Wolken über der Reichstagskuppel
Wolken sind über der Kuppel des Reichstags zu sehen / picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Wie § 188 StGB den demokratischen Streit kriminalisiert - Der Staat gegen die Bürger

CDU-Fraktionschef Jens Spahn will § 188 StGB abschaffen, der strengere Strafen vorsieht, wenn es um Beleidigung von Politikern geht. Eine gute Idee. Das Sonderstrafrecht für Politiker ist ein Fremdkörper im demokratischen Verfassungsstaat und muss ersatzlos gestrichen werden.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Das Strafrecht schützt Politiker, die im öffentlichen Leben stehen, stärker als einfache Bürger gegen Angriffe auf ihre Ehre. § 188 StGB droht besonders hohe Strafen an, wenn – wie es im Gesetz heißt – „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdungen ausgesetzt ist. Der Gesetzgeber hat diese Norm 2021 deutlich verschärft. Er hat das angesichts zunehmender Kritik an der Politik für notwendig gehalten. 

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Hans | Do., 22. Januar 2026 - 11:32

Joana Cotar hat das „Geschäftsmodell“ der NGOs in der Welt Sendung „Meinungsfreiheit“ am Dienstag gut beschrieben. Der Politiker muss nur noch unterschreiben, sogar der Anzeigetext ist fertig formuliert. Ist das noch „Zivilgesellschaft“ oder Geschäft?

Johannes | Do., 22. Januar 2026 - 11:46

Wieso beißt sich dieser §188 nicht mit unseren Grundrechten, Gleichheitsprinzip?

Wie konnte in der demokratierettenden Ampelkoalition davor dieser Artikel noch verschärft werden (ideologisch von welcher Partei?)??

Wieso will ausgerechnet Spahn diesen Paragraphen abschaffen?

Wie konnten nicht-Regierungs-Organisationen ausgerechnet einen Spitzelmachtapparat mit staatlichen Geldern ausbauen?

So viele Fragen... Vielleicht hatte genau das Vance in München angesprochen...

Der Wahnsinn, dass Bindeglieder zwischen Staat und Bürger schon immer fehlten und jetzt mit Steuergeldern vom Staat zum Bürger hin (anstatt umgekehrt) zum Einschüchtern und Kontrollieren gebaut werden. Grässlich.. Ich kann nur noch jeden Steuerhinterzieher verstehen.

Maria Arenz | Do., 22. Januar 2026 - 12:14

Die Strafen für Majestätsbeleidigung zu Zeiten, als überall noch echte Majestäten regierten, waren drakonisch. (Vierteilen!) Das System hatte aber den Vorteil, daß es immer nur einen gab, dessen Ehre so geschützt wurde. Und der hatte vom damaligen Staatsvertändnis her auch eine Funktion, die den besonderen Schutz seiner Würde unabdingbar machte. Wenn man sich aber anschaut, was für Hanswurste und Gänseliesl in unseren Zeiten völlig degenenerierter Auswahlprozese in Positionen kommen, in denen ihr politisches Wirken angeblich gegen Kritik geschützt werden muss, wird klar, daß dieser Paragraph ersatzlos entfallen muss. Mindestens aber müsstendie Justizminister die Staatsanwaltschften anweisen, besonders zu prüfen, ob und wieso das Tatbestandsmerkmal "geeignet, das politische Wirken erheblich zu erschweren" gegeben ist. Bei Posts von Rentnern, Erzieherinnen und Bauunternehmern wird dieses Tatbestandsmerkmal doch einfach nur pauschal unterstellt und ist in Wahrheit nie gegeben.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 22. Januar 2026 - 12:58

werden zudem durch ihre Immunität vor dem Strafrecht geschützt.
Andererseits sollen auch tätliche Angriffe auf Politiker stark zugenommen haben.
Da könnte man immerhin fragen, "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus"?
Nehmen wir die Migration, die ich in verantwortlichem Umfang für richtig und wichtig halte, aber nicht als "moralischen Imperativ" gegenüber denen als vlt. nicht fähig Erachteten.
Imperative bei Kant, ohne das, was Vernunft im Ganzen ausmacht, gibt es meines Erachtens nicht in seinem Denken.
Wir könnten dann auch schwerlich einen demokratischen Souverän denken.
Gesetzt, der Autor gibt Herrn Spahn korrekt wieder, so kann man wohl erwarten, dass Wählern nicht zu leicht unterstellt werden dürfe, sie seien nicht geeignet als Staatsbürger.
Eine Beweispflicht muss dann beim Staat liegen und kostenlos für Bürger be-klagt werden können.
Kein Geld oder fehlende Rechtsschutzversicherungen dürfen nicht ausschlaggebend sein.
KRITIK muss "Königsrecht" bleiben.

