Ann-Katrin Kaufhold
Anwältin der Bäume, der Wiesen und der Meere: Ann-Katrin Kaufhold / picture alliance/dpa/LMU | C.Olesinski

Richterkandidatin Ann-Katrin Kaufhold - Ökologische Transformation des Grundgesetzes

Auch die zweite Richterkandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, strebt einen radikalen Umbau der Gesellschaft an. So will sie sogar der Natur Grundrechte verleihen – während der Grundrechtsschutz des Menschen unterminiert wird.

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

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Wer dazu berufen wird, als Verfassungsrichter das Grundgesetz zu interpretieren, hält nicht mehr und nicht weniger als das schlagende Herz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in seinen Händen. Von seinem Wissen und Einfühlungsvermögen, von seiner Klugheit und Erfahrung hängt es ab, ob der Rechtsstaat lebendige Realität sein darf oder als formalistisch-lähmende Heimsuchung empfunden wird. Denn beides ist unter Berufung auf das Grundgesetz möglich. Allzu selten erzwingt der weitgehend abstrakt formulierte Kodex eine unmissverständliche Interpretation. Und so ist es Aufgabe des Verfassungsgerichts, durch die tägliche Arbeit an einer möglichst widerspruchsfreien Rechtstradition dem Wesensgehalt des Grundgesetzes über den Zeitgeist hinaus Geltung zu verschaffen.  

Wie verheerend eine übermütige zeitgenössische Umdeutung des Grundrechtskatalogs wirken kann, hat die Coronazeit gezeigt. Auch eine geschulte Juristin wie Frauke Brosius-Gersdorf schien es für wünschenswert zu halten, das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit in sein mögliches Gegenteil, nämlich in eine Pflicht zur Impfung mit einer weitgehend unerforschten Substanz, umzudeuten. Es ist nicht zu bezweifeln, dass dieses vergiftete Samenkorn eine neue Rechtstradition begründet und schnell tiefe Wurzeln geschlagen hätte. Der Staat neigt naturgemäß dazu, einmal verübte Übergriffe zu perpetuieren und auszubauen. Wie also hätte sich die fahrlässig geöffnete Tür zum Maschinenraum des Verfassungsrechts wieder verschließen und der Sündenfall heilen lassen sollen, ehe „zum Schutz unseres Rechts auf Leben“ ein fein austarierter Katalog verpflichtender medizinischer Zwangsmaßnahmen über uns hereingebrochen wäre, je nachdem, was die Pharmaindustrie gerade zu verkaufen hat?  

Grundgesetz im Belieben juristischer Scheinlogik

Über einen Mangel an derart verwahrlostem Denken kann sich Deutschland derzeit kaum beklagen. In diesem intellektuellen Notstandsgebiet war es mehr Glück als Verstand, dass wir davor bewahrt wurden, unser Grundgesetz in das Belieben juristischer Scheinlogik zu stellen. Wo das Denken dem politmedialen Komplex hinterherhechelt und sich hastig der Tagespolitik anheischig macht, verliert es an Tiefenschärfe und stellt sich bedenkenlos in den Dienst fragwürdiger Interessen. Dies gilt auch für die Erstellung wichtiger Grundgesetzkommentare, welche Juristen und Wissenschaftlern in ganz Deutschland als regelmäßig aktualisierte Leitfäden zur Interpretation unserer Verfassung dienen. Diese stapeln sich nicht etwa wie literarische Backsteine im Regal, sondern üben als quasi „Bedienungsanleitungen“ großen Einfluss auf unsere Rechtsprechung aus, da auch Richter und Staatsanwälte sie in Zweifelsfragen konsultieren. 

