- Wie Brüssel versucht, auf zwei Hochzeiten zu tanzen
Die EU will universalistische Grundsätze verteidigen – und baut zugleich ein Instrumentarium auf, das ohne Gruppenkategorien nicht funktioniert. Warum diese Doppelstrategie scheitern muss, zeigt ihre Anti-Rassismus-Strategie.
Brüssel versteht sich darauf, moralische Imperative in Verwaltung zu übersetzen. Aus einem „Wir müssen handeln“ wird ein Maßnahmenkatalog, aus einem Katalog werden Indikatoren, aus Indikatoren werden Berichtspflichten und Förderkriterien. Das klingt technokratisch, ist aber eine Machtform sui generis: Sie arbeitet nicht primär mit Verboten, sondern mit Verfahren. Genau so liest sich die neue „A Union of Equality: Anti-Racism Strategy 2026–2030“, die die EU-Kommission am 20. Januar 2026 vorgelegt hat.
Offiziell ist das Dokument ein Bekenntnistext. Es beschwört Würde, Gleichheit und Nichtdiskriminierung und formuliert Nulltoleranz gegenüber Rassismus. Damit sprechen die Autoren die europäische Rechtsgemeinschaft an: Grundrechte gelten für alle als Individuen, unabhängig von Herkunft oder Status.
Gleichzeitig beschreibt dieselbe Strategie eine operative Architektur, die Rassismus nicht primär als Rechtsverletzung einzelner Akteure behandelt, sondern als tiefsitzendes Strukturproblem, dem mit Kategorien, Messsystemen und institutionellen Routinen begegnet werden soll. Diese zweite Logik richtet sich an Verwaltungen, Programme, Expertengruppen und Förderlandschaften – an die Apparate, die politische Ziele in Dauerbetrieb überführen. Das Problem liegt nicht im Ziel, sondern in der Methode: Die EU will universalistische Grundsätze verteidigen – und baut zugleich ein Instrumentarium auf, das ohne Gruppenkategorien und Systemdiagnosen nicht funktioniert.
Vom Ausnahmejahr zum Verwaltungsmodus
Dass die Kommission diese Linie fortsetzt, ist kein Zufall. Die neue Strategie knüpft ausdrücklich an den Anti-Rassismus-Aktionsplan 2020–2025 an, den sie selbst als „bahnbrechend“ bezeichnet. 2020 – im Kontext von George Floyd und der globalen Black-Lives-Matter-Mobilisierung – wurde von der Kommission als moralischer Wendepunkt markiert. Aus diesem öffentlichen Druck ist inzwischen ein Verwaltungsmodus geworden, der nicht mehr Ausnahme, sondern Routine ist.
Politisch verantwortet wird die Strategie von Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für „Preparedness and Crisis Management“ und „Equality“. Schon diese Portfolio-Kombination ist aufschlussreich: Gleichstellung erscheint nicht als punktuelle Rechtsdurchsetzung, sondern als dauerhaftes Steuerungs- und Resilienzthema – als etwas, das permanent gemanagt werden muss.
Das operative Arsenal
Entscheidend sind nicht die Zielformeln, sondern die Werkzeuge. Im Zentrum steht „struktureller Rassismus“ als Leitdiagnose, begleitet von einem expliziten intersektionalen Ansatz. Die Kommission kündigt an, die Entwicklung EU-weit anschlussfähiger Arbeitsdefinitionen zu erleichtern, fordert den Ausbau von Gleichstellungsdaten und deren Aufschlüsselung, setzt auf Monitoring und Halbzeitüberprüfung und beschreibt Trainings- und Sensibilisierungslogiken – von „unbewusster Voreingenommenheit“ bis hin zu „Mikroaggressionen“. Flankiert wird das durch die Stärkung von Gleichstellungsstellen sowie durch Förder- und Konditionalitätsmechanismen, die aus Programmatik faktische Verbindlichkeit machen.
Das ist der Kern des Umbaus: Rassismus wird nicht mehr primär als Rechtsverstoß Einzelner verstanden, sondern als institutionelles Muster, das sich in statistischen Ergebnissen niederschlägt. Wo aber Muster gemessen werden sollen, werden Kategorien, Daten und Nachsteuerung unvermeidbar.
