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(picture alliance) Ginge es nach Merkel, wäre Andreas Voßkuhle heute Bundespräsident

Andreas Voßkuhle - Der Präsident im Hintergrund

Er war Angela Merkels Wunschkandidat für die Nachfolge von Christian Wulff. Aber Andreas Voßkuhle wollte nicht. Kein Wunder, denn als Präsident des Bundesverfassungsgerichts verfügt der 48-Jährige über deutlich mehr politischen Einfluss. Porträt eines uneigentlichen Staatsoberhaupts

So schnell kann es gehen: Vor kurzem noch ein weithin unbekannter Professor, dann Kandidat der Bundeskanzlerin für das Amt des Staatsoberhaupts. Doch Andreas Voßkuhle bleibt Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Dabei hätten offenbar die Spitzen aller Bundestagsfraktionen (außer der Linken) seiner Inthronisierung zugestimmt. Er hätte nur noch Ja sagen müssen. Doch – anders als Joachim Gauck – sagte Voßkuhle ab. Die Kanzlerin war verschnupft, er überlegte noch einmal kurz, blieb aber dabei.

Wie kann man so ein Angebot ausschlagen? Ganz einfach: Voßkuhle ist ja schon Präsident. Als Repräsentant des Bundesverfassungsgerichts ist er nach dem Protokoll zwar nur der Fünfte im Staate. Aber eigentlich ist er der Erste. Jedenfalls steht er dem mächtigsten Gremium vor. Denn keine wichtige politische Entscheidung wird ohne Karlsruher Einfluss getroffen. Zum einen wird schon präventiv sehr stark darauf geachtet, dass nicht nur Gesetze mit der Rechtsprechung der beiden Senate des Verfassungsgerichts kompatibel sind. Das Handeln von Regierung und Gesetzgebung, mitunter auch des Bundespräsidenten, wird regelmäßig und gründlich von Karlsruhe durchleuchtet.

Natürlich auf Antrag. Aber ein Kläger findet sich immer. Und die Richter entscheiden recht frei darüber, was sie annehmen und was nicht. So hat etwa das österreichische Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon, die in Deutschland zu einem bahnbrechenden wie umstrittenen Urteil zur Zukunft der europäischen Integration wurde, auf wenigen Seiten abgebügelt. Anders Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gibt seit langem jedem Bürger die Möglichkeit, unter Berufung auf sein Wahlrecht zum Bundestag jedwede Übertragung von Hoheitsrechten nach Brüssel überprüfen zu lassen. Und äußert dann umfassend, wie weit Berlin auf welchen Politikfeldern künftig gehen darf.

Gewiss, Andreas Voßkuhle ist nur einer von acht Richtern im Zweiten Senat. Er sitzt ihm zwar vor, hat aber nur eine Stimme. Ein zusätzliches Sachargument geben ihm weder der Vorsitz noch das Präsidentenamt; einige Richter sind bekannter geworden als ihre Kollegen mit eigenem Dienstwagen. Theoretisch kann der Vorsitzende stets überstimmt werden. Aber gerade Voßkuhle hat mit dem Lissabon-Urteil gezeigt, wie wichtig der Vorsitzende als Moderator ist: Er band den so unterschiedlichen Senat zusammen; jeder konnte sich einbringen, konnte seine fachlichen Steckenpferdchen pflegen. Heraus kam ein einstimmiges Urteil, das Freund und Feind überraschte.

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Doch das ist nur die hohe Warte der Europapolitik. Karlsruhe entscheidet über alles, denn im Verfassungsstaat ist alles Verfassung: Vom „Reiten im Walde“ (so eine berühmte frühe Entscheidung zum Persönlichkeitsrecht) bis zur Sicherungsverwahrung. Bei Letzterer fegte der Zweite Senat das schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügte „Konzept“ vom Tisch. Die Karlsruher Richter verlangten eine Neuregelung – und lieferten sie gleich mit. Full service. Der ist aber nicht billig. Der Zweite Senat schreibt schließlich von der räumlichen Trennung zum Strafvollzug bis hin zur „Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums“ alles vor.

