- Das Bundesverfassungsgericht – (k)ein politisches Gericht?
Der Deutsche Richterbund beschreibt in seiner Stellungnahme zu Frauke Brosius-Gersdorf das Bundesverfassungsgericht als von der Politik unabhängige Institution. Damit vermittelt der Richterbund ein Zerrbild der politisch-rechtlichen Realität.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich am Montag zur Causa Frauke Brosius-Gersdorf zu Wort gemeldet. Die Aussagen verwundern auf mehreren Ebenen. In der Stellungnahme heißt es u.a.:
„Tagespolitische Interessen und Positionierungen in gesellschaftspolitischen Einzelfragen sollten im Nominierungsprozess nie in den Vordergrund geraten, weil sie den Eindruck von der Unabhängigkeit aller Bundesverfassungsrichter … beeinträchtigen können … Es [das BVerfG] ist Verfassungsorgan und Gericht und als solches nicht den Regeln der parteipolitischen Entscheidungsfindung unterworfen. Seine Mitglieder sind unabhängig. Sie sind Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, nicht einer Partei.“
Richtig ist, dass – was wegen der fehlenden Transparenz Kritik erfährt – die Wahl im Bundestag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ohne Aussprache erfolgt. Auf diese Weise sollen das Ansehen und die Integrität sowohl der Kandidaten sowie des Bundesverfassungsgerichts geschützt werden. Deshalb verstößt auch die im Raum stehende „Anhörung“ von Brosius-Gersdorf durch die Union evident gegen das im Gesetz vorgesehene Verfahren.
Darüber, ob die politische Einstellung einer Kandidatin unter die Verschwiegenheitspflicht des § 6 Abs. 4 BVerfGG fällt (betrifft nur die Wahlausschussmitglieder), besteht keine Einigkeit. Denn es ist umstritten, ob sie zu den „persönlichen Verhältnissen“ des Bewerbers gehört und damit unter die Verschwiegenheitspflicht fällt. Es spricht jedenfalls vieles dafür, die politische Einstellung nicht darunter zu fassen.
Die fachliche Kompetenz spielt zwar eine Rolle, der politische Hintergrund aber auch
Denn zum einen hat sich der Gesetzgeber nicht zuletzt deshalb für ein Zweidrittelquorum entschieden, um die „Überparteilichkeit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts“ zu schützen. – Wobei sich die Parteien gegenseitig einen gewissen Spielraum zubilligen, schließlich wollen sie „ihre“ Kandidaten auch gewählt bekommen. Durch das Zweidrittelquorum wird letztlich aber abgesichert, dass „Kandidaten mit extremen Überzeugungen bei der Wahl praktisch keine Chance haben“.
Zum zweiten – und hier verkennt der DRB die Bedeutung des BVerfG eklatant – ist das BVerfG eine „politische Institution“, auch wenn, wie der Staatsrechtsprofessor Alexander Thiele zu Recht ergänzt, dass BVerfG immer das Gegenteil behauptet.
Unerwähnt gelassen hat der DRB auch das Parteienproporzverfahren, das ebenfalls – zurückhaltend formuliert – mit einer „Unabhängigkeit“ des Gerichts schwer in Einklang zu bringen ist. Es liegt nämlich in der Natur der Sache, dass Parteien jemanden vorschlagen, der oder die politisch ihrer Linie zumindest nahesteht.
Vor dem Hintergrund – insbesondere, wenn man zudem bedenkt, dass etwa auch Politiker wie z.B. Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurden – ist auch die folgende Aussage des DRB zum Auswahlprozess deutlich zu relativieren: „Sie werden aufgrund ihres allgemein anerkannt hohen persönlichen und fachlichen Ansehens vorgeschlagen.“ Die fachliche Kompetenz spielt zwar selbstverständlich eine (mal größere, mal kleinere) Rolle, der politische Hintergrund aber auch. Im Ergebnis zeichnet der Deutsche Richterbund in seiner Stellungnahme ein Zerrbild der politisch-rechtlichen Realität.
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ist die Theorie. Was SPD und CDU 'ausküngeln' ist die Praxis.
>> "Gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen..." /Ironie
Der Richerbund beschreibt die von der Verfassung angestrebte richterliche Unabhängigkeit absolut zutreffend.