Ein Standardwerk dieser Art ist der von Horst Dreier begründete Grundgesetzkommentar. Seine  4. Auflage wird nunmehr von Frauke Brosius-Gersdorf herausgegeben. In dem 2023 erschienenen ersten Band ringt auf 2083 Seiten eine handverlesene Auswahl namhafter Verfassungs- und Staatsrechtler um die richtige Lesart unseres Grundgesetzes. Hierzu gehören neben historischen Betrachtungen auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Herleitung eigener Interpretationen sowie skizzenhafte Anregungen wünschenswerter künftiger Entwicklungen aus der Sicht der Autoren.

Wer sollte wohl als Kläger im Namen solcher Naturwunder auftreten?

Zum Kreis der Autoren zählt auch Ann-Katrin Kaufhold, die für die Kommentierung von Art. 19 GG verantwortlich zeichnet. Dabei kommt sie zu teilweise erstaunlichen Ergebnissen. Diese lassen für den möglichen Fall ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin nichts Gutes erwarten. So zählt sie zu den Treibern einer absurden Diskussion, die schon seit geraumer Zeit vereinzelt durch die Medien geistert. Bezogen auf Absatz 3 des Artikels 19 GG, der die Geltung der Grundrechte auch für inländische juristische Personen erklärt, konstatiert sie die daraus aus ihrer Sicht folgende Verfestigung von Machtpositionen, speziell Eigentumspositionen, durch juristische Personen und resümiert:

„Umso wichtiger ist Diskussion darüber, ob potentiell kollidierenden Interessen (wie etwa Naturgütern), die ihre Stimme im Rechtssystem bisher nicht selbstständig erheben können, ebenfalls (Grund)-Rechtsfähigkeit verliehen werden sollte.“

Ob Nordsee, Alpen oder der Reinhardswald: Wer sollte wohl als Kläger im Namen solcher Naturwunder auftreten? Neptun, die Percht und Rapunzel? Weitaus näherliegend ist die Annahme, dass „hilfreiche“ NGOs das Wort führen werden, um der Ökonomie im Namen der Ökologie über das Verbandsklagerecht den Garaus zu machen. In einem der wichtigsten Grundgesetzkommentare befördert Kaufhold auf diese Weise unschwer erkennbar ihre eigene Agenda: die „gesamtgesellschaftliche Transformation“, welche nichts anderes bedeutet als die schrittweise Abschaffung der menschlichen Existenzberechtigung per se mit scheinjuristischen Mitteln. 

Dass sie damit an der LMU München keinesfalls alleine steht, zeigen die Einlassungen ihres Professorenkollegen Jens Kersten, der sich laut Website der Universität „für die internationale Bewegung für einen besseren Rechtsschutz der Natur“ engagiert und fröhlich verkündet: „Ich würde der Natur Grundrechte geben.“ Auch er weiß, was die heutige Wissenschaft sich schuldig ist, und wagt nicht, unter der Maximalforderung zu bleiben: „Wir brauchen eine grundlegende ökologische Transformation des Grundgesetzes.“

„More-than-Human Legalities“

Doch dabei muss es noch nicht einmal bleiben: Unter dem Stichwort „More-than-Human Legalities – Natur, Schwärme, Softwareagenten als Grundrechtsträger*innen?“sinniert Kaufhold darüber, auch weitere »nicht-humane Personen« in die Grundrechtsberechtigung einzubeziehen. Auch das erscheint ihr offenbar denkmöglich, wenngleich es ein »anspruchsvolles Projekt« sei, ein entsprechendes »Vertretungs- und Haftungsregime« zu erschaffen. Auch wer bereit ist, Ann-Katrin Kaufhold zu konzedieren, dass ihre Überlegungen noch nicht vollständig „ausgesponnen“ sind, so ist doch das Bestreben, Naturformationen, Tieren und – das in einer Reihe der Aufzählung – „Softwareagenten“ am Grundrechtsschutz teilhaben zu lassen, ein eindeutiger Schritt, den Grundrechtsschutz des Menschen zu unterminieren. Wenn diese Diskussion konsequent fortgeführt wird, steht am Ende die Würde der künstlichen Intelligenz. Soll auch sie unantastbar werden?

