- Wie die Beinahe-Verfassungsrichterin ihre Nichtwahl erklärt
Beinahe-Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf blickt in einem Buch auf ihre gescheiterte Wahl – und generell auf die Wahlen zum Bundesverfassungsgericht. Die Plagiatsvorwürfe gegen sie sollen dabei keine Rolle gespielt haben. Stattdessen behauptet sie, diffamiert worden zu sein.
Frauke Brosius-Gersdorf möchte mit dem am 1. September 2026 erschienenen Buch „Wahl und Wahrheit – Was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“ laut Verlag auf 342 Seiten insbesondere auf ihre 2025 gescheiterte Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zurückblicken. Durch dieses Wahlverfahren sei deutlich geworden, wie schnell die unabhängige Justiz auch hierzulande zur Zielscheibe populistischer Agitation werden könne. Weitere Themen sollen etwa einige gesellschaftliche Probleme der Zeit aus juristischer Perspektive sowie eine Reformdebatte hinsichtlich der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht sein. Man durfte also gespannt sein.
Markus Lanz jedenfalls nennt das Buch „sehr, sehr lesenswert“. Das überrascht nicht, denn die Autorin hat mit mehreren Auftritten in seiner Sendung bereits den thematischen Bogen gespannt. Die ersten Besprechungen allerdings sind überraschend kritisch ausgefallen.
Skurril: Im Impressum taucht plötzlich der Hinweis „Co-Autor: Hubertus Gersdorf“ auf. Der Ehemann als Co-Autor mag vielleicht nicht unüblich sein. Schließlich bespricht man in einer Ehe meist alles, was einen über einen längeren Zeitraum stark beschäftigt und bewegt. Doch die Frage stellt sich, warum auf dem Cover nur Frauke Brosius-Gersdorf als Autorin steht und nur sie dort abgebildet ist.
War da nicht etwas? Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber hatte 2025 unmittelbar im Vorfeld der Richterwahl in der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitation von Hubertus Gersdorf zahlreiche übereinstimmende Textpassagen gefunden. Die Universität Hamburg stellte Ende Juli 2026 nach erfolgter Prüfung der erhobenen Vorwürfe hierzu in einer Pressemitteilung fest, dass „die zuständigen Gremien den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt angesehen“ haben. Völlig unüblich für derartige Verlautbarungen von Universitäten im Kontext von Prüfverfahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten ist jedoch das Fehlen einer detaillierten Begründung, warum kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Zu erwähnen ist in diesem Kontext noch, dass die Universität Hamburg unmittelbar im Anschluss hieran ein Prüfverfahren hinsichtlich der Habilitation von Hubertus Gersdorf eröffnet hat. Das Verfahren läuft, es gilt die Unschuldsvermutung.
Ihre Erklärung der gescheiterten Richterwahl 2025
Im Buch liest sich das allerdings etwas anders. Hier ist abgesehen von einer randständigen Erwähnung auf S. 206 f. kaum mehr die Rede davon, dass es vor der gescheiterten Richterwahl 2025 auch Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Bezug auf die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf gegeben hat. Eine einordnende Erklärung für die Textübereinstimmungen gibt es hier bei genauem Hinsehen nicht.
Jedenfalls erfolgt eine Verknüpfung des Vorwurfs wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dem angekündigten Stimmverhalten einiger Unionsabgeordneten bei der Richterwahl 2025 nur sehr zurückhaltend (S. 210 f.). Vielmehr ist im Buch durchgängig und weit überwiegend die Rede davon, dass Frauke Brosius-Gersdorf als Richterkandidatin von Teilen der Unionsfraktion im Bundestag insbesondere wegen ihres kritischen wissenschaftlichen Standpunkts zum Schwangerschaftsabbruch abgelehnt wurde. 50 bis 60 Unionsabgeordnete hätten sich von Desinformations- und Diffamierungskampagnen mit Hilfe von Narrativen vor allem durch rechte Medien wie Nius und Apollo News treiben lassen. Dahinter wiederum sei die AfD die treibende Kraft gewesen.
