
- Geschichte im Dienste einer neuen Opferkultur
Am Mittwoch hat die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten bekanntgegeben, dass in der KZ-Gedenkstätte Ravensbrück nun doch ein Denkmal für lesbische Frauen errichtet werden soll. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit. Der Vorgang ist ein Beispiel dafür, wie historische Fakten im Dienste heutiger Identitätspolitik verbogen werden.
Es gab Zeiten, da träumten die Menschen davon, Helden zu sein. Man wollte Drachen besiegen, Jungfrauen retten, Banditen dingfest machen oder zum Mond fliegen. Zu einem Opfer zu werden, erschien weniger erstrebenswert. Allenfalls der Opfertod fürs Vaterland war eine Option, die allerdings auch eher als Heldentat glorifiziert wurde.
Heute hingegen ist nichts mit größerem sozialen Prestige verknüpft, als Angehöriger einer „Opfergruppe“ zu sein. Kann man gar auf „intersektionale“ Diskriminierung verweisen, spielt man in der ersten Liga der Opferhierarchie. Wer die „schlimmsten“ Diskriminierungsmerkmale auf dem Blatt hat, sticht alle anderen aus.
Deutscher Hang zum Opferkult
Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig. Zwei wesentliche Aspekte fallen aber schnell ins Auge. Zum einen gibt es hier eine deutsche Besonderheit: Die Diskreditierung des Heldentums durch die Erfahrungen der NS-Zeit hat den Fokus öffentlichen Gedenkens zunehmend verschoben. Statt auf Kriegshelden kaprizierte man sich zunächst auf die Opfer des „alliierten Bombenterrors“, später rückten dann die Opfer des NS-Terrors in den Mittelpunkt der Erinnerungspolitik. Zum zweiten entwickelten auch die neuen sozialen Bewegungen, die sich seit den sechziger Jahren formierten und die westlichen Gesellschaften stark prägten, eine besondere Affinität zum Opferstatus. Eine wenig überraschende Entwicklung; waren die Erfahrungen von Herabsetzung und Diskriminierung doch das verbindende und identitätsstiftende Element der Black-, Women- und Gay-Movements.
Besonders prestigeträchtig ist es vor diesem Hintergrund, nicht nur auf aktuelle, sondern auch auf historische Diskriminierung, womöglich sogar auf eine Verfolgungsgeschichte in der NS-Zeit verweisen zu können. Insoweit verwundert es nicht, dass die Neigung groß ist, nach Belegen für eine entsprechende „Opfergeschichte“ zu suchen. Groß ist dann aber oft auch die Neigung, es mit der Historie nicht ganz so genau zu nehmen, sich nur die „passenden“ Dokumente anzuschauen und somit Geschichtsklitterung zu betreiben. Klassische Beispiele aus den fünfziger Jahren sind die Versuche, die Katholische Kirche, die Jugendbewegung oder gar die Wehrmacht zu einem Hort der NS-Opposition zu stilisieren – Versuche, die einer differenzierten historischen Betrachtung nicht standhalten konnten.
Interessen von Minderheiten vor historischer Aufarbeitung
Heute sind entsprechende Bemühungen vor allem in den neuen sozialen Bewegungen, so etwa in der LGBTI-Bewegung zu verzeichnen. Ein Paradebeispiel ist der Konflikt um ein Lesben-Denkmal in der KZ-Gedenkstätte Ravensbrück, der exemplarisch vor Augen führt, dass es in solchen Fällen weniger um historische Aufarbeitung als um gegenwärtige Interessen geht.
Bereits um das im Jahr 2008 in Berlin eingeweihte „Denkmal für die Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen“ hatte es erbitterten Streit gegeben, weil sich lesbische Frauen durch den dort in einem Film zu sehenden Männerkuss nicht repräsentiert fühlten. Ein Streit, der freilich schon in der Konzeption des Denkmals angelegt war, sollte es doch nicht nur an die Verfolgung homosexueller Männer durch das NS-Regime erinnern, sondern auch „ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen“.
Ließ sich die Historie in diesem Streit also noch elegant umschiffen, kommt man an ihr in dem seit 2012 gärenden Konflikt um Ravensbrück allerdings nicht mehr vorbei. Denn Erinnerungstafeln werden in den KZ-Gedenkstätten in aller Regel nur für Verfolgte, nicht aber für soziale „Querschnittsgruppen“ genehmigt, die gar nicht im Fokus der NS-Verfolgung standen. Der Initiative „Autonome feministische FrauenLesben“, die seit Jahren für das Lesben-Denkmal in Ravensbrück kämpft, geht es aber ohnehin um mehr: Sie will nicht nur an den unbestreitbaren Umstand erinnern, dass es unter den Häftlingen des Konzentrationslagers auch lesbische Frauen gab, sondern behauptet, weibliche Homosexualität sei auch ein Haftgrund gewesen.