Unwillkürlich fühlt man sich an voraufklärerische Zeiten erinnert. So soll im Bern des Jahres 1478 ein Maikäferschwarm für von ihm verursachte Schäden angeklagt worden sein und sogar einen Rechtsbeistand erhalten haben. Welche NGO ihn finanziert hat, ist jedoch nicht überliefert. Ein beliebig verformbares, dehnbares Behältnis zur Aufnahme intellektueller Überspanntheiten, ein Spielball aktionistischen Engagements für alles und jedes: Ist es wirklich das, was vom Grundgesetz übrigbleibt? Fantasien, zu später Stunde am Juristenstammtisch ausgewalzt, unterscheiden sich nicht mehr von dem, was inzwischen über einen führenden Grundgesetzkommentar, gespickt mit Gendersternen zum Wohlgefallen der Gesetzesanwender*innen, das helle Licht der Öffentlichkeit erblickt hat und selbstverständlich einfordert, auch tatsächlich ernstgenommen zu werden. Undenkbar ist heute leider auch das nicht mehr.

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Jürgen Goldack | Di., 29. Juli 2025 - 10:11

Frau Kaufhold ist der gleiche "unscheinbare" Hausfrauentyp wie Christine Lambrecht. Wenn man sie so anschaut, kann sie kein Wässerchen trüben. Hochgefährlich, denn der Schein trügt offensichtlich. Brosius-Gersdorf steht der Charakter ins Gesicht geschrieben, Ann-Katrinchen nicht. Umso gefährlicher sind solche Gestalten. Ich frage mich für was das Grundgesetz überhaupt eine "Transformation" braucht. Das entspringt doch nur obskuren Ideologien einiger sogenannter Wissenschaftler, die an Universitäten zu viel Zeit haben ihre bizarren Gedanken ausspinnen um sich dann politisch profilieren zu können! Auf die Idee, solche neben der Realität fungierenden Gestalten mit ihren für die Gesellschaft extrem schädlichen Ideologien als Richter:innen am BVerfG vorzuschlagen können nur Pseudopolitiker wie Klingbeil und ein unterwürfiger rückgradfreier Pinocchio-Kanzler Merz kommen. Diese beiden Damen sind nicht intellektuell interessant sondern nur Auswüchse einer entarteten Professoren-Kaste.

Maria Arenz | Di., 29. Juli 2025 - 10:12

sind ja nur die Spitze des Eisberges dessen, was an unseren Universitäten und folgerichtig auch in dem, was man einmal Rechtswissenschaft auch als Methodenwissenschaft nannte, offenbar seit Jahrzehnten an Ausschuß produziert wurde. Dabei waren wir auch auf diesem Gebiet einmal international anerkannte Spitze. Nachdem ich mir inzwischen einiges von dem angetan habe, was die Kaufold von sich gegeben hat, halte ich sie für mindestens so ungeeignet wie das andere Sexismus-Opfer, als Verfassungsrichterin zu wirken. Wenn die CDU jetzt nicht noch zur Besinnung kommt, nachdem sie diese beiden SPD- Frechheiten erst einmal durchgewunken hat, ohne sich näher mit ihrem Wirken und ihren allen guten Taditionen unseres Verfassungsrechts widersprechenden Ansichten zu beschäftigen, muß ich davon ausgehen, daß auch die CDU das AFD -Verbot als Zweck ihrer Wahl sieht, der alle Mittel heiligt. Von den Folegen dieser Schurkerei wird sich unser Land allerdings nicht mehr erholen.

Walter Ranft | Di., 29. Juli 2025 - 10:29

Oder auch: Gedankenschwangere Gedankenlosigkeit.

Stanislaw Jerzy Lec:
"Gedankenlosigkeit tötet. Andere."

Danke, Herr Strate.

