El Hotzo Trump
Publikum kurz nach dem Attentat auf Trump; Satiriker El Hotzo / picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Gene J. Puskar; picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

El Hotzo vor Gericht - Meinungsfreiheit muss auch für linken Unsinn gelten

Der Satiriker El Hotzo muss sich am Mittwoch wegen geschmackloser Tweets nach dem Attentat auf Donald Trump vor Gericht verantworten. Wer das bejubelt, aber an anderer Stelle die Meinungsfreiheit in Gefahr sieht, misst mit zweierlei Maß.

Autoreninfo

Felix Huber studiert Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.

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Manche Witze sind lustig. Manche sind es nicht. Und manche schreibt das Leben am besten. Beispiel gefällig? Vier Angeklagte stehen vor dem Richter in Berlin. Drei von ihnen wegen erpresserischen Raubs, schwerer Körperverletzung und Millionenbetrugs. Der vierte, so erklärt er, habe „ein Hassposting im Internet abgesetzt“. Die anderen rufen: „Herr Richter, bitte! Wir können doch nicht mit einem gemeingefährlichen Irren verhandeln!“ Keine Pointe.

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Urban Will | Mi., 23. Juli 2025 - 11:28

Danke aber auch für den Seitenhieb auf die ungleiche Behandlung von Typen wie Hotzo, die ihren Hass auf alles Nicht-Linksgrünwoke in die Welt sabbern, aber eben von Hausdurchsuchungen, etc. verschont bleiben und denjenigen, die den Irrsinn linksgrünwoker Politik, bzw. deren Vertreter etwas hart angehen und frühmorgens Besuch der Polizei bekommen.

Aber das hat nichts mit dem Kern dieses Artikels zu tun.
Art.5 GG ist mit der wichtigste in einer lebendigen Demokratie. In Deutschland wurde er schrittweise eingeschränkt und ersetzt durch Denunziantentum, Meldeportale, etc.
Es wird Zeit, die Uhr wieder zurückzudrehen, sich bewusst zu werden, wann man als lebendiger, mitdenkender, kritischer Bürger anfängt, zu „sterben“. Nämlich dann, wenn man sich nicht mehr traut, offen seine Meinung zu sagen.

Die Gedanken sind frei. Wohl wahr. Aber mit Gedanken alleine wurde noch kein Stein ins Rollen gebracht, keine totalitären Systeme gestürzt.
Und D entwickelt sich immer mehr zum Totalitarismus.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 23. Juli 2025 - 12:00

Da kann ich völlig mitgehen. Ich mag diesen Schmierfink auch nicht. Aber sie bringen es auf den Punkt. "Wer hier allerdings einen wirklichen Mordaufruf hineinlesen will, tut das aus reiner Antipathie." Und genau das findet sonst permanent bei sog. "rechten Hasspostern" statt. Einzelne Begriffe, aus dem Sachzusammenhang gerissen, sicher geschmacklos und widerlich werden kriminalisiert. Was er da gepostet hat zeigt ein zutiefst verabscheuungswürdiges Menschenbild. Dennoch reicht es völlig aus, dass der Arbeitgeber reagiert hat und er entsprechend soziale Ächtung erlangt in seinem Medium, in dem er sich sonst bewegt. Ich würde mir deshalb wünschen, das auch bei anderen sog. "Hass Posts" entsprechend mehr Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt wird und nicht alles kriminalisiert wird. Mag Trump jemanden beauftragen, der El Hotzo in Deutschland verklagt. Aber strafrechtlich verfolgen, da habe auch ich meine Probleme. Wir müssen so das BVerfG in einem Urteil auch solche Aussagen hinnehmen.

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 23. Juli 2025 - 12:51

Artikel.
Ich will ganz sicher nicht mit zweierlei Maß messen.
Wenn das also als Zynismus erkennbar und dechiffrierbar war, okay, dann reicht vielleicht Löschung.
Ich will so etwas auch nicht von rechts lesen.
Vielleicht sollte man diese Gerichtsverhandlung einfach als Klärung sehen und nicht schon als Verdammung?
Ich will übrigens keine "wehrhafte" Demokratie, sondern eine "abwehrfähige".
Eventuelle "Geschmacklosigkeiten" müssen aber sicher nicht in einem ersten Schritt vor Gericht geklärt werden?

