Embryo in der 20. Woche
Embryo in der 20. Woche / picture alliance / Tone Koene | Ton Koene

Diskussion über den Begriff der Menschenwürde - Naturalistischer Fehlschluss

Seit der Nominierung von Brosius-Gersdorf wird wieder intensiv über den Status der Menschenwürde diskutiert. Dabei hat Brosius-Gersdorf recht: Die Kopplung von menschlichem Leben und Menschenwürde ist ein naturalistischer Fehlschluss. Nur: Was folgt daraus?

Alexander Grau

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Zuletzt erschien von ihm „Die Zukunft des Protestantismus“ bei Claudius.

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im ersten Artikel des Grundgesetzes. So zitieren es Politiker, Sonntagsredner und alle, die irgendein politisches Anliegen haben, das sie für bedeutend halten. Dieser Satz – er ist so etwas wie das Allerheiligste der deutschen Gesellschaft und ihrer Politik. Man könnte auch etwas giftiger formulieren: ihr Fetisch.

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Hans Jürgen Wienroth | Sa., 9. August 2025 - 12:24

Zitat: „Das Recht ist eine positive Setzung des Menschen. Und das ist auch gut so. Denn diese Tatsache ermöglicht uns die Freiheit, moralische Vorstellungen zu ändern.“

Ermöglicht sie uns auch, die moralischen Vorstellungen vollständig über Bord zu werfen oder von oben herab durch vollständig andere zu ersetzen? Schließlich forderte die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung bereits 2017 das Zusammenleben in der multikulturellen Gesellschaft täglich neu auszuhandeln – ohne allerdings zu sagen, wer da die Verhandlungen mit wem führt.

Moralische Vorstellungen ändern sich im Zusammenleben ständig, aber nur sehr langsam. Änderungen erfordern eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz, sonst werden sie nicht von einer großen Mehrzahl befolgt und führen unweigerlich zu einem Polizei- und Überwachungsstaat oder in den Bürgerkrieg.

@Hans Jürgen Wienroth, auch ich sehe beim Autor eine gewisse "Beliebigkeit" bei der Rechtfertigung, moralische Vorstellungen zu ändern. Aber damit liegt er im Trend: Charta der UN-für Trump, Putin Xi, Netanjahu aktuell zweitrangig. Die Erklärung eines "Notstands" rechtfertigt alles. Carl Schmitt lässt grüßen.

Johannes | Sa., 9. August 2025 - 12:39

Die Menschenwürde des ungeborenen Lebens als "naturalistischen Fehlschluss" zu diskreditieren, habe ich als eine Finte empfunden, seit ich das erste Mal davon gelesen habe. Daß man im Prinzip alles juristisch verangumentieren kann, war mir schon lange klar. Der Hinweis, daß man auch die Gleichberechtigung der Frau als naturalistischen Fehlschluss bezeichnen könnte, ist eine geniale Replik und widerlegt die ganze Sophistik, die Frau Dr. aufbietet, um eine "verfassungsrechtliche Neubewertung" des Schwangerschaftsabbruchs zu begründen. Ich persönlich bin das Gegenteil eines Wunschkindes und verdanke meine Existenz der Tatsache, daß meine Eltern katholisch waren.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 9. August 2025 - 13:05

und genau da ist bei speziell diesem Thema Frau Brosius-Gersdorf an dem Punkt gescheitert, der sonst ihre Partei Andersdenkenden als Knüppel zwischen die Beine wirft. Die behaupten alles Mögliche und verhindern jede Diskussion, die hinterfragt, aufklärt und vor allem widerlegt. Und nun hat diese Dame eine persönliche Sichtweise - die darf sie durchaus haben - öffentlich entgegen der Rechtsprechung des Gerichtes, deren Mitglied sie werden wollte lautstark verkündet. Und jetzt trifft es sie. Hätte die diese ihre Einstellung zu dem Thema innerhalb einer fachlichen Diskussion als Richterin des BVerfG innerhalb des Senats als Mindermeinung vertreten und dort diskutiert, wäre ich der letzte, der ihr ihre anderer Meinung nicht zugesteht. Das jetzt so vehement zu bestreiten bzw. herunterzureden ist dumm und unredlich. Und es war ja nicht nur diese Mindermeinung bei der Abtreibung. Auch eine Vorwegnahme ihrer Sichtweise zum AFD-Verbot zeigt offenkundig, welchen Auftrag sie von der SPD hat.

