Robert Habeck und Sahra Wagenknecht
Der Majestätsbeleidigungsparagraf wird zum Bumerang: Wagenknecht zeigte Habeck an / picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner

Strafanzeige von Sahra Wagenknecht - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Robert Habeck

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck, weil Sahra Wagenknecht ihn angezeigt hat. Es geht um Politikerverleumdung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Davon hat Habeck selbst gerne Gebrauch gemacht.

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Daniel Gräber leitet das Ressort Kapital bei Cicero. Sein Buch „Akte Atomausstieg“ ist im Herder-Verlag erschienen.

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Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden soll Robert Habeck im vergangenen Sommer eine Aussage getätigt haben, die er bereits zurückgenommen hat. Er warf der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor, sich von der russischen Regierung kaufen zu lassen. Nachdem Wagenknecht dagegen vor Gericht gezogen ist, unterschrieb der damalige Bundeswirtschaftsminister eine Unterlassungserklärung. Eine Sprecherin seiner Partei, der Grünen, erklärte damals, Habeck habe „etwas zu sehr zugespitzt“.

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Wagenknecht ging nicht nicht nur zivilrechtlich gegen Habecks Behauptung vor, sondern stellte auch Strafanzeige. Dies führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker eingeleitet hat – und zwar wegen des Verdachts „einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß § 188 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB“.

Die Pointe: Paragraf 188 ist jene umstrittene Vorschrift des Strafgesetzbuches, von der Habeck selbst während seiner Amtszeit als Wirtschaftsminister regen Gebrauch gemacht hat und Bürger reihenweise mit Strafanzeigen überzog. So stützte sich etwa die Hausdurchsuchung bei einem Familienvater, der im Internet ein Habeck-Bild mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ verbreitete hatte, auf diesen Paragrafen, der Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“ unter Strafe stellt. Nun wird er zum Bumerang.

Habecks Anwalt hat die Ermittlungsbehörde bisher nicht überzeugt

Was genau Habeck am 30. August 2024 beim Abschluss des sächsischen Landtagswahlkampf womöglich Strafbares über die AfD und das BSW gesagt hat, wird unterschiedlich berichtet. Die Sächsische Zeitung zitiert ihn mit: „Sie werden bezahlt. Das wissen wir und das ist widerlich.“ Die Süddeutsche Zeitung hingegen so: „Sich (...) für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Troll-Armeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich, und das gehört sich nicht, und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden.“

Angesichts der putinfreundlichen Agitation beider Parteien und der Neigung des KGB-gestählten russischen Präsidenten, sich mit Geheimdienstmitteln in westlichen Demokratien zu engagieren, liegt der Verdacht zwar nahe. Aber Habecks Problem ist: Wenn er den Korruptionsvorwurf nicht als Verdacht geäußert hat, sondern als Gewissheit, bräuchte er dafür Belege.

Seine Strafverteidiger behaupten laut Staatsanwaltschaft Dresden, dass es sich um keine Tatsachenbehauptung, sondern um „eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung“ handle. Das hat die Ermittlungsbehörde bisher allerdings nicht überzeugt, denn ihr am 21. März 2025 gegen Habeck eingeleitetes Ermittlungen läuft noch. 

Der Bundestag hat die Aufhebung der Immunität von Habeck abgelehnt

Ein Ende könnte es bald finden. Denn der Bundestag hat am Donnerstag die von der Staatsanwaltschaft beantragte Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Robert Habeck abgelehnt. Bis auf die AfD stimmen alle Fraktionen gegen die Immunitätsaufhebung.

Am Dienstagvormittag war diese Nachricht allerdings noch nicht auf dem Dienstweg in Dresden angekommen. „Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages zur beantragten Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der üblen Nachrede wurde der Staatsanwaltschaft Dresden vom Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer nach Medienanfragen veröffentlichten Mitteilung. „Die Ermittlungen dauern an. Für Dr. Robert Habeck gilt die Unschuldsvermutung uneingeschränkt.“

Habeck selbst hat gegenüber Cicero noch keine Stellungnahme abgegeben.

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Ernst-Günther Konrad | Di., 10. Juni 2025 - 13:32

Die Politiker schützen sich selbst. Wäre es um Frau Wagenknecht oder Alice Weidel gegangen, wäre die Aufhebung der Immunität im vorauseilenden Gehorsam erfolgt Dr. Habeck, wie förmlich man plötzlich ist. Hat der nicht auch mit Lug und Trug promoviert oder wer war das noch bei den GRÜNEN? Auch da kann man deutlich sehen, wie weit der links-grüne Arm im Bundestag reicht bis zum heutigen Tage. Dem wird weder wegen dieser Sache noch wegen Northvolt, der Familienkorruption im seinem Ministerium, noch wegen anderen Verfehlungen irgendetwas passieren. Und sollte man doch seinen Schutz aufheben wissen wir doch, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Dann gibt es vielleicht eine Verwarnung, Ermahnung oder symbolische Geldbuße und Verfahrenseinstellung. Ich mache mir da keine Illusionen. Dieser Staat wird immer mehr zur Autokratie.

Wir müssen aufwachen und anders wählen.
Geben wir bei der nächsten Wahl der AfD eine Chance.

die VSA um dort, trotz des bösen Trump, im Sinne seines Vorbilds Joseph Fischer, an einer „Eliteuni“ zu „lehren“!

Ich frage mich nur, was der lehren will, er kann doch nichts und Fächer wie „wie zerstöre ich die Wirtschaft eines Landes“ dürften wohl nur geringen Zulauf haben.

