Tod in Genf

Bis heute sind die Umstände des Todes von Uwe Barschel am 11. Oktober 1987 nicht geklärt. Der Autor eines neuen Buches will nachweisen, dass die Aufklärung aus politischen Gründen verhindert worden ist. Für Cicero schrieb er eine Zusammenfassung

Seit Montesquieu ist die Gewaltenteilung das Kernprinzip des demokratischen Rechtsstaats: Die drei Säulen der staatlichen Gewalt – Legislative, Exekutive und Justiz – müssen als voneinander unabhängige Staatsorgane ihre Aufgaben allein nach Maßgabe der Verfassung und im Rahmen der Gesetze erfüllen. Kaum einer in der Bevölkerung mag daran zweifeln, dass dieses eherne Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt in Kraft und gültig ist. Und dennoch ist solcher Zweifel nur allzu berechtigt. Es ist die Justiz, bei der eines der wiederum drei Organe der Rechtspflege an einem Defekt krankt. Während Richterschaft und auch Anwaltschaft ihrer Arbeit weitgehend ungestört von rechtsfremden Eingriffen nachgehen können, fehlt es der Staatsanwaltschaft an solcher Unabhängigkeit. Deutsche Staatsanwälte sind an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden: an die ihres Behördenleiters, der seinerseits dem Generalstaatsanwalt gehorchen muss, der als politischer Beamter den Willen seines Justizministers zu vollstrecken hat. – Je politisch brisanter ein Fall, umso wahrscheinlicher wird der heimlich-unheimliche Durchgriff der Politik in den Raum der Justiz. Der Fall Barschel wäre längst gelöst, wenn die ermittelnden Staatsanwälte von Lübeck ihrer Arbeit ungehindert hätten nachgehen können. An Intelligenz und professionellem Vermögen hat es ihnen wahrlich nicht gefehlt, und von Beginn an gab es eine große Zahl von Spuren, Indizien und Beweisen, die sich zu einem klaren Bild über Leben und Sterben des Politikers Uwe Barschel fügen. Das aber sollte nicht sein. Wohin das Bestreben stattdessen ging, war am 15.Oktober 1987, vier Tage nach der Entdeckung des Leichnams, in der angesehenen Baseler Zeitung zu lesen. Die ersichtlich unter Mitwirkung der Rechtsabteilung sorgsam formulierte Meldung lautete: „Nach sehr zuverlässigen Informationen, welche die BAZ bekam, haben die politischen und die Justizbehörden von gewichtiger deutscher Seite und über mehrere Kanäle den Wunsch übermittelt bekommen, dass es in aller Interesse wäre, wenn man diesen Fall als Selbstmord einstufen könnte.“ Als Selbstmord ist der Fall tatsächlich von einer großen Mehrheit unter den Journalisten und den Politikern eingestuft worden. Dazu meinte der bedeutende Kriminologe Armand Mergen, der ganz anderer Ansicht war: „Es war für alle die bequemste Lösung“; es fehlte ihr allerdings an Glaubwürdigkeit. Das einzig plausible Argument, das die Freitod-Vermutung zu stützen schien, war die angeblich schwere Schuld, die der Politiker Barschel im turbulent zu Ende gegangenen Wahlkampf von Schleswig-Holstein nach Überzeugung der Meinungsführer in den Medien auf sich geladen hatte. Auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) im Kieler Landtag urteilte, der Ministerpräsident Uwe Barschel hätte 1987 seinen Zeitangestellten Reiner Pfeiffer angestiftet, den Oppositionsführer im Landtag mit Diffamierung und subversiven Attacken um seine Wahlchancen zu bringen. Unter der Last der eigenen Schuld und der Schande ihres Offenbarwerdens wäre einem in die Enge Getriebenen als Ausweg nur noch der Selbstmord geblieben – den er dann in Genf auch noch raffiniert als Mord zu tarnen gesucht hätte. Die Glaubwürdigkeit des vermeintlich reuig-geständigen Journalisten Pfeiffer wurde von den Gerichten in mehreren Verfahren sehr bald