Dass es im Vorfeld der Richterwahl 2025 eine hitzige und politisch aufgeladene Debatte zu mehreren juristischen Ansichten von Frauke Brosius-Gersdorf in Teilen der Medien gegeben hat, lässt sich nicht bestreiten. Doch muss vermutet werden, dass die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf auch deswegen maßgeblich auf das Missfallen einiger Abgeordneter der Unionsfraktion stieß, da es plötzlich Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Eignung gab.
Diese Zweifel bestehen ohne eine echte Aufklärung zu den textlichen Übereinstimmungen in den beiden relevanten Werken selbst nach der Pressemitteilung der Universität Hamburg vom Juli 2026 fort. Denn nach wie vor gibt es keine wirkliche Erklärung für das Zustandekommen. Selbst die im Buch vorgebrachte These, wonach diejenige Person, die früher abgegeben hat (Frauke Brosius-Gersdorf), nicht von der anderen Person (Hubertus Gersdorf) abgeschrieben haben könne, ist dabei unplausibel. Denn es käme für diese Möglichkeit nicht auf die jeweilige Abgabe der beiden Werke an, sondern auf den zumindest teilidentischen Zeitraum der Abfassung. Vorliegend soll damit allerdings nur die These von Frauke Brosius-Gersdorf beleuchtet, nicht jedoch etwas zum Zustandekommen der textlichen Übereinstimmungen gemutmaßt werden.
Zwar regeln weder Art. 93 des Grundgesetzes noch § 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in Verbindung mit § 9 des Richtergesetzes ausdrücklich etwas zur wissenschaftlichen Eignung von Richterkandidaten. Doch darf von den obersten deutschen Richtern in Deutschland wohl implizit erwartet werden, dass diese auch wissenschaftlich eine unbestrittene Eignung aufweisen. Denn nur so können die Bürger ein uneingeschränktes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat haben.
Objektive Schwierigkeiten der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht
Seit jeher war und ist das Wahlverfahren für Richter zum Bundesverfassungsgericht umstritten. Bis 2015 galt, dass die acht vom Bundestag zu wählenden Richter zum Bundesverfassungsgericht alleine von einem Wahlausschuss gewählt wurden. Dieser Wahlausschuss setzt sich aus zwölf Mitgliedern des Bundestages mit Fachexpertise zusammen. Mit diesem Verfahren sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass einzelne Kandidaten nicht in einer offenen Debatte im Plenum bzw. wie in einem Hearing nach dem Vorbild der USA vorab zerredet werden.
2015 wurde § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes jedoch geändert und damit das Wahlsystem verändert. Seitdem schlägt der Wahlausschuss die Kandidaten nur noch vor, die zu berufenden Richter werden in der Folge ohne Aussprache mit einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Plenum des Bundestages gewählt oder eben auch nicht. Gerade die fehlende Aussprache soll jenes Zerreden der Kandidaten verhindern, das Zweidrittelmehrheits-Erfordernis eine breite Akzeptanz sichern. Die Plenarprotokolle von 2015 zeigen, wie sehr sich die Fraktionen seinerzeit in tiefsinniger Weise Gedanken um die Systematik jener Richterwahl im Kontext des Zeitgeistgefüges gemacht haben.
Seit 2018 werden die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten durch eine informelle Absprache von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gesichert, wonach diesen Parteien bzw. Fraktionen ein Verteilungsschlüssel im Verhältnis 3-3-1-1 zukommt.
Subjektive Schwierigkeiten der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht
Was Frauke Brosius-Gersdorf nun in ihrem Buch kritisiert, ist letztlich die Entwicklung der Medienwelt seit 2015. Zwar werden Kandidaten im derzeitigen Wahlsystem gerade nicht durch eine Aussprache im Plenum des Bundestages selbst zerredet. Doch berichten die mittlerweile aufgekommenen neuen Medien mitunter auch deutlich kritischer als zuvor die alleine existenten tradierten Medien. Frauke Brosius-Gersdorf nennt das nicht völlig zu Unrecht „Politisierung der Richterwahl“ (S. 245).
