- Was tun mit § 188 StGB?
Von „Schwachkopf“ bis „Lügenfritz“: Die Liste der Meinungsdelikte wegen des § 188 StGB ist lang geworden. Von Einzelfällen kann daher keine Rede mehr sein. Unsere Sonntagsfrage lautet deshalb: Was tun mit dem „Majestätsbeleidigungsparagraphen“?
Kürzlich hielt ich einen Vortrag zur Meinungsfreiheit und deren Beschränkungen durch neue Strafgesetze und eine geänderte Strafverfolgungspraxis. Das mache ich in letzter Zeit öfter. Eher selten schlägt mir dabei Wut entgegen. Dieses Mal war es anders und wirkte dabei auf mich angesichts der gerade wieder aufgelebten öffentlichen Debatte über die Zukunft des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) wie aus der Zeit gefallen. Zugegeben, die Runde war etwas speziell. Abgesehen von mir störte sich beispielsweise keiner der Teilnehmer daran, dass eine andere Referentin die gute Debattenkultur während der Corona-Pandemie hervorhob. Gleichwohl lohnt es, die Einwände, die gegen meine Sorge um die Meinungsfreiheit vorgetragen wurden, etwas näher zu betrachten.
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wegen „Politiker Beleidigungen“ ist für mich zumindest ein Abbild der Dünnheutigkeit einer unfähigen und mehr als schlechten Politik der letzten 20 Jahre Deutschlands (16+3+1)
Ein Kohl ging auf die Eier- Werfer zu und vertrat seine politische Agende ohne wenn und aber ! Und heute ?, wird sich hinter einer Brandmauer versteckt. Warum wohl ? Weil weder Plan noch Kompetenz vorhanden und der Wähler diese unfähigen Selbstdarsteller einfach satt hat, weil die Verursacher der deutschen Misere in der Gesamtheit sich nun als „Löser“ präsentieren.
Was soll er tun der Souverän der sich noch ein wenig Rest Verstand erhalten hat in dem er das untätige Verstecken hinter der Brandmauer erkennt ? außer dem, was er derzeit tut ? Sich abwenden von der „ Schwarz, Grün Roten Einheitsfront“ was im Wochentakt nachlesbar ist.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Der beste Kohl, den es je gab, war die Birne.
die Stirn zu bieten, in dem er dem Magazin seit dem Birnen Titelblatt keinerlei
Interviews mehr gab.
Solch konsequente Haltung hatte kein(e) Bundeskanzler …..*in der CDU nach ihm. Ohne Kohl der sich gegen die Krämerseelen der SPD( z,B. Lafontaine ) in der Frage der deutschen Einheit durchgesetzt hat, hätte es die Einheit nicht gegeben……
Mit besten Grüßen a d Erfurter Republik
"Schwachkopf" qualifiziert den ganzen Menschen ab und ist daher verboten. "Argument XY ist schwachsinnig" ist erlaubte Grobheit, weil nur ein Argument angegriffen wird.
Ein Schulkamerad von mir war Ortsvorsteher eines Teilortes. Nach einem Aufmarsch vor seinem Haus und "Worten" hat er das aufgegeben und ist Hauptamtsleiter der Samtgemeinde. Früher waren Hauptamtsleiter der Nachbargemeinden der ideale Bürgermeisternachwuchs, weil die Gemeindeverwaltung aus dem ff beherrschte. Heute wollen die nicht mehr, wegen der Aufmärsche und "Worten" vor ihren Häusern, die es immer öfter gibt.
Hilft Grobheit überhaupt, beim Ringen um die beste Lösung? Ich denke ganz klar nein. Daher habe ich kein Mitleid mit den Grobianen.
Mit einer ad-hominem Attacke kickt man sich aus jeder erwachsenen Debatte heraus. Meine Standardreaktion ist nämlich: "Herzlichen Dank für die ad h. Attacke. Damit haben Sie eingestanden, dass Ihnen die Sachargumente ausgegangen sind."
... nicht nur als Handgreiflichkeiten, sondern auch als verbale Beleidigungen immer falsch.
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Viele Politikern und Journalisten, die die Erweiterung des Straftatbestandes des § 188 StGB gefordert haben, diffamieren aber im gleichen Atemzug viele Menschen als "Nazis", auch wenn sie überhaupt keine sind. Aufmärsche und Sprechchöre vor Häusern werden - wenigstens hier in Berlin - überwiegend von sog. "Antifaschisten" gemacht, meist offen gegen die Polizei. Die zahlreichen Cancel-Culture-Aktionen an den Hochschulen zeigen dasselbe.
Sind das keine ad-hominem-Attacken?
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Wenn "Demokraten" diktatorische Vollmachten durchsetzen wollen, sind sie keine Demokraten mehr, auch wenn diese diktatorische Vollmachten - wie es im 3. Reich und in der DDR geschehen ist - formal in Gesetzesform gegossen werden.
... Herr Bühler.
Was da alles als Nazi diffamiert wird in unserer Republik ist absolut unterirdisch. Das und viele Antifa-Parolen sind Schandflecke unserer politischen Kultur, genau so wie die Grobheiten gegen Bürgermeister. Sie werden aber nur sehr selten strafrechtlich geahndet.
Was dabei herauskommt, sieht man am entgleisten Planspiel im Bundestag letzte Woche. Junge Erwachsene ahmen das nach, was sie in der Gesellschaft aufschnappen (Nazischlampe).
