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Laut Verwaltungsgericht darf die Kundgebung stattfinden, allerdings unter strengen Auflagen / dpa

Corona-Demo in Berlin - Verwaltungsgericht hebt Demonstrationsverbot auf

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung der Polizei für die für Samstag geplante Demonstration gegen die Corona-Politik gekippt. Die Veranstaltung könne unter Auflagen stattfinden.

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Versammlungsverbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen gekippt. Es sehe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstaltung könne daher stattfinden, allerdings gelten strenge Auflagen zur Einhaltung der Mindestabstände, teilte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa mit. 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Zudem ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit fortgesetzt wird. Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte noch vor der Bekanntgabe der Entscheidung mitgeteilt, dass das Land Berlin im Falle einer juristischen Niederlage in erster Instanz das Oberverwaltungsgericht anrufen will. 

Kundgebung wegen Infektionsschutz verboten 

Am Mittwoch hatte die Berliner Versammlungsbehörde die Kundgebung der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ verboten, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet wurden. Als Begründung nannten die Behörden den Infektionsschutz: Es sei zu erwarten, „dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit. 

Der Berliner Innensenator Andreas Geisel verteidigte das Verbot: „Aus der Erfahrung der Demonstration vom 1. August haben wir gesagt, da wird ganz bewusst gegen den Infektionsschutz verstoßen, das ist das Ziel dieser Demonstration.“

Zahlreiche Verstöße bei erster Demonstration 

Bereits bei der „Querdenken“-Demonstration Anfang August in Berlin hätten die Teilnehmer massiv gegen Hygiene- und Distanzregeln verstoßen. Der Großteil der laut Polizei rund 20.000 Teilnehmer trug damals keinen Mund-Nasen-Schutz und verstieß gegen die Abstandsregeln.

Die Organisatoren legten gegen das Verbot einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht ein.

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Fritz Elvers | Fr., 28. August 2020 - 15:40

das WE ist gerettet.

Aber die Reichsbürger werden dieses Urteil naturgemäß nicht anerkennen.

Gerhard Lenz | Fr., 28. August 2020 - 18:18

Antwort auf von Fritz Elvers

Eine Klamotte in mehreren.Teilen, Hauptdarsteller (mal wieder...) das Berliner Verwaltungsgericht

Der Vorspiel:

Die üblichen Corona-Leugner und –Verharmloser nebst Verbündeten wollen gegen kaum noch vorhandene Einschränkungen demonstrieren.
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut usw usw usw....
Allerdings lehnen die Demonstranten jegliche Sicherheitsvorkehrungen ab, im Grunde demonstrieren sie ja dagegen...

Der Hauptakt:
1. Die Berliner Polizei verbietet die Demonstration. Man vermutet, dass erneut Sicherheitsregeln missachtet werden
2. Die Demonstranten klagen, bekommen recht vor dem Berliner Verwaltungsgericht
3. Allerdings wird ihnen das aufgegeben, was SOWIESO gilt: Mindestabstand muss eingehalten werden.

Der Schlussakt: >
4. Die Demonstranten werden sich einen feuchten Kericht um die Auflagen kümmern.
5. Es liegt mal wieder an der Polizei, diese Auflagen durchzusetzen, oder die Demo aufzulösen. Sicher wird es Krawall geben.

Ja, mit Sicherheit sind einige dort, die Corona „leugnen“. Davon gibt es aber wenige.
Die meisten machen sich einfach nur Sorgen um ihre oder anderer Zukunft.
Sie sehen die Maßnahmen in keinem Verhältnis zu den aktuellen Zahlen und zu den Zahlen überhaupt.
Sie erkennen durchaus an, dass C keine harmlose Sache ist, aber eben nicht das sicher todbringende Killervirus, als welches es die meisten Hysteriker sehen.
Wenn Sie sich jetzt oben die ersten beiden Sätze wegdenken, dann trifft der Rest bspw auf mich zu. Ich würde gerne zu dieser Demo gehen, wohne aber zu weit weg.

Und wenn da auch Reichsbürger oder sonst wer mitläuft, dann wäre mir das egal, denn das Motto dieser Demo ist und bleibt der Protest gg die Regeln und deren Angemessenheit, so sehe ich das.
Und daher macht sich niemand „gemein“ mit jemandem, der diese Demo nutzt, um die Revolution auszurufen oder sonst was.

Krawall? Abwarten.
"Sicher" gibt es den nur immer am 1.Mai.