Wie die Kommission Verbindlichkeit schafft
Formell ist die Strategie keine Verordnung, keine Richtlinie, kein unmittelbar bindender Rechtsakt. Ihre Wirkung entsteht anders: über Standardsetzung, Monitoring, Definitionsarbeit und Förderlogik. Die Kommission kalkuliert für die kommende Förderperiode 2028–2034 allein für Demokratie, Gleichstellung und Bürgerrechte mit über 3,6 Milliarden Euro im Rahmen des AgoraEU-Programms. Wer Förderlinien in dieser Weise ausbaut, schafft nicht nur Projekte, sondern verstetigt eine immer wachsende Infrastruktur von Antragstellung, Beratung, Evaluation und Professionalisierung.
Hinzu kommen die für die EU charakteristischen Konditionalitätsmechanismen: Die Kommission verknüpft Fördermittel mit Grundrechtsstandards – wer EU-Gelder empfangen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das ist der typische EU-Hebel: Die Strategie ist politisch „weich“, kann aber über Nachweispflichten und Förderbedingungen „hart“ werden.
Kritik von zwei Seiten
Gerade diese Doppelanlage erzeugt Kritik von zwei Seiten, die in ihrer Diagnose auffällig übereinstimmt. Skeptische Beobachter sehen in ausgeweiteten Definitionen, Datenregimen und Trainingsarchitektur eine problematische Verschiebung: weg vom Primat individueller Rechtsgleichheit, hin zur Verwaltung und Korrektur von Gruppenunterschieden.
Auf der anderen Seite kritisieren Aktivisten nicht das Zuviel, sondern das Zuwenig: Die Strategie bleibe zu unverbindlich, zu wenig konsequent intersektional und zu zurückhaltend bei strukturell wirksamen Themen wie Polizeiarbeit, Sicherheitspolitik und Migration. Selbst Befürworter bemängeln fehlende Durchsetzungskraft.
Beide Kritiken sind plausibel, weil die Kommission in einem Korridor feststeckt: Sie muss eine grundrechtliche Universal-Sprache bedienen und zugleich ein Instrumentarium ausbauen, das zwangsläufig kategorial arbeitet – und damit permanent Angriffsflächen produziert.
Das post-progressive Klima
Diese Spannung fällt in ein verändertes Klima, das der Politikwissenschaftler Eric Kaufmann, Professor an der University of Buckingham, als Ende der progressiven Ära beschrieben hat. In einem Kommentar für das Wall Street Journal (Mai 2025) diagnostiziert Kaufmann den Zusammenbruch einer 60-jährigen kulturellen Dominanz: Die automatische Übersetzung jedes moralischen Impulses in institutionelle Programme – von Affirmative Action über Trainings bis zu DEI-Standards – habe ihre Überzeugungskraft verloren.
Gerade deshalb wirkt Brüssels Linie wie ein Festhalten am Koordinatensystem von 2020. Die Kommission betont demonstrativ Kontinuität: Statt zurückzurudern, will sie bei Inklusion und Diversität nachlegen – Ausbau statt Rückbau. Das ist politisch riskant. Je stärker die gesellschaftliche Debatte polarisiert, desto schwieriger wird es, eine Strategie durchzuhalten, die zugleich beruhigen und erweitern will.
Der strukturelle Selbstwiderspruch
Ob einzelne Maßnahmen sinnvoll sind, ist weniger entscheidend als die Logik der Übersetzung: Universalistische Grundrechte sind als Normen abstrakt und allgemein; Verwaltung hingegen braucht Kategorien, Operationalisierung, Messbarkeit, Zuständigkeiten. Je stärker die Kommission auf Daten, Definitionen und Standards setzt, desto mehr verschiebt sich die Praxis von Rechtsgleichheit hin zu einem identitätsbezogenen Gleichstellungsmanagement.
Damit entsteht ein Selbstwiderspruch, der nicht durch „bessere Kommunikation“ zu lösen ist. Die Strategie bleibt politisch instabil, weil sie zwei Erwartungshorizonte gleichzeitig bedienen muss: den der Rechtsgemeinschaft und den des Steuerungsapparats. Der eine verlangt, dass Kategorien im Recht nicht zur zentralen Ordnungslogik werden. Der andere funktioniert ohne Kategorien nicht.
Brüssel versucht, auf zwei Hochzeiten zu tanzen. Genau das wird – in einem Klima, in dem der Ruf nach immer neuen Gleichstellungsapparaten nicht mehr automatisch Mehrheiten findet und zugleich Aktivisten nach noch mehr Konsequenz verlangen – kaum durchzuhalten sein. Die Doppelstrategie untergräbt sich selbst.
