
- Wissenschaft unter Druck
Immer öfter erleben Professoren Mobbing und Machtmissbrauch an der eigenen Universität. Auf diese Weise soll wissenschaftlicher Konformitätsdruck erzeugt werden. Hier berichtet ein Betroffener, mit welchen Methoden die Wissenschaftsfreiheit unter Druck gesetzt wird.
Ordentliche Professoren sind in Deutschland in der Regel Staatsbeamte und damit unbefristet beschäftigt. Ihre Entlassung erfordert besonders starke Gründe und setzt im Regelfall gestufte Disziplinarmaßnahmen und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Diese Sicherung des Professors gilt als eine institutionelle Gewähr für die Wissenschaftsfreiheit, die, obzwar grundrechtlich verankert, sonst in der Praxis der Gefahr einer Aushöhlung aus verschiedensten Gründen, etwa politischer, ideologischer, ökonomischer oder persönlicher Art, ausgesetzt werden könnte. Entsprechend schreibt der Verfassungsrechtler Christoph Möllers: „Die erste Bedingung des Schutzes der Wissenschaftsfreiheit ist die Verstaatlichung des Wissenschaftssystems.“ (S.35).
Diese Sicherung funktioniert, so zeigt der Index der Wissenschaftsfreiheit (Academic Freedom Index, AFI), in Deutschland auch tatsächlich hervorragend – es gehörte Ende 2023 zur ersten Kategorie, wenngleich an elfter Stelle und deutlich hinter den Spitzenreitern Tschechien, Estland, Belgien und Argentinien. Österreich nimmt den letzten Platz von 18 in der zweiten Kategorie, die Schweiz in der dritten Kategorie den achten Platz von 19 ein. Ungeachtet dieser Abstufung befinden sich alle drei Länder nach dem AFI im „grünen“ Bereich und können als Musterbeispiele im weltweiten Vergleich gelten.
Diese glänzende Oberfläche ist jedoch nicht die volle Wahrheit. Sie verbirgt Trübungen.
Doch welcher Professor würde öffentlich über seine Erfahrungen mit Mobbing und Machtmissbrauch universitärer Hierarchien zur Ausübung von wissenschaftlichem Konformitätsdruck berichten wollen? Er läuft Gefahr, sich selbst und seine eigene Hochschule zu beschädigen. Und dennoch gibt es in der universitären Praxis eine Vielzahl von Eingriffen in die Wissenschafts- und Lehrfreiheit, deren Spektrum von invasiven Maßnahmen zur Verhinderung bestimmter Lehr- und Forschungsaktivitäten bis hin zu deren indirekter Lenkung durch Installation mentaler Vorzensur reicht, wodurch Benachteiligungen oder Konflikte sowie auch umgekehrt die Nutzung von Vorteilen begünstigt werden. Auch Auftritte im außerakademischen Raum und damit die Meinungsfreiheit können betroffen sein.
In diesem Artikel soll ein Blick auf universitäre Trübungen der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit geworfen werden, und zwar von einem Betroffenen, der seit mehr als 20 Jahren ordentlicher Professor an einer deutschen Universität ist. Solche Trübungen weichen nur, wenn das Licht der Öffentlichkeit sie durchdringt.
Um weder der Hochschule noch sich selbst zu schaden, wird dieser Artikel anonym verfasst. Die Fallbeschreibung wird auf der Basis von Tatsachen, die der Verfasser selbst erlebt hat, geschildert und zwecks Verhinderung einer Zuordnung zu Fächern, Hochschulen und Personen fiktionalisiert.
Der Autor ist der Redaktion bekannt. Der Artikel wurde von der Rechtsberatung, die den Fall des Autors begleitet, geprüft.
Erosion der Wissenschaftsfreiheit
Hochgradig irritierend und wie aus einem anderen Land und einer anderen Zeit wirkt auf den ersten Blick der Buchtitel einer Neuerscheinung: „Wer stört, muss weg! Die Entfernung kritischer Professoren aus Universitäten“ (2024) von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel. Das Buch arbeitet Techniken heraus, die für Entlassungen und Degradierungen von Professoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den letzten Jahren eingesetzt wurden. Die Fallanzahl der Studien ist zwar auf den ersten Blick überschaubar (60, S. 19), aber stieg seit 2018 (S.19) sprunghaft an, und es könnte eine Dunkelziffer geben. Außerdem dürfte es sich in wohl den meisten Fällen um Angestelltenverhältnisse, zumal befristete, gehandelt haben – hierzu enthält das Buch keine Angaben. Im Unterschied zu verbeamteten Professoren ist im Angestelltenverhältnis, zumal dem befristeten, die Schwelle zu Entlassung und Degradierung um ein Vielfaches niedriger. Bedenklich stimmt, dass neben einem disziplinarisch relevanten Vorwurf wie Führungsfehlverhalten auch „ideologische Unbotmäßigkeit“, die „im öffentlichen Diskurs“ (S.50) gezeigt wird, angeführt wird. Auch „Kontaktschuld“ wurde in Deutschland in einem Fall sogar disziplinarisch wirksam gemacht und der Professor von der Universität an den Verfassungsschutz gemeldet (S. 51).