Ist doch ganz einfach: Keiner muß teilnehmen, auch Sie nicht. Wer der Meinung ist, Gesundheitsschutz und Verantwortungsbewußtsein sind höher zu bewerten als Freiheit um jeden Preis, der darf sich entsprechend verhalten. Die meisten Menschen useres Landes tun das, ich gehöre dazu. Eines dürfen wir aber nicht, auch Sie nicht: Diese Meinung zur für alle verbindlichen Richtschnur erklären. Die Protestierenden dürfen das anders sehen und dafür auf die Straße gehen, sogar ohne Maske. Und wenn Sie der Meinung sind, es wären überwiegend Rechte (Sie würden wohl eher "Rechtsextremisten" sagen), dann liegen Sie sicher falsch. Die meisten haben einfach etwas gegen preußisches Bevormundungsverhalten. Ist eigentlich gnánz einfach und sehr verständlich.

Und das OVG hat das Demonstrationsrecht bestätigt, was manchem Grundrechteleugner bestimmt nicht ins autoritäre Weltbild passt.

den Krawall hätte es sowieso gegeben, wenn vielleicht auch nicht so. Denn es wird nichts passieren Anbetracht der "wenigen" Ordnungskräfte, die hier aufgefahren werden um die Sicherheitsverordnung umzusetzen.
Sie haben den Punkt 6. vergessen: die Gegend um das Brandenburger Tor wird für eine Woche zum Sperrgebiet, weil sich die Areosolwolke nicht zügig genug in Luft auflöst.
Aber so ist das mit der Demokratie, die Freiheit der Einen ist die Beschränkung der Anderen. Muß ausgehalten werden. besser als die wahrgemachte Ankündigung mit Gewalt an diesem Wochenende die Regierung zu stürzen (habe ich vor Tagen gelesen).
Das wäre ein Chaos und gar nicht lustig anbetracht derer, die dann herrschen und alle ihre Gegner und Kritiker für's Vaterland platt machen wollen (wovor uns Gott bewahre!) Natürlich demokratisch. Was verdeutlicht, wie fließend der Übergang von Demokratie zur faschistischen Herrschaft sein kann.
Oder?

AfD - SED - AfD - SED - AfD - PDS - AfD - DIE LINKE:
Vertreter einer anderen Denke sind bei Linken offensichtlich Corona-Pegida-Aluhutträger. Früher hießen die doch Klassenfeinde, die gegen den Welt-Frieden sind?! Was ist das denn für ein Demokratieverständnis? Vielleicht dieses, Herr Lenz: "Es muss wie Demokratie aussehen, aber wir müssen alles im Griff haben!" (Walter Ulbricht, SED)

Reinhold Schramm | Sa., 29. August 2020 - 14:59

Antwort auf von Fritz Elvers

Richtig ist, die politische Polizei blockierte in der Berliner Friedrichstraße vorsätzlich die friedliche Demonstration, bereits weit vor 13:00 Uhr, um die Demonstration nach 14:00 Uhr abschließend zu verbieten und ganz aufzulösen.

PS: Auf diese rechtswidrige Art und Weise wurde die gerichtliche Entscheidung bewusst von den politisch und polizeilich Verantwortlichen unterlaufen! Dafür wurden die im Einsatz befindlichen Polizisten politisch vorsätzlich missbraucht!

Manfred Bühring | Fr., 28. August 2020 - 16:24

Das Verwaltungsgerichtsurteil lässt hoffen, dass unsere Demokratie mit der Gewaltenteilung noch funktioniert.

Klaus Funke | Fr., 28. August 2020 - 18:35

Das "Warum" des Verbotes wird jetzt klar. Es geht nicht um Corona - das ist nur der primitive und billige Vorwand, es geht um die Merkel-Politik. Und wie man aus den verwaschenen Bruchstücken ihrer Äußerungen entnehmen kann, ist sie es auch, die dahinter steckt. Da wird wohl der Berliner Polizeichef einen Befehl bekommen haben. Merkels Argument, sie habe ja damit nichts zu tun - ist ganz typisch für sie. Sie weiß, dass alle wissen, dass sie etwas damit zu tun hat. Hoffentlich bleibt alles friedlich, hoffentlich weiß die Polizei auf wessen Seite sie eigentlich zu stehen hat, hoffentlich wird die Demonstration so groß und mächtig, dass Merkel endlich die richtigen Konsequenzen zieht, ihre Handtasche nimmt und das Kanzleramt verlässt, und zwar früher als alle vermutet haben - dann käme sie in den Geschichtsbüchern noch mit einem blauen Auge davon... aber, dies bleibt alles nur eine schwache Hoffnung. Noch ist das Böse stark genug!