Die Frage steht allerdings im Raum, ob sich frei gewählte Abgeordnete des Bundestages wirklich derart von der medialen Berichterstattung beeinflussen lassen, wie Frau Brosius-Gersdorf meint, beziehungsweise nicht imstande sind, die entsprechenden Informationen zu filtern und zu überprüfen. Zuzugeben ist dabei, dass nicht jeder Abgeordnete des Bundestages über die juristischen Qualifikationen verfügt, die Berichterstattung zum fachlichen Wirken eines Richterkandidaten unmittelbar einordnen zu können.
Daneben verortet Frauke Brosius-Gersdorf in der Richterwahl 2025 erkennbare Muster von Frauenfeindlichkeit. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch gesehen werden, dass es im Zuge der Richterwahl 2025 auch Kandidaten gab, auf die sich diese Vorwürfe nicht übertragen lassen. So gab es etwa zur Kandidatur der später gewählten Sigrid Emmenegger keine größere mediale Berichterstattung, zumal keine allzu kritische. Und mit Blick auf den vormaligen Kandidaten Robert Seegmüller wurden auch seine angeblich zu konservativen Positionen zum Hindernis. Immer wieder werden also einzelne Kandidaten aufgrund ihrer fachlichen Positionen kritisch beäugt, seien es Männer oder Frauen. Und auch nicht jede Kandidatin gerät schlechterdings in den medialen Fokus.
Die große Problematik dahinter besteht letztlich darin, dass Bundesrichter wie auch Professoren gerade aufgrund ihrer konkreten Arbeit, Expertise und mitunter auch Meinungsstärke in den Fokus der maßgeblichen Auswahlgremien geraten. Polarisierende Themen zu Staat und Gesellschaft bergen dabei von vornherein nicht nur den Vorteil, hierüber besonders bekannt zu werden. Sondern eben auch den Nachteil, hiermit gewissermaßen in Teilen der Gesellschaft anecken zu können. Das war auch beim Doktorvater von Frauke Brosius-Gersdorf, Horst Dreier, so, der 2008 wegen seiner Positionen zum Lebensschutz und zur Menschenwürde ebenfalls in die Kritik von Unionsabgeordneten geriet. Darauf weist auch Frauke Brosius-Gersdorf im Buch hin (S. 248), setzt sich damit allerdings zugleich deutlich in Widerspruch zu ihrer These der grassierenden Frauenfeindlichkeit.
Reformbedarf bei der Richterwahl
In ihrem neuen Buch fordert Frauke Brosius-Gersdorf nun als Konsequenz der Richterwahl 2025 die Rückkehr zur Richterwahl, wie sie bis 2015 bestanden hat. Somit soll ihrer Meinung nach wieder alleine der Richterwahlausschuss des Bundestages über die Vergabe der vom Bundestag zu besetzenden acht Richterstellen am Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das erstaunt letztlich, denn am Schluss ihres Buches plädiert sie für transparente Debatten, was sie in der Lanz-Sendung vom 26.08.2026 weiter dahingehend konkretisiert hatte, dass eine offene Demokratie davon lebt, auch schwierige Meinungen aushalten zu können. Auch hierin ist erkennbar ein deutlicher argumentativer Widerspruch angelegt. Eine öffentliche Debatte um Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht soll es aus Sicht von Frauke Brosius-Gersdorf etwa schon deswegen nicht mehr geben, da keine Waffengleichheit zwischen der Öffentlichkeit und den Richterkandidaten existiert (S. 255).
Aber ist es nicht vielmehr so, dass Richterkandidaten für das höchste deutsche Gericht nicht ähnlich behandelt werden sollten wie Spitzenpolitiker? Denn auch diese müssen sich im Wahlkampf Fragen etwa der Medien nicht nur zu ihrer Fachkompetenz, sondern auch zu ihrer charakterlichen und persönlichen Eignung gefallen lassen und werden damit im Sinne der Demokratie auf Herz und Nieren geprüft. Diese Parallele wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht (anders als die meisten anderen Richter) typischerweise Entscheidungen der Regierung und damit von Teilen der Politik nachprüfen, sodass ihr Amt von vornherein politiknah ausgestaltet ist und sich damit aus dem Kreis der gesamten Richterschaft heraushebt.