Degradierung und Entlassung geht oft Mobbing voraus, sei es durch Studenten, den AStA, Kollegen, Amtsträger (Dekane, Behördenleiter) oder Bürger. Hinzu komme, so Egner und Uhlenwinkel, die „Skandalisierung der Äußerungen eines Professors“ (S.51), die durch Medien unter Bezugnahme „auf eine medial verbreitete Mehrheitsmeinung“ (ebd.) erfolge. Hochschulleitungen können auf einen solchen medial ausgeübten Konformitätsdruck einseitig sensibel reagieren und die Sorge um ihren Ruf über die Wissenschaftsfreiheit stellen. Es besteht die Gefahr, dass Mobbing sowie Medienkampagnen von einer Hochschulleitung auch selbst inszeniert oder zumindest angeheizt werden können, um unliebsame Professoren einzuschüchtern oder loszuwerden.
Auch wenn dies im D-A-CH-Paradies der Wissenschaftsfreiheit schier undenkbar erscheinen mag, ist mir ein solcher Fall aus der Schweiz persönlich bekannt. Rechtlich lag kein nachgewiesener Tatbestand vor, aber Mobbingvorwürfe wurden von der Hochschulleitung ungeprüft übernommen und in den Medien hochgespielt, ohne dass der betroffene Professor selbst sich aus dienstrechtlichen Gründen in den Medien öffentlich hätte verteidigen dürfen. Medien können gezielt als Zersetzungstechnik zur Entfernung wissenschaftlicher Störenfriede auch und gerade politisch gewollter Narrative eingesetzt werden. Um weiterer psychischer Zermürbung und jahrelangen Prozessen vorzubeugen, unterschrieb dieser Professor nach 25 Jahren Ordinariat einen Auflösungsvertrag. Außerdem durfte er seinen Professorentitel nicht behalten.
Kein Rauch ohne Feuer – im Februar 2021 gründete sich ein Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V., das mit rund 70 Personen begann und heute über 750 Mitglieder verzeichnet. In seinem Gründungsmanifest heißt es, Hochschulangehörige würden „erheblichem Druck ausgesetzt, sich bei der Wahrnehmung ihrer Forschungs- und Lehrfreiheit moralischen, politischen und ideologischen Beschränkungen und Vorgaben zu unterwerfen“. Ähnlich beklagte im August 2021 eine andere Wissenschaftlergruppe „eine Reduktion von Wissenschaft als konstruktiv-kritischem Diskurs aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Bereitstellen von Expertise, die dazu dienen soll, politische Maßnahmen daraus abzuleiten und zu rechtfertigen“ (S. 648).
Eingriffe in die Lehr- und Forschungsfreiheit, auch in Verbindung mit außeruniversitären Tätigkeiten der Professoren, könnten weiter verbreitet sein, als aus dem AFI abzuleiten ist, und auch verbeamtete Professoren betreffen. Hierauf deutet eine von der Zeit-Stiftung Bucerius finanzierte Studie zur „Akademischen Redefreiheit. Kurzbericht zu einer empirischen Studie an deutschen Hochschulen“ (2024) hin. Sie kommt zwar für „die große Mehrheit der Wissenschaftler:innen“ „wenig überraschend zu einer positiven Einschätzung der Autonomie und Freiheit im deutschen Wissenschaftssystem“, aber hebt dennoch hervor, „dass erfahrene bzw. selbst vorgenommene Einschränkungen der akademischen Redefreiheit nicht nur auf Einzelfälle beschränkt sind“ (S. 32). Immerhin wollen „21 Prozent der Professor:innen, aber 27 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen“ „in den letzten zwei Jahren ein- oder mehrmals“ „inhaltliche Kritik ihrer Forschung erfahren“ haben, „die als unangemessene Einschränkung empfunden“ wurde (S.16).
Ich hatte an dieser Befragung teilgenommen und gehöre zu diesen „21 Prozent der Professor:innen“. Wie eine solche „unangemessene Einschränkung“ aussehen kann, schildere ich im Folgenden.
Meine Fallgeschichte – fiktionalisiert
Meine – verkürzt und fiktionalisiert dargestellte – Fallgeschichte ist ein Beispiel für Mobbing und indirekte Disziplinierung verbeamteter Professoren. Die im Folgenden beschriebene „Kollegin A“ gibt es in der vorgestellten Form so nicht, und die dem Fallbeispiel zugrundeliegenden tatsächlichen Vorfälle hatten nichts mit Klimaforschung zu tun. Sie haben sich aber ziemlich genau in dieser Weise in den letzten circa drei Jahren in Deutschland ereignet.
Die national wie international über Fachgrenzen hinaus renommierte Kollegin A (Professorinnen insbesondere ab 50 aufwärts sind tendenziell häufiger betroffen, so Egner und Uhlenwinkel, S.6), die für ihren Fachschwerpunkt in der Soziologie bis vor wenigen Jahren viele Millionen Euro an Drittmitteln eingeworben hatte, befasst sich neuerdings mit der gesellschaftlichen Auswirkung von Studien zum Klimawandel. Sie rückt dabei den Fokus auf kritische Forschung, welche Referenzstudien zum menschengemachten Klimawandel entkräftet, auf denen u.a. die Agenda 2030 mit den Nachhaltigkeitszielen und der Emissionshandel aufbauen. Die Bezweiflung dieser Annahme wird von den Vereinten Nationen als zu bekämpfende Desinformation eingestuft (vgl. zu „Backgrounds“).
