Drosten
Virologe Christian Drosten / picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner

Corona-Aufarbeitung - Christian Drosten und der Fake-Faktor 16

Wenn ein Verfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit von Pandemie-Maßnahmen prüft, macht es einen entscheidenden Unterschied, ob „die Wissenschaft“ meint, dass ein neues Virus 16-mal tödlicher ist als die Grippe oder nur „etwas gefährlicher“.

Felber

Autoreninfo

Christian Felber ist Wirtschaftsreformer und freier Publizist in Wien. Er initiierte Attac in Österreich, 2010 die Gemeinwohl-Ökonomie und 2014 die Genossenschaft für Gemeinwohl. Diverse Preise und Lehrverpflichtungen an Universitäten. Zuletzt erschien von ihm das Buch "Lob der Grundrechte: Wie wir in kommenden Krisen das Gemeinwohl schützen" im Westend Verlag.

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„Für jeden Influenza-Toten gibt es 16 Covid-19-Tote in den USA.“ Mit diesem Diktum im NDR-Podcast vom 29. September 2020 entschied Christian Drosten das mediale Match in der Diskussion um die Gefährlichkeit von Covid-19 im Vergleich zur Grippe für sich. Der Sieg kann daran gemessen werden, dass mehrere Faktenchecks – zum Beispiel im NDR oder BR – den Drosten’schen Faktor 16 gegen niedrigere Einschätzungen in Stellung brachten und Drosten selbst diesen Faktor Anfang 2025 im ORF unwidersprochen wiederholen durfte. 

Drosten selbst äußerte sich nicht sehr nobel über andere Ergebnisse als das von ihm Referenzierte: Es handle sich um „anekdotische Zahlen“, die sich manchmal nur auf ein Land bezögen und „aufgeschnappt und weitergeredet“ würden. Aussagen, dass die Sterblichkeit von Covid-19 vergleichbar sei mit einer aggressiven Grippe, seien „vollkommen falsch“, antwortete er dem prominenten österreichischen Journalisten Armin Wolf in der „ZiB 2“ am 24. April 2020. Und setzte dagegen: Covid-19 sei „10- bis 20-mal“ tödlicher.

Einer, der sehr früh Covid-19 als ähnlich gefährlich wie die Grippe (in einem heftigeren Grippe-Winter) hielt, war John Ioannidis von der Universität Stanford. Er ist der meistzitierte Wissenschaftler seines Fachs und verwies in einem YouTube-Video, das von ORF Science in einen Artikel über die Gefährlichkeit von Covid-19 im April 2020 eingebettet wurde, auf ein Preprint zum Sterberisiko von Infizierten, der sogenannten Infektionssterblichkeit oder „infection fatality rate“ (IFR), das er mit 14 Kolleginnen veröffentlichte. Die Studienautoren errechneten eine Infektionssterblichkeit von 0,17 %. Zum Vergleich: Die Infektionssterblichkeit der Grippe wurde im Februar 2020 in einem Briefing des Science Media Centers für Journalistinnen in Deutschland mit 0,1–0,2 % angegeben.

Von einem Rückruf keine Spur

Im Mai 2020 kam ein Team um Prof. Hendrik Streeck von der Universität Bonn im Kreis Heinsberg in einer ersten Querschnitt-Studie auf eine IFR von 0,37 %. Das Team betonte die Konservativität der Annahme, in einem Interview für UnHerd erläuterte Streeck, dass ihm 0,24 % bis 0,26 % realistischer erschienen. Zeitgleich kam in Österreich ein Team der MedUni Innsbruck im Corona-Hotspot Ischgl auf 0,26 %.

Sind das „vollkommen falsche“ Ergebnisse oder bloß „anekdotische Fälle“? Für Christian Drosten offenbar schon. Denn im September 2020 wiederholte er seine Aussagen vom April mit höherer Präzision. Er verwendete einen größeren Teil des Podcast-Gesprächs, um ein Preprint aus den USA zu loben, das vierzehn Studien aus Europa und den USA zusammenfasste. Diese „richtig gut gemachte Metaanalyse“ eines Teams rund um den australischen Epidemiologen Gideon Meyerowitz-Katz sei auf eine Covid-19-Infektionssterblichkeit von 0,8 % gekommen, deutlich höher als andere Forschungen. Für die Grippe wurde hingegen eine auffallend niedrige IFR von nur 0,05 % angenommen. Der Unterschied ergab einen Faktor 16. (Für Deutschland stellte Drosten sogar einen noch höheren Faktor, „über 20“, in Aussicht, aufgrund der höheren Lebenserwartung als in den USA). 

