Mehrere Polizisten bei Nacht an abgesperrtem Tatort, Blaulicht, keine Personen erkennbar, Foto.
Unter den Ausreisepflichtigen befanden sich auch zwei Banden, die sich noch vor ein paar Tagen eine Schießerei in Köln-Mülheim geliefert haben: Polizei und Rettungskräfte stehen am Tatort / picture alliance/dpa | Daniel Evers

Wenn Behörden Politik machen - Kölner Rechtsstaats-Skandal um die „Coesfeld-Liste“

Die Stadt Köln hat die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen aktiv verhindert. Eine Verwaltung darf keine eigene politische Agenda verfolgen. Wenn rechtskräftige Entscheidungen je nach Kommune unterschiedlich umgesetzt werden, geht es längst nicht mehr nur um Migration.

Autoreninfo

Maria Westphal, geboren 1984 in Recklinghausen, arbeitet als Oberstudienrätin an einem Kölner Berufskolleg und unterrichtet dort Deutsch, Sport und Politik. Die FDP-Politikerin trat 2025 als Kölner Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl an, heute ist sie Vorsitzende des FDP-Kreisverbands Köln sowie Mitglied im Landesvorstand der FDP NRW sowie im Bundesvorstand der FDP. 

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Von Zeit zu Zeit gibt es Vorgänge, die weit über ihren eigentlichen Gegenstand hinausweisen. Der Skandal um die sogenannte „Coesfeld-Liste“, der in diesen Tagen die Stadt Köln erschüttert, gehört dazu: Sollten sich die bislang veröffentlichten Berichte bestätigen, hat die Stadt Köln Ende 2024 ein Angebot der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld ausgeschlagen, für rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten die erforderlichen Rückreisedokumente zu beschaffen. Nach den bekanntgewordenen internen Unterlagen begründete die Stadt dies damit, die Betroffenen stattdessen beim Erlangen einer dauerhaften Bleibeperspektive unterstützen zu wollen. Ebenso wird berichtet, dass die Dokumentenbeschaffung anschließend nicht selbst weiterverfolgt worden sei. Ob sich sämtliche Vorwürfe im Einzelnen bestätigen, müssen die laufenden Prüfungen ergeben.

Doch bereits der bislang bekannte Sachverhalt wirft grundsätzliche Fragen auf: Kann eine kommunale Behörde demokratisch beschlossene Gesetze faktisch dadurch außer Kraft setzen, dass sie deren Vollzug nicht mit der erforderlichen Konsequenz betreibt? Was passiert dauerhaft mit unserer Demokratie, wenn Gesetze zwar existieren und Gerichte entscheiden, dann aber Behörden den Vollzug nicht oder nicht mit der erforderlichen Konsequenz betreiben?

Gerade beim Vollzug liegt jedoch die eigentliche Bewährungsprobe eines Rechtsstaats. Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Aufenthaltsrecht erhält und vollziehbar ausreisepflichtig wird, hatte einen Anspruch auf ein faires Verfahren und hat dies bereits erhalten. Nun hat ebenso der Staat die Pflicht, rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich auch durchzusetzen. Denn sonst verliert das gesamte Verfahren seine Legitimation.

Verwaltung darf keine eigene Politik betreiben

Der Bürger fragt sich nämlich sonst zu Recht, wozu jahrelange Verwaltungsverfahren, Gerichtsentscheidungen und rechtskräftige Bescheide denn überhaupt führen, wenn sie am Ende folgenlos bleiben. Die Frage tangiert demnach nicht nur das Ringen um den Umgang mit Migration, sondern mindestens genauso sehr die grundsätzliche Frage ob der Funktionalität unseres Staates.