Die Kollegin A veranstaltet auf einer interdisziplinären Konferenz im Ausland ein Panel, in welchem Professoren sehr unterschiedlicher Fächer, darunter neben Klimatologen Sozial- und Geisteswissenschaftler, sich kritisch, aber ohne Bezugnahme auf die Politik und rein sachlich aus verschiedenen Perspektiven mit dem gemeinsamen Thema auseinandersetzen. Außerdem schreibt die Professorin A zusammen mit Klimatologen wissenschaftspublizistische Artikel in Zeitungen und Zeitschriften. Es gelingt der Autorengruppen, Artikel sichtbar in Mainstream-Medien zu platzieren und auch ins Fernsehen zu kommen. Einer dieser Artikel geht viral und wird zum „meistgelesenen“ eines Monats, und Interviews zweier ihrer Kollegen aus der Klimatologie lösen einen medialen Entrüstungssturm aus. Die Artikel der Autorengruppe werden jetzt zum Opfer von Faktencheckern, die harte Verrisse – jedoch ihrerseits ohne hinreichende fachliche Grundlage – schreiben, und auch eine der Fernsehsendungen, in der ihre Kollegin B aus der Klimatologie spricht, wird zeitnah gelöscht.
Und dann geht es los
Invasive Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit erfolgen, so meine Erfahrung im eigenen Fall und anderen mir bekannten, wenn der Professor ein politisch gestütztes Mainstreamnarrativ zu einem der „heißen“ Themen mit harten Argumenten angreift, die nicht gut widerlegt werden können, und jenseits des engeren wissenschaftlichen Fachzirkels mit seiner Abweichlerposition eine gewisse gesellschaftliche Sichtbarkeit in den Medien gewinnt, die ggf. politischen Entscheidungsträgern und Behörden, die bisher das Mainstreamnarrativ nutzen, schaden könnte.
Die Universitätsleitung bestellt die „umstrittene“ Professorin A zum Gespräch ein. Ihr werden Vorhaltungen gemacht, die Universität in schlechtes Licht zu rücken, es „herrsche beständiger Verkehr mit Beschwerden“, „dies müsse unbedingt sofort aufhören“. Auf die Nachfrage, wer denn Beschwerden vorbringen würde, erfährt die Kollegin, dies seien „Kolleg:innen, Student:innen, Bürger:innen, alle möglichen Leute“. Der Kollegin A wird ferner vorgehalten, ihren Professorentitel zur Legitimierung von Aussagen, die sie fachlich gar nicht einschätzen könne, zu missbrauchen und als sogenannte „Klimaleugnerin“ zu agitieren. Solche Äußerungen seien nicht von der Wissenschaftsfreiheit geschützt. Sie möge daher bitte zukünftig bei öffentlichen Auftritten und Zeitungspublikationen ihren Titel nicht mehr angeben und vor allen Dingen nicht, an welcher Universität und in welchem Fach sie als Professorin tätig sei. Sie möge bitte Abstand davon nehmen, Wissenschaft zu politischen Zwecken zu instrumentalisieren. Aber natürlich bleibe ansonsten ihre Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit unangetastet.
Zu Vorladungen solcher Art bemerkte treffend Professor Michael Hartmer, Rechtsanwalt und bis 2021 Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes (DHV): „Obwohl es schon zu allen Zeiten nicht klug war, dem Ochsen, der drischt, das Maul zu verbinden, hat es sogar in der jüngeren Universitätsgeschichte nicht an Versuchen gefehlt, unliebsame Meinungen zu verbieten und zu unterbinden. Soweit in der Universität versucht wird, diesen Maulkorb auf die Dienstvorgesetzteneigenschaft des Präsidenten oder Rektors zu stützen, ist dies rechtlich irrelevant und hochschulpolitisch nicht selten peinlich. Es gibt in der Universität gegenüber Professoren kein Weisungsrecht des Dienstvorgesetzten, das ihnen den Mund verbieten könnte.“
Eine solche Maulkorb-Bitte durch die Hochschulleitung ist keine Weisung, sie ist rechtlich irrelevant, aber sie beschädigt als indirekte Disziplinierung die betroffene Person nicht nur psychisch, sondern zieht auch Beschränkungen in ihrem Tätigkeitsfeld an der Hochschule nach sich, da sie sich der Unterstützung ihrer Aktivitäten durch die Hochschule von nun an nicht mehr sicher sein kann.
