Witwenverbrennung in Indien
War das Verbot der Witwenverbrennung durch die Briten ein kultureller Genozid? (Stich aus dem 19. Jahrhundert) / picture alliance / ullstein bild | Archiv Gerstenberg

Postkolonialismus - Völkermord, wohin man blickt

Seit den 90er Jahren wird der Genozid-Vorwurf immer öfter als politische Waffe benutzt und damit trivialisiert – jüngstes Opfer: Israel. Die universitäre Genozidforschung ist dabei kein Wegweiser, sondern Teil des Problems.

Ingo Way

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Ingo Way ist Chef vom Dienst bei Cicero Online.

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Im November 2023 geschah etwas Bemerkenswertes, das dennoch von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurde. Damals reichten die Regierungen sechs westlicher Staaten – Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich – einen gemeinsamen Antrag beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein, in dem sie sich dafür aussprachen, den Begriff „Völkermord“ umfassender und weitreichender auszulegen, als es bis dato juristische Praxis ist.

Das geschah zeitlich nach dem 7. Oktober und nach dem Beginn des Gaza-Krieges, als die ersten Völkermord-Vorwürfe gegen Israel bereits laut geworden waren, weil der jüdische Staat auf das bestialische Massaker der Hamas mit militärischen Mitteln reagiert hatte. Doch hatte der genannte Antrag mit diesem Fall nichts zu tun. Der Anlass war vielmehr die Völkermordklage, die der westafrikanische Staat Gambia im Jahr 2019 im Namen der Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC) gegen Myanmar (Burma) angestrengt hatte.

In der Klageschrift werfen Gambia und die OIC dem südostasiatischen Staat vor, einen Genozid an der muslimischen Minderheit der Rohingya zu begehen. Das Verfahren ist vor dem IGH bis heute anhängig; das Gericht sah sich bislang nicht imstande, eindeutig festzustellen, ob es sich um einen Genozid handelt, zumal die Faktenlage undurchsichtig ist. Gesichert scheint, dass es zu schweren Menschenrechtsverletzungen, Massakern und Vertreibungen durch staatliche Kräfte in Myanmar gekommen ist. Aber ist das schon Völkermord? Zudem argumentiert die Regierung in Myanmar mit der langen Geschichte bewaffneter Aufstände der Rohingya, die teilweise von islamistischen Kräften aus dem Ausland unterstützt worden seien und auf die die Sicherheitskräfte hätten reagieren müssen; auch sei es immer wieder zu Gräueltaten an Buddhisten durch Rohingya gekommen.

Wie ein übereifriger Staatsanwalt

Die Klage Gambias, einem zu 90 Prozent muslimischen Land, das sich als „Islamische Republik“ versteht und dessen Menschenrechtsbilanz keinem noch so abgesenkten Standard gerecht wird – was auch für die meisten der 56 OIC-Mitgliedsländer zutrifft, in deren Namen Gambia klagt –, scheint mithin weniger vom Glauben an die Universalität der Menschenrechte beseelt zu sein als vielmehr von dem Wunsch, muslimischen Glaubensbrüdern zur Seite zu springen. Das ist nicht weiter bemerkenswert; bemerkenswert ist eher, dass zu diesem Zweck ein Regelwerk in Anspruch genommen wird, das westlich geprägt ist und auf der Idee der Menschenrechte beruht, auf die man daheim keinen Wert legt – schließlich werden in der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“, die sich die OIC im Jahr 1990 gegeben hat, die Menschenrechte ausdrücklich unter Scharia-Vorbehalt gestellt –, und dass die OIC bei diesem Schachzug die Rückendeckung westlicher Regierungen bekommt.

