- AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie nicht als rechtsextremistisch einstufen. Allerdings ist das noch eine vorläufige Entscheidung.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.
Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
dpa
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...ist doch schon mal was - oder? 😊
Klingt zwar erst mal nach einer normalen rechtsstaatlichen Entscheidung,könnte aber auch eine Verzögerungstaktik sein, um das Süppchen am köcheln zu halten.Noch dazu in einem Wahljahr wie diesem. Was mir als Begründung seitens des Gerichts ehrlich gesagt "neutraler" erschienen wäre als dieser rechtliche Schwebezustand zwischen hängen und würgen.Zumal es scheinbar immer mehr Bürger/Wähler/innen gibt, die sich fragen wann endlich entweder stichhaltige Beweise seitens der jeweiligen Regierung unterstellten Informationssammlungsbehörde auf den Tisch kommen o. ein ernsthaftes Verfahren zum Verbot einer auf dem Stimmzettel ausgewiesenen Partei in Karlsruhe anhängig wird.Wir wissen um die hohen Hürden u. welchen Schaden unsere Reputation im Ausland nehmen würde wenn wir die größte Oppositionspartei im Parlament
aus Gründen der politischen Hygiene? verbieten lassen würden. Genau deshalb hält man sich die AfD als Buhmann warm.Wie hieß noch mal der Werbeslogan? "Wir sind doch nicht blöd!" MfG
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln."
>> Das 'und behandeln' ist hier das Entscheidende...!
KEINE besonderen Maßnahmen diesbezüglich, und somit darf auch bis auf weiteres niemand mehr im öffentlichen Dienst aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft entlassen werden...
Ich halte das für sehr wichtig... - und der Trend und das öffentliche Signal an z.B. die 'ÖRR- Hetzer:innen', Slomka und Hallali z.B., ist auch erst einmal nicht positiv in ihrem Sinne.
Dann noch das 'Urteil' aus dem Thalia-Theater in Hamburg... ... >> sieht doch in Summe 'nicht schlecht' aus - oder?
[The trend is your friend! - alter Börsenspruch...😉]
Ich sollte die Konsequenzen aus solchen für juristische Laien wie mich so gut wie immer unverständlichen Urteile besser durchdenken.Nur der Punkt ist der bzw. ich denke dies wird die von Ihnen genannten üblichen Verdächtigen und die Konkurrenz nicht sonderlich beeindrucken.Eher werden sie versuchen nach dieser Fehlzündung die nächste Stufe zu starten.Denn die Begründung des Gerichts, ich wiederhole mich,lässt Mutmaßungen nach wie vor zu und erschwert dem noch nicht so entschlossenen oder informierten Wähler sich ein Gesamtbild dieser Partei bzw. der Vorgänge zu machen. Denn nicht alle lesen Cicero oder kennen z.B. Herrn Prof. Boehme Nessler und guten Journalismus! Alles Gute! LG
und das Linksgrünwoke trotzdem versuchen wird "die nächste Stufe zu starten", wie Sie schreiben..., davon ist auszugehen...
Es muss auch einmal diesbezüglich ein Machtwort von oberster Stelle gesprochen werden, damit diese Diffamierungen und falschen Anschuldigungen endlich einmal aufhören und das politische Geschehen in Deutschland endlich wieder normal wird.
mal - aber die Richtung stimmt vorerst...
das 'heute-journal'... ... - um 'diese Gesichter' zu sehen... ... /😉🤣
Sorry, ist unsachlich..., ich weiß! Ist mir egal...
„Brandmauern sind etwas für geistig Arme, denen der Reichtum von Argumenten und jeglicher Überzeugungskraft fehlen.“
Peter Hahne
… taugt doch das ganze Gutachten der VS nicht das Papier auf dem es geschrieben steht, da die im Prinzip nur das Internet durchforstet haben um angeblich verfassungswidrige Zitate zu sammeln, die AfD ist in Teilen, wenn, dann genauso verfassungsfeindlich wie Teile der Linken, Grünen oder der SPD, nicht mehr und nicht weniger …