Und wie erging es den anderen beteiligten Kollegen an ihren Universitäten? Die Klimaforscherin Kollegin B, deren Fernsehauftritt gelöscht und die besonders heftig in den Medien angegriffen wurde, erhält erst deutlich später eine Gesprächseinladung der Hochschulleitung. Diese fragt sie freundlich nur, ob sie nicht ihre Beurlaubung nochmal verlängern wolle. Ein anderer Kollege C, der zwar kein Klimatologe im engeren Sinne ist, aber u.a. Statistik als fachliches Teilgebiet vertritt, wird ebenfalls in sein Rektorat einbestellt. Der Rektor erklärt ihm, der stellvertretende Direktor einer Bundesbehörde sei mit der Bitte vorstellig geworden, dem Kollegen C nahezulegen, sich nicht mehr zu solchen Themen in den Medien zu äußern. Der Rektor erkundigt sich bei dem Professor C, worum es eigentlich ging, und lässt den Kollegen C Stellung nehmen. Der Rektor befindet alles für in bester Ordnung. Der Kollege C hatte von nun an Ruhe. Die anderen Kollegen dieser Gruppe blieben ungeachtet ihrer medialen Auftritte unbehelligt.
Stornierung von Kosten
In der Fallgeschichte unserer Kollegin A ging der Eingriff noch weiter: Die Hochschulleitung lässt die Kostenerstattungen für die Vorträge einiger Kollegen des Panels auf der internationalen Fachkonferenz im Ausland stornieren, da angeblich deren Themen nicht zum Konferenzthema und überhaupt die Fachgebiete nicht zu dem der Professorin A passen würden, sie selbst möge sich bitte in dienstlicher Forschung auf ihr Fachgebiet der Soziologie beschränken. Auch ihr eigener Vortrag zu gesellschaftlichen Auswirkungen der Klimawandelfrage, den sie auf der Konferenz gehalten hat, könne nicht als Zweck einer Dienstreise anerkannt werden, und die Kosten würden nicht erstattet. Einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit sah die Hochschulleitung darin nicht. Die Nachfrage ergab, die Bewertung der Vorträge als fachlich ungeeignet sei anhand der Themenformulierung im Programm und anhand von Abstracts (die es gar nicht öffentlich zugänglich gab!) vorgenommen worden, und zwar durch die Hochschulleitung selbst, die weder für Soziologie noch für Klimatologie Expertise aufwies. Die Stornierung der Vorträge erfolgte direkt nach dem Medienskandal der Autorengruppe. Unter den Personen, deren Kostenerstattungen storniert wurde, befanden sich die beiden oben erwähnten, auch einzeln besonders stark in den Medien aufgefallenen Kollegen B und C.
Der Professorin A ermöglichte ihre Hochschulleitung keine Anhörung, weder zu den gegen sie vorgebrachten Vorwürfen noch zur Stornierung der Panelabrechnung. Dass die Professorin A sich niemals fachfremd alleine, sondern zu klimatologischen Fragen im engeren Sinne stets zusammen mit entsprechenden Fachkollegen geäußert hat und dass alles, worüber sie in besagtem Panel vorgetragen hat, sehr wohl in ihre fachliche Expertise fällt, hat die Hochschulleitung nicht zur Kenntnis genommen.
Die Professorin A fügt sich dem Konformitätsdruck nicht und publiziert weiter, ausschließlich sachlich, exakt quellenbasiert und argumentativ auch im populären Raum und bei Überschreitung ihrer Fachexpertise nur zusammen mit entsprechenden Kollegen.
Es mehren sich Anrufe und Mails von Kollegen mit dem Tenor: „Wie kannst du nur deinen guten Ruf durch ein Interview mit einer rechtspopulistischen Zeitschrift ruinieren! Und auch noch mit dem hart umstrittenen Herrn Mustermann an einer Podiumsdiskussion teilnehmen!“ Eine andere Kollegin mailt: „Mit Verwunderung und Sorge nehme ich deine politischen Aktivitäten wahr, auf die mich Kolleg:innen aufmerksam gemacht haben. Ich habe mich dazu etwas im Internet umgetan. Ich finde es problematisch, dass du politische Meinungen im Rahmen akademischer Veranstaltungen äußerst und außerdem zu Fragen schreibst und sprichst, die weit über deine Fachkompetenz hinausreichen.“
Die Professorin A wird mit dieser Mail von einer Konferenz ausgeladen, denn sie könne dem Ruf der Veranstalterin und ihrem Forschungsprojekt schaden; und die Mitarbeiterin werde ihren Aufsatz aus einer Tagungspublikation der Professorin A zurückziehen. Auf die Nachfrage, wo die Professorin A sich denn jemals „im Rahmen akademischer Veranstaltungen“ politisch geäußert habe und in welcher Publikation sie „weit über die eigene fachliche Expertise“ hinausgegangen sei, bekommt sie – keine Antwort. Dass beide Vorwürfe einer sachlichen Grundlage entbehren, interessiert die cancelnde Kollegin nicht.
Und die Eskalationsspirale dreht sich nochmals weiter. Nun greift die Hochschulleitung direkt in ihr Tätigkeitsfeld negativ ein: Unsere Kollegin A erhält die Kündigung über den Betrieb ihrer erfolgreichen internationalen Fachzeitschrift mit mehrfachem Double-Blind-Peer-Review, die bisher als Pilot- und Vorzeigeprojekt ihrer Universität galt. Gründe werden ihr nicht genannt. Ein Gespräch wird ihr von der Hochschulleitung verweigert. Via „Flurfunk“ erfährt sie, gewisse Kollegen, darunter die Dekanin, seien in der Hochschulleitung mit Bedenken vorstellig geworden, sie könne die angesehene Zeitschrift politisch missbrauchen. Genau diese Kollegen hatte sie selbst, und zwar aufgrund von langjähriger mangelnder Beteiligung, kurz zuvor aus dem Herausgeberteam auf rechtmäßige Weise entfernt. Sie wollte als Geschäftsführerin ein neues, arbeitsfähiges Team aufstellen. Die Hochschulleitung teilt die Kündigung der Zeitschrift ehemaligen Herausgebern, die bereits unbeteiligte Dritte waren, eigenmächtig per Mail mit. Die Fürsorgepflicht für ihre Professorin A sieht die Hochschulleitung durch solchen einen Freibrief zum Rufmord offenbar nicht verletzt.
