Otto-Wels-Saal
Blick in den Flur zum Otto-Wels-Saal vor einer Fraktionssitzung der SPD / picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Streit um Fraktionssaal - Die AfD auf den Spuren der SPD von 1972

Die AfD ist empört, dass sie als zweitgrößte Bundestagsfraktion nicht in den größeren Sitzungssaal der SPD umziehen darf. Einen ähnlichen Streit gab es schon vor 50 Jahren. Da wollte die CDU/CSU der SPD nicht ihren Saal überlassen.

Hugo Müller-Vogg

Autoreninfo

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

So erreichen Sie Hugo Müller-Vogg:

Die Bundestagsfraktion der AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, um den von der SPD genutzten Otto-Wels-Saal für ihre Fraktionssitzungen nutzen zu dürfen. Die Partei sieht in der unzureichenden Größe des ihr derzeit zugeteilten Sitzungssaals ihre Arbeitsfähigkeit und damit ihre parlamentarischen Rechte massiv eingeschränkt. Außerdem würden, so die AfD, „der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet“. 

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Thomas Hechinger | Mi., 16. Juli 2025 - 08:21

Eine mir bisher unbekannte interessante Geschichte. Es war also schon einmal da. Wobei man sagen muß, daß es letztlich nur um eine Differenz von 8 Abgeordneten ging und beide Säle vermutlich ausreichend Platz boten.
Vielleicht sollte man für künftige Fälle eine Regelung treffen: Nach jeder Bundestagswahl werden die Säle neu zugewiesen, und zwar nach der Größe der Fraktionen. Dann muß die eine Fraktion gegebenenfalls ein Kreuz, die andere ein Bild von Otto Wels oder Karl Marx abhängen. Ein freundlicher Mitarbeiter des Bundestags wird sicher mit Hammer, Nagel und Silikon bereitstehen, wenn es in der Fraktion niemanden gibt, der das nötige handwerkliche Geschick hat.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 16. Juli 2025 - 09:43

Ob es die Klage annimmt? Ob es die Würde von AFD-Politikern unter solchen Arbeitsbedingungen im BT tätig sein zu müssen anerkennt. Ja, man könnte meinen das sei Kindergarten. Aber es geht hier um viel mehr. Es geht darum, diese AFD, wo immer das geht zu behindern, zu stigmatisieren, herabzuwürdigen und zu beleidigen, um dann zu erzählen, sie suche sich die Opferrolle, weil ihr so schlimmes angetan wird. Die angeblichen Freunde der Demokratie verhalten sich eigentlich wie deren Feinde. Ich habe bei diesem BVerfG nur wenig Hoffnung, dass sich da normaler Menschenverstand und Achtung der Würde, der AFDler durchsetzt. Man wird da Monate brauchen Begründungen zu finden, dass ein solcher Umgang rechtens ist. Und was eine SPD von Verfassung hält wissen wir hinlänglich. Sie hatten eine Nancy Faeser als Verfassungsministerin, welche dieselbe mit Füßen getreten hat und wollen nun zwei Richterinnen gleichen Kalibers installieren. Wir wissen alle wohin die Reise geht. Ich traue dem BVerfG nicht.

bringen Sie die Sache auf den Punkt.
Herr Müller-Voggs Vergleich hinkt nicht nur - er ist völlig unangebracht.
Heute geht es um eklatante Herabwürdigung demokratisch gewählter
Abgeordneter und nicht um lächerliches Gezänk kleinlicher Rechthaber wie
1972.

Brand A. | Mi., 16. Juli 2025 - 12:38

So sehe ich das auch, die AfD soll wissen, daß sie eine Aussätzige ist, man spricht ihr und ihren Wähler die politische Teilhabe ab.

Und ja, auch ich traue "unserer" Justiz nicht mehr, denn es zählt nicht das Recht, sondern der politische Wille, daß ist in jeder anderen Diktatur auch so. Das ist nicht anders, als mit "unserer" Demokratie!

