- Eine Minderheitsregierung wäre schwierig, aber tragfähig
Eine unionsgeführte Minderheitsregierung wäre kein Risiko für die Stabilität der Republik – sondern ein demokratisches Experiment. Ein solches Regierungsmodell würde den Bundestag wieder stärker zum Ort echter Mehrheitsfindung machen.
Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst der Minderheitsregierung. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, so kann man im Vergleich zu vorherigen deutschen Staaten wie dem Kaiserreich oder der Weimarer Republik sowie anderen europäischen Nachbarn mit Gewissheit sagen, zeichnet sich durch Stabilität aus. Stabilität einerseits der verfassungsrechtlichen Ordnung, andererseits der politischen Wirklichkeit. Beides beeinflusst sich auch gegenseitig. Die Bundesrepublik ist im Jahr ihres 77. Geburtstags, den wir am 23. Mai begehen, auf Bundesebene ein Staat der Koalitionen mit festen Mehrheiten sowie – jedenfalls in den meisten Fällen – der geräuschlosen Gesetzgebung.
Demgegenüber ist vor kurzem die Debatte um die Bildung einer CDU/CSU-Minderheitsregierung erneut entfacht. Cicero berichtete in der Vergangenheit bereits mehrmals über dieses politische Instrument. Die Zurückhaltung Berlins gegenüber der Bildung einer Minderheitsregierung mag historisch erklärbar sein. Doch weder ist Berlin Weimar, noch spricht sich das Grundgesetz klar und eindeutig für eine Koalitionsregierung aus.
Die schwarz-rote Koalition bekommt fast täglich neue Unbeliebtheitswerte attestiert. Die Umfragewerte der Regierungsparteien erreichen indes fast wöchentlich neue Rekordtiefs. Es herrscht Reformstau. Gerade nach den noch anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr, wenn nicht sogar vor der Sommerpause, könnten sich die Fliehkräfte innerhalb der schwarz-roten Koalition noch weiter verstärken. Aus diesem wie aus anderen Gründen könnte es zu einem Koalitionsbruch kommen. In diesem Fall wäre eine Minderheitsregierung, wie ich zeigen möchte, eine durchaus tragfähige Option.
I. Das Grundgesetz kennt keinen Koalitionszwang
Das Grundgesetz weist in Gestalt des Art. 21 Abs. 1 S.1 den Parteien eine zentrale Rolle bei der Meinungs- und Willensbildung des deutschen Volkes zu. So werden Parteien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als „verfassungsrechtlich notwendige Einrichtungen für die politische Willensbildung des Volkes“ betitelt. Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen Parteien auf der einen Seite und Fraktionen auf der anderen. Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit, Fraktionen organisieren die parlamentarische Arbeit im Bundestag.
Diese Unterscheidung ist für die Frage der Minderheitsregierung keine bloß begriffliche Feinheit. Sie zeigt, dass das Grundgesetz die Regierungsbildung nicht vollständig der Logik parteipolitischer Bündnisse unterwirft. Das Grundgesetz verlangt keine Koalition. Es verlangt auch keinen Koalitionsvertrag. Es verlangt zunächst, dass ein Bundeskanzler vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt wird, so der schlichte Wortlaut des Art. 63 Abs. 1 GG. Gewählt ist nach Art. 63 Abs. 2 GG zunächst, wer auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (sog. Kanzlermehrheit) auf sich vereint. Scheitert dies, kann der Bundestag nach Art. 63 Abs. 3 GG binnen 14 Tagen mit der Kanzlermehrheit einen Bundeskanzler wählen. Nach Art. 63 Abs. 2 S.2 GG muss der Gewählte vom Bundespräsidenten ernannt werden. Erst dadurch wird er Bundeskanzler. Außerdem gehören der Bundesregierung nach Art. 62 GG auch die Bundesminister an; diese werden nach Art. 64 Abs. 1 GG auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung geht nicht, wie beispielsweise im präsidentiellen System der USA, ihren Weg über die Legislative.