Tomas Poth | Fr., 28. August 2020 - 19:46

Nun müssen wir schauen was das Oberverwaltungsgericht daraus macht, sollte der Senat gegen den Entscheid vorgehen.
Bleibt das OVG auf der Linie des Verwaltungsgerichts müssen sich einige Experten noch mal überlegen was an ihrer eigenen Einschätzung falsch war!

Detlev Bargatzky | Fr., 28. August 2020 - 20:45

... dann sollte man das vernünftig und sachlich begründen und sich ausschliesslich an dieser Begründung orientieren.

Das ist sicher nicht der Fall, wenn der zuständige Minister den Journalisten eine Argumentation in die Mikros spricht, die auch von juristischen Laien als verfassungswidrig erkannt werden.

Mit anderen Worten: Die Minister ist schlicht dumm und amtsunwürdig.

Gerd Runge | Fr., 28. August 2020 - 21:49

der Demo vor dem BB-Tor gesehen.
Meiner Meinung nach unverantwortlich, was dort
abläuft.
Wissen die Gerichte eigentlich, wofür sie Tür und Tor
öffnen und die Verantwortung eigentlich auf Institutionen abwälzen, die dieser Verantwortung
garnicht nachkommen können.

Kai-Oliver Hügle | Sa., 29. August 2020 - 07:57

Einerseits begrüße ich das Urteil, zeigt es doch, dass entgegen der hier verbreiteten Unkenrufe rechtsstaatliche Strukturen in Deutschland funktionieren. Außerdem finde ich es toll, dass Reichsbürger nun gezwungen sind, an einer Veranstaltung teilzunehmen, die durch ein Gericht ermöglicht wurde, das sie nicht anerkennen. :-) Und dass sich Rechts- und Linksextremisten da über den Weg laufen und mit ihren ideologischen Gemeinsamkeiten konfrontiert werden, das hat schon was.
Andererseits teile ich die Bedenken der Beriner Polizei, die eine ähnliche Veranstaltung vor vier Wochen bekanntlich abbrechen musste. Es steht angesichts des Teilnehmerfeldes nicht zu erwarten, dass sich die Protestierenden diesmal an die Regeln der Veranstalter sowie die zusätzlich vom Gericht erlassenen Auflagen halten werden.
Speziell den Polizisten wünsche ich deshalb alles Gute heute!

Ernst-Günther Konrad | Sa., 29. August 2020 - 12:16

Das habe ich nicht anders erwartet. Das Gericht hat u.a. ausgeführt, dass die Gefahrenprognose nicht konkret dargestellt wurde und trotz Vorlage eines Hygienekonzeptes des Veranstalters, durch die Behörde keine konkreteren weitere Auflagen gemacht wurden, sondern gleich verboten. Im Focus ist zu lesen, die Richter hätten unverhältnismäßiges Handeln der Behörde festgestellt. So, so die PP' in will für die Behörde schon im Vorfeld entschieden haben, das OVG Berlin anzurufen. Wie dumm muss man sein, sich von der nächsten Instanz nochmals eine Klatsche einzufangen. Zumal dem Kläger juristisch, anders als der Behörde, der Gang im Falle des Unterliegens zum BVG offen steht. Glauben die wirklich, die Richter lesen keine Zeitung, informieren sich nicht, machen alle die Corona Hysterie mit? So töricht - gell Herr Lenz - sind die Richter nicht, dass sie selbst ihr reales Leben ausblenden, zumal es etliche Urteile gegen die Corona Maßnahmen gibt. Eine Maskenpflicht legte das VG auch nicht fest.

Gunther Freiherr von Künsberg | Sa., 29. August 2020 - 15:15

Art. 8 GG i.V.m. dem Versammlungsgesetz bestimmt, dass alle Deutschen das Recht haben unter freiem Himmel friedlich zu demonstrieren. Der Begriff “ friedlich“ scheint sich im Laufe der Zeit verändert zu haben. Vor 68 waren auch Sachbeschädigungen tabu. Die 68er haben Sachbeschädigungen für gerechtfertigt angesehen. Der Weg zur Rechtfertigung von vorsätzlichen Körperverletzungen war nicht mehr weit. Mittlerweile wird offen die körperliche Verletzung von Polizisten gefordert wobei deren Tod offensichtlich auch billigend in Kauf genommen wird.
Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass vorgesehene Versammlungen die von bestimmten extremistischen Lagern organisiert werden zu Gewalttaten führen. Art. 8 GG wird bei der Bekämpfung von Verbotsverfügungen erfolgreich bemüht, obwohl dieser Artikel nur friedliche Versammlungen schützt. Hier ist die Rechtsprechung aufgefordert zu handeln Auch die Medien sollten den Begriff Demonstration nicht mehr verwenden, wenn Gewalttaten zu erwarten sind.