- Ein Freibrief für die Bundesregierung
Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Deutschen Bundestag wegen zu schneller Gesetzesberatung in der Hauptsache abgewiesen. Das ist eine Niederlage für den Parlamentarismus.
Was war passiert? Im Sommer 2023 wollte die damalige Ampel-Koalition die Emissionen im Gebäudesektor deutlich absenken. Dazu sollten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz vorgenommen werden. Im Kern ging es darum, dass in Zukunft keine Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden sollten. Doch diese Neuregelung ging der FDP als einem der drei Ampel-Partner letztlich zu weit. Auf den letzten Metern kam es sodann zu einer Einigung, die den rigorosen Spurwechsel bei den Heizungen deutlich abschwächte und zeitlich nach hinten verlagerte. Um trotz der späten politischen Einigung keine Zeit zu verlieren, entschloss sich die Bundesregierung dazu, den Gesetzgebungsprozess schon einmal anzustoßen. Im Herbst standen wichtige Landtagswahlen an. Man wollte dieses streitbeladene Reformvorhaben vor Beginn der Sommerpause unter Dach und Fach haben.
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Ein Gremium, das derart unerschrocken mit noch im Eilverfaren vom Senat in de rvorigen Besetzung für elementar gehaltenen Rechten des Parlaments umgeht, wird keine Mühe haben, auch mit den hergbrachten Grundsätzen früherer Entscheidungen des Bundesverfas- sungsgerichts zum Thema Parteienverbot kurzen Prozeß zu machen. So schnell kann'es gehen. Man muß bloß die richtigen Leute ranlassen. Erst hat die Merkel mit Harbarth als Vorsitzendenden den I. Senat auf Linie, gebracht, jetzt hat die SPD mit Kaufhold als Nachfolgerin von Doris König im II. Senat "für Ordnung gesorgt". In dem Bohei um Kandidatin Frau Prof.Dr. Doppelnamen ging diese Personalie seinerzeit unter, dabei hätte Kaufhold mindestesn ebensoviel Widerstand verdient gehabt. Was immer der Berliner Truppe jetzt noch einfällt: Auf Karlsruhe brauchen wir nicht mehr zu hoffen.
Mir leuchtet das nicht ein. Das Parlament kann ein Gesetz, das nicht ausreichend beraten werden konnte, bei der Abstimmung durchfallen lassen und auf diese Weise seine Rechte wahren. Damit lag gar kein Missstand vor, dem nur das BVG abhelfen konnte.
