- Der schleichende Angriff auf die Bürgerrechte
Hinter dem Reformpaket von Schwarz-Rot finden andere Vorhaben der Regierung kaum Beachtung. Dabei geht es um brandgefährliche Eingriffe in Bürgerrechte wie beim Informationsfreiheitsgesetz und bei der Neuordnung der Nachrichtendienste.
Eines muss man der Bundesregierung lassen: Wenig ist ihr im zurückliegenden Jahr gelungen, aber mit dem Reformpaket hat sie zumindest zweierlei geschafft. Zum einen brachte sie das Kunststück fertig, für wenigstens einen Tag das Narrativ zu setzen, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels würden eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zwar haben nahezu alle Medien, die anfangs dieser Ente aufgesessen sind, inzwischen eingesehen, dass die Beschlüsse das glatte Gegenteil bedeuten. Aber immerhin konnte man für einige Stunden mit der Illusion einer reformfähigen Regierung reüssieren.
Zum Zweiten hat die Diskussion um die Beschlüsse dazu geführt, dass weitere Vorhaben dieser Regierung im Schatten bleiben und ohne größere Diskussion einfach durchlaufen. Das gilt in gewisser Weise sogar für den Haushaltsentwurf von Lars Klingbeil, der entgegen allen Beteuerungen eine Fortschreibung der unverantwortlichen Schuldenpolitik darstellt. Bis jetzt wurden nur unlautere Wetten auf die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder geschlossen. Inzwischen wird sogar das Tafelsilber verramscht, um den Anschein von Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht dessen ist das mediale Echo, das dieser Haushalt ausgelöst hat, recht lau.
Aber es gibt noch weitere Vorhaben dieser Bundesregierung, die Form und Gestalt annehmen. Und manche davon sind kreuzgefährlich, ohne dass sie bislang ausreichend Beachtung gefunden hätten. Sie betreffen nicht Sozialversicherungsbeiträge oder Bürokratie. Sie betreffen die Grundrechte und die Frage, wie wir sie in unserem Staatswesen mit Leben füllen wollen.
Da ist zum einen der geplante Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz, der als Teil des Reformpakets einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten soll. Dabei ist dieses Gesetz in Wahrheit eine Errungenschaft einer modernen Bürgergesellschaft. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dokumenten staatlicher Stellen. Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist.
Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, legt unsere Verfassung unmissverständlich fest. Das Volk und nicht die Regierung trägt in der Bundesrepublik die Souveränität. Demokratie ist Macht auf Zeit, und das funktioniert nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild machen können. Deswegen ist die freie Presse ein so hohes Gut, und es ist nicht verwunderlich, dass der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz sie als Erste und am unmittelbarsten trifft. Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument gerade dann, wenn der Staat sich am liebsten in Schweigen hüllt und, auf staatspolitische Verantwortung pochend, eben jenem essenziell notwendigen Rechtfertigungsdruck aus dem Weg gehen will.
Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie, als Bundes- und Landesregierungen mehr als einmal das Maß der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit aus dem Auge zu verlieren drohten, konnte durch das Informationsfreiheitsgesetz manches Mal notwendige Transparenz hergestellt werden.
Naturgemäß gibt es durchaus berechtigte Interessen, die einer Weitergabe von Dokumenten entgegenstehen können. Leider war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass man diese Interessen vorschiebt und missbraucht. Etwa als die RKI-Protokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlicht werden sollten und es hieß, man warte noch auf die Rückmeldung von „Dritten“, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden seien. Dank eines Whistleblowers und einer Journalistin, die die gesamten Protokolle ungeschwärzt veröffentlichten, wusste ich, dass ich als „Dritter“ in den Protokollen auftauche und mich nie jemand gefragt hatte, ob ich einer Veröffentlichung zustimme. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich insofern hier weniger als Quelle denn als Gradmesser der Lauterkeit der Entscheidungsträger durchaus bewährt. Dass ich durch die vollständigen Protokolle nachweisen konnte, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Grenzen der Wahrheit nicht nur gedehnt, sondern überschritten hatte, zeigt, wie wichtig Transparenz ist.
