Protest gegen geplante Upload-Filter - Der Aufstand der Netzkinder

Es ist die bislang größte Online-Petition in der Geschichte der EU: Knapp 4,8 Millionen Menschen haben das EU-Parlament aufgefordert, die Reform des Urheberrechts nachzubessern. Unterstützt werden sie von der Piratenpartei. Ihr Bundesvorsitzender Sebastian Alscher erklärt, warum

Aufgewacht aus dem politischen Winterschlaf: Tausende „Netzkinde“ demonstrieren gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform / picture alliance
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Sebastian Alscher ist ein deutscher Politiker und seit November 2018 der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschlands.

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Wir erleben gerade einen politischen Frühling in Deutschland – Tausende junger Menschen gehen auf die Straße, um zu protestieren. Vor allem Kunstschaffende, Kreative, Gamer und Netzaktivisten versammeln sich auch kurzfristig zu lautstarken Demonstrationen und zeigen ihren Unmut über die Bundesregierung. Zwar skandieren sie meistens „Nie mehr CDU!“, doch auch die SPD hat sich bei den Menschen ins politische Aus katapultiert. Insbesondere das Verhalten der Justizministerin Barley scheint das Vertrauen in die Bundesregierung zerrüttet zu haben.

Breite Ablehnung von Uploadfiltern

Hintergrund des Streits ist die geplante Reform des Urheberrechts. Seit 2016 wird auf EU-Ebene darüber verhandelt, wie das Urheberrecht an die Anforderungen der Gegenwart angepasst werden kann, dass die Rechte der Kunstschaffenden und Kreativen angemessen berücksichtig werden können. Auch heute schon gilt das Urheberrecht im Internet, und Verstöße werden verfolgt. Was sich jedoch ändern soll, ist die Frage, wer in diesem Fall für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.

Nach der neuen Richtlinie ist nicht mehr die Person verantwortlich, die eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern die Plattform, auf der die Urheberrechtsverletzung geschieht. Das bedeutet, dass kommerzielle Plattformen zukünftig für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Um dieser Haftung zu entgehen, müssen sie nachweisen, dass sie versucht haben, mit den möglichen Rechte-Inhabern Lizenzen auszuhandeln. Hierbei entstehen mehrere Probleme.

Urheber müssen vor dem Hochladen erkannt werden 

Zum einen müssen mit allen möglichen Rechte-Inhabern weltweit Lizenzen ausgehandelt werden. Zum anderen muss urheberrechtlich geschütztes Material erkannt werden. Eine Plattform kann jedoch zunächst jedoch nicht wissen, was für Inhalte ein Benutzer hochlädt – dies kann ein einfacher Kommentar sein oder aber ein urheberrechtlich geschütztes Bild eines Künstlers. Aber bereits vor Veröffentlichung des Materials muss die Urheberrechtsverletzung verhindert werden. Der derzeit bestmögliche Weg, bereits beim Hochladen geschützte Werke zu erkennen, ist eine technische Maßnahme, die auch als Uploadfilter bezeichnet wird. 

Uploadfilter sind eine Software, die erkennen soll, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist und hierfür Nutzungsrechte erworben werden müssen. Diese Erkennung wird in der Regel durch mathematische Verfahren erreicht, die bereits zur Bilderkennung oder zur Erkennung bestimmter Musikstücke eingesetzt wird. Erfahrung mit diesen Filtern bei diesen verhältnismäßig einfachen Aufgaben zeigen aber, dass Fehler auftreten. Beispielsweise weil Werke falsch erkannt werden, oder weil legale Inhalte gelöscht werden, wie beispielsweise Parodien oder Zitate.

Außerdem besteht das Risiko, dass Plattformen wegen der Strafen lieber vorsichtig sind, und damit die Publikation von Werken verhindern, die uneindeutig aber dennoch legal sind, das sogenannte Overblocking. Dabei stellt erst eine tatsächlich veröffentlichte unlizenzierte Werksnutzung einen Urheberrechtsverstoß dar. Ein vorheriger Eingriff in die Freiheit zur Veröffentlichung von Inhalten wird unter allen Experten als unverhältnismäßig abgelehnt.

Für Prozesse haben Künstler kein Geld  

Diese Eingriffe betreffen keineswegs nur YouTuber, sondern auch Otto-Normal-User. Beispielsweise könnte ich für jemanden einen kleinen Videofilm aufnehmen, in dem ich ein Lied zum Geburtstag vorsinge. Ich würde mich aufnehmen und den Film auf einer Plattform wie Youtube hochladen, um meinem Freund einen Link zu dem Video zuzusenden. Wenn es sich hierbei um ein urheberrechtlich geschütztes Lied handelt, so könnte möglicherweise bereits das Zur-Verfügung-Stellen des Videos unterbunden werden. Das gleiche Problem tritt auf, wenn ich eine kleine Geburtstagsrede aufnehme und im Hintergrund mein Mobilfunktelefon klingelt, der Klingelton aber vom Anbieter geschützt wurde.

Es ist schon vorgekommen, dass private Videos von einem Fernsehsender ausgestrahlt wurden. Weil anschließend die Sendung im Internet verfügbar war, nahmen der Upload-Filter an, dass die Bildrechte vollständig beim Sender liegen. Daraufhin wurde dem Produzenten das Bildmaterial mit dem Hinweis gelöscht, offensichtlich lägen die Nutzungsrechte beim Fernsehsender. Für eine entsprechende juristische Auseinandersetzung, die zur Wieder-Veröffentlichung führen könnte, hat nicht jeder Kunstschaffende das Geld und die Zeit. 