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Ich sehe es anders als der Artikel. Ja, es gibt auch den im Artikel benannten Aspekt, und der ist auch ärgerlich. Kritischer für mich ist aber das Ziel selber von (scharf formuliert) universellen Grundrechten, Gleichstellung, Menschenrechen etc.
In der heutigen EU, dem, was unser Verfassungsgericht über Jahrzehnte entwickelt hat (Werteorientierung statt demokr. Normenkontrolle), dem was politische Mehrheiten in der EU vertreten, schwingt ein normatives Menschen- und Gesellschaftsbild mit, das durchzusetzen ist, weil es für alle heutigen und zukünftigen Menschen DIE Grundlage sein soll, weil man den Menschen so sieht.
Für mich sind Menschenrechte Leitplanken, die man nicht übertreten sollte (auch die sind eine Norm, nicht dem Menschen per Evolution ohne Widersprüche innewohnend), die aber immer noch einen riesigen Raum der Offenheit belassen, in dem nur schwer verträgliche Gegensätze nebeneinander existieren. Verschiedenste Richtungen, in die Menschen und Gesellschaften gehen können.
Real existierende Gegensätze in "Zielformeln/Werten" von Menschen und Gesellschaften, die global sinnvolle Abgrenzungen in "Wir und Die" und innerhalb der Gesellschaft die Fähigkeit für Politik bräuchten, werden versucht in absolute Normen zu pressen. Die Verwaltungsakte sind dann nur die Werkzeuge, die eine fehlende Bereitschaft Menschen politisch zu begegnen durch absolute, unverhandelbare Vorgaben ersetzen sollen.
Mensch und Gesellschaft werden nicht als offen anerkannt, es gibt nichts zu diskutieren. Es gibt Normen wie Menschenrechte und Gleichheit und die regeln bis in persönliche Beziehungen und Detailfragen, wer sagen darf und soll und wer zuzuhören hat.
Dahinter steht auch eine Hybris der EU und politischer Mehrheiten und es reicht als Rechtfertigung nicht klare Diskriminierungsfälle aufzuzählen. Manche davon wären, wie der Artikel sagt, Rechtsverletzungen Einzelner. Viele sind Grundprobleme von Gesellschaften, weil diese eben offen und nicht genormt sind.
Ich habe auch nichts prinzipiell gegen Maximen, die sich Gesellschaften geben, und diese sind notwendig immer abstrakte Formeln, aber kontingent, wissen die Leute, was zu tun ist, und welchen fortlaufenden Entwicklungsprozess man mitzugehen hat.
Das kann ein Vaterland, Kaiser, verschiedene Götter, Flaggen, alles mögliche, auch Grundrechte, Verfassungen oder sonstiges sein. Alles ok, es sind erstmal nur Symbole, und die brauchen wir. Nichts dagegen.
Die Inhalte sind immer offen, nicht beliebig, aber offen. Jeder Versuch den Menschen in drei Grundrechtsartikel zu pressen, egal welche, ist prinzipiell falsch. Daher hat sich beim BVerfG (und EU, pol. Mehrheiten) auch die Lesart durchgesetzt, dass der (als heilig gedachte) Geist der Grundrechte immer aktuell interpretiert werden muss. Das BVerfG wird dann zu einem obersten religiösen Wächterrat. Auch ok, aber wenn man das zu weit treibt, wird es an der Offenheit des Menschen scheitern.
Sorry, wenn ich wieder spamme. Diese Themen sind für mich zentral, und wir diskutieren zu wenig politisch, glauben mit Grundrechten und EU-Verordnungen alles gesagt zu haben.
Also: eines der gesellschaftlichen Themen: Menschen haben Gruppenzugehörigkeiten. Wenn ich das Gefühl habe, dass Chefs, Richter, Polizisten zur Gruppe A gehören, ich zu B, schleicht sich Misstrauen ein. Deswegen hat man in der alten BRD auf Proporz zwischen ev und kath und vielen anderen Kategorien geachtet, um das auszutarieren. Wir haben jetzt Großfamilien gegen Kernfamilien, verschiedene Islamgruppen, nationale Gruppen, Hautfarben, alles mögliche Neue. Per EU-Verordnung muss das alles austariert werden (islamische, schwarze etc. Polizisten, Richter), bei sovielen Gruppen schon herausfordernd, auch definierend, wer Gruppe ist. Auch verändert das die Gruppen, so wie zB ev, kath oder FFF irgendwann austauschbar wurde.