Von wegen „Entbürokratisierung“
Dass ausgerechnet beim Informationsfreiheitsgesetz plötzlich der große Entbürokratisierungsmut ausgebrochen ist, ist durchaus bemerkenswert. Entgelttransparenzrichtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Verpackungsverordnung drangsalieren derzeit die deutschen Unternehmen und lösen eine neue Bürokratieflut aus. Aber statt in Brüssel auf den Tisch zu hauen, haut man Bürgerrechte weg. Mit mehr Hohn kann man das Wort „Entbürokratisierung“ eigentlich nicht füllen. Aber vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor, darum sage ich es noch einmal fürs Protokoll: Entbürokratisierung soll das Leben der Bürger einfacher machen, nicht das der Behörden.
Nicht weniger treibt mich ein Vorhaben um, das ebenfalls recht unbeachtet auf den Weg gebracht wurde: die Neuordnung unserer Nachrichtendienste. Sie betrifft sowohl den Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei Letzterem muss man sich noch einmal vor Augen führen, welchen Ausnahmecharakter ein derartiger Inlandsgeheimdienst in westlichen Demokratien besitzt – vor allem wegen seiner immer weiter in das Vorfeld wirklicher straf- oder gar verfassungsgefährdender Taten ragenden Beobachtungstätigkeit.
Mathias Brodkorb hat im Titel seines lesenswerten Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ schon recht plastisch deutlich gemacht, weshalb die ganze Konzeption dieser 17 deutschen Inlandsgeheimdienste problematisch ist. Wegen dieser Problematik hat man schon bei der Errichtung der Geheimdienste vorgebaut und ein striktes Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit eingezogen. Der Geheimdienst darf beobachten, aber nicht selbst eingreifen. Das ist keine liberale Folklore, sondern eine direkte Lehre aus sehr deutschen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der Nationalsozialisten und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.
Sätze von Habeck’scher Qualität
Wenn im demokratischen Deutschland dieses Trennungsgebot angetastet wird, dann ist das schon etwas mehr Diskussion wert. Beim Verfassungsschutz mehr als beim BND, denn es sind die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier ins Fadenkreuz geraten können. Sätze in der Gesetzesbegründung wie „Damit wird die nachrichtendienstliche Grundaufgabe nicht erweitert, sondern lediglich situativ eintretenden Handlungsbedarfen Rechnung getragen …“ haben Habeck’sche Qualität („Dann sind die nicht insolvent“) und vermögen mein Unbehagen daher kaum zu beruhigen.
Neben diesem historischen Tabubruch kommt noch ein zweiter hinzu: Der Verfassungsschutz soll künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.
Unsere Rechtsordnung hält diese Gruppe nicht für voll geschäftsfähig, weswegen man jetzt süffisant fragen könnte, ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der die geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt. Aber dafür ist die Sache zu ernst. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.
Chatkontrolle passiert das Europäische Parlament
Und dann hat in dieser Woche auch noch die Chatkontrolle das Europäische Parlament passiert – ebenfalls mit der Unterstützung von Union und SPD. Ein weiterer nicht akzeptabler Misstrauensbeweis gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und ein Angriff auf die private Kommunikation. Dass durch Änderungsanträge der Liberalen zumindest die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden konnte, ist hier immerhin ein kleiner Trost, ohne dass man sich mit dem Gesamtergebnis abfinden sollte.
Diese drei Beispiele zeigen, dass man auch in Zeiten, in denen wirtschaftliche Reformen drängender sind denn je, wachsam sein muss, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht. Oder gerade dann – zumindest bei dieser Regierung.
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Genau jetzt bräuchten wir eine starke, auch reichweitenstarke FDP. Dämmert es zwar allmählich auch den eher regierungsfreundlichen, überwiegend linken Journalisten, dass es mit Wirtschaft und Wohlstand rasant bergab geht, so sind diesem Milieu bürgerliche Freiheiten eher egal, weil man in seiner sich selbstverstärkenden Blase glaubt, das,was man da zelebriere, sei bürgerliche Freiheit genug. Widerständigkeit, Kontroverse , völlig andere Meinungen sind sowieso „Fascho“ und nicht schützenswert. Selbst die Prügelattacke gegen junge Journalisten waren nicht der ganz große, umfassende Aufreger, traf es doch nach Meinung vieler „die Richtigen“, die,die eine andere Meinung vertreten als man selbst.
Allen Parlamentarieren sei dringend nahegelegt: Mit Gesetzen, die man als Regierung macht, sollte man auch in der Opposition leben können. Wer wirklich glaubt, der 30. Januar stünde bevor, sollte mit Geheimdienstbefugnissen extrem vorsichtig sein.
