Iran-Demo in Washington
Demonstration für einen Regimewechsel im Iran am 29. März in Washington / picture alliance / SIPA | Ari Joel Golub/MEI

Fake News zum Iran-Krieg - Das Bundestagsgutachten, das keines ist

Eine 2,5-seitige Kurznotiz aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags wird politisch zum „Gutachten“ erklärt, das angeblich die Völkerrechtswidrigkeit des Iran-Krieges belegt. Das vergiftet die Iran-Debatte und beschädigt das Ansehen der Wissenschaftler unseres Parlaments.

Autoreninfo

Tobias Huch ist Nahostexperte. Sein Buch „Kurdistan – Wie ein unterdrücktes Volk den Mittleren Osten stabilisiert“ erschien 2019 im riva-Verlag.

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Es war eine dieser Meldungen, die sich in sozialen Netzwerken mit der Geschwindigkeit von Falschinformationen verbreiten: „Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: US-Angriff auf Iran ist völkerrechtswidrig!“ Vor allem Politiker der extremen Linken und extremen Rechten teilten es, Anti-Israel-und Anti-USA-Aktivisten verbreiteten es, Kommentatoren zitierten es als Beleg für das vermeintlich eindeutige Urteil der Fachwelt. Das Problem: Was da als wissenschaftliche Autorität verkauft wurde, ist in Wirklichkeit eine zweieinhalb Seiten lange interne Kurznotiz – erstellt auf Bestellung eines einzelnen Abgeordneten, ohne systematische Methodik, mit selektiv ausgewählten Quellen, und versehen mit einem amtlichen Disclaimer, der genau das klarmacht. Aber niemand wollte diesen Disclaimer lesen.

Das Dokument und seine Grenzen

Das Papier trägt das Aktenzeichen EU 6-3000-028/26, datiert vom 19. März 2026, und stammt aus dem Fachbereich Europa- und Völkerrecht der Unterabteilung Europa des Bundestages. Schon auf Seite eins steht, fett und unmissverständlich: Die Arbeit gibt „nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder“. Sie stellt eine „individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten“ dar. Es ist also kein Gutachten, sondern eine Recherchehilfe für einen Parlamentarier, der sich eine schnelle Einschätzung wünscht. 

Wer jemals ein wissenschaftliches Rechtsgutachten gelesen hat, weiß: Das hat Dutzende Seiten. Es legt die Methodik offen. Es gewichtet konkurrierende Rechtsauffassungen fair und systematisch. Es benennt die Grenzen der eigenen Schlussfolgerungen. Das vorliegende Dokument macht nichts davon. Sein tatsächlicher Substanztext – abzüglich Deckblatt, Disclaimer, Fußnotenapparat und Leerzeilen – umfasst etwa zweieinhalb Seiten. Das ist weniger als ein durchschnittlicher Zeitungskommentar.

Die Konstruktion einer „herrschenden Ansicht“

Die Kernthese des Papiers lautet: „Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar.“ Das klingt nach Konsens, den es aber nicht gibt. 

Wer die Fußnoten liest, findet die Wahrheit. Die Belegliste für diese angebliche „herrschende Ansicht“ besteht fast ausschließlich aus Blogbeiträgen auf Just Security und EJIL Talk – akademisch respektierte Plattformen, ohne Frage, aber eben auch Plattformen, die eine klar erkennbare gewaltverbotsmaximalistischen Linie vertreten. Marko Milanovic, zentraler Kronzeuge des Papiers, titelt auf EJIL Talk: „The American-Israeli Strikes on Iran are (Again) Manifestly Illegal“ – eine Position, die er mit Nachdruck vertritt, die aber nicht Fachkonsens ist.

Und dann gibt es Fußnote 10, die das Kartenhaus zum Einsturz bringt. Dort taucht Matthias Herdegen auf – einer der renommiertesten deutschen Völkerrechtler, Lehrstuhlinhaber in Bonn –, der in der Zeit argumentiert, dass angesichts des sich schließenden Zeitfensters beim iranischen Atomprogramm und der bekundeten Vernichtungsabsicht gegenüber Israel das Selbstverteidigungsrecht greife, sofern die zeitnahe Existenzbedrohung plausibel begründet werde. Sein Titel lautet bezeichnenderweise: „Eine legitime kollektive Selbstverteidigung“. Herdegen wird im Papier mit dem lakonischen Kommentar „wohl a. A.“ (andere Ansicht) abgetan – mit drei Wörtern wird eine bedeutende Rechtsposition als Randmeinung weggeschrieben. Allein schon das disqualifiziert den Text.

