- Kontaktschuld: Prüfe, wo du schläfst!
Ein hessischer BWL-Professor wird suspendiert, weil er im Haus des „Compact“-Chefredakteurs Jürgen Elsässer übernachtete. Ein langes Disziplinarverfahren und eine späte Rehabilitierung zeigen, wie gefährlich Kontaktschuld im Dienstrecht werden kann.
Am 9. November 2025 berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter dem Titel „Opfer des Verfassungsschutzes: Der Staatsfeind, der keiner war“ über einen verstörenden Fall von Zeitgeisterscheinungen im Umgang des Staates mit ganz normalen Bürgern, die in die Schusslinie des Kampfes gegen rechts geraten sind. Mittlerweile lässt sich die maßgebliche Gerichtsentscheidung (VGH Kassel, Beschluss vom 13.05.2025 – 1 B 112/25) zumindest anfordern und auslesen.
Was passiert ist: 2023 übernachtete ein hessischer BWL-Professor im Haus des Ehepaares Elsässer. Die Eheleute Elsässer sind in der rechten Szene bekannt, unter anderem dadurch, dass Jürgen Elsässer Chefredakteur des zeitweise verbotenen Compact-Magazins ist. Die Eheleute sind nicht vorbestraft, werden jedoch vom Verfassungsschutz beobachtet. In der Folge geriet auch der BWL-Professor, ein früherer Nachbar von Dr. Stephanie Elsässer und zeitweiliges AfD-Mitglied, ins Visier des Verfassungsschutzes. Diese Übernachtung sollte ihn allerdings teuer zu stehen kommen.
Vom Dienst suspendiert
Ende 2023 wurde der mittelhessischen Hochschule des BWL-Professors vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz ein Behördenzeugnis übersendet, wonach bei ihm Zweifel an der Verfassungstreue nach § 33 des Beamtenstatusgesetzes bestehen. Nach einem persönlichen Gespräch hierzu mit dem Hochschulpräsidenten wurde er Mitte Januar 2024 vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
Begründet wurde dies einerseits mit einem Ansehensverlust der Hochschule im Falle seiner Weiterbeschäftigung. Andererseits erfordere die Vorwurfslage die Suspendierung, um während dieser Zeit den Sachverhalt ausermitteln zu können. Letztlich sei aufgrund der mitgeteilten Zugehörigkeit des BWL-Professors zur rechtsextremen Szene zu befürchten, dass sein weiterer Einsatz in der Lehre den Eindruck erwecken kann, dass er an die Studierenden Gedankengut vermittelt, das gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet ist.
Der BWL-Professor wehrte sich hiergegen, verlor aber sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor dem VG Gießen. Erst der VGH half dem BWL-Professor und hob die Suspendierung nach 16 Monaten wieder auf. Auf den erheblichen Rechtsanwaltskosten blieb er dabei allerdings sitzen.
Entscheidung des Gerichts
Der VGH Kassel wurde nun in seiner Entscheidung des Falls recht deutlich. Ein Disziplinarverfahren sei den gesetzlichen Vorgaben des hessischen Disziplinargesetzes nach regelmäßig innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Danach müsse der Dienstherr die Suspendierung wegen der besonders intensiven Eingriffe in die Rechte des betroffenen Beamten aufheben. Es sei denn, die Behörde könne Gründe anführen, warum das Verfahren länger dauert. Das sei hier nicht der Fall gewesen.
Die Hochschule hätte schneller und intensiver ermitteln müssen, insbesondere weil die Suspendierung allein auf die privaten Kontakte des BWL-Professors zu den Eheleuten Elsässer gestützt war. Dies allein habe aber schon nicht ausgereicht. Erforderlich sei vielmehr „ein konkretes, nach außen gerichtetes Handeln, welches den Rechtsschein als Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung begründen kann“. Vorliegend habe die Hochschule die Suspendierung permanent evaluieren und dabei regelmäßig ihr Ermessen im Hinblick auf eine etwaige Aufhebung der Suspendierung betätigen müssen.
Die Probleme des Falls
Nun könnte man von außen meinen: Ende gut, alles gut. Zumindest hat der VGH Kassel ja den Fall gerettet und den BWL-Professor rehabilitiert. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Nicht nur, dass die Rechtsanwaltskosten und der enorme Reputationsschaden bleiben. Jedermann mag sich auch die psychische Belastungssituation des Betroffenen vorstellen. Eben noch hochangesehener und gut beleumundeter langjähriger Professor, für den seine Kollegen auch eine Ehrenerklärung abgegeben hatten. Plötzlich aus seinem beruflichen Umfeld gerissen, Zukunft ungewiss und zahlreichen Gerüchten ausgesetzt.