Welche Rechnungen der Westen mit Myanmar womöglich offen hat, ist eine Frage, deren Beantwortung den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Sicher ist jedenfalls, dass Interventionen vor internationalen Gerichten selten interesselos erfolgen. Und wenn der Ruf laut wird, die Definition von „Genozid“ zu erweitern, weil die bisherige Definition nicht ausreicht, um einem Land – in diesem Falle Myanmar –, diesen Vorwurf zu machen, dann zeigt das, dass es nicht darum geht, etwas Vorgefundenes mit dem dafür passenden Begriff zu belegen, sondern dass man, wie ein übereifriger Staatsanwalt, eben genau diesen Vorwurf erheben will und sich die Kriterien dafür notfalls geschmeidig macht. Dabei sind die Kriterien eigentlich klar: Beim Völkermord an den Armeniern 1915/16, bei der Schoa und beim Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda 1994 stellt kaum jemand den genozidalen Charakter in Frage.

Schon 2021 beklagte der Historiker und Journalist Andreas Ernst in der Neuen Zürcher Zeitung, dass der Begriff „Genozid“ seit den 90er Jahren mehr und mehr politisiert worden sei. Die Kriegsverbrechertribunale zu Jugoslawien und Ruanda brachten den Begriff wieder auf die Tagesordnung, nachdem er seit 1945 und während des gesamten Kalten Krieges praktisch keine Rolle gespielt hatte. „Außerhalb der Gerichtssäle ist Genozid zu einem politischen Kampfbegriff geworden“, so Ernst. „Er gilt als ,Goldstandard des Bösen‘ und verhindert in aller Regel konstruktive Debatten um Kriegsverbrechen. Statt aufzuklären, dient er der Diskreditierung des politischen Gegners, meist in der Hoffnung, daraus einen moralischen Vorteil zu gewinnen.“ Ernst ist sogar der Meinung, der Genozid-Begriff sollte aus diesen Gründen am besten ganz aus dem politischen Vokabular gestrichen werden.

Genozidforscher: keine geschützte Berufsbezeichnung

Das ist natürlich nicht geschehen. Es ist einfach zu verführerisch, eigene Kriegseinsätze – von Jugoslawien bis Libyen – mit der moralisch einwandfreien Begründung zu adeln, man wolle einen Völkermord verhindern. Oder dem Gegner im geopolitischen Schach den absolut schwerstwiegenden Vorwurf zu machen. So kann denn losgelöst von den Kriterien der UN-Völkerrechtskonvention jedes Kriegsverbrechen, ja sogar jede reguläre Kriegshandlung zum Genozid mutieren. Das ist dann allerdings mehr Rhetorik als Analyse. (Als Redakteur habe ich einmal einen Artikel abgelehnt, in dem Russland ein Genozid in der Ukraine vorgeworfen wurde; nicht, um das russische Vorgehen zu beschönigen, sondern weil ich der Meinung war, dass dieser Vorwurf Ausdruck einer Inflationierung des Genozidbegriffs ist und einer weiteren Inflationierung Vorschub leisten würde.) Der Genozid-Vorwurf ist einfach eine zu praktische politische Waffe, um sie einfach aus der Hand zu legen – das gilt sowohl für den Westen als auch für die arabische Welt oder den sogenannten globalen Süden. Als Faustregel kann gelten: Einen Genozid wirft man derjenigen Kriegspartei vor, der man die Niederlage wünscht.

Einen wahren Boom erlebte der Genozid-Vorwurf dann in der Folge des israelischen Vorgehens im Gazastreifen. Zuerst von der Hamas und deren Unterstützern und Sympathisanten in die Welt gesetzt, dann von der globalen Linken begierig aufgegriffen, schließlich auch von UN-Gremien und Organisationen wie Amnesty International kolportiert, deren Obsession mit Israel schon lange bekannt ist. (Amnesty gehört im übrigen auch zu denen, die eine Erweiterung der Genozid-Definition fordern, da, wie die Organisation selbst zugibt, Israels Kriegshandlungen im Gazastreifen eben nicht unter die gegenwärtig anerkannte Definition fallen.)