Ähnliches gilt für Matthias Friehe, der in der FAZ schreibt, viele Völkerrechtler machten es sich bei der Iran-Frage zu einfach. Friehe hält zwar die Angriffe ebenfalls für rechtswidrig – aber er kritisiert scharf, dass das Völkerrecht in seiner heutigen Auslegung Diktaturen schütze und Demokratien das Recht auf effektive Selbstverteidigung faktisch aberkenne. Er stellt damit nicht die herrschende Meinung dar, sondern hinterfragt deren normative Grundlagen. Auch er wird vom Papier als bloßes „a. A.“ behandelt und damit in dieselbe Schublade gesteckt wie Herdegen – obwohl beide völlig unterschiedliche Kritiken formulieren. Was also nicht der Meinung des Autors entspricht, darf nicht sein und muss daher wegignoriert werden.

Was das Papier verschweigt

Ein wirkliches Gutachten hätte sich zwingend mit den Fragen auseinandergesetzt, die das Papier komplett ignoriert: Der Iran hat im April und Oktober 2024 Israel direkt mit Hunderten von Raketen und Drohnen angegriffen. Die Hisbollah, die Huthis, in Teilen die Hamas – allesamt ausgerüstet, finanziert und strategisch gesteuert durch die Iranische Revolutionsgarde – führten jahrelang stellvertretend Krieg gegen Israel. Die völkerrechtliche Doktrin der Zurechnung von Proxy-Angriffen, die „Accumulation of events“-Lehre, das Argument des andauernden bewaffneten Konflikts: Kein Wort davon findet sich in diesem Dokument.

Kein Wort auch über die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Mullah-Regimes an der eigenen Bevölkerung: die Massenhinrichtungen, die Niederschlagung des „Frau, Leben, Freiheit“-Aufstands, die staatliche Verfolgung von Frauen, Kurden, Journalisten, nicht einmal die zehntausenden Ermordeten auf den Straßen Teherans. Die humanitäre Intervention wird zwar kurz erwähnt – und sofort in zwei Sätzen beiseitegeschoben. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Kosovo-Präzedenz, die selbst der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus für theoretisch diskutierbar hält – wenngleich er sie im konkreten Iran-Fall für sehr zweifelhaft hält und die Angriffe grundsätzlich für völkerrechtswidrig erklärt –, findet nicht statt.

Die echte Bandbreite der Debatte

Was das Papier als „herrschende Meinung“ präsentiert, ist tatsächlich eine unter mehreren ernsthaften Rechtspositionen. Yuval Shany und Amichai Cohen, beide ausgewiesene Völkerrechtler, haben auf Just Security unter dem Titel „The International Community at a Crossroads“ argumentiert, dass das Framework des andauernden bewaffneten Konflikts rechtlich tragfähig sei und eine vorschnelle Verurteilung als „Aggression“ das Bild vereinfache. Sie diskutieren explizit die Konzepte „illegal but legitimate“ und ein „law of self-preservation“ – nicht als Ablehnung des Völkerrechts, sondern als ernsthafte Weiterentwicklung seiner Anwendung. Das Bundestags-Papier klassifiziert diese Position lediglich als „unklar“. Also nicht der Meinung des Autors und damit zu ignorieren. 

Die Wiener Völkerrechtsprofessorin Monika Polzin kommt in ihrer Analyse zum gleichen Befund: Die Rechtslage sei eine „Grauzone“, es gebe „sehr gute Argumente für ein Recht Israels auf präventive Selbstverteidigung“ – und die harte Verurteilung instrumentalisiere das Völkerrecht, um Israel und den Westen zu delegitimieren. 

Das ist symptomatisch für das Grundproblem des Dokuments: Es behandelt eine lebendige, unabgeschlossene völkerrechtliche Debatte so, als wäre das Urteil bereits gesprochen. Für den Autor mag das in seiner privaten politischen Meinung so sein, aber im Sinne eines Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ist es das keineswegs.

Die Israel- und USA-Gegner und die Faktenklitterung

Was dann politisch aus diesem Dokument gemacht wurde, ist skandalös. Diverse Politiker – vor allem aus dem Lager der Israel- und USA-Gegner – haben das Papier als „Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes“ bezeichnet und damit impliziert, es handle sich um die offizielle, abgesicherte wissenschaftliche Feststellung einer Bundestagsinstitution. Es wurde als Beweis für eine eindeutige Rechtslage verkauft. Eine Lüge!