Als es um den Nichtraucherschutz ging, teilte das Gericht – dieses Mal der Erste Senat – Deutschland und der Welt en passant mit, dass der Gesetzgeber auch ein völliges Rauchverbot erlassen dürfe. Um diese Expertise freilich
hatte niemand das Orakel gebeten. Der Grund für die ausführlich begründeten und wohlmeinende Wegweisungen enthaltenden Urteile ist auch: Das Gericht will ein Thema umfassend entscheiden und verhindern, dass sogleich nach der Verkündung die nächste Lawine von Verfassungsbeschwerden anrollt.

Aber die Politik ist meist selbst schuld. Sie hat nun einmal die Karlsruher Vorgaben zu beachten – und tut es nicht. Oder, wie jüngst beim Wahlrecht, erst auf den allerletzten Drücker, als die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist schon abgelaufen war. Es kommt hinzu: Politiker betteln mitunter um eine Entscheidung, weil andernfalls nichts passiert. Oder sie wissen, dass ein Verfahren, ein Gesetz falsch oder verfassungswidrig ist. Aber es gibt ja noch Karlsruhe: Die Richter schauen schließlich noch mal drauf. Und notfalls kann man später immer noch die Richter verantwortlich machen.

Karlsruhe, das ist mehr und mehr Voßkuhle. Er ist in seinem Amt angekommen. Es nimmt ihn mit. Aber er genießt es auch. Und man merkt, wie das Amt ihn verwandelt. Das war bei seinem Vorgänger Hans-Jürgen Papier ähnlich. Er hatte sich bei Amtsantritt fest vorgenommen, nur Fachvorträge zu halten und sich ansonsten in der Öffentlichkeit zurückzunehmen. Weit gefehlt. Am Ende waren seine Vorträge (über Gott und die Welt) und Podiumsauftritte unzählbar. Auch Voßkuhle hat kürzlich öffentlich zugegeben, dass es – anders als er früher dachte – mit Fachaufsätzen allein nicht getan ist. Das Gericht müsse seine Entscheidungen erklären, müsse Kontakt halten nach Brüssel und Berlin. Vor allem, wenn die eigenen Urteile nicht verstanden werden: So kursierte in den EU-Gremien eine sechsseitige Zusammenfassung des Karlsruher Lissabon-Urteils, die dessen Inhalt völlig verzerrte – zumindest nach Ansicht der Richter. Voßkuhle war deshalb viel unterwegs, um die Entscheidung zu erklären. Er musste sich darüber wundern, dass auch gestandene deutsche Justizminister aus den Ländern das Urteil offenbar nicht oder nur oberflächlich gelesen hatten.

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Diese offensive Öffentlichkeitsarbeit stößt freilich nicht bei allen Verfassungsrichtern auf Begeisterung: Mancher ist nach wie vor der altmodischen Auffassung, ein Richter spreche durch seine Urteile – und zwar nur durch seine Urteile. Nun ist allerdings das Bundesverfassungsgericht kein Amtsgericht. Sondern ein Verfassungsorgan, das schon durch seine Stellung und Kompetenzen selbst Politik macht. Deshalb haben auch früher schon Karlsruher Richter außerhalb des Sitzungssaals zu Entscheidungen Stellung genommen. Voßkuhle hält das für wichtig. Schließlich ist das Hauptkapital seines Gerichts die Akzeptanz. Vollstrecken können die 16 Richter ihre Urteile nicht. Bringen die übrigen Verfassungsorgane, bringt die Öffentlichkeit dem Bundesverfassungsgericht dauerhaft kein Vertrauen entgegen, dann kann Karlsruhe einpacken.

