Berlin
Fotograf über den Dächern Berlins / picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Gefährliche Fehler - Wenn der Verfassungsschutz im „Kampf gegen rechts“ Menschen verwechselt

Eine Mitarbeiterin einer Fachhochschule ist vom Verfassungsschutz mit einer Rechtsextremistin verwechselt worden. Mit weitreichenden Konsequenzen. Der Fall ist ein Lehrstück darüber, wie eine wehrhafte Demokratie ihre eigenen Maßstäbe unterlaufen kann.

Florian Hartleb

Autoreninfo

Dr. Florian Hartleb ist Professor für International Relations an der Modul-Universität Wien sowie Autor des im Herbst 2025 erschienenen Buchs „Teenager-Terroristen. Wie unsere Kinder radikalisiert werden – und wie wir sie schützen können“.

 

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Worum es konkret geht, ist schnell erzählt – und gerade deshalb so beunruhigend: Eine Frau arbeitet an einer Berliner Fachhochschule. Nach Berichten gerät sie ab 2022 in den Sog einer Verwechslung, weil ihr Name mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin zusammenfällt. Diese soll hinter einem antisemitischen, rassistischen und rechtsextremen Dating-Portal stehen. 

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Jens Böhme | Fr., 6. März 2026 - 16:27

Wenn ein Geheimdienst schlampig arbeitet, dann ist das keine Verwechslung! Der Hochschule kann man nichts anlasten, da es vom Verfassungsschutz informiert wurde und daraus Konsequenzen zog. Wieso eine Hochschule wegen betriebenes Datingportal vom Verfassungsschutz überhaupt informiert wird, ist hanebüchend. Da fragt man sich, auf welch niedrigem Niveau der Verfassungsschutz bereits agiert. Will der Verfassungsschutz Rechtsextreme nicht miteinander verkuppelt sehen und sollen diese stattdessen Linksaktivisten daten?

Thomas Hechinger | Fr., 6. März 2026 - 21:03

Antwort auf von Jens Böhme

Selbstverständlich kann man der Hochschule den Vorgang anlasten. Die Betroffene wurde nicht gehört, sondern aufgrund der Denunziation durch eine staatliche Behörde von der Hochschule entlassen. Einfach so.
Die Hochschule steckt genau so drin wie alle andern.

Jens Böhme | Sa., 7. März 2026 - 09:31

Antwort auf von Thomas Hechinger

Die Hochschule soll nach Anhörung ihrer Angestellten den Verfassungsschutz bitten, zu prüfen, dass die sich geirrt oder schlampig gearbeitet haben?

Thomas Hechinger | Sa., 7. März 2026 - 12:28

Antwort auf von Jens Böhme

Die Hochschule soll der Angestellten Gelegenheit geben, sich zu äußern. Berichten anderer Medien zufolge unterblieb das.

Hans-Hasso Stamer | Fr., 6. März 2026 - 16:53

"antisemitisches, rassistisches und rechtsextremes Dating-Portal".

Das muss man sich mal auf der Zunge zugehen lassen. Wahrscheinlich gibt es jetzt auch antisemitische, rassistische und rechtsextreme Möbelhäuser sowie antisemitische, rassistische und rechtsextreme Milchproduzenten.

Das geht heute schnell: Einmal von Globalisten gesprochen: Verschwörungstheoretiker. Einmal George Soros kritisiert: Antisemit. Einmal den Islam kritisiert: Rassist. Und einmal der AfD zugestimmt: Rechtsextremist.

Aber hey, wir haben eine Unseredemokratie. Was soll da schon schiefgehen.

Heidemarie Heim | Fr., 6. März 2026 - 17:00

Was ist aus der armen Frau geworden? Man sollte Sie, falls Sie nicht gezwungen war eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen,durch alle Talkshows hinweg genau diesen Politikern/innen gegenüber als Gast platzieren,die die Behörden dazu anhalten ihre Befugnisse eigenständig auszuweiten und immer mehr einer übergeordneten Kontrolle
entziehen.Ein Herr Lanz könnte z.B. seine bevorzugte Formulierung:"Kommen wir zurück auf die Frage Wie kann das sein?" anbringen vor dem gespannten Millionenpublikum und schon mal den nächsten Sargnagel für den sich windenden geladenen Nichtverantwortlichen auspacken.Oder Frau Amann flankierend erklären lassen,dass es im Kampf gegen rechts leider auch immer wieder zu sogenannten Kollateralschäden kommen kann und das alles nicht passiert wäre gäbe es die AfD nicht!Womit man 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen kann beim Zuschauer,der sich danach fraegt ob er womöglich auch Müller o. Meier heissend als nächster Extremist dran ist;) MfG

Markus Michaelis | Fr., 6. März 2026 - 19:21

Ich sehe es wie der Artikel und wie der Artikel sagt, teilweise andeutet, geht es um mehrere Dinge. Eines ist das Vermeiden von Einzelfallungerechtigkeiten. Ein anderes ist es den Rechten nicht noch zuzuarbeiten durch solche Fälle. Noch ein anderes, das der Artikel auch andeutet, ist die generelle Ausrichtung des Kampfes gegen Rechts, die auf der Kippe ist, einfach falsch zu sein. Es werden harte Gewalttaten wie NSU-Morde oder abgefackelte Asylheime mit Menschengefährdung auf undurchsichtige Weise vermischt mit Gedanken zu Obergrenzen, Remigration, N-Wörtern und kulturellen Vorlieben. Das hat sich aus meiner Sicht in Sackgassen festgefahren, die so nicht funktionieren werden, einfach weil sich die Menschen und auch und schon gar nicht alle Migranten unter die derzeitigen "nicht-rechten" Vorgaben werden bringen lassen.

