- Stresstest für die Demokratie
Nur 9529 Stimmen fehlten dem BSW, um in den Bundestag zu kommen. Nun muss Karlsruhe entscheiden. Doch das Bundesverfassungsgericht arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern in einem hoch politischen Umfeld.
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 scheiterte das BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünfprozenthürde. Nach dem amtlichen Endergebnis fehlten ihm 9529 Stimmen. Angesichts von knapp 50 Millionen Stimmen insgesamt ist das fast nichts. Bei einem derart knappen Wahlergebnis wirken sich auch kleine Zählfehler deutlich aus. Bei jeder Wahl kommen zwangsläufig Fehler vor. Auch sorgfältige Wahlhelfer machen natürlich Fehler. Sie stehen unter Zeitdruck und müssen mit höchster Konzentration zahllose Stimmzettel den richtigen Parteien zuordnen. Die Ergebnisse müssen über mehrere Stationen weiter gemeldet werden. Das macht das Zählverfahren fehleranfällig. Meist wirken sich die – unvermeidbaren – Fehler nicht entscheidend auf das Gesamtergebnis aus. Bei einem derart knappen Ergebnis wie hier ist das aber anders. Deshalb wäre es ein Gebot der praktischen Vernunft, bei extrem knappen Ergebnissen von Amts wegen eine Wahl neu auszuzählen. Das sieht die Verfassung allerdings nicht vor.
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Nicht wieder gravierende Fehler passieren?
Auch die Auszählenden arbeiten nicht im luftleeren Raum, sondern haben Ihre politischen Ansichten, was nicht sein darf. Echtes Vertrauen habe ich weder in das Gericht noch in diese Leute.
Zeitdruck des Wahlabends statt, die Übermittlungskette wäre eine andere, ebenfalls ohne Zeitdruck, und beides, selektive Auszählung und Übermittlung wären deutlich besser überwacht durch Vertreter der Parteien, des Gerichts und bestellter unabhängiger Notare z.B. praktisch könnte hinter jedem Auszählenden eine zweite Person kontrollieren, d.h. eine selektive Neuauszählung wäre durchaus sinnvoll, wenn man näher an die Wahrheit heran kommen möchte. Absolut, mMn!
Wenn Sie, sehr geehrter Herr Koester, aber grundsätzlich(?) kein Vertrauen in das Gericht und auch die Auszählenden gleich welcher Herkunft oder Partei haben..., dann macht das logischerweise keinen Sinn - für Sie zumindest nicht.
Wenn hinter jedem Auszähler ein Aufpasser steht, ist das ja nicht gerade ein Vertrauensbeweis. „Kontrolle ist besser“ sagte Lenin.
Zum BVG sage ich besser nichts, mein Bademantel ist nicht sonderlich schön.
Also mich persönlich würde so eine organisierte selektive Nachzählung schon interessieren, wenn sie transparent wäre. Und dann natürlich was passiert wenn es doch zu ergebnusrelevanten Unstimmigkeiten gekommen sein sollte... ...?
Aber unabhängig davon: einen guten (vorzeigbaren) Bademantel sollte man heutzutage schon haben..., wenn man hier schreibt..., falls man es damit doch bis in die Tagesthemen schafft... ... 😉🤣
Das BSW kämpft ums politische Überleben und um nichts anderes geht es. Ich sage, wir brauchen keine dritte oder gar vierte linke Partei. Frau Wagenknecht und ihre Getreuen haben sich schlicht und einfach verzockt. Die Frage nach der Demokratie ist doch Quatsch. Wir wissen doch alle, echte Demokratie gibt im jetzigen Deutschland ohnehin nicht mehr, ob mit oder ohne das BSW. Im Volke hat das BSW sowieso keinen relevanten Anklang. Das Strohfeuer um Frau Wagenknecht ist erloschen. Das sollte sie und auch ihr BSW begreifen. Ich bin gegen eine neue Auszählung. Das kostet nur Zeit und Geld und bringt unterm Strich rein gar nichts. Wagenknecht hat damals den großen Fehler gemacht und sich auf einen Zickenkrieg mit der Linken eingelassen. Das hat die linken Kräfte aufgesplittert. Für mich bringen die Linken keinen Nutzen. Überflüssige politische Kraftmeierei ohne praktischen Nutzen. Die Linken in der dt. Geschichte bekriegen sich seit es sie gibt. Was sie praktisch können, hat die DDR gezeigt.