Das Lesben-KZ, das es nie gab
Das Thema ist nicht neu: In der Lesbenbewegung gab es schon in den siebziger Jahren Bestrebungen, eine entsprechende Verfolgung nachzuweisen. Nachdem schwule Männer begonnen hatten, die NS-Verfolgung als ihre „eigene“ Geschichte zu entdecken und den Rosa Winkel stolz ans Revers zu heften, erschienen auch bald Geschichten über lesbische KZ-Häftlinge. Große Aufmerksamkeit erregte 1975 ein Bericht der Zeitzeugin Lilo Z., demzufolge es im mecklenburgischen Bützow ein „Lesben-KZ“ gegeben habe. Das habe ihr die Luftwaffenhelferin Helene G. erzählt, die dort unter dem Vorwand der Wehrkraftzersetzung inhaftiert worden sei, weil sich ihre Geliebte den Avancen eines Vorgesetzten verweigert habe. Gemeinsam mit sechs anderen lesbischen Frauen sei sie in einen „Extrablock“ gesperrt worden, wo die SS russische und französische Kriegsgefangene auf sie gehetzt habe, um sie „mal richtig durchzuficken“.
Die Geschichte geisterte Jahrzehnte durch Forschungsliteratur und Presseberichte. Doch schon der Umstand, dass es in Bützow zwar Zwangsarbeiter-, aber kein Konzentrationslager gegeben hatte, hätte stutzig machen müssen. Vor drei Jahren stellte sich schließlich heraus, dass Helene G. nicht wegen Wehrkraftzersetzung in einem KZ, sondern wegen Diebstahls in einem Gefängnis gesessen hatte. Lilo Z. hatte ihrem leichtgläubigen Publikum eine Münchhausiade aufgetischt.
Lesbische Liebe blieb unter den Nazis meist straffrei
Nun war die Situation lesbischer Frauen in der NS-Zeit durchaus prekär, denn die Nationalsozialisten lehnten auch die weibliche Homosexualität ab. Anders als in der mann-männlichen, sahen sie in der lesbischen Liebe aber keine „Staatsgefahr“. Das von Heinrich Himmler entwickelte Bedrohungsszenario, schwule Männer könnten den nationalsozialistischen „Männerstaat“ unterwandern und zerstören, traf auf Frauen nicht zu. Deswegen verzichteten die Machthaber bei der Verschärfung des Homosexuellenparagrafen 175 im Jahr 1935 auch ganz bewusst auf eine Kriminalisierung der lesbischen Liebe.
Für Österreich, wo weibliche Homosexualität schon lange unter Strafe stand, wurde nach dem „Anschluss“ festgelegt, die reichsdeutschen Regelungen zu übernehmen. Da sich dies aber kriegsbedingt verzögerte, gab Roland Freisler 1942 schließlich die Anweisung, „die lesbische Liebe nicht mehr zu bestrafen“. Zwar ermittelte die Polizei auch gegen lesbische Frauen, wenn sie von böswilligen Nachbarn angezeigt wurden. Doch die Staatsanwaltschaft stellte diese Verfahren regelmäßig ein. Zu Sanktionen kam es allenfalls, wenn Kinder involviert waren. So wurde den beiden Berliner Fabrikarbeiterinnen Hildegard W. und Helene T. von der Gestapo das Zusammenwohnen verboten, weil sie, „ohne auf die Kinder Rücksicht zu nehmen, ihr schamloses Treiben ungeniert ausgeführt“ hätten.
Die Lage lesbischer Frauen war also widersprüchlich: Sie war von Stigmatisierung, teilweise auch von Repression geprägt, in erster Linie aber von Toleranz, also von einer weitgehenden Duldung. Unkorrekt wäre es, von Verfolgung zu sprechen, denn es war der erklärte Wille der NS-Machthaber, die weibliche Homosexualität straffrei zu lassen. Auch auf andere Formen der Verfolgung, so insbesondere auf die Anordnung von KZ-Haft, finden sich in den Erlassen von Gestapo und Reichssicherheitshauptamt keine Hinweise. Doch obwohl all das bekannt und anerkannt ist, bemühen sich einige lesbische und schwule Historiker seit Jahren, anhand biografischer Einzelfälle nachzuweisen, was sich im Großen nicht belegen lässt. Dabei tappen sie in eine kognitive Falle, die als „Hase-Ente-Illusion“ bekannt geworden ist: Wer immer nur nach Hasen Ausschau hält, hält auch eine Ente für einen Hasen.
