Migranten werden von der Bundespolizei aufgegriffen
Eine Gruppe von Migranten wird in der in der Nähe der polnischen Grenze aufgegriffen / picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck

Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts - Wie ein Urteil das Asylrecht demaskiert

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die härtere Gangart gegenüber Asylbewerbern an den Grenzen für rechtswidrig erklärt. Diesem Urteil werden noch viele andere folgen, die völlig anders aussehen können. Aber der Fall zeigt, wie dysfunktional das europäische Asylsystem ist.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Anfang Mai wollten drei Somalier über Frankfurt (Oder) aus Polen nach Deutschland einreisen. Der neuen politischen Linie der Merz-Regierung entsprechend hat die Bundespolizei sie in Frankfurt in Empfang genommen und umgehend nach Polen zurückgeschickt. Das entspricht der deutschen Rechtslage. Im Asylgesetz heißt es ganz klar: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“ 

Auch das Grundgesetz sieht das so. Wer aus einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich nicht auf das Asylgrundrecht berufen, heißt es in Art. 16a der Verfassung. Das ist völlig konsequent. Denn das Asylgrundrecht will Menschen schützen, die politisch verfolgt werden. Und wer aus einem sicheren Drittstaat – etwa Polen – einreist, ist ja nicht mehr politisch verfolgt. Auf diese Rechtslage berufen sich Innenminister und Bundespolizei, wenn sie Migranten an der Grenze zurückweisen. Das Problem dabei: Die Rechtslage nach dem europäischen Recht ist anders; und europäisches Recht geht nationalem Recht grundsätzlich vor.

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Black Night | Di., 3. Juni 2025 - 18:35

Ist der Richter befangen? Er bezeichnet sich selbst als Migrationsaktivist!

Und hat er das Recht im Amt gebeugt? Laut diesem Artikel hat er falsch entschieden!

Verstrickungen ist symptomatisch für den schleichenden Demokratieverfall in unserer Gesellschaft. Staatlich alimentierte NGO's und ideologisierre politische Minderheiten bestimmen die Geschicke des landes, auch wenn diese abgewählt wurden. Der steuerzahlende Bürger erlebt Demokratie und gesellschaftliche Gerechtigkeit als eine extern gesteuerte Farce bei gleichzeitig drastisch sinkendem Sicherheitempfinden.

Wie lange kann so etwas gut gehen...?

Stefan | Di., 3. Juni 2025 - 18:48

Entfällt der Fluchtgrund heißt es zurück in die Heimat!
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn ein souveräner Staat sich Vorschriften bezüglich seiner Zuwanderung machen lassen muß.
Der neue Kanzler der zweiten Wahl und sein Innenminister werden sich noch umschauen was sie für ihre Macht bezahlen müssen.
Die Grünen und die ganz Roten werden ihnen gewaltig einen Strich durch die erkaufte Legislaturperiode machen.
Von einer Zeitenwende braucht jedenfalls keiner zu sprechen, der sich solchen Urteilen beugen muß.
Die PiS in Polen wusste schon warum sie die Rechtsprechung nicht in die Hände der EU Getreuen ála Tusk abgibt.
Deutschland ist wieder einmal mehr auf der Verliererstraße und Herr im Haus sind die Abgewählten.
Trotzdem bleibt illegal illegal egal wie man das auch verpackt und diejenigen die noch arbeiten und Steuern zahlen werden erst gar nicht gefragt, ob sie das auch so wollen.
Wenn man jedoch den NGOs die Steuer-finanziert sind das Geld streicht, sieht die Welt bald anders aus.

Günter Johannsen | Di., 3. Juni 2025 - 19:11

Die wollen also über Recht und Ordnung in Deutschland entscheiden? Wie man hört - und dem man wohl Glauben schenken kann - ist das Urteil inhaltlich falsch, aber auch linkspolitisch motiviert ... deshalb ungültig?!
Nein Danke, Genossen ... so läuft das nicht!

Dr. Oliver Strebel | Di., 3. Juni 2025 - 19:53

... eigentlich nur europäisches Recht wie Dublin 3 um. Denn Prof. Böhme-Nessler sagt ja klipp und klar, dass gemäß Dublin 3 Regelung die Personen gar nicht zu uns durchreisen dürften.

