Verfassungsrichter
Verfassungsrichter leben nicht nur von wissenschaftlicher, sondern auch von politischer und öffentlicher Reputation / picture alliance/dpa | Uli Deck

Frauke Brosius-Gersdorf verteidigt sich - Debatte beendet? Mitnichten!

Die umstrittene Kandidatin für das BVerfG, Frauke Brosius-Gersdorf, streitet in einer öffentlichen Erklärung alle Vorwürfe ab und bekommt Schützenhilfe von Fachkollegen. Das Verfassungsgericht ist aber keine Juristische Fakultät. Und die Selbstverteidigung von Brosius-Gersdorf ist alles andere als überzeugend.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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In einem offenen Brief stellten sich dieser Tage über dreihundert Wissenschaftler hinter Frauke Brosius-Gersdorf. Diese sei eine „hoch angesehene Staatsrechtslehrerin“. Wer ihre „wissenschaftliche Reputation in Frage“ stelle, handele nicht nur „unsachlich“, sondern beschädige neben dem Ansehen der Betroffenen auch „die gesamte demokratische Ordnung“. Es wird dieser Tage mit ganz großen Kanonen geschossen, um doch noch seinen Willen durchzusetzen.

Der offene Brief offenbart das ganze Dilemma: Reputation ist fachliche Anerkennung. Wo sich die Argumentation von Brosius-Gersdorf als schwach erweist, schwindet auch ihre wissenschaftliche Reputation. Man könnte diesen Effekt nur dadurch unterbinden, dass man die Kritik ganz einstellte und sich ergriffen zeigte vor dem Ehrfurcht erheischenden Berufsstand der Juristen.

Die Unterzeichner des Briefes scheinen tatsächlich der Auffassung zu sein, dass es der allgemeinen und politischen Öffentlichkeit schlicht nicht zustehe, sich eine eigene Meinung über die Eignung der Kandidatin zu bilden – jedenfalls dann, wenn sie für eher ungeeignet gehalten wird. Das verkennt fundamental die Legitimationsbasis des Bundesverfassungsgerichts und deren Verschränkung mit der Politik, die in der Verfassung selbst angelegt ist.

Darauf machte jüngst der Staatsrechtler Christoph Möllers ganz nüchtern aufmerksam. Eine Selbstrekrutierung der Verfassungsrichter lehnt dieser aus einem einfachen Grund ab: Da das Verfassungsgericht Gesetze für unwirksam erklären könne und damit tief in die Politik eingreife, hätte die Selbstkreierung der Richter „ein ganz großes Legitimationsproblem“ zur Folge. Es ginge nicht anders als so, dass die Politik darüber entscheide, wer ans Bundesverfassungsgericht berufen wird und wer nicht. Dazu gebe es „keine Alternative“. Recht und Politik lassen sich gerade in einer Demokratie nicht voneinander trennen.

Das hat Folgen. Wenn die Verfassungsrichter nur mit politischer Mehrheit bestimmt werden können, um die Legitimationskette nicht zu zerreißen, muss nicht nur das Scheitern einer Wahl möglich sein, sondern auch die kritische öffentliche Debatte. Möllers kritisiert folgerichtig, dass die Kandidaten für die Richterämter quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt und dann als Wahlvorschlag dem Parlament zum Abnicken vorgelegt werden. Und er sagte dann noch etwas: „Wer (…) drei Wochen öffentliche Debatte nicht durchhält (…), der kann dann vielleicht auch nicht gewählt werden.“

Brosius-Gersdorf ist überzeugt, dass „Menschenwürde- und Lebensschutz (…) rechtlich entkoppelt“ seien

Inzwischen hat sich Brosius-Gersdorf selbst mit einer umfangreichen Erklärung zur Debatte über ihre Person zu Wort gemeldet. Darin verwahrt sie sich gegen den Vorwurf, „ultralinks“ oder „linksradikal“ zu sein. Gelegentlich wurde sie dieser Tage auch als „politische Aktivistin“ tituliert.

Vorwurf wie Verteidigung sind dabei gleichermaßen deplatziert. Weder ist es unschicklich, dass sich eine Staatsrechtlerin zu möglichen politischen Konsequenzen ihrer rechtlichen Erwägungen äußert. Noch ist es „verboten“, als Verfassungsrichter „linksradikal“ oder „ultralinks“ zu sein. Der eigentliche Punkt ist ein ganz anderer.

Brosius-Gersdorf sagt in ihrer persönlichen Erklärung: „Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch.“ Debatte beendet? Mitnichten!

Es ist wohl richtig, dass die Professorin nirgendwo expressis verbis die Position geäußert hat, ein Abbruch der Schwangerschaft solle im Regelfall bis zur Geburt möglich sein. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Möglichkeit widerspruchsfrei aus ihren eigenen Argumenten geschlussfolgert werden kann, zumindest dann, wenn man das Lebensrecht doch für an die Menschenwürde gekoppelt hält. Wir kommen daher noch einmal auf ihren Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“ (2024) zurück.

Entscheidend ist hier der Unterschied zwischen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. In dem einen wird die Unantastbarkeit der Menschenwürde postuliert und in dem anderen ein Recht auf Leben statuiert – und zwar als unmittelbare Folge der Menschenwürdegarantie. Brosius-Gersdorf ist stattdessen davon überzeugt, dass „Menschenwürde- und Lebensschutz (…) rechtlich entkoppelt“ seien. Und damit begibt sie sich auf die Rutschbahn.

Sie unterscheidet in ihrem Aufsatz im Wesentlichen drei Positionen:

1.    Die Menschenwürdegarantie beginnt erst mit der Geburt.
2.    Die Menschenwürdegarantie beginnt in vollem Umfang, sobald sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut einnistet (Nidiation). Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
3.    Die Menschenwürdegarantie gilt für Ungeborene nicht in vollem Umfang: „Vertreten wird insbesondere ein Konzept des gestuften oder kontinuierlich anwachsenden Würdeschutzes (…).“

Sie behauptet etwas, von dem sie heute zugleich behauptet, es nie behauptet zu haben

In ihrer heutigen Erklärung bestreitet Brosius-Gersdorf zwar, sie habe ungeborenem menschlichen Leben die Menschenwürdegarantie abgesprochen. Aber ganz richtig ist das wohl nicht.