Ungeahnte Folgen
Wird sich die Eskalationsspirale noch weiterdrehen? In der nationalen Academia könnte sich alsbald wie ein Lauffeuer herumsprechen, wo besser nicht mehr publiziert werden sollte, wer nicht mehr einzuladen ist, die Doktoranden könnten schwinden, der Hörsaal sich leeren, in Sitzungen und in der Mensa die Kollegin A gemieden werden, ihre neuen Vorhaben für Universitätspartnerschaften, die Gründung eines internationalen Soziologie-Zentrums, eines internationalen, drittmittelbasierten Studiengangs, die Einwerbung einer Stiftungsprofessur usw. durch Dekanin und Hochschulleitung blockiert werden mit Begründungen, wie zum Beispiel, es gebe ja keine Overheadmittel dafür und die Vorhaben würden Ressourcen der Universität beanspruchen. Stellen im Fach der Kollegin A könnten abgebaut werden. Außerdem wird die Kollegin A wahrscheinlich in ein kleineres Dienstzimmer wechseln und studentische Mitarbeiter und Lehrbeauftragte des Fachs ihr Büro aufgeben müssen. Dies deutete unlängst die zuständige Person aus der Verwaltung an: Die Universität wolle 30 Prozent Bürofläche bis 2030 zwecks Erreichung der Klimaziele einsparen. Die freigewordene Bürofläche werde vermietet, und die Räume der Kollegin A und ihrer Mitarbeiter wären besonders gut geeignet.
In einem vertrauten Gespräch eröffnet ein unbeteiligter Kollege der Professorin A, dass er sie bewundere, aber öffentlich könne er das an dieser Universität nicht zeigen. Auch kommen anerkennende Briefe, neue Kontaktaufnahmen sowie Vortragseinladungen. Im Ausland wird sie, Gott sei Dank, auch weiterhin zu ehrenvollen Plenarvorträgen eingeladen. Dort bekommt niemand von dem deutschen Theater etwas mit, und wenn doch, dann wundert er sich.
Ob die Kollegin A in den Frühruhestand gehen oder bis zur Pensionierung in Deutschland Spießruten laufen wird? Die Hochschulleitung würde die Stelle gern neu besetzen. Denn sie will mit Unterstützung des Ministeriums ein Zentrum für Klimaforschung einrichten, für welches erhebliche Zuschüsse winken.
Offenbar gab es also im Fall dieser Kollegin A einen politisch eingebetteten Interessenkonflikt der Hochschulleitung, vielleicht sogar des zuständigen Ministeriums, weshalb gerade sie im Unterschied zu anderen Kollegen ihrer interdisziplinären Forschungsgruppe Einschränkungen in ihrer akademischen Redefreiheit erfahren hat.
Mögliche Gegenmaßnahmen unter Druck gesetzter Professoren
Wie können sich Professoren gegen solche Beschädigungen von Ruf und beruflichem Tätigkeitsfeld durch indirekte Disziplinierung, Mobbing und Cancel Culture seitens ihrer Hochschulleitung zur Wehr setzen? Welche Optionen stehen Professorin A offen?
Es gibt den Deutschen Hochschulverband (DHV), bei dem die Kollegin A als Mitglied Rechtsberatung einholen kann. Der Anwalt für Beamten- und Disziplinarrecht informiert sie bezüglich der unbegründeten Kündigung des Vertrags über den Betrieb der Fachzeitschrift, dass die Hochschule als Teil der öffentlichen Verwaltung auch in einem solchen Rechtsverhältnis einer Verpflichtung zur Begründung ihres Handelns unterliege. Allerdings gebe es keine gefestigte Rechtsprechung, wie weit die Begründungspflicht reiche. Ein entsprechender Rechtsstreit wäre langwierig und würde möglicherweise durch mehrere Instanzen gehen.
Außerdem stehe die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hochschulleitung bei den Dienstvorgesetzten im entsprechenden Landesministerium und eines anwaltlichen Schreibens mit Forderung nach Unterlassung im Raum. Aber hier gelte, dass vielleicht in einem Ministerium, welches die Einrichtung eines neuen Zentrums für Klimaforschung begrüßt, nicht mit viel Verständnis für die Professorin A zu rechnen sei. Und außerdem will die Professorin A ihrerseits der Hochschulleitung nicht schaden.