16-Jährige als Verfassungsschutz-Spitzel -- die DDR ist zurück bzw. kommt zurück - zentimeterweise... ...
[...wie schön, dass moderne IT und 'das Handy' alles so viel leichter macht..., als damals... 🤔]
Es scheint Politikern nicht mehr möglich zu sein, Dinge konsequent und logisch zu Ende zu denken. In der Hauptstadt, dort wo sich Parlamentarier häufig aufhalten, vielleicht sogar leben, droht ein SEDroter/roter/ grüner Senat. Das Landesverfassungsamt untersteht dann einer Regierung unter der Führung einer Partei, aus der heraus man die CDU als faschistisch bezeichnet!
Wie blauäugig, vorsichtig formuliert, kann man sein? Wenn der CDU schon die Bürgerrechte nichts wert sind, dann sollte sie aus reinem Eigennutz oder Selbsterhaltungstrieb über die möglichen Konsequenzen dieser Befugnisserweiterungen nachdenken.
Man beschwört permanent Weimar, hat aber nichts, rein gar nichts gelernt: man kann eine Demokratie von innen zerstören, indem man ihre bewährten Institutionen zu Ungunsten politischer Mitbewerber schwächt oder missbraucht.
Die CDU sollte endlich akzeptieren, dass das Erstarken der Ränder Folge ihrer Politik seit gut 20 Jahren ist und Konsequenzen aus dieser Erkenntnis ziehen.
...Ihr letzter Satz beingt es auf den Punkt.
Ach Herr Kubicki, ich werde Sie erst wieder richtig zur Kenntnis nehmen, wenn Sie offiziell von der Brandmauer zurücktreten. Das ist, was wir von Ihnen erwarten. Solange Sie das nicht tun, sind Ihre Kommentare bloßes Gerede, hochtouriger Leerlauf sozusagen. Machen Sie mal Nägel mit Köpfen, auch wenn es weh tut, weil Sie sich dabei auf den Daumen hauen. Klaro?
Wenn Sie doch nur konsequent Ihre Meinung vertreten würden! Stattdessen erlebte man in den letzten Jahren einen Kubicki, der janusköpfig aufgetreten ist und irritierend agierte. Na ja, Kubicki ist kein Gott, sondern Mensch, besser gesagt Politiker. Das sagt schon genug, um den Erwartungshorizont an ihn einzuhegen.
Warum sollte im immer noch wohlstandsgewohnten u. noch?! gesättigten Deutschland im Jahre 2026 nicht funktionieren,was in Brüssel einer Kommission und deren "Zwergenparlament" wie Herr Prof. Boehme-Nessler ausführte,seit unzähligen Jahren gewünschter Intransparenz bestens gelingt?Einer in Hinterzimmern ausgeklügelten "Machtmaschine",die sozusagen "wartungsfrei" ohne TÜV-Plakette durch den so viel beschworenen Souverän,welcher ab und an,meist vor Wahlen in den Blickpunkte tretend an der hoffentlich richtigen Stelle sein Kreuz macht, läuft und läuft.Schmiermittel wie z.B. blinder Fraktionsgehorsam oder sonstige Geschmeidigkeit en zur Förderung der Karriere verhindern möglichen Kolbenfraß.Und wenn Sie nicht gestorben sind und wie das Dornröschen in 100 Jahren wachgekuesst merkt,dass es in einer "Es war einmal-Demokratie" zu sich gekommen ist......Nach einem Happy End für besagte Demokratie sieht es für mich gerade nicht aus. MfG
Kleine und mittlere Einkommen durch diese Regierung geglaubt hat, scheint mit dem Klammerbeutel gepudert zu sein.
Die wenigen Cent Entlastung die gar nicht spürbar sind, werden doch in unverschämter Weise in einem Vielfachen dem Bürger wieder entzogen, der dann letztlich die Schulden & Einsparorgie der Merz Regierung finanzieren muss.
Beispiele hierfür erspare ich mir wie die ausgeschlossenen Steuererhöhungen, Rente, Gesundheit usw, usw, usw ……
Wählt sie endlich ab, die dafür die letzten 16 + 3 + 1 Jahr dafür Verantwortung tragen ….. so lange es n o c h geht.