Ist der Bundeskanzler einmal nach Art. 63 GG gewählt, ist es für den Bundestag ebenso schwierig, ihn wieder abzuwählen. Anders als die Weimarer Reichsverfassung kennt das Grundgesetz nur das konstruktive Misstrauensvotum gegenüber dem Bundeskanzler. Art. 67 Abs. 1 GG lässt die Abwahl des Bundeskanzlers durch das Parlament nur durch die (Neu-) Wahl eines Nachfolgers mit der Kanzlermehrheit zu. Auch kennt Art. 67 GG keine Ausnahme von der Kanzlermehrheit wie etwa Art. 63 Abs. 4 S. 1 GG eine Wahl „im 3. Wahlgang“ mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Art. 40 Abs. 1 S.2 GG normiert die Geschäftsordnungsautonomie des Deutschen Bundestages. Da Ausschüsse nach § 57 Abs. 1 S. 1 GO-BT (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) dem Proporz gemäß § 12 S. 1 GO-BT folgen müssen, würde eine Minderheitsregierung nicht nur ihre Mehrheit im Bundestag selbst verlieren, sondern auch in den einzelnen Ausschüssen. Auch könnten administrative Fragen der Minderheitsregierung Probleme bereiten. § 20 Abs. 1 GO-BT regelt, dass Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages im Ältestenrat vereinbart werden, sofern der Bundestag nicht bereits darüber beschlossen hat oder der Bundestagspräsident hierzu ermächtigt wurde. Dem Ältestenrat kommt damit grundsätzlich eine Befugnis zur Festlegung zu. Diese ist allerdings nicht endgültig zu verstehen, sondern eher als vorbereitender Vorschlag. Denn aus § 20 Abs. 2 und 3 GO-BT folgt, dass das Plenum die Hoheit über seine Tagesordnung wahrt. Eine Minderheitsregierung hätte, sofern keine Einigkeit im Ältestenrat besteht, keine Gewähr für die Steuerung der parlamentarischen Agenda.
Einen weiteren wichtigen Aspekt bildet das Parlamentarische Kontrollgremium, das nach § 2 Abs. 1 PKGrG (Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes) vom Bundestag aus seiner Mitte gewählt; gewählt ist nach § 2 Abs. 3 PKGrG nur, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint. Für eine bereits laufende Wahlperiode relativiert sich dieses Problem allerdings, soweit die Mitglieder des Gremiums bereits gewählt sind. Praktisch bedeutsam würde es vor allem bei Nachbesetzungen oder in einer neuen Wahlperiode. Hier könnte sich wie in der Vergangenheit eine Wahl bestimmter Abgeordneter in das Gremium aus Gründen des Staatswohls ausschließen.
Trotz dieser Hürden für eine Minderheitsregierung fokussiert sich das Grundgesetz sowie die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages stets nur auf Mehrheitserfordernisse, die nicht an das Vorliegen eines zwischen Parteien geschlossenen Koalitionsvertrages geknüpft sind.
II. Das Primat der Sachfrage
Neben den verfassungsrechtlichen wie einfachgesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Bundestag existiert eine größere politische Dimension. Politiker werden nicht müde, ihre eigene politische Prägung mit einem Hinweis auf die Orientierung an der Sachfrage zu kaschieren. Solche Hinweise sind schlicht Blödsinn. Der Versuch, dem politischen Gegner seine politische Prägung als Hindernis auszulegen und dem Parteienwettbewerb zu entfliehen, ist zu offensichtlich. Eine Orientierung an der Sachfrage kann in einem freiheitlich demokratischen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland nur meinen, sich nicht vollständig einer Lösungsfindung auf ein Problem zu verschließen. In manchen Fällen muss es nicht einmal das bedeuten, denn allein die Wahrnehmung einer politischen Frage als Problem ist bereits an die eigene Meinungs- und Willensbildung gekoppelt. Pluralismus und der Aufbau der Bundesrepublik als „Parteienstaat“ bedeuten nicht, dass die Meinungs- und Willensbildung zu einer politischen Frage von vorneherein abgeschlossen ist; sie bedeuten, dass Problemerkennung und Lösungsfindung aus dieser erst resultieren. Weil diese Meinungen höchst unterschiedlich sein können und auch manchmal zu keiner (befriedigenden) Lösung führen, ist der Prozess der Meinungs- und Willensbildung von der Bevölkerung bis hin zum Parlament stets ergebnisoffen. Seine Einschränkung findet er nur durch die Verfassung.
Insofern kann ein Hinweis auf eine Orientierung an der Sachfrage nicht die Erkenntnis einer über der Frage stehenden Wahrheit oder dem Kern der Frage selbst meinen. Vielleicht wird mit solchen Aussagen eher belanglos die Gesprächsoffenheit und die Lösung anhand der Kraft des gesprochenen und geschriebenen Wortes unter Ausschluss gewaltorientierter Lösungen signalisiert. Dann aber wäre eine solche Aussage eher ein Bekenntnis zur Kernfunktion des Staatswesens überhaupt und insofern wenig erkenntnisreich, wenn auch, so scheint es, heute notwendiger denn je.
Eine Minderheitsregierung wäre deshalb reizvoll, weil sie den Konflikt wieder stärker parlamentarisch austragen müsste. Sachorientierung käme dann der Pflicht gleich, politische Positionen an konkreten Fragen zu begründen, Mehrheiten zu suchen und Verantwortung für Zustimmung wie Ablehnung zu übernehmen.
