Hinrichtungskammer in Tokio
Hinrichtungskammer in Tokio / picture alliance / dpa | Handout

Kann die Todesstrafe legitim sein? - Leben um Leben

Die Todesstrafe wird weltweit praktiziert – von Algerien über Japan bis in die USA. Ihre Befürworter setzen auf Vergeltung und Abschreckung, das deutsche Grundgesetz aber setzt auf die Menschenwürde. Kann die Todesstrafe legitim sein?

Gregor Thüsing

Autoreninfo

Prof. Dr. Gregor Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, vielfacher Sachverständiger im Deutschen Bundestag und wurde 2024 in den Deutschen Ethikrat berufen.

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Viele haben eine Schlagzeige der letzten Woche wohl gar nicht zur Kenntnis genommen: Nach tödlichen Waldbränden mit mindestens zwölf Opfern will Algeriens Präsident die Todesstrafe für Brandstifter wieder einführen. Seit 1993 gilt im Land ein Moratorium für Hinrichtungen, das nun enden soll. Fast zeitgleich ist in Japan zum ersten Mal seit einem Jahr ein zum Tode verurteilter Mörder hingerichtet worden. Andererseits verabschiedete ebenfalls im August das libanesische Parlament ein Gesetz, das Todesurteile durch lebenslange Freiheitsstrafe mit Zwangsarbeit ersetzt.

Die Todesstrafe gibt es nicht nur in Diktaturen wie dem Iran und China, sondern auch in Demokratien wie den USA. Von den Vereinten Nationen schon seit vielen Jahren kritisch beäugt, gibt es keinen einheitlichen Trend der Abkehr oder der Ausweitung. Im Grundgesetz heißt es als Lehre vorangegangener Unrechtsherrschaft schlicht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Keine der etablierten politischen Parteien will das ändern. 

Diese klare Position gab es nicht immer. Kant formulierte in seiner „Metaphysik der Sitten“ ganz selbstverständlich den Gedanken der Talion auch für den Mörder: „Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat [Ersatz] zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es gibt keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, mithin auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Vergeltung, als durch den gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der Person des Erleidenden zur Scheußlichkeit machen könnte, befreiten Tod.“ Und – aus heutiger Sicht noch wunderlicher – Thomas von Aquin schrieb in seiner „Summa theologica“: „Wenn ein Mensch für die Gemeinschaft gefährlich ist und sie durch irgendein Verbrechen verdirbt, ist es lobenswert und gesund, ihn zu töten, damit das Gemeinwohl erhalten bleibt.“

Um abschreckend zu wirken, müsste die Hinrichtung öffentlich stattfinden 

Beide Gedanken knüpfen an die unterschiedlichen Strafzwecke an. Das eine ist die Vergeltung, die Gleiches mit Gleichem beantwortet. Dass dies durchaus – nicht nur archaischen – Gerechtigkeitsvorstellungen entspricht, ruft schon das biblische „Auge um Auge, Zahn um Zahn, Leben um Leben“ in Erinnerung (Exodus 21, 23–25, Leviticus 24, 19–20). Thomas von Aquin knüpft an die Spezialprävention an: Wer tot ist, mordet (künftig) nicht. Daneben tritt die Abschreckungswirkung: Durch die harte Strafe werden andere davon abgehalten, sich künftig ähnlich zu verhalten. 

Wie weit das trägt? Schon Albert Camus stellte in seinen 1957 erschienenen „Réflexions sur la guillotine“ fest (damals galt in Frankreich noch die Todesstrafe und es sollte noch bis 1981 bis zu ihrer Abschaffung dauern!), damit die Todesstrafe wirklich abschreckend wäre, müsste die Hinrichtung öffentlich stattfinden und das Sterben qualvoll gefilmt werden. Indem man sie im Verborgenen vollziehe, gestehe der Staat selbst ein, dass es sich um eine grausame Rache handelt. Wer freilich auf die öffentlich zelebrierten Enthauptungen in Saudi-Arabien schaut, wird diese Kritik nicht gelten lassen. Die in dem wahhabitisch geprägten Land praktizierte Abschreckung lässt sich bis auf Vorbilder zurückführen, die schon Sure 5 des Korans berichtet: Als Vergeltung für die Tötung von Viehhirten ließ der Prophet den Mördern die Hände und Füße abschneiden, die Augen ausstechen und sie in der heißen Sonne sterben. Mehr Abschreckung geht wohl nicht.