Brigitte Miller | Di., 29. Juli 2025 - 10:37

Herr Strate, für Ihre Ausführungen.
Warum nur erkennen das so wenige Politiker?
Oder ist es ihnen schlicht egal im Sinn von "nach mir die Sintflut"?

Jürgen Goldack | Di., 29. Juli 2025 - 10:51

Zum Thema "Hausfrauentyp".
Lehrkörper an Lehrstühlen in deutschen Universitäten und Hochschulen haben m. E. nicht die Aufgabe, politischen Einfluss mit krudem Gedankengut auf die Gesellschaft und deren Organe wie Gerichte, Polizei etc. zu nehmen sondern zu lehren und zu forschen. Um aber am höchsten deutschen Gericht Recht im Sinne des Grundgesetzes, der Verfassung, zu sprechen braucht es – so denke ich - nicht nur fundiertes Wissen über die klassische Justiz mit entsprechendem abgeschlossenen Studium sondern zudem den positiven Charakter, der sich m. E. durch ausgeprägtes Gerechtigkeitsdenken gegenüber ALLEN Menschen auszeichnet. Dieses Denken lassen diese beiden von der extrem links abgedrifteten SPD, deren Mitglieder auch Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold sind, zu 100% vermissen! Ideologie ist keine Basis für Rechtsprechung im Sinne des Volkes und des Grundgesetzes!

Urban Will | Di., 29. Juli 2025 - 10:53

verlierende linksgrünwoke Komplott möchte nun zwei seiner Aktivistinnen dorthin setzen, worüber nur noch der Liebe Gott rangiert und der greift bekanntermaßen nicht in unsere Rechtsprechung ein.
Man will die Allmacht dauerhaft zementieren und den totalen Umbau- sprich Zerstörungskurs unserer Wirtschaft und Gesellschaft fortführen.

Man kann ideologisch verblendeten Aktivisten, ob Kaufhold oder Prosius-Gersdorf, nicht ankreiden, dass sie Aktivisten sind.
Man muss an die ran, die diesen – ich nenne es so – linksgrünwoken Staatsstreich zulassen.
Noch ist es nicht geschehen und man hat gemerkt, dass sogar der Bücklinghaufen Union zu zucken beginnt.
Aber wird man standhalten?
Auf Fritzchen ist nicht zu setzen, der verkauft für seinen Thron alles, wirklich alles an Prinzipien, welche die blinden Wahlschafe ihm immer noch zuschreiben und weswegen sie ihn gewählt haben und wohl wieder wählen, zumindest die dümmsten.

Da es außerdem primär um das AfD-Verbot geht, ahne ich schlimmes.

Elisa Laubeth | Di., 29. Juli 2025 - 11:05

Hervorragender Artikel. Die Konservativen haben diese Aktivisten lange gewähren lassen, ihnen Raum gegeben. Man hat sie promoviert, habilitiert und auf Lehrstühle klettern lassen. Oft genug auf Grund einer Quote, nicht aufgrund von Qualifikation. Dort bilden sie künftige Generationen aus,nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen, sondern der eigenen Ideologie. Vielleicht begreift jetzt so mancher, der hier lauthals über Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit in den USA lamentiert, was hier vor sich geht.
Man kann nur hoffen, dass in der CDU endlich erkannt wird, was auf dem Spiel steht. Es sind nicht die Krakeler von rechts, die die Demokratie gefährden. Sie sind institutionell machtlos. Es sind, die, die auf leisen Sohlen Universitäten, Behörden, auch Ministerien erobert haben. Sie spinnen zusammen mit ihren NGOs ein Netz, dass sich „Transformation“ nennt. Darin werden wir alle gefangen sein. Mit Demokratie und Grundgesetz, wie wir es kannten, wird das nicht mehr viel zu tun haben