Freilich gibt es noch eine andere Art der Öffentlichkeitsarbeit. Verfassungsrichter, vornehmlich die Professoren unter ihnen, geben Interviews, äußern sich zu rechts- und tagespolitischen Themen. Sie treffen sich mit Politikern. Tauschen sich mit anderen Verfassungsorganen aus. Das geschieht sogar in regelmäßiger, ritualisierter Form: Erst kürzlich war das Bundeskabinett in Karlsruhe zu Besuch, Essen inklusive. Nächstes Jahr fahren die Richter wieder nach Berlin. Das gilt als selbstverständliche Kontaktpflege unter Verfassungsorganen. Natürlich, so wird versichert, werde nicht über aktuelle Fälle gesprochen. Das mag sogar zutreffen – viele Minister wissen gar nicht, über was das Gericht jetzt oder in Zukunft entscheidet.

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Für die Bundeskanzlerin gilt das nicht. Die Physikerin hat das Lissabon-Urteil messerscharf seziert. Insbesondere Voßkuhle steht in gutem Kontakt zu Frau Merkel. Die Frage, ob er Wulffs Nachfolger auf Schloss Bellevue werden wolle, kommt nicht von ungefähr.

Wer aber ist dieser jüngste Präsident des Bundesverfassungsgerichts aller Zeiten? Das wusste auch die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht, die ihn auf Empfehlung für das Karlsruher Amt (zunächst des Vizepräsidenten) vorschlug. Er, Jahrgang 1963, war zwar gerade zum Rektor der Universität Freiburg gewählt worden – zum jüngsten einer deutschen Universität. Aber er war nur einer Fachöffentlichkeit bekannt – das jedoch in einem positiven Sinn. Voßkuhle gehört zu einem Kreis jüngerer Staatsrechtslehrer, die sich früher vielleicht als progressiv eingestuft hätten, heute solche Schubladen wohl vermeiden würden. Deshalb ist auch der „Linksruck“ in Karlsruhe, den manche mit Voßkuhles Wahl befürchteten, nicht der richtige Ausdruck.

Zumal die Mehrheit des heute recht großen Kreises der Staatsrechtler nicht mehr als konservativ bezeichnet werden kann. Voßkuhle hat sich zu Beginn, als feststand, dass er auf Vorschlag der Sozialdemokraten nach Karlsruhe geschickt würde, als SPD-nah bezeichnet. Auch diese Einschätzung würde ihm heute, auf dem überparteilichen Olymp angekommen, wohl nicht mehr leicht über die Lippen kommen. Aber anders wäre er auch kaum vorgeschlagen und gewählt worden. Kurz vor seiner Wahl sagte er: „Ich glaube auch, dass es richtig ist, in einem gewissen Umfang soziale Gerechtigkeit anzustreben. Das ist sicherlich eine Idee, ein Ideal. Wenn wir diese Idee aber aufgeben, dann werden wir
zynisch.“

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Erste Wahl war Voßkuhle nicht. Das war der Würzburger Staatsrechtslehrer Horst Dreier gewesen. Den hatte die Union aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Dabei ging es seinerzeit weniger um dessen Fußnoten-Ansichten zu Menschenwürde und Lebensschutz, sondern eher um Persönliches und Teamfähigkeit. Die SPD war, wiewohl auch sie nicht wie ein Mann hinter Dreier stand, nicht amüsiert über die Ablehnung der Union, war doch Dreier ein weithin geachteter Staatsrechtslehrer. Das haben die Sozialdemokraten nicht vergessen. Sie widerstanden aber der Versuchung, der Union im nächsten Anlauf einen Parteigänger aufzudrücken. Der Vorschlag Voßkuhle stand im Einklang mit der bisherigen Praxis von Frau Zypries: Fachliche Qualifikation steht im Vordergrund und nicht Quote, auch keine Frauenquote.

Voßkuhle, ein anerkannter Fachmann für Verwaltungsrecht, wurde mit einer Arbeit über „Rechtsschutz gegen den Richter“ promoviert. In Augsburg habilitierte er sich bei Reiner Schmidt mit der Schrift „Das Kompensationsprinzip“. Der kinderlose Voßkuhle hat am Verfassungsgericht einen Generationswechsel eingeleitet. Nicht wenige der neuen jüngeren Richterinnen und Richter duzt er noch von früher.