Auf diese Weise würden politische Entscheidungen stärker in den parlamentarischen Raum zurückverlagert und der oft lähmenden regierungsinternen Kompromissbildung, wie wir sie zuletzt erleben mussten, entzogen. Die Opposition wäre nicht mehr nur Beobachterin und Kommentatorin einer meist durch die Regierungsmehrheit abgesicherten Politik. Sie würde selbst Teil des Gestaltungsprozesses. Bei jeder politischen Frage müsste sie, stärker als beim Vorliegen einer gesicherten Koalitionsmehrheit, verantworten, ob sie ein Vorhaben blockiert, ermöglicht oder eigene Alternativen anbietet.
III. Gewaltenteilung und neuer Dualismus
Strukturmerkmal der liberalen Demokratie ist unter anderem die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Sie ist in Art. 20 Abs. 2 S.2 GG normiert. In Politik- und Rechtswissenschaft hat sich für die tatsächliche parlamentarische Kontrolle der Regierung in der Bundesrepublik Deutschland der Begriff des „neuen Dualismus“ herausgebildet. Er beschreibt das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung entsprechend der politischen Praxis besser als die klassische Gewaltenteilungslehre. Ihr Zufolge wird die Regierung durch das Parlament kontrolliert. Legislative kontrolliert Exekutive. In der politischen Praxis der Bundesrepublik geht die Regierung jedoch aus den sie tragenden Parlamentsfraktionen, in der Regel eingebunden in eine Koalition, hervor. Regierung und Parlamentsmehrheit bilden somit eine Handlungseinheit. Das führt dazu, dass die tatsächliche Kontrolle der Regierung nicht vom Parlament als solchem ausgeübt wird, sondern vielmehr von der parlamentarischen Opposition, die meist die Minderheit stellt. Ein neuer Dualismus.
Eine Minderheitsregierung würde dieses Verhältnis neu austarieren. Die tatsächliche Kontrolle der Regierung würde so in die Hände der Mehrheit des Bundestages fallen. Denkbar wäre, dass dann vom Instrument des Zitierrechts des Art. 43 Abs. 1 GG sowie der Einberufung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 Abs. 1 GG mehr und erfolgreicher Gebrauch gemacht würde. Gerade letzteres Kontrollinstrument wollten Grüne und Linke als Teile der Opposition im Bundestag in dieser Legislaturperiode nicht mit Hilfe der AfD anwenden. Aufgrund der unsinnigen Brandmauerpolitik gegenüber der AfD drängten sie stattdessen die in der Regierung befindliche SPD, einem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Maskenaffäre zuzustimmen. Diese lehnte dies jedoch ab. Denn die Pflicht des Bundestages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses besteht nach Art. 44 Abs. 1 GG erst dann, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies beantragt. Über dieses Quorum verfügen Grüne und Linke allein nicht. Die AfD wollte man nicht einbinden, ja, ihre Stimmen nicht einmal in Kauf nehmen. Würde die SPD in die Opposition wechseln, bestünde hingegen neben einer Einbindung der AfD auch die Möglichkeit, das erforderliche Quorum durch ein rot-rot-grünes Bündnis zu erreichen.
IV. Der Bundesrat
Eine wichtige und häufig unterschätzte Rolle im Gesetzgebungsverfahren nimmt der Bundesrat ein. Zwar werden Bundesgesetze nach Art. 77 Abs. 1 S.1 GG vom Bundestag beschlossen; nach ihrer Annahme sind sie jedoch gemäß Art. 77 Abs. 1 S.2 GG unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten. Die Gesetzgebung endet also nicht im Bundestag. Dabei ist zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen zu unterscheiden. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat nach Durchführung des Vermittlungsverfahrens gemäß Art. 77 Abs. 3 S.1 GG Einspruch einlegen. Dieser kann vom Bundestag nach Art. 77 Abs. 4 GG zurückgewiesen werden. Bei Zustimmungsgesetzen dagegen ist die Zustimmung des Bundesrates Wirksamkeitsvoraussetzung. Verweigert der Bundesrat sie endgültig, kann der Bundestag dies nicht überstimmen.
Für eine Minderheitsregierung ist diese Unterscheidung zentral: Bei Einspruchsgesetzen müsste sie im Bundestag nicht nur eine Mehrheit für den Gesetzesbeschluss nach Art. 77 Abs. 1 S.1 GG, sondern im Konfliktfall auch für die Zurückweisung eines Einspruchs nach Art. 77 Abs. 4 GG organisieren. Bei Zustimmungsgesetzen müsste sie zusätzlich die Zustimmung des Bundesrates gewinnen. Regieren ohne feste Bundestagsmehrheit hieße also zugleich, den Bundesrat frühzeitig in die politische Kompromissbildung einzubeziehen.
Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sprächen nicht zwingend gegen eine unionsgeführte Minderheitsregierung. Zwar sind CDU oder CSU in Landesregierungen mit zusammen 43 Bundesratsstimmen vertreten und überschreiten damit rechnerisch die absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Diese Zahl ist politisch jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Denn die Stimmen eines Landes werden nach Art. 51 Abs. 3 S.2 GG einheitlich abgegeben. Die Bundesregierung müsste also jeweils die gesamte Landesregierung überzeugen. Für eine alleinregierende Union hieße das: Im Bundesrat wäre sie auf mehrere unterschiedliche temporäre Bündnisse angewiesen. Mit den Grünen wären etwa Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein relevant; das wären zusammen 16 Stimmen. Mit der SPD wären Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (mit der FDP), Thüringen (mit dem BSW) sowie bald Rheinland-Pfalz berührt; das wären 29 Stimmen. Dazu käme jeweils Bayern mit CSU/Freien Wählern und insgesamt sechs Stimmen. Im Saarland (3 Stimmen) regiert die SPD allein, in Niedersachen (6 Stimmen) und Hamburg (3 Stimmen) mit den Grünen.
Solche Rechnungen stehen allerdings unter einem erheblichen Vorbehalt. Vorausgesetzt wird dabei immer, dass sich parteipolitische Nähe im Bund ohne Weiteres auf das Verhalten der Länder im Bundesrat übertragen lässt. Gerade das ist aber nur begrenzt der Fall. Der Bundesrat ist keine zweite Parlamentskammer, sondern ein föderales Organ, in dem die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Maßgeblich ist also die Positionierung der jeweiligen Landesregierung. Hinzu kommen landespolitische Interessen, Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene und die Eigenlogik des Föderalismus.
V. Die Frage der Brandmauer
Der stärkste Einwand von linker und liberaler Seite gegen eine unionsgeführte Minderheitsregierung lautet: Sie könne nur mit Stimmen der AfD funktionieren. Dahinter steht die sogenannte Brandmauer-Logik. Sie soll verhindern, dass die AfD zum Mehrheitsbeschaffer wird. Doch genau hier beginnt das Problem. Die Brandmauer unterscheidet häufig nicht mehr sauber zwischen Zusammenarbeit und bloßer Zustimmung.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD wäre politisch etwas anderes als eine Abstimmung, bei der die AfD einem Antrag zustimmt, den andere Parteien aus eigenen Gründen eingebracht haben. Koalitionen, Absprachen, gemeinsame Anträge oder politische Gegenleistungen sind eine Form von Kooperation. Dass eine Fraktion im Bundestag einem Gesetz zustimmt, ist dagegen zunächst nur Teil des parlamentarischen Verfahrens. Wer beides gleichsetzt, verschiebt die Grenze: Dann wird nicht mehr die Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen, sondern jede Mehrheit, in der auch AfD-Stimmen enthalten sind.
Das wäre für eine Minderheitsregierung fatal. Denn eine Regierung ohne eigene Mehrheit kann zwar entscheiden, mit wem sie verhandelt. Sie kann aber nicht kontrollieren, wer am Ende im Bundestag zustimmt und dem Gesetz über die notwendige Hürde verhilft. Wenn jede Zustimmung der AfD ein Vorhaben politisch vergiftet, erhält die AfD eine faktische Vetomacht. Sie müsste nur für ein Gesetz stimmen, um es für die übrigen Parteien untragbar zu machen. Die Brandmauer würde dann nicht die AfD begrenzen, sondern die anderen Parteien selbst.
Darin liegt die eigentliche Gefahr: Eine Partei wie die Union dürfte ihre eigenen politischen Positionen nicht davon abhängig machen, ob die AfD sie ebenfalls teilt. Richtiges wird nicht falsch, weil die Falschen zustimmen. Und Falsches wird nicht richtig, weil es ohne AfD-Stimmen beschlossen wird. Entscheidend muss der Inhalt sein: Ist ein Gesetz sachlich vertretbar, verfassungsrechtlich sauber und politisch verantwortbar, dann muss eine Regierung es allemal vertreten können.
Eine Minderheitsregierung würde diese Unterscheidung erzwingen. Sie würde offenlegen, ob die Brandmauer eine Grenze gegen aktive Kooperation ist oder ob sie inzwischen als Instrument dient, bestimmte parlamentarische Mehrheiten aus Angst vor einem Verlust der eigenen Hegemonie und unabhängig vom Inhalt zu delegitimieren. Ersteres kann man politisch begründen. Letzteres ist demokratietheoretisch mindestens problematisch.
VI. Denkbare Szenarien
Ausgangspunkt für alle Szenarien bildet die Annahme, dass CDU/CSU und SPD sich darüber einig sind, die Koalition nicht fortzuführen.
Szenario 1: Bundeskanzler Merz stellt nach Art. 68 Abs. 1 S.1 GG die Vertrauensfrage. Wahrscheinlich wäre in diesem Szenario, dass er nur die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion auf sich vereinen könnte. Angesichts seiner bisherigen deutlichen Ablehnung einer Minderheitsregierung läge es nahe, dass er dem Bundespräsidenten anschließend vorschlägt, den Bundestag binnen 21 Tagen aufzulösen.