Das ist alles sehr komplex und die EU verordnet die Norm. Ich halte das für zu weltfremd.
Wie dieser EU-Rassismus-Exorzismus enden wird, ist aktuell bereits in den USA zu besichtigen. Sieht sich die EU-Bürokratie dadurch zur Selbstreflexion veranlasst ? Mitnichten . Früher passte die Rüstungsindustrie nicht ins EU-Weltbild und wurde im Finanzsektor geächtet. Heute geht es der Kommissionspräsidentin, die früher bei der Bundeswehr ein "Haltungsproblem" sah, bei der Aufrüstung nicht schnell genug. Das von ihr zu vertretende Brüsseler Haltungsproblem im Bezug auf die Realität ist wesentlich gravierender.
diese gaga-Ressortbenennung belegt, wie weit die EU sich entfernt hat von ihre ursprüglichen Zweck. "Preparedness and crisis management"! Das kommt dabei heraus, wenn jedes Land Anspruch daruf hat, einen Kommissar zu stellen. UUNd wenn man dann noch weiß, daß jeder Komissar mindestesn 4 Vorschläge machen muss für neue Richtlinien, wundert einen garnichst mehr. Schut man sich dnan noch das Personaltableau an , das speziell die Anliegen der Diversity, Equity
wenn ich auf das Ende sehe. Schon die völlige gaga-Benennung dieses Ressorts- Preparedness!- die mit den Aufaben der EU rein garnichst mehr zu tun hat, schreit nach einer Gegenbewegung, vor der es mir als schn äußerlich erkennbarem "geschenktem Menschen" Angst und bange wäre. Schaut man sich das "Treibermilieu" für diesen Quatsch an, stellt man fest, daß es sich um eine Frucht der Entwicklung handelt, die neuerdings - endlich offen- als Feminisierungsproblem diagnostiziert wird.
als diese Frau noch Verteidigungsministerin war wollte sie Panzer schwangerengerecht machen, Panzer! Das ist soooo absurd, muss m.E. nicht näher erläutert werden.
Aus dem wir bauen Bürokratie ab ist wir bauen massiv Bürokratie zu in Brüssel geworden.
Alles kein Problem, die Wirtschaft wird weiter ins nicht europäische Ausland verlagern und die kommenden Wahlen werden wieder Menschen mit Verstand in die Parlamente spülen, der Leidensdruck wird die Menschen dazu veranlassen. Die Chancen das die EU das übersteht sind gering. Eine Folgeorganisation kann dann wieder den gesunden Menschenverstand benutzen.
Was aus den abgehalfterten Europazerstörern wird ist die Frage, wahrscheinlich sind sie genau deshalb im Moment so rigeros unterwegs. Sie sind sich des Risikos bewusst.
bisher nicht gelöst, um so lieber befasst man sich mit Moral und Ethik und wird hier ebenso wenig leisten. Noch mehr skurrile Gesetze, deren Umsetzung und Kontrolle die Bürokratie noch mehr aufbläht. Öl ins Feuer derjenigen, die nicht glauben, dass Brüssel europäische Probleme lösen, Europa stärken könnte.
Nach dem Peter-Prinzip wird jeder solange befördert, bis er den Punkt/Posten seiner absoluten Unfähigkeit erreicht hat.
Dies meinte man geschafft zu haben mit dem Posten Verteidigungsministerium.
Aber, wie figura zeigt: schlimmer geht immer!
Diskriminierung ist leider keine vereinzelte Rechtsverletzung. Es ist wirklich vielfach nachgewiesen, dass Angehörige bestimmter Gruppen regelhaft schlechtere Chancen haben als andere. So gibt es einen Versuch, bei dem inhaltlich identische Lebensläufe mit deutsch klingendem und mit türkisch klingenden Namen an Arbeitgeber verschickt wurden. Letztere erhielten deutlich seltener eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als erstere. In den USA gibt es ähnliche Versuche mit Weißen und Schwarzen, bei denen selbst schwarze Personaler die Weißen als kompetenter einstuften. Das kann man durchaus als strukturelle Benachteiligung sehen. Gerade wenn wir von der universellen Gleichheit aller Menschen ausgehen, stellt sich doch die Frage, wie wir mit diesem Faktum umgehen. Ob man dabei zu institutionellen Regeln greifen sollte, weiß ich nicht, aber ohne Veränderung unserer präreflexiven Vorurteile wird es bei der formalen Gleichheit bei faktischer Benachteiligung bleiben.