grundsätzlich, wie ich Sie hier verstehe...?, dann braucht natürlich niemand mehr wählen gehen... - zu diesem Quatsch... ... - ändert sich ja eh nix... ... 🤔
/Ironie
Der Beitrag setzt sich nicht mit dem Argument auseinander, das BSW hätte unmittelbar nach dem Wahltag auf der Ebene aller Wahlkreise Überprüfungen der dort amtlich festgestellten Auszählungsergebnisse beantragen sollen. 9.500 fehlende Stimmen: das klingt nach einem extrem knappen Ergebnis. Allerdings müssten fehlerhaft dem BSW zugeordnete Stimmen gegengerechnet werden.
Sie finden, dass auch eine grobe Fehlerhaftigkeit bei der Auszählung der Wählerstimmen hinzunehmen sein könnte, wenn die dadurch benachteiligten Kandidaten sich nicht oder jedenfalls nicht zeitnah genug äußern?
@Walter Wissenbach, es handelt sich nicht um eine ungültige, sondern um eine angefochtene Wahl. Und wie in jedem Gerichtsprozess ist es ratsam, alle Beweismöglichkeiten möglichst frühzeitig auszuschöpfen.
aber längst nicht ausnahmslos immer.
Aber Sie haben Recht: Auch wenn alle Stimmzettel gefälscht oder unrichtig gezählt oder kreativ "ergänzt" wurden ist eine solche Wahl nicht im juristischen Sinne des jeweiligen Staates ungültig. Das konnte man ja besonders gut bei den Wahlen in der "DDR" sehen. Da konnte man bei Zweifeln am demokratischen Zustandekommen des 99%-Wahlergebnisses zwar "Eingaben und Beschwerden an staatliche Stellen richten". Aber Folgen hatte so etwas bekanntlich für die "Gewählten" nie (anders wohl für die Beschwerdeführer).
Ein aktuellerer Fall ist ja auch die "Wahl" des "Präsidenten" von Venezuela. Nach dessen eigener - sorgfältigster - Prüfung und Überzeugung war auch seine Wahl "nicht ungültig", sondern allenfalls anfechtbar.
Man könnte also Frau Wagenknecht entgegnen, dass sie sich doch überhaupt nicht beschwert zu fühlen braucht, wenn der "gewählte" Bundestag ein Nachzählen (! um mehr geht es ja gar nicht !) ablehnt. Ich als Bürger fühle mich dadurch beschwert.
"das BSW hätte unmittelbar nach dem Wahltag auf der Ebene aller Wahlkreise Überprüfungen der dort amtlich festgestellten Auszählungsergebnisse beantragen sollen".
Ich meine mich zu erinnern, dass Wagenknecht in einem Interview erzählt hatte, dass sie das bei einigen Wahlkreisen unmittelbar gemacht hätten, aber sie abgeschmettert wurden. Es sind initial wohl Wähler auf das BSW zugekommen, und hatten berichtet, sie gewählt zu haben, aber dass das BSW im jeweiligen Wahlkreis mit 0 Stimmen im Endergebnis ausgewiesen wurde. Das hat sie auf die Fährte gebracht. Wenn man der Analyse von Di Masio zu individuellen Wahlkreisen folgt, erscheint die falsche Zuordnung von Stimmen (Bündnis Deutschland statt Bündnis Sarah Wagenknecht) sehr plausibel. Es scheint in einigen Wahlkreisen tatsächlich ein systematischer Auszählungsfehler vorgelegen zu haben.
nicht..., die nehmen uns nur die Plätze weg...!", dann strengt man ein Parteiverbot an... (AfD), oder eben so bei einer Wahl, die sich gerade anbietet... ...