Für die Position 1 „Menschenwürdegarantie erst ab Geburt“ sieht sie in ihrem Aufsatz vielmehr ausdrücklich „gute Gründe“, denen sie an keiner Stelle etwas entgegensetzt. Man wird das für eine Zustimmung in der Sache halten müssen: „Für die Geltung des Art. 1 I GG erst ab Geburt spricht, dass zwischen dem Ungeborenen und dem geborenen Menschen (…) im Hinblick auf die Würdebegabung Unterschiede bestehen. (…) Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

Brosius-Gersdorf sagt hier mit Blick auf Föten also ausdrücklich, dass nicht überall, wo menschliches Leben existiere, auch Menschenwürde anzutreffen sei. Der Satz hat die zwangsläufige Konsequenz, dass es Föten ohne Menschenwürde geben muss. Sie behauptet damit etwas, von dem sie heute zugleich behauptet hat, es nie behauptet zu haben. Naturalistische Fehlschlüsse können zudem nicht durch Kompromisse geheilt werden. Sie haben kategorische Folgen.

Noch deutlicher als in ihrem Aufsatz fallen Äußerungen in einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenem Gutachten zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchsrechts aus, an dem Brosius-Gersdorf führend beteiligt war. Die entscheidenden Sätze, für die sie als Autorin höchstselbst verantwortlich zeichnet, sind in der Sache vollständig, über weite Strecken auch im Wortlaut bis aufs Jota mit ihrem wissenschaftlichen Aufsatz identisch. Offenbar ist dieser eine Art Abfallprodukt ihrer Arbeit in der Kommission.

Das Gutachten hat den Vorteil, an der entscheidenden Stelle noch unmissverständlicher formuliert zu sein als die wissenschaftliche Arbeit: „Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist fraglich. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Auch wenn sie also nicht wortwörtlich gefordert haben mag, Schwangerschaftsabbrüche sollten (im Regelfall) bis zur Geburt möglich sein, hat sie dafür die argumentativen Schleusen geöffnet. Die Autorin weiß ganz genau, dass ihre Position der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entgegensteht. Sie betont allerdings, dass aus „den Urteilen keine formale Bindungswirkung“ für den Gesetzgeber folge. Soll heißen: Man könnte es doch einmal damit probieren, das Schwangerschaftsabbruchrecht mutmaßlich verfassungswidrig zu novellieren. Man wird dann ja sehen, wie sich das höchste deutsche Gericht hierzu verhält.

Die Kindstötung durch fremde Hand wird zum Freitod umgedeutet

Für Brosius-Gersdorf ist diese Debatte aber gar nicht so entscheidend. Da sie Menschenwürde und Lebensrecht als rechtlich voneinander „entkoppelt“ betrachtet, gilt ihre ganze Aufmerksamkeit vielmehr dem Lebensrecht, also Artikel 2 des Grundgesetzes. In ihrem wissenschaftlichen Aufsatz schlägt sie folgende „Auflösung des grundrechtlichen Güterkonflikts“ zwischen Mutter und Kind vor:

•    Frühe Schwangerschaftsphase: Zwischen Einnistung und Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibes hat dessen Lebensrecht gegenüber der Mutter nur ein „geringes Gewicht“. Etwas missverständlich formuliert sie: „Der Frau ist in dieser Schwangerschaftsphase eine Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar.“
•    Späte Schwangerschaftsphase: Mit der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibes ist dessen Lebensrecht „mit starkem Schutz“ ausgestattet: „Dem Fetus steht in dieser späten Schwangerschaftsphase grundsätzlich ein ‚Recht auf Austragung bis zur Geburt‘ zu, sodass der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch untersagen muss.“ Eine plausible Begründung liefert Brosius-Gersdorf dafür nicht. Wo sie sich an einer solchen versucht, basiert sie nicht nur selbst auf einem naturalistischen Fehlschluss, sondern führt zu absurden Konsequenzen: Das Lebensrecht des Kindes und die Schutzpflicht des Staates sollen parallel in jenem Umfang zunehmen, wie die Schutzbedürftigkeit des Kindes abnimmt. Im Kern läuft das auf ein „Recht des Stärkeren“ hinaus.

Man darf dabei die Redeweise vom „starken Schutz“ nicht wohlwollend überinterpretieren. In Wahrheit handelt es sich um ein Schlupfloch. Es meint nämlich gerade nicht den „vollen Schutz“ des Lebensrechts, der nach Brosius-Gersdorf ausschließlich geborenen Menschen zusteht.

Zumindest in zwei Fällen erklärt sie wohl auch Spätabtreibungen für zulässig: Wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder im Falle einer schweren Behinderung oder Krankheit des Kindes. Vor allem in diesen Fällen bleibt sie überaus vage. Sie nennt sie „ungeklärt“ und „problematisch“. Es ist der Startpunkt der menschenrechtlichen Rutschbahn: „Bei einer schweren und nicht heilbaren Krankheit des Fetus (…) könnte unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts des Kindes auf selbstbestimmtes Sterben (…) ein Schwangerschaftsabbruch auch bei extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus zulässig sein.“ Die Kindstötung durch fremde Hand wird zum Freitod umgedeutet.

Brosius-Gersdorf sollte die Reißleine ziehen und auf ihre Kandidatur verzichten

Angesichts dieser Befunde ist die öffentliche Aufregung um ihre Person alles andere als eine „Hetzkampagne“ oder unverständlich. Zumindest für einen Christen muss eine solche Position als fundamentaler Angriff auf dessen gesamte religiöse Identität betrachtet werden. Was die über 300 Wissenschaftler von den Unionsfraktionen verlangen, ist schlicht dies: gegen ihr Gewissen zu entscheiden.

Verfassungsgerichte sind aber keine Juristischen Fakultäten. Es sind keine Orte, an denen folgenlos an akademischen Gedanken gebastelt werden kann. Verfassungsrichter sind die obersten Hüter unserer Rechtsordnung, die auf der Menschenwürde fußt. Nicht ohne Grund ist für ihre Wahl daher eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Das soll absichern, dass eine breite Mehrheit sowohl von Politik als auch Souverän Vertrauen in eine der wichtigsten Institutionen der Republik hat. Nur unter dieser Voraussetzung können Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gegen beschlossene Gesetze und damit politische Mehrheiten dauerhaft auf Akzeptanz stoßen.

Schon deshalb war der Wahlvorschlag Brosius-Gersdorf eine Provokation. Dahinter verbirgt sich der Versuch der Nötigung gegenüber Christen, den tiefsten Kern ihrer Identität zu verraten – und dies auch noch gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den höchsten Wert der Verfassung betreffend. Das tut man nur, wenn man im Zweifel dazu bereit ist, die Gesellschaft durch einen geistigen Bürgerkrieg zu spalten anstatt zusammenzuführen. Es ist das falsche Signal zur falschen Zeit.

