Stephan Harbarth
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts / picture alliance/dpa | Uli Deck

Vertrauenskrise in Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht braucht dringend einen Neustart

Das Bundesverfassungsgericht galt lange als Hüter der Verfassung. Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Das Gericht verliert seit Jahren das Vertrauen der Bürger – und braucht dringend einen Neustart. Denn ohne eine starke Vertrauensbasis wird Karlsruhe irrelevant.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Immer weniger Bürger haben Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Das zeigt eine aktuelle Allensbach-Umfrage. Danach haben 63 Prozent aller Bürger sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in das Gericht. Das klingt nach viel Vertrauen, gerade auch, wenn man es mit den Werten anderer staatlicher Institutionen vergleicht. Dem Bundestag etwa vertrauen nur 36 Prozent. Noch schlechter sind die Werte für die Bundesregierung mit 28 Prozent und für die Medien mit 22 Prozent. Trotzdem müssten die aktuellen Werte die Richter in Karlsruhe sehr erschrecken. Denn 2021 betrug der Vertrauenswert noch 81 Prozent. In vier Jahren von 81 auf 63 Prozent – das ist ein Absturz. Wo liegen die Gründe dafür?

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Ulrich Sprenger | Do., 11. Dezember 2025 - 18:17

Das höchste deutsche Gericht wurde vor dem Urteil zur Bundesnotbremse zu einem gemeinsamen Abendessen von der Regierung, die es beurteilen soll einbestellt. Das nenne ich mindestens Befangenheit, man könnte auch Korruption sagen. Seit Stefan Harbarth von Angela Merkel als Richter am BVG installiert wurde ist es korrumpiert.

Stefan | Do., 11. Dezember 2025 - 18:57

Die Posse bezüglich Brosius-Gersdorf hat ja kürzlich erst deutlich gemacht, welche Abgründe sich bei einer Aufstellung zur Verfassungsrichterin seitens der Regierenden auftun.
Jeder möchte offenbar denjenigen Kandidaten installiert wissen, der dann der jeweiligen politischen Agenda am zuträglichsten ist.
Schon klar, daß das Bürgertum hinterher an der Rechtmäßigkeit mancher Urteile zweifelt.
Ein Beispiel:
Friedrich Merz und die abgewählten des vorherigen Bundestages, beschließen den gefühlten Untergang der deutschen Wirtschaft und verkaufen Schulden als Sondervermögen, es werden Klagen eingereicht und vom Bundesverfassungsgericht gleich verworfen.
Da ist es mit dem Empfinden deutscher Staatsbürger bezüglich Rechtsstaatlichkeit dann eher doch nicht so weit her.
Genauso wie die Parteien die "Ihre Demokratie" schützen lassen wollen, indem das Verfassungsgericht vielleicht in ihrem Sinne die AfD verbietet und diese Parteien, dann dadurch endgültig freie Bahn für ihre Schuldenorgien haben.

IngoFrank | Do., 11. Dezember 2025 - 19:00

Institution BVG, im Parteiensystem Deutschlands, die die Ernennungshoheit hat, begründet.
In den letzten Jahrzehnten hatten nur Union, SPD & FDP Regierungsanspruch, Dazu kamen in den 80 zigern die Grünen die mit Fischer als ersten Landesminister den Sprung in die Landesregierung und mit Schröder in die Bundesregierung schafften. Mit der Einheit gingen die ehemaligen Ostparteien in den Westparteien auf, mit der Ausnahme der SED, die sich durch mehrere Häutungen bis heute erhalten hat und nach „heutigen Maßstäben der Linken in SPD & grüner Sekte“ sich „demokratisiert“ d.h. Salonfähig ist.
Da war der Ernennundprozetere von Union, SPD. Und FDP unkompliziert und mögliche Kungeleien im Verborgenen.
Mit € Kritik und der 2015 beginnenden
Asylflutung betrat ein neuer Player die pol. Bühne von der alle Annahmen „Die“ erledigen sich von selbst….. Eine eklatante Fehleinschätzung Das „Die“ mit ihrer konträren Politik die Rolle einer „echten“ Opposition annahm und damit zumindest mit der Union