Der Anwalt für Beamten- und Disziplinarrecht sieht am Ende nur eine Möglichkeit für sie: den disziplinarischen Selbstreinigungsantrag, welcher die Hochschulleitung zwingen würde, sie von den Vorwürfen zu reinigen, die gegen sie im Raum stehen. Ein solches Verfahren zwinge die Hochschulleitung, die Berechtigung ihrer Vorwürfe aufzuklären. Dies könne dazu führen, dass zukünftig kein weiterer Druck ausgeübt werde. Aber auch ein solches Verfahren gehe mit Belastungen für die Professorin einher.
Universitätsintern gibt es auch eine Möglichkeit zur Unterstützung durch die Ombudspersonen. Kollegin A wird dort vorstellig. Sie erfährt, dass in solchen Fällen eigentlich nichts getan werden kann. Ein Gespräch mit der Hochschulleitung könne vermittelt werden, aber erfahrungsgemäß bringe das nichts. Wirkungsvoller wäre es, die Forschungskommission einzuschalten, welcher dann beide Seiten ihre Sichtweise zur Frage einer Verletzung von Wissenschaftsfreiheit im gegebenen Fall vortragen müssten. Das könne für die Hochschulleitung unangenehm sein. Allerdings könne die Kollegin A mit ihrer Abweichlerposition in der Forschungskommission nicht mit viel Sympathie rechnen, zumal ja das neue Zentrum für Klimaforschung kommen solle ...
Die Professorin A hat einen anderen Weg gewählt: in die Öffentlichkeit, aber unter dem Schutz von Fiktion und Anonymität. Denn nicht nur ich allein dürfte solche Erfahrungen machen. Solche Erfahrungen dürfen nicht sein.
Transparenz beendigt Machtmissbrauch
Die fiktionalisierte Fallgeschichte offenbart ein strukturelles Defizit der Universität. Die Annahme, dass die Freiheit in Forschung und Lehre durch Entfristung und Verbeamtung institutionell hinreichend gesichert sei, stimmt nicht. Die institutionelle Stärkung von Verwaltung und Hochschulleitung einerseits und andererseits die Ökonomisierung der Hochschulen zugunsten kompetitiven Wettbewerbs haben die Sicherheit vor Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit unterhöhlt. Ähnlich wie im Robert-Koch-Institut Wissenschaft politischer Weisung unterstellt ist und bei politischen Übergriffen zur Coronazeit keine Remonstration erfolgte, wie der Fall der sogenannten „RKI Files“ zeigt, besteht auch in Hochschulen die Möglichkeit für politische Steuerung, die über Anreizformen durch Programme hinaus auch mit Druckausübung arbeitet.
Es gibt ein weites Feld direkten und indirekten Konformitätsdrucks, das auch Professoren „zu einer freiwilligen Unterwerfung und zu stillschweigender Zustimmung“ (Rainer Mausfeld, S.30) bringen kann, wenn sie Beschädigungen vermeiden und vielmehr ihre Karriere voranbringen wollen. „Eine Verständigung über die Offenheit des Diskursraums Hochschule und die Bereitschaft, sich von anderen Positionen herausfordern zu lassen“ (S. 32), um erneut die Studie der Zeit-Stiftung Bucerius zur Akademischen Redefreiheit zu zitieren, erscheint heute mehr als angebracht.
Innovation, auf welche Forschung zielt, braucht keinen Kampf ums Überleben des Stärkeren und Anpassung der Mittelmäßigen, sondern vielmehr Freiraum für Dissens und gerade für das, was sich den Forderungen von Markt und Politik widersetzt, sie korrigiert, sich ihnen entzieht und ihnen gerade deshalb vielleicht meilenweit voraus sein könnte.
Um die Freiheit in Forschung und Lehre vollumfänglich zu gewährleisten und sich der direkten wie indirekten Lenkung durch wissenschaftsfremde Interessen aus Politik, Markt und Gesellschaft zu entziehen, bräuchte das Hochschulsystem eine grundlegende Reform. Einen Beginn zur Verbesserung der Situation für ihre Mitglieder könnte aber jede Hochschule heute schon machen: eine unabhängige Anlaufstelle für Mobbing und Cancel Culture einrichten sowie vor allem die Hochschulleitung und alle hierarchischen Machtzentren (Dekanate, Verwaltung) regelmäßigen Audits unterziehen, an welchen alle Mitglieder der Hochschule auf geschützte Weise, damit keine Nachteile für sie entstehen, beteiligt werden.
Machtmissbrauch endet, wenn er öffentlich sichtbar gemacht wird. Transparenz beugt ihm vor.
Nicht zuletzt aber muss der freie Geist in allen Hochschulmitgliedern wehen, denn erst durch uns selbst wird hierarchischer Machtmissbrauch möglich und durch eine akademische Atmosphäre mit Anpassungsdruck gefördert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Diesen Geist können nur wir selbst wiederbeleben. Hierfür braucht es den unbedingten Willen zu Wahrheit und Ehrlichkeit, Interesse, Offenheit und Diskussionsbereitschaft und nicht zuletzt ein hohes Maß an Mut auf der einen und an Toleranz auf der anderen Seite.
Mit der Toleranz aber steht es leider, zumindest was „heiße politische Themen“ angeht, heute in der deutschen Academia nicht gut: „Die Bestreitung des Klimawandels halten 31 Prozent der Befragten für zulässig gegenüber 64 Prozent, die meinen, das sollte nicht erlaubt sein.“ (S.25)
Es wird Zeit, dass eine Bewegung #metooWissenschaftunterDruck entsteht.