S. Kaiser | Mi., 23. Juli 2025 - 13:55

Nein, sorry, die Argumentation passt mE nicht auf das angeführte Beispiel. Ja für keine Doppelstandards. Ja auch für freie Meinungsäußerung rechts wie links – aber im Rahmen des strafbewehrten. Und ich sehe da schon eine rote Linie.
Lt. LTO wird Hotz hier nicht Beleidigung nach §185 StGB, sondern die „Billigung von Straftaten“ nach §140 StGB vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Berlin meint, „Hotz habe damit in Kauf genommen, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem ähnliche Angriffe auf Politiker gedeihen können.“ Und das in der linkesten Hauptstadt ever.
Warum stellen die Postings lt Staatsanwaltschaft keine Satire dar: „Auch dränge sich ungeachtet der Tätigkeit von Hotz als Satiriker nicht auf, dass die Äußerung auch satirisch und nicht ernst gemeint war. " Dagegen spräche lt LG, dass die Äußerung nicht in einem (eindeutigen) satirischen Rahmen - etwa einer Satiresendung -, sondern von dem privaten Konto eines sozialen Netzwerks erfolgt ist.
Mal abwarten, was da rauskommt.

Rainer Mrochen | Mi., 23. Juli 2025 - 14:38

"Das ist keine „wehrhafte Demokratie“, das ist kleingeistig und übergriffig." Sind sie ein "Weichredner?" Das Muster des "Staatsauftrages" ist doch mehr als eindeutig; nämlich diktatorische Mittel zur Durchsetzung und Kujonierung der Bevölkerung zur Anwendung zu bringen. Es ist bei Leibe nicht so, daß ich vom Inhalt ihres Textes, bezüglich der beschriebenen Person, etwas auszusetzen hätte. Es geht mir um etwas viel Grundsätzlicheres: die, wie ich sie nenne, Überwachungsdemokratie deren böse Fratze mittlerweile unübersehbar ist. Ich bin davon überzeugt, daß zur Durchsetzung staatlicher Ziele, selbigem, jedes Mittel recht ist. (Corona und die Verweigerung der Aufarbeitung) als ein Bsp. Auf EU-Ebene zeigt sich ein ähnliches Muster z.Bsp. durch angekündigte Verbote für Kfz-Verbrennungsmotoren. Die meist gescholtenen Länder, denen diktatorisches Verhalten vorgeworfen wird, scheinen beispielgebend zu sein. Haben sie schon einmal über die Anzahl der Überwachungskameras in London reflektiert?

Armin Latell | Mi., 23. Juli 2025 - 14:45

"den Holocaust hat es nie gegeben", oder gar diese Meinung öffentlich auszusprechen, ist strafbar. Ist das jetzt Meinungsfreiheit? Schon Gedankenverbrechen? Einfach nur Lüge? Provokation? Dummheit? Eine Meinung kann niemand verbieten, das Aussprechen schon. Ändert aber nichts, schon gar nicht die Meinung. Das ist wie mit fake-news oder Verschwörungstheorien (die sich aber nicht selten später als wahr erwiesen haben). Richtig schwierig wird es, wenn "Meinung" für andere, über die man diese äußert, negative Auswirkungen hat. Ganz besonders, wenn es Meinung "gegen Rechts" betrifft. Da gibt es sogar Kontaktschuld. Im Zweifel sollten das, glaube ich, unabhängige, NEUTRALE Richter beurteilen. D.h. ja nicht, dass unbedingt ein Schuldspruch dabei herauskommen muss. Der Argumentation von Herrn Huber kann man aber im Prinzip schon zustimmen, im Einzelfall kann es schwierig werden.

Thomas Veit | Mi., 23. Juli 2025 - 17:55

Antwort auf von Armin Latell

dumme oder definitiv falsche Meinung (die Erde ist eine Scheibe) oder VT äußert, oder ob jemand zu einer Straftat (lt. geltendem Recht) aufruft, direkt oder indirekt: "man sollte ihn/sie/xy neutralisieren" oder "am besten man fackelt die/seine Bude ab" zählt m.E. eindeutig zu den strafbewährten, "man sollte so etwas wie dich vergxxxx" definitiv auch, und das ist m.E. auch richtig so. Ebenso "treibt sie alle in's Meer" oder "sprengt diesen Laden in die Luft" - nicht zuletzt weil es auch leider immer wieder Deppen gibt, die das als ernst nehmen..., und auch Agitatoren die genau darauf bauen bzw. hoffen... ... Aufruf zur Gewalt, Mord und Körperverletzung generell.

Das es als Einzelfall von einem unabhängigen! Gericht geprüft wird ist dann wie im Hotzo-Fall wahrscheinlich das beste.

Deshalb gehört auch eine politisch unabhängige Rechtssprechung zu den Grundpfeilern jeder Demokratie und jedes Rechtsstaates.

Das hat aber nichts mit Massendurchsuchungen gegen unliebsame Meinungen zu tun!!