- Karlsruhe am Scheideweg
Karlsruhe hat die Freiheit immer wieder gegen den Staat verteidigt – und zugleich selbst politische Macht entfaltet. Im Jahr seines 75. Geburtstags steht das Gericht vor der Frage, wo die Grenze zwischen Verfassungsschutz und Verfassungspolitik verläuft.
Am 28. September vor 75 Jahren wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feierlich eröffnet. Es ist ein echtes Gericht, das über Rechtsfragen entscheiden soll. Gleichzeitig ist es natürlich ein politischer Player. Seine Entscheidungen haben politische, sogar tagespolitische Wirkungen. Das Verfassungsgericht steht am Scheideweg: Will es ein Gericht sein, das die Verfassung mit juristischen Methoden schützt? Oder will es ein politischer Aktivist sein, der politische Anliegen mit juristischer Durchschlagskraft unterstützt?
Lehren aus der NS-Diktatur
Das Grundgesetz etabliert 1949 in Deutschland ein Verfassungsgericht, das eine Machtfülle bekommt, die beispiellos ist. Maßgeblich für die Entscheidung des Grundgesetzes ist die traumatische Erfahrung des totalitären Naziregimes: Der Einzelne war dem Staat völlig schutzlos ausgeliefert, und der NS-Staat schuf himmelschreiendes Unrecht in Gesetzesform. Das Grundgesetz will deshalb eine Institution, deren einzige Aufgabe darin besteht, Verletzungen der Verfassung durch den Staat rückgängig zu machen. Die Idee: Ein Gericht schützt den Bürger und die Verfassung vor der Staatsmacht.
Der Schutz der Verfassung wird ausgerechnet einem Gericht anvertraut? Man kann diese Idee für sonderbar, ja für demokratiepolitisch problematisch halten. Das Parlament, das die Bürger unmittelbar gewählt haben, wird der Kontrolle durch das Verfassungsgericht unterworfen, dessen Richter nicht unmittelbar durch das Volk legitimiert sind. Das wird man etwa in Großbritannien niemandem erklären können. Dort gilt die absolute parlamentarische Souveränität. Gerichte können Parlamentsgesetze grundsätzlich nicht wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklären. Schon im 18. Jahrhundert sprach der einflussreiche Verfassungsjurist William Blackstone von der sprichwörtlichen „omnipotence of Parliament“: Im britischen Verfassungsstaat hat das Parlament das letzte Wort.
Ich gehe bis nach Karlsruhe
In Deutschland ist das anders. Hier hat das Bundesverfassungsgericht in Verfassungsfragen das letzte Wort. Wenn die Richter eine staatliche Maßnahme für verfassungswidrig erklären, dann ist sie in der Praxis auch verfassungswidrig. Sogar dann, wenn das Gericht sich irrt. Von dieser Macht des letzten Wortes kommt das Image des Gerichts als Hüter der Verfassung. In der Bevölkerung ruhen deshalb viele – realistisch gesehen wohl: zu viele – Hoffnungen auf dem Gericht in Karlsruhe. Keine andere staatliche Institution genießt so viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden. Wer sein (wirkliches oder vermeintliches) Recht durchsetzen will, hofft und vertraut auf das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz.
Das Gericht hat sich in der Tat oft als echter Hüter der Verfassung gezeigt. Es hat sich nicht gescheut, die Politik in ihre Schranken zu weisen. In seiner Geschichte hat es bahnbrechende Urteile gefällt, die das Grundgesetz und die Freiheit nachhaltig verteidigt haben. Das Urteil in Sachen „Lüth“ stärkte 1958 die Meinungsfreiheit. Das Fernsehurteil verhinderte 1961 das von Adenauer angestrebte Regierungsfernsehen und schützte damit die Rundfunkfreiheit. Das berühmte Spiegel-Urteil aus dem Jahr 1966 verteidigte die Pressefreiheit gegen einen autoritär-übergriffigen Staat. Das bahnbrechende Brokdorf-Urteil aus dem Jahr 1985 betonte in schöner Deutlichkeit, wie wichtig die Demonstrationsfreiheit für die Bürger und die Demokratie ist. Zwei Jahre vorher hatte das Volkszählungsurteil die Bürger vor dem übermächtigen Informationsstaat geschützt. Ein echter Meilenstein war auch das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz. Hier zog das Gericht 2006 eine absolute Grenze staatlicher Macht, die nie überschritten werden darf: Selbst wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, darf der Staat unschuldige Menschen nicht zum bloßen Objekt seines Handelns machen. Die Botschaft dieser Grundsatzentscheidungen: Die Verfassung bindet die Staatsgewalt gerade dann, wenn diese Bindung unbequem wird. Das macht den Verfassungsstaat aus.