Frauke Brosius-Gersdorf dürfte allerdings darin zuzustimmen sein, dass künftig im Sinne des Pluralismus alle im Bundestag vertretenen Parteien Richter vorschlagen dürfen sollten (S. 261 ff.). Denn die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollen eigentlich sämtliche gesellschaftlichen Strömungen abbilden. Vom Vorschlagsrecht sind gemäß der Formel 3-3-1-1 bislang die Linke und die AfD ausgeschlossen. Man mag diese Parteien aufgrund unterschiedlich angelegter und quantitativ verteilter extremer Strömungen kritisch bewerten. Doch ist durch die vorhandenen Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz und im Richtergesetz sichergestellt, dass kein solcher von diesen Parteien vorgeschlagener Richterkandidat gewählt werden kann, der nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Ohnehin führen die erforderlichen Vorerfahrungen dazu, dass nur solche Kandidaten in Frage kommen werden, die jene Verfassungstreue bereits in ihrem vorherigen Amt insbesondere als Bundesrichter oder Juraprofessor unter Beweis gestellt haben. Eine Neujustierung der Formel 3-3-1-1 ist aber auch schon deshalb geboten, da die FDP dem aktuellen Bundestag gar nicht mehr angehört und sich zudem die Mehrheitsverhältnisse der anderen Parteien im Verhältnis zueinander stark verschoben haben. Nichts spräche hier gegen eine gesetzliche Regelung des Verteilungsschlüssels für Vorschläge, der sich anhand der Grundsätze zur erfolgten Verhältniswahl zum Bundestag orientiert.
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Heute 11:30 Uhr: Talk - phoenix persönlich
Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf zu Gast bei Jörg Thadeusz
In meinem Buch "Ich bin nicht gewählt worden" prangere ich die Mitbürger an, die mich nicht mögen. Dieses Buch ist nötig, um zu zeigen, dass ohne mich Deutschland verloren ist.
'über den Dingen' steht..., selbst wenn Deutschland jetzt wohl verloren geht... - [...gehen muss!]
PS: auch Ihre (kurzen) Ausführungen zur kritischen Hinterfragung der eventuell zu großen Machtfülle des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Vergleich zum niederländischen Modell sind bezeichnen, mMn.
[Da haben wir ja nocheinmal Glück gehabt... - vermeintlich... 🤔😉]
auf das Phoenix-Interview... - sorry!
🤣👍🏻Genau den Eindruck hat man🤣👍🏻
Gibt es nicht eine wesentlich simplere Erklärung: der seinerzeitige Fraktionschef Jens Spahn unterschätzte den Widerstand in seiner Fraktion wegen der Äußerungen zum Embryonenschutz und zur Leihmutterschaft? Dass er mit politischen Grundüberzeugungen wenig anfangen kann, hat sein aktueller Sardinienurlaub erneut unter Beweis gestellt. Dass die nicht nominierte Richterin dazu nun eine Rechtfertigungsschrift verfasst und das Dauer-Abo von Karl Lauterbach bei Markus Lanz übernommen hat, ist einigermaßen skurril.
was ihr Ehemann seit ihrer Nichtwahl mitgemacht haben muss. Wenn ein Kleinkind sein Eis nicht bekommen hat, hört es irgendwann auf zu quengeln.
Richtig, manchmal gibt es auf einfache Fragen einfache Erklärungen. Die Fraktion der CDU ist ausnahmsweise mal ihrem Gewissen und ihren Grundüberzeugungen gefolgt. Unerhört. Das war man von diesem Laden rückgratloser Parteigänger gar nicht mehr gewohnt. Und dass Vollblutopportunist Jens Spahn sowas nicht mal auf dem Radar hatte, überrascht im Nachgang (Leihmutterschaft, Sardinienurlaub) auch nicht mehr.
Es würde einen arg verwundern, sollten die hadernden Anklagen der Dame auf große Resonanz stoßen. Eher ein weiterer Ladenhüter im Buchhandel. Aller PR zum Trotz.