Die nächsten Personalien die von der SPD ins Rennen geschickt werden, die werden aus der Sache bezüglich Brosius-Gersdorf lernen und aalglatt daherkommen.
So'ne Spritze lassen Miersch und seine roten Genossen sich von der CDU wohl nicht noch einmal verabreichen.
Das beste wären drei neue Richter die vom Bundesrat bestimmt werden.

Dorothee Sehrt-Irrek | Sa., 9. August 2025 - 13:28

Sapere Aude?
Ich hoffe für mich, genau wie Kant und auch Bloch "Naturrecht und menschliche Würde".
Die Würde kommt nachträglich nicht mehr in unser Leben, wenn sie nicht von Beginn angelegt ist, das Gleiche gilt für Gott.
Ja, es gibt Gott auch als menschliches Konstrukt, als Projektion UND ES GIBT GOTT.
Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Die Natur, bei Kant evtl. das Vorbild für das An und für sich jeglicher Existenz, auch der moralischen, ist auch seine Hoffnung auf die Frau, wie dann in seinem Bekenntnis zum gestirnten Himmel über ihm (Königin der Nacht) und dem moralischen Gesetz(Gott) in uns.
Herr Grau, Sie klingen ein bisschen wie jemand, der vor allem nicht in evtl. Frau Merkels "Fehlschlüsse" geraten möchte.
Das kann ich verstehen.
Andererseits sind wir m.E. weder beim Naturrecht, noch bei der menschlichen Würde, wenn ich es nicht selbst vertreten kann.
Nach meiner Erinnerung wurde Frau Merkel in jedem Fitzelchen "medial vertreten".
Sapere aude, ich stimme nicht zu

Armin Latell | Sa., 9. August 2025 - 13:54

es hängt von der Gesellschaft und ihrer Kultur ab, was ein "naturalistischer Fehlschluss" ist. Kein Menschenfleisch zu essen, ist auch ein "logischer naturalistischer Fehlschluss"? Siehe auch "Erklärung der Menschenrechte" - da gibt es mindestens 2 verschiedene. Ich bin froh, dass wir unsere (noch) haben! Und dass B.G. nicht Verfassungsrichterin wird!!! Vermeintliche "moralischer Objektivität" ist doch in Schland schon lange ein großes, unausgesprochenes gesellschaftliches Problem (u.v.a.). Das zu offenbaren braucht es keine menschenverachtende B.G.!

Dorothee Sehrt-Irrek | Sa., 9. August 2025 - 14:08

Gottes aus, wie sich aber alles verhält, darauf eine absolut zutreffende Antwort zu geben fällt mir schwer.
Muss ich das überhaupt?
Sicher nicht alleine.
So bleibe ich einstweilen bei meiner Religion und meinem Gottvertrauen.
Schaue aber gerne auch bei der Quantenphysik hinein usw...

Urban Will | Sa., 9. August 2025 - 14:11

alle Menschen beziehen, man muss dies sogar, wenn man konsequent ist.
Denn rein biologisch unterscheidet doch ein Fötus kurz vor der Geburt sich in nichts von einem Säugling kurz nach der Geburt, außer dass er noch nicht selbständig atmen kann(weil das rein physikalisch nun mal nicht geht).Konsequenterweise müsste also die Dame jegliche Rechte, die Menschen voreinander schützen,jegliche Ethik und Moral etc. für „Fehlschlüsse“ halten,was letztendlich bedeutet,dass sie uns in Zeiten sieht, wo der mit dem größten Knüppel das Sagen hatte. Warum ist sie dann überhaupt Richterin?

Daher bleibe ich dabei: Ihre Aussage bzgl. der Menschenwürde Ungeborener „zeichnet“ diese (kinderlose) Dame „aus“ als menschenverachtend.
Man muss an nichts glauben, niemand weiß, ob es einen Gott gibt oder wie dieser beschaffen sein soll. Aber dass wir Menschen uns unter d Lebewesen hervorheben und dass seit Jahrtausenden ein „zivilisiertes“ Zusammenleben auf gewissen Normen beruhen muss, sollte als gesetzt gelten.

Ingofrank | Sa., 9. August 2025 - 14:25

was das „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ angeht. Ich bin der Meinung das das Selbstbestimmungsgesetz von Menschen, egal ob Mann oder Frau in einer zivilisierten Demokratie deren Grundlage sein sollte.
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Thorwald Franke | Sa., 9. August 2025 - 16:08

Natürlich geht das Recht in einer Demokratie aus der Debatte hervor, aber was steckt man in die Debatte als Argument hinein? Am Ende kann Recht nur aus Naturrecht fließen.