Ökosystem für Kreative 

Fernab der Mainstream-Medien hat sich in den vergangenen 15 Jahren ein Ökosystem für Kleinkünstler und Kreative entwickelt, die insbesondere im Videoformat neue Formen der Unterhaltung entwickelt haben und alternative Geschäftsmodelle verfolgen. Das Spektrum reicht von Gamern bis zu den Produzenten von fernseh-ähnlichen Formaten. Die Reform hat sie massiv verunsichert, da mit einem Mal unklar ist, was weiterhin erlaubt ist oder nicht – und ob gegebenenfalls Produktionen als urheberrechtlich bedenklich eingestuft werden. Denn häufig fallen Beiträge unter das so genannte Zitatrecht.

Vor einigen Wochen starteten die Betroffenen eine Petition mit der Bitte, diesen Artikel 13 der Reform zu überarbeiten oder in der Abstimmung zurückzustellen – mit dem Ziel der Nachbesserung. Die Reaktionen aus der Politik waren vernichtend. So mussten sich Demonstranten als Mob beschimpfen lassen. Ihnen wurde unterstellt, sie seien gar keine Menschen, sondern Bots. Sie handelten auf Initiative von Google, sie würden sich also von dem Plattformbetreiber vor den digitalen Karren spannen lassen. Dabei verfügt Google als Betreiber von Youtube über den derzeit am weitesten entwickelten Algorithmus, der sich als Uploadfilter einsetzen lassen könnte. So schaukelte sich der Streit um die Upload-Filter hoch. Die Nutzer fühlten sich verprellt. Ihr Vertrauen in die Politik wurde beschädigt. 

Bundesregierung lehnt Upload-Filter ab – auf dem Papier 

Die Bundesregierung, so schien es, hatte das Problem mit den Upload-Filtern zunächst erkannt. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Koalitionspartner, dass man Uploadfilter ablehnen würde. Darüber setzte sich Angela Merkel jedoch kurzerhand hinweg und entschied für die Bundesregierung, die Richtlinie in der neuen Form anzunehmen – inklusive  der Filter. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte im Ministerrat ein Vetorecht, nutzte dies jedoch nicht.

Katarina Barley und die SPD scheinen hier zweigleisig zu fahren. Denn einerseits betont Barley gegenüber den Protestierenden, gegen Uploadfilter als Mittel zur Durchsetzung beziehungsweise Kontrolle von Urheberrechtsverletzungen zu sein. Andererseits spielt sie eine maßgebliche Rolle für die Befürworter, indem sie mit ihrer Zustimmung zur Reform eine solche Einführung überhaupt ermöglicht. Meiner Meinung nach macht sich die SPD hier also einen schlanken Fuß, wenn sie auf die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin verweist.

Aus dem politischen Winterschlaf erwacht

Warum jedoch steht die SPD nicht zu ihrer aktuellen Entscheidung und erklärt die Ablehnung von Filtern für eine Minderheiten-Position innerhalb der Partei? Weil sie – ebenso wie die CDU und auch die Grünen, die in Teilen ebenfalls dafür stimmten – von den Protesten vollkommen überrascht wurden. Panikartig setzten die Reaktionen ein. Einzelne Abgeordnete distanzierten sich schnell, andere erklärten, dass man der Richtlinie inklusive Filtern ja zwar zugestimmt hätte, aber eigentlich ja dagegen gewesen wäre, den Passus mit den Uploadfiltern zu streichen – was in der Konsequenz eben wirkungsloser Widerspruch ist.

Bereits im Sommer 2018 haben Jugendliche ihren Protest geäußert und gegen den Artikel 13 demonstriert. Weil der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene dermaßen langfristig ist und sich über Ausschüsse und Trilogverhandlungen leicht im bürokratischen Klein-Klein verliert, versandete der Protest aber wieder. Für die Politiker schien die Gefahr gebannt. Doch weit gefehlt. Seit Beginn des Jahres haben sich etliche weitere Influencer und Multiplikatoren dazu entschlossen, ebenfalls Position zu beziehen, um ihren politischen Winterschlaf zu beenden. Es erscheint wie ein Erwachen, eine politische Mobilisierung der „Netzkinder“, die bis dahin immer als unpolitisch abgestempelt worden waren.

4,8 Millionen Unterschriften 

Eine Wählergruppe, die aufgrund ihrer Größe und geringen Wahlbeteiligung immer außen vor gelassen wurde, begehrt nun auf. Für die Parteien ist das plötzlich ein Problem. Doch sie beziehen keine klare Position, indem sie ehrlich einräumen, dass sie sich bislang lieber für die Interessen der Verlegerverbände eingesetzt haben. Schließlich sind es Zeitungen, die Politikern eine Bühne geben. Stattdessen wird laviert – und der letzte Rest Glaubwürdigkeit verspielt. Katarina Barleys Verhalten ist da beispielhaft. Die Initiative SaveTheInternet“ übergab ihr die Petition Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!, die wohl als die bislang größte Onlinepetition in die Geschichte eingehen wird, mit knapp 4,8 Millionen Unterschriften. Die SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl betonte zwar, sie lehne Filter ab. Doch seither warten die Unterzeichner der Petition darauf, dass ihren Worten Taten folgen. 

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