Der Mensch wird durch die Todesstrafe zum Objekt in aller Totalität

Das alles steht in klarem Widerspruch zur Wertung der Väter und – wenigen – Mütter des Grundgesetzes, denen die Abschaffung so wichtig war, dass man sie verfassungsrechtlich festschrieb, und das als einzige Aussage zum Strafrecht im Grundgesetz überhaupt. Auch die Katholische Kirche fasst heute klarer als ehemals das christliche Ethos zusammen. Im August 2018 ließ Papst Franziskus den Katechismus im Paragrafen 2267 grundlegend ändern. „Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen“, heißt es dort. Heute gebe es jedoch „ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“. Gleichzeitig, so führt die neue Formulierung weiter aus, hätten sich auch die Strafvollzugssysteme der einzelnen Staaten dahingehend entwickelt, dass den Angeklagten eine „pflichtgemäße Verteidigung“ garantiert werden könne, zugleich aber auch für eine „Besserung“ der Täter gearbeitet werde. „Deshalb“, so die nun klare Aussage des Katechismus, „lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein“.

Auch nicht ganz so Fromme werden sich hier wiederfinden. Jeder Mensch besitzt ein Recht auf Leben und Schutz vor grausamer Behandlung. Wenn das aber gilt, dann kann auch die Todesstrafe hier keine Ausnahme bilden. Der Staat darf das Leben eines Menschen nicht als Strafe beenden, eben weil es auch bei schwerstem von ihm begangenen Unrecht die Menschenwürde abspricht – der entscheidende Gedanke gerade auch bei Schaffung des Grundgesetzes. Trotz der KZ-Schergen, die nun vor Gericht standen und von denen viel zu wenige sich gerichtlich verantworten mussten. Man erkannte: Der Mensch wird durch die Todesstrafe zum Objekt in aller Totalität. Ihm wird alles genommen, was man ihm nehmen kann. Er wird das bloße Objekt seiner Bestrafung. Wer tot ist, kann nicht mehr bereuen.

Die Talion beruht letztlich auf dem Gedanken der Symmetrie

Daneben treten andere Argumente in die zweite Reihe zurück, bleiben aber valide. Die Gefahr des Missbrauchs in autoritär geführten Staaten ist offensichtlich, aber auch im demokratischen Rechtsstaat besteht die Gefahr des Justizirrtums. Kein Rechtssystem arbeitet fehlerfrei, doch die Todesstrafe ist irreversibel. Ein Fehlurteil lässt sich nach der Vollstreckung nicht mehr korrigieren. Daneben wird die generalpräventive Wirkung der Todesstrafe mehr und mehr in Frage gestellt. Statistiken belegen wohl doch keine höhere Abschreckung durch die Todesstrafe im Vergleich zu langen Haftstrafen. Wer mordet, der wägt sicherlich in den seltensten Fällen, ob sich das lohnt, wenn er nur lebenslang in Haft geht, aber nicht hingerichtet wird. Die Kriminalitätsraten sinken durch die Androhung der Todesstrafe nicht nachweisbar.

Was bleibt, ist dann tatsächlich als tragender Grund für die Todesstrafe nur der unbedingte Wille, Gleiches mit Gleichem zu vergelten – zumindest dort, wo (wie zumeist) eben nur die vorsätzliche Tötung eines anderen mit der Todesstrafe bedroht ist. Die Talion beruht letztlich auf dem Gedanken der Symmetrie. Die aber ist letztlich eine ästhetische Kategorie, keine ethische. Ethisch fassbar wird sie nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Gleichem. Aber es ist eben kein Gleiches. Das Motiv ist ein anderes, der Vollzug ist ein anderer, der Handelnde ist ein anderer. Das rechte Maß der Strafe blickt nicht nur auf das Unrecht, sondern auch auf den Täter, und strebt seine Reue und Resozialisierung an. Gut, dass unsere Verfassung daran keine Zweifel lässt.

