
- Berufsverbot für AfD-Politiker
Baden-Württemberg hat einen AfD-Politiker aus dem Staatsdienst entfernt. Erstmals hat ein Staatsanwalt wegen Meinungsäußerungen sein Amt auf diese Weise verloren. Im Ergebnis zwar richtig, ist die Begründung allerdings nicht überzeugend und gefährlich für jeden Beamten.
Zu trennen sind bei einer zu bewertenden Handlung die persönliche Einschätzung von politischer Kritik und rechtlicher Analyse. Juristen lernen früh, die drei Ebenen nicht zu vermischen; gelegentlich passiert es trotzdem. In diesem Fall geht es um einen Staatsanwalt, der als AfD-Kandidat wiederholt kontroverse Aussagen in sozialen Netzwerken kundtat.
Persönlich muss man seine Meinungen ablehnen, sie politisch sogar für ein AfD-Verbotsverfahren nutzen wollen. Der juristische Blick aber sollte ein anderer sein. Strafrechtlich waren die Äußerungen nicht relevant, alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Es folgten jedoch dienstrechtliche Konsequenzen: Das Land Baden-Württemberg beantragte, den 1967 geborenen Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dienstgericht und der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht Stuttgart verfügten dies, seit wenigen Tagen ist das rechtskräftige Urteil auf der Plattform openjur.de zugänglich (DGH 2/19).