Linksgrünwoke Aktivist:innen gibt's ja mittlerweile überall genug, in Deutschland... ... ... 🤔 Und ich könnte mir gut vorstellen, dass solche sich auch besonders aktiv ('Aktivist:innen'!) als Wahlhelfer:innen an einer BT-Wahl beteiligen..., um "unsere Demokratie" 'zu unterstützen'... - so-oder-so. Oft ist es ganz einfach..., man muss nur den menschlichen Regungen folgen... 😉
Ja! Es ist eine VT - ist klar..., aber manche VT hat sich auch schon bewahrheitet... ...
Ihre Argumentation ganz hervorragend, Herr Boehme Nessler. Allein, in Erinnerung gebracht; Urteile zu Corona etc. Ich bin fast geneigt zu sagen, daß geht wahrscheinlich aus wie das "Hornberger Schiessen." Alles Andere würde mich erstaunen, denn "unsereDemokratie" Denker haben letztlich ein Lebensziel >>"unsereDemokratie"<<. Da werden doch wohl Gerichte keinen Stein in den Weg legen, oder? Zumal ein, bekanntes, gemeinsames "Zusammensein" im Kreise Gleichgesinnter im Kanzleramt einen S-Dreck auf den Volkswillen gibt. Dem Land und der deutschen Juristerei täten eine klare Sicht auf die Wirklichkeit sicherlich gut. Ok, abwarten. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Am Ende Demokratie oder Diktatur >>Europa auf dem falschen Weg<<.
Eine Diktatur offen zu Tage gelegt, das glaube ich weniger.
Es wird so konstruiert das es irgendwas zwischen Demokratie und Diktatur ist.
Undefiniert und wage in jeglicher politischer Ausrichtung.
Etwas ganz Neues.
Nicht Fisch nicht Fleisch, lediglich dem eigenen Machterhalt dienend.
😉
.... „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“
So wird es hier auch laufen.
Der Staat und vorneweg die Gerichte delegitimieren sich selbst.
eine Neuauszählung der letzten BT- Wahl zu veranlassen.
Zum einen, wäre die GroKo ihre Mehrheit los und zum anderen was würde aus den Gesetzen die die GroKo verabschiedet hat ? Was mit der Schuldenaufnahme ? Und der Kohle die schon weg ist an die Grün Linken NGOs, Ommas gegen Rechts u.a. ?
Das tun sich diese Herren nicht an dessen bin ich sicher……mehr als sicher. Der einzige Spaßvaktor dürfte die Begründung werden …..
Mit freundlichen Grüßen a d Erfurter Republik
Man/BVG wird den kurzen wenig auffälligen Weg wählen: wenig Aufwand, wenig Presse, wenig öffentliche Reaktion, keine (un-) möglichen Konsequenzen... - weiter wie bisher!
Freundschaft!
2 Adjektive die dem BVerfG leider seit Jahren nicht mehr zugeordnet werden können.
Das ist eigentlich schon durch das Berufungsverfahren ausgeschlossen.
Danke für den hervorragenden Artikel.
Das BVerfG, als Verfassungsorgan, entscheidet nicht selten politisch, so erzählten uns die Pauker ("Repetitoren"), und die damaligen Beispiele waren ebenso überzeugend wie die jetzigen (Corona, Klima &c.): mit Recht und Gesetz nicht immer in überzeugender Weise in Einklang zu bringen. Aber schon Prof. Horst Dreier stellte fest: Auch das BVerfG irrt, nur - es irrt rechtskräftig.
Wir können also beruhigt abwarten, wie das BVerfG die Wahlprüfungsbeschwerde verwirft, abweist, zurückweist.
Es gab mal eine deutsche Kanzlerin mit Glorienschein. Die war irgendwo in der Welt unterwegs, während in einem der 5 neuen Bundesländer ein MP gewählt wurde. Der wqr aber mit den Stimmen der untersten Kaste der deutschen Parteien gewählt worden.