IngoFrank | Do., 11. Dezember 2025 - 19:20

…… mit der Union gleich gezogen haben war nicht erwartbar.
Das war auch m M der Grund warum sich die Union zur Brandmauer „gefahrlos“ bekannte ….. „Die“ erledigen sich.
Und nun, bangen SPD und Grüne um den Verlust ihrer durch die Brandmauer in Stein gemeißelten Regierungsmacht, und betreiben nur ein Ziel, das Verbot von „Denen“ um einen lästigen Konkurenten los zu werden. Die alles entscheidende Frage für das BVG wird der zu erwartende Verbotsantag gegenüber der AfD werden ….. die letzte Nagelprobe für das BVG und mit Corona nicht zu vergleichen
MfG aus der Erfurter Republik

Hans Jürgen Wienroth | Do., 11. Dezember 2025 - 19:47

Mich hat bereits im Foyergespräch des Cicero mit Prof. Voßkuhle seine Äußerung gestört, das Gericht lege das GG so aus, wie die Väter es dem heutigen Zeitgeist gemäß formuliert hätten. Das Grundgesetz durch das Gericht gemäß Zeitgeist ausgelegt ist für mich kein Zeichen eines Rechtsstaates. Da hat mich die Aussage der letzten in der vorigen Tump-Präsidentschaft ernannten Richterin beeindruckt, die sagte, sie wolle das Recht dem Buchstaben des Gesetzes nach anwenden. Das sorgt mMn. für Rechtsgleichheit & Gewaltenteilung.
Hinzu kommen Urteile ohne Kläger-Anhörung, wie z. B. bei Corona.
Ich las vor längerem, dass die Verfassungs-Richter im letzten Jahrtausend aus dem Kreis der Jura-Professoren ausgewählt, ggf. sogar von denen vorgeschlagen und vom Wahlausschuss gewählt wurden. Das grenzt staatl. Einfluss ein. Dann fand die Politik heraus, dass dieses Vorgehen nicht fixiert war & Richter wurden von der Politik vorgeschlagen.
War das der Grundstein für den Vertrauensverlust in das Gericht?

Andreas Peters | Do., 11. Dezember 2025 - 19:54

ist ja nur eine Entscheidung, die vermutlich in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen und mehr als kritische gesehen werden. Die Entscheidungen zu Klimamaßnahmen und Anzahl der Geschlechter stehen ebenso auf tönernen Füßen. Das BVerfG schafft es immer öfter, sich von beeinflußten Beratern zu seinen Entscheidungen die entsprechenden Argumente liefern zu lassen. Weitere Sachverständige stören da nur.
Aber selbst, wenn das BVerfG den breiten Rückhalt in der Bevölkerung verliert, so wird es doch nicht irrelevant. Zu sehr ist seine Rolle im Rechtssystem zementiert. Deshalb könnte uns von dort wirklich noch viel Ungemach drohen.

Achim Koester | Do., 11. Dezember 2025 - 19:58

von Herrn Prof. Boehme-Nessler. Das BVG ist nicht nur zu einer regierungstreuen NGO geworden, sondern greift auch, nicht zuletzt wegen einer undurchsichtigen Besetzung seiner Richter, massiv in Vorgänge ein, die eigentlich dem Parlament, also der Legislative, vorbehalten sind. Das stellt die Gewaltenteilung, auf der eine Demokratie eigentlich beruht, stark in Frage.

Helmut W. Hoffmann | Do., 11. Dezember 2025 - 20:18

das Vertrauen der Bürger in das Verfassungsgericht ist längst verspielt, spätestens seit der Corona-Zeit und der Ankunft des Herrn Harbart in diesem Gremium.

Wolfgang Borchardt | Do., 11. Dezember 2025 - 20:46

werden. Das ist richtig, aber nichts davon passiert. Schließlich hat die Politik Bedingungen gestaltet, die sich selbst im Wege stehen.

momentan noch. Kann aber gut sein, dass auch der irgendwann irrelevant wird, wenn nur noch 'Blockparteien' gelistet werden..., und die Wahlkabine 'unter Aufsicht☝' in der äußersten Ecke des Wahllokals platziert wird... - nur zur Sicherheit für die Rettung "unserer Demokratie"... ...