Hinzu kam das Versagen der politischen Klasse, die Kandidaten nicht in einem transparenten und öffentlichen Verfahren auf Herz und Nieren geprüft zu haben. Es liegt daher nahe, nun ganz grundsätzlich über das Verfahren zur Bestimmung der Verfassungsrichter neu nachzudenken.

Da sich die politischen Akteure längst ineinander verkeilt haben und die Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht zu einer das Gericht noch mehr beschädigenden Angelegenheit zu werden droht als ohnehin schon, sollte Brosius-Gersdorf die Reißleine ziehen und auf ihre Kandidatur verzichten. Das wäre nicht nur ein Dienst an der politischen Kultur des Landes, sondern auch an der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit. Gewiss ist der missliche Zustand nicht allein Brosius-Gersdorf anzulasten. Aber ganz unschuldig ist sie an ihm auch nicht. Verfassungsrichter leben in einer Demokratie eben nicht nur von wissenschaftlicher, sondern auch von politischer und öffentlicher Reputation.

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Ingofrank | Di., 15. Juli 2025 - 15:21

doch nichts anderes, wer sich hinter Frau Borius-Gersdorf versammelt, sich mit ihr solidarisiert, hängt gleichfalls ihrer linken Auffassungen an.
Wer das aber allerdings nicht tut wie beispielsweise die, die sich gegen eine Impfpflicht bei Corona stellten, sind außerhalb der linken Blase und damit rechts.
I.ü. bin ich gegen Corona geimpft nicht aus Überzeugung sondern aus Angst da ich meine damals weit über 90 jährige Mutter pflegte …… und wer hat diese Angst ungeniert geschürt ? Um dann doch an Corona zu erkranken ? Und jedem Morgen nach der Impfung mit einer verstopften Nase aufzuwachen ……
Für mich ist die Frau unwählbar nicht nur wegen der von ihr vertretenen Impfpflicht sondern auch ihrer „Einlassungen“ zum ungeborenem Leben und das GG entgegen der übergroßen Mehrheit zu Gendern.

Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik
P.S. Aber nun soll’s genug sein zu der „Personalie“
Die Unions- Fraktion wird auf Druck von Dobrindt, Span & Merz definitiv umfallen, so wie immer n d Wahl !

Karl-Heinz Weiß | Di., 15. Juli 2025 - 15:38

Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche haben sich bisher nicht klar und unmissverständlich in dieser Angelegenheit positioniert. Dies ist ebenso unverständlich wie das Verhalten der Abgeordneten der C-Parteien im Richterwahlausschuss. Besonders bitter stößt das Verhalten der 300 Juristinnen und Juristen auf, die die Kandidatin als "Opfer" stilisieren, obwohl deren Position klar früheren BVerfG-Entscheidungen widerspricht. Wenn die Angelegenheit nicht so ernst wäre, könnten man sarkastisch den alten Anti-Juristenspruch zitieren: "Der Mensch beginnt erst mit dem Eintritt in den höheren Verwaltungsdienst".

Stefan | Di., 15. Juli 2025 - 15:44

Die Personalie Frauke Brosius-Gersdorf ist offensichtlich für die SPD lediglich so derart zu verteidigen, weil mit ihr höchstwahrscheinlich ein AfD Verbot erfolgreich auf den Weg gebracht werden kann.
Und wenn das passiert, ist die
CDU/CSU auf ewig an die sich pulverisierende SPD gekettet.
Das scheint mir die Verbissenheit in der Sache von seitens der SPD plausibel zu erklären.
Dann stirbt die Opposition vollends und sie können regierungstechnisch tatsächlich machen was sie wollen.
Wahlen sind dann nur noch Makulatur, wie zu Zeiten des SED Regimes in der DDR.
Das ist meine Meinung dazu und ich irre mich selten.

angenommen die AfD wird zügig verboten und gründet sich einfach unter anderem Namen neu. So absurd wie Politik mittlerweile veranstaltet wird kann die CDU dann ja mit der OfD, Option für Deutschland problemlos koalieren, da kein Beschluss zur Unvereinbarkeit besteht.

Die SPD hat sich sowohl in der Russlandpolitik, im Sozialismus und in der Identitätspolitik (unter anderem Parität) verrannt und zwar vollkommen, die Zustimmung zeigt wohin die Reise geht; Richtung Bedeutungslosigkeit!

Ich teile die Auffassung von Stefan, das was die Union aktuell macht, ist für die Union, Deutschland, die Demokratie, den Rechtsstaat und die Freiheit des Individuums höchst gefährlich bzw. fatal!

Sollten die voreingenommenen Richterkandidatinnen der SPD durchgehen, so wird die SPD spätestens im kommenden Jahr ein Verbot anstreben. Das BVG verfügt über 8 Richter, 3xSPD, 1xGrüne, 1xFDP und 3xUnion, für ein Verbot wären 6 Stimmen erforderlich, 4 wären sicher, 2 von Union vermutlich auch.

Die AfD (und Nachfolgeorganisationen) wären mit sofortiger Wirkung verboten. Außer den 46 Direktkandidaten würden alle AfD-Abgeordneten aus dem BT fliegen.

SPD, Grüne, Linke hätten 269 Sitze, Union + Parteilos = 254

Schritt 2: SPD stellt Vertrauensfrage, Merz wird abgesägt, Neuwahlen, SPD/Grüne/Linke koalieren.

Schritt 3: Linksfront strebt Verbot der Union wegen gesichert rechtsextrem an!

Die Union glaubt, sie würde vom Verbot profitieren, eines ist aber sicher, profitieren würden nur Linke und BSW!

Brigitte Miller | Di., 15. Juli 2025 - 15:55

hat sich freiwillig zu diversen Themen geäussert, und diese Äusserungen zeigen eine Gesinnung, die mit einem solchen Amt nicht vereinbar sind.
Zum Glück wurde sie nicht gewählt!

Ernst-Günther Konrad | Di., 15. Juli 2025 - 15:57

Bereits zum ersten Artikel zu diesem Thema hatte ich den Verdacht, dass die nicht "klein" beigeben werden, sondern die SPD und nun auch sie selber alles dran setzten wird, diesen Posten zu erlangen. Und ich bin mir sicher, das wird auch über die Sommerferien so weiter gehen. Die SPD will ein Exempel statuieren und diese Bewerberin kämpft um ihre Reputation. Es ist ja nicht nur so, dass es hier um die Wahl einer Richterin geht, sondern man muss sich ja auch fragen, was da für ein Charakter unsere Studenten mit ihren linken und menschenfeindlichen Positionen beglückt. Da brauchen wir uns um ideologischen und verfassungsfeindlichen Nachwuchs keine Sorgen machen. Ob diese Frau die Reißleine zieht? Das wird sie wohl irgendwann müssen, denn wenn sie nicht gewählt wird, auch in einem neuen Wahlgang wäre das der Super Gau. Bei 5-10 fehlenden Stimmen, ja, da könnte noch was gehen. Aber bei über 70 Angeordnete, die alle umstimmen und dann die Gefahr das Linke sie mitwählen? Schau mer ma.