Ich halte einen politisch neutralen Richterwahlausschuss mit Ersatzleute bestehend aus Rechtsprofessoren, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten für das Beste. Sollte jemand der Prüfer einen Bewerber persönlich mehr als nur über Fachtagungen kennen, sollte er sich für befangen erklären und ein Ersatz benannt werden. Vor diesen Ausschuss sollten die Bewerber Rede und Antwort stehen und danach sollen die Wahlstimmen des Ausschusses entscheiden. Die Politik hat meines Erachtens da nichts verloren. Warum erklärt sich von selbst, wenn man die bisherigen Wahlprozedere anschaut. Voraussetzung für Bewerber sollten sein, keine Parteimitgliedschaft und einwandfreien Lebenslauf, sowie natürlich die entsprechende fachliche Expertise. Jedenfalls gehört dieser Richterwahlausschuß komplett heraus aus dem politischen System in neutrale und nur ihrem Gewissen verpflichtende Hände. Und was diese Frau Berosius-Gersdorf anbetrifft stelle ich fest, die will vor allem für ihr Buch Werbung machen.
"neutrale und nur ihrem Gewissen verpflichtende Hände." -- gibt's soetwas heute überhaupt noch...?
Ein Verfassungsrichter übt ein hochpolitisches Amt aus. Ich kann nur davor warnen, die Justiz als geschlossenes System zu behandeln, das sich wie der Papst mit seinen Kardinälen aus sich selbst heraus erneuert und keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Italien und Israel haben solche Systeme. Dadurch kann die Justiz ein Eigenleben entwickeln und sich fundamental gegen Änderungen stellen, die das Volk durch Wahlen zum Ausdruck bringt. Es wird daher darauf hinauslaufen, die Verfassungsrichter durch ein politisches Gremium zu bestimmen. Und um es vorweg zu sagen: Da gibt es keine gute Lösung. Immer werden unterschiedliche politische Kräfte bemüht sein, ihre Kandidaten ans Gericht zu befördern, damit sie in ihrem Sinne entscheiden, wenn es darauf ankommt. Daher ist es wichtig, größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen. Daß dadurch renommierte Kandidaten beschädigt werden können, ist unschön, aber gegebenenfalls hinzunehmen. Aber wir müssen wissen, wer da sitzt.
Dass die Richter des BVerfG. nach dem Buchstaben des GG richten & nicht politisch urteilen mag zu Beginn des Gerichtes der Fall gewesen sein. Später wurden durch die Richter die Urteile „dem Zeitgeist“ und damit einer (vermeintl.?) politischen Veränderung angepasst.
Prof. Voßkuhle hat das in seinem als „Foyergespräch“ bezeichneten Interview recht deutlich zur Sprache gebracht. Merkel hat mit der „Inthronisation“ des Herrn Harbarth die „Politisierung“ vervollständigt. Infolgedessen gab es Urteile wie das „Klimaurteil“ (ein Beschluss ohne Verhandlung!), die Corona-Urteile & andere mit Einfluss auf die politische Ausrichtung, die auch den Souverän in seinem Einfluss beschränken.
Heute wird das Gericht durch das Klagerecht der „Zivilgesellschaften“ und der Möglichkeit das GG sehr weit „auszulegen“ auch instrumentalisiert. Das ist etwas anderes als auf Gesetzesbasis zu entscheiden. Damit nimmt das Gericht mehr Einfluss auf die Politik, als ihm von den „Urvätern“ zugeschrieben wurde.
sollte man nicht frühestens dann schreiben, wenn man etwas geleistet hat. Alleine der missionarische Eifer dieser Person und die nicht-ausgeräumten Zweifel ihrer wissenschaftlichen Qualifikation disqualifizieren sie. Das hat mit rechts oder links nichts zu tun.
ist subjektiv für mich die vieel größere Gefahr..., unter der als sicher geltenden Annahme dass diese Frau streng zum linksgrünwoken Lager zu zählen ist.