demontiert. Seine Anschuldigungen des früheren MP wurden als falsch entlarvt. Ein Zufall lieferte schließlich noch den Beweis, dass Pfeiffer keineswegs Barschels „Mann fürs Grobe“ war, sondern im Gegenteil mit seiner Untergrundarbeit die Geschäfte der Opposition besorgte. Mit dem Glorienschein der verfolgten und bespitzelten Unschuld hatte der Oppositionsführer denn auch einen triumphalen Wahlsieg errungen und war nun selber Ministerpräsident. Für die wirksame Wahlhilfe zeigte man sich erkenntlich: Dem Wahlhelfer Pfeiffer steckte ein Abgesandter des Parteivorsitzenden, der nun auch stellvertretender MP war, heimlich bei Nacht an der Autobahn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren kurz vor Weihnachten gebündelt Bares in Höhe von exakt 50000 Mark zu. Das Geld wollte der Vorsitzende privat aus Mitleid in der Schublade des häuslichen Schreibtischs angespart haben. Ein neuer Ausschuss des Landtags nahm sich nun zum zweiten Mal der alten Wahlkampfgeschichten an, und dieser „Schubladenausschuss“ stieß in gründlicher Arbeit zu ganz anderen Erkenntnissen vor als der parlamentarische Vorläufer. Uwe Barschel erfuhr eine nahezu vollständige Rehabilitierung. Die einzige Stütze für die Selbstmord-Hypothese war damit nicht mehr existent – was allerdings die breite Phalanx ihrer Verfechter nicht zur Kenntnis zu nehmen schien. Weil aber schon aus den wenigen bekannt gewordenen Genfer Ermittlungsergebnissen auch der Unbedarfteste nur den Schluss ziehen konnte, dass sich im Sterbezimmer 317 des Hotels Beau Rivage in der Nacht auch andere unbekannte Personen aufgehalten hatten, bauten die Suizidverfechter eine weitere Verteidigungslinie auf: Es seien Sterbehelfer anwesend gewesen, behaupteten sie, die dem Lebensmüden den letzten Wunsch erfüllt hätten. Angeblich sei man genau nach der Methode vorgegangen, die von der lichtscheuen Lemuren-Truppe in ihrer Sterbehelfer-Broschüre empfohlen wurde – eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit! Denn nach der vermeintlich befolgten Methode wäre nach anfänglicher Bewusstlosigkeit der Tod durch Ertrinken eingetreten. Uwe Barschel aber ist nicht ertrunken, sondern an Vergiftung gestorben. Von den vielen in seinem Körper gefundenen Giften wäre mindestens eines (das Neuroleptikum Perazin) auch niemals von Selbstmördern oder Sterbehelfern eingesetzt worden, weil es entsetzliche Qualen verursacht. Ein weiteres der nachgewiesenen Gifte (Pyrithyldion) war schon seit Jahren nicht mehr im Pharmahandel. Es steht seit weit über einem Jahrzehnt zweifelsfrei fest, dass Barschel keinen Grund zum Selbstmord hatte. Die vielen guten Gründe aber, die schon jeder für sich allein einen Selbstmord unwahrscheinlich machten, sind in der Debatte meist zu kurz gekommen. Kaum erwähnt wurde, dass seine von ihm abgöttisch geliebten vier kleinen Kinder im Hause des Bruders ganz in der Nähe am Genfer See gerade ihre Ferien verlebten, dass er sie und seine Mutter vor seinem Weiterflug sehen wollte – nach einem Treffen mit dem Anrufer, der ihn aus dem Urlaubsort auf Gran Canaria nach Genf gelockt hatte. Wer würde sich diesen Ort aussuchen, um sich umzubringen? Tut das einer, der wenige Wochen nach einem Flugzeugabsturz, den er als Einziger schwer verletzt überlebt hat, „dankbar (ist) für jeden Tag, den Gott mir schenkt“, wie er in einem seiner letzten Briefe schrieb? Jeder, der Barschel kannte, wusste, er war ein Kämpfertyp und entschlossen, seine Ehre mit ganzem Einsatz wiederherzustellen. Für seine Aussage vor dem Ausschuss hatte er gute Argumente, die erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Und