Stapel von Akten mit farbigen Zetteln in einem Archivraum, Regale voller weiterer Akten. Foto.
Nicht nur im Aktenkeller des Münchner Justizpalastes setzen die Akten Staub an / picture alliance / imageBROKER | Werner Bachmeier

„Hass und Hetze“ im Internet - Politische Verfolgung trifft auf überlastete Justiz

Gegen den Historiker Rainer Zitelmann wird wegen eines Hitler-Putin-Vergleichs auf X ermittelt. Der Fall zeigt ein strukturelles Problem: Eine Flut von Anzeigen wegen „Hass und Hetze“ trifft auf eine Strafjustiz, die bereits unter über einer Million offener Verfahren ächzt.

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Mia Kilian hat Umweltsystem- wissenschaften und Volkswirtschaftslehre studiert. Derzeit absolviert sie ein Praktikum bei Cicero.

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Er habe erst einmal recherchieren müssen, auf welchen seiner Posts sich das überhaupt beziehe, kommentiert Rainer Zitelmann seine Anzeige aufgrund von „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Nach Jan Fleischhauer, Norbert Bolz und etlichen Privatpersonen steht nun auch bei Zitelmann die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Grund dafür ist ein für ihn harmlos erscheinender Post auf X, in dem er die Expansionspolitik Putins mit der Hitlers vergleicht.

Zitelmann zufolge gibt die Anklage Anlass zur Sorge, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend eingeschränkt wird. Als promovierter Historiker sei es seine Aufgabe, sich zu Lehren, die man aus der Geschichte ziehen kann, zu äußern. „Mein Eindruck: Bis vor einigen Jahren hat man es mit ,Cancel Culture‘ versucht, Menschen zu diffamieren. Nachdem das nicht mehr wirkt, geht man zu offener Repression über.“

Brisant an dieser Entwicklung ist jedoch nicht allein die politische Dimension und welche Rückschlüsse das auf den Zustand unserer Demokratie zulässt, sondern ihre Verknüpfung mit dem Justizsystem: Über ihre Hintergründe spricht Frank Bornemann, Richter des Oberlandesgerichts Celle. Seine Worte klingen brisant: „Was Beleidigungen und Bedrohungen im Internet angeht, haben wir mittlerweile deutlich mehr Anzeigen.“ 

Er wird noch deutlicher: Ein „nicht exakt quantifizierbarer Teil“ der Anzeigen gehe auf die konsequente Anzeigeerstattung von Personen des öffentlichen Lebens, wie Politiker, zurück – konkret über deren Medienteams. Hinzu komme ein ebenfalls großer Anteil, der über Meldeportale laufe, die für die „einfache Bevölkerung“ die Schwelle zur Anzeige deutlich gesenkt hätten.

Gleichzeitig beklagt der Deutsche Richterbund schon seit längerer Zeit eine überbordende Belastung des Justizsystems: Ende 2025 lag die Zahl offener Strafverfahren erstmals über einer Million. Die Anzeige gegen Zitelmann reiht sich dabei in ein zu beobachtendes Muster: Eine erhöhte Anzahl an Anzeigen von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet dringt in das Justizsystem – und verstärkt somit seine derzeitige Belastung. 

Ein Blick zurück ins Jahr 2021 zeigt, dass diese Entwicklung kein Zufall ist. Damals beschloss der Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ – eine rechtspolitische Zäsur im Umgang mit Online-Delikten.

Zusätzlich wurde § 188 StGB verschärft – der Schutz von Personen des politischen und öffentlichen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung wurde ausgeweitet. Der von Kritikern oft als Absicherung vor „Majestätsbeleidigung“ bezeichnete Versuch, sich den scheinbar unbändigen Bürger im Netz vom Leibe zu halten, hat jedoch weitreichende Folgen: Professionell organisierte Medienteams dokumentieren, prüfen und zeigen systematisch an. Das sei, so Bornemann, weniger eine politische Bewertung als vielmehr eine rein nüchterne Betrachtung der Realität.
 

Eine Strafrechtspolitik, die seit Jahren immer neue Tatbestände schafft

Die Zahlen, die dies belegen, könnten offensichtlicher nicht sein: Seit 2022 hat sich die Anzahl der Verfahren im Zusammenhang mit Hasskriminalität im Internet spürbar erhöht. Die Staatsanwaltschaft Göttingen, Zentralstelle für Hasskriminalität in Niedersachsen, berichtet beispielsweise von einem Anstieg der bei ihnen eingegangenen Anzeigen um fast 400 Prozent.

