- Über die tatsächliche Unabhängigkeit der dritten Gewalt
Die Justiz galt lange als unantastbare Instanz über der Politik. Doch nun werden Richterwahlen zum Machtspiel und Rechtsbegriffe zur Deutungsfrage. Ist das Recht noch unabhängig – oder längst politisch? Eine philosophische Spurensuche.
Von außen betrachtet gilt das Recht als letzte Bastion der Neutralität im politischen System. Doch dieses Bild bekommt immer mehr Risse. Weltweit werden Richterwahlen und Ernennungen zum Politikum – sei es bei der Besetzung des Supreme Court in den USA, bei Justizreformen der früheren PiS-Regierung in Polen oder neuerdings auch bei Verfassungsrichterwahlen im Deutschen Bundestag. Auch hierzulande beginnt die Vorstellung von Karlsruhe als letztem Ort des Konsens zu bröckeln – und damit die Unparteilichkeit der dritten Gewalt im Staat selbst.
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Man muss sich immer wieder klar machen, wie wichtig in allen Berufen die ndividuelle Arbeitsmoral ist.
Besonders Beamte und Richter "im öffentlichen Dienst" dürfen nie vergessen, dass sie als Individuen den Dienst am Staat und für alle Staatsbürger wirklich ernst nehmen müssen.
Sie sind keine Diener der Obrigkeit und keine Diener einer Religion oder einer Ideologie - sie sind Diener des Rechts.
Wie Sie, Herr Uphoff, "plädiere ich für einen gewissen Restbestand an praktischer Vernunft." Daher sollten Träume von absolut objektiven Justiz-Robotern, die mit ausgefeilten KI-Fähigkeiten ausgestattet sind, meines Erachtens Träume bleiben. Richter und Angeklagte müssen menschliche Individuen.bleiben.
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Der Rückfall in irgendeeine Form von gesetzloser Barbarei kann schneller stattfinden als man denkt.
Diese Wahlen zeigen nur ganz offensichtlich, wohin sich die Justiz seit spätestens Harbarths Einführung am BVerfG durch die Merkel Regierung bewegt. Schon Peter Müller war grenzwertig, verhielt sich aber unauffällig. Dann Harbarth und das berühmte Dinner mit den Richtern. Langsam, aber stetig hat sich der Nebel der politischen Einflussnahme ausgebreitet. Und Corona hat uns allen erstmals so richtig gezeigt, was das BVerfG von unseren Schutz der Grundrechte hält. Ich bin überzeugt, schon ein Teil der Besetzung anderer Richter Posten in Bundesgerichten wurden in Hinterzimmern gemauschelt und bestimmt. Nun gibt man sich gar keine Mühe mehr, das zu vertuschen. Und das verwerfliche ist, dass die im Amt befindlichen Richter, die sich noch bemühen ihrem Anspruch gerecht zu werden, mit in der Abgrund gezogen werden, weil man sie überstimmt, möglicherweise auch "droht?" sie zu stigmatisieren und zu diffamieren mit was auch immer, ihnen am Ende auch Unredlichkeit unterstellt und nicht mehr traut
Hans Kelsen wird hier praktisch als Vertreter eines Naturrechts Carl Schmitt gegenübergestellt. Doch das stimmt so nicht. Hans Kelsen gilt als radikaler Rechtspositivist, er ist gegen ein Naturrecht. Insofern ähneln sich die beiden eher, als dass sie Gegensätze sind.
Richtig ist, dass die Geltung von Recht immer "positiv" gesetzt werden muss, von einer Autorität, die die Macht und den Willen dazu hat. Woran sich diese Autorität dabei orientiert, ist eine andere Frage.
Das Grundgesetz und unsere BRD-Rechtstradition ist ganz klar dem Naturrecht verpflichtet. Würde des Menschen: Klarer geht es nicht. Auch die Nürnberger Prozesse sind rein naturrechtlich begründet gewesen. Es gibt ein Recht, das höher ist als menschliches Unrecht, und auch dann gilt, wenn es niemand aufgeschrieben und zur Geltung gebracht hat.
Politischen links grünen Kaste ….. und niemand wollte es gemerkt haben. Der Otto Normalo nicht weil er die Justiz gar nicht beurteilen kann.
Die Junallie und der größte Teil der Medien ….. ebenso auf Linie von rot grün und jetzt gesellen sich noch die SED Erben mit jungen Gesichtern hinzu !
Wäre nicht das Veto einiger Unioner bei der Richterwahl für das BVG, wären doch wieder willige Richter ins Amt gekommen u.a. die den „einstimmigen“ Parteitagsbeschluss der SPD zum Vebotsverfahren ebenso durchsetzen wollen und das labidare Verfassungsschutzgutachten in gleicher Sache anerkennen.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Ist das Recht wirklich eine „unabhängigste Instanz“, wie der Autor schreibt? Sollte sie nicht Teil einer Gewaltenteilung sein, die geltendes Recht prüft und anhand der Gesetze urteilt? Passt dazu, Gesetze „auszulegen“, die „Verfassung im Zeichen sozialer Gerechtigkeit neu zu denken“ oder Gerichte, die auch ohne Gesetze urteilen (z. B. EuGH)?
„Behandle jeden so, wie du von ihm auch behandelt werden möchtest.“ Solche Gedanken spiegeln sich bereits in den biblischen zehn Geboten. A. Kissler hat es einmal bei Servus-TV deutlich gesagt: Nur wenn ein sehr überwiegender Teil des Volkes sich freiwillig an die Regeln hält, ist das Recht durchsetzbar (=> Im Namen des Volkes). Hält sich ein nennenswerter Zeil nicht daran, kann ein Staat nicht funktionieren.
