- Neue Stilblüte im Fall Brosius-Gersdorf
Gegen die Dissertationen von Frauke Brosius-Gersdorf und CDU-Politikerin Saskia Ludwig gibt es Plagiatsvorwürfe. Brisant: Die Uni Potsdam ist doppelt involviert – und teilt erstmals öffentlich mit, es liege ein „hinreichender Anfangsverdacht“ vor.
Universitäten und Hochschulen in Deutschland verfügen jeweils über ein Regelwerk, wie mit Plagiatsvorwürfen vor Ort umzugehen ist. An der Uni Potsdam ergibt sich dies aus der Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft – Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam“ (Link). In den dortigen §§ 9–12 ist das Verfahren für einen Umgang mit Plagiaten zu finden: Eingang von Hinweisen; etwaige Beteiligung der Ombudsperson mit vertraulicher Prüfung der Verdachtsmomente auf Plausibilität; Vorprüfungsverfahren im Fachbereich sowie förmliche Untersuchung durch die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Theorie und Praxis
In § 9 Abs. 3 der Satzung ist ferner die Rede von der Unschuldsvermutung und einem fairen und vertraulichen Verfahren. Zum Umgang mit Medienanfragen in schwebenden Prüfverfahren gibt es in der Satzung keine Festlegungen. Dies muss sich somit aus allgemeinen Regeln ergeben. Am 29.07.2025 wurde bekannt, dass der Unipräsident und die Pressesprecherin der Uni Potsdam mehreren Medien gegenüber erklärt hatten, dass im Fall Ludwig ein „hinreichender Anfangsverdacht“ (für ein Plagiat) vorliegt (vgl. etwa Bild). Dies stellt im Umgang mit Plagiatsvorwürfen ein völliges Novum dar. Denn typischerweise treten Universitäten und Hochschulen erst mit einem Gesamtergebnis nach Abschluss des Prüfverfahrens vor die Öffentlichkeit. Auf Anfrage teilen sie zuvor lediglich mit, ob überhaupt ein Prüfverfahren eröffnet wurde oder ggf. in welchem Stadium es sich befindet.
Das Ganze hat dabei einen guten Grund: Der Imageschaden für den von einer Plagiatsprüfung Betroffenen ist ansonsten mitunter riesig. Schon kurz nach der Aussage seitens Vertretern der Uni Potsdam wurde der „hinreichende Anfangsverdacht“ in der Presse erwartungsgemäß im Rahmen eines insgesamt eher negativen Artikels über Saskia Ludwig ausgeschlachtet (taz). Die Äußerung eines derartigen Verdachtsgrads seitens der jeweiligen Universität als zuständiger Prüfinstanz wirkt schließlich auf außenstehende Dritte naturgemäß so, als ob am Plagiatsvorwurf jedenfalls etwas dran ist. Von der ausgelobten Vertraulichkeit des Verfahrens an der Uni Potsdam und der Unschuldsvermutung blieb im Fall Ludwig damit insgesamt nur noch wenig übrig.
Ermächtigungsgrundlage erforderlich
Dabei stellt sich die Frage, ob Vertreter der Uni Potsdam überhaupt berechtigt waren, den Medien gegenüber einen „hinreichenden Anfangsverdacht“ ins Spiel zu bringen. Für die Beantwortung von Medienanfragen wäre es jedenfalls – wie an anderen Universitäten und Hochschulen üblich – ausreichend gewesen, lediglich von einem begonnenen Prüfverfahren im Fall Ludwig zu sprechen.
Im gewissermaßen gegenläufigen Prüfverfahren an der Uni Hamburg hat jene Uni schließlich auch nur den Umstand an die Presse gegeben, dass Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf geprüft werden, und dabei zugleich auch noch einmal gesondert die auch für sie geltende Unschuldsvermutung betont (Zeit Online). Das ist der zentrale Unterschied in den beiden Verlautbarungen: Die Uni Potsdam insinuiert mit der zusätzlichen Äußerung des „hinreichenden Anfangsverdachts“ gewissermaßen, dass an den Plagiatsvorwürfen im Fall Ludwig etwas dran ist. Demgegenüber stellt die Uni Hamburg den identischen Vorgang im Fall Brosius-Gersdorf als ergebnisoffenes Verfahren dar – ein meilenweiter Unterschied! In dem einen Fall wird das Renommee der betroffenen Person deutlich angekratzt, im anderen Fall nicht.
Auch die Uni Potsdam ist als staatliche Hochschule allerdings an Grundrechte gebunden. Da sie mit der Äußerung ihrer Vertreter „hinreichender Anfangsverdacht“ erkennbar in die Persönlichkeitsrechte von Saskia Ludwig eingegriffen hat, bedurfte es dafür auch einer Ermächtigungsgrundlage. Diese kann hier weder in der Pressefreiheit der anfragenden Medien noch in einer Art allgemeiner Äußerungsfreiheit von Vertretern der Uni Potsdam über Dritte liegen. Letzteres lässt sich schließlich weder dem Brandenburgischen Hochschulgesetz noch der Allgemeinen Grundordnung der Universität Potsdam entnehmen.