Es war auch nie ein Problem, dass der Bundestag Richter mit 2/3-Mehrheit wählt.
In der Bonner Republik, in der ich aufwachsen durfte, fanden sich immer geeignete Kandidaten an höheren Gerichten, die sobald sie im Amt waren ihr Parteibuch vergaßen
Der Tabubruch begann damit, dass Merkel (der Meisterin des Tabubruchs) ihrem treuen Fraktonseinpeitscher Harbarth das Richteramt als "Belohnung" versprach, ebenso wie Ministerpräsident Müller gestattet wurde, auch mal Verfassungsrichter zu spielen. Man traf sich dann ja auch gerne zum Essen.
Nun präsentiert die SPD wieder eine Kandidatin, die keinen Tag als Richterin tätig war. Schon von daher hätte die CDU einen triftigen Grund gehabt, sie als ungeeignet abzulehnen.
Wenn das Parlament nicht in der Lage ist, das wichtigste Gericht des Landes mit fachlich geeigneten Richtern zu besetzen, möge es diese Aufgabe dem Souverän zurückgeben.
dies früher unproblematischer war, aber es gab auch da bemerkenswerte Nominierungen. Für mich sorgte zum Beispiel die Wahl eines früheren CDU-Ministerpräsidenten für Unbehagen. Obwohl untadelig, fand ich Herrn Müller für politisch zu exponiert für ein Amt das( angeblich) politische Neutralität voraussetzt
Und der nächste Coup der SPD steht schon bevor. Auch Kaufhold hat keine Erfahrung als Richter und zeigt sich als Klimaaktivistin. Seegmüller, der von den Grünen abgelehnte Kandidat von CDU/CSU, hat ebenso wie der CDU-Kandidat Spinner richterliche Erfahrung. Es geht aber inzwischen nicht mehr um die Qualität der Menschen für das BVerfG - der linke Marsch durch die Institutionen soll vollendet werden, auf Biegen und Brechen.
Das BVerfG ist kein Gericht im normalen Sinne, weil es nicht (vom Parlament gemachte) Gesetze auf konkrete Sachverhalte anwendet, sondern praktisch frei "nach gesundem Menschenverstand" Dinge entscheidet. Das würde ich per Definition als politisch sehen. In Bezug auf die Einhaltung der Befugnisse unserer Verfassungsorgane hat es eine Gerichtsfunktion, aber darum geht es meist nicht. In Bezug auf die Grundrechte/Werte ist es ja an keine Gesetze gebunden, kann für mich daher auch nicht im normalen Sinne ein Gericht sein.
Wichtig ist aber, dass es nicht parteipolitisch ist, also in unserem System der Checks&Balances eine unabhängige Komponente darstellt: eben gebildete Menschen, die ziemlich frei nach gesundem Menschenverstand so urteilen, wie sie es für eine angemessene Mischung aus dem mittleren "Volksempfinden" und durch irgendetwas Höheres vorgegebenen Werten halten.
Aber es sind immer Abwägungen zwischen verschiedenen Interessen und Zielen, also Politik.
„Parteienproporzverfahren“? Dieses würde der AfD 2 Richter zugestehen, sei‘s drum, sie würden eh nicht gewählt. Der SPD steht 1 Richter zu, den hat sie schon sitzen!
Urteile diverser Gerichte der letzten Jahre, darunter auch des BVG, zeigen überdeutlich, daß die Justiz in diesem Land (teils) massiv linkslastig urteilt, zuletzt zu sehen als ein linksaktivistischer Richter der Grünen am Verwaltungsgericht Berlin seine Kompetenzen massiv überschritt und ein „Urteil“ zu den Grenzzurückweisungen fällte! Deutlich wird dies auch bei der Anwendung des §188 StGB und dem überzogenen Vorgehen gegen „Haß & Hetze“, beides juristisch nicht definierte Begriffe. Alles linkspolitische Urteile!
Wie in allen anderen Bereichen bestätigt sich auch bei den Richtern der Grundsatz, daß Ideologen ihre Ideologie IMMER in den Vordergrund stellen.
Brosius-Gersdorf und Kaufhold sind Ideologen, sie können und werden daher keine neutralen Urteile fällen!