Ich denke, wir haben als Gesellschaft ernste Fragestellungen, was uns definiert, und GG und Menschenrechte sind dazu aus meiner Sicht keine Antworten.

Es ist aber auch zu dumm, daß solche Fälle an die Öffentlichkeit geraten und somit Wasser auf die Mühlen der "Rechtsradikalen" gießen.
Ist das so, Herr Michaelis ???
Haben sie sich beispielsweise einmal über die Verstrickungen der Verfassungsspitzel in dem NSU Prozess informiert ???
Am 11. November 2011, nur Tage nach der Aufdeckung des NSU, wurden im BfV Akten zu sieben V-Leuten aus der "Operation Rennsteig" vorsätzlich vernichtet – bekannt als "Operation Konfetti". Ein Mitarbeiter (Lothar Lingen) gab 2014 zu, dies getan zu haben, um die hohe Anzahl von Informanten in Thüringen (acht bis zehn) zu verbergen, da dies auf Wissen über terroristische Aktivitäten hindeuten könnte, obwohl kein tatsächliches Wissen bestand.
Herr Michaelis merken sie was ???
Da schließe ich mich dem Kommentar eines Mitforisten an.
Der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form ist durch die sogenannten wahren "Demokraten" lediglich auf deren Linie getrimmt und gehört deshalb völlig neu aufgestellt.

H. Stellbrink | Fr., 6. März 2026 - 19:47

Die Prinzipien des Grundgesetzes beruhen auf den Erfahrungen der Nazi-Zeit, in der der Einzelne bedenkenlos dem großen Ganzen der mörderischen Ideologie geopfert wurde. Das Grundgesetz soll also den Einzelnen vor der Willkür der Mehrheit und des Staates schützen. Es geht eindeutig um den Einzelnen, nicht Gruppen, Institutionen oder Parteien. Diese Frau ist so eine Einzelne, und ihr ist vom Staat grobes Unrecht angetan worden. Eine Sühne, die Wiederherstellung des Ansehens und Schadenersatz sind das Mindeste. Bei einem staatlichen Organ, das so versagt, müssen Köpfe rollen. im Zweifelsfall die der Führung. Angesichts seiner Instrumentalisierung durch die "demokratischen Parteien" müsste er eigentlich ersatzlos aufgelöst werden.

Pamina | Sa., 7. März 2026 - 04:03

Es sollte dem Verfassungsschutz grundsätzlich untersagt werden, Informationen an Arbeitgeber (oder auch Banken und Vermieter und dergleichen) herauszugeben, sofern der Betreffende nicht in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig ist. Dem vorauseilendem Gehorsam von Arbeitgebern und anderen Institutionen ist ebenfalls ohne jegliche überprüfbare Begründung Einhalt zu gebieten.

Urban Will | Sa., 7. März 2026 - 08:14

bleibt heiße Luft, solange die politische Grundrichtung sich nicht ändert. Letztendlich hat all der Irrsinn eine einzige fundamentale Ursache: die Brandmauer. Diese ist nichts anderes als das dauerhafte moralisierende, herabwürdigende und in vielerlei Hinsicht erlogene, faktisch nicht belegbare Stigmatisieren einer politischen Richtung, nicht nur einer Partei. Mit all den schlimmen Folgen.
Die Gründe wurden hier im Artikel genannt und nicht nur hier: es geht nicht um wirklichen Rechtsextremismus (jedes Kind könnte das beweisen), es geht um die noch immer fundamentale Allmacht des linksgrünen Mainstreams und dessen Kampf um Dauer-Herrschaft. Und: um das historische Versagen der Union, die diesen Zustand morgen beenden könnte.
Der linke Kulturkampf läuft längst und er wird zum Dauerzustand, wenn er von der bürgerlich-konservativen Seite nicht angenommen wird, bzw. im Volk sich keine Mehrheit findet, die ihn annimmt. Noch immer aber kuscht die Mehrheit vor dem linken Furor.

Martin Beckmann | Sa., 7. März 2026 - 10:19

Die betroffene Frau sollte Klage einreichen:1. Wiederherstellung ihre Rufes. 2. Auf Wiedereinstellung und Schadenersatz. 3. Auf Bestrafung der verantwortlichen Kriminellen. Die gehören rausgeschmissen.

Günter Johannsen | So., 8. März 2026 - 13:50

Antwort auf von Martin Beckmann

wird keine Fehler zugeben, wie seinerzeit die DDR-Richter. Nur wenn es mit einem furchtlosen und kompetenten Anwalt hartnäckig durchgezogen wird, hat es Aussicht auf Erfolg!

Günter Johannsen | So., 8. März 2026 - 10:23

"Die Welt von heute gleicht einem wundervollen Ozeandampfer. Die komplizierten Maschinen funktionieren gut, die Passagiere tanzen zur Bordmusik, in den Küchen wird ausgezeichnet gebraten und gekocht, alle sind vergnügt und tätig. Das Ganze ist großartig. Nur der Anker fehlt. Und der Kompass geht nicht. Das wundervolle Schiff treibt hilflos auf dem Ozean. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es an einem Eisberg oder an einer Klippe zerschellen wird."
(Werner Karl Heisenberg 1901 -1976, Nobelpreis für Physik 1932, Atomforscher)