Denn: Verwaltung darf keine eigene Politik betreiben. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet die Mitarbeitenden in den Verwaltungsbehörden an Recht und Gesetz. Eine eigene politische Agenda zu verfolgen und gesetzliche Folgen nicht umzusetzen, gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Die Berichte über den Kölner Vorgang wiegen noch schwerer, weil unter den Ausreisepflichtigen unter anderem zwei Familienbanden befanden, die sich noch vor ein paar Tagen eine wilde Schießerei in Köln-Mülheim geliefert haben. Zudem befindet sich ein gewisser Marko M. auf der Liste: Nach den veröffentlichten Recherchen soll seine Familie trotz fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, trotz strafrechtlicher Verurteilungen und trotz einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung in ein Bleiberechtsverfahren aufgenommen worden sein. Zugleich sollen monatliche Sozialleistungen von rund 7500 Euro geflossen sein. Politisch sind die beiden Beispiele deswegen besonders bedeutsam, weil § 25b Aufenthaltsgesetz ausdrücklich vorsieht, dass erhebliche Straftaten gegen die Erteilung eines Bleiberechts sprechen. Der Gesetzgeber wollte ursprünglich bewusst diejenigen privilegieren, die sich nachhaltig integriert und an Recht und Gesetz gehalten haben. In diesem Fall passierte offenbar genau das Gegenteil.

Sollte sich bestätigen, dass ein konkretes Unterstützungsangebot des Landes bewusst nicht genutzt wurde, obwohl es der Vorbereitung möglicher Rückführungen diente, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier die Grenze zwischen gesetzlichem Vollzug und politischer Steuerung verwischt wurde. Eine Ausländerbehörde besitzt eben keine demokratische Legitimation, eigene Migrationspolitik zu gestalten. Ihre Aufgabe besteht darin, das vom Parlament beschlossene Aufenthaltsrecht anzuwenden. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. 

Das strukturelle Problem heißt kommunales Ermessen

Noch interessanter als die Betrachtung von Einzelfällen ist die dahinterliegende Systemfrage. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums entscheiden die Kommunen grundsätzlich selbst darüber, ob sie die Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörden in Anspruch nehmen. Und genau hier liegt die Schwachstelle: Die Durchsetzung von Bundesrecht darf nicht davon abhängen, in welcher Stadt sich jemand aufhält und welche Verwaltung entscheidet.

Ein Rechtsstaat lebt von einheitlicher Rechtsanwendung. Wenn identische gesetzliche Voraussetzungen in unterschiedlichen Kommunen völlig unterschiedlich gehandhabt werden, entsteht zwangsläufig der Eindruck eines politischen Flickenteppichs. Das schadet der Akzeptanz staatlichen Handelns. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat bereits mehrfach gefordert, dass Fragen des Aufenthaltsvollzugs nicht faktisch vom politischen Willen einzelner Kommunen abhängen dürfen. Der aktuelle Vorgang verleiht dieser Forderung neue Aktualität.

Was jetzt geändert werden muss

Der Kölner Fall zeigt, dass das Aufenthaltsrecht strukturell nachgeschärft werden sollte.

Erstens sollte die Zusammenarbeit mit den Zentralen Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gesetzlich verbindlich geregelt werden.

Zweitens sollte eine Kommune die Ablehnung eines solchen Unterstützungsangebots schriftlich und gegenüber der Fachaufsicht mindestens begründen müssen.

Drittens braucht das Land stärkere Eingriffsmöglichkeiten, wenn der Eindruck entsteht, dass gesetzliche Vollzugspflichten systematisch nicht wahrgenommen werden.

Viertens sollte regelmäßig extern überprüft werden, ob vollziehbar ausreisepflichtige Personen tatsächlich nach denselben Maßstäben behandelt werden. 

Die eigentliche Krise ist das schwindende Vertrauen

Der gefährlichste Satz für jede Demokratie lautet: „Der Staat hält sich selbst nicht an seine eigenen Regeln.“ Genau dieses Gefühl entsteht, wenn rechtskräftige Entscheidungen dauerhaft nicht vollzogen werden. Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass jeder alle Entscheidungen gut findet. Er lebt davon, dass jeder darauf vertrauen kann, dass dieselben Regeln für alle gelten. Wer Integration ermöglichen will, braucht einen funktionierenden Rechtsstaat. Wer Humanität verteidigen will, braucht rechtsstaatliche Verfahren. Und wer gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten will, darf nicht zulassen, dass Bürger den Eindruck gewinnen, bei der Umsetzung demokratisch beschlossener Gesetze handele es sich lediglich um unverbindliche Empfehlungen.