Und dann meldeten sich sogar veritable Genozidforscher zu Wort und warfen Israel Völkermord vor. Die müssen es doch wohl wissen, die sind schließlich die Experten für den Gegenstand, anerkannte Wissenschaftler mit richtigen Lehrstühlen, und auf die Wissenschaft muss man doch hören, oder?

Nun ist Genozidforscher keine geschützte Berufsbezeichnung. Der Name bezeichnet auch mehr als einen Historiker, der sich schwerpunktmäßig mit Völkermorden beschäftigt. Dem Wort Genozidforscher ist das Aktivistische bereits eingeschrieben. Darin ähnelt er dem Klimaforscher, der auch nicht lediglich in seinem Fachgebiet forschen, sondern warnen, wachrütteln, anklagen will – das aber mit dem Adelsprädikat der Wissenschaftlichkeit.

Attacke auf die deutsche Erinnerungskultur

Nun gibt es zwei Standesorganisationen der akademischen Genozidforschung: die International Association of Genocide Scholars (IAGS) mit ihrer Zeitschrift Genocide Studies and Prevention und dessen Abspaltung, das International Network of Genocide Scholars (INoGS) mit dem Journal of Genocide Research. Chefredakteur des letzteren ist der australische Historiker A. Dirk Moses, der hierzulande vor vier Jahren mit einer Attacke auf die deutsche Erinnerungskultur bekannt wurde, der er „Provinzialität“ vorwarf, weil sie sich auf den Holocaust fokussiere, statt die in seinen Augen viel schlimmere europäische Kolonialgeschichte in den Blick zu nehmen; außerdem ist es ihm ein Anliegen, sämtliche Gewalt gegen Zivilisten in Kriegen als Genozid zu klassifizieren – ein Umstand, der es leichter macht, seine Beschreibung des Gaza-Krieges als Genozid richtig einzuordnen.

Schon im Jahr 2016 hatte der israelische Psychologe und Historiker Israel Charny, der die International Association of Genocide Scholars 1994 mitgegründet hatte und von 2005 bis 2007 deren Präsident war, in seinem Artikel „Holocaust Minimization, Anti-Israel Themes, and Antisemitism: Bias at the Journal of Genocide Research die zunehmende Tendenz in der Szene der Genozidforschung kritisiert, die Schoa zugunsten postkolonialer Ansätze zu trivialisieren und Israel als angeblichen kolonialen Siedlerstaat grundsätzlich unter Genozidverdacht zu stellen. Er nannte dabei auch Namen, darunter neben A. Dirk Moses unter anderem Amos Goldberg, Thomas Kehoe, Raz Segal, Martin Shaw, Gerhard Wolf – Namen, die allesamt im gegenwärtigen Gaza-Diskurs wieder auftauchen. 2016 lag der heutige Gaza-Krieg noch in ferner Zukunft. Wenn Israel nach Meinung dieser Gelehrten damals schon des Genozids schuldig war – unabhängig von konkreten Handlungen, einfach qua Existenz als angeblicher Kolonialstaat –, warum sollte man diesen Vorwurf heute dann ernster nehmen als 2016?

Den heute dominierenden postkolonialen Zweig innerhalb der Genozidforschung störte von Anfang an, dass der Genozid-Begriff, so wie er von dem polnischen Juristen Raphael Lemkin 1947 entwickelt wurde und dann in die UN-Völkermordkonvention Eingang fand, am Holocaust geeicht war. Den postkolonialen Genozidforschern ging es vor allem darum, die Kolonialverbrechen als genozidal zu brandmarken. Die Schoa ist in dieser Sichtweise nur eine Imitation der kolonialen Gräuel, keineswegs ein außergewöhnliches oder gar beispielloses Verbrechen.