er wollte ein Buch schreiben, das einiges von den politischen Machenschaften enthüllen sollte, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen mussten. Die Selbstmordversion, die, wie die Baseler Zeitung schrieb, den Schweizern „von gewichtiger deutscher Seite“ eindringlich empfohlen wurde, hat einen handfesten Zweck erfüllt. Sie hat verhindert, dass sich unausweichlich die Frage stellt, warum Uwe Barschel ermordet worden ist. Nur mit dem stets wiederholten Hinweis, dass es sich doch wohl um Selbstmord handele, war auch die jahrelange Untätigkeit der deutschen Ermittlungsbehörden in der Öffentlichkeit notdürftig zu rechtfertigen. Aus Respekt vor der schweizerischen Souveränität sei man gezwungen, auf eigene Ermittlungen zu verzichten, suchte der Lübecker Amtschef Journalisten weiszumachen. Da endlich platzte dem Generalstaatsanwalt in Genf der Kragen. Bernard Bertossa wählte die Bühne der größten deutschen Zeitschrift für seinen Rüffel an die Adresse der untätigen Deutschen. Im Interview mit dem Stern verkündete er der Millionen-Leserschaft, dass es nach wie vor Anhaltspunkte für Mord gäbe, dass die Lösung des Falles aber nicht allein da gefunden werden könnte, wo der Politiker mehr oder weniger zufällig ums Leben kam, sondern in erster Linie am Ort seines politischen Wirkens. Nur da sei eine Antwort auf die Frage zu finden, weshalb Barschel ausgeschaltet werden sollte. Die Frage „Warum machen die Deutschen ihre Arbeit nicht?“ schlug der Genfer Jurist den offenkundig desinteressierten Nachbarn um die Ohren. Mit der bemerkenswert einfallsreichen Begründung, Dr.Dr.Uwe Barschel sei Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland gewesen, kamen die deutschen Mordfallermittlungen 1995 dann schließlich doch in Gang. Die Vielzahl von neuerlichen Indizien für ein Kapitalverbrechen hatte eine totale Abstinenz nicht mehr zugelassen, sollte in der Bevölkerung nicht auch noch der Rest des Glaubens daran zerbrechen, dass den Behörden an der Erhellung der Wahrheit gelegen wäre. Ein entscheidender Anstoß kam von dem Schweizer Professor Hans Brandenberger, der auf Betreiben des Barschel-Bruders Eike endlich mit einem toxikologischen Gutachten betraut wurde. Brandenberger, herausragende Kapazität unter den Gerichtschemikern, stellte in seiner Expertise klar, dass Uwe Barschel Opfer einer Vergiftung geworden war: Ihm waren zunächst drei Gifte verabfolgt worden, ausreichend dosiert, um in ihrer sich gegenseitig verstärkenden Wirkung einen Zustand der Bewusstlosigkeit herbeizuführen, zumindest aber das Opfer willenlos und handlungsunfähig zu machen. Erst nach beträchtlichem zeitlichen Abstand sei dann das eigentlich tödliche Gift – ein Barbiturat mit der Bezeichnung Cyclobarbital – zur Anwendung gelangt. Belegen konnte der Experte die Aussagen mit den unterschiedlichen Konzentrationen in den drei verschiedenen Körperflüssigkeiten Mageninhalt, Blut und Urin. Drei der Gifte waren in dieser Reihenfolge mit hohen Anteilen bereits im Urin, also in der „Ausscheidungsphase“ begriffen, während das tödliche Gift, überwiegend noch im Magen, schon in dieser „Anflutungsphase“ zum Tod geführt hat. Was die spät gestarteten Kripobeamten aus Kiel und Lübeck aus dem in acht Jahren vollständig „erkalteten“ Tatort gegen alle Hindernisse doch noch herausgeholt haben, das verdient alle Anerkennung. Nur leider blieben die Ergebnisse fast alle unter Verschluss, wohingegen selbst die läppischen Einwände gegen auftauchende Mordhinweise stets unverzüglich in die Welt hinaustrompetet wurden. Längst gab es neben dem toxikologischen auch die medizinischen