Zweifel an der wissenschaftlichen Qualifikation können ggf. durch Richterkollegen ausgeglichen werden, wenn sie nicht Vorsitzende eines Senats ist/wäre, oder mit der Zeit abgebaut werden -- ein linksgrünwoke missionarische Grundeinstellung aber nicht, die bleibt... ... 🤔
Zum Thema "Bundesverfassungsgericht". Als Nichtjurist kann ich mir als Normalbürger kein Urteil über das BVG als im Grundgesetz Abschnitt IX(Artikel 92 bis 94 GG) sowie in Artikel 21 verankertes unabhängiges Verfassungsorgan erlauben. Sehr wohl aber darf der Bürger die Überzeugung vertreten, dass Richter des höchsten Gerichts der BRD nicht durch Politiker bestimmt werden sollten! Diese Methode ist nicht vereinbar mit der bedingungslosen Unabhängigkeit eines Bundesrichters in der Ausübung seines nur gegenüber dem Grundgesetz verantwortlichen Tätigkeit. Der gravierende Nachteil der derzeit angewandten Methode zeigte sich markant in der von Merkel inthronisierten Person Stephan Harbarth, ehemaliger Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion! Am 30.06.2021 während der Pandemie gab es ein gemeinsames Abendessen zwischen Richtern des BVG unter Ltg. von Harbarth und Merkel in Begleitung von mehreren Bundesministern im Kanzleramt kurz vor Entscheidungen zu Themen "Corona-Bundesnotbremse"!
obersten europäischen Gerichte haben eine zu große Macht. Da sitzen dann ein paar Richter, heben Entscheidungen gewählter Parlamente auf und installieren eine Ordnung eigener Vorstellungen. Achtmal Brosius-G in einem Senat des BVerfG. Was wir da wohl für schöne Entscheidungen bekommen würden. Es muß der Politik möglich sein das letzte Wort zu haben. Sonst können wir uns die Wahlen sparen und fragen gleich das Gericht.
...interessanter Gedanke - ernstlich.
Wichtig wäre wohl dass überhaupt erst einmal eine ergebnisoffene ehrliche öffentliche Diskussion zu diesem Thema zustande kommt... ... -- aber genau damit hat es Linksgrünwoke von "unsere Demokratie" ja nun gerade nicht so dolle..., insbesondere wenn Gefahr besteht an 'durch die Instanzen gewandertem Einfluss ggf. zu verlieren'... ... 🤔
Demokratie ist eben nicht gleich "unsere Demokratie", wie wir mittlerweile zweifelsfrei wissen.
Man kommt nicht umhin festzustellen , dass der nicht gewählten Kandidatin grundsätzliches Verständnis für demokratische Vorgänge fehlt. Dabei spielt es in diesem Zusammenhang keine Rolle ob das Verfahren zur Richterwahl sinnvoll ist oder nicht.
Es ist das demokratische Prinzip schlechthin, dass eine Wahl zu haben bedeutet, dass man Kandidaten auch nicht wählen kann. Das wird mittlerweile schon in Grundschulen eingeübt. Dabei ist es auch hier völlig unerheblich, warum man jemanden nicht wählt. Man kann, muss sich nicht rechtfertigen, warum man wie und wen wählt. Schon gar nicht in einer geheimen Wahl. Zudem: wenn das Ergebnis einer Wahl von vornherein feststeht dann ist es keine Wahl, sondern bestenfalls eine Akklamation.
Es lässt tief blicken, wenn man nicht in der Lage ist eine Nichtwahl zu akzeptieren als das, was sie ist und sein muss: eine freie Entscheidung freier Menschen.
Enttäuschung wäre menschlich verständlich, aber nicht dieses verbitterte publizistische Nachtreten.
Zuviel der Ehre für diese Dame.
Wichtiger ist es daraufhinzuweisen, dass bei der Inthronisierung von Harbarth durch M. aus der DDR kein medialer Aufschrei zu hören war. Insofern müssen die demokratischen Regeln einer vertieften Diskussion der Richterwahl den neuen Medien gutgeschrieben werden. Das was unsere Demokraten gerade einschränken/abschaffen wollen, um ihre Kaffeekränzchen im Stillen abhalten zu können, ist eine Wiederbelebung ursprünglicher demokratischer Gepflogenheiten mit auch harten Auseinandersetzungen. Dabei ist keineswegs sicher wer mit seinen Argumenten besser durchdringen kann. Solange ein aufgeklärter Diskurs stattfinden kann ist eine freiheitliche Gesellschaft gegeben, auch wenn sie nicht garantieren kann immer den richtigen Weg erstritten oder gewählt zu haben.