Aus dem Informationsanspruch der Presse aus § 5 des Brandenburgischen Pressegesetzes heraus wird zwar den Behörden (auch eine staatliche Universität ist eine solche) Ermessen zugebilligt, wie Medienanfragen beantwortet werden. Dieses Ermessen reicht aber jedenfalls nicht so weit, in der Antwort die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen zu dürfen.
Auch kann sich die Uni Potsdam nicht auf die sog. Grundsätze der Verdachtsberichterstattung berufen, wonach unter bestimmten Umständen auch über Verdachtsmomente gegenüber Personen berichtet werden darf, insbesondere wenn ein deutliches Interesse der Öffentlichkeit besteht. Denn jene Grundsätze gelten nur für Journalisten.
Der grundsätzlich bestehende allgemeine Informationsanspruch der Öffentlichkeit hätte jedenfalls als milderes Mittel schon dadurch erfüllt werden können, dass die Uni Potsdam – wie etwa die Uni Hamburg – davon gesprochen hätte, dass Plagiatshinweise eingegangen sind und die Dissertation von Saskia Ludwig nun überprüft wird.
Insgesamt ist damit nicht erkennbar, dass seitens der Uni Potsdam zusätzlich von „hinreichenden Anhaltspunkten“ für ein Plagiat gesprochen werden durfte. Zumal jedenfalls von beamteten Vertretern der Uni Potsdam ohnehin in Personam das sog. Mäßigungsgebot des Beamtenrechts zu beachten war.
Wer kann an der Uni Potsdam überhaupt noch prüfen?
Der Fall hinterlässt aber noch weitere Fragen. Um überhaupt von „hinreichenden Anhaltspunkten“ ausgehen zu können, durfte man sich wohl kaum etwa auf Hinweise des im Fall tätigen Plagiatsjägers verlassen, ohne diese Hinweise selbst überprüft zu haben. So wie Präsident und Pressesprecherin der Uni Potsdam in den Medien zitiert werden, dürfte es zunächst zur Einbindung der Ombudsperson zwecks einer ersten Plausibilitätsprüfung gekommen sein.
Ombudsfrau der Uni Potsdam ist derzeit der Homepage der Uni nach eine Mathematikprofessorin, ihr Vertreter ist ein Juraprofessor aus dem Öffentlichen Recht. Sollte jener Vertreter agiert haben, dürfte zwingend die verwaltungsverfahrensrechtliche Besorgnis der Befangenheit bestehen. Denn Saskia Ludwig hatte sich in den letzten Wochen äußerst meinungsstark gegen seine unmittelbare Fachbereichs- und Institutskollegin Frauke Brosius-Gersdorf positioniert.
Nicht umsonst wurde erst und gerade im Juli 2025 die bereits aus 2007 stammende Dissertation von Saskia Ludwig durch einen Plagiatsjäger begutachtet: Es gab natürlich einen zeitlichen und sachlichen Konnex zur gescheiterten Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf. In so einem Fall muss wohl zwingend ein Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung durch jenen Kollegen von Frauke Brosius-Gersdorf bestehen. Dies ist auch völlig unabhängig davon, ob jener Kollege auch tatsächlich befangen war: Für den – auch in Brandenburg geltenden – § 21 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (vgl. § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg) genügt der bloße Anschein, den man vorliegend wohl kaum mehr verneinen kann.
Damit aber nicht genug: Auch die Vorprüfung auf ein Plagiat im Fachbereich dürfte schwierig werden. Es stellt sich auch hier erneut die Frage, inwieweit der vor allem relevante Dekan des Fachbereichs – erneut ein Professor für Öffentliches Recht und damit unmittelbarer Kollege von Frauke Brosius-Gersdorf – als unbefangen angesehen werden kann. Und auch die förmliche Untersuchung durch die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens könnte problematisch werden. Denn auch hier ist ein Professor für Öffentliches Recht und damit unmittelbarer Kollege von Frauke Brosius-Gersdorf Kommissionsvorsitzender und dürfte damit verwaltungsverfahrensrechtlich betrachtet als befangen gelten.
Der Autor stellt ausschließlich seine eigene Meinung dar und kennt keine der betroffenen Personen oder Institutionen.
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Danke Herr Hipperli für die juristische Aufarbeitung der kommunizierten Verdachtslagen gegen beide Frauen. Ich bin mal gespannt, wie das im Fall Ludwig weiter geht. Eigentlich müsste die Prüfung an eine andere UNI abgegeben werden, wo weder Frau Ludwig noch Frau Brosius-Gersdorf irgendwelche persönlichen Verbindungen hat.