Wer Gesetze zum politischen Spielball macht, tauscht die Idee der Gerechtigkeit gegen das Faustrecht. Ist das die Idee hinter dem Festhalten der SPD an den beiden Kandidatinnen? Hat das dann noch etwas mit den Gesetzen des GG zu tun?
Ich finde, eine machtpolitische Spurensuche macht in diesem Fall mehr Sinn. Denn bei der Einflussnahme auf nationale und internationale Rechtsprechung geht es seit zig Jahren nur noch um die Durchsetzung links-grüner Wahnvorstellungen. Die bloße Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften scheint obsolet zu werden, so lange man diese einer moralinsauren woken Gesinnung unterordnen kann. Wer dagegen aufmuckt, ist erstens rechtsradikal, zweitens herzlos und drittens seine Reputation samt Existenz los.
Bestes aktuelles Beispiel einer völlig grenzenlosen linken Doktrin ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Ausweitung sog. sicherer Herkunftsländer bis 2026 zu verbieten. Das ist so dermaßen obskur, dass man sich als Bewohner des europäischen Kontinents unweigerlich fragt, wieso man sich überhaupt noch die Mühe macht von Gewaltenteilung zu sprechen, wenn diese ganz unverhohlen gar nicht mehr existiert?! Europa, ein Kontinent aus Bekloppten & Bescheuerten. Quo vadis Europe?
Den EuGH bilden 27 Richter, je einer pro EU-Mitgliedstaat wird von der jeweiligen Regierung (bzw. von deren Parteigremien) entsandt, ebenso wie die 11 Generalanwälte.
Rechtsstaatlichkeit ist nach den eigenen Kriterien der EU nur gewährleistet mit von der Exekutive und Legislative unabhängigen Richtern und Staatsanwälten. Von Unabhängigkeit ist im EU-eigenen Gerichtshof EuGH, weit und breit keine Spur.
In Wahrheit handelt es sich bei den Richtern und Generalanwälten des EuGH drastisch formuliert um juristische Lobbyisten der Entsende-Länder.
Das wäre auch meine Auffassung - etwas praktischer (gemeinsamer) Vernunft sollte das aber nicht im Wege stehen.
Meine Rechtsauffassung ist, dass man Regeln in Texten fixiert, um Klarheit zu schaffen. Dabei geht es nicht darum, ob etwas richtig oder falsch ist, es geht um die Klarheit für alle. Eine Firma die in den Augen einer Mehrheit die Umwelt zerstört und Menschen ausbeutet, aber nach Gesetz handelt, ist von allen Gerichten zu schützen, weil es um die Klarheit geht, nicht um richtig. Daher ist Recht und Rechtsstaat, wie alles andere, auch nicht als heilig anzusehen. Es ist eine praktische Norm, die wir uns geben, die immer gegen anderes auszutarieren ist.
In diesem Sinne ist das BVerfG, was Grundwerteentscheidungen angeht, auch kein Gericht, kein Teil des Rechtssystems, weil es an keinen Gesetzestext gebunden ist.
Das gab es im Dritten Reich, der DDR und gibt's noch in den sogenannten Schurkenstaaten.
Wollen wir uns in Deutschland 2025 auf die gleiche Stufe begeben ???
Dann weiter so.
Mit Demokratie und demokratischen Werten hat das dann nichts mehr zu tun.
Der skandalöse Umgang mit der AfD allein schon lässt mich an Recht und Ordnung zweifeln.
Linke Hammermörder werden beispielsweise indem sie sich zur Frau erklären politisch gedeckt, lösen fast eine Staatskrise mit Ungarn aus und ein Ballweg von den Querdenkern sitzt wegen Nichts und wieder Nichts neun Monate in U-Haft.
Da ist es schwer zu erklären was heutzutage Demokratie und ihr Recht in Deutschland ist und ob das neutral und kein Politikum sein soll.
Wo das BVerfG für mich Gericht ist, ist bei der Überprüfung der Einhaltung der Institutionenartikel der Verfassung und als letzte Instanz für normale Gesetzesfragen - da geht es nicht um Wahrheit, sondern um Klarheit (irgendwas zu entscheiden).
Das worum gestritten wird, sind die normativen Fragen: das BVerfG verkündet Wahrheiten, an die sich alle zu halten haben. Klar, so eine Stelle will jeder mit seinen Leuten besetzen. Das korrespondiert mit der Heiligsprechung der Menschenrechte in unserer Gesellschaft: am Ende ist alles Menschenrecht und Erschütterung über deren Nicht-Einhaltung. Demokratie und Abwägen, Entscheidungen in Alternativen und Respekt für den anderen Standpunkt werden so schwierig. Wer kann schon gegen Menschenrechte sein.
Ich sehe den Kampf um das BVerfG als Teil eines größeren Kulturkampfes um normative, absolute Wahrheit und Demokratie.
Für mich heilig ist dabei nichts, auch nicht Demokratie. Alles ist voll innerer Widersprüche und die sind auszutarieren.
Nach klassischer Definition ist ein Rechtsstaat ein Staat, der die Staatsgewalt an das "Recht" bindet. Wenn Politiker die Staatsgrenzen für "nicht kontrollierbar" erklären und den Staat durch eine verordnete "Willkommenskultur" an die Leistungsgrenzen bringen, ist diese Bindung nicht mehr erkennbar. Gleiches gilt für Richter, die mit dem ihnen übertragenen Amt eine politische Agenda verfolgen. Seit spätestens 2015 ist diese Marschrichtung in Deutschland deutlich erkennbar.
Siehe Betreff
das war so, ist so und wird auch immer so sein.
Ändert sich das System ändert sich die Rechtssprechung.
Wer wüsste das heute hier besser als 'der gelernte Ossi' - der ältere... 😉