>> Was dann!? 🤔

Markus Michaelis | Do., 11. Dezember 2025 - 20:49

Karlsruhe hat maßgeblich den Weg mit breitet, die Grundrechte stark zu betonen und deren Gedanke immer weiter auszubauen - ich würde heute sagen zu verschieben. Ursprünglich eher als Abwehrrechte gegen den Staat gedacht, wurde der Gedanke betont, dass der Staat Leistungspflichten gegenüber den Bürgern hat. Dieser Gedanke, das Bürger Rechte haben, wurde dann gesellschaftlich (und von Karlsruhe) so weiter getrieben, dass Menschen Rechte haben und irgendwer die Pflichten dazu, diese Rechte bereitzustellen. Dann wurde nicht mehr zwischen Würde-Dingen (Folter) und Leistungen unterschieden (Wohnung, Mindestgeld, Sozialstandard).

Karlsruhe ist immer weiter den Weg gegangen, dass Menschenrechte, Umwelt, Minderheitenrechte etc. vorgegeben sind und andere Menschen die dafür notwendigen Leistungen zu erbringen haben - ohne Diskussion. Es war klar, dass in einer vielfältigen Gesellschaft und sich ändernden Welt das irgendwann vor die Wand läuft.

Dirk Nowotsch | Do., 11. Dezember 2025 - 21:06

Eine Reihe von Urteilen und Entscheidungen der letzten Jahre zeigt eigentlich eindeutig, dass das Verfassungsgericht politisch entscheidet! Meist gegen den Souverän! In unserer dysfunktionalen Demokratie, ein Parteienwahlsystem welches den Bürgern dieses Landes ihr Mitbestimmungsrecht entzieht, sollte dieses Gericht eigentlich dem all zu buntem Treiben der Politiker Einhalt gebieten und den Bürgern die Chance einräumen, gegen Regierungswillkür vor zu gehen! Nun ja, wir konnten die letzten Jahre alle in den Nachrichten sehen, wie brav dieses Gericht der Regierung zuarbeitete! Schaut man sich dann an, wie die Richter berufen/gewählt werden, eigentlich durch Postengeschacher unter den Parteien auf ihre Stühle gesetzt werden, sorry da bleibt bei mir kein Fünkchen Vertrauen, das Gegenteil ist der Fall! Zumal diese Herrschaften ja streng unparteiisch sein sollten! Den Glauben daran haben viele, nach dem letzten "Wahldebakel" und Gezänk endgültig verloren!

Thomas Veit | Do., 11. Dezember 2025 - 23:06

des intransparenten politisch abgestimmten Richterwahlprozesses de facto nicht gegeben.

Das BVerfG-Richter auch nur Menschen sind und daher menschliche (und politische) Neigungen und Interessen haben - ergo auch manipulierbar sind... - zeigt das Beispiel des angesprochenen 'Corona-Abendessens' mit der damaligen Merkel-Regierung überdeutlich... UND auch, dass sich die Regierenden dessen durchaus bewusst sind und ggf. 'aktiv kämpferisch' Einfluss auf das Gericht nehmen wollen... ... - bei Tische...!

Was soll 'der mündige Bürger' darüber denken, wenn es/sie davon erfährt...!? 🤔

(PS: ...also in Zukunft besser 'STRENG GEHEIM!' solche Beeinflussungstreffen..., wäre mein Tipp. /Ironie)

Sabine Lehmann | Fr., 12. Dezember 2025 - 00:57

Das ganze Land bräuchte einen Neustart. Den wird es aber nicht geben, genauso wenig wie beim Bundesverfassungsgericht.
Die klaren Grenzen zwischen den drei Gewalten, längst sind sie verschwunden, ersetzt durch eine homogenes Monopol staatlicher Macht, durchdrungen von einer überwachten Einheitsgesinnung, die man früher nur von fernen Diktaturen kannte. Subtil, aber durchaus wirkungsvoll werden sämtliche Elemente einer pluralistischen und freien Gesellschaft sukzessive eliminiert. Wer muckt, der fliegt. Für seine Haltung nicht in den Knast zu gehen, ist eben kein echter Beleg für ein Leben in Freiheit, Recht und Einigkeit. Oder wie war das nochmal mit den Attributen unserer Staatsform?
Wie weit der deutsche Wahn inzwischen vorangeschritten ist, lässt sich perfekt an der Mutter allen Übels besichtigen: Angela Merkel. Diese Gestalt wird für ihre Vergehen nicht angeklagt, sondern beinah wöchentlich mit Preisen und Ehrungen ausgestattet. Irre beweihräuchern Irre, passt schon;-)

Thomas Veit | Fr., 12. Dezember 2025 - 11:29

Antwort auf von Sabine Lehmann

"ein homogenes Monopol staatlicher Macht, durchdrungen von einer überwachten Einheitsgesinnung, ..."