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Hans Page | So., 27. September 2026 - 09:40

Wirklich lebenslänglich unter härtesten Bedingungen ist härter als Todesstrafe. Das Problem mit lebenslänglich in Deutschland ist dass man versucht derartigen Verbrechern ein „menschenwürdiges“ Leben zu ermöglichen. Das ist dann natürlich nicht abschreckend.

Dirk Nowotsch | So., 27. September 2026 - 09:56

Hier fehlt vor allem der Wille zur Bestrafung! Der Wille wahre Sühne herbei zu führen! Unsere Justiz kann nur kleine Vergehen überproportional hart bestrafen! Mörder werden von unserer Justiz oft nicht einmal Mörder genannt! Tut sie es nicht, dürfen es andere auch nicht! Selbst DNS überführte Mörder werden nicht bestraft, weil die Justiz sie Totschläger nennt und der Totschlag verjährt ist! Sieht so Gerechtigkeit und Menschenwürde aus? Dieser wirkliche dumme Blödsinn, mit den "Mordmerkmalen", wahrscheinlich ersonnen von klerikalen Spinnern, Möchtegern Seelenforschern und vor allem Männern, denen es nur zu gut verständlich ist, das "Mann" besoffen seine Frau verkloppt oder auch mal Totprügelt, ersticht, mit Säure überkippt, mit Benzin überkippt und anzündet, mit einem Seil um den Hals am Auto durch die Stadt schleift.... !? Oder Kinderschänder, die um ihre Tat zu verbergen, die Kinder im Anschluss töten, war ja nur im Affekt! Macht man halt so! Da muss erst mal "nachgebessert" werden!

Dirk Nowotsch | So., 27. September 2026 - 10:00

Was ist das für eine "Strafe", wenn die Herrschaften Freigang, Hafturlaub etc. bekommen!? Oft dann sogar schon gleich wieder auf Hafturlaub vergewaltigt und gemordet wurde!? Verzeihung, missbraucht und im Affekt Totgeschlagen wurde.

ErnstGünther Konrad | So., 27. September 2026 - 10:06

Kein Mensch hat das Recht einem anderen das Leben zu nehmen. Auch wenn ich es absolut nachvollziehen kann, dass gerade Angehörige von ermordeten Menschen, die Toddesstrafe für den Täter fordern, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass jeder, der sich diesem Gedanken der Todesstrafe aktiv zuwendet und sogar durchführt, sich selbst ein Karma auflädt, dass ihm nach seinem Tod, in der anderen Welt, wieder begegnet und er für diese Tat(en) gleichsam, wie ein Mörder, sich zu verantworten hat. Ja, es gibt Menschen, die denken, wenn man gestorben ist, kommt nichts mehr. Okay, sollen sie so denken. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass da noch etwas kommt und alle diejenigen, die hier sich nicht menschenfreundlich verhalten haben, egal was sie gemacht haben, sich erneut in einer anderen Welt den Problemen wieder stellen müssen und auch zu leiden haben. Es kann nicht der Grundgedanke der Schöpfung sein, dass die Menschheit sich gegenseitig auslöscht. Ob als Richter oder Henker.

Heidemarie Heim | So., 27. September 2026 - 11:34

Ist es unethisch als Bürger, der die Verfolgung und Verurteilung von begangenem Unrecht und der letztendlich Sühne für die Tat einem Dritten, dem Gericht überlässt oder abgibt, zu verlangen, dass der Täter nicht mindestens "lebenslang" seine Freiheit "zu leben" einbüßt? Denn diese Freiheit hat er seinem Opfer egal ob Mord oder Totschlag und oft sogar bei schwerer Körperverletzung, bei dem das Opfer lebenslang so schwer geschädigt wurde, dass ein würdiges, lebenswertes Fortleben nicht mehr möglich ist, genommen! Was bei mir persönlich immer ein gewisses Störgefühl hinsichtlich Gerechtigkeit auslöst, ist die Ablehnung oder das vermeiden wollen, dass ein aufgeklärter Mensch oder Staat lediglich einem Rachegedanken folgt aus niederen Gründen. Was mit Sicht auf die Versuchung/Reflex z.B. Selbstjustiz zu üben oder einen Lynch-Mob/justiz sicherlich nicht falsch ist. Doch mit Blick auf die aktuelle, der auf Resozialisierung konzentrierte sowie allzu weite Auslegungen von Jugendstrafen

Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, die auf Resozialisierung der Täter konzentriert ist sowie ein oft m.E. viel zu weit gedehntes Jugendstrafrecht, also die Diffenrenz von Rechten einerseits und der Verantwortungsübernahme wenn es infolge von Verletzungen der Rechte anderer bzw. der Opfer seiner/ihrer Taten geht andererseits, verstärkt nicht nur bei mir das Gefühl, dass da was nicht richtig ausbalanciert? ist. Diese Konzentration auf den Täter und das allzu schnelle bzw. Vergessen oder besser die "Berücksichtigung" dessen, was die Opfer von grausamen Verbrechen vor ihrem Tod oder infolge ihrer wie gesagt auch oft lebenslangen Einschränkungen durch Verletzungen erlitten, sind m.E. weder eine Abschreckung, was man ebenfalls anhand Statistiken von Wiederholungs-Serienstraftätern nachvollziehen kann, noch dazu geeignet sind bei den Opfern o. Hinterbliebenen ein genügend Maß von Gerechtigkeit oder auch nur schlicht Genugtuung zu erzeugen. Denn Tod ist endgültig,Höchststrafen nicht!

Klaus Funke | So., 27. September 2026 - 12:00

Wer anderen, aus welchem Grund auch immer, das Leben nimmt, hat das Recht verwirkt, selber am Leben zu bleiben. Soweit so klar. Lebenslängich ist ja heute fast schon ein lebenslanger Hotelaufenthalt, Freigang etc. Inklusive. Humanitätsduselei. Wer mordet, muss mit dem Tod als Bestrafung rechnen. Ja, öffentliche Hinrichtung wie im Mittelalter. Es muss das Prinzp der Abschreckung wieder Mittel der Wahl sein. Die Kirchen haben dies alles verwässert, in dem Wahn kirchlicher Gebote und Nächstenliebe. Dabei waren sie die Verfechter grausamster Bestrafungen in der Zeit des Mittelalters. Ich denke, wenn ein Kindermörder öffentlich "gerädert" würde, hätte dies eine abschreckende Wirkung und zwar mehr als alle anderen Versuche. Doch, dies wird nicht mehr einzuführen sein. Die öffentliche Meinung ist in diesem Punkt pervertiert: Der Verbrecher muss gebessert und geläutert werden. Ein Schmarren. Ich wiederhole: Wer einem anderen das Leben nimmt (außer Notwehr), hat das Recht verwirkt, weiterzulebe

mehrheitlich vollstreckt ? Oder ist es nicht generelle Praxis das nach 15 jähriger Haft und positiver Prognose die Freiheit winkt nach dem System der zweiten Chance für den Täter ? Bleibt llerdings die Frage nach der Sühne. Hat der gemeuchelte überhaupt e i n e Chance gehabt ? I d R ist das nicht der Fall und war seinem Mörder hilflos ausgeliefert …. Ich bin für die Tadesstrafe …..genau aus diesem Grund. Auch alkoholisierte Taten sind für mich kein Grund Milde walten zu lassen. ( Das Urteil eines Verkehrsunfalls in dem ein Alkoholisierter Autofahrer dem der Führerschein vor dem verursachten Unfall bereits abgenommen war 6 Todesopfer mit 2PKW verursachte dabei 4 junge Leute in ihrem PKW verbrannten nur mit 4 Jahren Freiheitsentzug bestraft wurde kapiere ich bis heute nicht! Wo hatten die Opfer eine Chance ? Von deren Angehörigen ganz zu schweigen)

Markus Michaelis | So., 27. September 2026 - 14:29

Ich bin gegen die Todesstrafe, aber ich glaube mehr wegen der Argumente "der zweiten Reihe": es schreckt auch nicht mehr ab, es verroht die Gesellschaft, die extremen Fälle, von denen ich gleich rede, sind sehr selten, und wenn, geht es meist um religiöse, kulturelle, nationale etc. Hintergründe, die man mit der Todesstrafe nicht aus der Welt schafft - sie sind nicht individuell.