Der Haken daran: Jura ist so eine Sache. Als ich im Studium Jura-Kommilitonen ihre Fälle diskutieren hörte, dachte ich stets, dass ich verhungern müsste, wenn ich meine Brötchen mit Jura verdienen müsste, so widersinnig war das.

Ich war im Software-Engineering beruflich tätig. Von dieser Warte aus betrachet, definiert Dublin 3 Geschäftsprozesse. Das Gute am Software-Engineering war, dass Leute, die so widersinnige Geschäftsprozesse wie Dublin 3 erfunden haben, ganz schnell achtkantig rausgeflogen sind, denn so verdient keine Firma Geld.

Peter William | Di., 3. Juni 2025 - 20:44

vielen Jahren bekannt und jetzt mal einen Schritt weiter. Frontex wurde geschaffen um die europäische Außengrenze zu schützen! Pushbacks legalisieren, abschieben egal wohin, solange diejenigen die illegal einreisen wollen spüren das sie nicht willkommen sind, ja, so sieht es mittlerweile halt aus, dann werden sie es in Zukunft auch nicht versuchen, warum auch? Die Linken wissen doch bescheid, ziehen aus den deutschen Banlieus weg in die Vororte mit besseren Schulen usw. usf. Die lügen sich einen ab um ihr dysfunktionales Immigrationssystem vor dem Abschmieren zu bewahren. Aber warum? Beerdigt es und schafft ein System bei dem mögliche Migranten nicht sinnlos im Mittelmeer ihr Leben lassen müssen bei dem Versuch ein anderes zu beginnen...

Und wieder einmal, natürlich müssen die europäischen Grenzstaaten für diesen Dienst monetär oder personell von den Binnenstaaten unterstützt werden, vollkommen logisch. Wie kann man sich nur dagegen verwehren?????

Hans Süßenguth-Großmann | Di., 3. Juni 2025 - 21:07

Wie wollen die Richter gestalten? Was wollen sie zur Integration beitragen. Es ist überhaupt die Frage, was soll die Politik entscheiden, wenn die Gerichte dies alles bestimmen wollen.

... Politiker einfach den grün-roten Gurus folgen. Dann sind wenigstens die grün-roten Juristen zufrieden. Wieviele das sind, das weiß nur der Wind ...

Negative Folgen derartiger Politik werden sie nicht so schnell treffen, da sie normalerweise in besseren Gegenden wohnen als wir Normalbürger.

Nix für ungut!

Achim Koester | Mi., 4. Juni 2025 - 08:39

ist in meinen Augen nicht mehr zurechnungsfähig. Das Dublin III Abkommen wurde doch beschlossen, um den unkontrollierten Strom an illegalen und nicht Asylberechtigten einzudämmen, oder wenigstens halbwegs zu kanalisieren.
Wie kann da ein grüner Richter das Recht beugen, und die Eurkraten schauen unbeeindruckt zu?

und zwar spätestens seit dem Brexit 2016.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie nach der Brexit-Entscheidung der Briten - u.a. auch wegen der dysfunktionalen EU-Einwanderungspolitik... - in praktisch allen Talkshows und politischen Gesprächsrunden de facto sich alle Teilnehmer darüber einig waren, als direkte Folge des Brexit-Schocks, dass die EU dringend nachhaltige Reformen benötigt, wenn sie zukünftig bestehen bzw. überleben will... Unter anderem - aber nicht nur... - in der Asyl- und Zuwanderungspolitik.

Das war jetzt vor ziemlich genau 9 Jahren!!

Nennen Sie mir bitte eine wesentliche nachhaltige EU-Reform seit 2016 die diese Bezeichnung verdient...! [Bitte nicht den jetzt EUROPAWEIT! an der Flasche befestigten Drehverschlussdeckel - oder doch...?]

Eine Aussage aus diesen Runden 2016 ist mir besonders in Erinnerung geblieben (sinngemäß): 'der Niedergang der EU wird nicht mit einem lauten Knall erfolgen, sondern durch ein langsames Siechtum...' 🤔

Brand, A. | Mi., 4. Juni 2025 - 08:56

Verwaltungsgericht innerhalb weniger Tage darüber zu entscheiden, ob eine Notlage besteht oder nicht, überschreitet das Gericht damit nicht eindeutig seine Kompetenz. Dazu noch ein „Richter“ mit Parteibuch der Grünen der als „Flüchtlingsaktivist“ tätig ist! Ein solches Urteil auf Basis der fehlenden Notlage, kann keinen Bestand haben.