Die Kanzlerwahl ist noch keine hundert Tage her …. Was haben die gemacht, die Abgeordneten der Union, mit der Faust in der Tasche im alten Bundestag sich für Mega- Schulden mitgestimmt im Kontext dazu, die Grüne Sekte mit 100 Milliarden ihre Zustimmung vergoldet, ebenso den Eintrag im GG zum Klimaschutz. Und nach der Wahl ? Merz mal im 1. Wahlgang durchfallen lassen ? Und dann ? Doch gewählt ! Und die Geldgeschenke an die Sozen waren doch nur ein kleiner Kolateralschaden auf dem Weg zum Kanzleramt. Finanzen, Arbeit & Soziales, Verteidigung und Justiz die Schwergewichte der Ressorts sind alle an die 15% Partei gegangen. Nee, diese Abgeordneten sind gefangen in der schwarzen Fraktionsdisziplin und werden dieser Personalie letztlich zustimmen. Dessen bin ich mehr als überzeugt. Merz & Mannen sind bisher immer vor den rot grünen umgefallen. Warum soll das diesmal anders sein?
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Brand A. | Di., 15. Juli 2025 - 16:17

diesen zu schreiben und sie auch zu verinnerlichen, denn es zeigt wie gefährlich Menschen wie Brosius-Gersdorf für Demokratie und Rechtsstaat sind. Leider aber wird das alles nichts bewirken, denn aus meiner Sicht ist es beschlossene Sache das Brosius-Gersdorf auch mit den Stimmen der Union gewählt wird.

Nicht zu vernachlässigen, ist die Tatsache, daß auch die zweite SPD-Richterkandidatin Kaufhold nicht für den Posten als Verfassungsrichter geeignet ist, auch sie ist linksaktivistisch tätig und auch sie fordert am Rechtsstaat und der Demokratie vorbei offen das AfD-Verbot!

Sollten diese Frauen gewählt werden, wären bereits 4 der BVG-Richter für ein Verbot (3xSPD+1xGrüne), fehlen noch zwei Stimmen, die werden von der CDU kommen. Ist dann die AfD (Mitte 2026?) verboten verschieben sich die Machtverhältnisse zu Gunsten der linksextremen Parteien im BT, spätestens dann ist Merz Geschichte und es geht der Union an den Kragen!

Unfaßbar wie dämlich die Union ist das alles zu unterstützen!

Hanno Woitek | Di., 15. Juli 2025 - 16:20

was hier für eine grundgesetzliche Korintenkackerei betrieben wird. Hat nicht jede Kammer 9 Richter, von mir aus auch Richternde, die zu all diesen, hier verblödet diskutierten Ansichten, Stellung nehmen. Ob diese Frauende links, rechts, quer oder woke denkt ist doch völlig egal. Sie ist in jedem FAll eine hoch qualifizierte Richterin. Die Debatte hat lächerliche Züge angenommen. Auch hier in Cicero.

Die mittlerweile auch an ihrem Ego gescheiterte Kandidatin war nie als Richterin tätig. Sie ist habilitierte Staatsrechtlerin.
Im übrigen mangelt es Ihrem Kommentar einem Grundverständnis für die Wirkmacht des höchsten deutschen Gerichts und seiner Urteile, die mittlerweile tief in die politisches Gestaltung eingreifen , z.B mit dem sog. Klimaurteil. Lächerlich ist da gar nichts, leider.

pro Senat (nicht Kammer) beim Bundesverfassungsgericht beträgt acht, nicht neun, vgl. § 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes:
Absatz (1): Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten.
Absatz (2): In jeden Senat werden acht Richter gewählt.

Allein die Tatsache, daß beide Kandidatinnen der SPD die AfD medial VORVERURTEILEN belegt das sie für ein Amt als Richter aber vor allem als Verfassungsrichter maximal ungeeignet sind!

Richter MÜSSEN (möglichst) neutral sein, diese Damen sind das nicht, sie sind linksaktivistisch unterwegs, sie positionieren sich entsprechend auch medial, das WIRD ihre Arbeit als Richter beeinflussen, damit sind sie ungeeignet.

Brosius-Gersdorf ist zudem offensichtlich mediensüchtig, auch das disqualifiziert sie als Richterin des BVG.

Beide SPD-Kandidatinnen sind ungeeignet! Punkt!

Was Sie für eine Debatte mit „lächerlichen Zügen“ halten ist ein Spiel mit der Demokratie, dem Rechtsstaat und der Freiheit des Individuums, denn um nichts weniger geht es hier!

Ihre Einstellung ist nicht nachvollziehbar unverantwortlich, leider stehen Sie für sehr viele Menschen die nicht kapieren was hier gerade abgeht. Aber auch Sie werden aufwachen, dann wenn es zu spät ist.

ob eine Richterin in solch hoher Position linksradikal ist, oder nicht!
Was, wenn sich ein AfDler beworben hätte? Wie hätten die LinXen da geschrieen?! Auch wenn ich diese blöde Brandmauer verabscheue: Aber wenn schon Brandmauer, dann auch gegen gesichert Linksextrem!
Demokratie ist, wenn kein Mensch gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu stimmen!
Kommunistische Wahlen gehen so, wie es einst der erste SED-Chef und DDR-Diktator Walter Ulbricht diktierte: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!" Wollen DAS die Sozialdemokraten wirklich?!

Das gegenwärtige Personal dieser unter Brandt und Schmidt noch sozialen und demokratischen Partei ist unterirdisch und links-außen ... gesichert linksextrem?!
Eine links-außen stehende Richterin wird auch dementsprechend urteilen. Das habe ich schon sehr oft erlebt ... auch und besonders unter dem SED-Regime in der untergegangenen DDR. Es war unwürdige Vergangenheit und: Das muss man nicht widerholen!

Brand A. | Di., 15. Juli 2025 - 16:26

die SPD mit einem Wahlergebnis von 16,4% bei der letzten BT-Wahl „Anspruch“ auf 3 von 8 Richtersitzen im BVG hat, die AfD mit einem Ergebnis von 20,8% aber keinen Anspruch auf einen Richtersitz hat?

Die Frage hätte ich gerne beantwortet.