Im Grunde wäre es unter diesen Umständen doch auch besser bzw. politisch effektiver wieder eine 'Einheitspartei' zu gründen - durch Zusammenführung und damit Bündelung(☝) ALLER progressiven rotlinksgrünen Kräfte... ...!? Einfach auch um Energie zu sparen... - z.B. ... [die alten Abzeichen und Symbole könnte man ja auch wieder verwenden/recyclen, 'Hand-in-Hand' - wg. der Nachhaltigkeit!]

Detlev Bargatzky | Fr., 12. Dezember 2025 - 06:52

... von den Bundesregierungen (seit Merkel) organisierten gemeinsamen Abendessen mit einigen Bundesverfassungsrichtern würde ich sogar durchaus schärfere Vokabeln für das "Fehlverhalten" der Richter nutzen.
Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass dieses Gericht seine aktuelle Aufgabe darin sieht, die Regierung vor der Verfassung zu schützen.

Ferdinand Schulze | Fr., 12. Dezember 2025 - 07:28

...hat das nicht mehr viel zu tun, wenn Verfassungsrichter zum Abendessen im Bundeskanzleramt politisch eingenordet werden. Das Verfassungsgericht hütet nicht mehr die Verfassung zum Schutz der Bürger, sondern macht Politik im Sinne der Regierung, als Beispiel sei hier der Klimaschutz genannt.

Maria Arenz | Fr., 12. Dezember 2025 - 07:58

war das Auswahlverfahren schon immer. Bloß kam dabei vor Merkel noch nie so eine Zumutung heraus wie Harbarth. Ein völlig aus dem bisherigen Raster von Verfassungsrichtern fallender Typ, der beruflich noch nie etwas anderes gemacht hatte, als für Geld nach der Pfeife seines jeweiligen Auftraggebers zu tanzen. Und brav pariert hat er ja dann auch als Vorsitzender des 1. Senats. Als Abrißbirne für Grundrechte in Sachen Corona und davor schon mit dem unsäglichen Klimabeschluß, mit dem unter Verhöhnung aller bis dahin geltenden Grundsätze der Rechtsfindung ein als Ergebnis politischen Kuhandels (Pariser Klimaabkommen) zustande gekommener Wert ( 1,5 %!) als Meßlatte genommen wurde, dem sich künftig unsere Grundrechte unterzuordnen haben. Und das im Beschlußverfahrenn, d.h. ohne kontradiktorische Verhandlung und ohne Anhörung von Gutachtern der Gegenseite. Mit Textbausteinen aus den Papieren des Ehemanns von Verfassungsrichterin Baer, einem Grün-Aktivisten. Weit haben wir es gebracht.

Urban Will | Fr., 12. Dezember 2025 - 09:59

vielleicht zu ergänzen.
Corona war der Absturz, v.a. das Abendessen, hier bereits erwähnt. Seitdem ist mein Vertrauen in Karlsruhe ziemlich angekratzt, aber der ganz große „Test“ steht bevor.
Das Verbotsverfahren gegen die größte Oppositionspartei.
Die Besetzungs-Mauscheleien um Brosius-Gersdorf waren aber eindeutig. Die Linksgrünen wollen über „gefügige“ Richter dort einen für sie „positiven“ Einfluss nehmen.
Mit Kaufhold ist es ihnen auch gelungen.
Und nachdem ohne großen Protest – außer von den sogenannten „rechten“ Medien und natürlich der AfD selbst – der Bundespräsident in seiner ekelhaften Rede vom 9.11.25 zum Verbot der AfD aufrufen konnte, muss man schlimmstes befürchten.
Die Diktatur in D begann 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz und dem damit möglichen Verbot der politischen Konkurrenz.
Hoffentlich hat der eine oder andere Träger der roten Roben ein wenig aufgepasst im Geschichtsunterricht.
Denn wer AfD und NSDAP gleichsetzt, hat dies nicht.
Oder er ist ein elender Hetzer.