„Die Mitgliedstaaten haben freiwillig große Teile ihrer Gesetzgebungskompetenzen an Europa abgetreten“

Wann wurde das deutsche Volk gefragt, ob es mit einem so massiven Eingriff in die Souveränität Deutschlands einverstanden ist? Ich kann mich daran nicht erinnern! Die katastrophalen Folgen sieht man jetzt.

„Friedrich Merz hat die historische Chance, das zu korrigieren“

Das ist falsch formuliert, er „hatte“ die Chance das mit der AfD zu korrigieren, er hat sie vertan. Der Schattenkanzler Klingbeil, die Grünen, die Linke und der ÖRR werden jede vernünftige Lösung im Sinne Deutschlands blockieren, Merz hat keine Chance irgendwas zu korrigieren!

Walter Bühler | Mi., 4. Juni 2025 - 09:25

Lieber Herr Boehme-Neßler, wieso kann Deutschland nicht die gleiche Politik machen wie Dänemark und Schweden? Wieso werden diese beiden Länder von der EU nicht sanktioniert?

Wieso können diese beiden EU-Länder eine Politik machen, die für Deutschland durch europäisches Recht verboten sein soll?
Sie schreiben selbst: "Viele EU-Staaten halten sich nicht an den Dublin-Rechtsakt."

In Deutschland gibt es eine starke "Asyl"-Lobby. Dazu gehören viele IIdealisten. Es gehören dazu aber auch zahlreiche Anwälte, staatllche Beuaftragte und Immobilienbesitzer, die privat prächtig an der jetzigen Misere verdienen,

Diese wohlhabenden Profiteure des Elends haben überall, in den Grünen, Linken, in der SPD und auch sonstwo ihre Leute sitzen. Sie haben auch unsere rot-grüne Medien im Griff.

Kann es sein, dass die EU nicht die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, sondern mehr die Interessen anderer Staaten ? Arbeitet sie vorrangig für die reichen arabischen Emirate und Königreiche, und für die Ukraine?

Karl-Heinz Weiß | Mi., 4. Juni 2025 - 09:30

Eine stimmige Darstellung des Problems - im Gegensatz zu gefühlt 90% der Journalisten in der aktuellen Berichterstattung. Der Kardinalfehler war, dass 10 Jahre eine Politik des "Durchwinkens“ praktiziert wurde und es an einer Unterstützung der Länder an den Außengrenzen gefehlt hat. Missbrauch des Asylrechts: das ist der Kern des Problems.

Thomas Veit | Mi., 4. Juni 2025 - 09:31

...grundsätzlich vor." - sollte mMn auch grundsätzlich geändert bzw. rückgängig gemacht werden, insbesondere unter Berücksichtigung 'der Qualität' vieler Vorgaben aus Brüssel.

Die EU sollte sich im wesentlichen auf eine Wirtschafts- und Forschungsunion reduzieren, das aber konsequent - ganz klar. Bezüglich einer Verteidigungsunion sind auch nicht alle 27 EU-Staaten sinnvoll einzubinden, hier sollten gesonderte Verträge geschlossen werden.

Wenn die EU nicht in der Lage oder Willens ist ein sicheres Asyl- und Einwanderugssystem in der Rechtssprechung und auch in der Praxis zu etablieren muss hier ebenfalls nationales Recht und Handeln Vorrang haben. Zur Not muss man/Frau Parteien wählen die dies umzusetzen in der Lage und Willens sind.

Es ist, entgegen der Darstellung im Artikel, umstritten, ob und wann europäisches Recht Oberhaupt vorgeht. Und es ist abhängig davon, ob man den EuGH oder das BVerfG fragt.
Grundsätzlich hat in Deutschland das Grundgesetz Vorrang vor europäischem Recht. Und europäische Regeln gelten nur insofern, als sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Thomas Veit | Mi., 4. Juni 2025 - 09:47

"Schnelle unbürokratische Zurückweisungen an der Grenze lässt Dublin III nicht zu."

Sorry - damit haben wir unsere nationale und territoriale Integrität und Souveränität bereits an Brüssel abgegeben... ... 🤔

Das eigentliche PROBLEM dabei ist allerdings nicht das formal rechtliche, sondern dass wenn es so nicht funktioniert wie im 'Brüsseler Elfenbeinturm' die Spannungen in den Gesellschaften steigen, damit eine weitestgehende Spaltung der Gesellschaften und die politische Stärkung der äußersten Ränder statt findet (Beweis ist der Status Quo...!) und zwar solange, bis es zur Eskalation kommt bzw. kommen muss.

