Richter des Bundesverfassungsgerichts / picture alliance/dpa

Bundesverfassungsgericht - Die obersten Richter der Bundesrepublik

Das Bundesverfassungsgericht und seine Richter geraten nicht erst durch die gescheiterte Wahl und die Affäre um Frauke Brosius-Gersdorf in den Fokus der öffentlichen Aufmerkamkeit. Wir stellen die obersten Verfassungsrichter der Bundesrepublik vor.

Autoreninfo

Mirjam Epstein studiert Soziologie und hat redaktionelle Stationen an der Axel Springer Akademy (Welt) und dem österreichischen Exxpress absolviert. Derzeit macht sie ein Praktikum bei Cicero.

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Prof. Dr. Stephan Harbarth ist der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts. In Heidelberg studierte er Rechtswissenschaften, war zwischenzeitlich für ein Programm an der Yale Law School, bis er zu seiner Promotion an der Universität Heidelberg antrat. 

Stephan Harbarth
Stephan Harbarth / picture alliance/dpa | Uwe Anspach

2009 bis 2018 war er Bundestagsabgeordneter der CDU und parallel in einer Wirtschaftskanzlei tätig. Für seine Nebeneinkünfte – teils über 250.000 Euro jährlich – geriet er ab 2018 regelmäßig in die Kritik. Harbarth selbst stellt sich den Vorwürfen aktiv und ist bekannt für seinen mediennahen Auftritt. In einem Interview mit dem Spiegel 2024 sagte er: „Es gibt diese Sehnsucht nach dem vermeintlich Klaren. Aber die Prozesse sind oft kompliziert.“ Seit 2020 leitet er das Gericht als dessen Präsident. Er gilt als politisch exponiert und nicht selten umstritten – insbesondere in fachlichen und medialen Kreisen.

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Achim Koester | Sa., 19. Juli 2025 - 07:44

Ein bisher noch nicht in diesem Forum genannter Aspekt scheint mir der Grund für die Nominierung der beien ultralinken Frauen zu sein:
Sollte die SPD mit ihrem Verbotsantrag durchkommen, wären mit sofortiger Wirkung alle Mandate der AfD, bis auf wenige Direktmandate, verloren, die CDU hätte keine Mehrheit mehr gegen rot/grün und wir hätten unwiderruflich einen Kanzler Klingbeil, oder einen Grünen und keine Opposition mehr. Neuwahlen gäbe es erst 2029, also bliebe genug Zeit unser Land zu ruinieren.
Ähnliche Ziele hat die SPD ja schon mit der glücklicherweise vom BVerfG teilweise verbotenen Wahlrechtsänderung verfolgt. Aber vor Gericht und auf hoher See…..

Ernst-Günther Konrad | Sa., 19. Juli 2025 - 10:37

das beide Bewerberinnen der SPD in den 2. Senat kämen, dem Senat, der u.a. über ein Verbot der AFD zu entscheiden hätte. Ja, man kann argumentieren, zwei Stimmen von acht, aber man sollte nicht vergessen, dass die Damen Einfluss auch auf die Entscheidungen von Kollegen nehmen und mit einer sog. Mindermeinung aktiv getroffene Entscheidungen öffentlich in Zweifel ziehen können. Für mich hat es mit Peter Müller ins Gericht berufen angefangen, auch wenn der sich unauffällig eingeordnet hat und fand mit Herr Harbarth einen willigen und regierungsfreundlichen Präsidenten, der auch im Kollegium scheinbar nicht unumstritten ist. Leider erfährt man da ja logischerweise nichts Näheres drüber. Mit den beiden jetzigen Kandidatinnen würde ein weiteres Mal erkennbar parteipolitisch mit Themenvorgabe durch eine Partei namens SPD ganz klar "beauftragte" Richter ins Amt gewählt werden. Die Richterbeschreibungen hier waren sehr allgemein, die beiden SPD-Kandidaten aber sind sehr speziell.

Herr Konrad, zumal Prof. Harbarth zu Beginn seiner Wahl den Konservativen mimte und später sich als Muttis Liebling entpuppt hat.