Beide sind als Verfassungsrichter ungeeignet!
bei der Wahl der Verfassungsrichter, wird es politisch. Das wäre soweit auch ok, wenn die Politik noch vernünftig laufen, mit vernünftigen Menschen besetzt wäre. Aber das ist seit langem nicht mehr der Fall.
Merkel wollte einen ihr gefälligen Lakaien und setzte ihn dort hin. Der war ein solcher Lakaie, dass er sogar in Zeiten wichtiger Entscheidungen, bzw. unfassbarer Grundrechtseinschränkungen sich und seinen Laden bei der Herrscherin zum Essen einladen ließ. Bananenrepublik Deutschland.
Jetzt soll eine Linksgrüne dorthin, damit Linksgrün seine so langsam bröckelnde Allmacht noch einmal stützen kann. Nur deshalb.
Denn es geht i.d. Hauptsache um das AfD-Verbot. Dieses wäre der brutalste Angriff auf unsere freiheitl.demokr.Grundordung seit '45. Die Blauen nehmen zu, weil das Volk so langsam aufwacht. Und das muss „rückgängig gemacht“ und Karlsruhe nun hierfür gerüstet werden.
Wir sind in der DDR2.0 angekommen (siehe auch Rheinland Pfalz).
Das Recht soll politisch gesteuert werden.
Die hätten wegen mir jede Woche ein Geschäftsessen Karlsruhe-Berlin veranstalten können lieber Herr Will! Ich wäre aus Gründen Fragen/Unsicherheiten in der Anwendung grundgesetzlicher Einschränkungen seitens der damaligen Regierung bzw. deren Chefin an die Gäste durchaus bereit gewesen Fünfe gerade sein zu lassen wenn, ja wenn der Besuch aus Karlsruhe Frau Merkel und Gefolge schon beim ersten Mal unmissverständlich verklickert hätten was die Ein-bzw. Übergriffe für Folgen zeitigen würden! Ich jedenfalls habe mich schon damals jedes Mal wieder gefragt, warum seitens für die Einhaltung bürgerlicher Rechte wider die Staatsgewalt oder deren willkürlichen Eingriffe in Grundrechte zuständig oberste Instanz, wenig bis nichts kam an Hilfestellung für die tief verunsicherten Bürger, die so was zumindest im Westen seit Bestehen der BRD noch nicht erlebt haben. Und infolge all der Versäumnisse seitens dieser Politik?, Hässliches wie Denunziantentum, Ausgrenzung usw. Gestalt annehmen konnten! MfG
Bei allem Respekt für die sich so vehement verteidigende Richterschaft (DRB), aber ich persönlich glaube, dass sich die Gründerväter-Mütter unserer Verfassung besser was "menschliche" Schwächen und Tiefen der Politik auskannten aufgrund schlimmster Erfahrungen was Überparteilichkeit und größtmögliche Unabhängigkeit betrifft. Als Beispiel dienten u.a. wohl Richter wie der berüchtigte Jurist Freisler und seine "Urteile", was das Schlimmste war, was man an Zweifel bezüglich der Zunft hinsichtlich politischer Nähe und Ideologie bis hin zu Fanatismus in den Augen jeden Betrachters auch nur säen konnte. Um dieser schrecklichen Vorbelastung Herr zu werden und Vertrauen in den entstehenden Rechtsstaat sowie in die damit verbundene Gewaltenteilung der Bürger zu erlangen musste m.E. überspitzt gesagt ein wenig mehr her als eine Erklärung oder Stellungnahme wie die vom DRB. Deshalb manifestierte man alles erdenkliche, u.a. das 2/3Quorum im GG um solch m.E. unwürdiges Gezänk darum zu vermeiden. FG
Ich habe noch gelernt, dass ein BVerfG natürlich ein politisches Organ ist, aber eben neutral, nur der Verfassung und seinem Souverän verpflichtet, ohne sonstigen Einfluss und frei in der Entscheidung durch ihre Richter Recht spricht. Nur, und das sind meine Bedenken, wurde das BVerfG inzwischen beginnend mit der Wahl vom ehem. MP Müller, offen und ungeniert politisch beeinflussend besetzt. Ja, in der Bonner Republik, wie oben "Der Stefan" schreibt, waren die Richter zwar auch von Parteien bestimmt worden, aber so auch mein Eindruck, legten das Parteibuch auf Eis und orientierten sich an der bereits bestehenden Rechtsprechung und entwickelten das Recht weiter und krempelten es nicht um. Leider wurden inzwischen mit Harbarth und dem " ominösen" Essen mit Merkel dem BVerfG und seinen Richtern der Umhang der Neutralität und der Nichtbeeinflussung herunter gezogen und manche Entscheidungen -Corona - rochen sehr nach politischer Einflussnahme und regierungsfreundlicher Rechtsprechung.