Karlsruher Sündenfälle: Rundfunk, Klima, Corona
Auch der Hüter der Verfassung hat seine Sündenfälle. Drei Entscheidungen zeigen exemplarisch, wie problematisch Karlsruhes Macht werden kann.
Beim Rundfunk ist das Gericht vom wichtigen Hüter der Rundfunkfreiheit zum politischen Verteidiger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geworden. Zuletzt bestätigte es 2018 den Rundfunkbeitrag – und stärkte damit das bestehende System. Das war Rundfunkpolitik in der Richterrobe. Karlsruhe muss die Rundfunkfreiheit schützen, nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim Klima hat sich Karlsruhe selbst zum Politikgestalter aufgeschwungen. Im umstrittenen Klimabeschluss von 2021 leitete das Gericht aus dem Grundgesetz ganz konkrete klimapolitische Anforderungen an den Gesetzgeber ab. Der Gesetzgeber reagierte prompt und verschärfte das Klimaschutzgesetz. Ein Gericht schreibt dem demokratisch legitimierten Parlament seine zukünftige Politik vor? Das ist sicher eine aktivistische Grenzüberschreitung, die kaum mit der Verfassung zu vereinbaren ist.
Bei Corona dagegen wurde Karlsruhe zum bloßen Zuschauer an der Seitenlinie. In den Entscheidungen zur Bundesnotbremse von 2021 akzeptierte das Gericht extreme Kontaktbeschränkungen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen und lange Schulschließungen. Angesichts – angeblicher – wissenschaftlicher Unsicherheit räumte es dem Gesetzgeber erhebliche Einschätzungs- und Prognosespielräume ein, die es nicht kontrollieren wollte. Ausgerechnet bei Grundrechtseingriffen von außergewöhnlicher Breite und Tiefe übte sich Karlsruhe in völliger Zurückhaltung. Das war skandalös. Ein echter Hüter der Verfassung hätte gerade in solch schwierigen Zeiten für die Verfassung und die Freiheit rote Linien für die Politik ziehen müssen.
Was zeigen diese Sündenfälle? Ein Verfassungsgericht soll weder Politik konservieren noch Politik machen noch vor der Politik zurückweichen. Es soll die Verfassung schützen.
Wer bewacht den Wächter?
Wer bewacht den Wächter, fragte der römische Satiriker Juvenal vor 2000 Jahren. Die Frage ist immer noch aktuell. Karlsruhe verwirft Gesetze und korrigiert politische Entscheidungen. Es kontrolliert Parlamente, Regierung, Verwaltung und Gerichte. Aber wer kontrolliert Karlsruhe?
Die verblüffende Antwort lautet: Niemand. Keine höhere Instanz kann die Verfassungsrichter rügen und korrigieren. Das macht Karlsruhe mächtig. Aber allmächtig ist es nicht. Seine Entscheidungen leben davon, dass Regierung, Parlament, Behörden und Gerichte sie befolgen. Rechtlich müssen sie das. Aber auf Dauer funktioniert ein Verfassungsgericht nicht allein durch Paragrafen. Es braucht etwas, das sich nicht anordnen lässt: Vertrauen.
Das zeigt sich in aller Schärfe bei der Wahl seiner Richter. Verfassungsrichter fallen nicht vom Himmel. Sie werden von Politikern ausgewählt und gewählt. 2025 zeigte das die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf in brutaler Klarheit. Plötzlich wurde sichtbar, was gewöhnlich im Hintergrund bleibt: Auch die Besetzung des höchsten deutschen Gerichts ist das Ergebnis politischer Interessen, Machtspiele und Kompromisse. Trotzdem ist es (fast) immer gelungen, unabhängige Richterpersönlichkeiten nach Karlsruhe zu schicken, die alles andere als Parteisoldaten waren. Gefährlich wird es, wenn Richter von den Bürgern zunehmend als politisch ausgesuchte Kandidaten politischer Lager wahrgenommen werden. Oder wenn Kandidaten eher Aktivisten mit eigener Agenda anstatt unabhängige, allein dem Grundgesetz verpflichtete Richter sind. Wie soll das Gericht dann glaubwürdig vermitteln, es spreche nur Recht – objektiv, unparteiisch, unpolitisch? Aber das ist der alles entscheidende Punkt: Die Bürger müssen darauf vertrauen (können), dass ein Urteil deshalb so ausfällt, wie es ausfällt, weil die Verfassung es verlangt – und nicht, weil die Richter es politisch so wollen.
Genau hier verläuft die unsichtbare Grenze der Karlsruher Macht. Die Autorität, die es dringend braucht, um zu wirken, muss es sich durch Unabhängigkeit, Zurückhaltung und überzeugende Begründungen immer wieder neu verdienen. Verliert Karlsruhe das Vertrauen der Bürger, verliert es nicht seine rechtlichen Kompetenzen. Seine Entscheidungen bleiben verbindlich. Aber seine gesellschaftliche Autorität beginnt zu schwinden – und damit sein Einfluss auf Politik und Gesellschaft.