Kann der überhaupt englisch? Ich mag mir gar nicht vorstellen was das für ein sinnbefreites Gestammel wird, der bekommt schon auf deutsch keinen vernünftigen Satz hin, wie mag das dann blos auf englisch klingen.

Ich hoffe innigst, daß Trump ihm das Visum verweigert, wegen potentieller Volksverhetzung und oder Studentenverdummung.

Ansonsten stimme ich Ihnen zu, ihm wird nichts passieren, er hat das richtige Parteibuch, er kann sich somit alles erlauben! Das macht es allerdings so pervers, denn der dünnhäutige Robert hat zwar massiv ausgeteilt, einstecken mag er aber offensichtlich nicht, das ist sehr schlechter Stil! Aber was will man von einem grünen Möchtegernführer auch anderes erwarten.

Urban Will | Di., 10. Juni 2025 - 13:53

halt der Altparteien-Komplott die Gerechtigkeit und stellt sich schützend vor den „lieben Robert“, der selbst einst willkürlich Existenzen vernichten, diesen mindestens aber sehr schaden konnte.
Und die CDU macht da brav mit, muss sie doch ihren linksgrünwoken Gönnern im Dreck liegend aus der Hand fressen.
Das ist alles nur noch zum fremdschämen in diesem Lande. Bananenrepublik Deutschland.
Es geht mir nicht einmal darum, dass dieser Nichtskönner Habeck wirklich verurteilt wird. Soll er doch plappern, was er möchte. Wer den noch ernst nimmt, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Aber es ist eine Schande, dass er nach Belieben andere fertig machen konnte und diese widerlichen Altparteiler ihn nun zum – frei nach Orwell - „Gleicheren“ machen in diesem ach so tollen Lande.

Sabine Lehmann | Di., 10. Juni 2025 - 14:16

Das Weltbild der Grünen ist unantastbar, genauso wie ihr Wirken & Agieren. Wobei das politische Agieren in Ämtern u. Posten samt Machtmissbrauch schon fast als sekundär zu bezeichnen ist. Denn es gibt da noch die viel mächtigere u. zerstörerischere Schattenarmee aus der Finsternis: Die grünen u. linken NGO's.
Die Welt am Sonntag hat am Wochenende in einem interessanten u. gleichsam erschreckenden Artikel offenbart, wie die EU mit deutschen Steuergeldern NGO's finanziert, die Deutschland mit seiner Wirtschaft u. seinen früheren Standortvorzügen gezielt zerstört haben u. diese Zerstörungsorgie auch weiter fortsetzen werden. Sie tun all dies in einem intransparenten Dunkelfeld erster Güte, unwidersprochen, nicht nur geduldet, sondern mittels der Cancel-Cultur-Agenda gewünscht, applaudierend herbeigeführt.
Die Schatten-Armee der Demokratie-Zerstörer bezahlt mit unser aller sauer verdienter "Kohle". Es ist unfassbar. Beim Blick auf die deutsche Chef-Hyäne dieser EU: Prämierte Unfähigkeit!

mit einer Million Preisgeld für den internationalen (durch Buntland an vdL) vergebenen Karlspreis.
Mir besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Ingofrank | Di., 10. Juni 2025 - 16:12

Wer andern eine Grube grub, sich selber in die Hosen pupt ….. mehr gibts wohl zur „Majestätsbeleidigung“ gegenüber dem Küchenschwätzer nicht zu sagen.
Mit besten Gruß aus der Erfurter Republik

Wolfgang Borchardt | Di., 10. Juni 2025 - 17:07

Reihen fest zu schließen - gegen die Undemokraten, die "unsere" Demokratie bedrohen. Dafür sind auch undemokratische Mittel recht
Zu denen im übrigen auch gehört, ein Monopol auf die Demokratie zu erheben. Macht und Ideologie, links oder rechts - für Sachfragen interessiert sich wohl niemand mehr.

Wolfgang Borchardt | Di., 10. Juni 2025 - 17:14

sich selbst. Wie ein Thüringer Politiker (SPD) richtig feststellte, müssen demokratisch gewählte Politiker nicht zwangsläufig auch demokratisch handeln. Daraus folgt die Einteilung in demokratische und undemokratische Parteien, und zwar durch diese selbst. Ein unverzichtbares Mittel, gegnerische Parteien aus dem Rennen zu werfen.

christoph ernst | Di., 10. Juni 2025 - 17:38

man jeden größenwahnsinnigen Volltrottel, der es geschafft hat, sich in ein offizielles Amt zu mogeln, auch einen Schwachkopf nennen darf. Im ökologisch stubenreinen Obrigkeitsstaat haben Bürger gefälligst die Schnauze zu halten. Wahrheiten auszusprechen ist verboten. Und ungestraft lügen dürfen eben nur die Luschen, die als Hyper-Demokraten Immunität genießen. Die diffamieren munter alle, die ihnen nicht schmecken, bewerfen sie nach Lust und Laune mit Dreck, und spazieren ungeschoren davon. Das hat die Sahra nicht begriffen. Da kann sie noch so viel Recht haben. Im islam-grünen Bullerbü liebt die Justiz Tröpfe mit Dackelblick, die gern Rentner quälen, aber eigen werden, wenn man sie selbst mal einseift und ihnen die fällige Rasur androht.
Mit solch sozialer Hygiene ist in der Republik kein Staat zu machen. Sonst drohen ihr wirklich bald wieder rechtsstaatliche Verhältnisse. Das wäre ja nicht auszudenken!