Und ja, so habe ich es auch gelernt. Wenn nur der Anschein entsteht oder entstanden ist, man könnte befangen sein, muss man bereits von sich aus ablehnen, mit dem Verfahren etwas zu tun zu bekommen und klar und deutlich sagen, auch wenn man es tatsächlich vielleicht nicht ist, man könnte Befangenheit annehmen und jedem Ärger aus dem Weg gehend ablehnen. Mal sehen was diese Herren Jura Professoren machen werden. Wenn sie clever sind, lehnen sie ab. Denn dass das ganze vor Gericht enden wird ist klar. Peinlich wenn dann ausgeurteilt wird, dass da nicht alles korrekt gelaufen ist. Aber da sieht man, wie verkommen und politisiert selbst die UNI-Leitungen inzwischen sind.
Ist Frau Dr. Ludwig nicht in Ungarn mit Frau Dr. Weidel auf einem Treffen abgelichtet worden und die SPD wünscht nun, dass die Frau "gemaßregelt" wird, weil gemeinsam auf einem Bild, sogar mit einander gesprochen und gelacht. Eine DU Frau besitzt Anstand und Respekt vor einer anderen Politikerin, auch wenn sie nicht deren Meinung vertritt. Das geht ja gar nicht. Und dann ist sie auch noch schärfste Kritikerin der SPDlerin, die ins BVerfG kommen will, aber in Verdacht steht plagiiert zu haben und das auch laut sagt. Ach so, dann weiß man ja, woher dieser ganze einseitige Vorwurf gegen Frau Dr. Ludwig kommt und warum man bei ihr anders verfährt, wie bei der anderen Dame. Ich hoffe sehr, dass Frau Dr. Ludwig standhaft bleibt und sich zur Wehr setzt. Notfalls soll sie zur AFD wechseln. Sie ist ohnehin verbrannt in der CDU.
Ausgerechnet die BT Abgeordnete die sich offen gegen die Beförderung der Frau B- G ans BVG ausspricht, sich in Ungarn auf einen kurzen Plausch mit Frau Weidel eingelassen hat, werden Plagiatsvorwürfe erhoben ? Das hat schon irgendwie ein Geschmäckle ……
Allerdings muß ich gestehen, das ich hier im Cicero das erste Mal von den Vorwürfen gegen Frau Dr. Ludwig gelesen habe was mich ehrlich überraschte.
Mein Gefühl sagt mir, Fr. B- G wird es irgendwann leid sein und freiwillig ihren Verzicht erklären und alles, in der Schwarz Roten Schulden- Chaos-Truppe, ist wieder Friede, Freude, Eierkuchen !
Für das Ende der Koalition ist die Zeit noch nicht reif genug, der Streit um die Personalie zu gering und die 25% Zustimmung zu AfD sind noch zu gering und lösen bei der Union
n o c h keinen „Angstschweiß“ aus. Warten wir mal die kommenden LT Wahlen im nächsten Jahr ab …… wenn es überhaupt noch so lange dauert …..
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Offensichtlich ist der Plagiatsvorwurf gegenüber Frau Ludwig eine Retourkutsche für deren Widerstand gegen die Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin und für die gegen diese erhobenen Plagiatsvorwürfe. Auf der anderen Seite: Jeder, der einen Doktortitel trägt, hat versichert, seine Doktorarbeit eigenständig verfaßt zu haben. Daran muß sich auch Frau Ludwig messen lassen, selbst wenn sie hier nur das Opfer eines Rachefeldzugs ist.
Ich habe den nicht unbegründeten Verdacht, daß der größte Teil der Doktorarbeiten nicht selbständig verfaßt ist. Jeder, der einen Doktortitel trägt, muß damit rechnen, daß dieser in Zweifel gezogen wird, wenn jemand von irgendwoher, nicht nur in der Politik, gesellschaftlich abgeschossen werden soll. Und die Universitäten sollten sich endlich ein der modernen Zeit angepaßtes Verfahren überlegen, Doktortitel zu vergeben. Schriftliche Doktorarbeiten, von wem auch immer begutachtet, sind so was von aus der Zeit gefallen. Isch over.
So nennt/nannte man solche parteipolitischen Machenschaften in anderen, autoritären, diktatorischen Unrechtssystemen. Zumindest solange, bis vor allem die Linken erkannten, welch wunderbare Möglichkeiten sich damit boten. Der tiefe Staat wurde durch (N)GO's installiert, Millionen Steuergelder wurden dafür unrechterweise verschwendet, die woanders fehlen - und rechtliche Hindernisse auf dem Marsch durch alle Institutionen werden nicht akzeptiert, sondern diffamiert. Der nächste Step wird gerade in Rheinland-Pfalz durchgeführt, wo mit fingierten und albernen Gutachten nicht genehmen Menschen das passive Wahlrecht entzogen wird. Die dahinter stehende Kampagne wurde initiiert von einer grünen NGO, zusammen mit der SPD-Regierung. Ein unglaublicher Skandal. Die Demokratie in diesem Land wird zunehmend von einem Gespenst namens 'Unseredemokratie' gekapert und die Vorgehen weisen eine fatale Ähnlichkeit mit Stasi-Methoden auf. Wie war das nochmal? der Faschismus kommt als Antifaschismus zurück