Letztlich betreiben diese Forscher das, was die Historikerin Sandra Kostner „Agendawissenschaft“ nennt: Eine auf ein politisch genehmes Ergebnis ausgerichtete Forschung, die zu selektiver Wahrnehmung verleitet, widersprechende Aspekte übersieht und an Verschwörungstheorien erinnernde Thesen befördert. Nebulös ist da zum Beispiel von einer „versteckten“ Verfolgung die Rede – freilich ohne zu erklären, warum die Nationalsozialisten die Verfolgung lesbischer Frauen (im Gegensatz zu der schwuler Männer) hätten verschleiern sollen. Zum Beleg dieser These wird regelmäßig auf einzelne Häftlinge aus Ravensbrück verwiesen, in deren Haftunterlagen sich der Hinweis „lesbisch“ fand. Diese seien unter „Vorwänden“, zum Beispiel als Asoziale oder Jüdinnen, inhaftiert worden.
Bei genauerer Betrachtung dieser Fälle wird aber schnell klar, dass die Homosexualität nicht der Verfolgungsgrund war. Ein häufig erwähnter Fall ist der der Prostituierten Margarete Rosenberg und der Arbeiterin Elli Smula, die 1940 als Straßenbahnschaffnerinnen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) „dienstverpflichtet“ wurden. Wenige Wochen später wurden sie von ihrem Arbeitgeber angezeigt, weil sie „Arbeitskameradinnen mit in die Wohnung nehmen, sie unter Alkohol setzen und dann mit ihnen gleichgeschlechtlich verkehren“. Beide wurden schließlich nach Ravensbrück deportiert, wo man sie als politische Häftlinge registrierte, aber auch auf ihre (angeblich) lesbische Veranlagung hinwies.
Forschung von Beginn an auf Homosexualität fixiert
Die Forschung zu diesem Fall war von Beginn an auf den Aspekt der Homosexualität fixiert. So wurde behauptet, die beiden seien „wegen ihres Lesbischseins von Staats wegen verfolgt“ worden. Ausgeblendet wurde dabei allerdings den Kontext: Denn der BVG ging es nicht um die sexuellen Handlungen, sondern darum, dass die Beteiligten „am nächsten Tag nicht ihren Dienst versehen konnten“ – wofür im Wesentlichen der Alkoholkonsum verantwortlich gewesen sein dürfte. So habe Rosenberg „während der 1 ½ Monate ihrer Beschäftigung bei der BVG 16 Tage“ gefehlt, wodurch „der Betrieb des Straßenbahnhofs Treptow stark gefährdet“ worden sei. Derartige „Dienstpflichtverletzungen“ wurden streng verfolgt, erst recht bei einem kriegswichtigen Betrieb wie der BVG. Tatsächlich waren sie auch der Grund für die Verhaftung und KZ-Einweisung der beiden Frauen. So notierte die Gestapo auf der Karteikarte von Rosenberg als „Grund der Schutzhaft“ zunächst „Arbeitsverweigerung“, ersetzte den Eintrag dann aber durch die Formulierung: „Hat die Arbeit vernachlässigt.“
Bei etwa einem Dutzend (von insgesamt 130.000) Ravensbrück-Häftlingen ließen sich in Verfolgungsdokumenten Hinweise auf das Thema Homosexualität finden. In keinem dieser Fälle ist zu belegen, dass die Homosexualität der Grund der KZ-Haft war. Doch selbst wenn sich in einzelnen Fällen entsprechende Belege finden ließen, würde auch hier gelten: Ausnahmen bestätigen die Regel. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass es die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und deren Beiräte immer wieder abgelehnt haben, der Errichtung eines Gedenkzeichens zuzustimmen, das eine solche Verfolgung insinuiert. Doch das schien die Initiatorinnen nicht nachdenklich zu stimmen, sondern nur weiter anzustacheln. Über Jahre hinweg stellten sie immer neue Anträge. Gleichzeitig warben sie mit großem Erfolg um Unterstützer: Letztlich gelang es ihnen, fast die gesamte lesbisch-schwule Community für das Ansinnen einzuspannen.
Die Agitprop-Methoden, mit denen die Aktivist*innen versuchten, die mangelnde historische Stichhaltigkeit der Verfolgungslegende zu kompensieren, nahmen dabei teilweise absurde Ausmaße an. Im Internet wurde gegen die Stiftung mobilisiert, Vorwürfe der Lesben- und Frauenfeindlichkeit erhoben, Massen-Mailings und Demonstrationen organisiert. Sogar die brandenburgische Landesregierung setzte man unter Druck, zu intervenieren. Kompromissvorschläge lehnten die Initiatorinnen hingegen ab. So etwa das Entgegenkommen, ein Gedenkzeichen für die Querschnittsgruppe lesbischer Frauen zu akzeptieren, dessen Widmungstext keine Verfolgung postuliert. Das macht klar, worum es eigentlich ging: Die weibliche Homosexualität sollte als ein Verfolgungsgrund anerkannt werden.