MfG a d Erfurter Republik
Ich bin wirklich gespannt, wann u. wie die "Schmerztherapie" der Regierung in Sachen Gesundheit bei den ersten gesetzlich versicherten Noch-Leistungsträgern,Noch-Doppel-Steuerzahlern, Rentner-Ehepaaren und sonstigen Zwangsversicherten oder Solidartrotteln, die freiwillig bei den gesetzlichen KKs Höchstsatz zahlen zusammen mit ihrem Arbeitgeber ankommt lieber Herr Frank! Wenn sie von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert werden für ihre nicht berufstätige Ehefrau, wahrscheinlich einen höheren Beitrag zusätzlich zu löhnen, als die ohnehin von ihren Steuern finanzierten Milliarden-Defizitbeiträge, die der Staat und damit alle Steuerzahler,privat Versicherte, Beamte und wer sich noch alles einen schlanken Fuss macht aufbringen müsste? Ich kann ja verstehen, dass viele dies noch gar nicht so auf dem Schirm haben.Denn ist Ihnen auch aufgefallen, wenn dieser "Reform" im ÖRR und anderen Medien die Rede ist,genau diese "Neuerung" pfleglichst außen vor gelassen wird? Mir schon. LG
Das freiheitliche System wird durch Einschränkungen der Freiheit und Vollüberwachung der Bürger gerettet und geschützt. Niemand hat die Absicht die Bürger lückenlos zu überwachen!
die Kinderpornographie zu bekämpfen, werden sich als Spinnennetz entpuppen: Für die Fliege, die sich darin verfängt, ist es tödlich, aber die Ratte stört es nicht.
einer Partei. Das gibt Ihnen sicherlich genug Gewicht, gegen diese Beschlüsse in Karlsruhe vor Gericht zu ziehen.
Denn es stimmt ja alles, was Sie schreiben.
Im übrigen, wie hier im Kommentarbereich schon geschrieben und auch von mir immer wieder betont: es gibt eine Partei, die Ihre Meinung wohl vollumfänglich teilt, die Sie aber immer noch ausgrenzen. Auch wenn Sie die Brandmauer für dumm halten, so richtig den Hammer angesetzt haben Sie noch nicht.
Sprechen Sie sich für eine Koalition aus im Falle der Fälle (sie mal wieder in einem Parlament landen).
Der Rest des Altparteienstadls wird einem zusehends supekter, am meisten dieser Kanzler, dessen geistigen Zustand mir am meisten Sorgen macht.
Die Zeit für verbale Spielchen ist vorbei, es geht ums Ganze, es geht um das Land.
Wir werden von Wahnsinnigen regiert, auch in Brüssel.
War das nicht der Titel bezüglich möglicher Charakterzüge eines der nächsten Kanzlerkandidaten von der Union lieber Herr Will? Der fast noch versierter dem Wähler,Untersuchungsausschüssen usw. ein Ohr ab und wieder dranreden kann als unser werter Herr Kubicki;). Denn während Herr Kubicki o. unser Verfassungsexperte Herr Prof. Boehme-Nessler uns Demokraten oder Antidemokraten hier versuchen, uns unsere gefährdeten Grundrechte nahe zu bringen, hat besagter Spitzendemokrat Herr Spahn, wahrscheinlich befeuert von Frankreichs Justiz gegenüber einer möglichen nächsten Präsidentin seinen nächsten Geistesblitz formuliert. "Man könne doch einfach mal versuchen dem Höcke auch das passive Wahlrecht zu entziehen." Keine Ahnung ob das eine Ticker-Halluzination von mir war,denn es war genauso so schnell wieder verschwunden (zurückgezogen?) wie es auftauchte. Im Sinne unserer Demokatie hoffe ich dahingehend auf eine Ente!
Sonst sind wir dem gestern noch einen Schritt vorm Abgrund erntfernt weiter!
Die Älteren unter uns erinnern sich sicher noch an die Volkszählung von 1987, ich besonders, ich bin umgezogen und die Einwohnermeldeämter habe es nicht geschafft, ihre Karteikarten zu sortieren. Was war da los! JuLis,Grüne und viele andere organisierten Widerstand. Dabei waren die damals strittigen Daten im Vergleich zu heute völlig harmlos. Haben uns die großen Tec-Konzerne schon so verblödet und abgestumpft, dass es uns egal ist, was mit unseren Daten geschieht? Offensichtlich!