Zunächst einmal sollte ein Blick auf die Ermächtigungsgrundlage erfolgen. Nach § 39 des Beamtenstatusgesetzes kommt eine Suspendierung vom Dienst nur aus zwingenden dienstlichen Gründen in Betracht. Zwingende dienstliche Gründe liegen der Rechtsprechung nach dann vor, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären. Hier hätte der Hochschulleitung bereits auffallen müssen, dass es in 20 Jahren keinerlei Auffälligkeiten in der Lehre des BWL-Professors gab.
Welcher BWL-Professor äußert sich schließlich anlasslos und ohne Zusammenhang in seinen Vorlesungen politisch, dabei sogar höchst angreifbar in rechtsextremer Weise? Auch eine negative Außenwirkung für die Hochschule war nicht erkennbar, da die Erkenntnisse des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz ja auch nicht öffentlich bekannt waren. Zudem hätten die Ermittlungen ohne Weiteres auch während des laufenden Lehrbetriebs an der Hochschule erfolgen können. Schon hiernach sind deutliche Zweifel am korrekten Verhalten des Dienstherrn des BWL-Professors angebracht.
Kontaktschuld reicht nicht
Glücklicherweise reicht dem VGH Kassel nach auch eindeutig alleine eine Art Kontaktschuld nicht aus, um Maßnahmen gegen Staatsdiener richten zu können. Beamte müssen zwar auch außerhalb des Dienstes Wohlverhaltenspflichten beachten. Der bloße Umgang mit Personen etwa aus dem rechten Lager alleine reicht allerdings noch nicht aus. Zum Glück, möchte man sagen. Denn eine Pflicht zur sozialen Isolation letztlich nicht einmal vorbestrafter Personen kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Spiegelbildlich dazu müssen auch Sozialkontakte derartiger Personen, solange unbehelligt bleiben, bis diese sich nachweislich selbst gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden.
Bedenklich stimmt im Fall auch, dass zunächst das VG Gießen Ende 2024 die Suspendierung nicht gestoppt hatte. Dass einer Behörde (erhebliche) Fehler passieren, sollte nicht vorkommen, aber es passiert eben. In einem derart evident rechtswidrigen Fall wie hier muss sich der Bürger aber auf die Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte verlassen können. Und zwar auch schon in der ersten Instanz.
Insgesamt reiht sich der Fall ein in eine Linie von ähnlichen Vorkommnissen, die es in den letzten zwei Jahren gegeben hat. Wer irgendwie im Verdacht steht, dem rechten Lager zuzugehören (Schwachkopf-Fall) oder auch nur missverständliche Ironie einsetzt (Causa Bolz), muss ernsthaft mit Maßnahmen des Staates rechnen, selbst wenn er objektiv betrachtet recht eindeutig kein Verfassungsfeind ist. Dies gilt auch mit Blick auf Beamte. Natürlich ist das Konzept der wehrhaften Demokratie richtig und wichtig. Doch die Behörden, die unsere Freiheit bewahren sollen, müssen diese Freiheit auch mit Maß und Mitte schützen. Sonst wird aus Freiheit Unfreiheit, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte werden dann nicht nur von den Falschen bedroht, sondern auch von den Richtigen.
Prof. Dr. Michael Hippeli, LL.M., MBA, ist Ministerialrat und Referatsleiter im Hessischen Wirtschaftsministerium. Er stellt ausschließlich seine eigene Meinung dar.
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Frage eines Laien: Warum werden dem BWL-Professor seine Auslagen nicht erstattet, obwohl das Verfahren gegen ihn unrechtmäßig war? Was wäre, wenn sich die Suspendierung nicht gegen einen BWL-Professor, sondern gegen einen einfachen Beamten, der sich einen teuren Rechtsanwalt nicht leisten könnte, gerichtet hätte? Bekommt in Deutschland nur noch derjenige Recht, der sich Gerechtigkeit finanziell leisten kann?