Beweise dafür, dass Uwe Barschel Opfer von Gewaltanwendung geworden war. Zahlreiche Blessuren, die sich niemand selbst beibringen kann, fanden sich bei zwei Obduktionen an mehreren Stellen des Körpers. Auch das ist Verschlusssache geblieben. Nun kamen die kriminalistischen Indizien und Beweise hinzu, beispielsweise der Nachweis, dass dem Opfer gewaltsam über ein in seinen Schuh gegossenes Lösungsmittel ein weiteres Gift durch die Haut hindurch verabreicht wurde. Weil er nach mehrfach erhaltenen Morddrohungen seine Angst jahrelang mit dem Psychopharmakum Tavor bekämpft hatte, war die Wirkung der Giftanwendung in der Sterbenacht offenbar geringer, als es die Mörder erwartet hatten. Sie mussten gewaltsam nachdosieren, um den Auftrag zu erfüllen. Auch davon drang nichts nach außen. Warum hat die Öffentlichkeit bis heute über die tatsächlichen Vorgänge fast gar nichts erfahren? Was hätte Barschel vor dem Ausschuss erzählen, was den Lesern seines geplanten Buches mitteilen können? – Die Antwort wusste sein Staatssekretär im Innenministerium sehr gut. Aber der kompetente Mann, der das Treiben der Geheimdienste im Land zu überwachen hatte, ein Vertrauter Barschels überdies, er starb exakt vier Wochen nach seinem MP angeblich an Herzversagen – und zwar ebenfalls am Tag vor seiner geplanten Aussage im Untersuchungsausschuss. Eine Obduktion des Leichnams wurde nicht vorgenommen. So, wie die verordnete Unmündigkeit der Staatsanwälte kein Thema im öffentlichen Diskurs sein darf, soll auch unter der Decke bleiben, dass die schöne bundesdeutsche Demokratie ein weiteres schweres Krankheitsmerkmal aufweist: Ihre Geheimdienste arbeiten ohne die wirksame Kontrolle durch Justiz und Parlamente und sogar ohne hinreichende Kontrolle durch deutsche Regierungsinstanzen. Gegründet wurden die „deutschen“ Dienste von den Siegern im Zweiten Weltkrieg und auf deren Interessen wurden sie in erster Linie verpflichtet. Die eigenen Interessen hatten immer zurückzutreten, wenn deutsche Agenten etwa verbotene Waffenlieferungen in Spannungsgebiete organisierten und überwachten – was allzu häufig geschehen ist. Von den Lieferungen verbotenen Kriegsgeräts an die feindlichen Parteien im blutigen Golfkrieg zwischen 1980 und 1988 hatte MP Barschel erfahren. Die Häfen von Schleswig-Holstein wollte er für den verbotenen Waffenhandel sperren, die Ausbildung iranischer Piloten durch israelische Fluglehrer stoppen. Nach dem Verständnis einer verqueren Staatsräson waren das Gründe, den aus dem Amt geschiedenen Politiker zum Schweigen zu bringen. Solche Anweisungen werden von deutschen Beamten oder Politikern nicht erteilt. Es ist auch ausgeschlossen, dass etwa ein deutsches Kommando gezielte Tötungen vornähme, wie sie von den Geheimdiensten der USA und Israels bekanntermaßen häufig überall auf der Welt exekutiert werden. Im Todesfall Uwe Barschel ist mit Sicherheit auszuschließen, dass Deutsche zu den Tätern gehört haben. Nicht auszuschließen ist hingegen, dass die Deutschen ihre Hand- und Spanndienste, die sie insbesondere in logistischen Fragen beim Irakkrieg und in der Terrorbekämpfung sogar bei illegalen Aktionen „befreundeter“ Dienste bis in unsere Tage als treudeutsche Hilfswillige leisten, dass sie solche Dienste auch bei der Einkreisung des unglücklichen, weil zu anständigen Politikers Uwe Barschel geleistet haben mögen. Wolfram Baentsch hat sein journalistisches Handwerk beim Spiegel gelernt und war unter anderem Chefredakteur der Wirtschaftswoche Sein Buch „Der Doppelmord an Uwe Barschel“ erscheint bei F.A.Herbig

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