Dies fällt zeitlich mit dem erwähnten sprunghaften Anstieg unbearbeiteter Ermittlungsverfahren zusammen: Seit 2022 ist der Bestand binnen weniger Jahre von gut 740.000 auf nun erstmals über eine Million Akten angewachsen – eine Dynamik, die sich längst nicht mehr als bloße statistische Schwankung erklären lässt. Parallel dazu verlängert sich die durchschnittliche Ermittlungsdauer: Verfahren bleiben länger im System, binden Personal, blockieren Kapazitäten.

Das gestiegene Anzeigenaufkommen wegen echter oder vermeintlicher Hasskriminalität bettet sich ein in ein nicht minder gravierendes Gesamtmuster: Eine Strafrechtspolitik, die seit Jahren immer neue Tatbestände schafft, Strafrahmen erhöht und Ermittlungsbefugnisse ausweitet – ohne dass die operativen Kapazitäten im gleichen Maße mitwachsen.

Jede Verschärfung des Strafrechts hat konkrete Folgen im Gerichtssaal. Wo höhere Freiheitsstrafen drohen, wird intensiver verteidigt. Verfahren werden umfangreicher, Beweisanträge zahlreicher, Sachverständigengutachten häufiger. Hauptverhandlungen dauern länger, Urteile müssen detaillierter begründet werden, Rechtsmittel werden umfangreicher geführt. Nicht die bloße Fallzahl ist explodiert – sondern der Aufwand pro Verfahren.

Die Rechtsmaschinerie läuft langsamer und schlechter

Gerade digitale Delikte, wie die Verfolgung von Posts auf X im Falle Zitelmann, verschärfen diesen Trend. Daten müssen gesichert, IP-Adressen ausgewertet, Zuständigkeiten über Länder- oder teilweise sogar Staatsgrenzen hinweg geklärt werden. Ermittlungen verlagern sich ins Technische, Verfahren ins Komplexe. Die Justiz, strukturell auf klassische Präsenzdelikte zugeschnitten, arbeitet sich an einer digitalen Realität ab, für die sie organisatorisch nur bedingt gerüstet ist. „Unsere Prozessordnung stammt aus dem 18. Jahrhundert, sie ist noch überhaupt nicht zugeschnitten auf das digitale Zeitalter“, sagt Bornemann.

„Es ist ein sich verstärkender Trend, von dem ich davon ausgehe, dass er sich auch mindestens linear weiter verstärken wird in der Zukunft.“, führt der Richter des Oberlandesgerichts Celle weiter aus. Er kritisiert vor allem das Vorgehen des Bundes. Laut Bornemann beschließe der Bund seit Jahren neue strafrechtliche Verschärfungen, hebe Strafrahmen an, erweitere Tatbestände und reagiere auf gesellschaftliche Debatten.
Operativ muss das von den Ländern aufgefangen werden, personell wie finanziell. Bornemann greift zu einem plastischen Bild: „In jeder Kneipe gilt das Prinzip, wer bestellt, zahlt auch. Bei uns bestellt ständig der Bund Lokalrunde um Lokalrunde und sagt, zahlen muss ich das aber nicht. Das ist die Zuständigkeit der Länder.“ 

Die Unmengen an schwerfällig zu bearbeitenden, hauptsächlich digitalen Strafanzeigen, die die Staatsanwaltschaften und Gerichtssäle verstopfen, führten jedoch nicht nur zu einer Überforderung der Richter, sondern auch zu einer schleichenden Delegitimierung des gesamten Systems. Und zwar, indem es den Aufgaben, denen es verpflichtet ist, nicht mehr nachgehen kann. Die Rechtsmaschinerie laufe langsamer, schlechter, muss bisweilen Ermittlungen fallenlassen: „Wenn wir sagen, eine optimale Aufstellung für die digitalen Herausforderungen von morgen wäre 100 Prozent, dann sind wir momentan vielleicht bei 15 Prozent.“