Verfolgen Sie das ganze „Theater unserer Demokraten“ am übernächsten WE in Erfurt ……Da ist im Vorfeld mit keinerlei Aktivitäten seitens der Staatsanwaltschaft in Erfurt zu erwarten. da die angemeldeten Demonstrationen allesamt vom Demonstrationsrecht gedeckt sind. Schaun wir mal wieviel Verletzte Polizisten es durch die Antifa letztendlich gibt. I.ü. Der 6% Innenminister kommt von der SPD ebenso wie der von ihm eingesetzte Verfassungsschutzchef in Thüringen.
"Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil."
Wenn Sie sich z.B. die Äußerungen eine SPD Bas (Bullshit, einheitsbraun usw.) ansehen, werden Sie erkennen, dass der §188 ein einseitig geschliffenes Schwert ist, das nur dem Kampf gegen den Bürger dient. Wie anders kann sich der Wähler denn gegen den fortwährenden Betrug oder die Täuschung durch Politiker wehren? Wahlen helfen nicht, siehe Tucholsky-Zitat.
Ein Beispiel sind die Grünen und ihr Marsch durch die Institutionen, der in diesem Forum oft beklagt wird ;). Der hat aber Jahrzehnte gedauert, was auch ganz richtig ist, denn nach Helmut Schmidt ist das Schneckentempo das Tempo der Demokratie.
Die AfD wird womöglich demnächst in einem Bundesland die Chance zur Gestaltung bekommen. Ich erwarte davon eine ziemlich negative Entwicklung, lasse mich aber gerne durch die Realität eines besseren belehren.
Etwas vernünftigeres als Wahlen zum Austarieren divergenter Interessen von weit links bis weit rechts kenne ich nicht. Denn Links gehört genau so zur Republik wie Rechts.
"Wer seine Ansichten mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigen muss, dem darf man unterstellen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind."
Die Dünnhäutigkeit beleidigter Personen steht in unmittelbarem Verhältnis zu ihren persönlichen Fähigkeiten. Kompetente Leute wissen, was sie können und was ihnen fehlt. Sie nutzen Kritik, um sich zu verbessern. Echte Autorität erwächst aus Stärke und Orientierung, was wiederum etwas Reife, Selbstvertrauen, Demut und Gelassenheit voraussetzt.
Schwächlinge fürchten Kritik, weil sie sie entlarvt. Feiglinge unterdrücken sie mit Gewalt. Politisches Personal, das den § 188 benötigt, um skeptische Stimmen stumm zu schalten, zeigt nur, dass es den selbstgestellten Aufgaben nicht gewachsen ist.
Schlechte Politik wirkt nun mal beleidigend, und wer das Volk laufend beleidigt, darf sich nicht wundern, wenn es ihn oder sie nicht begeistert dafür lobt.
Genau deshalb gibt es übrigens den Artikel 5 der Verfassung.
Was soll man sagen? Wäre Politik nicht ein einzig grosses Lügenspektakel das durch die ihr innewohnende Neigung zur Korrumpiertheit der Beteiligten einen permanenten Spiegel auf die Handlungen selbiger würfe, bedürfte es keiner Regelung. Dann ist korrupt korrupt, die Lüge Lüge, die Ausübung von Macht Ausdruck zum Ziel der Unterwürfigkeit des Souveräns als gesetzter Imperativ. Wenn das Ziel der Machtausübenden einzig darin besteht missliebige Meinungen zu unterdrücken haben die besten Demokraten aller Zeiten ihr Ziel verfehlt. Was ist zu tun? Mass halten. Sich selbst ehrlich machen. Die eigene Fehlbarkeit anerkennen und das Mass an Reaktion, auf die eigene Fehlbarkeit hin, zu überprüfen. Letztlich sind wir alle nur fehlbare Menschen, hoffentlich mit der Fähigkeit zur Einsicht. In Zeiten der Kriegsertüchtigung wäre verbales Abrüsten angesagt. §188 gehört abgeschafft und Politik sollte eine Konsensveranstaltung aller Beteiligten sein. >>Bürgerbeteiligung bei grundlegenden Entscheidungen.
Nicht die Bezeichnung Lügenfritz wurde bestraft da die Bezeichnung als solches nicht strafbar ist, sondern diese Bezeichnung könne andere animieren etwas Strafbares zu tun. Da bitte sollte nochmal genauer hingeschaut werden.
Das hat meiner Meinung nach eine ganz andere Dimension!
Wenn ich Ihren Kommentar richtig verstehe, sollte also nicht derjenige, der mit 250 kn/h über die Autobahn brettert. bestraft werden, sondern der, der ihn einen "Raser" nennt.
Sie haben mich falsch verstanden. De Bestrafung war nicht der Lügenfritz, sondern es wurde so argumentiert das eventuell weiteres entstehen könnte ! Das ist ein Himmelweiter Unterschied.
Wer den Rasen benennt wird nicht bestraft wegen dem Wort Laser, sondern deshalb das eventuell jemand animiert wird zu rasen.
Ich hätte gerne die Deutung der Autorin. Vielleicht widmet sich ja dem Thema noch einmal gesondert.
Ich stelle sogar fest, dass meine, zugegebenermaßen naive, Vorstellung, dass man sich auf die Judikative im Großen und Ganzen verlassen kann, doch arg durch diese lächerlichen Urteile gelitten hat. Ich kann einen Richter, der einen Mitbürger wegen Äußerungen wie „Lügenfritz“ verurteilt, einfach nicht ernst nehmen. Und es lenkt meinen Fokus auch auf all die Beispiele, in denen Richter zu Erfüllungsgehilfen eines diktatorischen Systems werden, von der Nazizeit bis zu Putin.