Allein das widerspricht allen demokratischen Gepflogenheiten, wie bitte kommt eine 16,4% Partei darauf 3/8 Richtersitzen zu beanspruchen?!?! Wo bleibt da der Proporz?

Nur weil die SPD vor grauer Vorzeit eine Volkspartei war, ist man wohl der Meinung diesen Anspruch weiter aufrecht halten zu können, warum bitte macht die Union da mit?

In der BRD gilt nach wie vor auch bei der Mehrzahl der Wähler: Im Zweifel links.
Ob Ihnen und mir das nun gefällt oder nicht, der Michel ist nicht bereit und Deutschland nicht reif für eine konservative Wende (manch Unionspolitiker sprach gar von Revolution, grins). Kiffen wir doch lieber, es macht gute Laune auch an beschissenen Tagen.

Brand A. | Mi., 16. Juli 2025 - 10:41

Antwort auf von Robert Hans Stein

es muß doch irgendeine "Regelung" geben nach der Partein Richter vorschlagen können/dürfen, ich erkenne nicht, daß hier nach Proporz gehandelt wird, denn die SPD hat keinen Anspruch auf 3 Richter.

Mir ist ebenfalls klar, daß ein von der AfD vorgeschlagener Richter IMMER durchfallen würde, selbst dann wenn er z.B. ein CDU/CSU/FDP Parteibuch hätte, dennoch geht es ums Prinzip.

Ich bevorzuge schweren Rotwein, Kiffen ist nicht mein Fall.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 15. Juli 2025 - 16:26

Mehrheitlich wird in Kommentaren auf die Einstellung der Richterkandidatin zur „Menschenwürde“ abgezielt. Ich vermute, die Fragen der Frau von Storch an den Kanzler letzten Mittwoch haben bei den CDU-Parlamentariern Zweifel an der Eignung ausgelöst und diese sich in div. Medien informiert.

Die Stellungnahme von Frau Brosius-Gersdorf konzentriert sich auf die Abtreibung. Ihre Ausführungen zum islam. Kopftuch sind kürzer & beziehen sich nur darauf, ohne den Vergleich mit dem Kreuz als christl. Symbol. Noch kürzer sind ihre Ausführungen zur Gleichstellung. Weitere Punkte, die in den kritischen Kommentaren vorkamen, wie z. B. ein AfD-Verbot & Impfpflicht finden sich in ihrer Stellungnahme nicht.

Wer auf die Zweifel an der Eignung mit einer juristischen Stellungnahme antwortet, glaubt ein Anrecht auf den Posten zu haben. Wer so einseitig antwortet, wird auch im Amt nicht sorgfältiger und alle Argumente berücksichtigend urteilen.

M. Schneider | Di., 15. Juli 2025 - 16:28

>> Verfassungsgerichte sind aber keine Juristischen Fakultäten. Es sind keine Orte, an denen folgenlos an akademischen Gedanken gebastelt werden kann. <<

Im Grundsatz richtig. Nun hebt Frauke Brosius-Gersdorf nach dem Medienecho der letzten Tage ja durchaus nachvollziehbar an, ihre angeblich falsch/verzerrend dargestellten Einlassungen einmal eingehend auszuführen. Und man wird den Eindruck nicht los, dass Sie das in einem nurmehr taktischen Verständnis zur Wahrheit tut - bezogen auf Ihre eigenen öffentlichen geäußerten Ansichten und. Das macht das Bild einer integren Bundesverfassungsgerichtsanwärterin meines Erachtens _noch_ fraglicher.
Insofern danke für die Gründlichkeit, mit der Sie Brosius-Gersdorfs "akademische Gedankenbasteleien" auf ihre Konsistenz und Plausibilität hin geprüft haben.

Wolfgang Borchardt | Di., 15. Juli 2025 - 16:28

Die "Reißleine" wird die Dame mit dem Doppelnamen nicht ziehen. Sie wird von Links-Grün mächtig geschoben. Sie hält ihre Auffassung für eine Segnung, die der Verbreitung durch sie bedarf. Zudem ist es nicht mehr üblich, zurück zu treten.

wird sie von grünlinks gepusht, sie hat eine Aufgabe, nämlich dafür zu sorgen, daß die AfD verboten wird. Man hat juristisch nichts gegen die AfD in der Hand das einer neutralen Prüfung auch nur annähernd standhalten würde. Darum muß man dafür sorgen, daß nicht neutral geprüft wird. Sowohl Borsius-Gersdorf als Kaufhold sprechen sich für ein Verbot aus, bevor sie überhaupt „Beweise“ gesichtet/geprüft haben, allein das disqualifiziert sie als Richter!

Ein Verbot der AfD würde das Kräfteverhältnis im BT massiv zu Gunsten der linksextremen Parteien SPD, Grüne und Linke verschieben, sie hätten 269 Sitze zu 208 Union + 46 AfD-Direktmandate! Selbst wenn die Union dann mit den parteilosen Ex-Afdlern kooperieren sollte, hätte die Linksfront eine Mehrheit!

SPD stellt 2026 Vertrauensfrage, Merz stürzt, es gibt Neuwahlen, SPD, Grüne und Linke übernehmen. Demokratie und Rechtsstaat tot, Faschismus zieht wieder ein.

Wie blöd müssen Merz/Union sein, daß sie das nicht kommen sehen?

Maria Arenz | Di., 15. Juli 2025 - 16:54

des BVerfG eklatant widersprechenden Position in Sachen Lebensschutz offenbart auch ihre Forderung nach Frauenquoten für Parlamente ein unsererVerfassung ganz grundsätzlich widersprechendes Verständnis der repräsentativen Demokratie. Nach unserem Grundgesetz sind die von allen Wählern in freier und geheimer Wahl zu bestimmenden Angeordneten gerade nicht nur ihrer Klientel verpflichtet sondern dem ganzen Volk .Und das ist auch richtig so. Würde man davon abweichen und eine Frauenquote einführen, stünden als Nächstes die "diversen Bunten" auf der Matte. Daß sie so eine Zersplitterung und die daraus folgenden Konsequenzen für das Funktionieren einer Demokratie offenbar nicht sieht, weckt auch erhebliche Zweifel an ihrer angeblich so überragenden Qualifikation als Hochschullehrerin. Mit der Funktion unseres Verfassungsgerichtes ist ein derart auf Krawall gebürstetes Naturell aber definitiv nicht vereinbar. Inkompetente Quotenweiber haben wir zudem wahrlich schon genug in der Arena.

Andreas Turnwald | Di., 15. Juli 2025 - 17:24

..., Herr Möller:

" Es ginge nicht anders als so, dass die Politik darüber entscheide, wer ans Bundesverfassungsgericht berufen wird und wer nicht."

