- Nächste Station: Karlsruhe
Der Bundestag ist dem Wahlprüfungsausschuss gefolgt und hat den Wahleinspruch des BSW abgelehnt. Ob der Einspruch jedoch verfassungsrechtlich tragfähig ist, entscheidet am Ende das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag hat den Wahleinspruch des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zurückgewiesen. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der nach Art. 41 Grundgesetz zunächst für die parlamentarische Wahlprüfung zuständig ist. Die parlamentarische Wahlprüfung ist damit abgeschlossen – nicht jedoch das Verfahren insgesamt. Denn die Ablehnung bedeutet nicht, dass Wahlfehler ausgeschlossen wären, sondern dass sie nach Auffassung der parlamentarischen Mehrheit nicht in der gebotenen rechtlichen Form geltend gemacht wurden.
-
Monatsabo (im 1. Monat) 2,00 €
Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden.
Der erste Monat kostet 2,00 €, danach 9,80 €/Monat.
Ohne Abo Lesen
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Parteien, intern beim Kungeln im Geheimen, ihre willfähigen Kandidaten nach Karlsruhe entsandt haben, dürfte das Ergebnis bereits feststehen
Und außerdem, um den Schaden, den eine Neuwahl gegenüber den etablierten Parteien in sich birgt, bei einer AfD als stärkster Kraft zu verhindern.
Bliebe dann nur der Weg Neuwahlen zu umgehen eine Dreier bzw Vierer Koalition aus CDU, CSU, SPD und grüner Sekte. Damit läge Deutschland endgültig in Schutt & Asche.👍
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Auch diesbezüglich geht's lediglich um den Machterhalt der Altparteien.
Demokratisch ist anders.
Weil es nicht sein soll. Und da wird es auch nix. Und dem BSW geht inzwischen die Puste aus. Vor allem pekuniär. Schade. Oder auch nicht. Zwei oder besser drei linke Parteien braucht kein Land. Das ist die alte Krux der Linken. Sie bekämpfen sich gegenseitig. Das war schon immer so. Und die Sahra? Na, lassen wir sie mal Bücher schreiben. Wer schreibt, der bleibt. Eine Partei sollte sie nicht mehr gründen oder gar am Leben halten wollen. Schuld ist die kleine Dresdner Giftkröte von den Linken, Name vergessen, die hat einen großen Anteil an dem Zickenkrieg, an dem die Sahra letzten Endes gescheitert ist. Was macht die denn eigentlich? Untergegangen, denke ich mal. Ja, ja die Linke. Ein totgeborenes Kind in Deutschland.
Haben Sie sich da nicht verzählt, werter Herr Funke? SPD, Grüne, Linkspartei und BSW sind in meinen Augen VIER, aber die braucht wirklich kein Mensch, überhaupt keine von denen.
Mal ehrlich. Da sollen Abgeordnete darüber entscheiden, ob ggfls. ihr eigenes Mandat widerrufen wird und er/sie ggfls. gar nicht mehr im BT sitzen wird, weil der BSW dann doch über die 5% Hürde käme? Wer sägt schon den Ast ab, auf dem er sitzt? Rein menschlich verständlich, aber von wirklich demokratischem Verhalten und Einsichten kann man da nicht sprechen. Man stelle sich vorher, ein Dieb wäre sein eigener Staatsanwalt oder Richter. Ich habe etliche Artikel und Podcasts zu dem Thema gelesen und gehört. Auch wenn ich niemals BSW wählen würde, aber ihre Wahlkritik hat was, überzeugt mich in der Sache und ein Parlament, das eine Wahlüberprüfung ablehnt, hat meiner Ansicht nach auch etwas zu verbergen. Wir dürfen gespannt sein, wann und wie Karlsruhe entscheidet. Ich denke mal, kurz vor Ende der Legislaturperiode wird da eine Entscheidung kommen, dann, wenn es eh egal ist. Oder aber die Merzregierung schmiert vorher ab, was wahrscheinlich nächstes Jahr der Fall sein wird, dann früher.
