BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Karlsruhe / picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich

Visa für Afghanen aus Pakistan - Die Bundesregierung lässt sich ohne Gegenwehr verurteilen

Die neue Bundesregierung muss sich laut Verwaltungsgericht Berlin an Aufnahmebescheide für Afghanen halten, die die Vorgängerregierung erteilte. Erstaunlich ist, wie wehrlos die Regierung vor Gericht agierte.

Ferdinand Knauß

Autoreninfo

Ferdinand Knauß ist Cicero-Redakteur. Im März erscheint sein Buch „Der gelähmte Westen. Chronik einer Selbstaufgabe“. 2018 erschien „Merkel am Ende“.

 

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Schon wieder sorgt das Verwaltungsgericht Berlin für eine Schlappe der neuen Bundesregierung in Sachen versprochener Migrationswende. Nach dem Urteil in Sachen Zurückweisungen urteilt es nun in einem Eilverfahren – auf den ersten Blick – ähnlich in Sachen „Bundesaufnahmeprogramm“ für „besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen“, dessen Ende ebenso wie die Zurückweisungen an der Grenze die Migrationswende verdeutlichen sollte. 

„Die Bundesrepublik Deutschland muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Beschluss will allerdings nicht als grundsätzlicher Einspruch gegen das Beenden des Aufnahmeprogramms verstanden werden. Das könne sie beenden und auch „während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen“.

Eine Antragstellerin und 13 Angehörige

Man muss den Beschluss eher so deuten, dass die neue Regierung in einem konkreten Fall verpflichtet ist, die Suppe auszulöffeln, die ihr die Vorgängerregierung – konkret das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – eingebrockt hat. Letztere hat rechtsverbindliche Fakten geschaffen – zumindest sieht es das Gericht so –, an die sich die neue nun halten muss. Zu vermuten ist allerdings, dass letztere dies nicht nur im konkreten Fall der antragstellenden Afghanin und ihrer 13 (!) Familienangehörigen getan hat. 

Die Antragstellerin war „in Afghanistan als Juradozentin und stellvertretende Leiterin der Wahlkommission tätig“ und hielt sich zwischen 2013 und 2015 mehrfach als Gastwissenschaftlerin an einem Institut in Deutschland auf. Außerdem sei sie Schriftstellerin. Sie lebt derzeit mit ihren 13 Angehörigen in Pakistan. 

Im Oktober 2023 hatte sie auf Basis der „Aufnahmeanordnung“ der damaligen Bundesregierung vom Dezember 2022, also dem Beginn des sogenannten Bundesaufnahmeprogramms, eine Zusage vom BAMF erhalten. Diese erfolgte, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts betont, in der Form eines „Aufnahmebescheids“. Den hätte die Bundesregierung noch widerrufen können, wie der Frau mitgeteilt wurde, „wenn Zweifel an Ihrer Identität bestehen, das Visumverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wird, Sicherheitsbedenken gegen Sie bestehen bzw. bekannt werden oder Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen“. Aber das geschah nicht. Und die Frau beantragte fristgerecht im Januar 2024 ein Visum. 

„Kabul Luftbrücke“ als Gewährsleute

In Pakistan droht der Frau und ihren 13 Angehörigen nach eigenen Angaben die Festnahme und Abschiebung nach Afghanistan, wo „sie um Leib und Leben fürchten müssten“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Sie beruft sich dabei auf eine Person „J…“ von der deutschen Organisation „Kabul Luftbrücke“, die eidesstattlich erklärt hatte, „sie habe in den vergangenen Monaten in sehr vielen und in immer mehr Fällen mitbekommen, dass afghanische Menschen, die eine Aufnahmezusage und einen Schutzbrief haben, von der Polizei festgehalten und verhaftet würden“.

 
Dass „Kabul Luftbrücke“ nun nicht gerade neutral ist in Sachen Bundesaufnahmeprogramm und außerdem tief in den Skandal um illegal vergebene Visa verwickelt ist, ist zwar längst bekannt, spielte aber offenbar für das Gericht keine Rolle.  

Und für die (neue) Bundesregierung auch nicht! Die Bundesregierung als „Antragsgegnerin“ bzw. ihr Anwalt zog „Kabul Luftbrücke“ nicht in Zweifel. Zitat aus dem Beschluss: „Die Antragsgegnerin hat dem nichts entgegengesetzt. Sie hat insbesondere die Glaubhaftigkeit der Berichte zu Abschiebungen, der eiddesstattlichen Versicherung und des weiteren Vorbringens der Antragstellenden nicht in Abrede gestellt. Sie hat auch nichts vorgetragen, was dafür spräche, dass gerade die Antragstellenden keiner konkreten Abschiebegefahr ausgesetzt sind.“

Die neue Bundesregierung hat sich also ohne Gegenwehr verurteilen lassen. Und es steht zu vermuten, dass das BAMF seinerzeit nicht nur der afghanischen Juristin und ihren 13 Angehörigen einen „Bescheid“ schenkte, sondern auch vielen anderen Afghanen in Pakistan. Behörden handeln schließlich nach Schema. Und die Wehrlosigkeit der neuen Bundesregierung vor Gericht gegenüber der „Kabul Luftbrücke“ dürfte dieser NGO und ihren Schützlingen nicht gerade den Mut rauben, weitere Visaerteilungen durchzusetzen.  