Die besonderen Rechte des Menschen ergeben sich aus seiner Natur. Siehe z.B. Immanuel Kant. Wer das negiert, landet schnell bei Entmenschlichung und Unrecht.

Das Grundgesetz mit seiner Berufung auf den humanistischen Grundsatz der Würde des Menschen geht ganz klar von einem Naturrecht aus. Gegen die Nazis, die Rechtspositivisten waren (wie die Grünen).

Es ist kein Zufall, dass gerade die postmodernen Denker den Humanismus ablehnen. Ja, sie lehnen den Humanismus ab! Die große Lehre aus dem Nationalsozialismus wird hier über Bord geworfen. So etwas wie eine "Würde des Menschen" gibt es für diese Leute nicht.

Sie können nicht nur nicht sagen, was eine Frau ist, sondern auch nicht, was ein Mensch ist. Wer glaubt, eine Katze zu sein, wird auch damit von Postmodernen voll akzeptiert. Wacht auf!

Sabine Lehmann | Sa., 9. August 2025 - 16:09

Was Wenige wissen: In Wahrheit wurde die "echte" Menschenwürde in der Steppe der Uckermark erfunden.
Denn echte Menschenwürde lässt den gesamten gesunden Menschenverstand nebst Rechtsstaatlichkeit erblassen. Hinter diesem fast schon philosophischen Rechtsbegriff, der es bis in unsere Verfassung geschafft hatte, steckt nämlich viel mehr, als der deutsche Bundesbürger sich jemals hätte erträumen lassen.
So folgt z.B. daraus ein uneingeschränkter Anspruch eines jeden Erdenbewohners das inzwischen einklagbare Recht auf unbefristeten Aufenthalt in einem Land, in dem zwar nicht die Zitronen blühen, aber Sozialhilfe, äh sorry, ich meine "Bürgergeld", vom Himmel der Steuerzahler auf all Jene fällt, die weder jemals hier gearbeitet, etwas gleistet haben, noch dies jemals tun werden. Dazu gibt es einen Freifahrtschein für schlechtes Betragen bis hin zu schwersten Straftaten. Das Land heißt Deutschland. Hier gibt es für Nichts alles geschenkt...also zumindest für "Zugereiste" aus dem Morgenland.

Jürgen Goldack | Sa., 9. August 2025 - 16:17

Es erscheint mir schwierig, den kausalen Zusammenhang der Diskussion um die "Personalie" zu dem zu finden, für was diese Dame von Antifa-Lars ausersehen wurde. Es geht nicht um Plagiate, nicht um Menschenwürde und auch nicht um Gott. Es geht um die Nominierung und der daraus resultierenden Positionierung dieser über die Haarspitzen linksorientierten Kandidatin ins höchste deutsche Richteramt. Und dort soll sie nur eins: Die AfD verbieten! Und das wär's! Wenn aber der Chef einer Partei, die auf Grund ihrer eigenen Unfähigkeit und Arroganz gegenüber vielen Bürgern mittlerweile nur noch bei etwa 12 - 12,5% Bürgerzustimmung herumgurkt, wie kann so eine „Chef“ (wie auch die GRÜNEN), dessen Akzeptanz des Grundgesetzes und aller seit 1949 in Deutschland etablierten demokratischen Grundregeln mit Null zu bewerten ist, maßgeblichen Einfluss auf die Ernennung der Richter am BVerG haben? Die wirkliche Krux ist, dass Pinocchio Merz seine Position nicht nutzt! Machtgier toppt Verantwortung!

Das ist der eigentliche Grund, richtig. Aber man kann dies nicht in der Kandidatensuche als Kritik anbringen, weil man es nicht beweisen kann. Zudem auch gar nicht von den Anhängern "unsere Demokratie" im Vorfeld einer erneuten AFD-Verbotsklage für einen vakanten Bundesverfassungsrichterposten dienlich. Deshalb der Nebenschauplatz um Paragraph 218. Mit Vermutungen herumphilosophieren ist fruchtlos.