Auch der Faktor 16 stand allerdings weder so explizit im Papier noch hielt er lange. Schon in einem Update des Preprints im Oktober 2020 waren beide Referenzwerte verschwunden. Auch in der veröffentlichten Version der Studie nach Peer-Review im Dezember 2020 ist von den beiden Referenzwerten nichts mehr zu finden. Die IFR für die Grippe wurde auf „weit unter 0,1 %“ faktisch verdoppelt, die geschätzte IFR für Covid-19 gabelte sich in eine höhere und eine niedrigere. Zur Auswahl standen nunmehr ein Faktor 5 oder ein Faktor 13.

Gleichzeitig, am 14. Oktober 2020, erschien nun auch die erste internationale Untersuchung von Prof. Ioannidis auf Basis von 82 IFR-Schätzungen im WHO-Bulletin. Ergebnis ist eine mittlere IFR von 0,23 %. Da die meisten Quellen aus Regionen mit hohem Covid-19-Sterbegeschehen stammten, bemerkte Ioannidis, dass „die mittlere IFR sogar substanziell niedriger“ liegen könnte. (Was sich bei einer weiteren Metaanalyse, die im März 2021 im European Journal of Clinical Investigation veröffentlicht wurde, bestätigte: Die mittlere IFR sank auf 0,15 %.) 

Trotz dieser beiden Schlüsselereignisse – Wegfall der Grundlagen des Faktors 16, neue Metastudie mit einer signifikant niedrigeren IFR – ist von einem Widerruf oder Rückruf des voreilig verkündeten „Faktors 16“ durch Christian Drosten nichts bekannt. Auch keine In-Beziehung-Setzung der von ihm als „richtig gut gemachten“ Studie mit den anderen hier angeführten Studien, darunter mindestens eine vergleichbare Meta-Studie. Stattdessen bekräftigte Drosten Anfang 2025, dass Covid-19 im April 2020 „16 bis 20 Mal“ tödlicher gewesen sei als „die saisonale Grippe“ („ZiB 2“, 26. Februar 2025).

Doppeltes Schlüsselereignis

Im Sog des NDR-Podcasts erfolgte mediales Mainstreaming: Im Dezember 2020 stand der Faktor 16 in einem MDR-Faktencheck Pate für die vielfach höhere Gefährlichkeit von Covid-19 im Vergleich zur Grippe, selbiges tat er in einem Beitrag des BR-Faktenfuchs vom Juni 2021 – neun Monate nach dem doppelten Schlüsselereignis und drei Monate nach „Ioannidis II“.

Davon aber kein Sterbenswort. Auch der Stern, die Berliner Morgenpost, Merkur.de und vol.at brachten (nur) Drostens Faktor 16. Wenn sich ein Verfassungsrichter Anfang 2021 die Faktenchecks durchsah, dann kam er zu einem recht eindeutigen Ergebnis „der Wissenschaft“, wie es sich nun mit der Gefährlichkeit von Covid-19 im Vergleich zur Grippe verhält. Hätte das Gericht stattdessen den Eindruck nur „etwas gefährlicher“ gewonnen, hätte die Sache – und die Entscheidung des BVerfG im April 2021 zur „Bundesnotbremse“ – vermutlich ganz anders ausgesehen.

Zur Einschätzung „etwas gefährlicher“ gelangte auch der Chef-Epidemiologe der Charité, Stephan Willich. Während Drosten das dortige Institut für Virologie leitet, ist Willich Direktor des Instituts für Epidemiologie und damit eigentlich die Erstansprechperson für IFR-Vergleiche. Willich hatte sich bereits im März 2020 im Tagesspiegel zur Gefährlichkeit von Covid-19 und Grippe geäußert, ein halbes Jahr vor Drostens viral gegangenen Faktor 16. 