Kennt sich da jemand richtig aus...?
nicht um eine juristische Bewertung des Sachverhalts, sondern um die der Dauer der Prüfung:
„Ein Disziplinarverfahren sei den gesetzlichen Vorgaben des hessischen Disziplinargesetzes nach regelmäßig innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Danach müsse der Dienstherr die Suspendierung wegen der besonders intensiven Eingriffe in die Rechte des betroffenen Beamten aufheben. Es sei denn, die Behörde könne Gründe anführen, warum das Verfahren länger dauert. Das sei hier nicht der Fall gewesen.“
Es bleiben demnach erhebliche Zweifel am Rechtstaat, in einem Rechtsstaat, wäre ein Freispruch samt Entschädigung + Erstattung der Rechtskosten sowie mindestens einer Abmahnung der Hochschule wegen unzulässiger Suspendierung etc. und des „Verfassungsschutzes“ wegen eines unzulässigen Verdachts nebst Meldung beim Arbeitgeber das Mindeste!
Wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat, das zeigt sich immer wieder aufs Neue!
Sollte ich was falsch verstanden haben, möge man mich korrigieren.
Keine Frage, was dem BWL Professor passierte ist in Hessen schon seit Jahren üblich. Ich betreue heute noch einen ehem. Mitarbeiter, verheiratet, zwei Kinder, der seit Nov. 2019 suspendiert ist mit Gehaltskürzung und der inzwischen üblichen Rufschädigung, weil er in einem Chat angeblich rechtsextreme Inhalte empfangen haben soll, selbst einige weitergeleitet hat und trotzdem, das er iranischer Abstammung ist als Rechtsextrem eingestuft wurde. Inzwischen betreibt der Verfassungsschutz den Rauswurf des Beamten aus der Bundeswehr, wo er vor dem Polizeidienst gedient hat. Der Beamte hat drei Klagen gegen die Behörde beim VG Wiesbaden gewonnen und dennoch ging man in Berufung an den VGH, der dieser Tage mitteilte, er komme jetzt aktuell dazu, die Widersprüche zu prüfen. In gleichen Angelegenheiten haben soll. Andere Beamte hatten mit ihren Klagen bereits beim VGH Erfolg gehabt. Ja, das VG Gießen hat versagt, das VG Wiesbaden Disziplinarkammer nicht. Anwaltskosten inzwischen über 50.000€.
doch bitte keine weiteren Cicero-Artikel mehr per E-Mail schicken, sie sei (ist) verbeamtet und möchte es auch bleiben - parteilos und nur mittel politisch interessiert, eine Lehrerin in Hessen! 🤔
>> Ich war richtig erschrocken... - kein Joke!
Dafür hat die Hochschule ganz allein gesorgt! Abartig ist es, was in diesem Land abgeht!
Das Urteil des VGH ist kein Trost, nach meinem Verständnis ist es keine Rehabilitierung des Professors, sondern basiert auf einer unzulässig langen Bearbeitungsdauer der Hochschule, das ist ein Witz, und zwar ein ganz schlechter! Es läßt auf jeden Fall erheblichen Zweifel am Rechtsstaat zu, rechtsstaatlich wäre eine Rehabilitierung inkl. Erstattung aller Kosten, eine Entschädigung + Abmahnung der Hochschule und des „Verfassungsschutzes“!
Warum wird es nicht nur toleriert, sondern geradezu gefördert und gefordert, daß linksextremes Gedankengut an (Hoch-)Schulen vermittelt und propagiert wird. Der leichte Verdacht, das rechtes Gedankengut vermittelt werden könnte, reicht aber schon für eine Suspendierung!
Sollten Forschung, Lehre und Justiz nicht auf dem politischen Auge zumindest so weit blind sein, so lange keine extremistischen Inhalte vermittelt werden?
Finde den Fehler!
Zu einer demokratischen Gesinnung gehört die grundlegende Einstellung, dass auch der Falsche am Ende der Richtige sein, also Recht haben könnte. Diese Grundeinstellung findet sich in den Universitäten heute kaum noch. Wenn das in der Wissenschaft nicht mehr berücksichtigt wird, gibt sie sich dem hemmungslosen Opportunismus gegenüber dem Zeitgeist hin. Mit den Wölfen zu heulen ist kein Widerstand. Die Universitäten sollten eine Lehre aus dem Nationalsozialismus ziehen, in dem sie Juden und politische Gegner der Nazis in Vollstreckung des NS-Unrechts ausgeschlossen haben. Wie man an all diesen Beispielen erkennen kann ist eine linke Diktatur zur "Rettung der Demokratie" heute viel wahrscheinlicher als eine rechte. Es ist kurz vor 12.