Aber zum Prinzip: jeder Staat tötet auch. Nicht nur, dass er bei allem Todesraten hinnimmt, er nimmt mit Polizei und Armee auch immer gezielte Tötungen bestimmter Personen in Kauf. Ich würde es daher nicht zu prinzipiell hoch aufhängen - mehr Mut dazu, dass unser Menschsein und unsere Gesellschaft nicht ganz so festgelegt durch höchste Prinzipien sind, wie wir das gerne hätten.

Markus Michaelis | So., 27. September 2026 - 14:41

Wenn man aber prinzipielle Überlegungen anstellt (was auch gut ist), würde ich es so sehen: die Menschenwürde wäre eher angegriffen, wenn ich jemanden lebenslang in einem dunklen Loch dahinvegetieren lasse.

Wenn ich einen Hitler dagegen mit allen Menschenrechten ausgestattet im deutschen Strafvollzug einsitzen lasse, verletzt das die Würde der vorherigen Opfer und auch der anderen Menschen. Ein Hitler kann dann jeden Tag vor Gericht einklagen, dass die Matratze nicht weich genug ist, diese und jene Regelung nicht gesetzeskonform sei, die Anwälte sind ihm zu stellen usw.

Die vorherigen Opfer werden zu Statisten degradiert, die mit ihrem Schaffen, ihren Steuern, ihrem Reden und politischen Handeln dafür zu sorgen haben, dass irgendwelche höchsten Verfassungsideen und die Würde des einsitzenden Herrn Hitler eingehalten werden.

Das würde aus meiner Sicht die Menschen zu "Verfassungsautomaten" degradieren und ihre Würde verletzen.

Aus solchen Widersprüchen kommen wir nicht heraus.

Danke lieber Herr Michaelis für diese Ihre Perspektive anhand eines einleuchtenden Beispiels! Wie man mit dem Begriff von Würde, die jeder besitzt lt. Grundsatz, in der Praxis konsequent u. ausnahmslos angewandt scheitern kann.Bzw. welches Maß man der Würde den Opfern zugesteht u. wieviel einem Täter, der millionenhaft aus niedersten Motiven heraus, Würde u. das Recht auf Leben dermaßen negierte u. grausamst ans Werk seiner Vernichtung Anderer ging u. vollführte. Da stellt sich mir tatsächlich die Frage, ob u. wieviel Recht auf dessen Würde man einem solchen Menschen u. Vernichter all dessen, was Menschsein o. Mitmenschlichkeit bedeutet in der Realität, diesem noch bereit bin zu zugestehen. Ich denke, bei solchen Ausmaßen von Inhumanität u. zielgerichtetem Vorgehen, ist es zu viel verlangt zu erwarten, dass man aufgrund eines wie immer auch interpretierten Begriffes wie Würde bei solch unmenschlichem Verhalten noch in der Lage ist "Gnade vor Recht" walten zu lassen. Es gibt Grenzen!LG

Zumindest gibt es offene Fragen und Widersprüche, die sich nicht einfach in letzte Wahrheiten pressen lassen, egal, ob diese von verschiedenen Göttern, dem Rechtsstaat, dem Grundgesetz oder sonstigen Heiligkeiten kommen. Wenn jemand (oder ganze Gruppen) behauptet, irgendeine letzte, höchste Wahrheit zu besitzen und deswegen müssen jetzt alle anderen springen, sollte man immer kritisch sein.

Hitler als ultimatives Beispiel in unserer Gesellschaft. Was taugt das für den "üblichen", "alltäglichen" Mörder? Zählt ein Breivik schon bei dieser Argumentation? Hat einer ein Recht auf Leben wenn er einem Anderen dieses Recht nimmt. Welche Würde zählt mehr? In eindeutigen(!) richterlichen Entscheidungen sehe ich keinen Grund auf die Todestrafe zu verzichten. Die Verfasser des Grundgesetzes haben in damaliger Zeit richtig entschieden. In einer neuen Zeit angekommen muss dem hemmungsloseren Töten eine angemssene Antwort gegeben werden. Wenn, wie zu erwarten unsere Gewaltenteilung verschwindet muss unbedingt sichergestellt sein, dass kein Missbrauch mit diesem scharfen Schwert stattfinden kann!