Zuschriften sind willkommen – auch anonym – unter der Mailadresse Wissenschaftunterdruck@posteo.de. Dr. Wolfgang Stölzle, selbst Betroffener und bekannt mit dem anonym bleibenden Verfasser dieses Artikels, steht zusammen mit dem Autor für den persönlichen Austausch zur Verfügung.
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Der Artikelschreiber muss sich "Anonymus" nennen, da er sonst weiteres Ungemach fürchten muss. Was in den 70er Jahren begann hat sich in der heutigen Zeit bewahrheitet. Die linksgrünen Ideologen beherrschen die Schulen und UNIs. Und wer die Lehre in seiner Gewalt hat, der lenkt die Gedanken seiner Schüler/Studenten und nimmt Einfluss auf deren Leben. Und die konservativ-liberalen Träumer haben es zugelassen. Jetzt haben sie den Salat. Ich sage nur Ulrike Guérot als ein mahnendes Beispiel dafür, was aus kritischen Denkern werden kann. Und das sind ja längst keine Einzelfälle mehr. Da werden Vorlesungen und Veranstaltungen verhindert, gestört und medienwirksam gesprengt und anschließend gehen Omas gegen rechts auf die Straße. Und wer noch Schutz von Gerichten erwartet kann das vergessen. Mit ungerechten Vergleichen oder gar absurden Urteilen wird auch der Kampf gegen die Wissenschaft inzwischen bis in höchste Instanzen unterstützt. Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.
Betriebsrat für ihre Angestellten?
Mobbing lehne ich zutiefst ab.
Um aber beim Beispiel zu bleiben, selbst Galileo Galilei widerrief vor der Kirche, eine m.E. weise Entscheidung.
"Grenzwertiges" oder besser unterschiedlich bewertbares wissenschaftliches Verhalten kann hochproblematisch werden, wenn es hat auf hart kommt.
Ich würde dann zur Staffelung raten und entsprechender Gewichtung.
Kein Einzelner muss ein evtl. Drama der Welt auf seinen Schultern tragen.
Solidarität wächst durchaus manchmal langsam.
Trotzdem schön und wichtig, wenn auch andere Meinungen vertreten werden können.
Ich war jahrelang der festen Überzeugung, die Grünen hätten recht mit ihrer Klimabewertung, unabhängig davon, dass ich Klimaschutz immer unterstützen würde.
Dank Herrn Prof. Ganteför, dessen gesellschaftliche Schlussfolgerungen ich nicht einfach so unterschreiben würde, aber Dank seiner Recherche bin ich nachdenklich geworden.
Es braucht auch Geduld?
Aber sicher auch Anlaufstellen.
"Immer öfter"?
Ich spreche jetzt von einem ganz anderen Zusammenhang, genauer der Zeit des sogenannten "Radikalenerlasses" durch wohl Willy Brandt?
Den Entwicklungen in der Folge der Studentenbewegung.
Ich glaube es reichte nicht einfach zu schwören, man stünde auf der FDGO.
Mein Vater war Beamter, aber wie lange er es bleiben würde, war nie klar.
Er liess sich den Mund nicht verbieten und stand auch zu DKP-Mitgliedern.
Vielleicht noch aus der Erinnerung der NS-Zeit.
Wenn man das Jammertal des "Radikalenerlasses" mitbekommen hat, dann möchte man doch als Linker NIEMALS in ähnliche Methoden abgleiten?
Nun sehe ich gerade die chinesische Serie "Guardians of the Dafeng" mit Dylan Wang.
Es war mir ein bisschen zu klamaukig, aber langsam wird doch deutlich, was früher alles nötig war, um überhaupt zu überleben in allen Intrigen und Ränken etc.
Wir sind sehr viel weiter, auch China?
Bleiben Sie bitte fair gegen sich, die Gegenpartei, aber auch die Gesamtsituation.
Schwarzweiss gibt es nicht?
Ich habe nichts mit universitärem Betrieb zu tun. Als ehemaliger Unternehmer und Steuerzahler graust und gruselt es mich, wenn ich an die hinterhältigen Initiatoren bzw. Kollegen der Betroffenen denke. Und hoffe, dass ich keinen dieser Unmenschen in meinem Bekanntenkreis habe. Die sollten sich schämen und ich wünsche ihnen nichts Gutes. Das muste raus nach dem Lesen dieses Artikels.
Sowas findet sich überall. Meine Chefin sagte mir unter 4 Augen: Ich werde Ihnen was anhängen. Da ich schon eine Zusage einer anderen Einrichtung hatte, war mein Weggang nicht mit finanziellem Verlust behaftete. Aber es kostet Nerven, da man sich vor Gericht gegen sowas wehren muss. Meine Tochter erlebte Ähnliches und widerlegte auch vor Gericht die Lügengeschichten. Es nahm einen guten Ausgang, da die beiden Leitungskräfte später weit weg versetzt wurden. Aber die Gesundheit nimmt Schaden. In den oben geschilderten Fällen ist das der sozialistische Totalitarismus, der immer wieder auflebt. Erst bei den Nazionalen Soz., dann bei den Kommunistischen Soz., jetzt eine Mischung aus beidem. Ich hoffe, Trump wirkt bis über den großen Teich.