Geschichtsverbiegung im Dienste einer neuen Opferkultur
Letztlich war der politische Druck, den die Aktivist*innen entfalteten, wohl zu groß. Entgegen dem eigenen Bekunden, die Situation lesbischer KZ-Häftlinge zunächst mit einer Ausstellung aufarbeiten zu wollen, hat die Stiftung nunmehr den Antrag für das Gedenkzeichen genehmigt. Der Widmungstext soll lauten: „In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. Sie wurden verfolgt, inhaftiert, auch ermordet. Ihr seid nicht vergessen.“ Doch die rabulistische Rechtfertigung, mit diesem Text sei doch nichts über die wahren Verfolgungsgründe der inhaftierten Frauen gesagt, kann ebenso wenig überzeugen wie der Versuch, den Verfolgungsbegriff einfach so auszuweiten, dass er sämtliche Formen von Benachteiligung und Herabsetzung umfasst. Jeder Gedenkstättenbesucher, der vor diesem Zeichen steht, wird es so lesen, wie es die Initiatorinnen wünschten: Als Beleg dafür, dass weibliche Homosexualität ebenso ein Verfolgungsgrund gewesen sei wie etwa die jüdische Herkunft oder politischer Widerstand gegen das NS-Regime.
Das zentrale Motiv der ganzen Auseinandersetzung war der Wunsch nach Anerkennung. Lautstark wurde beklagt, lesbische Frauen würden in den Gedenkstätten „unsichtbar“ gemacht, so wie sie bereits von den Nationalsozialisten „unsichtbar“ gemacht worden seien. Dass es in der NS-Zeit ein Segen gewesen sein könnte, unsichtbar zu sein, ja dass sich Angehörige tatsächlicher Verfolgtengruppen nichts sehnlicher gewünscht hätten, um unter dem Radar der NS-Behörden hinwegtauchen zu können, kam den Aktivistinnen nicht in den Sinn. Nun ist der Wunsch nach Anerkennung durchaus nachvollziehbar und auch nicht unberechtigt. Wenn man ihn in die Geschichte projiziert, empfiehlt es sich allerdings, die historischen Gegebenheiten etwas genauer zu betrachten.
Dabei hätte sich vielleicht herausgestellt, dass das heute gängige Begriffsrepertoire des Emanzipationskampfes nur bedingt tauglich ist für die Beschreibung komplexer historischer Vorgänge. Und vielleicht hätte dann auch die Erkenntnis reifen können, dass es viele Orte gibt, an denen man an die lange Geschichte von Herabsetzung, Ausgrenzung und Selbstbehauptung erinnern kann, dass eine KZ-Gedenkstätte aber der denkbar ungeeignetste ist, um die vielschichtige Situation lesbischer Frauen unter dem NS-Regime zu repräsentieren. Ein passenderer Gedenkort wären zum Beispiel die Berliner „Residenz-Festsäle“ gewesen, in denen der lesbische Kegelklub „Lustige Neun“ noch bis in die Kriegsjahre Bälle mit hunderten Teilnehmerinnen veranstaltete – von der Gestapo zwar argwöhnisch überwacht, aber geduldet.
Der Streit um das Lesben-Denkmal ist eines von vielen Beispielen dafür, wie die Geschichte im Dienste einer neuen Opferkultur verbogen wird. Ausgehend von den Universitäten, an denen eine ganze Generation in Fragen von Gender, Queer Politics, Postkolonialismus und Intersektionalität geschult wurde, erleben wir derzeit eine emotional aufgeladene Kulturrevolte, die sich um historische Quellen und deren Kontext wenig schert.
Andere Fälle, so etwa die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße, deren Name ein Ausdruck rassistischen Denkens vergangener Jahrhunderte sein soll, werden heiß diskutiert. Umso beachtlicher ist es, dass die vehemente Auseinandersetzung um das Ravensbrücker Gedenkzeichen fast nur in der LGBTI-Community geführt wurde – die breitere Öffentlichkeit hat diese fraglos komplexe Thematik kaum zur Kenntnis genommen. Auch deswegen konnte es den Interessenverbänden gelingen, ein solches Denkmal durchzusetzen.
So erschreckend der neue kulturevolutionäre Furor auch ist, ein Trost bleibt immerhin doch: Auch die alten Heldenmythen nahmen es mit der historischen Wahrheit nicht so genau. Im Gegenteil. Heldengeschichten dulden keine Ambivalenzen, der differenzierte Blick kann sie nur zerstören. Mit Märtyrerlegenden verhält es sich nicht anders.