Darin liegt die eigentliche Antwort auf Juvenals 2000 Jahre alte Frage: Wer bewacht den Wächter? Am Ende diejenigen, die ihm vertrauen müssen. Und das sind diejenigen, die ihm das Vertrauen auch entziehen können. Erste Anzeichen für einen Vertrauensverlust gibt es. 2021 brachten nach Allensbach noch 81 Prozent der Bürger dem Bundesverfassungsgericht viel Vertrauen entgegen. 2025 waren es nur noch 63 Prozent. Verlust in vier Jahren: 18 Prozentpunkte. Das muss man als Alarmzeichen deuten. Karlsruhe muss sorgfältig darauf achten, dass seine Entscheidungen als unparteiische Rechtsprechung wahrgenommen werden – und nicht als politischer Aktivismus auf der Richterbank. Das Bundesverfassungsgericht steht am Scheideweg.
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Zuerst mal sei angemerkt, dass das BVerfG mehr zwischen Institutionen und Werten der Verfassung trennen sollte. Institutionen sind nicht heilig, es könnten ganz andere sein, aber die Einhaltung ist demokratisch wichtig. Werturteile und daraus abgeleitete Politik, wie Klima, Schulden etc. sollte das BVerfG weitgehend vermeiden/ablehnen. Das gehört ins Parlament.
Dazu müssen die Bürger aber auch so eine Demokratie wollen. Es gibt einen Hang, absolute Wahrheiten zu wollen, und eine höchste Instanz, die für diese Wahrheit steht - Kaiser, Gott, absoluter Glaube an Gesetz, Justiz, Verfassung, BVerfG.
In dem Maße, indem man das BVerfG als politischen Akteur begrüßt (Richter sind oft reifer, gebildeter, unabhängiger als einfache Abgeordnete; Justiz ein komplementäres Wirksystem - bessere Politik macht das alleine aber nicht, oft im Gegenteil), sollte man es parallel auch nur als ein Baustein in den Checks&Balances sehen, nicht als gottgleiche, Moral gebende, höchste Instanz.
Könnte es vielleicht eines Tages heißen;). Wieder eine großartige "Vorlesung" geehrter Herr Prof. Boehme-Neßler!
Und ich bin immer wieder verblüfft, wie Sie es schaffen, die Dinge so beim Namen zu nennen, dass ein geringes Maß an Interesse vorausgesetzt, jedermann/frau verständlich wird. Und den ein oder anderen eigenen Gedanken darin wiederfindet. Vor Minuten schrieb ich z.B. unter dem Artikel von Herrn Knauß, warum wieso weshalb man damit beginnen konnte, am Rechtsstaat und insbesondere den obersten Hütern unserer verbrieften Grundrechte in Karlsruhe zu zweifeln. Beziehungsweise welche, wie Sie ebenfalls ausführen "Sündenfälle" rein aus meiner Perspektive und individuellen Wertung unterliegend dazu führten, dass das Vertrauen
in Recht und Gesetz bzw. höchsten Instanz Schaden genommen hat. Was wahrscheinlich nicht gerade die Republik zu erschüttern in der Lage ist;-). Doch eine indirekte Bestätigung vom Professor kann ja nicht schaden;) In Erwartung Ihres nächsten Vortrags, MfG
Geehrte Frau Heim, sie lassen aber auch nichts aus was einem die Finger über der Tastatur nicht jucken lässt. Der Ernsthaftigkeit des Themas zum Trotz. Sie gingen, vorausahnend, möglicherweise bis nach Straßburg. Ich gehe, erst einmal, für eine Camel Filter Meilenweit schon um der Freiheit Willen, die es auch an dieser Stelle zu verteidigen gilt. Es ist dieses minimale, sukzessive Aushebeln bürgerlicher Freiheiten die das Vertrauen in den Staat erschüttern wie eben im ganz Großen.