Gut geschrieben...
Die Justiz allgemein und das BVerfG sind als eigenständige Säulen der Demokratie gedacht, unabhängig von der Parlaments- und Parteienwelt. Das BVerfG arbeitet selber seit Jahrzehnten daran politischer zu werden, sollte aber trotzdem eine Institution mit ihrer eigenen Logik bleiben. Gerade um dieses Gegengewicht zum Parteienstaat zu stärken, könnte man vielleicht nach Wegen suchen, die Richter ohne Parteien wählen zu lassen?
Frau Brosius-Gersdorf argumentiert in ihrem Buch relativ unabhängig vom Druck der politischen Lager, aber sie scheint auch das politische BVerfG zu wollen. Sie redet wenig von der Kontrolle der Institutionen, sie konzentriert sich auf politische Werteentscheidungen und scheint es als selbstverständlich anzusehen, dass Verfassung, Recht und BVerfG festlegen, in welchem Rahmen Menschen in D Dinge sehen dürfen und was verboten ist. Mir fehlt die kritische Distanz zu dieser politischen Rolle des BVerfG.
und obendrein eine grottenschlechte Verliererin.Schlimmer noch, eine Egomanin reinsten Wassers. Die Wahl der obersten Richter sollte von den herrschenden politischen Verhältnissen unabhängig sein, auf keinen Fall aber von linken Ideologien beeinflusst.
Die Dame ist eine unangenehme Person, charkterlich geradezu abstoßend. Ein Glück, das sie nicht gewählt wurde.
Vielleicht reicht es sie als gekränkte, hoch narzisstische Person zu kennzeichnen.
Für diesen Posten ist sie ungeeignet, wenn man unterstellt, daß sie es in dem entscheidenden Gremium schafft die Meinungen in ihrem Sinne zu beeinflussen, bzw. auch allmählich zu verändern.
Das unterstreicht eindrucksvoll, daß die Bürger wissen müssen wer in das Amt, das für sie unmittelbar das Alltagsleben bestimmen kann, gewählt wird. Die Wahl muß öffentlich werden!
Weil es sich letztlich über die Entscheidungen eines „gewählten“ Parlaments hinwegsetzten kann.
Deutschland braucht:
1. ein neues Wahlrecht um die Macht der Parteien zu stutzen und damit nur die stärkste Kraft mit den meisten Wählerstimmen, den Regierungsauftrag erhält und dies begrenzt auf maximal 2x 5 Jahre
2. Abschaffung des GG durch eine durch Volkabstimmung bestätigte deutsche Verfassung.
3. Installation eines obersten Gerichts ohne Zugriff auf Politische Entscheidungen. Z.B. wie durch das BVG zum Klimaschutz.
Die Macht des Grün linkes schwarzen Parteien- Blocks muss gebrochen werden, um einen ausgewogenen Diskurs zwischen Regierung & Opposition zuzulassen. Der „Einheitsbrei“ gehört entsorgt, auf den „Müllhaufen der Geschichte“ Das Regieren gegen den Mehrheitswillen des Volkes muss ein Ende haben, auch z.B. mit der Möglichkeit der Volksentscheide. Oder haben die derzeit Regierenden Angst vom Volk ? Ja, würde ich zumindest sagen.
Mit freundlichen Grüßen a d Erf. Rep.
Es gibt zur Zeit zwei Frauen in der Politik, deren äußeres Erscheinungsbild mir ungeachtet dessen, was sie inhaltlich vertreten, besonders gut gefällt: Die eine ist Frau Brosius-Gersdorf und die andere ist... Kaja Kallas.
... haben Sie öfter Alpträume?
...aber eben ist mir noch Julija Mendel eingefallen.
Elif Eralp
