
- Geht die Rüge für Giffey doch in Ordnung?
Vor wenigen Woche hatte ein von der CDU Berlin in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt, dass die Freie Universität Berlin Franziska Giffey den Doktortitel hätte entziehen müssen. Ein neues Gutachten kommt jetzt zu einem anderen Ergebnis.
Franziska Giffey möchte nächstes Jahr Regierende Bürgermeisterin Berlins werden. Doch ihre Doktorarbeit könnte dabei zum Problem werden. Die Website VroniPlag Wiki hatte im Februar 2019 über 100 Textstellen in der Dissertation Giffeys hinsichtlich möglicher Plagiate bemängelt. In einem Gutachten, das vor ziemlich genau einem Jahr auf Druck des Allgemeinen Studierendenausschusses der Freien Universität Berlins (FU) freigegeben wurde, stellte das Gremium der FU fest, dass es durchaus Textstellen in der Arbeit gäbe, die den Tatbestand der „objektiven Täuschung“ erfüllen.
Trotzdem entschied das Präsidium der FU, es bei einer Rüge gegenüber Franziska Giffey zu belassen. Sie dürfe weiter ihren Grad der „Doktorin der Politikwissenschaft“ führen.
Kritik am Vorgehen von der Berliner CDU
Die Berliner CDU ließ es allerdings nicht darauf beruhen und engagierte den Bonner Professor für öffentliches Recht, Klaus Gärditz, seinerseits ein Gutachten zur Causa Giffey anzufertigen. Neben inhaltlichen Kritikpunkten an einzelnen Entscheidungen des FU-Gremiums kritisierte Gärditz vor allem, dass das Berliner Hochschulgesetz das Mittel der „Rüge“ überhaupt nicht vorsehe.
Entweder die FU entlastet Giffey komplett oder der Doktorgrad muss entzogen werden. Das Manöver der FU sei rechtlich nicht haltbar.
Gegengutachten der FU
Nun ist das Gegengutachten des bekannten Verwaltungsrechtlers Ullrich Battis fertig, das die FU in Auftrag gegeben hat. Obwohl das Präsidium der FU das Gutachten erst selbst ausgiebig prüfen will, bevor es an die Öffentlichkeit gegeben wird, hat er gegenüber Süddeutscher Zeitung und Berliner Zeitung bereits aus dem Nähkästchen geplaudert. So kommt Battis zu dem Schluss, dass das Vorgehen der FU, eine Rüge auszusprechen in Ordnung gehe. Das Prinzip „Ganz oder gar nicht“ sei für die Wissenschaft nicht förderlich. Es müsse einen Spielraum zwischen den Extremen geben.
Die FU wäre damit vorerst in ihrem Vorgehen bestätigt, Giffey etwas milder zu behandeln. Ob für Giffey die schlaflosen Nächte vorbei sind, steht damit jedoch noch nicht fest. Battis betonte, dass er lediglich feststellte, dass eine Rüge grundsätzlich rechtens sein kann. Ob das im Fall von Frau (Dr.) Giffey so ist, will er nicht behauptet haben.