Eine linke Diktatur steht bevor, es gab nie eine Gefahr von rechts, zumindest nicht für Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit des Individuums. Die „Gefahr“ von rechts bezieht sich ausschließlich auf die Macht und die Deutungshoheit der Linken. Diese sind durch recht gefährdet, das gehört aber zur Demokratie, denn die Demokratie garantiert weder links noch rechts einen Anspruch auf dauerhaften Machterhalt. Das verstehen die Linken leider nicht und die Mehrheit der Deutschen offensichtlich auch nicht, denn sie haben sich einreden lassen, demokratisch ist nur, was links der „Mitte“ sitzt!
Die legitimen Nachfolger der Nationalsozialisten sind die faschistischen Grünen, SPD und SED/PDS/Linke sind nicht weit weg!
Meiner Meinung nach ist es bereits zu spät die linke Diktatur zu verhindern, Urteile wie diese zeigen, daß sich das linke Krebsgeschwür bereits viel zu weit in den Institutionen verbreitet hat, um es auf demokratisch-friedlichem Weg loszuwerden!
Und sowas kommt nur in Diktaturen vor. Dass die Gerichte und deren Beamte sich bei dem Opfer nicht einmal entschuldigt haben, zeigt den moralischen Verfall in diesem Staat. Da hatten wir im Osten geglaubt, wir wäre der Diktatur entronnen, und stellen fest, dass sie im heutigen Deutschland noch genauso fortbesteht wir zuzeiten des NS-Staates und im Kaiserreich. Ursache ist in diesen Fällen immer der dumme, typisch deutsche vorauseilende Gehorsam, wo Beamte glauben, dem Zeitgeist und den übergeordneten Behörden gefallen zu müssen. Man sollte die in diesem Falle tätig gewordenen Gerichtsbeamten an den Ohren über den Marktplatz schleifen. Eine Schande und ein Beispiel wie unreif unsere Demokratie in Wahrheit noch immer ist. Immerhin haben Herr Elsässer und seine Frau, die ich beide sehr schätze und regelmäßig einschalte, bisher nichts in der Öffentlichkeit verlauten lassen (oder ich habe es nicht mitbekommen). Eine noble, generöse Geste von ehrenwerten Leuten. Dank auch für d. Bericht.
gab es in den letzten beiden deutschen Staaten, die auch beide grandios untergegangen sind. M.M.n. haben die Richter in den Vorinstanzen keine Fehler gemacht, sondern es war Intention, beabsichtigt, einen Unschuldigen politisch zu bestrafen und ihm seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz zu stehlen. Ich kann nicht verstehen, dass diese freislerschen Rechtsbeuger juristisch nicht belangt, mindestestens regresspflichtig gemacht werden können. Von rechtsstaatlichkeit kann hier doch keine Rede mehr sein. Hochkriminelle Linksextremisten werden von den gleichen Leuten gepudert, anständige Bürger schikaniert oder unter fadenscheinigen Gründen Monate- sogar Jahre lang in U-Haft gesteckt. Schon wieder: die Köpfe dieser totalitären Hydra sitzen ganz oben. Finis Germania
der grünlinkswoken Blase immer mehr an Zustimmung, ihnen droht die Macht & Deutungshoheit zu entgleiten, ihre Ideologie geht an den Bedürfnissen und den Wünschen der absoluten Mehrheit vorbei. Sie verlieren trotz 24/7-Propaganda des ÖRR den Kampf, immer mehr Menschen sehen und merken, daß das Lügenkonstrukt nicht zu dem paßt, was sie täglich erleben!
Die AfD verbieten geht (noch) nicht, man hat, außer Unterstellungen und Behauptungen NICHTS belastbares gegen die AfD in der Hand, weil es nichts gibt!
Das System greift daher zu immer drastischeren/subtileren Mitteln: Sippenhaft, Denunziation & Kontaktschuld widersprechen Demokratie und Rechtsstaat, sie erzeugen aber eine Atmosphäre der Angst! Jeder muß damit rechnen unbegründet ins Visier des Systems zu geraten, da reicht schon, wenn ein Beamter sein RECHT auf freie Wahl nutzt, und die AfD wählt, um seine Existenz zu zerstören!
Je weiter die grünlinkswoke Blase ins Eck gedrängt wird, desto schmutziger und brutaler ist ihre Reaktion!