Markus Michaelis | So., 27. September 2026 - 14:45

Insgesamt glaube ich, dass unsere Gesellschaft zu sehr eine religiöse Wahrheit des Menschseins erwartet: es gibt dann irgendwelche heiligsten Prinzipien, aus denen sich alles ableitet, oder gar heiligste Sätze von Prinzipien, die alle unendlich wahr und auch noch gegenseitig widerspruchsfrei zu sein haben.

Realistischer scheint es mir, als Gesellschaft mehr Fertigkeiten zu entwickeln mit all den Widersprüchen immer wieder neu umzugehen und sie immer neu auszutarieren.

Oder etwas aus dem Ruder gelaufenes zu korrigieren oder wie Sie sagen auszutarieren erfordert etwas, was in unserer Gesellschaft verloren ging, wenn nicht gar nicht erst existierte. Wie zum Beispiel mittels gut moderierter, von Diskussionen aller Beteiligten begleitete Bürgerentscheide oder Volksabstimmungen wie man sie aus der Schweiz kennt und man es wie selbstverständlich akzeptiert, was dann eine Mehrheit von Mitbürgern an zu erfüllenden Aufgaben den Volksvertretern bzw. dem Gesetzgeber aufträgt. Und nicht wie bei uns Parteien und deren Funktionären freie Hand gibt, den Selbstbedienungsladen;) für 4 o. 5 Jahre rund um die Uhr geöffnet lässt,um dann festzustellen, dass die Regale leergeräumt und der ganze Laden Insolvenz anmelden muss;). Um danach wieder nur die Wahl haben oder zusehen müssen, wie die alten Geschäftsführer und ihr Personal, die nun zusammen die nächste GmbH gründen unter Ausschluss anderer Anwärter trotzdem wieder den Laden übernehmen und an die Wand fahren. LG

Achim Koester | So., 27. September 2026 - 14:51

und zwar keine Verbrecher. Verbrecher sind nicht die Soldaten, auch wenn vor Jahren ein Gericht das Zitat „Soldaten sind Mörder“ gebilligt hat, sondern die Politiker, die es anordnen.
In Singapur gilt für Drogenhändler die Todesstrafe, was ich richtig finde, denn niedrigere Beweggründe kann ich mir nicht vorstellen.

H. Stellbrink | So., 27. September 2026 - 21:41

Das deutsche Strafrecht hat sich zu einseitig hin zum Prinzip der Wiedereingliederung entwickelt. Mord wird im Vergleich zu Eigentumsdelikten im Empfinden der Bürger in unfairer Weise nicht streng genug bestraft. Der Gedanke der Rache, der öffentlich gemachten Befriedigung angesichts einer schmerzhaften Bestrafung des Täters, spielt keine ausreichende Rolle mehr. Er wurde durch einen quasi sozialarbeiterischen Gedanken ersetzt, und "lebenslang" gibt es nur noch für die Opfer. Eine Gesellschaft, deren Regeln durch Immigration aus gewaltgeneigten Kulturbereichen neu geschrieben werden, muss diese Balance neu aushandeln, denn der früher bestehende informelle Minimalkonsens einer gewissen "Ganoven-Ehre" auch unter Kriminellen ist verloren, so z.B. beim Schutz von Kindern.
Mögliche Justizirrtümer und die Menschenwürde-Garantie verbieten Todesstrafe und Folter, aber eine konsequent strengere Bestrafung schwerer körperlicher Gewalt wäre auch ohne sie möglich.

Rolf Schmidt | Mo., 28. September 2026 - 10:30

"Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit."

Dabei denke ich an den Fall Bachmeier – die Mutter, die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss.

Es wirkt bezeichnend, wie sehr das deutsche Strafrecht oft als reiner Täterschutz wahrgenommen wird, während der Aspekt echter Gerechtigkeit für die Opfer verblasst. Völlig egal, was jemand einem anderen Menschen angetan hat: Hinterbliebene empfinden die Justizpraxis viel zu oft als Schlag ins Gesicht – etwa wenn bei Heranwachsenden reflexhaft das mildere Jugendstrafrecht angewendet wird und den Angehörigen nach dem Verbrechen auch noch das Strafmaß als zusätzliche Demütigung zugemutet wird.