Der Bundespräsident wäre an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden. Art. 68 Abs. 1 S.1 GG statuiert ausdrücklich eine Kann-Vorschrift. Weigerte sich Frank-Walter Steinmeier, den Bundestag aufzulösen, bliebe Merz Bundeskanzler. Ginge die Union keine andere Koalition ein, würde sie allein als Minderheitsregierung weiterregieren.
Hier könnte der Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG relevant werden. Er setzt nämlich voraus, dass der Bundestag dem Bundeskanzler nach Art. 68 GG nicht das Vertrauen ausgesprochen hat und der Bundestag nicht aufgelöst wurde. Scheitert anschließend eine von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Gesetzesvorlage im Bundestag, kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand für diese Gesetzesvorlage erklären, Art. 81 Abs. 1 S.1 GG. Für dieses Instrument bliebe dann auch nicht irrelevant, wer am 30. Januar 2027 zum neuen Bundespräsidenten gewählt wird.
Lehnt der Bundestag die Vorlage anschließend erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung unannehmbaren Fassung an, kann das Gesetz nach Art. 81 Abs. 2 GG dennoch zustande kommen, wenn der Bundesrat zustimmt. Ist einmal der Gesetzgebungsnotstand erklärt worden, können nach Absatz 3 innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Notstandes auch weitere vom Bundestag abgelehnte Gesetzesvorlagen auf diesem Weg beschlossen werden. Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit desselben Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig. Der Gesetzgebungsnotstand wäre damit kein normales Arbeitsinstrument einer Minderheitsregierung, sondern die ultima ratio. Die zuvor erläuterten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat rückten dann erneut in den Mittelpunkt.
Szenario 2: Ebenso denkbar wäre, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage verliert und der Bundespräsident dem Auflösungsvorschlag folgt. Dann würde der Bundestag nach Art. 68 Abs. 1 S.1 GG aufgelöst; anschließend käme es zu Neuwahlen. Schenkt man aktuellen Umfragen Glauben, würde dies zu gewaltigen Verschiebungen des deutschen Parteiensystems führen, deren Resultat die AfD als bundesweit stimmenstärkste Partei wäre – dies womöglich sogar mit einem gewissen Abstand zur Union.
Szenario 3: Bundeskanzler Merz tritt zurück. Das Grundgesetz regelt den Rücktritt des Bundeskanzlers nicht ausdrücklich. Mit dem Rücktritt endet das Amt des Bundeskanzlers und nach Art. 69 Abs. 2 GG zugleich auch das Amt der Bundesminister. Bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung kann der Bundespräsident die bisherige Bundesregierung nach Art. 69 Abs. 3 GG ersuchen, die Geschäfte weiterzuführen. Ein neuer Bundeskanzler wäre sodann nach Art. 63 GG zu wählen. Der Rücktritt führte also nicht automatisch zu Neuwahlen, sondern eröffnete zunächst lediglich das Verfahren der Kanzlerwahl innerhalb des bestehenden Bundestages. Das könnte zu einer neuen Mehrheitskoalition führen. Möglich wäre aber auch eine Regierung, die lediglich toleriert wird oder sich auf wechselnde Mehrheiten stützt. So könnte im „1. oder 2. Wahlgang“ ein Unionspolitiker zum Bundeskanzler gewählt werden, entweder ausdrücklich mit der Unterstützung einer oder mehrerer Parteien oder durch Inkaufnahme, beispielsweise von Stimmen der AfD. Denkbar wäre allerdings auch eine Wahl im „3. Wahlgang“ mit relativer Mehrheit, was auch zu einem von rot-rot-grün gewählten Kandidaten führen könnte, der indes kaum realistische Chancen auf Bildung einer dauerhaft überlebensfähigen Regierung hätte. Hier liegt der Ball erneut beim Bundespräsidenten. Wird im „3. Wahlgang“ ein Kandidat nur mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident ihn nach Art. 63 Abs. 4 S.3 GG binnen sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen.
Szenario 4: Schließlich könnte die Union versuchen, ohne sofortige Vertrauensfrage allein weiterzuregieren. Der Bruch einer Koalition führt nicht automatisch zum Ende der Legislaturperiode. Solange der Bundestag keinen neuen Bundeskanzler nach Art. 67 GG wählt, bleibt der bisherige Kanzler im Amt. Die SPD-Minister könnten nach Art. 64 Abs. 1 GG entlassen und durch Unionsminister ersetzt werden.
Dieses Szenario wäre politisch besonders konfliktreich, aber verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Die Union müsste dann für jedes Gesetz neue Mehrheiten suchen. Der Bundestag könnte diese Regierung nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG ablösen, also nur, wenn zugleich ein neuer Bundeskanzler mit Kanzlermehrheit gewählt würde. Dies ist bei den aktuellen Mehrheitsverhältnisses höchst unwahrscheinlich. AfD, SPD und Grüne oder Linke würden sich wohl kaum zusammentun, um einen Kandidaten zum Bundeskanzler zu wählen.