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Ernst-Günther Konrad | Di., 8. Juli 2025 - 13:10

Und wer zahlt das Ganze auch noch? Der deutsche Steuerzahler und nicht nur die Anwaltskosten, nein auch noch die NGOS, die das Ganze betreuen und ermöglichen. Und alle haben Baerbock und die anderen ministeriellen Schlepper auch noch nachträglich gelobt, wie gut sie ihren Job gemacht haben. Also scheint die UNION ja durchaus einverstanden zu sein, durch das Gericht verurteilt worden zu sein. Gehen die jetzt noch an das OVG Berlin? Oder sehen die das als Einzelfall und machen einfach weiter? Oder kapituliert man und unterwirft sich der Gerichtsentscheidung? Man sieht. Die Asylwende, sie klappt..... wenn man der UNION glauben will und blind und taub ist.

Robert Hans Stein | Di., 8. Juli 2025 - 13:39

Für mich der am schwersten wiegende Aspekt des gelungenen Marsches durch die Institutionen: Die Besetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
In diesem Land wird sich nichts mehr zum Guten wenden lassen, jedenfalls nicht auf demokratischem und friedlichem Weg. Und sollte es dereinst gewaltsam passieren, dann hoffentlich erst, wenn ich mir das von Wolke 7 ansehen darf. Es wird immer deutlicher, wie sehr sich die CDU den links-woken Meinungsmachern ausgeliefert hat, anstatt beherzt die Gelegenheit zu nutzen und dem Land in Zusammenarbeit mit der AfD, jawohl, eine Chance zu geben. Spekuliert sie trotz anderslautender Statements auf ein Verbot, damit der ungeliebte Konkurrent verschwindet? Hofft die CDU auf einstige Größe? Das wird nichts, solange sie sich nicht klar gegen Grüne und Rote positioniert, nicht zu reden von diesem Unrat, der hinter der Reichinek steht.

Ingofrank | Di., 8. Juli 2025 - 13:43

Nee, nicht wehrlos sondern einfach politisch gewollt, nichts zu ändern an der Flutung von Asylanten nach Deutschland.
Es hat in den Hirnen der SchuldenGroko u.a. in punkto Asyl & Einwanderung immer noch nicht „Klick“ gemacht um den von Merkeil diesbezüglich eingeschlagenen, von Rot & Grün vertieften Weg, zu verlassen.
Wahrscheinlich ist der Anteil unserer Neu- Bürger in diesem Land immer noch zu gering, zu wenig Minarette ragen in den Himmel über diesem Land, die Kriminalitätsrate nicht hoch genug, die staatliche Unterstützung der „Integration“ noch zu wenig und die letzten Kritiker der Asylpolitik nicht Mundtod gemacht.
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Elisa Laubeth | Di., 8. Juli 2025 - 18:03

Man ist schon sehr irritiert über das Agieren der CDU. Geradezu schlafwandelnd stolpert man von einem Versagen, von einem Bruch von Wahlversprechen zum nächsten. Die Partei will partout nicht begreifen, dass wir mitten in einem Kulturkampf sind. Eine kühle, unvoreingenommene Analyse der Entwicklung in den USA seit 2018 wäre erkenntnisreich. Denn dort ist genau das passiert, was wir hier beobachten: Ein sehr linker, sehr „woker“ Teil der Demokraten hat den Staat auf allen Ebenen und an allen entscheidenden Stellen gekapert, um eine linke, identäre , Minderheiten bevorzugende Politik von oben herab durchzudrücken. Zentrale Rolle spielen Universitäten, Verwaltungen,NGOs und eben Gerichte. Der Rückhalt für Trump speist sich aus dem Widerwillen der Bürgerlich-Konservativen gegen diese Politik.
Die CDU kann froh sein, dass die AfD nur derzeit dröges, hölzernes Personal hat und keine Charismatiker. Trotzdem wird sie weiter Zulauf haben, dank des Versagens der CDU. Es reicht einfach mit Links

bis auf eine kleine Anmerkung:
Wer kann schon auf eine (Co.-)Parteivorzitzende verweisen, die eine promovierte Volkswirtschafterin ist, von Wirtschaft nicht nur redet, sondern davon auch was versteht. Zwar etwas äußerlich spröde, aber an Rhetorik das Beste, was der Bundestag zu bieten hat und das noch Gerhard Schröder. Und das ist mehr als lange her …..
Mit freundlichen Grüßen a d Erfurter Republik

Heidemarie Heim | Mi., 9. Juli 2025 - 11:37

Das dieses Urteil, für den Steuerzahler sauteuren Weg zu Gericht hätte man sich aufgrund "Erfahrung" echt sparen können!, mal wieder wie die SPD-Faust auf` s Auge der Union passt, bzw. passend gemacht wurde hat Sie echt noch überrascht lieber Herr Knauß und Anwesende;-)???
Meine Mutter hätte wie üblich angesichts solch kindlicher Naivität mit Nachdruck bemerkt: "Das hab ich Dir doch gleich gesagt! Aber auf mich hört ja keiner!";-(
Ich habe mir zwar in der Jugend frühzeitig geschworen später einmal nicht wie meine Mutter zu klingen;), jedoch in diesem Fall kann ich nicht anders!
Wie oft muss ich denn hier noch das Orakel aka Verschwörungstheoretikerin geben? Wie ein Wahlversprechen unserer Regierung nach dem anderen "über den Jordan geht" könnte man als schon länger hier lebender Bürger ja gerade noch als Deja vue welches sich in der Regel alle 4 Jahre wiederholt
abtun, jedoch das man klaglos das "grüne Erbe und linke Vermächtnis" weiterzuführen bereit ist seitens der Union ist fatal!