Gerhard Fiedler | Fr., 12. Dezember 2025 - 11:05

ist das Kapital des Bundesverfassungsgerichts. Schrumpft es, oder geht es ganz verloren, wird Deutschland zu einer Diktatur. Sein derzeitiger Weg in diese Richtung ist schon erkennbar. Deshalb braucht unser höchstes Gericht dringend einen Neustart. Herr Prof. Boehme-Neßler sollte zu einer seiner Richter werden. Es gibt nicht viele, die wie er über entsprechende Kompetenz, Unabhängigkeit und Mut verfügen. Dies habe ich hier im Cicero schon mehrfach gefordert.
Das BVerfG muss Bürger und Verfassung vor der Staatsmacht schützen. Derzeit ist es aber genau umgekehrt, wie u.a. das jüngste Besetzungsverfahren es deutlich machte. Regierung und Parteien, die AfD wurde dabei ausgegrenzt, kungelten neue Richter aus. Das stank zum Himmel. Von daher muss zum Besetzungsverfahren seiner Richter ein neuer Weg gefunden werden. Das wird gewiss nicht einfach sein. Ich hätte mir gewünscht, Herrn Boehme-Neßler wäre etwas dazu eingefallen.

Michael Marx | Fr., 12. Dezember 2025 - 12:10

nicht erst in Corona-Zeiten: Bereits beim Kruzifix-Beschluß sagte der Berichterstatter, man habe nicht erwartet, daß diese Entscheidung solches Aufsehen erregen werde.
Endgültig lächerlich gemacht hat sich das BVerfG im berüchtigten Klimabeschluß (1 BvR 78/20 &c.): es stellt fest (bis Rn 119), die Erderwärmung müsse gebremst werden, denn: "Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz." (Rn 120, wörtlich) Ein einziger ist mir bisher begegnet, der dies nicht lächerlich fand - BVerfG-Präsident Harbarth: auf meinen Vorhalt vollführte er einen Eiertanz, der geradezu peinlich war - mußte er aber auch, denn er hatte ja den Beschluß unterschrieben und kann schlecht zugeben, daß ich recht habe (zahlreiche damals Anwesende stimmten mir zu) - denn in beiden Fällen mußte er erwarten, daß dies nicht geheimbleiben könnte.
Auch das BVerfG irrt, aber es irrt rechtskräftig (Horst Dreier, auch ein verhinderter BVerfG-Richter)

Stefan L. | Fr., 12. Dezember 2025 - 14:16

Der Bundestag als Legislative, die Gesetze mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschließt (die das Gros dieser Gesetze einbringt) und grundsätzlich Gesetze, die die Opposition einbringt ablehnt, soll die Exekutive, also die Regierung (wir erinnern uns: die diese Gesetze in der Legislative ja beschließt) bei der Umsetzung dieser Gesetze kontrollieren und dabei - als schärfstes Mittel - das Bundesverfassungsgericht zu Hilfe rufen, dessen Richter wiederum mit der Mehrheit der Legislative (also mit der Mehrheit genau dieser Bundesregierung) gewählt werden.

Der Einwand, dass ja eine 2/3-Mehrheit im Bundestag bzw. Bundesrat zur Richterwahl erforderlich wäre, ist hahnebüchen, denn das Vorschlagsrecht haben nur CDU, SPD, Grüne, die sich immer im Hinterzimmer "verständigen". Bei der Amtszeit der Richter von 12 Jahren und einer unbegrenzten Amtszeit eines Kanzlers ist bei einer Regierungszeit von z.B. 16 Jahren am Ende jeder Richter einer mit Parteibuch von Kanzlers Gnaden!

DerStefan | Fr., 12. Dezember 2025 - 14:53

Dann will ich die Richter auch selbst wählen können!

Das BVG ist, was spätestens mit dem Versprechen von dortigen Richterämtern an Gefolgsleute des Merkel-Regimes deutlich wurde, ein politisches Gericht geworden.
Wenn dort Richter tätig werden, die im vorhinein klar verfassungsfeidliche Äußerungen tätigen, nämlich dass das Richteramt ein politisches Amt sei und dass es das BVG Klima-ideologie durchsetzen müsse, die durch die Parlamente aus Angst vor dem Wähler nicht können, (eben weil sie nicht mehrheitsfähig sind) durchsetzen müsse, wird das Gericht, welches geschaffen wurde, um die Verfassung zu schützen, zu ihrem gefährlichsten Feind.
Solange das Gericht durch Parteienklüngel mit Parteisoldaten besetzt wird, wird mein verlorenes Vertrauen nicht mehr zurückkehren.