Katastrophale Auswirkungen auf Opfer von Straftaten

Die chronische Überlastung der Justiz hat bisweilen katastrophale Auswirkungen auf Opfer von Straftaten, die sich durch ein funktionierendes Rechtssystem Gerechtigkeit erhofft hatten, so Bornemann: „Wir haben ein großes, großes Problem mit Sexualstrafverfahren, bei denen der Angeklagte nicht in Haft sitzt. Wir haben mittlerweile so viele Haftsachen, bei denen Haftfristen eingehalten und sie daher vorrangig behandelt werden müssen. Da kann es vorkommen, dass ein Verfahren wegen Vergewaltigung möglicherweise zwei Jahre oder länger bei Gericht liegt, bevor es verhandelt werden kann. Und da die betroffene Person ja möglichst unverfälscht aussagen soll, ist dann der Wunsch, dass sie sich bis zur Hauptverhandlung nicht in Therapie begibt. Das heißt, die Person hat eine Therapie lange zurückgestellt, muss dann in die Hauptverhandlung und hat das Risiko einer sogenannten Retraumatisierung durch die Befragung in der Hauptverhandlung. Wenn dann die Sache noch in der Revision in Karlsruhe auffliegt und noch mal verhandelt werden muss, dann sind wir irgendwann im sechsten oder siebten Jahr. Das ist extrem ungut.“

Und während der Aktenberg immer weiter wächst, werden Personen wie Zitelmann wegen harmloser Bilder im Internet verfolgt. Absurde politische Entscheidungen treffen auf ein Justizsystem ohne freie Kapazitäten; die Entwicklungen im Fall Zitelmann offenbaren einmal mehr die Absurdität des derzeitigen Vorgehens. Wer das Strafrecht fortlaufend ausweitet und Verfahren verkompliziert, muss für ihre Bewältigung sorgen. Geschieht das nicht, entsteht kein stärkerer, sondern ein dysfunktionaler Rechtsstaat. So auch im Umgang mit Hasskriminalität im Internet: Was als „Schutz unserer Demokratie“ verkauft wurde, droht das Vertrauen in sie nachhaltig zu gefährden. 

Was wir hier sehen, ist kein Justiz-, sondern wieder einmal ein dramatisches Politikversagen.
 

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Heidemarie Heim | Di., 10. März 2026 - 16:51

Fehlt nur noch, dass sich ein Vergewaltigungsopfer 2 Jahre nicht duschen darf um die Beweiskraft bis zur Verhandlung und Konfrontation mit dem Spuren hinterlassenden Täter aufrecht zu erhalten! Zugegeben übertreibe ich da, aber was man da den Opfern von Gewalttaten zugunsten irgendeiner beleidigten politischen Leberwurst antut darf doch nicht wahr sein in einem Rechtsstaat! Und mir kann keiner erzählen, dass es seitens weisungsgebundener Verfolgungsbehörden nicht vorsichtig ausgedrückt vorrangige Verfahren für entsprechende Personenkreise gibt. Während wahrhaft traumatisierte Zeugen und Opfer über Monate und Jahre in der Schwebe gehalten werden bis sie ihr Recht durchsetzen können. Dies nenne ich nicht nur Staatsversagen, DAS gehört vor Gericht! Und diejenigen, die das Ganze befördert und angeleiert haben oder sogar noch professionalisiert Kohle damit machen, sollten
sich in Grund und Boden schämen.Und schleunigst aus der Politik verschwinden! Wo ist mein Blutdrucksenker? MfG

Ich kann das Gejammer der Justiz, wie es im Artikel zum Ausdruck kommt, nicht verstehen. Wäre ich Staatsanwalt und käme mir die Anzeige gegen Dr. Zitelmann auf den Tisch, würde ich mir auf X den fraglichen Post ansehen, mir den Vergleich „Hitler und die Tschechoslowakei“ versus „Putin und die Ukraine“ klarmachen – dazu braucht es nur durchschnittliche Kenntnisse der Geschichte – und dann „offensichtlich unbegründet“ darunterschreiben, ob ich die Meinung von Dr. Zitelmann nun teile oder nicht. Denn es ist offensichtlich, was er mit diesem Vergleich sagen will und daß das eine zulässige Meinungsäußerung ist. Die Anzeige würde ich auf den Stapel für die Sekretärin legen, die weiß, welches Formblatt, kein Verfahren zu eröffnen, sie mir zur Unterschrift vorlegen müßte. Dann würde ich mich dem nächsten wichtigen Fall auf dem Stapel widmen: Schießerei vor der Shisha-Bar.
Juristen werden mir vielleicht Naivität vorwerfen, so gehe das nicht. Darauf ich: dann überdenkt mal eure Verfahren.