Das führte dazu, dass sich diese eingangs genannte Kanzlerin veranlasst sah, der Welt und speziell den Deutschen mitzuteilen, dass diese Wahl rückgängig oder mindestens wiederholt werden muss. Das geschah dann auch.
Aber es gab widerspenstige Politiker in diesem Land, die diese Aufforderung für grundgesetzwidrig hielten und vor dem BVerfG klagten. Und dieses Gericht hat dann in einem dem Glorienschein angemessenen Eiltempo und nach Beendigung der Kanzlerschaft dieser Dame entschieden und den Klägern recht gegeben.
Ich erwarte deshalb eine Entscheidung dieses fleissigen Gerichtes nicht vor 2030, also nach der nächsten BTW.
muss von Amts wegen überwacht und gewährleistet werden.
Und nicht erst auf Antrag oder Beschwerde hin. Geradezu grotesk ist es, dass auch noch ausgerechnet die "Gewählten" über die Wahlprüfungsbeschwerden zu entscheiden haben.
Das gesamte politische und Parteiensystem ist grotesk! Es gibt dafür keinerlei Kontrollinstanz!
Der Untersuchungsausschuss wird von den Parteien selbst eingesetzt und die Enquetekommision ist nicht einmal ein Feigenblatt sondern dient nur der Zeitgewinnung.
Bis vor einigen Jahren gab es zumindest den moralischen Druck der Öffentlichkeit über Medien. Aber das ist genauso Vergangenheit wie die moralischen Werte und der Anstand bei den Politikern, sonst hätten wir etliche Rücktritte erlebt die letzten Jahre.
einen Pfifferling wert ist,kann es diese Klage gar nicht zurückweisen. Es geht nur um eine Zählung,mehr nicht.Niemand fordert irgendwelche großen Veränderungen oder was auch immer. Einfach nur: lasst uns mal nachzählen, ob das alles wirklich stimmt, es gibt berechtigte Zweifel (die das BSW ja überzeugend darlegte).
Das Nachzählen lähmt den Staat, die derzeitige Regierung und auch sonstige Institutionen in keinster Weise.
Man könnte das morgen anordnen und wüsste in Kürze Bescheid.
So einfach, so unmöglich in diesem Lande.
Das Verf.Gericht ist hochpolitisch, das stimmt. Und deshalb wird nicht ohne Grund längst an der Gewaltenteilung gezweifelt, ich tue das auch.
Ich möchte nicht wissen, was da nun hinter den Kulissen läuft, denn es geht ja um die Frage, ob die derzeitige Regierung überhaupt demokratisch legitimiert ist.
Es geht um die Grundlagen unserer (jetzt sage ich da auch mal) Demokratie.
Daher: wer es ernst damit meint, kann gar nicht anders, als diese Wahl neu zählen zu lassen.
Wenn die etablierten Parteien, wenn gerade die angeblich mehrheitlich gewählten Parteien Fehler bei Auszählungen nicht fürchten müssten, hätte doch bereits der Wahlausschuss einer Prüfung zustimmen können. Aber sie misstrauen im Grunde selbst dem Auszählungsergebnis, fürchten um den Verlust von Mandat und Regierung, deshalb lehnten sie ab. Und das BVerfG wird sich Zeit lassen und so wie es besetzt ist wird és den Antrag kurz vor Ende der Legislaturperiode als unbegründet ablehnen. Würden sie dem Antrag staatgeben müssten sie u.a. auch rügen, dass ein Wahlausschuss bestehend aus den Parteien, die vom Urteil betroffen sind über ihr eigenes Fortbestehen entschieden haben. Man stelle sich vor, der Straftäter ist sein eigener Richter.
Eigentlich müsste es automatisch Nachzählungen geben bei solchen geringen Abständen zur 5% Hürde. Eigentlich müsste der Wahlausschuss nicht aus Parteienvertretern bestehen, sondern aus Richtern der obersten Gerichte. Eigentlich..... Dieser Staat geht so unter.