Das Vorhaben erinnert stark an das Gesetz von 1926 zum „Schutz der Jugend vor Schund“, mit dem als willkommener Beifang die damals recht zahlreichen homoerotischen Periodika auf den Index gesetzt wurden. Heute wird der Beifang die unliebsame politische Meinung sein.Aber Vorsicht:wenn man wirklich daran glaubt, die Machtübernahme stünde vor der Tür,dann kann doch die eigenen politische Meinung plötzlich unliebsam sein, oder?
Aber mit dem Bedenken von Konsequenzen hat man in der Politik bekanntlich Probleme.
Das Vorgehen hat Methode.
Bei der Auseinandersetzung um die „Reform“ des Gesundheitswesens stellten Abgeordnete der Grünen, der Linken und der AfD den Antrag, die unmittelbar bevorstehende Abstimmung im BT zu verschieben mit der Begründung, die Parlamentarier hätten keine Gelegenheit gehabt, sich mit diesem Gesetz und insbesondere mit der Vielzahl kurzfristiger Änderungsanträge zu befassen.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Darauf hin stellten Abgeordnete der Grünen, der Linken einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung aus gleichen Gründen zu unterbinden.
Das höchst deutsch Verfassungsgericht lehnt das Ansinnen ab.
Zeit: „Bei der Abstimmung zum zweiten Griechenland-Rettungspaket bekamen die Abgeordneten am Morgen mehr als 600 Seiten Unterlagen. Die meisten räumten später ein, sie hätten das Material gar nicht gelesen“.„DIE ZEIT“ 8.3.2012
“Lassen Sie uns dieses Gesetz heute beschließen, und anschließend genau schauen, was drinsteht !“
Elke Ferner, SPD, anlässlich der parlamentarischen Verabschiedung des „GKV-Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetzes“ am 02.02.07 im Bundestag.
"Ich habe noch nie gesehen, dass Parlamentarier so belogen werden und so getäuscht werden und so ausgetrickst werden wie bei diesem Gesetz", klagt Wolfgang Wodarg (SPD).
Quelle: stern.de – 11.2.2007
Friedrich Merz schreibt dazu in Cicero, März-Ausgabe 2007:
„Die Gesundheitsreform und ihr Zustandekommen waren ein besonders augenfälliges Beispiel für eine Machtverschiebung vom Parlament hin zur Regierung, die mit den Regeln einer parlamentarischen Demokratie nur noch schwerlich in Übereinstimmung zu bringen ist....
..Einzelnen Abgeordneten ist massiv gedroht worden mit dem Ende ihrer Karriere, die SPD erwägt den Austausch gleich mehrerer kritischer Abgeordneter im Gesundheitsausschuss...“
Ob sich ein Parlamentarier vor seinem persönlichen Votum mit einer wichtigen Gesetzesvorlage näher beschäftigt oder sich auf die Sachkunde eines Kollegen verlässt, ist unerheblich. Aber er muss die Möglichkeit haben, den Gesetzestext selbst zu erfassen und sich gegebenenfalls zu ihm unklaren Sachverhalten näher zu informieren, bevor er eine Entscheidung trifft.
Wie soll ein Parlament seiner originären Aufgabe nachkommen, Gesetze zu beschließen und die Regierung zu kontrollieren, wenn diese den Abgeordneten die Kenntnisnahme der Gesetzestexte vor der Abstimmung de facto verweigert?
Wirklich betrübt muss stimmen, dass Parlamentarier sich das gefallen lassen.
Eine der vornehmsten Aufgaben des Bundestagspräsidiums besteht darin, die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung zu verteidigen und zu schützen, wenn schon die Abgeordneten das nicht mehr wagen.
Die Trennung von Legislative und Exekutive ist elementare Grundlage einer parlamentarischen Demokratie.
Wer die Trennung von Legislative und Exekutive als eine der Grundlagen der parlamentarischen Demokratie vernachlässigt, legt Hand an die Wurzeln unserer Verfassung.
Das Bundestagspräsidium hat offenbar keine Probleme damit, das Parlament zu einer Herde dummer Schafe zu erniedrigen, die gefälligst Gesetze zu beschließen haben, ohne deren Inhalt kennen zu können.
Mit dieser Gesinnung leistet es erkennbaren Tendenzen der Regierung Vorschub, die Kontrollrechte des Parlament zu unterlaufen und so die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland unterminieren.
Insofern verhalten sich die Mitglieder des Bundestagspräsidiums in den entscheidenden Debatten schlichtweg verfassungsfeindlich.
Und leider akzeptiert auch das Bundesverfassungsgericht eine solche Vorgehensweise.