Nein, lieber Herr Hechinger, ich versichere Ihnen, Ihr Ansinnen ist keinesfalls naiv.
Es ist schon ein ganz schlechter Witz, dass die Causa Zitelmann überhaupt den Weg bis auf den Schreibtisch der Staatsanwaltschaft geschafft hat. Denn nur bei begründetem Anfangsverdacht einer überhaupt begangenen Straftat ist das der Fall. Normalerweise. Aber seit die Ära der Bademäntel in Deutschland Einzug gehalten hat, scheint es bei politisch "woken" Themen einen Automatismus zu geben, den die Strafgesetzgebung so nicht vorsieht. Eigentlich.
Aber wie wir alle wissen, steht seit der Ära Merkel kein Paragraph mehr auf dem anderen. SIE machen sich die Welt täglich neu und wie sie ihnen gefällt. Die Rechtssicherheit wird zu Grabe getragen, die Gewaltenteilung ist nur noch ein theoretisches Konzept u. all die schönen Gesetze, gesammelt bei Sartorius & Schönfelder gehören ab sofort auf die Bestsellerliste der Belletristik, aber nicht mehr in die Schränke von Juristen. Kauft euch Bademäntel, reichlich!

Man sollte meinen dass es so einfach wäre, aber leider ist unsere Politik seit der guten Frau Merkel unglaublich durchsetzt von "Haltungsfragen". Wie Kubicki in seinem Buch "Aufwind im freien Fall" beschreibt haben wir inzwischen ein sehr seltsames Verhältnis zur Meinungsfreiheit, welche der Grundstein unserer Demokratie ist.
Oftmals wird inzwischen die "richtige Haltung" über die Sachlichkeit gestellt. Es ist egal wie schlüssig ein Argument ist, wenn es nicht die "richtige Haltung" signalisiert ist es "undemokratisch" und "gefährlich".
Dass unsere tatsächliche Demokratie unter dieser Form der Verteidigung "unserer Demokratie"TM leidet ist dem linken Block in seiner Gesamtheit entweder nicht bewusst oder egal.

Sunstreet | Di., 10. März 2026 - 17:18

Man muss nur mal nach 1930-1933 in die Weimarer Republik schauen, was der damalige
SPD-Kanzler mit dem “Gesetz zum Schutze der Republik" angerichtet hat, dass die Weimarer Demokratie vor inneren Feinden, insb. einer besimmten Partei, schützen sollte. Ab 1933 hat es diese Partei zusammen mit dem Ermächtigungsgesetz gegen alle “Feinde”, also alle Demokraten und unliebsame Personen, rigoros umgesetzt und die Lager gefüllt.

Jens Böhme | Di., 10. März 2026 - 17:33

Eine orientierungslose, lebensfremde und nicht geerdete Gesellschaft muss diesen Weg gehen, bis es unerträglich wird, damit der Besen wieder gut kehrt.

Nachrufer | Di., 10. März 2026 - 18:44

Vielleicht übt die Justiz eine Neukonkretisierung bei der Interpretation des § 86 a StGB ohne Änderung des Gesetzestextes. Dazu könnte eine abgeleitete „Interpretationsvorlage“ beigetragen haben, die schon vor einigen Jahren Thema eines juristischen Aufsatzes war, vgl. https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/… . Daraus ein Auszug: „Aus juristischer Sicht versteht man unter Verfassungswandel die Änderung des Inhalts einer Verfassungsnorm oder von Teilen der Verfassung ohne Änderung des Verfassungstextes“.
Hierbei mögen nicht nur Juristen zurückzucken, denn man denkt womöglich an "Die unbegrenzte Auslegung", so der Titel der 1968 erschienenen Habilitationsschrift von Bernd Rüthers, vgl. hierzu https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/bernd-ruethers-unbegrenzte-ausleg…
Wie auch immer: Darüber darf diskutiert werden.