VII. Fazit
Die Bildung einer Minderheitsregierung bedeutet mitnichten eine Schwächung der Stabilität des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist, weil nicht auf Bundesebene erprobt, für die politischen Agitatoren gewöhnungsbedürftig. Das dürfte ihr jedoch nicht entgegenstehen. Das Grundgesetz, so wurde deutlich, ist auf ein solches Experiment vorbereitet. Die politische Praxis auf Bundesebene müsste sich ihm stellen. Eine Minderheitsregierung wäre daher kein Rückfall nach Weimar und auch kein Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates. Sie wäre ein Experiment innerhalb einer gefestigten und lebendigen Verfassungsordnung. Und vielleicht gerade deshalb eines, das die Bundesrepublik nach fast acht Jahrzehnten parlamentarischer Routine einmal wagen könnte.
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Ist es nicht so, dass dieser Prozess gar nicht mehr ergebnisoffen geführt wird? Vielmehr ist es doch so, dass ideologischer Verhärtungen dazu geführt haben, dass die Partei-Positionen unverhandelbar sind.
Der Artikel selbst ist sehr gut. Sollte Pflichtlektüre für alle Parlamentarier sein. Die Situation ist derart verfahren, die Koalitionspartner so inkompatibel in ihren Vorstellungen und Zielen, es muss etwas passieren. Hier werden praktikable Wege aufgezeigt.
Ein interessanter Artikel mit vielen Erläuterungen zum GG. Nur wird das von den politischen Parteien noch ausreichend „geachtet“?
Die politischen Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Wurden diese Aufgaben nicht längst an vom Steuerzahler widerrechtlich finanzierte NGOs mit ihren als Experten bezeichneten Aktivisten „ausgelagert“? Wann gab es die letzte Diskussion mit kontroversen Erkenntnissen in der Politik? Das ist doch nur Schow.
Der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verantwortlich. Wie passt dazu die „Fraktionsdisziplin“, die angeblich für eine Regierung notwendig ist, um Gesetze zu verabschieden? Sollte dazu nicht fachlich wissenschaftlicher Konsens oder Kompromiss die Basis sein? Wie beeinflusst die „Jurstokratie“ die Politik?
Unsere Regierung und damit auch das politische System dieses Lands krankt an zu viel „Netzwerkern“ und „Sprücheklopfern“, die tw. ohne Fachwissen und Erfahrung ideologische Ziele verfolgen. Dem GG muss wieder Achtung verschafft werden!
sind das Eine. Ja, entweder raufen sich CDU und SPD zusammen, oder wir haben eine Minderheitsregierung. Was wäre die Alternative - Neuwahlen? Dann hätten wir eine CDU-SPD-Grüne Regierung mit denselben Problemen verschärft.
Auch hier wieder meine Leier: was Parteien+Regierung machen, ist nicht die wirklich wesentliche Sache, deren Möglichkeiten sind begrenzt.
Nachdenken muss die Bevölkerung. Wenn ich alle Sichtweisen mir anhöre, die von verschiedenen Gruppen als unverhandelbar vorgetragen werden, alle Erschütterungen dazu nehme, die nur noch durch das sofortige Entgegenkommen anderer Gruppen abfangbar wären, aber verschiedener Gruppen in alle möglichen Richtungen ... welche Regierung soll da mit welchem Programm regieren?
Wir könnten anfangen offen und ernsthaft mit Freunden und Nachbarn zu diskutieren und erstmal mit den Gegensätzen zurechtkommen, die dabei herauskommen. Solange die Bürger nicht über ein "ich bin schockiert" hinauskommen - was soll da eine Regierung machen?
Beitrag mit Söder abgestimmt hat.
Nehmen wir mal an, es ist nicht abgestimmt. Dann war es ein teilweise vielleicht etwas überzogener, zu dogmatischer, aber vom Sinn her guter Beitrag. Aber komplett nutzlos und völlig ohne Folgen. Man muss sich nicht weiter damit befassen.
Interessanter allerdings wird es, wenn Herr Müller auf Geheiß von Söder agierte. Söder hat mehrere Eigenschaften, die ausgeprägtesten sind seine Skrupellosigkeit und Machtgier. Dass er nebenher der größte Wendehals der deutschen Geschichte ist, sei angemerkt.
Eine Minderheitsregierung – das am Rande – wäre das demokratischste überhaupt in der deutschen Geschichte. Mehr muss man auch dazu nicht sagen. Aber das ist Söder egal, er möchte nur eines: Kanzler werden. Merz – da lege ich mich fest – wird es nicht machen, er kann ja noch nicht mal Mehrheitsregierung. Er kann eigentlich gar nichts.
Also muss ein neuer her. Einem, dem heute egal ist, was er gestern sagte. Auch in Sachen AfD.