Wo bleibt hier die Gewaltenteilung?! Die Legislative (aka Exekutive) soll die Judikative wählen?
Der klüngelhafte Status Quo muss Enden. Über die Verfassungsrichter soll allein der Souverän in einer Volksabstimmung entscheiden dürfen.
Oder das Verfassungsgericht ganz abschaffen, wie in der Schweiz.

Klaus Funke | Di., 15. Juli 2025 - 17:24

Da wird jetzt viel Rauch erzeugt, allerdings kein weißer, und es wird um das Thema Schwangerschaftsabbruch und alllerlei ethische Fragen gestritten. Ich halte das für ein Ablenkungsgefecht. Die SPD will diese Dame aus einem ganz anderen und viel praktischeren Grund ins Verfassungsgericht hieven. Es geht um das AfD-Verbot! Denn dieses steht der SPD jetzt Oberkante Unterlippe. Dort geht es um die politische Existenz. Die SPD tickt so: Wenn jetzt nichts gegen die AfD unternommen wird - und zwar höchstrichterlich durch das BVG - dann werden wir demnächst unsere Mandate lossein. Darum geht es. Um die politische und ganz materielle Existenz der SPD-Parteisoldaten im Bundestag und in den Länderparlamenten. Auf die Idee, dass die SPD auch ganz ohne die AfD verlieren könnte, kommen die Pappnasen natürlich nicht. Das hat mit ihrer Scheißpolitik zu tun, die sie jetzt schon jahrelang macht, eine Politik gegen das Land, gegen das Volk, gegen jeden Einzelnen. Ich wiederhole mich: Die SPD muss weg.

S. Kaiser | Di., 15. Juli 2025 - 18:00

Die Ausführungen zu Menschenwürde und Lebensschutz von Brosius-Gersdorf vor allem hinsichtlich ihrer rechtlichen „Entkoppelung“ sind vielsagend und vielschichtig. Wie manche Medien richtig konstatierten, öffnen sie die Büchse der Pandora. Wer sich hier „nur“ auf das Thema ‚Abtreibung‘ fokussiert (hierzu s. auch BT-Drs. 20/13775) übersieht die weiterführenden Implikationen. Denn wenn man diese zu Ende durchdekliniert, landet man in Gefilden, vor denen es einen nur gruseln kann.
Daher, auch wenn womöglich viele der causa Brosius-Gersdorf überdrüssig sind, ist es jetzt wirklich wichtig journalistisch dranzubleiben. Denn es geht im Kern nicht um die Person Brosius-Gersdorf als solche, sondern es geht um das dahinterstehende Gedankengut, das Einzug ins BVerG hält. Im Rahmen der universitären Wissenschaftsfreiheit legitim, im Rahmen der Verfassungsauslegung hochgradig bedenklich. Das müssen die Abgeordneten begreifen. Insofern waren die CDU-Plagiatseinwände kontraproduktiv, weil irreführend.

ja so empfinde ich das auch, die Argumentation der Brosius-Gersdorf zum ungeborenen Leben erinnert mich an die Einstufung lebenswertes und nicht lebenswertes Leben der Nationalsozialisten! Das was Brosius-Gersdorf vertritt ist der erste Schritt in diese Richtung, was kommt als nächstes? Rechtes Leben ist weniger wert als Linkes? Alte/behinderte Menschen sind auch abhängig, oft unfähig selbst zu überleben, demzufolge auch weniger wert? Wo zieht die Frau die Grenze?

Der Nationalsozialismus läßt grüßen!

Meine volle Zustimmung!
Außerdem: Es zeigt, was LinXe von Demokratie halten: Jeder darf offen und frei MEINE Meinung vertreten und meine Kandidaten wählen!

Heidemarie Heim | Di., 15. Juli 2025 - 18:25

Dies versteht doch mittlerweile kein normaler Bürger mehr sehr geehrter Herr Brodkorb! Wie wäre es mit dem simplen Duck-Test für Bürger? "Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt und quakt wie eine Ente ist es wahrscheinlich eine Ente!" Nur bringt es dem mit mittlerweile gesundem Misstrauen gesegneten Bundesbürger dahingehend nichts. Denn inzwischen gibt es eine für die Politik und das Land verbesserte Version, die da im Zusammenhang mit "Deutungshoheiten" auf "USA erklärt" bezüglich Hühnchengeschmack lautete: "If it tastes like chicken, and feels like chicken, but Jack Bauer (Grüne,SPD,Linke, die Wissenschaft, Regierung, mainstream whatever) says it`s beef, then it`s beef!! Oder wie eine Exkanzlerin erklärt hätte mit Blick auf die allgemein gültige "Alternativlosigkeit" :"Wir schaffen das! Wir haben schon so viel geschafft...usw." Ganz recht! Warum sollten wir es nicht auch noch schaffen eines der Fundamente des Rechtsstaates, bzw. des Bürgers (Rest)-Vertrauen darin zu schleifen? MfG

Wie im ARD & ZDF: auserwählte linXe "Wissenschaftler" ... sind für mich nicht glaubwürdig, weil ideologisch instrumentalisiert und unehrlich!
Auch das ist ein Zeichen dafür, wie tief unsere Medien und diese SPD ideologisch abgestürzt sind!
"Wenn es aussieht wie ein linker Hofnachrichtensender, schwimmt, rudert und quakt wie ein linker Hofnachrichtensender, ist ganz sicher ein linker Hofnachrichtensender!"

DocJonDoe | Di., 15. Juli 2025 - 18:27

Frauke Brosius Gersdorf ist die perfekte Kandidatin für die Linken (SPD/Grüne und Co.). Die CDU hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, zustimmen oder ablehnen. Entweder man hat anschließend eine rotgrüne Fanatikerin in Karlsruhe oder man ist AfD-nah. Man muss konstatieren: taktisch gut gemacht. Aber weder der Reputation des BVerfG noch der parlamentarischen Demokratie zuträglich. Und leider ist die Dame ausweislich ihrer Einlassungen auch vollkommen ungeeignet, als Verfassungsrichterin zu agieren und offensichtlich auch zu dumm, das Spiel von SPD, Grünen und Linken zu durchschauen. Evtl. braucht sie ja aber auch nur einen neuen Job, weil Potsdam sie loswerden will. Wer weiß das schon?

Achim Koester | Mi., 16. Juli 2025 - 10:26

Antwort auf von DocJonDoe

Eher sehe ich das Bestreben, etwas im Sinne der SPD und der eigenen Ideologie zu bewegen, nämlich das Beseitigen einer legitim gewählten Opposition.