Wer den Disclaimer liest, weiß es. Wer zweieinhalb Seiten Text als juristisches Gutachten bezeichnet, lügt. Und wer behauptet, die Rechtsfrage sei „juristisch klar“, ignoriert, dass Herdegen die Angriffe als legitime kollektive Selbstverteidigung bezeichnet, dass Shany und Cohen das Aggression-Verdikt als zu einfach verwerfen und dass selbst erklärte Kritiker wie Friehe das normative Fundament der herrschenden Interpretation grundsätzlich in Frage stellen. Das ist kein Randgeschehen – das ist der Kern der wissenschaftlichen Kontroverse.

Der Schaden für den Wissenschaftlichen Dienst

Das eigentliche Problem an alldem ist nicht das Papier selbst. Interne Kurznotizen für Abgeordnete sind legitim und notwendig – sie sind Teil der Informationsarbeit des Parlaments. Das Problem ist die politische Instrumentalisierung. Wenn eine zweieinhalb Seiten lange Meinungsnotiz, versehen mit einem Disclaimer der Unverbindlichkeit, als objektives Expertengutachten einer Bundestagsinstitution öffentlich vermarktet wird, dann beschädigt das den Ruf einer Institution, die einen guten Ruf verdient hat.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages macht wertvolle Arbeit. Er liefert Abgeordneten aller Fraktionen schnelle, fundierte Einschätzungen zu komplexen Rechtsfragen. Er ist keine Propagandaabteilung. Wenn seine Kurznotizen aber systematisch aus dem Kontext gerissen und als politische Munition in Debatten geworfen werden, die sie nicht auflösen können, dann entsteht ein falscher Eindruck von wissenschaftlicher Klarheit – wo es in Wirklichkeit eine lebendige, komplexe und noch keineswegs abgeschlossene Rechtsdebatte gibt.

„Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit“, so lautet eine Feststellung, die dem US-Republikaner Hiram Johnson (1866–1945) zugeschrieben wird. Er hatte Recht!

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Ralf Straube | Di., 31. März 2026 - 08:01

der doch immer so aufs Recht pocht, wenn es um ihn selbst geht (sie bspw. Youtube). Aber Völkerrecht hat er leider nicht verstanden. Muss er auch nicht.

Ja, könnte ich.
Ist mir aber zu müßig. Ich habe den Herrn und sein "Benehmen" zur Genüge auf Youtube in seinen Videos gesehen. Ichhabe absolut keine Lust, noch irgendwelche Zeit mit dem Thema Huch zu verschwenden. Kurz: Ein Meister des Weglassens, sehr manipulativ unterwegs.
Zum Völkerrecht gibts eigentlich nur so viel zu sagen, dass ein Krieg nur zur Selbstverteidigung oder durch den UN-Sicherheitsrat legitimiert sein kann. Und durch nichts anderes, auch keine Betrachtungen, was denn das für ein schlimmes Regime sei (das ist auch Saudi-Arabien, China, etc.) Oder dass der Iran Israel angreifen will - der Iran hat in den letzten 200 Jahren jedenfalls niemanden angegriffen. Wenn die Mullahs unbedingt A-Waffen haben wollten, hätten die sie wahrscheinlich von Nordkorea bekommen.
Geheimdienste sind indes der Ansicht, dass der Iran weder Israel angreifen will, noch A-Waffen ernsthaft selbst produzieren will. Huch ignoriert sowas - weils nicht passt. Damit ist er für mich raus -der "Experte

Christa Wallau | Mi., 1. April 2026 - 10:39

Antwort auf von Ralf Straube

bzw. "Ist der Iran-Krieg völkerrechtswidrig?"
gäbe es viel mehr zu bedenken und zu schreiben, als es hier möglich ist.

Was den "Experten" Tobias Huch anbetrifft, so habe ich nach der Lektüre des Wikipedia-Artikels über ihn auch meine Zweifel, ob er der Richtige ist, um auf diese Fragen fundierte Antworten geben zu können.

Danke für Ihren Hinweis, lieber Herr Straube.