Mal gespannt.
aber dennoch der Überzeugung, das jede der etablierten Nichtskönner im Schwarz, rot grünen Spektrum sich nicht mit einem „Tätatät“ mir der AfD einlässt.
Da muss zuerst der links grüne Propaganda- Apparat , allen voran der ÖRR, zerschlagen werden. Daraus resultiert allerdings die nächste Frage, wer Bitteschön soll das tun ? Die etablierten tun den Teufel, den Ast selbst abzusägen auf dem sie sitzen. Bleiben nur noch AfD geführte BL übrig, die versuchen, die Geldhähne zu zu drehen. Aber das werden die Schwarz Grün Linken schon noch mit entsprechenden Trix versuchen zu verhindern z.B. m d Abschaffung der 5% Hürde. Darauf muss man auch erst einmal kommen.
Egal wie, sie werden die Siege der AfD in SA & MV nicht verhindern können, jedoch eine wie ach immer geartete AFD Regierung schon. Da bin ich echt gespannt. Vor allem auf die Zahlen die nach dem Hütchenspielertrix kommen werden so um den Ausgang dieses Jahres. ….
Mit freundlichen Grüßen a d Erf.Rep.
Der Artikel musste nicht mit Söder abgestimmt werden. Das kennt er alles aus seiner juristischen Ausbildung. Das ganze ist aber pure Theorie und taugt vielleicht für eine Jura-Klausur im Fach Grundgesetz.
Wann wird denn die Regierung vom Parlament kontrolliert? Es gibt keinerlei Kontrolle für das parlamentarische und Regierungshandeln. Die Verantwortlichen Positionen in den Verwaltungen, Gerichten, sogar an Schulen und Universitäten und erst recht in den Ministerien werden durch Politiker und Parteipolitische Entscheidungen besetzt. Die Gewaltenteilung ist eine Illusion für Gutgläubige und naive Menschen.
Und wo gibt es eine wirkliche Opposition? Alle Parteien und das Führunspersonal, allesamt Berufspolitiker, häufig ungelernt, bedienen sich mittlerweile ungeniert am üppig gefüllten Steuertopf.
Willfährige Journalisten und Medien werden zur Verbreitung der Politiknarrative üppig alllimentiert.
Deutschland ist eine Parteiendiktatur massiv beeinflusst vom Großkapital und der Finanzwelt.
überdurchschnittlichem IQ sagte mir mal vor 20+ Jahren in einer politischen Diskussion: "Das ganze hier [Deutschand/soziale Marktwirtschaft/Kapitalismus] ist ein modernsiertes Feudalsystem - mehr nicht." ... ... ...
Um das zu erkennen reicht es eigentlich aus mit normalem Sachverstand das Handeln der Politiker zu analysieren. Aber der Mann hatte recht.
Der Begriff „Parteiendiktatur“ stammt vom damaligen Präsidenten der Verwaltungsfachhochschule Speyer von Arnim, der damals Anfang der 90er-Jahre (!) in einer juristischen Fachzeitschrift einen Artikel dazu verfasst hatte und auch schon der ehemalige Bundespräsident von Weizsäcker warnte schon Ende der 1980er-Jahre vor den Berufspolitikern!
Heute erleben wir offensichtlich weshalb.
Partei (nicht irgendein Jura-Erstsemestler) und schreibt einen Artikel (in der Tat mehr das Niveau Jura-Vorlesung, Grundgesetz) über eine Minderheitsregierung und schließt aber mit dem Satz, dass man diese mal „wagen könnte“.
Natürlich hätte er sich den ganzen juristischen Vortrag sparen oder ihn deutlich kürzen können, aber auf der anderen Seite hat diese Kombination aus ausführlicher Erklärung des „Möglich und vom GG durchaus vorgesehen seiens“ und der quasi Forderung, es doch einfach mal zu „wagen“ und das ganze von der Söder-Partei doch das Potential, mehr zu sein, als nur ein Vortrag.
Wie gesagt, ich weiß es nicht.
Aber nachdem Merz gestern dann nochmal den unterwürfigsten Kotau vor den Sozen gemacht hat und noch einmal ganz klar signalisiert hat: ich werde nur mit Sozen und sonst mit niemandem, er also noch einmal seine unfassbare Unfähigkeit demonstrierte, kann ich mir nicht vorstellen, dass hinter den Kulissen bei der Union nicht längst Pläne geschmiedet werden.
denn eines haben Sie weder erwähnt, noch bedacht, die Macht der links grünen Proppagandamaschine angeführt von Spiegel, taz, SD und nicht zuletzt dem ÖRR.
Was glauben Sie denn was passiert, wenn die Union mit Stimmen der AfD ein Gesetz durch den Bundestag bringt ? Da wird wieder die Lüge zur Wahrheit verkehrt, & die „Omas gegen Rechts“ quer durchs ganze Land gekarrt. Da kommen Links grüne NGOs ans Tageslicht, von dem der „Normalo“ noch nie etwas gehört hat.