Die Stadt Köln und ihr Oberbürgermeister Burmester tun deswegen gut daran, wenn sie den Skandal um die Coesfelder Liste lückenlos aufklärt, personelle Konsequenzen zieht und für die Zukunft einen verbindlichen Umgang mit Ausreisepflichtigen festlegt. Denn es geht um nichts Geringeres als um die Glaubwürdigkeit unseres Staates – und damit um unsere Demokratie.

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Urban Will | Sa., 8. August 2026 - 11:30

Jammergestalten (Wahlausschuß genannt) einem unbescholtenen Menschen das passive Wahlrecht entziehen kann, weil ein vom politischen Gegner dieses Kandidaten gesteuerter „Verfassungsschutz“ irgendwelches Zeug zusammen googelt, bzw. ihn der Mitgliedschaft einer demokratisch legitimierten Partei bezichtigt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine (mit Sicherheit auch linksgrün besetzte) Behörde das Recht nach eigenem Gutdünken auslegen kann.

Und: Werte Dame, Sie und Ihre Partei scheuen sich ja nach wie vor, diesen Sumpf wirklich trockenlegen zu wollen, indem Sie der einzigen Partei, die es auch machen würde, die Zusammenarbeit schon im Voraus aufkündigen.

Leider wird immer wieder ignoriert, dass die Parteien inzwischen nur noch das Bühnenbild darstellen. Hinter den Kulissen herrschen, völlig unabhängig von demokratischen Prozessen, "regierungsferne" Organisationen die Politikern bei "falschen" Entscheidungen sehr viel Stehvermögen abverlangen. Solange der windelweiche Merz diese NGO Protestmasse auf der Strasse scheut ist es der FDP nicht zuzumuten eine Bresche in die Merkel/ Merz-Mauer zu schlagen . Eher noch als die CDU könnte sie dabei untergehen.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 8. August 2026 - 11:34

Ich war in meiner aktiven Zeit durchaus mit dem Ausländerrecht vertraut. Und das was die zuständigen Sachbearbeiter gemacht haben stellt eigentlich eine Straftat an. Und diejenigen, die es angeordnet haben sind Anstifter § 26 StGB. Wenn man nicht sogar von einer kriminellen Vereinigung sprechen kann, wenn mehrere gemeinsam zusammengewirkt haben. Und wird man die verantwortlichen Politiker und Beamte tatsächlich anklagen? Vielleicht ein Bauernopfer werden sie uns präsentieren, aber wirklich im Detail jeden einzelnen Täter ermitteln und anklagen? Bei einer politisch lenkbaren und weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft? Allenfalls werden sie den letzten im Glied dieser Verbrecher "hängen". Und wie immer ein frommer Wunsch, wenn Sie schreiben, was jetzt alles sich ändern muss. Denn ändern wird sich nichts, solange diese Straftäter und Verfassungsfeinde am Ruder sind. .Und der OB soll aufklären? Echt jetzt? Dass der nichts gewusst haben soll glaubt doch nun wirklich niemand oder doch?

Hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit den jetzigen OB Burmester,der Amt und Verwaltung von der 10 regierenden Frau Reker (2015-2025),der Dame mit der Armlänge Abstand;), erst letzten November übernahm.So wie Dobrinth wahrscheinlich erst mal die Hinterlassenschaften einer Frau Faeser wieder vom Kopf auf die Füße stellen musste sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz den dezenten Hinweis,dass es neben dem Hauptfeind der Omas gegen rächts! auch inzwischen linksextremistische und islamistische Kandidaten ihrer Aufmerksamkeit Wert sind;).Die beiden könnten Einem schon fast leid tun;).Und egal ob man nun versucht das Ganze auszusitzen oder angesichts detaillierter Überprüfung u. Aufklärung in 500 Fällen,die m.E. nur die Spitze des Eisbergs darstellen geraume Zeit ins Land gehen wird,war das vor den Wahlen im Osten eine der wirksamsten Steilvorlagen für die AfD,die man sich vorstellen kann.Weswegen Herr Frei heute auch ein striktes Verbot für die CDUler im Osten aussprach bzgl. Zusammengehen!