Walter Bühler | Mi., 16. Juli 2025 - 13:13

... denen es nur um Ideologie und Vetterleswirtschaft ihrer Parteien geht und keineswegs um Demokratie, um Politik für das Volk.

Es ist wie in der DDR: Überall wird von Demokratie geredet, aber die Macht wird von sehr wenigen Parteifunktionären ausgeübt.

Überall in der westlichen Welt dieses wahnwitzige Trauerspiel!

Wegen den Eigenheim-Ansprüchen der SPD in einem öffentlichen Gebäude muss sich nun das höchste deutsche Gericht mit Raumfragen befassen!

Vielleicht ist das aber auch der wirkliche Grund, warum sich die SPD so fest an die Kandidatin Brosius-Gersdorf klammert. Vielleicht hat sie ihnen den Raum schon fest versprochen?

Ingofrank | Mi., 16. Juli 2025 - 20:44

242 Sitze SPD - 234 Sitze Union = 8 ! Size Differenz

2025:
151 Sitze AfD - SPD 129 Sitze SPD = 22 ! Sitze Differenz
Wie goß soll den der Neue AfD Sitzungssaal der AfD den werden bei gleicher Relation Herr Müller- Vogg ? 😂😂😂😂😂
Mit freundlichen Gruß a d Erf. Republik

Urban Will | Mi., 16. Juli 2025 - 22:14

sie sind.
Herabwürdigung und Ausschluss des politischen Gegners. Dummes, rechthaberisches Gehabe. Außer natürlich, man ist selbst Opfer.
Der Artikel in dieser Form – anspielend auf trotzige Zankerei unter Kindsköpfen – ist unsinnig.
Wenn man sich die Vorschriften für Arbeitsplätze, Freiflächen, übliche m² pro Person, etc. anschaut, dann ist der derzeitige AfD-Saal in der Tat eine Sardinenbüchse und sie klagen zu Recht. Man kann sich das blöde Lachen der paar wenigen verbliebenen Looser-Sozen vorstellen, wenn sie in ihrer Halle hocken und sich mangels genügend Gewählter mit dem Fernglas suchen müssen.
Diese Trottel werden es auch dann nicht kapieren, wenn bald nur noch die Hälfte oder gar ein Drittel (danach ist eh Schluss, da unter 5%) von ihnen da ist.
Wie das oberste Gericht entscheiden wird, kann man sich denken.
Die AfD macht all dies nur stärker, der Zusammenhalt wächst. Sie braucht noch ein wenig Atem, aber wie man an den neuesten Umfragen sieht: sie sind auf dem Weg zur Nr. 1.

Frank Klaus | Do., 17. Juli 2025 - 11:05

Das ist ein falscher Vergleich, Herr Müller-Vogg. Die SPD gewann 1972 fünf Sitze hinzu, die AfD 2025 aber 69! Der Abstand der SPD zur Union betrug 1972 acht Sitze, der der AfD zur SPD heute aber 32!
Zudem heißt der SPD-Sitzungssaal nicht Otto-Wels-Saal, sondern er wird von der SPD nur so genannt. In der Bundestagsverwaltung hat der Saal einfach nur eine Nummer. Die SPD könnte den Namen Otto-Wels-Saal in jeden anderen Saal mitnehmen.
Und zu guter Letzt verschweigen Sie, Herr Müller-Vogg, dass die AfD jetzt sogar in ein anderes Gebäude, weitab von den Abgeordnetenbüros, umziehen musste, und zwar in einen Ausschusssaal, der von der Sitzanordnung her völlig ungeeignet für das Abhalten einer Fraktionssitzung ist. Sie musste aber umziehen, weil der bisherige Raum tatsächlich so klein war, dass es wirklich unzumutbar war. Es geht hier nicht um Symbolik, sondern schlicht um Arbeitsfähigkeit.
Ihr Artikel ist also mal wieder nichts als Desinformation und Irreführung, Herr Müller-Vog.