"Die Politik" hat die grundsätzliche Trennung von Wissenschaft und eben der Politik aufgehoben. Was im Artikel benannt wird ist doch nur der Wunsch des Dekans um Gelder, dem Professorin A im Weg steht. Zumindest in dem fiktionalen Beispiel geht es ausschließlich ums Geld! Die Lösung dieses Problems ist ganz einfach meines Erachtens. Autonomie der Universitäten, die Vergabe von Geldern nicht bürokratisch in Einzelfallprüfung, sondern insgesamt an die entsprechende Universität, soll diese selbst entscheiden was wichtig sein wird! Woher wollt ihr fachfremden Politiker/Bürokraten sowas wissen? Als MINT'ler der ich bin würde ich das Geld jedoch auch nach Forschungsschwerpunkt differenziert vergeben. Wozu diskriminierende Genderwissenschaften benötigt werden entzieht sich meiner Kentniss!
Jedoch und daran mangelte es die letzten Jahre ebenfalls, Lehrerinnen und Ärzte. Vergabe der Gelder nach zu erwartenden Bedarf, Notfalls NC erhöhen oder schlicht numerische Obergrenzen einführen.
Es wäre viel gewonnen, wenn der Staat ausschließlich solide Wissenschaften solide finanzieren würde. Für unsolide Wissenschaften oder Orchideenfächer (wie Parapsychologie, Genderwissenschaften, "Medienwissenschaften" usw.) sollte jede Uni selbst die Finanzen beibringen.
Die Lehrerausbildung sollte vielleicht wieder ganz aus den anonymen Massenuniversitäten herausgelöst und in staatlichen Lehrerseminaren organisiert werden, damit die dafür vorgesehenen staatlichen Mittel wirklich in die Lehrerausbildung fließen und sich nicht fortwährend in imaginären Wolkenkuckucksheimen verflüchtigen.
Empfang von Bafög wird vom Bestehen von Zwischenprüfungen abhängig gemacht. Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht das Ende von Verpflichtungen, wenn man staatliches Geld nimmt.
Aber es ist wie überall: Herkulesaufgaben, wohin man auch blickt.
So richtig erschließt sich mir die Zielsetzung dieses Artikels nicht. Es wird auf der einen Seite Öffentlichkeit gesucht, aber auf der anderen Seite sämtliche Rollen und Inhalte zu einem Grad anonymisiert und fiktionalisiert, dass vom universitären Betrieb unbeteiligte Dritte letztlich mit den Schultern zucken und das System für verrottet halten. Starke Abstraktion steht Identifizierung entgegen. Und ob ein anonymer Bericht die Insider, denen die Verhältnisse mehr oder weniger bekannt sind oder seien sollten, aufrüttelt und zum Handeln motiviert, würde ich bezweifeln, aber ich mag mich irren. Die oben bereits zitierte Ulrike Guerot, kann die Öffentlichkeit da besser mitnehmen, da sie im wahrsten Sinne des Wortes diesen Missständen ein Gesicht gibt. Auch Marie-Luise Vollbrecht und einige andere.
Ja, z. B. Patrik Baab. Auch er wurde von der Uni gejagt.
Schwierig aus einem "fiktionalisierten" Bericht wirklich schlau zu werden.
Einerseits sind auch Universitäten kein Luftleerer Raum, und politischen Kontext gab es schon immer. Allerdings im letzten Jahrhundert meist in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Man denke nur an die ganzen Vorfürfe und Verdächtigungen in Bezug auf "kommunistische" Positionen, die zu Recht oder Unrecht für politische Zwecke gebraucht wurden. Bis in die 70er Jahre.
Neu in den letzten Jahren ist allerdings dass Naturwissenschaften und Medzin extrem politisiert werden.
Insgesamt war die Hoffnung ja eher, das es mehr in Richtung freie Wissenschaften gehen sollte.
Das Thema Klimawandel bietet sich dazu bestens an, denn hier treffen die Interessen verschiedener Kreise konträr oder gegenseitig aufschaukelnd aufeinander.
Das wirtschaftliche Interesse an neuem Wachstum, an neuen Geschäftsfeldern (was sollen wir machen wenn der Markt mit alten Produkten gesättigt ist ?).
Die Arbeitsmarktpolitik international und national die entsprechende Abkommen und Gesetzesvorlagen durchsetzen soll.
Die hochkomplexe Klimawissenschaft, die das an Ergebnissen produzieren soll, das die Narrative der internationalen und nationalen Politiken eines "Great Reset" unterstützen soll.
Hier findet geradezu ein Krieg unterschiedlicher Interessenlagen statt, zwischen Staaten und ihrer Politik, Industriezweigen, Finanz- und Investorenkapital.
Die unabhängige Wissenschaft wird als erstes zerrieben, auf dem Altar der allfälligen Manipulationen geopfert.
Für solche Fälle gab es früher mal einen großen und gut organisierten "Bund Freiheit der Wissenschaft". Wer hat den eigentlich so heruntergewirtschaftet, dass er heute keine Rolle mehr spielt?