Ingofrank | Di., 29. Juli 2025 - 12:05

werden ?
Ich was sind denn das für Kandidaten die da heimlich in höchste Deutsche Richter- Ämter gehievt werden sollen ? Was sind da von der Politik für Personen in Ämter gehoben wurden in den letzten Jahren/ Jahrzehnten die das GG „schützen“ sollen so wie die Rechte der Bürger gegenüber der Politik ? Ist in diesem Land eine verhängnisvolle Symbiose zwischen Politik & Justiz entstanden wie im Iii. Reich oder der DDR ?
Und dann sich „aufregen“ über das Agieren in Polen und Ungarn ? Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen …..
Für mich bleibt die alles entscheidende Frage, wie soll zukünftig die Nominierung von Spitzenbeamten des BVG vor sich gehen ? Wieder unter Ausschluss der öffentlichen Meinung und Begutachtung ?
Wo blieb die Wahrnehmung & Verantwortung des Journalismus bei der Richternominierung vor Jahren ?
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Klaus Funke | Di., 29. Juli 2025 - 12:20

Nicht immer ist der- oder diejenige, die im hausbackene Look daherkommt, auch tatsächlich ein umgänglich bürgernaher Typ. Frau Kaufhold ist noch einen Tick gefährlicher als ihre Richterkollegin Brosius-Gersdorf, sie ist radikaler und auf grünlinke Themen fixierter. Sie mag harmlos hausfraulich wirken, ist aber eine linke Kampfrichterin. Da setzt uns die abgefeimt schurkige SPD ein paar Motten in den Pelz, die in kurzer Zeit unser ganzes Innenfutter zerfressen haben werden. Dann stehen wir dumm da. Wenn die CDU dies zuließe, wäre es der Beweis für Vorsatz und nicht bloß für Schwäche und Dummheit. Diese Besetzung der offenen Richterstellen am BVG ist der Lakmustest für die Wehrhaftigkeit und die Wahrhaftigkeit unserer Demokratie. Gehen diese "Undercover-agents" durch, ist alles erledigt, was die BRD ausmacht und je ausgemacht hat, dann haben wir tatsächlich die DDR 2.0 und Honecker, Mielke & Genossen haben posthum gesiegt und wir blöden Ostdeutschen haben die Einheit umsonst erreicht.

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 29. Juli 2025 - 13:25

etwas Grundsätzliches zu Rechten der Natur schreiben, A B E R, ich will, wenn auch jungen Menschen wie Frau Nietzard auf keinen Fall "Munition liefern".
Eine evtl. schwierige Situation für vielleicht noch andere Intellektuelle?
Zur Kandidatin nur soviel, dass ihr Wikibeitrag in meinen Augen sehr verträglich war.
Zur anderen Kandidatin hatte ich immerhin gelesen, dass die Trennung von menschlicher Würde und Lebensrecht nicht gänzlich unüblich ist.
Ich bitte sehr um eine relativ umfassende Berichterstattung durch Cicero.

Ernst-Günther Konrad | Di., 29. Juli 2025 - 15:05

Danke Herr Strate, dass Sie sich auch der zweiten Kandidatin annehmen. Die wurde bei der gesamten Diskussion geradezu ausgeblendet und man versteckte diese Dame flugs hinter dem "zarten" Rücken von Frau Brosius-Gersdorf. Die tickt zwar etwas anders als ihre Kollegin, aber für mich nicht weniger gefährlich. Diese Frau hat sich nicht weniger deutlich von Menschenrechten und dem Schutz des GG entfernt.
Und dennoch hoffe ich, dass die SPD an den beiden Figuren festhält, damit es die UNION endlich zerreißt und vielleicht auf diesem Wege die SPD abservieren. Aber die Dame Kaufhold wird ja von den Msm noch ausgeblendet und maximal am Rande erwähnt. Ich frage mich inzwischen, wie sich solche "Verfassungsfeinde" so lange unerkannt in der Justiz tummeln konnten.

S. Kaiser | Di., 29. Juli 2025 - 17:21

"Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis". Anders ist das hier Beschriebene nicht erklärlich.