Dem "Wissenschaftlichen Dienst" der Bundesregierung schenke ich allerdings auch kein Vertrauen mehr, seit ich zur Kenntnis nehmen mußte, daß seitens der Politik nur solche "Wissenschaftler" eingestellt werden, die ihre Meinung vertreten. - also keineswegs objektiv oder neutral in ihrem Urteil sind.
Zu dieser deprimierenden Tatsachenfeststellung bin ich schon vor vielen Jahren gelangt.

"Nur Selber-Denken macht schlau" (A. Kissler) und ist letztlich zuverlässig.
Die allermeisten "Experten" können mir den Buckel runter rutschen.

Schöne Grüße!

Markus Michaelis | Di., 31. März 2026 - 16:34

Antwort auf von Ralf Straube

Das Völkerrecht ist sicher eine wichtige Quelle, die man immer einbeziehen sollte. Mein Handeln nur davon abhängig zu machen, würde ich aber nicht gutheißen. Mal abgesehen davon, dass ich mein Handeln von keiner einzelnen oder in wenigen Worten beschreibbaren Quelle abhängig machen würde, gilt das für das Völkerrecht sicher noch mehr, weil diesem viele Eigenschaften fehlen, die für mich wichtig wären. Es hat im Gegenteil eher einige Eigenschaften, die mir für eine "höhere Wahrheit" eher suspekt sind.

Der UN-Sicherheitsrat wäre sicher auch nicht die höchste oder gar einzige Instanz für mein Handeln. Generell wären das die UN sicher nicht.

Irans Auftreten seit der Revolution damit zusammenzufassen, dass Iran in den letzten 200 Jahren niemanden angegriffen hat, beschreibt für mich nicht die Situation.

Sunstreet | Di., 31. März 2026 - 08:59

Da passt eine Nachricht oder ein Schreiben des wissenschaftlichen Dienstes nicht in die Mainstream- und Regierungs-Propaganda und schon tauchen „Journalisten“ wie Herr Huch auf, die das Ganze natürlich auf Fake-News, Verschwörungstheorien und rechte und (welch Wunder) linke Propaganda zurechtstutzen. Corona war kein Einzelfall! Da steckt System dahinter!

Walter Buehler | Di., 31. März 2026 - 09:10

In allen Bereichen werden Gefälligkeitsgutachten erstellt, die einem geplanten Projekt (und dem Projektbefürworter) einen wissenschaftlichen Heiligenschein verleihen wollen.

Im politischen Bereich ist die Gefahr am größten, dass einem politischen Auftraggeber ein akademischer Platthut aufgesetzt werden soll, obwohl es sich in Wahrheit nur um ideologische Propaganda oder um personengebundene Werbung handelt.

Der Weg in die politische Misere, in die Deutschland und Europa von ihren herrschenden Politikern gesteuert worden sind, ist von unzähligen politischen "Gutachten" dieser Artgepflastert, die vom Steuerzahler teuer bezahlt wurden, aber nie einen Pfifferling wert waren.

Herr Huch (der im Auftrag kurdischer Organisationen unterwegs ist) unterscheidet sich da wohl nicht wesentlich vom "wissenschaftlichen Dienst" des Bundestages.

das viel zu wenig öffentliche Beachtung findet.
Die Frage lautet: Wer ist eigentlich ein ausgewiesener "Experte" und wer sucht diese Experten aus?

Wenn hier einmal eine objektive Recherche stattfände, dann käme m. E. rasch heraus, daß 1. keine sachliche Überprüfung des "Qualität" der Experten stattfindet. daß 2. niemals ein Experte mit einer anderen Meinung gleichzeitig befragt wird, daß 3. immer dieselben Experten in den Medien auftreten, obwohl es viele andere mit durchaus unterschiedlichen Ansichten gibt.

Das bedeutet faktisch: Fernsehen und Printmedien suchen sich die "Experten" aus, die ihnen genau in den Kram passen; weil sie als "Wissenschaftler", die ja immer noch als unabhängig und der Wahrheit verpflichtet gelten (ha - ha - ha) - so wird es den Leuten jedenfalls weiterhin vorgegaukelt - exakt die Ansichten stützen, welche auch die Regierung und der Mainstream vertreten.
TOLL -diese famosen "Experten"!
Wenn ich das Wort nur höre, schrillen bei mir alle Alarmglocken!

von Huch mit dem wissenschaftlichen Dienst des BT ist schon bissel bizarr.
Ich halte vom wissenschaftlichen Dienst des BT viel - eben weil der nicht dem Narrativ folgt, oder gar das bestätigt.
Die bisherige Verfahrensweise war eher die, dass unerwünschte Ergebnisse einfach verschwiegen wurden. Man hat sich bisher nicht aufgeschwungen, den Dienst zu diskreditieren, wie es der "Nahostexperte" Huch versucht. Einfach mal auf Youtube nach den Namen suchen.