Auch Drostens Vorgänger am Virologie-Institut, Detlev Krüger, der diese Position 27 Jahre lang innehatte, schrieb in der Berliner Zeitung etwas ganz anderes, nämlich dass „etliche der in den Corona-Jahren von der Politik verordneten (und von ‚der‘ Wissenschaft wärmstens empfohlenen) Maßnahmen entweder unnötig waren oder mehr Schaden als Nutzen gestiftet haben“. Nun besagt eine Grundregel guter Wissenschaftskommunikation (SAPEA, S. 16), dass bei Unsicherheit stets die gesamte Bandbreite der Ergebnisse zu zitieren ist, also nicht nur ein Preprint, sondern auch Willich, Streeck, Ischgl, Santa Clara sowie Ioannidis I und II. Im Unterschied zur Drosten-Quelle hielt übrigens das Ergebnis des Preprints zu Santa Clara. In der peer-reviewten Endfassung vom Februar 2021 blieb es bei einer IFR von 0,17 %.

Studie eines 13-köpfigen Autoren-Teams

Auf der Suche nach den verschollenen 0,05 % IFR für die Grippe überprüfte der Autor dieses Beitrags noch Daten der CDC, auf die sich die Studienautoren um Meyerowitz-Katz bezogen. Im Zeitraum 2010–2020, also ohne die beiden großen Grippe-Pandemien nach der Spanischen Grippe, der Asiengrippe 1957 und der Hongkong-Grippe 1968, betrug die geschätzte IFR im Schnitt 0,13 %. Im heftigen Grippewinter 2014/15 lag die IFR bei 0,17 %. Dieser Wert ist uns nun schon vertraut – von Covid-19. In Österreich kommt eine Studie eines 13-köpfigen Autoren-Teams im Februar 2025 über die Pandemiejahre 2020–2023 auf eine IFR bei Covid-19 von 0,16 %.

Korrigiert wurde übrigens auch nicht die Aussage „10- bis 20-mal“ gefährlicher, die Drosten gegenüber dem ORF angegeben hatte, laut Armin Wolf „eines der meistgesehenen Interviews in der „ZiB 2“-Geschichte“. Dazu hätte es eine gute Gelegenheit gegeben: Wolf interviewte Christian Drosten erneut fünf Jahre später, in der „ZiB 2“ vom 26. Februar 2025, doch er sprach ihn weder auf den „Faktor 10 bis 20“ an noch in konkret welchen „Bereichen“ Covid-19 „vergleichbar mit der spanischen Grippe“ gewesen sei – eine der gewagtesten Aussagen Drostens 2020, die in beiden Interviews unaufgeklärt blieb.

Welche Lehren ziehen wir aus diesen Daten für die Aufarbeitung des Pandemie-Managements und der Wissenschaftskommunikation in Bezug auf künftige Krisen?

  • „Die Wissenschaft“ ist kein Monolith, sondern ein vielstimmiger Forschungsprozess mit unterschiedlichen Einschätzungen, Studienergebnissen, Werten und Interessen. Genau deshalb gibt es die Grundregel, für die Wissenschaft wie für die Medien, Unsicherheit zu kommunizieren und stets auf das gesamte Spektrum der Ergebnisse zu verweisen.
  • Aufgabe der Medien ist es, stark divergierende Ergebnisse zu Schlüsselfragen – in Folgeinterviews mit derselben Person – zu thematisieren, um den entscheidenden Sachverhalt wenigstens im Nachhinein zu erhellen.
  • Wenn Covid-19 über die gesamte Bevölkerung nur „etwas“ gefährlicher ist als die Grippe, so rechtfertigt dies mit Sicherheit nicht die Einschränkung von 25 Grundrechten. Bei der Asiengrippe 1957, der Hongkong-Grippe 1968 oder im heftigen Grippewinter 2017/18 wurde die Einschränkung von Grundrechten nicht einmal diskutiert.
  • Faktenchecker müssten eigentlich dem Prinzip folgen, dass sie die sichtbarsten – und dadurch mächtigsten – Wissenschaftler am genauesten prüfen. Drosten wurde jedoch gar nicht geprüft, stattdessen wurden sein Faktor 16, selbst nachdem er die Grundlage verlor, in Faktenchecks gegen andere ins Treffen geführt, die der Wahrheit letztlich näherlagen.
  • Warum Christian Drosten weder den Chef-Epidemiologen der Charité noch seinen Vorgänger an der Charité als Chef-Virologe noch den anerkanntesten Epidemiologen der Welt, Prof. Ioannidis, noch die empirischen Ergebnisse aus Deutschland (Heinsberg) und Österreich (Ischgl) referenzierte und stattdessen abstrakt und ohne konkrete Nennung von „vollkommen falschen“ und „anekdotischen Ergebnissen“ spricht, sollte in einer gründlichen Aufarbeitung ebenso hinterfragt werden wie die Diskreditierung von Kollegen als „Pseudoexperten“ oder „Verschwörungstheoretiker“, was Drosten immer wieder getan hat. Wer die Regeln guter Wissenschaftskommunikation in prominenter Position wiederholt verletzt, sollte von institutioneller Seite in geeigneter Form darauf aufmerksam gemacht und zumindest gerügt werden. Das hilft der Öffentlichkeit, unethisches Verhalten von Wissenschaftlern zu erkennen und einzuordnen. Und es schreckt Nachahmungstäter ab.
  • Angesichts der beschriebenen Unsicherheit sollten Verfassungsgerichte proaktiv das gesamte Spektrum der wissenschaftlichen Ergebnisse prüfen müssen, anstatt passiv dem medialen Mainstream oder den sichtbarsten Wissenschaftlern zu folgen. Ein „Heterodoxiegebot“ könnte Verfassungsrichtern helfen, im blinden Glauben an „die“ Wissenschaft verhängnisvolle Entscheidungen und damit eine tiefere Spaltung der Gesellschaft sowie einen Vertrauensverlust in Staat und Demokratie zu vermeiden.