Walter Bühler | Di., 15. Juli 2025 - 19:20

... und in der Sache tiefer graben.

Ich bin kein Jurist, aber wie alle Menschen von dem betroffen, wie die Justiz - die Richter - in jedem konkreten Fall arbeiten.

Es stört mich nicht unbedingt, was Richter im kleinen Kämmerlein ihres Herzens denken, oder welche Argumente sie im Gespräch mit Kollegen vertreten.

Mir geht es darum, dass Richter die Gewaltenteilung achten und sich bei ihren Urteilen unparteiisch und objektiv an geltendes Recht und Gesetz halten müssen.

Richter verletzen ihre Amtspflicht, wenn sie ihre Urteile am Interesse einer politischen Partei (oder einer bestimmten Ideologie) ausrichten, oder wenn sie sich bei einem Urteil als Erfüllungsgehilfen der Regierung verstehen.

Justitia hält mit gutem Grund eine Waage in der Hand und trägt eine Augenbinde. Ein Richter muss die Gewähr bieten, dass er unparteiisch arbeitet. Sonst eignet er sich nicht dafür.

Apodiktische Intoleranz und Unfähigkeit zur Unparteilichkeit sind ein klares Indiz für diese Nichteignung.

Hans Süßenguth-Großmann | Di., 15. Juli 2025 - 19:52

die These im Forum, dass die SPD und die Grünen sich am AfD -Verbot versuchen wollen und daher die Damen als geeignet sehen. Ob es gelingt oder nicht "unsere Demokratie" wird Schaden nehmen.
Was mich interessiert, was passiert mit den gewählten Abgeordneten, was ist mit der Wahlentscheidung von ca. 10 Mill.
Bürgern?

Brand A. | Mi., 16. Juli 2025 - 10:54

Antwort auf von Hans Süßenguth…

Nach meinem Wissen verlieren alle AfD-Abgeordneten sofort ihr Mandat, Ausnahme sind die direktgewählten Abgeordneten (46), sie sind fortan parteilos.

Wie ich bereits mehrfach schrieb, wird ein Verbot das Kräfteverhältnis im BT massiv zu Gunsten der linksextremen Parteien verschieben (254 zu 269 Sitze, aktuell AfD+Union = 360 zu Grüne/Linke/SPD 269). Das wiederum wird die SPD nutzen, um Merz zu stürzen.

Was mit den Wählern passiert interessiert nicht, denn wer die AfD wählt, ist undemokratisch und hat somit auch kein Recht auf politisch Teilhabe, so die Auffassung der Etablierten. Zudem scheint die Union allen Ernstes zu glauben, daß ein Großteil der ex-AfD-Wähler zu ihr überlaufen wird, so blöd muß man sein.

Meine Auffassung ist hingegen, daß die einzigen Parteien die profitieren werden, die Linke und das BSW sein werden.

Ich für mein Teil werde ungültig wählen, denn wenn die AfD nicht mehr ist, gibt es keine wählbare Partei mehr! Die Kommunisten von BSW/Linke sind immer unwählbar.

Ingofrank | Di., 15. Juli 2025 - 19:56

Nun, nach dem die heute Nachrichten melden, dass heute Abend bei Lanz der Dame die Bühne geboten wird „ihre Positionen die Sie selbst, in der Mitte der Gesellschaft sieht zu erklären“ war ich baff !
Zum einen wie ein gebührenfinanzierter TV Sender sich einseitig in die öffentliche Debatte einmischt und andererseits die Frage, wer oder was ist heute noch die politische Mitte die Merkel seit 2015 mehr als nur nach links rückte.
Ich bin ausnahmsweise der zum Thema ausführenden Jurnalistin der gleichen Meinung, es wird Ihr mehr schaden als nutzen. I.ü. nach m M genau wir die paar Unterstützer die medienwirksam sich zu Wort meldeten.
Eines sei noch angemerkt, die persönlichen Anwürfe auch gegen ihre Familie und Kollegen sollten strafrechtlich überprüft werden. So etwas geht gar nicht ! Auch nicht bei aller konträren Meinung zu ihren rechtlichen Positionen die Sie einnimmt.
Mit freundlichen Grüßen a d Erf. Rep.

K. Vetter | Di., 15. Juli 2025 - 20:40

wäre wohl eine Frage des Charakters. Wenn man derart beschädigt ist, sollte man auf Schadensbegrenzung optieren. Diese Frau mit ihren, m. M n. , völlig unakzeptablen Stellungnahmen wäre zusammen mit Frau Kaufhold eine moralische Bauchlandung. Wenn die volle Menschenwürde davon abhängt ob ein Mensch in oder außerhalb des Uterus existiert befinden wir uns auf verminten Gelände. Ein Gelände, das im Lande des ehemals "lebensunwerten Lebens" nie mehr betreten werden sollte. Um Artikel 1 des GG Geltung zu verschaffen muss der Mensch von Anfang an seine Würde in Anspruch nehmen können. Dieses Grundrecht würde durch das "Nichtgeborenwerden" des Fötus von vorneherein vorenthalten werden. Vielleicht sollten bewährte Richter und nicht wie jetzt Hochschuldozenten, Verfassungsrichter werden .

Urban Will | Di., 15. Juli 2025 - 21:39

sage über das „Grundrecht des Fötus auf selbstbestimmtes Sterben“ las, stieg meine Verachtung für diese Dame nochmal um das 10-fache.
Zumal dieser „Freitod“ durch die Hand anderer in den Zusammenhang gebracht wurde mit „schweren, nicht heilbaren Krankheiten“
Dies dann noch in den Zusammenhang mit der Haltung dieser Person zur Menschenwürde gebracht, lässt bei mir Gedanken an die widerlichsten Zeiten unserer Geschichte hochkommen.
Frau Brosius-Gersdorf wird vielleicht nicht wissen, dass die ersten Menschen, welche von den Nazis vergast wurden, als „lebensunwert“ bezeichnete Behinderte und psychisch Kranke waren. Lange vor dem Massenmord an Juden.
Von „lebensunwert“ zu „lebensunwürdig“ ist es mM nach nicht mehr weit und ich möchte dieser Dame nichts unterstellen.
Aber unser GG war auch die Folge dieser barbarischen Zeit und seine Hüter sollten durch absolut nichts in ihrer Haltung Assoziationen zur ihr hervorrufen. Pfui Teufel.
Ja, sie sollte uns den Gefallen tun und sich zurückziehen.