Walter Buehler | Mi., 1. April 2026 - 10:23

Antwort auf von Ralf Straube

Sie haben in dem Punkte recht, dass ich den "Wissenschaftlichen Dienst" in Wahrheit nicht aus eigener Lektüre kenne. Insofern sind es meine Pauschalurteile, die ich als Normalbürger auf der Basis der Medienberichte äußere.

Aber es ist mir dabei schon bewusst, dass es wie überall auch im politischen Bereich ehrliche und aufrichtige Experten geben muss, denen meine Pauschalurteile nicht gerecht werden. Und in den Medien gibt es auch einige aufrichtige und sachbezogene Journalisten, die nach den ethischen Grundsätzen ihres Berufes arbeiten.

Aber das Misstrauen gegenüber dem, was mir die Medien (der ÖRR) in der Regel anbieten, ist sehr groß. Daher die Pauschalurteile.

Nix für ungut.

Hans Süßenguth-Großmann | Di., 31. März 2026 - 10:22

das Töten von Staatschefs zur üblichen Praxis wird
dann braucht man natürlich dickere Gutachten, die die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise nachweisen.

IngoFrank | Di., 31. März 2026 - 14:42

Behörde & der Bundestagsverwaltung unterstellt.
Die Tehmenfelder mit denen sich der WD beschäftigt sind transparent einsehbar. Verschiedene Veröffentlichungen sind auch zeitverzögert nahlesbar.
Nähere Angaben, wie, und durch wen, sich dieser Dienst zusammensetzt, war auf die Schnelle nicht herauszufinden. Oder es gibt wirklich keine offiziellen Angaben zur Struktur und den leitenden Mitarbeitern einschließlich der Einblicke in die entsprechende Parteizugehörigkeit oder in die parteipolitische Gesinnung …… Denn normalerweise sollte der WD parteiunabhängig agieren und so auch entsprechende Anfragen bearbeiten.
Aber, was ist in diesem Staat noch normal ? Eine
wie auch immer geartete „Parteienunabhöngigkeit“ im öffentlichen Diskurs jedenfalls nicht ! Schon aus diesem Grund ist dem WD mit allerhöchster Skepsis zu begegnen. Man sollte sich die Verfehlungen im heute Journal stets im Gedächtnis behalten. Trau, schau wem, (a la DDD), muss die Devise
sein !
MfG aus der Erfurter Rep.

Auf scharfe Kritik der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist eine Grußbotschaft von BP Frank-Walter Steinbegangen. meier an die iranische Führung gestoßen. Anlaß war die islamische Revolution vor 40 Jahren. Sie wird im Iran als Nationalfeiertag begangen. Steinmeier sandte "in einem Telegramm herzliche Glückwünsche:
"Auch im Namen meiner Landsleute". Er lobte die bilateralen Beziehungen und versprach, den Dialog weiter "intensiv pflegen zu wollen. Nur gemeinsam mit meinen Landsleuten könnne man die islamische Regierung und seine Führung unterstützen.

Steinmeiers Gratulation steht für Verfolgung und Unterdrückung von Christen, Bahei, Sufis, Manäern sowie anderen religiösen und ethnischen Minderheiten. Der Jahrestag markiert die Errichtung einer "theokratischen
Diktatur.

Michael Marx | Mi., 1. April 2026 - 11:32

Mit dem "gerechten Krieg" - bellum iustum - haben sich (u.a.) schon M.Tullius Cicero und Thomas von Aquino, Clausewitz und Sun Ze beschäftigt, die Reihe ließe sich zwanglos verlängern, und jede Seite findet (wenn sie denn suchen wollte) genügend Argumente, warum gerade ihr Krieg der einzig gerechte im Laufe der Geschichte sei, warum sie sich gegen den ihr aufgezwungenen Krieg zur Wehr setzen muß(te).
Man kann (könnte) es sich daher ersparen, sich mit den Begründungen für die Notwendigkeit der der Kämpfe auseinanderzusetzen.