ist, dann, weil ihr die Demokraten ausgehen, vor allem in den Regierungsämtern.

Angelika Sehnert | So., 11. Januar 2026 - 17:14

Man kann in diesem Zusammenhang eigentlich nicht von Sieg oder Niederlage sprechen. Es ist eine Demontage der liberalen Demokratie. In diesem Zusammenhang wird auch die ungeheuerliche Einlassung eines Ministerpräsidenten zur Meinungsfreiheit verständlich. Man fühlt sich sicher, man ist gewillt, Macht über Legislative zu benutzen, um unliebsame, unbequeme,aber erfolgreiche politische Konkurrenten von eben dieser Macht fernzuhalten. Wer getroffen werden soll ist allzu offensichtlich, Linksextremisten und Islamisten sicher nicht. Auf die Idee, dass man die Probleme an den extremistischen Rändern nicht hätte, würde man eine bessere Politik machen, kommt man schon gar nicht mehr. Mut und Gestaltungswillen wären hierzu nötig. Beides hat die Regierung nicht. Stattdessen verbiegt und demontiert man das Grundgesetz, getrieben von panischer Angst, um Gegner auszuschalten. Die Probleme, die von diesen adressiert werden aber bleiben.
Wer jetzt nicht aufwacht, wird sich bald die Augen reiben.