René Maçon | Di., 15. Juli 2025 - 22:22

wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss."
könnte so in einem Verwaltungshandbuch des NS-Staats gestanden haben. Aber Linke bemerken so etwas nicht. Wenn man einmal mitbekommen hat, wie es im linken Milieu zugeht, dann weiß man, dass dort immer ein Überbietungswettbewerb in Bezug auf die Radikalität von politischen Forderungen existiert. Wer es wagt, noch einen draufzusetzen, ist der Coolste. Egal um welchen Politikbereich es geht.
Mit Art 1(1) GG wollten die Autoren des GG sich klar und vernehmlich vom NS-Staat absetzen. Wer daran etwas ändern will, sollte wissen, in welchem Fahrwasser er landet.
Was die Wahl der Richter zum BVerfG angeht, stellt sich die Frage, warum hier regelmäßig die Fraktionen kungeln. Eine öffentliche parlamentarische Befragung vorgeschlagener Kandidaten & dann folgende freie Abstimmung im Bundestag, wäre einer parlamentarischen Demokratie würdiger. Allerdings könnten d Grünen dann wohl nie einen Richter durchsetzen...

Tina | Di., 15. Juli 2025 - 23:13

Die SPD möchte ein AfD Verbot durchsetzen. Kaufhold und Frauke Brosius Gersdorf bekommen ihren Posten im 2. Senat beim Verfassungsgericht und genau das 2. Senat entscheidet über das AfD Verbot. Danach werden die NGOs auf die CDU angesetzt, sodass diese die Mehrheit verlieren und aus dem Bundestag entfernt werden. Somit werden sich SPD, Linke, Grüne und die NGOs zusammen schließen um alleine regieren zu können. Die Linken übernehmen die Geschicke unseres Landes was das heißt, darüber kann der Osten erzählen. Enteignung dürfte das geringste Übel sein.
Deutschland ist durch die Abwanderung von Firmen und Millionäre geschwächt und wird ein Einnahme Problem bekommen. Der Maastricht Vertrag gibt es nicht mehr. Das BVG ist durch Merkel und Harbarth beschädigt. Der Zuzug fordert öffentlich die Scharia und den Kalifat für DE. Islamisten können per Mausklick in Berlin die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das, wenn die Deutschen nicht wach werden. Gute Journalisten sollen wachrütteln

G. Fischer | Mi., 16. Juli 2025 - 11:27

Ich als Nichtfachmann erlaube mir keine fachliche Bewertung. Aber die Politisierung nach der verschobenen Wahl lässt vermuten, dass doch mehr poltisches Kalkül dahinter steckt. Und das macht misstrauisch. Nach dem Auftritt von Frauke Brosius Gersdorf bei Marcus Lanz habe ich allerdings den Eindruck, dass ihr die nötige Gelassenheit und die moralische Größe fehlt, um ein Richteramt auszufüllen. Würdige Zurückhaltung ist nicht ihr Ding, sie stellt sich als Symbol vor den Widerstand, da ist sie in der Forschung besser aufgehoben. Überhitzte, emphatisch aufgeheizte Gemüter sind auf der Straße gefragt, aber nicht bei der Urteilsfindung.

Klaus Funke | Mi., 16. Juli 2025 - 12:03

Ja, diese Dame ist ein U-Boot der SPD, vornehmlich verwendbr für das AfD-Verbot. Alles andere ist mediale Ablenkung. Schon rein äußerlich ist diese Dame für mich unwählbar. Sie wirkt auf mich humorlos und verbissen, eine Karrieristin. Sowas gelangt am Ende in die Politik, als Justiz- oder Innenministerin. Madame Gnadenlos. Wir hatten das schon zu DDR-Zeiten mit Hilde Benjamin. Machtgeile Frauen sind Furien. Die letzte in einem Amt war Nancy Faeser. Ich hoffe, die SPD kommt zur Besinnung und zieht die Dame zurück, ansonsten droht weitere Eskalation. Wir brauchen das jetzt nicht, wo akute Kriegsgefahr droht. Deutsche Langstreckenwaffen (aus den USA) oder auch Taurus treffen Moskau oder St. Peteburg. Da bleibt selbst Putin nicht ruhig. Was wird passieren? Rammstein pulverisieren? Ein Bundeswehrstandort in Litauen wird vernichtet? Russ. Atomraketen (U-Boot gestützt) vor der us-amerikanischen Ostküste oder auf Kuba oder Venezuela. Irgendwas passiert. Was stört uns da eine Frauke Dingsbums?

Erich Becker | Mi., 16. Juli 2025 - 13:11

Gewaltenteilung?
Die gegenwärtige Diskussion über die anstehende Ernennung von Verfassungsrichtern beunruhigt mich sehr.
Denn: Immer wieder habe ich versucht, während meiner aktiven Zeit als Lehrer für Politik und Geschichte, meinen Schülern das Demokratiemodell der Bundesrepublik Deutschland nahezubringen.
Das hieß vor allem, sich auf die Gewaltenteilung zu beziehen.
Und hier gilt:
- In Deutschland sieht Artikel 20 GG vor, dass die vom Volk ausgehende Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ ausgeübt wird. Damit ist der Grundsatz der horizontalen Gewaltenteilung verfassungsrechtlich normiert. Darüber hinaus setzt das Grundgesetz die Unabhängigkeit der einzelnen Gewalten voraus:
- Die Unabhängigkeit der Legislative in Artikel 38 GG, die durch den Bundestag und den Bundesrat wahrgenommen wird.
- Die Unabhängigkeit der Exekutive in Artikel 65 ff. GG, welche in Deutschland die Bundesregierung darstellt.
- Die Unabhängigkeit de

Erich Becker | Mi., 16. Juli 2025 - 20:26

Antwort auf von Erich Becker

der Judikative in Artikel 97 GG.
Artikel 20 Absatz 1 GG enthält (neben einem Verweis auf das Demokratieprinzip und Sozialstaatsprinzip) auch die Verankerung der vertikalen Gewaltenteilung durch die Kennzeichnung Deutschlands als Bundesrepublik beziehungsweise Bundesstaat. Darüber hinaus ist das föderale System Deutschlands durch die Bestandsgarantie der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 Absatz 3 GG gewährleistet.
In der politischen Praxis kommt es zu Einschränkungen der horizontalen Gewaltenteilung; insbesondere
- wenn Regierungsmitglieder zugleich dem Parlament angehören und dadurch die Unabhängigkeit der Legislative eingeschränkt wird;
- wenn der Einfluss politischer Parteien die Unabhängigkeit der Staatsorgane untergraben, beispielsweise wenn parteipolitische Überlegungen richterliche Ernennungen oder Gesetzgebungsverfahren dominieren.
Diese Herausforderungen zeigen, dass Gewaltenteilung stetig verteidigt werden muss, um seine schützende Funktion für Demokratie und Rec