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Kurze Zeit war er auch Referent im bayerischen Innenministerium. Ein Bein in der sonstigen richterlichen Praxis hat er weiterhin durch seine Ehefrau, die derzeit Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht und in der baden-württembergischen Justiz gut vernetzt ist. Ehrgeizig sind beide, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht ihr Thema. Voßkuhle weiß, was er kann. Er sieht, dass die Erwartungen an das Bundesverfassungsgericht hoch sind. Er konnte nicht ernsthaft damit rechnen, in dieses Amt zu gelangen. Jetzt füllt er es aus. Und nach und nach versteht er auch, die Öffentlichkeit zu nutzen. Das eine sind volkspädagogische Vorträge, das andere direkte und mittelbare Pressearbeit.

Im Lauf seiner Amtsübernahme als Freiburger Rektor sagte er manches, was auch für sein neues Amt in Karlsruhe gelten kann. Die Universität sei ein Widerlager gegen den Zeitgeist. Für einen Rektor sei es wichtig, den Kontakt mit der Basis zu halten. Und: Er müsse auch Politiker sein. Das freilich sieht er – wie alle anderen Verfassungsrichter auch – jetzt anders. Richtig ist, dass man im Senat nicht ernst genommen wird, würde man politisch und nicht rechtlich argumentieren. Vom hohen fachlichen Niveau des Diskurses in den Karlsruher Beratungen zeigt sich nicht nur Voßkuhle begeistert.

Aber natürlich nimmt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts mit seinen Äußerungen schon von Amts wegen politischen Einfluss. So sagte er unlängst der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, der Rahmen der europäischen Integration auf dem Boden des Grundgesetzes sei „wohl weitgehend ausgeschöpft“. Für die Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union „dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen“. Und weiter: Wollte man diese Grenze überschreiten, müsste sich Deutschland eine neue Verfassung geben. „Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!“ Das ist ebenso wie Voßkuhles Sorge vor den entfesselten Kapitalmärkten gewiss mehrheitsfähig, aber so mancher fragt sich, ob ein Verfassungsrichter das alles äußern sollte. Bei allem Verständnis für Bürgerbewegungen à la Stuttgart 21: Voßkuhle hat früh darauf hingewiesen, man solle bitte schön nicht der Fehlvorstellung anheimfallen, nur die plebiszitäre Demokratie sei „wahre“ Demokratie. Auch von Transparenz als Verfassungsgebot hält der Präsident viel – das lässt er nicht zuletzt für die eigene Wahl gelten. So sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, was tatsächlich passiert und was die Personen ausmacht, die in diesem Staat wichtige Ämter übernehmen.“

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Wohl wahr. Andererseits ist das Bundesverfassungsgericht womöglich auch nicht mehr ganz so wichtig. Jedenfalls wölbt sich über ihm nicht mehr nur der blaue Himmel. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und nicht
zuletzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind erstarkt. Sie beanspruchen – aus ihrer Sicht verständlich – das letzte Wort im europäischen Rechtsraum. Voßkuhle hebt zum einen ab auf den ständigen Wettbewerb der Rechtssysteme, macht aber auch deutlich, dass „wir“ für unsere „nationalen Errungenschaften“ kämpfen müssen. Ähnlich wie mit den deutschen Verfassungsorganen wird auch zwischen den europäischen Gerichten ein bemerkenswerter informeller Dialog gepflegt.