Sabine Lehmann | Mi., 11. März 2026 - 01:30

Antwort auf von Nachrufer

Danke für diese interessanten Hinweise. Dank chronischer Schlaflosigkeit werde ich mich heute Nacht mal damit beschäftigen. Hört sich auf jeden Fall sehr vielversprechend an. Für mich klingt das ohnehin eher nach Machtmissbrauch und willkürlicher Auslegung sogenannter "Kaugummi-Paragraphen". Gute Nacht:-)

Der Kommentar von Sebastian Felz zu 'Die unbegrenzte Auslegung' von Rüthers war bereits maximal lesenswert. Ich bleibe dran. Die Headline von Felz bzw. die passende Aussage als Warnung an Rüthers vor Verfassen seines Textes "Sie spinnen wohl. Die leben alle noch." war wohl die damalige 'Bademantel-Warnung'. Rüthers hat dennoch geschrieben und veröffentlicht, sein Werk wird noch immer gedruckt UND GELESEN. Bleiben wir aufrecht.

Thomas Veit | Di., 10. März 2026 - 19:56

"„Mein Eindruck: Bis vor einigen Jahren hat man es mit ,Cancel Culture‘ versucht, Menschen zu diffamieren. Nachdem das nicht mehr wirkt, geht man zu offener Repression über.“"

...dann sollten bei uns allen alle Armglocken schrillen... - aber wirklich ALLE!!

Der gemeine (ältere) Ossi weiß es eben einfach noch aus Erfahrung: DAS war vor 11.1989 im Osten GENAU SO!

Der 'gemeine Wohlstands-Wessi' [Sorry! Anwesende immer ausgenommen... 😉] - der will DAS nicht glauben bzw. wahr haben..., und schläft einfach weiter... ... /🤣

In meinem Landkreis haben wir ein paar Ossis mit denen ich mich auch teilweise sehr ausführlich unterhalten habe. Kommt damit wenn man politisch sehr interessiert ist: Man hinterfragt was die Leute so glauben um mehr zu erfahren.

Von vielen habe ich hier gehört dass sie eben genau darum die AfD wählen weil sie diesen Trend aus der Zeit in der DDR erkennen und die AfD die einzige Partei ist die, ihrer Sicht nach, dem ganzen entgegensteuert. Ich bin mir sicher dass die Ossis im Osten da auch nicht anders sind, und dennoch schieben wir es beiseite und sagen "Ach die Geschichtsvergessenen Ossis" dabei scheinen es die Ossis zu sein die eben gerade weil sie NICHT geschichtsvergessen sind so handeln.
Ironisch, nicht wahr?

etwas anderes als vom Hörensagen.

Im ehemaligen DDR-Osten sah ein Frühlingstag genauso schön aus wie heute hier im Westen... ...

Man/'Wessi' (der gemeine) kann sich häufig einfach nicht vorstellen, dass Gesinnungs-Staatsschnüffelei JETZT auch in der guten alten Bundesrepublik Fuß greift, bei diesem schönen Wetter... ... 🤔

Das kann einfach nicht sein. /Ironie

In den Augen der Herrschenden hat sich die Gesinnungsschnüffelei der Stasi bewährt, warum also darauf verzichten, zumal die technischen Mittel heutzutage weit effizienter sind.

Marco Riccardi | Mi., 11. März 2026 - 11:23

Antwort auf von Achim Koester

Was hier besonders problematisch ist ist ja auch die Tatsache dass der Verfassungsschutz keine festen Definitionen von "Extremismus" und "Radikalismus" hat und auch scheinbar gar nicht haben will. Mathias Brodkorb beschreibt dieses Problem im ersten Kapitel seines Buches "Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?" angesprochen.
Jetzt mag man sich fragen was der Verfassungsschutz damit zu tun hat, wenn es doch um zivilrechtliche Klagen geht. Die Antwort ist simpel: Unsere Regierung und auch der Verfassungsschutz sind sehr flexibel mit den Begriffen umgegangen und so hat sich dieser leichtfertige Umgang mit den Begrifflichkeiten auf die Bevölkerung abgefärbt. Was vor zwanzig Jahren noch vollkommen "normal" war wird heute schon als "extremistisch" gesehen.
Man denke in diesem Punkt an Helmut Schmidts Warnung davor die sinkenden Geburtenraten durch "Zuwanderungen aus primitiven Dritte Welt Ländern" auszugleichen.
Das war damals die Mitte der Gesellschaft, heute nennt man das AfD-Sprech.