Man hat auch den „kulturellen Genozid“ erfunden

Wobei mit Kolonialverbrechen im Grunde die Kolonialzeit als solche gemeint ist. Die bloße Präsenz der Kolonialmächte in den von ihnen kolonisierten Gebieten gilt der postkolonialen Schule als Genozid. In diesem Sinne wäre auch der Bau einer Geburtsklinik für die einheimische Bevölkerung in Indien durch die Briten ein genozidaler Akt gewesen. Auch das Verbot der Witwenverbrennung oder die Abschaffung der afrikanischen Sklaverei waren koloniale Taten – in der Sichtweise des Postkolonialismus also Kolonialverbrechen, ergo Genozid. Zudem hat man auch den „kulturellen Genozid“ erfunden, der bereits dann vorliege, wenn etwa kanadischen oder australischen Ureinwohnern in staatlichen Schulen englischsprachige Schulbücher vorgelegt werden statt solche in ihrer jeweiligen Stammessprache.

Die postkoloniale Schule dominiert heute das Feld der Genozidforschung. Genozidforscher können schon daher nicht als Autorität gelten, wenn es zu entscheiden gilt, ob sich ein bestimmter Vorgang als Genozid qualifiziert oder nicht, weil heute einem Großteil des Fachgebiets der kritikwürdige erweiterte Genozidbegriff bereits zugrundeliegt.

Die Disziplin ist dabei in einem Paradox gefangen: Einerseits will man sich vom Holocaust lösen, um Vorgänge ganz anderer Art und wesentlich geringerer Intensität – von der Verdrängung kultureller Praktiken bis zu zivilen Kollateralschäden im Krieg – unter den Genozidbegriff fassen zu können, andererseits will man die Vorstellungen, die der Holocaust hervorruft, weiterhin als moralische Keule evozieren. Wenn man den Israelis genozidale Handlungen vorwirft, will man ja nicht sagen, jeder Krieg, in dem auch Zivilisten sterben, sei ein Genozid, und Israels Kriege bildeten da keine Ausnahme, sondern man will sagen, die Israelis seien die Nazis von heute, unvergleichbar böse Pariahs.

Wenn aber jede beliebige kriegerische Auseinandersetzung als Genozid gelabelt werden kann, verliert der Begriff seine – rechtliche, moralische und epistemische – Bedeutung und wird irgendwann nur noch ein Schulterzucken hervorrufen. Ähnlich wie es dem Rassismus- oder Faschismusvorwurf im alltäglichen politischen Diskurs heute schon geht: Die Angesprochenen wissen, dass diese Vorwürfe nichts mit dem zu tun haben, was sie wirklich gemeint und gesagt haben, und reagieren einfach nur mit einem gelassenen: Na und?!

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Markus Michaelis | Do., 16. Oktober 2025 - 18:36

mit Demokratie, Menschenrechten, Gerechtigkeit, Verfassung, Religion, Vaterland, Nation, Gott und einigem mehr. Anstatt weiten Rahmenbedingungen, die einen Mindeststandard setzen, der von möglichst vielen Menschen akzeptiert wird, und zu akzeptieren, dass man die meisten konkreten Fragen der Politik irgendwie anders zusammen oder gegeneinander lösen muss, versuchen sehr viele Menschen, Länder, Gruppen irgendwelche Begriffe so zu heiligen, dass niemand ihnen zu widersprechen vermag und dann möglichst viele bis alle konkreten politischen Fragen als durch diese heiligen Prinzipien festgelegt zu behandeln.

Demokratie war vielleicht mal eine Idee, Politik eben nicht als durch heilige Prinzipien vorgegeben zu betrachten, aber dann wird auch wieder die Demokratie so geheiligt, dass sich Diskussionen über relevante Themen verbieten sollen. Das scheint ein menschlicher Zug.

Christa Wallau | Do., 16. Oktober 2025 - 19:46

besonders dann, wenn man ihn zur Ausgrenzung bzw. Verklagung Anderer benutzt.
Irgendwann verliert er dann seine ehemalige
Klarheit und Wucht. Dies ist ja in Deutschland bereits mit dem Begriff "Nazi" geschehen.