Insbesondere die deutschsprachigen Gerichte treffen sich regelmäßig mit ihren Straßburger und Luxemburger Kollegen – und dabei geht es durchaus heftig zur Sache. Es ist klar, dass die Verteidigung der „souveränen Staatlichkeit Deutschlands“ durch Karlsruhe trotz aller zum Dialog ausgestreckter Hände auf Widerstand stößt. Andererseits ist die Strahlkraft des Bundesverfassungsgerichts sehr groß: Rund um den Erdball findet das Grundgesetz Nachahmer – das Grundgesetz, wie es die Karlsruher Richter seit 60 Jahren auslegen. Das verpflichtet. Mancher von Voßkuhles jungen, alten Staatsrechtslehrer-Freunden war entsetzt über das „nationale“ Lissabon-Urteil. Und Voßkuhle selbst hätte es wohl früher als Nur-Hochschullehrer kritisiert. Aber ein Professor trägt eben nicht die Verantwortung eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Man kann Voßkuhle abnehmen, dass er, wie andere Verfassungsrichter auch, die Kategorien „Sieg“ und „Niederlage“ oder „Ohrfeige für den Gesetzgeber“ nicht für angebracht hält. Dazu ist er, sosehr er die Gesetze der Medienwelt kennen- und schätzen gelernt hat, zu sehr Wissenschaftler. Da gebraucht er lieber den Begriff „dogmatisch anschlussfähig“. Ja, genau: Dogmatisch anschlussfähig sollen Entscheidungen des Verfassungsgerichts sein – etwa zur Sicherungsverwahrung. Im Professorengremium, das von wenigen Praktikern durchsetzt ist, bemüht man sich um dogmatische Sauberkeit. Und den Wissenschaftler in sich (und in nicht wenigen Kollegen) will Voßkuhle bewahren: So nannte er die europäische Perspektive „eine unter vielen“. Moral und Recht seien „im Ansatz getrennt zu sehen“. In der Wissenschaft darf es aus seiner Sicht keine Tabus geben.

Mit Ironie, aber auch mit Strenge bemüht sich Voßkuhle, seine Rolle auszufüllen. Bei der Verabschiedung der Richter Udo Di Fabio, dem einflussreichen Berichterstatter für das Europa- und Völkerrecht der vergangenen Jahre, und Rudolf Mellinghoff, dem neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, erinnerte Voßkuhle im Badischen Staatstheater Anfang März genüsslich an ein jahrzehntealtes Bonmot des Bundesgerichtshofs über das Bundesverfassungsgericht – die „Laienspielschar vom Schlossplatz“. Die verfügt jetzt im Zweiten Senat mit dem Staatsrechtslehrer und früheren Kurzzeit-Innenminister Peter M. Huber, dem ehemaligen hessischen Justiz-Staatssekretär Herbert Landau sowie mit dem einstigen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller über eine Phalanx von Richtern mit politischer Erfahrung. Ein Rechtsanwalt dagegen fehlt weiterhin im Ersten wie im Zweiten Senat.

Mit Umsicht und Konsequenz strebt Voßkuhle eine Reform des Verfassungsgerichts an, die bisher immer nur besungen wurde: Es geht um eine Entlastung des vor Verfassungsbeschwerden überquellenden Organs. Diese Beschwerden können von jedem erhoben werden, der glaubt, in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Kostenlos und ohne Anwalt. Das hat den legendären Ruf Karlsruhes als Bürgergericht begründet – aber auch zu einer immer weiter steigenden Verfahrensflut geführt. Mehr als 6000 neue Verfassungsbeschwerden waren es im vergangenen Jahr. Obwohl jeder Richter mittlerweile vier hochkarätige wissenschaftliche Mitarbeiter hat, ist das kaum zu bewältigen. Die Klagen darüber sind alt. Doch erst jetzt, unter Voßkuhle, scheint Abhilfe wirklich möglich. Eine neue „Mutwillensgebühr“ soll es richten, für die Voßkuhle und Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Berlin kräftig geworben haben. Diese Gebühr soll der zahlen, dessen Antrag von einem Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wird. Hat die Verfassungsbeschwerde dann wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr zurückerstattet.

Lesen Sie weiter, warum Voßkuhle auf keinen Fall abgehoben wirken will...