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Heinrich Dompfaff | Mo., 11. August 2025 - 19:16

Herr Drosten war eben der Chef Covid-Erklärer für Frau Merkel. Und da es diese Dame mit Fakten nie so ganz genau genommen hat, hat er prima zu ihr gepasst. Aufgrund der skandalösen Fehleinschätzung und der Unfähigkeit, eigene Fehler einzustehen, sollte die fortbestehende Eignung von Herrn Drosten zur Führung seines Institutes unabhängig und ergebnisoffen überprüft werden.

Dr. Michael Bauer | Di., 12. August 2025 - 05:00

Antwort auf von Heinrich Dompfaff

Die Ignoranz des Hr. Drosten gegenüber einer Vielzahl höchst unterschiedlicher IFR-Wertermittlungen mag auch mit seiner bisher wenig untersuchten Rolle bei der Kommerzialisierung der PCR-Tests zusammenhängen. Eine „normale“ Inzidenz wäre schlecht für das Geschäft gewesen.

Christa Wallau | Mo., 11. August 2025 - 19:17

Wissenschaftler noch viel unangebrachter und schädlicher als anderswo.
Wissenschaft l e b t geradezu vom Widerspruch und der Weiterentwicklung!

Es war deshalb grob fahrlässig von der deutschen Regierung, sich nicht nur ausschließlich auf Herrn Drosten und seine Meinung zu stützen, sondern sogar - wie er selbst - andere, gegensätzliche Meinungen als "Verschwörungstheorien" abzutun.

Richter am Verfassungsgericht sollten eigentlich auch wissen, daß sie - bevor sie Urteile fällen, die von schwerwiegender Bedeutung für jeden Bundesbürger sind - zumindest mehrere Meinungen aus der Wissenschaft anhören sollten.
Aber auch sie verließen sich naiv und über sehr lange Zeit nur auf einen einzigen Virologen.
Dies wirft leider kein gutes Licht auf das höchste deutsche Gericht!

Karl-Heinz Weiß | Mo., 11. August 2025 - 19:57

Prof. Drosten wurde am 1.10.2020 (mitten in der Pandemie) der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine Rolle im Zusammenhang mit COVID-19. Eine sicherlich zu hinterfragende "Steuerung " der politischen Diskussion, wie auch bei der Verleihung des höchsten deutschen Verdienstordens an Angela Merkel kurz nach dem Ende ihrer Amtszeit und nach dem offenkundigen Scheitern der Russlandpolitik des Tandems Merkel/Steinmeier nach der Ukraine-Invasion.

René Maçon | Mo., 11. August 2025 - 20:49

"Wenn Covid-19 über die gesamte Bevölkerung nur „etwas“ gefährlicher ist als die Grippe, so rechtfertigt dies (.) nicht die Einschränkung von 25 Grundrechten."
So schlimm die Einschränkung von Grundrechten war, man sollte nicht vergessen, dass es weltweit zu starken Produktionsausfällen kam. Der Anteil der Menschen, die global in extremer Armut (weniger als 3$ am Tag) leben, stieg nach Angaben von Our World in Data nach mehr als 20 Jahren stetiger Schrumpfung auf ein Niveau von 10,7 % in 2019 erstmals wieder an auf 11,2 % in 2020 und 11% in 2021. Erst ab 2022 lag d. Quote mit 10,5 wieder unter dem Nivau von 2019. Heute liegt sie bei 9,9%.
Hinter diesen abstrakten Zahlen stehen menschliche Schicksaale, deren Lebensumstände sich erheblich erschwerten. Nicht alle dürften dies überlebt haben.
Man kann in diesen Zahlen auch ein trauriges Realexperiment sehen, was passiert, wenn das globale Wirtschaftswachstum durch politische Maßnahmen reduziert wird. Degrowth-Ideologen wird es egal sein!