Marco Riccardi | Mi., 11. März 2026 - 08:45

Naja, sowas passiert halt wenn man Unmengen an Äußerungen unterhalb der Strafgrenze, also Äußerungen die absolut legal und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zur Anzeige bringt:
Wenn man haufenweise Sachen im Klo runterspült die da nicht rein gehören dann wird das Klo bald verstopft sein. Hier ist es nicht anders.
Jetzt haben wir Unmengen an Strafanträgen die es faktisch nicht weiter als zum Shredder schaffen werden welche die Leitungen der Justiz blockieren damit reelle Fälle, also solche mit Strafbeständen überhalb der Strafgrenze, einfach stecken bleiben.
Was es hier braucht ist zweierlei:
- Einen guten "Klempner" der die Verstopfung beseitigt, am besten mit dem Shredder, und
- eine anständige Aufklärung darüber was man denn ins "Klo" der Justiz wirft und was nicht.
Meinungsfreiheit bedeutet nun einmal dass man manchmal verletzte Gefühle hat, aber daran wächst man. Was wir mit diesen "Hate-Speech"-Laws tun ist unsere Gesellschaft zu infantilisieren.

Das ist Ihre Meinung, und die steht Ihnen auch absolut zu. Ich möchte Sie an der Stelle trotzdem in einem, meiner Meinung nach entscheidenden Punkt, korrigieren:

Wenn wir Ihre Stellungnahme konsequent zu Ende denken kommen wir zu der Erkenntnis dass eine Rücknahme dieser Gesetze grundlegend erst einmal nichts an dem Stau ändert. Die Aktenberge mit nicht strafrechtlich relevanten Anzeigen lösen sich ja nicht einfach in Luft auf. Es braucht trotzdem Leute die diesen Berg sichten und dann nach "relevant" und "irrelevant" sortieren. Genau das ist der Klempner von dem ich spreche.
Natürlich haben Sie recht dass die Rücknahme notwendig ist, aber das sehe ich als Teil der von mir genannten "Aufklärung"

Staatsanwaltschaften sind auch weisungsgebunden, d.h. wenn die gesetzliche Grundlage geändert wiIdee oder wegfällt kann das Miteinander allgemeinen Amnestie diesbezüglicher Verfahren und/oder der Weisung zusammen erfolgen alle anhängigen diesbezüglichen(!) Vorgänge sofort fallen zu lassen..., maximal eventuell mit einer Schnellsichtung verbunden, ob sich nicht doch ein relevanter Straftatbestand darunter befindet wir z.B. eine Morddrohung o.ä. >> die Schredder können praktisch sofort anlaufen... - ja...!

Thomas Veit | Mi., 11. März 2026 - 12:24

Antwort auf von Thomas Veit

"kann das mit einer allgemeinen Amnestie... ... zusammen erfolgen..."

Marco Riccardi | Mi., 11. März 2026 - 13:22

Antwort auf von Thomas Veit

Ok, probieren wir es nochmal anders:
Gehen wir davon aus dass die Gesetzeslage sich geändert hat. All die Klagen sind nichtig:
Davon verschwinden die Akten nicht. Die Justiz muss die trotzdem sichten und sortieren, wie Sie es schon beschrieben haben.
Während sie aber sichtet und sortiert kann sie nicht gleichzeitig im Gerichtssaal die tatsächlich relevanten Akten abarbeiten.
Darum bin ich für eine zeitlich begrenzte Sonderkommission deren Aufgabe es ist diese Aktenberge, so wie sie jetzt sind, für die Justiz zu sortieren damit diese sich um die relevanten Fälle kümmern kann. Wenn die Berge dann mal weg sind und die Verstopfung sich gelöst hat kommt die Kommission wieder weg

Sebastian Habel | Do., 12. März 2026 - 14:11

Butter bei die Fische: Bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten sitzen offenbar Verantwortliche, die die Bearbeitung von Äußerungsdelikten gegenüber Sexualdelikten priorisieren. Diese Menschen müssen da weg. Vorzeitiger Ruhestand, Strafversetzung, UN-Vollversammlung, mir total wurscht. Hauptsache weg.