
- Rückkehr ins Mittelalter
Das jüngste Beispiel der Philosophin Kathleen Stock von der Universität Sussex macht deutlich: Die Freiheit der Wissenschaft ist nicht nur von außen bedroht, sondern zunehmend auch von innen – aus dem Wissenschaftsbetrieb selbst. Auch an deutschen Universitäten droht das Klima zu kippen.
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“, steht es ziemlich eindeutig in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes. Allerdings gelten diese Freiheiten nicht uneingeschränkt. „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“, heißt es daher ergänzend. Eine schwierige, aber letztlich sinnvolle Einschränkung. Auch Lehre und Forschung sollten Grenzen kennen, Menschenversuche etwa oder grausame und sinnlose Experimente an Tieren.
Dennoch ist die Freiheit von Lehre und Forschung ein hohes Gut. Nicht umsonst wird sie von Politikern bei jeder passenden und weniger passenden Gelegenheit beschworen. Wissenschaftsfreiheit – das klingt nach Aufklärung, nach Neugier, nach Brillanz und grenzenlosem Wissensdrang. Welcher Politiker kann schon der Versuchung widerstehen, sich damit zu schmücken?