René Maçon | Mo., 11. August 2025 - 21:17

"Angesichts der beschriebenen Unsicherheit sollten Verfassungsgerichte proaktiv das gesamte Spektrum der wissenschaftlichen Ergebnisse prüfen müssen, anstatt passiv dem medialen Mainstream oder den sichtbarsten Wissenschaftlern zu folgen."

Verfassungsgerichte sollten keine wissenschaftlichen Studien ihren Urteilen zugrunde legen. Empirische Befunde ändern sich im Laufe der Zeit immer wieder. Verfassungsgerichte können dann aber nicht von sich aus ein älteres Urteil wieder ändern.

Aus methodologischer Sicht, sollten Verfassungsgerichte die Einschätzung empirischer Studien den Parlamenten überlassen. Sie sollten lediglich darüber wachen, dass die Parlamente dabei ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. In diesem Zusammenhang wäre dann ein „Heterodoxiegebot“ sinnvoll.

Wie fatal die Hybris des BVerfG in dieser Hinsicht immer wieder ist, kann man auch an seinem famosen "Klimaschutzurteil" erkennen.

Brigitte Miller | Di., 12. August 2025 - 07:30

sachlich und zurückhaltend, wie es guter Brauch ist ( sein sollte) Herr Felber. Aber diese Geschichte über die einseitige Bevorzugung eines Profilierungssüchtigen, durch Politik und Medien , der keinen Wert auf Fakten legt, ist doch ein wirklicher Skandal!

Ernst-Günther Konrad | Di., 12. August 2025 - 11:57

Da glaube ich nicht mehr daran. Wo war die bei vielen Grundrechtseingriffen gegen die Bürger? Weder der Staat selbst, noch das oberste Gericht und etliche nachgeordnete Gerichte ließen, die vermissen. Man hielt sich "streng" an die von der Regierung mittels "Experten festgestellten Fakten" und bettete die Coronalüge juristisch ein. Ob ein Verfassungsgericht bei weiteren Klagen, wenn die überhaupt angenommen werden, ihre eigene Rechtsprechung korrigieren wird glaube ich nicht. Es muss ein gutes Essen mit Merkel gewesen sein, an das sich diese Richter noch immer erinnern. Und Aufklärung durch irgendwelche politische Gremien wird es nicht wirklich geben. Zuviele von den denen haben mitgemacht, die liefern sich selbst ans Messer. Und wenn man lange genug Zeit verstreichen läßt, werden Erinnerungen verblassen, wenn sie nicht von Leuten wie Ihnen aktuell bleiben. Und dieser Drosten? Ich hoffe die Amerikaner können ihn irgendwie juristisch belangen oder öffentlich auszählen.

S. Kaiser | Di., 12. August 2025 - 14:05

Hier liegt fehlt ein wichtiger Aspekt bei der Betrachtung: Die Psychologie. Denn es ging hier auch um zutiefst menschliches. Um Geltungsdrang, Gefallsucht, Mitläufertum, Narzissmus, Attraktivität, persönliche (finanzielle/Macht-)Interessen, was auch immer, aber nicht nur um sachliches.
Die „wissenschaftliche Darbietung" war nur das Vehikel für die Bühne, denn auch in der Wissenschafts-Szene gibt es solche und solche. Ein hoher IQ und akademischer Hintergrund heißt nicht unbedingt, keine Diva zu sein.
Man kann Drosten und seine Rolle dh nicht nur auf dessen wissenschaftlichen Einfluß beschränken, das greift zu kurz. Drosten hatte das, was Habeck in der Politik hat: Wirkung auf ein bestimmtes polit-mediales Milieu, wohingegen Streeck, wenn man so will, im gleichen Milieu die Rolle des ungeliebten FDP-Lindners innehatte.
Man mag es sich hierzulande nicht eingestehen, aber manchmal geht schlicht auch ganz profan um Äußerlichkeiten. Und da passte Drosten von seinem Habitus wunderbar rein.