Nur Regelungen und Realitäten die von einer breiten bzw. deutlich überwiegenden Mehrheit der Bevölkerungenvakzeptiert werden können langfristig das Problem der ungeregelten Migration und des Massen-Asyls lösen - alles andere führt zu verschärften gesellschaftlichen Konflikten bis hin zu Unruhen und sozial-wirtschaftlichen Problemen (Bürgergeld).

Ernst-Günther Konrad | Mi., 4. Juni 2025 - 11:22

Dieses ill. Konstrukt hat sich komplett der europäischen Staaten bemächtigt und deren nationale Regierungen machen da schon seit Jahren mit, im Wissen, dass diese EU dem Untergang geweiht sein wird. Das geht nicht mehr lange gut mit denen. Etliche konservative oder von mir aus auch rechte Regierungen mucken inzwischen auf, lassen sich nicht mehr so einfach mit Geld und Versprechen einkaufen. Nein, ich bin ein glühender Europäer, aber kein Anhänger dieser EU mehr. Diese hat sich seit der Gründung und Umwandlung und ungesunden Erweiterung zu einem Konstrukt mit mafiösen Strukturen entwickelt, dass ihren jeweiligen Souverän belügt und betrügt und völlig am Volk vorbei regiert und nur in die eigenen Taschen wirtschaftet. Und Merz und seine UNION weiß das, seine Vorgängerin Merkel hat das System der Käuflichkeit und der Scheckbuchpolitik von ihren Vorgängern übernommen perfektioniert. Und Merz kann bockig entscheiden zum Asyl wie er will. Eine grüne Justiz wird ihn gerne aufhalten.

Brigitte Simon | Mi., 4. Juni 2025 - 17:11

Am 05.11.2024 war der somalische Präsident Hassan Sheikh Mohamud in Berlin und traf mit Kanzler Scholz zusammen. Im Gespräch mit ihm erklärte er sich in Berlin bereit, alle somalischen Flüchtlinge in seinem Land aufzunehmen. Ich nehme jeden Flüchtling aus Somalia zurück, der hier bei Ihnen in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung hat oder der sich hier nicht integriert hat.

Somalia müsse wieder eine Heimat für seine Bürger werden, auch für jene, die in Deutschland leben, so der Präsident weiter:
"Jeder von denen hat e i n e Heimat: S o m a l i a.
Dahin können sie alle wieder zurück - kein Problem".

Gleichzeitig wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Migration zu begrenzen und abgelehnte Asylbewerber zurückzuführe.
Somalia braucht Fachkräfte. Und weiter:

Die somalische Regierung sei bereits auf die deutsche Regierung zugekommen und habe eine positive Rückmeldung gegeben, betonte der somalische Präsident. Einige von Ihnen befinden sich bereits im Prozess der Rückführung.

Klaus Elbert | Mi., 4. Juni 2025 - 19:06

Einerseits stellt Herr Boehme-Nessler in seinem hervorragenden Artikel fest, dass das Berliner Verwaltungsgericht der europäischen Gesetzeslage entsprechend - also korrekt - gehandelt hat.
Andererseits sagt er: "Die Entscheidung des Gerichts ist sachlich falsch". ??
Dass im übrigen die Mitgliedsstaaten freiwillig einen Teil ihrer Gesetzgebungskompetenzen an Europa abgetreten hat, war ein Fehler. Existenzielle nationale Interessen, wie die Migrationsfrage z.B. gehören in die alleinige Entscheidungsbefugnis der Nationstaaten und nicht auf die Schreibtische irgendwelcher meist grünlinks angehauchter Brüsseler Politbürokraten.

Andreas Peters | Do., 5. Juni 2025 - 09:13

was einen starken Politiker ausmacht. Erst große Worte dann schnell der Salto rückwärts. Merz ist ein Gefangener seiner Angst, Angst vor den Medien, vor den Roten und vor den Grünen und überhaupt.
Wenn der Hauptsponsor der EU sagen würde, wir brauchen innerhalb von vier Wochen ein neues Asylrecht oder der Geldhahn wird zugedreht, hätten wir innerhalb von vier Wochen ein neues Recht. Da bin ich ziemlich sicher. Und dann kommt wieder die Angst des F. Merz.