Da gab's doch auch mal ein Rauchkraut namens "West" in glaube ich schönem roten Outfit?Die damit verbundene sich schnell verbreitende Botschaft durch das vorangestellte "Go:)" bereitete den ebenso roten Genossen hinter ihrem damaligen Schutzwall wohl etwas mehr Kopfversprechen als Camele o. Marlboro-Cowboys;). Mich triggerte einfach der Punkt bzw. die Aussage, dass es keine Wächter für die Wächter und schon vor o. nach Karlsruhe Ende Gelände sein soll mit dem Schutz meiner Rechte gegenüber einem übergriffigen Staat o. einer seiner Institutionen.Und die endgültig mögliche Station scheint eben der EGMR zu sein, dem man wenn ich es recht erinnere auch schon mal den ein o. anderen schwarzen Peter zugeschoben bekam o. Kritik für seine rein auf Menschenrechte ausgelegten Urteile erntete von Regierungen.Doch ob das stimmt, oder nur der Wunsch der Vater meiner Gedanken war weiß ich leider nicht. Schönes Wochenende! LG
Das BVG und seine Urteile sind die eine Sache. Denke ich größer, komme ich unweigerlich auf den Sachzusammenhang Urteil und Demokratie und hier insbesondere die "abgesegneten" Coronamassnahmen hinsichtlich ihrer Toleranzwürdigkeit als ein massgebendes Bsp. Es geht nämlich genau um das Mass an Toleranz gegenüber vermeintlich antidemokratischen "Umtrieben" die es zu verteidigen gilt. Eine echte Demokratie kann das und zwar genau in dem Maße, als sie friedliche Äußerungen und vermeintlich antidemokratische Anschauungen nicht unterdrückt. Gerade durch diese Toleranz unterscheidet sich Demokratie von Autokratie. Ich werde halt mein Gefühl nicht los, daß Legislative und Judikative letztlich, auch im Hinblick auf die AfD, einer Entente cordiale anheim fallen könnten. Nachgelagerte Urteile die getroffene Entscheidungen (Merkel / Kämmerich) als nicht verfassungsgemäss entlarven ändern nichts an den daraus entstandenen Konsequenzen. Auch so verspielt man Vertrauen. Änderung tut Not.
Es sind wie auch in der Politik die Personen , besser die Persönlichkeiten, die Ämter prägen. In den letzten Jahren ist eine Generation in Ämter und Parlamente gekommen, die ein anders Verständnis von Demokratie haben als die Mütter und Väter des Grundgesetzes. Das lässt sich z.B. daran abgelesen, wie weitgehend unwidersprochen Denuntiationsportale staatlicherseits gefördert werden. Auch der Un- Begriff „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ müsste energischen Widerspruch aus der Jurisprudenz erfahren.
Der Aktivismus in der Wissenschaft hat längst, ausgehend von den Gesellschaftswissenschaften, auf die Geisteswissenschaften, sogar Naturwissenschaften übergegriffen. Das ist bedauerlich, aber wohl nicht mehr zu ändern, denn aktivistische „Professor:*innen“ bilden natürlich auch aktivistischen Nachwuchs aus. Ausnahemn sind selten, bestätigen aber nur die Regel. Das Prinzip, sich des eigenen Verstandes zu bedienen und dies bei Studenten einzufordern, ist ziemlich unter die Räder gekommen.
Das Auswahl- und Besetzungsverfahren aller(!) höchsten Richter einschl. derer am BVerfG und der Generalstaatsanwälte durch politische Gremien aus Legislative und Exekutive, verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Die es trotz der Erfahrungen im Nazi-Staat und in der DDR in der BRD niemals wirklich gegeben hat. Neuerdings werden auch die Verfassungsschutzbehörden von den Innenministerien in Land uns Bund zu politischen Zwecken instrumentalisiert.
Die jüngste Änderung der Verfassung „zum Schutz des BVerfG“ „um das Gericht besser vor politischen Einflüssen zu schützen“, soll einen möglichen Einfluss politischer Konkurrenten auf die Richterauswahl zum BVerfG verhindern. Mangelt es an der Zweidrittelmehrheit soll der Bundesrat über eine Berufung zum BVerfG entscheiden. Völlig absurd. Die Zusammensetzung des Bundesrats entspringt dem Mehrheitswahlrecht, so dass Minderheiten, die keine Regierung bilden, bis zu einem Stimmenanteil von 49 Prozent dort überhaupt nicht repräsentiert sind.
Nimmt das BVerfG die Klage zum Thema Waffenbesitz/Waffenschein von AFDlern an oder nicht? Und wenn es die Klage annimmt, wird es sich politisch leiten lassen und im Sinne der demokratiefeindlichen sog. *politischen Mitte* urteilen oder bleibt es sich doch treu und seiner Rechtsprechung verpflichtet, analog z. B. der Urteile zu den NPD-Verbotsverfahren. Ja, man kann natürlich in allem Vor- und Nachteile sehen. Aber eigentlich waren wir bislang gut mit dem BVerfG gefahren. Erst mit dem Urteil zu Corona und dem fragwürdigen Dinner mit Merkel und der Inthronisation von Herr Harbarth hat das Gericht begonnen, mehr und mehr Vertrauen zu verlieren. Und da auch einige konservative Richter inzwischen pensioniert sind und nur noch als Mahner in turbulenten Zeiten auftreten, habe ich die Befürchtung, dass die linke Unterwanderung in den Senaten überhandgenommen hat. Dennoch will ich hoffen, das Gericht ist sich bewusst, dass es selbst zur Disposition steht, wenn es das Theater mitmacht.