Ich finde ganz schlimm, dass ich und viele meiner Mitmenschen den Glauben an eine gewisse Balance und Gerechtigkeit im Land verlieren. Ein wenig Hoffnung hatte man noch, dass man sich wenigstens auf das BVG
und seine Rechtsprechung verlassen konnte. Aber diese Hoffnung schwindet immer mehr. Erstens im Hinblick auf einige Urteile in den letzten Jahren. Und nun dieser Hickhack um die neu zu wählenden Richter und Richterinnen. Erst jetzt wachen einige auf, weil sie vorgeführt bekommen, wie getrickst und gemauschelt wird. Ganz schlimme Entwicklung! Die Politikverdrossenheit steigt und steigt!!! 🥺
Sie nennen es Politikverdrossenheit liebe Frau Hachenberg! Für mich bedeutet es inzwischen mehr als das. Denn wenn der Glaube an einen Rechtsstaat und seine in diesem Fall oberste Institution mit Schutzfunktion all unserer bürgerlichen Ansprüche und Rechte durch was auch immer Schaden erleidet, gerät das Sicherheitsgefühl und bis dahin individuelle Verhältnis zu Staat und einer kollektiv angelegten, jedoch auf Gleichheit, Einigkeit in den Werten, auf Solidarität und Gerechtigkeit fußenden Gesellschaft m.E. gefährlich ins Wanken. Vielleicht "geheimnisse" ich zu viel hinein oder mein ansonsten ziemlich verlässliches Bauchgefühl trügt mich, aber man fühlt sich als politisch einigermaßen wacher Mensch inzwischen wirklich wie auf hoher See? Liebe Grüße aus RLP!
Die BRD hat es bis dato nicht zu einer wirksamen Gewaltenteilung geschafft hat.
Trotz eindrucksvoll abschreckender Beispiele, wie es ohne eine solche im „dritten Reich“ und in der „DDR“ ausgegangen ist.
Richter im BVerfG, deren ideologische Ausrichtung ihre juristische Qualifikation zur vorurteilsfreien Rechtsprechung erheblich überschreitet, lassen die Glaubwürdigkeit an die Rechtsstaatlichkeit schwinden.
Über die Besetzung aller wesentlichen Richterstellen und die weisungsgebundenen Generalstaatsanwälte entscheiden in Deutschland Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien.
Sie wählen sich schlichtweg die Kontrolleure selbst.
Und sie werden diese Macht nicht freiwillig aus der Hand geben.
Die unselige Herrschaft der Parteien in Legislative und Exekutive über die Justiz dient den Regierenden quasi als Rückendeckung.
Sie fördert Filz, Parteienklüngel, Lobbyismus und Protektionismus.
Sie unterbindet eine rechtsstaatlich unabdingbare Gewaltenteilung.
Alternativen sind tabu.
Solange es politische Parteien sind, die Kandidaten für das höchste Richteramt vorschlagen, Solange werden es Kandidaten sein, die die Interessen der vorschlagenden Partei vertreten. Damit ist die Neutralität dieses Amtes nicht gewährleistet. Dafür kann nur eine unabhängige Berufungskommission sorgen.
Solange politische Parteien Kandidaten für das höchste Richteramt vorschlagen, solange werden das Kandidaten sein, die die Interessen der vorschlagenden Partei vertreten. Nur eine unabhängige Berufungskommission kann die Neutralität des BVerfG gewährleisten. Derzeit sehen wir einen Parteienkampf, in dem die Wahlverliererin SPD überproportional präsent ist. Ein weiterer Schritt, Staat und Demokratie an sich zu reißen.