Helmut W. Hoffmann | Sa., 8. August 2026 - 13:00

Die Verwaltung der Stadt Köln scheint mir die zweitgrößte Kloake nach Berlin zu sein und daß der OB die Angelegenheit aufklären läßt, wird sich erst noch zeigen - (es ist doch nochmals joot gejange).
Die Anregungen, die die Autorin benannt hat, sind zwar gut, wichtig und richtig, jedoch vergebliche Liebesmüh' in diesem unserem Lande...

Karl-Heinz Weiß | Sa., 8. August 2026 - 13:54

Antwort auf von Helmut W. Hoffmann

Nach dem äußerst unrühmlichen Verhalten der Kölner Verwaltung im Zusammenhang mit den Vorfällen auf der „Domplatte" hätte man Besserung erwarten dürfen. Aber es blieb bei Lippenbekenntnissen, und so wird es auch im aktuellen Fall laufen. „Abwiegeln und verharmlosen" ist das Kölner Motto, außer im Karneval.

Walter Bühler | Sa., 8. August 2026 - 15:08

... das Drogen-Problem in Köln auf einen Schlag lösen, indem der Drogen-Handel einfach freigegeben wird.

Dann wird auch sein Handeln irgendwie folgerichtig: Wer den Drogen-Handel erleichtern will, kann doch Drogen-Händler nicht abschieben.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Angelika Sehnert | Sa., 8. August 2026 - 16:18

Die vier Vorschläge mögen gut gemeint sein. Aber wohin ist dieser Staat gekommen, dass von extern überprüft werden muss, ob seine Beamten und Angestellten geltendes Recht umsetzen? Wenn ich das richtig sehe handelt es sich hier um Dienstvergehen, wenn nicht sogar um Straftaten zum Schaden der Kommune, sprich der Steuerzahler.
Schon wieder muss man hier den bemerkenswerten Satz eines Berliner Grünen-Abgeordneten zitieren: „wir haben die gesamte Führung der Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht[….,]und überall ziemlich gute Leute reingebracht“. Gute Leute heißt nicht fachlich gute Leute, sondern Vollstrecker der ideologischen Vorgaben. Das wird in Köln nicht anders sein. Recht und Gesetz bleiben außen vor,wenn sie der Ideologie entgegenstehen.
Man kann einen Staat und eine Gesellschaft auch von innen heraus zerstören. Wenn sich Bürger nicht mehr darauf verlassen können, dass Gesetze unterschiedslos vollzogen werden, dann nähern wir uns einem Willkürstaat.

Sie fragen zurecht liebe Frau Sehnert,wohin kommen wir bzw. wie weit konnte es kommen, dass der gemeine Bürger, welcher zwar im Wissen über "Klüngel" und ähnlich Unappetitlichen doch wenigstens darauf vertrauen konnte, dass auf Recht und Gesetz vereidigte oder einfach nur ihren Vorschriften folgende Beamte und Angestellten des ÖD zu dem sie verpflichtet sind zu tun, nun auch einer externen, unabhängigen Kontrolle bedürfen. Was soll man in die Stellenausschreibung für den Posten reinschreiben? "Krähenflüsterer" gesucht;)!?
Wie denkt die kleine Kassiererin, die mit ihren Steuern ebenfalls diesen mit 7500 € versorgten kriminellen Ausreisepflichtigen finanzierte,welcher widerum von der eigenen Behörde anstatt ausgewiesen zu werden seine Eignung zum wertvollen Mitglied unserer Gesellschaft zu werden sozialpädagogisch begleitet weiterhin unter Beweis darf, der Entscheider,unkündbarer Beamte? sich höchstens eine Disziplinarstrafe einhandelt,während sie wegen eines Pfand-Bons entlassen wird?