
- „Diese Last kann man doch nicht in Gesetze fassen“
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag unverzüglich gesetzliche Regelungen zur sogenannten Triage ausarbeiten muss. Der Notfall- und Katastrophenmediziner Hans Anton Adams erklärt, warum er von einer gesetzlichen Regelung nichts hält und was Triage im medizinischen Alltag bedeutet.
Wenn die Intensivbetten wegen Corona knapp werden, könnten Ärzte gezwungen sein, die Triage anzuwenden: Sie müssten etwa entscheiden, welcher Patient einen Platz am Beatmungsgerät erhält und welcher nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Gesetz angemahnt, das sicherstellen soll, dass Menschen mit Behinderung bei der Verteilung von Intensivbetten nicht benachteiligt werden. Hans Anton Adams ist Professor für Anästhesie und Operative Intensivmedizin im Ruhestand. Er war Leiter der Stabsstelle für Interdisziplinäre Notfall- und Katastrophenmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover. Im Interview berichtet er, in welchen Situationen Ärzte gezwungen sind, die sogenannte Triage anzuwenden, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden und warum er nichts von einer gesetzlichen Regelung hält.
Herr Adams, zwar haben die medizinischen Fachgesellschaften Leitlinien veröffentlicht, nach welchen Grundsätzen entschieden werden soll, wenn es zu wenige Intensivbetten für alle Patienten gibt. Zentraler Punkt ist, die Patienten danach auszuwählen, wie groß die Erfolgsaussichten der Behandlung sind. Es gibt also Empfehlungen, aber keine gesetzliche Regelung. Ist das ein Manko?