Klaus Funke | Sa., 9. August 2025 - 16:45

Und komisch, immer stoßen kinderlose Damen, solche Themen an. Wer das Muttergefühl nicht am eigenen Leib kennen gelernt hat, kann da nicht mitreden. Und man muss noch unterscheiden zwischen bewusst oder unschuldig kinderlos. Eine Frau, die aus Karrieregründen oder weil sie keine Kinder mag, kinderlos geblieben ist, hat bei diesem Thema keine Stimme. Sie soll das M... halten. Merkel, die völlig zu Unrecht "Mutter" genannt wurde, hat das Thema pervertiert. Sie ist für uns Deutsche die absolute Fehlbesetzung für das Kanzleramt gewesen, moralisch und vom Wissensstand her. Und auch Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf, eine kinderlose Frau, sollte den Mund zu diesem Thema halten. Mich ekelt dies alls an, es ist eine Ersatzdiskussion. Haben wir nicht Wichtigeres zu bereden als uns von Blinden die Farbenlehre erklären zu lassen? Für mich ist damit jetzt Schluss. Viel zu lange hat uns Frau B-G aufgehalten. Mal sehen, wen uns die Verräterpartei SPD nun servieren wird, um an die Macht im BVG zu komme

Maria Arenz | Sa., 9. August 2025 - 16:50

als naturalistischen Fehlschluß bezeichnen. Man kann ihn auch mit dem Fachausdruck benennen. Petitio Principii- =Annahme eines unbewiesenen (unbeweisbaren) Beweisgrundes. Im praktischen Leben vergleichbar der"Hlfe"die der Sucherei müde Eltern ihren Kindern beim Finden der Ostereier helfen, die sie vorher selbst versteckt haben. Das ist nicht ehrenrührig, m.W. besteht ein großer Teil der sog. Rechtswissenschaft darin. Allerdings eben auch das meiste von dem Geschwurbel, mit dem Frau (noch) Prof. Dr. ihre Meinungen sowohl zur Menschenwürde als auch zu den anderen Hämmern, mit denen sie uns erfreut hat begründet: Kopftuch für Saatsdienerinnen Impfpflicht, Frauenparität für Wahllisten- alles Kaninchen, die sie mit großer, wissenschaftlich sein wollender Geste aus dem Zylinder holt, nachdem sie sie zuvor -z.T. lausig ungeschickt- selbst darin versteckt hat. Gut daß sie fort ist. Man glaube jedoch nicht, daß die andere Koryphäe besser ist. Was die so alles im Grundgesetz findet....

Markus Michaelis | Sa., 9. August 2025 - 18:46

die zu sehr in Sackgassen geführt haben. Wie man das sieht, ist immer noch offen, aber dass es nichts zu diskutieren gebe, verschiedene Sichtweisen/Prios unzulässig seien, ist eine Sackgasse.

Menschenwürde heißt (zB), dass ich Menschen nicht für irgendwas instrumentalisiere. Menschenrechte können sehr nahe daran sein, mehr passiv gesehen: ich mache bestimmte Dinge mit Menschen *nicht* (versklaven, foltern etc.). So wie Menschenrechte bei uns verstanden werden, Rechte, was einem zusteht, gehören dazu Pflichten anderer Menschen, diese Rechte auch bereitzustellen (materiell, Anpassung der eigenen Kultur etc.). Hier werden Menschen dafür instrumentalisiert, das Ziel der Menschenrechte zu erreichen - gegen die Menschenwürde.

Das ist ok, man kann diese Prios setzen, wie tausend andere auch.

Was nicht geht, ist eine ununterschiedene Soße aus Menschenwürde/rechte, Demokratie, Rechtsstaat, offene Gesellschaft usw. zu behaupten. Die Gegensätze muss man diskutieren, seine Prios offenlegen.

Walter Ranft | Sa., 9. August 2025 - 22:45

Die paar Sätze, die hier möglich sind, lassen nur wenig zu. Aber: Sei's drum.
M.E. Gibt es einen Fehlschluss ganz anderer Art: Den vom Sollen auf das Sein. Das war schon immer der Felhlschluss alter Naturrechtsvorstellungen aufgrund eines sehr begrenzten Begriffs von "Natur". Unsere sehr viel umfänglichere Kenntnis von Natur kann uns mit ganz anderer Weite über verengte und verengende Vorstellungen hinaus sehr wohl wieder von "Naturrecht" sprechen lassen.
Wer heutige bildgebende Verfahren nutzt, sich den Werdeprozess eines Embryos anzuschauen, kann mit sehr viel Recht "natürlich" feststellen, dass sich das Töten eines Säuglings nicht prinzipiell vom Töten eines Embryos unterscheidet. Auch das ersteres nicht erlaubt sein kann, gilt uns als natürlich.
Letztlich geht es dann bei der Verbindlichkeit aller fundamentalen Rechtssetzungen um Glaubenssätze.
Herrn Graus Sätze bilden da keine Ausname.
Ich stelle für mich fest: Ich glaube anderes als Herr Grau.
Dürfen wir auch. Und Ringen.