dass Kant meiner Erinnerung nach Frauen nicht einmal zu seiner Zeit der Freundschaft für fähig erachtete, vielleicht auch nicht der Vernunft?
Willkür war ihm sicher in jeder Kategorie und auf jeder gesellschaftlichen Ebene zuwider.
Das Internet bietet aber wohl ausreichend Raum, sich einfach mal "auszukotzen".
Da man dem nur schwer widersprechen kann, es ist einfach zuviel, kann man sich in der Konsequenz auf das beschränken, das mir auch ab und an passiert.
Ich werde gelöscht, schlicht und ergreifend und ich bin dankbar dafür.
Ein Widerspruch dagegen muss in der Beweislast bei mir liegen.
Das ist so schön bei standard.at-online, war m.E. einmal etwas heftig bei zeit-online, aber ich bleibe dabei.
DANKE, dass ich überprüft und gegebenenfalls gelöscht werde.
Strafrecht sollte nur in schweren Fällen greifen.

Heidemarie Heim | Do., 22. Januar 2026 - 14:46

Not bed and breakfast, sondern laut Untertanen Index 2026 Kürzel für "Bürgerpflicht&Bademantel!" Laut human freedom sollen wir hinter den ewigen Spitzenreitern der Hitliste Schweiz, Dänemark und Neuseeland zwischen Platz 14-16 bewegen. Was sich m.E. mit den im Artikel erwähnten 46% Staatsgläubigen,denen wahrscheinlich die so nebenbei initiierte Verschärfung des 188 entgangen ist, wohl alsbald erledigen wird was die Rangfolge z.B. noch ein Platz vor den USA angeht.Und wie unser geschätzter Herr Traub, werfe ich die Frage in den Raum:"Karlsruhe, wo bist du?
Ach herrje, keine Befugnis?Okay!Dann ist es wohl Zeit für den Erwerb eines neuen Bekleidungsstücks "Modell Untertan";). Man gönnt sich ja sonst nichts.
Ach ja, da fällt mir ein, was kostet mich als nicht politisch involvierte Person ein "Hu...s..n"?
MfG

Erich Becker | Do., 22. Januar 2026 - 19:30

Kritik an den Mächtigen ist ein elementares Grundrecht in einem Staat, der sich als "demokratisch" definiert. Sie findet dort ihre Grenzen, wo deutlich und zweifelsfrei gegen den Grundsatz "die Würde des Menschen ist unantastbar" verstoßen wird. Aber leider funktioniert, die in einer Demokratie substanzielle Gewaltenteilung nicht: Staatsanwälte sind durch die Justizminister in ihrer Eigenständigkeit eingeschränkt, weil sie weisungsabhängig sind. Dies sollte gesetzlich geändert und der § 188 abgeschafft werden! Im Zusammenspiel mit den denunziatorischen NGOs sind sie einer von mehreren Totengräbern der Demokratie.

IngoFrank | Do., 22. Januar 2026 - 22:04

Wird nicht passieren. Das Scheitert schon in der CDU an den Merkelianern u.a. Gunther und an der Antifa der SPD und den verbeamteten Staatsdienern,die 68 mit der RAF sympathisierten.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Ernst-Günther Konrad | Fr., 23. Januar 2026 - 12:29

aber ich glaube es erst, wenn der Paragraf tatsächlich abgeschafft worden ist. Ich behaupte mal alles reine Wahlkampfrhetorik. Diese Forderung ruht einzig und allein auf dem Umstand, dass dieses Jahr in mehreren Bundesländern Wahlen sind. Warum hat die UNION nicht bereits noch zu ihrer Amtszeit diese Rechtsvorschrift abgeschafft? Inzwischen haben ja einige Gerichte Betroffene frei gesprochen. Doch, und das muss auch erwähnt werden, einige kämpfen noch mit der Berufung oder mussten aufgeben, weil ihnen das Geld zur Gegenwehr fehlt. Spahn ist ein Lügner, wie sein Chef auch und nein, ich verzeihe diesem Menschen nichts.