Diese Gebühr für die aus Sicht des Gerichts wirklich sinnlosen Beschwerden könnte bis zu 5000 Euro betragen. Voßkuhle geht davon aus, dass sie in bis zu 2000 Fällen jährlich verhängt werden könnte. Als vergangenes Jahr ein Journalist sein Unverständnis über die neuen Überlegungen zur Abwehr vermeintlich unsinniger Eingaben äußerte, wurde Voßkuhle geradezu pampig, kam aber in diesem Jahr auf dem Jahrespresseempfang freundlich darauf zurück. Anders als sein vor Ironie triefender Vorgänger als Senatsvorsitzender, Winfried Hassemer, kann Voßkuhle auch einmal scharfe Töne anschlagen. Bei der Urteilsverkündung zum sogenannten Neuner-Gremium, das im Bundestag für eilige oder vertrauliche Entscheidungen zur Eurorettung zuständig sein soll, ermahnte der (erkältete) Senatsvorsitzende die beiden (siegreichen) Abgeordneten vor der Verkündung, bitte auch aufzustehen. Mal sehen, ob die Politik dem Gericht bei der Mutwillensgebühr folgt.

Voßkuhle achtet zwar durchaus auf seine eigene Stellung (er ist mit einer Größe von 1,95 Metern nicht zu übersehen), zugleich macht er aber deutlich, wie wichtig ihm das Gericht als Ganzes ist. Auch hier wächst jeder Verfassungsrichter in die Spuren seiner Ahnen hinein und atmet den Geist vom Schlossplatz – wenngleich das Gericht nun erst einmal wegen der Sanierung des Dienstgebäudes für drei Jahre in eine Kaserne in der Karlsruher Waldstadt gezogen ist. Voßkuhle pflegt den Corpsgeist, der insbesondere bei jeder Verabschiedung und Begrüßung von Richtern zu spüren ist, wenn sehr viele Ehemalige, vor allem auch ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, erscheinen. Vizepräsident Kirchhof, ein Mann der Union, lobt ihn als großen Integrator. Auch Voßkuhle hat freilich lernen müssen, dass der Vorsitzende kein Vorgesetzter ist.

Er will sich, das merkt man, seine Jugendlichkeit und seinen Humor im hohen Amt bewahren, andererseits auch nicht zu flapsig daherkommen. Es kann passieren, dass eine flüchtige Studienbekanntschaft sich darüber wundert, dass Voßkuhle sie wiedererkennt und auf dem „Du“ beharrt. Er will eben auf keinen Fall abgehoben wirken – das ist nicht einfach. Voßkuhle ist jedenfalls mittlerweile Staatsmann genug, um zu wissen, dass man einem Staatsakt fernbleiben kann, ja vielleicht sogar fernbleiben muss. So fehlte der fünfte Mann im Staat beim Großen Zapfenstreich für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Man kann sich denken, dass das nicht aus terminlichen Gründen geschah. Er dürfte die Gefahr erkannt haben, dass Institutionen beschädigt werden können, und wollte womöglich deshalb nicht während eines laufenden Ermittlungsverfahrens neben Wulff stehen. Vielleicht war er aber zugleich über manches Verhalten der Medien irritiert.

Wird es für Andreas Voßkuhle dereinst auch einen Großen Zapfenstreich geben? Für Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vorgesehen. Aber bei seinem Ausscheiden aus dem Karlsruher Amt ist Voßkuhle erst 56 Jahre alt. Bundespräsident ist dann immer noch locker drin. 

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Peter Buchholz | Mi., 2. November 2016 - 12:48

Mich würde der aktuelle Stand der Strafanzeigen gegen die (Noch) Bundeskanzlerin interessieren.
Wurde inzwischen überhaupt etwas in die Wege geleitet?
Das deutsche Volk erwartet dringend eine Nachricht auf diese Frage. Je länger die Beantwortung dieser Frage dauert, desto größer wird der Unmut.