Prof. Dr. Michael Hippeli, LL.M., MBA ist Ministerialrat und Referatsleiter im Hessischen Wirtschaftsministerium. Wie kann es sein, dass der so etwas schreiben darf/kann? Ist er möglicherweise schon a.D.? Was ist geschehen, dass er sich sehenden Auges ins linke Fegefeuer wirft? Ich weiß ja nicht, was da wirklich dahintersteckt, aber trotzdem "alle Achtung"!
offenbart in aller Klarheit und Ungeheuerlichkeit die geistige Verfassung, die sich inzwischen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens breit gemacht hat.
Von Freiheit und Selbstbestimmung kann da nirgendwo mehr die Rede sein!
Überall lauern Menschen, die Mitbürger wegen ihrer angeblich nicht "korrekten" Haltung bzw. Meinung möglichst rasch aus dem Verkehr ziehen wollen und sie daher öffentlich diffamieren, ja sogar bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Jeden Tag erfährt man von weiteren Fällen der Ausgrenzung von Personen in allen möglichen Positionen u. Berufen, die angeblich "rechtsextrem" sind u. von Veranstaltungen ausgeschlossen werden bzw. ihren Job verlieren
Wie man hier sieht, gehört der bloße Kontakt mit einem als "rechtsradikal" eingestuften Menschen, um selber angezeigt zu werden. Das erinnert fatal an die DDR u. das "Dritte Reich"!
Wie lange wird sich die Mehrheit der Deutschen diese Zensur noch bieten lassen, bevor sie anders wählt?
Ich fürchte: Noch lange!!!
eigentlich die Konsequenzen für den Richter in Gießen, der stümpernd das Recht zu Unrecht verbiegt, ob vorsätzlich oder nicht sei dahin gestellt? In Bamberg sitzen noch mehr Richter dieser Sorte mit krassen Fehlurteilen, ohne jede Konsequenz außer für die zu Unrecht Betroffenen.
Es gibt doch zum Thema Übernachtung bei Elsässer zahlreiche Kommentare, oder? Aber für den CICERO heißt das: Distanz wahren. Möglichst kein großes Echo anzeigen. Im Sande verlaufen lassen... langsam kriege ich mit, wie Sie hier in der Redaktion ticken. Brisante Themen aufgreifen, aber möglichst wenig Emotion zeigen, man möchte doch nicht in den falschen Topf geworfen werden... Stimmts? Wie lange will CICERO sich noch einem echten Bekenntnis verweigern? Ich zweifle an CICERO. Rechts blinken und dann geradeaus fahren? Zu welchem Sieger wollt ihr euch gesellen? Die ehemals bürgerlichen Parteien sind längst erledigt. Da wird nichts mehr. Keinen Mut. Personell keine Reserven. Aus und vorbei. Wenn die CDU nicht mit der AfD zusammengehen will, wird sie vom Leben abgeschafft werden, so wie die FDP abgeschafft wurde.
Die Vollversion ist nach wie vor in Arbeit... ...
die 'Hammerbande' vermeintliche Nazis oder Kanalarbeiter mit der falschen Mütze (Base-Cap) sieht man am besten auch schön WEG!, als Cicero-Leser und Forenschreiber besonders(!!!), sonst könnte man durch die Kontaktschuld automatisch selbstverschuldet zum Täter werden, falls das im Nachgang heraus kommt mit dem Cicero-Abo... ... - als AfD-Mitglied (oder ehemaliges) sowieso...
>> Das ist gefährlich - ehemalige AfD-Mitgliedschaft... !! 🤔
/Sarkasmus ?
welche Rolle eigentlich der Verfassungsschutz in dieser Sache spielt. Er geht gezielt mit Informationen zum Arbeitgeber des Betroffenen, um diesen mitzuteilen, daß es im Grunde nichts gegen den Mitarbeiter gibt, aber er hat Kontakt zu dem oder dem. Ich kann nicht erkennen inwiefern der VS hier seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen sein soll. Letztlich ging ja alles vom VS aus.
Der VS Niedersachsen bezeichnete sich übrigens selbst als Antifa.
In Hessen gab es vor sechs Jahren bereits einen Kontaktschuldfall, vgl. https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-nach-afd-treffen-hessenfilm-trenn…. Nach einem Treffen des damaligen AfD-Chefs Jörg Meuthen mit dem Geschäftsführer der HessenFilm und Medien GmbH verlor dieser seinen Job. - Die Wahlkampfparole „Hessen vorn“ aus den 60er Jahren hat inzwischen den Sprung in Gerichtsentscheidungen geschafft.