Was "Völkermord" anbetrifft, so gibt es in meinen Augen dafür eindeutige Kriterien, die sich nicht beliebig erweitern lassen.
Soll eine Gruppe von Menschen (Volk) allein wegen ihrer Ethnie oder Religion bekämpft und zum Aussterben gebracht werden, ist dies eindeutig Völkermord.

Im Gazastreifen ging es aber niemals um die Ausrottung aller Palästinenser, sondern um die
Vernichtung der Terroristen in ihren Reihen.
Das ist der entscheidende Unterschied.
Ansonsten wären die Bombardierungen auf Dresden, Köln, Hamburg und hunderte anderer deutschen Städte durch die Alliierten im zweiten Weltkrieg ja auch alle "Völkermord" gewesen.

Chris Groll | Fr., 17. Oktober 2025 - 09:11

Sehr guter Artikel. Dazu passend:
"Kein Scherz: Die UNO applaudiert nach der Wahl von fünf Ländern, die wiederholt Menschenrechte verletzt haben, in ihren Menschenrechtsrat:
🇮🇶 Irak
🇪🇬 Ägypten
🇦🇴 Angola
🇻🇳 Vietnam
🇵🇰 Pakistan"

Auf X nachzulesen.

Noch eins, jeder überstrapazierte Begriff verliert irgendwannn seine wirkliche Bedeutung und wird auch nicht mehr als solcher wahrgenommen.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 17. Oktober 2025 - 09:36

... und deren Bedeutungen und egal wie man die massenhafte Tötung von Menschen letztlich nennt. Jeder einzelne gewaltsam getötete Mensch ist einer zu viel. Und wohin haben uns diese ganzen Vergleiche gebracht? Hat das ein Menschenleben gerettet? Hat das einen Staat daran gehindert Krieg zu führen oder im Falle von Angriffen sich zwar berechtigt zu wehren und ggfls. dann über zu reagieren? Und wer will entscheiden was, wann und wie begrifflich zutrifft und wann nicht? Und das der IGH Probleme hat, dass *neu* zu definieren oder Staaten explizit solches vorzuwerfen ist nachvollziehbar. Da fehlen oft auch die Beweise. Und ich sage nochmal, würde sich etwas ändern am Tatbestand, dass Menschen getötet, gefoltert, zu Waisen und zu Krüppeln seelisch und geistig gemacht wurden? Und ja Herr Way, das trifft es. Es ist ein Paradox, wie Sie es zum Ende Ihres Artikels schreiben. Aber ich bin überzeugt davon, egal wie die Begriffsbestimmung endet. Es bringt keinen einzigen Toten zurück.

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 17. Oktober 2025 - 10:29

verliert nicht seine Bedeutung, wenn man ihn auf den historisch schlimmsten Fall, den Holocaust, focussieren möchte.
Seit der Wiedergründung des Staates Israel ist Israel ein verantwortlich handelndes Mitglied der Völkergemeinschaft.
Ich sehe auch eher die militärische Antwort Israels, aber im Zusammenhang mit deren Verantwortung durch Herrn Netanjahu auch dessen "Überlegungen" zu den Palästinensern.
Demnach gibt es sie evtl. gar nicht, die Palästinenser?
Ich sehe also eher "Vertreibung" als "Genozid".
Das alles ändert nichts daran, dass schon mit den Rassegesetzen die Marschrichtung des 3. Reiches klar gewesen sein konnte und gesellschaftlicher und politischer Widerstand wahrscheinlich geboten war?
Niemand kann den Deutschen helfen, die so eine Schuld auf sich geladen haben?
Ich versuche, es immer auch mal einzuordnen und scheitere jedes Mal an dem, was den Deutschen geziemt hätte.
Israel kann sich also vlt. sogar glücklich schätzen, befragt zu werden?
Mit Schuld lebt sich nicht gut.