Nee, mit einer wie auch immer gearteten Zusammenarbeit zwischen CDU und AfD wird’s mit diesem CDU Personal nicht kommen, egal was der Wähler wählt, & so lange es noch die theoretische Möglichkeit mit einer All Allparteienregierung gegen die AfD gibt.
Oder die Louser lassen sich noch andere Trix einfallen, wie z. B. das Aussetzen der 5% Hürde um die Messlatte einer absoluten Mehrheit auf über 50% anzuheben.
Das wird alles wird nichts nützen, da die Louser die einzige Trumpfkarte nicht ziehen: das Weg-
regieren…..
MfG a d Erf.Rep
Eine Minderheitsregierung dürfte wie eine Frischzellenkur für die bundesdeutsche Demokratie wirken. Sie dürfte das Interesse der Bürger an den Parteien, ihren inhaltlichen Positionen und dem parlamentarischen System fördern. Natürlich bräuchte es Personen, die in der Lage sind, von der hemmungslosen und unverantwortlichen Eskalation der Feindseligkeit gegenüber der AfD zu einer sachlichen Ebene zu wechseln, bei der der Wille ALLER Wähler eine Chance auf Verwirklichung bekommt. Diese sind aktuell nicht in Sicht, aber vielleicht gibt es doch noch versteckte begabte politische Vermittler. Die politische Mitte, die in Wirklichkeit eine Mitte der Wählermeinung und nicht des Parlaments ist, hat eine Chance, wieder in Deckung mit letzterer zu kommen.
Das Risiko einer Minderheitsregierung ist letztlich nur eines für unsere Parteien und für politische Karrieren. Für unser Land wäre es eine einzigartige Chance auf Rückkehr zu Maß und Mitte.
Eine funktionierende! Minderheitsregierung setzt tiefere demokratische Erkenntnis und den Willen dazu eine solche Konstellation als demokratisch zu akzeptieren voraus..., unabhängig von den rechtlichen Aspekten, welche wohl eher nicht das Problem darstellen...
DAS sehe ich bei Rot-Linksgrünwoke nun aber überhaupt nicht gegeben..., nicht im Mindesten. Und bei der Union mit dem aktuellen Führungspersonal sprich Merz auch nicht.
in Ruhe anschauen, mir drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass diese Szenarien ohne Politikinteressen entworfen sind.
Sie bedeuten evtl. vor allem einen Rückzug von Friedrich Merz oder täusche ich mich da?
Kommt in der CDU dann Wüst nach vorne, wird sich ein Söder niemals durchsetzen können und Wüst würde m.E. locker dann eine Koalition zustande bringen zwischen CDU/CSU, Grünen und SPD oder eine schwarz/grüne Minderheitenkoalition?
Ich tippe darauf, dass nach Merz keine große Politik in der Bundesrepublik mehr möglich ist.
Politik wird passieren und vielleicht das, was man einmal die Bundesrepublik Deutschland nannte, im Klein/Klein politischer Sachfragenentscheidungsfindungen "rückabgewickelt" werden.
Warum nicht, wenn die Schuhe zu groß wurden...
Zusammengefasst, das Problem scheint in Deutschland nicht mehr nur die AfD, sondern Politik überhaupt?
Aber da steht Deutschland in Europa oder der Welt wahrscheinlich nicht alleine da?
Bezugsrahmen lösen sich auf?
Klein->kleiner->...?
ab wann ich dieses "Klein/Klein" vermute.
Nicht mit Frau Merkels Regierungsantritt, der aber auch nur sehr knapp ausfiel, aber mit ihrer evtl. zunehmenden Fokussierung auf "sich selbst" mithilfe von Parteien, die gar nicht in der Regierung waren, bzw. NGOs, die von aussen Politik durchzusetzen suchten, so eine Art Außerparlamentarische Opposition/Themensetzung;
für mich unvergessen Frau Merkels Stimmabgabe bei der Einführung der Ehe für alle(?), bei gleichzeitiger Reduzierung der CDU auf, salopp und sicher verkürzt, "Merkelmass und -wille"?
Ich würde das schon auch persönlich als eine Art "politisches Tollhaus" bezeichnen wollen.
...und dass während einer historischen Wiedervereinigung sehr weit auseinandergerissener Teile.
Wird sich das noch fügen?
Nur, wenn da auch Substanz ist.
Sogesehen stellt so eine Minderheitenregierungsform eine Art realistische Bestandsaufnahme dar und ist allemal ein auch "Neues Beginnen", wenn gar nichts mehr geht.
Nur zur Erinnerung, Regieren ist erlaubt..
Auch nach Merz wird es große Politik in der Bundesrepublik Deutschland geben können.
Ich mag es nur nicht, wenn man zu sehr drängelt.
Keine Experimente mehr! Die Brandmauer ist bereits ein Experiment ohne Ergebnis.
